KfW Heizungsförderung
Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 21. Juli 2026
Der Staat übernimmt bis zu 70 Prozent Ihrer Kosten, wenn Sie Ihre alte Heizung gegen eine klimafreundliche Heizungsanlage tauschen, für Haushalte mit geringerem Einkommen sogar bis zu 80 Prozent.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess: von der Förderprüfung über die Bestätigung zum Antrag (BzA) bis zu den Nachweisen nach der Umsetzung. So stellen Sie Ihren KfW Antrag auf einer sauberen, geprüften Grundlage.
Ihre Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen wir innerhalb von 24 Stunden.

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Inhaltsverzeichnis
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Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?
Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.
Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.
Das Wichtigste zur KfW Heizungsförderung im Überblick
Die KfW Heizungsförderung ist ein direkter Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gefördert wird der Austausch alter, in der Regel fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Heizsysteme in Bestandsgebäuden.
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Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten, für alle Antragstellergruppen
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Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozentpunkte zusätzlich für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung (sinkt planmäßig alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte)
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Einkommensbonus: 10 bis 40 Prozent zusätzlich für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 €, gestaffelt in drei Stufen, mit Kinderzuschlag für Familien
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Maximale Förderung: Maximale Förderung: 70 Prozent, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 Prozent
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Förderfähige Kosten: aktuell bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit, bei mehreren Wohneinheiten gestaffelt (die Grenze für die erste Wohneinheit sinkt ab Februar 2027 planmäßig alle sechs Monate um 750 €)
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Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme über das KfW Portal gestellt werden. Voraussetzungen sind ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung sowie die Bestätigung zum Antrag (BzA) eines Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmens
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sofort-foerderung.de prüft Ihre Förderfähigkeit und Boni, erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA), begleitet Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung im KfW Portal und erstellt nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Festpreis: 598 €
Was ist die KfW Heizungsförderung?
Anders als die Zuschüsse für Dämmung, Fenster und Türen, die über das BAFA laufen, ist für die Heizungsförderung die KfW zuständig. Gefördert wird der Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik mit einem direkten Zuschuss, der nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt wird und nicht zurückgezahlt werden muss.
Der Hintergrund: Die Heizung ist der mit Abstand größte Energieverbraucher im Gebäude, auf sie entfällt der Großteil des gesamten Energiebedarfs eines Haushalts. Der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder einen Wärmenetzanschluss senkt die Energiekosten dauerhaft, macht unabhängiger von fossilen Brennstoffen und steigenden CO2 Preisen und erfüllt zugleich die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an das Heizen mit erneuerbaren Energien.
Im Mittelpunkt der Förderung steht der Austausch fossiler Heizungen. Wer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt, wird mit dem Klimageschwindigkeitsbonus sogar zusätzlich belohnt. Für den Ersatz einer bestehenden erneuerbaren Heizung gelten dagegen Einschränkungen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, klären wir im Rahmen der Förderprüfung.
Eine Besonderheit der Heizungsförderung ist ihr eingebauter Countdown: Sowohl die förderfähigen Kosten als auch der Klimageschwindigkeitsbonus sinken planmäßig alle sechs Monate. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, fährt mit einer früheren Antragstellung deshalb messbar besser, jede verstrichene Absenkungsstufe kostet bares Geld.
Antragsberechtigte: Wer kann die KfW Heizungsförderung beantragen?
Die Grundförderung von 30 Prozent steht allen Investoren einer förderfähigen Maßnahme an einem bestehenden Wohngebäude offen. Bei den Boni wird es differenzierter, denn Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Im Einzelnen gilt:
Mieter und Pächter
Beim Heizungstausch sind Privatpersonen, die nicht Eigentümer des Gebäudes sind, also insbesondere Mieter und Pächter, nicht antragsberechtigt. Die Förderung der neuen Heizung läuft in diesen Fällen über den Eigentümer. Anders sieht es bei gewerblichen Investoren wie Contractoren aus, die den Heizungstausch im Auftrag des Eigentümers umsetzen.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer
Wer das eigene Haus oder die eigene Wohnung bewohnt, kann als einzige Gruppe alle Förderbausteine kombinieren: Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und, je nach Einkommen, den gestaffelten Einkommensbonus. Nur hier sind die Spitzenfördersätze von bis zu 80 Prozent erreichbar.
