top of page

Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?

Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.

Design ohne Titel_edited_edited.png

Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.

Förderung für neue Fenster und Haustüren 2026

Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 09. Juli 2026

Das BAFA fördert den Austausch alter Fenster und Haustüren auch 2026 mit einem Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Zum 21. Juli 2026 treten neue Förderbedingungen in Kraft. Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Regelungen, die Übergangsfristen und die neuen Konditionen im Überblick. sofort-foerderung.de übernimmt Ihren kompletten Förderantrag: fachlich geprüft, vollständig aufbereitet und eingereicht, sobald das BAFA Portal es zulässt.

1000 + gestellte Förderanträge

über 6 Mio. € bewilligte fördergelder

Zahlung nur bei Förderzusage

Antragsbearbeitung innerhalb von 24h

oder

Moderne energieeffiziente Fenster in einem Wohnraum als Beispiel für die Förderung für neue Fenster 2026.

Bis zu 20 % Förderung möglich

Wichtig: Neue Förderbedingungen ab dem 21. Juli 2026

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 8. Juli 2026 der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zugestimmt.

 

Vom 9. bis zum 20. Juli 2026 läuft eine Umstellungsphase, in der beim BAFA keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) erstellt werden können.

 

Ab dem 21. Juli 2026 sind neue Anträge wieder möglich, dann zu den neuen Konditionen. Bereits gestellte und bewilligte Anträge genießen Vertrauensschutz und werden nach den bisherigen Regeln behandelt.

 

Unser Tipp: Beauftragen Sie uns jetzt. Wir bereiten Ihren Antrag vollständig vor und reichen ihn ab dem 21. Juli sofort ein, bevor das Antragsaufkommen wieder stark ansteigt.

Fenster Förderung 2026: Das Wichtigste in Kürze

  • Das BAFA fördert den Fenstertausch und den Haustürtausch weiterhin mit 15 Prozent Zuschuss

  • Neue Fenster müssen einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen, Haustüren einen U-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K)

  • Der Antrag muss immer vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Verträge dürfen vorher nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden

  • Ab dem 21. Juli 2026 gilt der iSFP Bonus von 5 Prozent voraussichtlich nur noch für förderfähige Kosten über 30.000 Euro ab der zweiten signifikanten Maßnahme aus Ihrem Sanierungsfahrplan

  • Für Mehrfamilienhäuser gelten ab dem 21. Juli 2026 gestaffelte Kostenobergrenzen

  • sofort-foerderung.de übernimmt den kompletten Antragsprozess, bezahlt wird erst bei Förderzusage

BEG Reform: Das ändert sich bei der Fenster Förderung ab dem 21. Juli 2026

Am 8. Juli 2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude beschlossen.

 

Die wichtigste Nachricht vorweg: Die Förderung für neue Fenster wird nicht gestrichen. Die Bundesregierung führt die BEG in der bekannten Struktur fort und hat im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes bestätigt, dass die Gebäudeförderung bis mindestens 2029 weiterläuft. Das BAFA bleibt für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zuständig, also auch für Fenster, Haustüren und den sommerlichen Wärmeschutz.

Vieles bleibt beim Alten: Die Grundförderung von 15 Prozent gilt unverändert, die technischen Anforderungen an die Bauteile bestehen fort, die Einbindung eines Energieeffizienz Experten mit Technischer Projektbeschreibung bleibt verbindlich vorgeschrieben und der Antrag muss weiterhin vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Auch der KfW Ergänzungskredit mit den Programmnummern 358 und 359 ist von den Anpassungen nicht betroffen.

Zwei Änderungen sind für die Fenster Förderung entscheidend. Erstens gilt der Bonus von 5 Prozent für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) künftig voraussichtlich erst ab einer förderfähigen Investition von 30.000 Euro, und dann nur für den Betrag oberhalb dieser Grenze. Zweitens werden die Kostenobergrenzen im Mehrfamilienhaus gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Der neue WPB Bonus für besonders ineffiziente Gebäude, der ab 2027 für bestimmte Maßnahmen an der Gebäudehülle eingeführt wird, gilt momentan ausdrücklich nicht für den Fenstertausch.

Die Regelungen im Vergleich:

Regelung
Bis 20 Juli 2026
Ab 21 Juli 2026
Grundförderung
15 Prozent
15 Prozent, unverändert
iSFP Bonus
5 Prozent auf alle Kosten
5 Prozent nur auf Kosten über 30.000 Euro*
Förderfähige Kosten pro Wohneinheit
30.000 Euro, mit iSFP 60.000 Euro
unverändert*
Förderfähige im Mehrfamilienhaus
30.000 Euro je Wohneinheit
gestaffelt nach Wohneinheiten*
Maximaler Zuschuss
12.000 Euro
10.500 Euro*
KfW Ergänzungskredit
verfügbar
unverändert verfügbar

*Voraussichtliche Regelung, die verbindlichen Förderrichtlinien stehen noch aus. Der iSFP Bonus gilt zudem erst ab der ab der zweiten signifikanten Maßnahme aus Ihrem Sanierungsfahrplan.

