top of page

Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?

Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.

Design ohne Titel_edited_edited.png

Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.

Förderrechner für energetische Sanierung

Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 10. Juli 2026

Berechnen Sie in wenigen Minuten, mit welcher Förderung Sie für Fenster, Dach, Fassade, Haustür, Heizung oder Wärmepumpe rechnen können. Das Ergebnis dient als erste Orientierung. 

foerderrechner-waermepumpe.jpg

BEG-Reform Hinweis

Dieser Inhalt entspricht den ab 21. Juli 2026 geltenden BEG Konditionen.

Wichtiger Hinweis zur BEG-Reform:

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird aktuell neu ausgerichtet. Vom 9. bis zum 20. Juli 2026 läuft die offizielle Umstellungsphase. In dieser Zeit können bundesweit keine neuen Bestätigungen zum Antrag (KfW) und keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (BAFA) erstellt werden.

Wenn Sie bereits eine gültige BzA oder TPB besitzen, können Sie Ihren Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Konditionen stellen, bei der KfW bis 20:00 Uhr, beim BAFA bis 23:59 Uhr.

 

Wichtig: Bestehende Technische Projektbeschreibungen des BAFA verlieren nach diesem Stichtag ihre Gültigkeit. Bereits eingereichte oder zugesagte Anträge sind von der Umstellung nicht betroffen.

Ab dem 21. Juli 2026 gelten für neue Anträge die neuen Förderbedingungen. Wir prüfen kostenfrei, welcher Weg für Ihr Vorhaben der richtige ist, und bereiten Ihre Unterlagen so vor, dass Ihr Antrag direkt zum Neustart der Förderung gestellt werden kann.

Der Förderrechner rechnet mit den aktuell geltenden Förderbedingungen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zuletzt grundlegend reformiert. Viele Förderrechner im Netz rechnen noch mit alten Sätzen und Höchstgrenzen und zeigen dadurch Zuschüsse an, die es so nicht mehr gibt. Unser Förderrechner für energetische Sanierung wurde von unseren Energieeffizienz-Experten vollständig auf die neuen Regeln umgestellt und wird laufend gepflegt.

Konkret berücksichtigt der Rechner unter anderem: die Grundförderung von 15 Prozent für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die neue Staffelung der förderfähigen Kosten nach Wohneinheiten (30.000 Euro für die erste, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit), die neue iSFP-Bonusregelung (5 Prozentpunkte nur auf den Kostenanteil der ersten Wohneinheit über 30.000 Euro, bis 60.000 Euro, und erst ab der zweiten Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan) sowie bei der Heizungsförderung die Grundförderung von 30 Prozent, den Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 Prozent, den neuen gestaffelten Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent inklusive Kinderzuschlag und die förderfähigen Kosten von aktuell bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit bei einer Obergrenze von 80 Prozent.

Auch den künftigen Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) weist der Rechner bereits aus: Wer eine Dämmmaßnahme an einem energetisch besonders schlechten Gebäude plant, sieht im Ergebnis separat, welcher zusätzliche Zuschuss ab 2027 möglich ist.

 

Sobald sich Förderbedingungen ändern, aktualisieren wir die Berechnungslogik. So können Sie sicher sein, dass Ihre Ersteinschätzung auf dem Stand der geltenden Richtlinien beruht.

Was der Förderrechner für Ihre energetische Sanierung berechnet

  • Gebäudehülle:

    • Fenster

    • Haustüren

    • Dach

    • Fassade

  • ​​Heizung:

    • Wärmepumpe

    • Heizungstausch

Der Förderrechner deckt die wichtigsten Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung ab und wählt automatisch das passende Förderprogramm: Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Fenster, Haustüren, Dachsanierung und Außenwanddämmung laufen über die BAFA-Förderung, der Heizungstausch inklusive Wärmepumpe über die KfW-Heizungsförderung. Sie können mehrere Maßnahmen kombinieren, der Rechner deckelt dann jede Förderung nach den Regeln des jeweiligen Programms und addiert die Zuschüsse zu Ihrer Gesamtsumme.

Im Ergebnis sehen Sie transparent, welche Kosten förderfähig sind, welcher Fördersatz angesetzt wurde, welche Boni eingeflossen sind und wie hoch Ihr voraussichtlicher Zuschuss ausfällt. Über die Druckfunktion sichern Sie sich die Berechnung als PDF, zum Beispiel für das Gespräch mit Ihrem Fachbetrieb oder Ihrer Bank.

So funktioniert der Förderrechner: in drei Schritten zum Ergebnis

Schritt 1: Maßnahmen auswählen. Wählen Sie eine oder mehrere Sanierungsmaßnahmen aus, etwa Fenster und Heizung zusammen. Der Rechner blendet automatisch die passenden Eingabefelder ein.

Schritt 2: Angaben ergänzen. Tragen Sie die Kosten je Maßnahme, das Baujahr und die Wohneinheiten ein. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle fragt der Rechner nach Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan, bei der Heizung wählen Sie Ihre Einkommensstufe und mögliche Boni aus. So fließen alle Regeln automatisch korrekt in die Berechnung ein.