Vermieterinnen und Vermieter
Für vermietete Wohngebäude gilt die Grundförderung von 30 Prozent. Die persönlichen Boni entfallen hier, dafür lässt sich der Zuschuss mit der steuerlichen Behandlung der Modernisierung kombinieren. Zu beachten ist, dass erhaltene Fördermittel bei einer Modernisierungsumlage auf die Mieter angerechnet werden müssen.
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Die Zentralheizung gehört zum Gemeinschaftseigentum, entsprechend beschließt die Eigentümergemeinschaft den Austausch und beantragt die Förderung gemeinschaftlich auf Basis einer gemeinschaftlichen Bestätigung zum Antrag. Die förderfähigen Kosten steigen dabei mit der Zahl der Wohneinheiten, sodass sich der Heizungstausch im Mehrfamilienhaus auch nach der Staffelung der Obergrenzen weiterhin deutlich rechnet. Selbstnutzende Wohnungseigentümer können für ihren Anteil zusätzlich Boni erhalten.
Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen
Auch juristische Personen wie Wohnungsbaugesellschaften, Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen erhalten für ihre Wohngebäude die Grundförderung, ebenso Contractoren, die den Heizungstausch im Auftrag des Eigentümers umsetzen.
Die Vorbereitung des Antrags müssen Sie nicht allein stemmen: Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen die erforderliche Bestätigung zum Antrag und begleiten Sie durch jeden Schritt des Verfahrens.
Wie hoch ist die KfW Heizungsförderung?
Die Höhe Ihres Zuschusses ergibt sich aus einem Baukastensystem: Auf die Grundförderung können, je nach persönlicher Situation, mehrere Boni aufgeschlagen werden. Seit der BEG Reform gelten dabei neue Sätze und eine soziale Staffelung.
Grundförderung: 30 Prozent für alle
Die Basis bildet die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie gilt für alle Antragstellergruppen und alle förderfähigen Heizsysteme, vom selbstnutzenden Eigentümer über die Wohnungseigentümergemeinschaft bis zum Vermieter.
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für den schnellen Abschied vom Fossilen
Einkommensbonus: 10 bis 40 Prozent, sozial gestaffelt
Selbstnutzende Eigentümer mit geringerem Einkommen erhalten einen zusätzlichen Einkommensbonus, der seit der Reform in drei Stufen gestaffelt ist: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 Prozent bis 40.000 € und 10 Prozent bis 50.000 €. Neu ist der Kinderzuschlag: Lebt bei Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche Einkommen rechnerisch um 10.000 € reduziert, wodurch sich alle Stufen für Familien entsprechend nach oben verschieben. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, das deutlich unter dem Bruttoeinkommen liegt, viele Haushalte qualifizieren sich deshalb für eine höhere Stufe, als sie zunächst vermuten.
Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen, erhalten zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 Prozentpunkten. Wichtig zu wissen: Dieser Bonus schmilzt planmäßig ab, alle sechs Monate sinkt er um 4 Prozentpunkte, bis er vollständig entfällt. Er ist damit das stärkste Argument, den ohnehin geplanten Heizungstausch nicht aufzuschieben.
Obergrenzen: bis zu 70 oder 80 Prozent, förderfähige Kosten mit Degression
Insgesamt ist die Förderung bei 70 Prozent gedeckelt. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € liegt der Deckel bei 80 Prozent, mit Kinderzuschlag verschiebt sich diese Grenze auf bis zu 40.000 €. Als förderfähige Kosten werden aktuell bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit anerkannt, bei mehreren Wohneinheiten gelten gestaffelte Obergrenzen.
Auch die förderfähigen Kosten sinken planmäßig: Ab Februar 2027 reduziert sich die Grenze für die erste Wohneinheit alle sechs Monate um 750 €, bis sie im August 2030 bei 22.000 € ankommt. In der Spitze sind derzeit bis zu 22.400 € Zuschuss für ein Einfamilienhaus möglich, das entspricht 80 Prozent von 28.000 € förderfähigen Kosten.
So bewerten Kunden unseren Förder-Service
V. Sieber
Ich bin absolut begeistert von diesem Service! Die Webseite hat meinen BAFA-Antrag in kürzester Zeit und völlig problemlos erledigt. Alles war super übersichtlich und einfach zu bedienen, und das Team hat sich wirklich darum gekümmert, dass alles reibungslos abläuft.