Für die Übergangszeit gilt eine klare Regelung. Technische Projektbeschreibungen, die bis zum 8. Juli 2026 erstellt wurden, können noch bis einschließlich 20. Juli 2026 für einen Antrag zu den bisherigen Konditionen genutzt werden. Danach verfallen ungenutzte TPB, für spätere Anträge ist eine neue TPB nach den neuen Regeln erforderlich. Bereits eingereichte Anträge werden nach den alten Bedingungen geprüft, bereits bewilligte Förderungen werden unverändert ausgezahlt. Ab dem 21. Juli 2026 können neue TPB erstellt und neue Anträge gestellt werden, dann gelten die neuen Förderbedingungen.

Grundlage dieser Übersicht ist das Eckpunktepapier der Bundesregierung zur neuen Gebäudeförderung. Rechtlich verbindlich sind allein die Förderrichtlinien, die in Kürze veröffentlicht werden. Wir aktualisieren diese Seite, sobald die finalen Bedingungen vorliegen.

Alle zeitlosen Grundlagen zur Förderung neuer Fenster, von den Programmmechaniken bis zu den technischen Details, finden Sie auf unserer ausführlichen Übersichtsseite zur Fenster Förderung.

Welche Zuschüsse sind für Fenster und Haustüren möglich?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst über das BAFA folgende Maßnahmen an Bestandsgebäuden:

Maßnahme
Zuschuss
Fenstertausch
15 Prozent
Austausch von Haustüren und Außentüren
15 Prozent
Sommerlicher Wärmeschutz, zum Beispiel außenliegender Sonnenschutz
15 Prozent
iSFP Bonus
zusätzlich 5 Prozent*

*Bis zum 20. Juli 2026 gilt der iSFP Bonus für alle förderfähigen Kosten. Ab dem 21. Juli 2026 gilt er voraussichtlich nur noch ab der zweiten signifikanten Maßnahme aus Ihrem Sanierungsfahrplan für den Anteil der förderfähigen Kosten, der 30.000 Euro übersteigt. Für bereits gestellte und genehmigte Anträge gilt der Vertrauensschutz. Für diese kann der iSFP-Bonus weiterhin wie gewohnt in Anspruch genommen werden.

Förderhöhe und Maximalbeträge: So rechnet das BAFA

Pro Wohneinheit und Kalenderjahr erkennt das BAFA förderfähige Kosten von bis zu 30.000 Euro an. Auf diesen Betrag erhalten Sie 15 Prozent Zuschuss, also bis zu 4.500 Euro. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt die Obergrenze auf 60.000 Euro. Für den Anteil oberhalb von 30.000 Euro ab der zweiten signifikanten Maßnahme aus Ihrem Sanierungsfahrplan, kommt ab dem 21. Juli 2026 voraussichtlich der iSFP Bonus von 5 Prozent hinzu, sodass dieser Teil mit 20 Prozent gefördert wird.

 

In der Summe ergibt das künftig einen maximalen Zuschuss von voraussichtlich 10.500 Euro pro Wohneinheit: 4.500 Euro Grundförderung auf 30.000 Euro plus 6.000 Euro iSFP Bonus auf die zweiten 30.000 Euro. Bis zum 20. Juli 2026 gilt noch die bisherige Rechnung mit 20 Prozent auf bis zu 60.000 Euro, also maximal 12.000 Euro.

Förderhöhe und Maximalbeträge: So rechnet das BAFA

Für Mehrfamilienhäuser werden die förderfähigen Kosten künftig gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Ein Beispiel: Bei einem Gebäude mit vier Wohnungen sind damit 75.000 Euro förderfähig, statt wie bisher 120.000 Euro. Die Grundförderung von 15 Prozent ergibt in diesem Fall einen Zuschuss von 11.250 Euro.

 

Gerade für Wohnungseigentümergemeinschaften lohnt es sich dadurch mehr denn je, den Antrag sauber zu planen und alle Wohneinheiten korrekt anzusetzen.

iSFP Bonus: Wann sich der individuelle Sanierungsfahrplan jetzt noch lohnt

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine geförderte Energieberatung, bei der ein Energieeffizienz-Experte Ihr Gebäude analysiert und eine sinnvolle Reihenfolge für alle Sanierungsschritte entwickelt. Die Erstellung wird selbst staatlich bezuschusst, und bisher brachte der iSFP bei jeder Einzelmaßnahme pauschal 5 Prozent mehr Förderung.