Schritt 3: Ergebnis erhalten. Sie sehen Ihren voraussichtlichen Zuschuss als Gesamtsumme und als detaillierte Aufschlüsselung je Programm, inklusive aller berücksichtigten Boni und Höchstgrenzen. Von dort starten Sie auf Wunsch direkt in die kostenfreie Förderprüfung durch unser Team.

Diese Angaben bestimmen Ihre Förderhöhe

Wohneinheiten: Die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit gestaffelt. Für die erste Wohneinheit gelten bei Maßnahmen an der Gebäudehülle bis zu 30.000 Euro, für die zweite bis sechste je 15.000 Euro und ab der siebten je 8.000 Euro. Ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten kommt so auf bis zu 75.000 Euro förderfähige Kosten.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Der Rechner stellt zwei Fragen, ob ein iSFP vorliegt und ob es bereits die zweite Maßnahme aus dem Fahrplan ist. Nur dann greift der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten, und zwar auf den Kostenanteil der ersten Wohneinheit über 30.000 Euro, deren förderfähige Kosten dann auf bis zu 60.000 Euro steigen.

Einkommen und Kinderzuschlag: Beim Heizungstausch wählen Sie Ihre Einkommensstufe. Bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen gibt es 40 Prozent Einkommensbonus, bis 40.000 Euro sind es 30 Prozent und bis 50.000 Euro noch 10 Prozent. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert der Kinderzuschlag das maßgebliche Einkommen rechnerisch um 10.000 Euro. Eine Familie mit 40.000 Euro Einkommen und Kind erreicht so die höchste Bonusstufe.

Klimageschwindigkeitsbonus: Für den Austausch funktionstüchtiger alter Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizungen gibt es aktuell 16 Prozent zusätzlich. Dieser Bonus sinkt planmäßig alle sechs Monate, ein früher Antrag sichert Ihnen also den höheren Satz.

Baujahr und Bagatellgrenze: Gefördert werden Bestandsgebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt für unsere Berechnung eine Bagatellgrenze von 2.000 Euro.

Beispielrechnungen: So viel Zuschuss zeigt der Förderrechner

Beispiel Fenstertausch im Einfamilienhaus:

Bei 12.000 Euro Investition liegt die Förderung bei 15 Prozent, also 1.800 Euro Zuschuss. Ihre Eigenkosten sinken auf 10.200 Euro.

Beispiel Heizungstausch mit vollen Boni:

Eine Familie tauscht ihre alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe für 30.000 Euro. Förderfähig sind davon 28.000 Euro. Mit 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 40 Prozent Einkommensbonus greift die Obergrenze von 80 Prozent: Der Zuschuss beträgt 22.400 Euro.

Beispiel Fassadendämmung im Mehrfamilienhaus:

Bei vier Wohneinheiten und 100.000 Euro Kosten sind 75.000 Euro förderfähig. Die Grundförderung von 15 Prozent ergibt 11.250 Euro Zuschuss.

Alle Beispiele sind unverbindliche Orientierungswerte aus dem Förderrechner. Ihre tatsächliche Förderhöhe ermitteln wir in der kostenfreien Förderprüfung.

Vom Rechenergebnis zum bewilligten Förderantrag

Der Förderrechner zeigt Ihnen das Potenzial, den Zuschuss sichert erst der korrekt gestellte Antrag.

 

Genau dabei unterstützt Sie sofort-foerderung.de: Unsere zertifizierten Energieeffizienz-Experten prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, erstellen die erforderlichen Nachweise (Technische Projektbeschreibung beim BAFA beziehungsweise Bestätigung zum Antrag bei der KfW) und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

 

Dabei gilt unser Förderversprechen: Sie zahlen die Antragstellung erst nach Genehmigung Ihres Förderantrags.

Starten Sie direkt mit Ihrem Vorhaben:  

Einen Überblick über alle Zuschüsse finden Sie auf unserer Seite Förderungen für Ihre Sanierung.

Wie genau ist der Förderrechner?

Der Förderrechner liefert eine fundierte Ersteinschätzung auf Basis der geltenden BEG-Konditionen.

 

Ob Ihr Vorhaben tatsächlich förderfähig ist, hängt zusätzlich von technischen Mindestanforderungen ab, zum Beispiel den U-Werten neuer Fenster oder der Effizienz der gewählten Wärmepumpe, sowie von den förderfähigen Kostenbestandteilen Ihres Angebots.

 

Diese Punkte prüfen unsere Energieeffizienz-Experten im Rahmen der kostenfreien Förderprüfung, bevor der Antrag gestellt wird.

Verbindlich wird Ihre Förderung mit dem Zuwendungsbescheid beziehungsweise der Förderzusage der Förderstelle. Bis dahin gilt das Rechenergebnis als realistische Orientierung, mit der Sie Ihr Budget planen und Angebote vergleichen können.

FAQ

bottom of page