A. Moll
Sehr sympathischer Kontakt. Schnelle Bearbeitung und Beantwortung von Fragen. Das Webportal ist sehr gut und verständlich aufgebaut. Werde die Dienstleistung weiterempfehlen.
R. Fischer
Sämtliche Unterlagen für die Förderung habe ich sehr schnell zugesandt bekommen. [...]
Ich war mit dem Service voll zufrieden und würde sofort-foerderung.de jederzeit weiterempfehlen.
Rechenbeispiel: So viel Zuschuss erhalten Sie beim Heizungstausch
Ehepaar B. bewohnt ihr Einfamilienhaus selbst und ersetzt die 25 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Gesamtkosten inklusive Demontage, hydraulischem Abgleich und Anpassung der Heizkörper betragen 32.000 €. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 38.000 €, damit greift der Einkommensbonus von 30 Prozent.
Position | Variante 1 | Variante 2 |
|---|---|---|
Gesamtkosten | 32.000 € | 32.000 € |
Förderfähige Kosten | 28.000 € | 28.000 € |
Grundförderung | 30 % | 30 % |
Klimabonus* | 16 % | 16 % |
Einkommensbonus | entfällt | 30 % |
Fördersatz gesamt | 46 % | 70 % (gedeckelt) |
KfW Zuschuss | 12.880 € | 19.600 € |
Effektive Kosten | 19.120 € | 12.400 € |
*Variante 1 = Ohne Einkommensbonus
*Variante 2 = Mit Einkommensbonus
*Klimabonus = Klimageschwindigkeitsbonus
Das Beispiel zeigt die Hebelwirkung der Boni: Durch den gestaffelten Einkommensbonus zahlt Familie B. für den kompletten Heizungstausch nur rund ein Drittel der tatsächlichen Kosten. Und es zeigt den Zeitfaktor, denn sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch die förderfähigen Kosten sinken planmäßig alle sechs Monate. Dieselbe Maßnahme ist eine Absenkungsstufe später bereits spürbar teurer.
KfW Zuschuss, Effizienzhaus Kredit oder Steuerbonus: Was lohnt sich wann?
Für den Heizungstausch führen drei Förderwege zum Ziel, die sich in Höhe, Ablauf und Voraussetzungen deutlich unterscheiden. Vorab das Wichtigste: Für dieselbe Maßnahme lässt sich immer nur einer der drei Wege nutzen, eine Kombination ist ausgeschlossen. Die Entscheidung sollte deshalb fallen, bevor Sie den Vertrag mit dem Heizungsbauer unterschreiben.
KfW Zuschuss über die Heizungsförderung: Der Standardweg für den Heizungstausch
Der Zuschuss von 30 bis 70 Prozent, in der Spitze 80 Prozent, ist für den einzelnen Heizungstausch fast immer die attraktivste Lösung. Er wird nach Abschluss der Maßnahme direkt ausgezahlt, umfasst neben der neuen Heizung auch Nebenkosten wie Demontage, Speicher und hydraulischen Abgleich und ist als einziger Weg mit den persönlichen Boni kombinierbar. Voraussetzung sind die Antragstellung vor Vorhabensbeginn über das KfW Portal und eine gültige Bestätigung zum Antrag.
Der Steuerbonus nach § 35c EStG
Über den Steuerbonus lassen sich 20 Prozent der Kosten des Heizungstauschs, maximal 40.000 € pro Objekt, über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen. Die Geltendmachung erfolgt nachträglich mit der Steuererklärung, die Fachunternehmererklärung des Heizungsbauers genügt als Nachweis. Dafür sind die Grenzen eng: Der Bonus gilt nur für selbst genutztes Wohneigentum, das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein, es gibt keine Boni, und die Entlastung setzt eine ausreichende Steuerlast voraus. Da die KfW Förderung beim Heizungstausch deutlich höhere Sätze bietet, ist der Steuerbonus hier vor allem die Rettung für alle, die bereits ohne Förderantrag begonnen haben.
Welcher Weg in Ihrer Situation der richtige ist, prüfen wir kostenlos im Rahmen der Erstberatung.