Mit der BEG Reform ändert sich diese Rechnung. Ab dem 21. Juli 2026 wirkt der Bonus voraussichtlich erst ab einer förderfähigen Investition von 30.000 Euro, nur für den Betrag darüber und auch erst ab der zweiten signifikanten Maßnahme. Für einen typischen Fenstertausch im Einfamilienhaus, der häufig zwischen 15.000 und 25.000 Euro liegt, erhöht der iSFP den Fördersatz dann nicht mehr. Das sagen wir Ihnen so klar, weil eine ehrliche Beratung für uns vor dem schnellen Abschluss kommt.

Richtig wertvoll bleibt der Sanierungsfahrplan in drei Fällen:

 

Erstens bei größeren Vorhaben über 30.000 Euro, denn dort verdoppelt er weiterhin die Kostenobergrenze auf 60.000 Euro und sichert den Bonus auf den übersteigenden Teil.

 

Zweitens, wenn Sie mehrere Maßnahmen planen, etwa Fenster, Dach und Fassade über mehrere Kalenderjahre verteilt: Dann nutzen Sie die höheren Obergrenzen Jahr für Jahr aufs Neue.

 

Und drittens als strategischer Fahrplan, der teure Fehlentscheidungen bei der Reihenfolge Ihrer Sanierung verhindert, unabhängig von jedem Bonus.

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung – wir begleiten Sie komplett.

Rechenbeispiele: Das bleibt unterm Strich für Sie übrig

Ein typischer Fenstertausch im Einfamilienhaus mit förderfähigen Kosten von 20.000 Euro:

Position
Betrag
Kosten Fenstertausch
20.000 Euro
BAFA Zuschuss, 15 Prozent
3.000 Euro
Servicegebühr sofort-foerderung.de
598 Euro
Staatlicher Zuschuss auf die Servicegebühr, 50 Prozent
-299 Euro
Ihr Vorteil unterm Strich
2.701 Euro

Ein größeres Vorhaben mit förderfähigen Kosten von 60.000 Euro und individuellem Sanierungsfahrplan, gerechnet nach den ab dem 21. Juli 2026 voraussichtlich geltenden Bedingungen:

Position
Betrag
Förderfähige Kosten
60.000 Euro
BAFA Grundförderung, 15 Prozent
4.500 Euro
iSFP Bonus, 5 Prozent auf die Kosten über 30.000 Euro
6.000 Euro
Servicegebühr sofort-foerderung.de
598 Euro
Staatlicher Zuschuss auf die Servicegebühr, 50 Prozent
-299 Euro
Ihr Vorteil unterm Strich
10.201 Euro
Professionelles Teamfoto zweier Personen vor neutralem Hintergrund.

Ihre Ansprechpartner für die Fensterförderung

"Die Reform sorgt gerade für viel Verunsicherung, dabei ist die wichtigste Nachricht: Die Grundförderung von 15 Prozent für neue Fenster bleibt bestehen. Was sich ändert, ist die Rolle des Sanierungsfahrplans, der künftig vor allem bei größeren Vorhaben wirkt. In der Praxis heißt das: Wer nur die Fenster tauscht, beantragt sauber seine 15 Prozent. Wer ohnehin mehrere Maßnahmen plant, sollte jetzt strukturiert vorgehen und die Reihenfolge klug wählen. Entscheidend bleibt in beiden Fällen ein vollständiger Antrag vor Vorhabensbeginn, denn daran scheitern in der Praxis die meisten Förderungen, nicht an den Fördersätzen."

Milena Radojcic
Fördermittelmanagement & Kundenbetreuung

Armin Sukalic (B. Eng.)
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE)

Welche Sanierungsmaßnahmen werden ebenfalls gefördert?

Neben dem Austausch alter Fenster können auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Informieren Sie sich über Zuschüsse für Dachsanierungen, Fassadendämmungen, Heizungen oder Wärmepumpen.

Moderne energieeffiziente Haustür mit Glaselement als förderfähige Maßnahme im Rahmen der Förderung für neue Fenster 2026.

FAQ zur BAFA-Förderung Fenstertausch

Passende Beiträge zu diesem Thema

Deutschlandweit für Sie im Einsatz

Egal, wo sich Ihre Immobilie befindet – wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Förderprozess.

Haben Sie noch Fragen?

Ulmer Landstraße 335

86391 Stadtbergen

+49 821 508 996 49

Kontaktieren Sie uns!

Geplante Maßnahme
bottom of page