KfW Kredit 261: Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Wer nicht nur die Heizung tauscht, sondern das gesamte Gebäude auf eine Effizienzhaus Stufe saniert, kann stattdessen den Wohngebäude Kredit 261 nutzen: ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss (bei entsprechender Effizienzhausstufe), bei dem der Heizungstausch ein Baustein des Gesamtkonzepts ist. Dieser Weg lohnt sich vor allem bei umfassenden Sanierungen mit mehreren Gewerken, die Planung erfolgt zwingend mit einem Energieeffizienz-Experten.
KfW Ergänzungskredit 358/359: Eigenanteil zinsgünstig finanzieren
Auch bei hohen Fördersätzen bleibt beim Heizungstausch ein Eigenanteil, der finanziert werden will. Dafür gibt es den KfW Ergänzungskredit: ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit für die verbleibenden Kosten Ihrer geförderten Maßnahme. Der Ergänzungskredit bleibt auch nach der BEG Reform bestehen.
Wichtig zu wissen: Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW für Ihren Heizungstausch, die bei Kreditantrag nicht älter als zwölf Monate sein darf. Beantragt wird der Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Auf Wunsch stellen wir Ihnen alle Unterlagen aus Ihrem Förderantrag für das Bankgespräch zusammen, damit Sie die Finanzierung ohne Umwege abschließen können.
Es gibt ihn in zwei Varianten: Das Programm 358 bietet eine zusätzliche Zinsverbilligung für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 € im Jahr. Das Programm 359 steht allen übrigen Antragsberechtigten offen, etwa Vermietern oder Haushalten oberhalb der Einkommensgrenze.
Voraussetzungen für die KfW Heizungsförderung
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Der Förderantrag muss zwingend vor dem Beginn des Heizungstauschs über das KfW Portal gestellt werden. Ein bereits geschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft.
Gültige Bestätigung zum Antrag (BzA)
Ohne BzA kein Antrag: Die Bestätigung zum Antrag wird von einem Energieeffizienz-Experten oder einem qualifizierten Fachunternehmen erstellt und bescheinigt, dass Ihr Vorhaben die Förderbedingungen erfüllt.
Förderfähiges Heizsystem
Gefördert werden ausschließlich klimafreundliche Heizlösungen, etwa Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Neue Öl- und Gasheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Technische Mindestanforderungen
Die neue Anlage muss definierte Effizienz- und Umweltanforderungen erfüllen, bei Wärmepumpen etwa Mindestwerte bei der Effizienz. Die Einhaltung wird im Rahmen der BzA geprüft.
Fachgerechte Umsetzung
Die Installation muss durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen, nur so ist die Einhaltung der technischen Anforderungen sichergestellt.
Alter des Gebäudes
Die Förderung gilt für Bestandsgebäude. Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein.
Frist für die Umsetzung
Nach der Förderzusage muss die Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten umgesetzt werden.
Höhe der Investitionskosten
Als förderfähige Kosten werden aktuell bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit anerkannt, bei mehreren Wohneinheiten gelten gestaffelte Obergrenzen. Die Höchstbeträge sinken planmäßig alle sechs Monate um 750 €.
Nachweise für die Auszahlung
Nach Abschluss der Maßnahme wird die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt und zusammen mit den Rechnungen eingereicht. Erst nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss aus.
Viele Förderanträge scheitern nicht an der Heizung, sondern am Verfahren: Anträge ohne gültige BzA, Verträge ohne Förderbedingung oder unvollständige Nachweise. Gerade die Abstimmung zwischen Heizungsbauer, Energieeffizienz-Experte und Fördergeber ist entscheidend. Mit sofort-foerderung.de stellen Sie sicher, dass alle Schritte in der richtigen Reihenfolge ablaufen und die Unterlagen vollständig sind.
Welche Heizungen werden gefördert?
Die KfW fördert den Umstieg auf Heizsysteme, die überwiegend erneuerbare Energien nutzen. Alle bislang geförderten Systeme bleiben auch nach der BEG Reform förderfähig:
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Wärmepumpen (Luft, Erdreich, Wasser als Wärmequelle)
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Solarthermische Anlagen
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Biomasseheizungen, etwa Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzheizungen
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Wasserstofffähige Heizungen (gefördert werden die Investitionsmehrkosten)
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Brennstoffzellenheizungen
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Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
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Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
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Anschluss an ein Gebäudenetz
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Anschluss an ein Wärmenetz
Die mit Abstand am häufigsten geförderte Lösung ist die Wärmepumpe, ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zur Wärmepumpen Förderung. Für Biomasseheizungen gilt seit der Reform eine Änderung: Der frühere Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 € für besonders emissionsarme Anlagen ist entfallen, die Grundförderung bleibt unverändert. Ebenfalls entfallen ist der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen, da sich natürliche Kältemittel am Markt durchgesetzt haben.
Im Mittelpunkt der Förderung steht der Austausch fossiler Heizungen. Für den Ersatz einer bestehenden erneuerbaren Heizung gelten Einschränkungen, ob Ihr Vorhaben darunter fällt, klären wir im Rahmen der Förderprüfung.
Wie läuft der KfW Antrag für die Heizungsförderung ab?
Angebot einholen
Sie holen ein Angebot Ihres Heizungsbauers ein, mehr müssen Sie nicht vorbereiten. Der Vertrag darf bereits geschlossen werden, muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn von der Förderzusage abhängig macht.
Wir prüfen Ihr Vorhaben und erstellen die BzA
Sie füllen unser Formular aus und laden Ihre Unterlagen hoch. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, berechnen Ihre möglichen Boni und erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA), ohne die kein KfW Antrag möglich ist, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen.
Sie stellen den Antrag im KfW Portal, auf geprüfter Grundlage
Mit der BzA stellen Sie den Förderantrag über das Kundenportal der KfW, und zwar zwingend bevor die Arbeiten beginnen. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, damit alle Angaben zur BzA passen. Nach der Förderzusage dürfen die Arbeiten starten.
Heizung einbauen lassen
Ihr Fachbetrieb installiert die neue Heizung. Für die Umsetzung haben Sie nach der Zusage 36 Monate Zeit.
Bestätigung nach Durchführung und Auszahlung
Nach dem Einbau erstellen unsere Energieeffizienz-Experten die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und unterstützen Sie bei der finalen Einreichung der Nachweise. Nach der Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss direkt auf Ihr Konto aus.
So unterstützt Sie sofort-foerderung.de bei der KfW Heizungsförderung
Für die Heizungsförderung ist die Bestätigung zum Antrag (BzA) in der Förderrichtlinie verbindlich vorgeschrieben: Ohne sie lässt sich im KfW Portal kein Antrag stellen. Nach der Umsetzung folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) als Voraussetzung für die Auszahlung. Beide Nachweise müssen fachlich sauber erstellt sein, sonst drohen Ablehnung oder Verzögerungen.
Genau hier setzen wir an: Unsere zertifizierten, auf der dena Expertenliste geführten Energieeffizienz-Experten prüfen Ihr Vorhaben, erstellen BzA und BnD und begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess, komplett digital, ohne Termin vor Ort und ohne wochenlange Wartezeit.
Sie füllen einmal unser Formular aus und laden Ihre Angebote hoch. Wir prüfen die Förderfähigkeit und ermitteln Ihre möglichen Boni, achten darauf, dass Ihr Vertrag die erforderliche aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, erstellen die BzA und führen Sie sicher durch die Antragstellung im KfW Portal. Nach der Zusage begleiten wir die Umsetzung, erstellen die BnD und unterstützen Sie bei der finalen Einreichung, bis der Zuschuss auf Ihrem Konto ist.
Wir führen Sie strukturiert durch den gesamten Prozess
Förderfähige Kosten beim Heizungstausch: Diese Leistungen zählen mit
Gefördert wird nicht nur das neue Heizgerät. Zu den förderfähigen Kosten zählen alle Leistungen, die für den fachgerechten Einbau und Betrieb der neuen Heizung erforderlich sind, und damit ein Großteil der Gesamtrechnung.
Typische förderfähige Kosten:
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Anschaffung der neuen Heizungsanlage inklusive Zubehör
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Demontage und fachgerechte Entsorgung der Altanlage, inklusive Tankentsorgung bei Ölheizungen
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Installation und Inbetriebnahme durch den Fachbetrieb
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Pufferspeicher und Warmwasserspeicher
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Hydraulischer Abgleich und Einstellung der Heizkurve
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Austausch oder Anpassung von Heizkörpern und Einbau von Flächenheizungen im Zuge des Heizungstauschs
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Erdarbeiten und Bohrungen bei Erdwärmepumpen
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Anpassung der Elektroinstallation und Fundament- bzw. Aufstellarbeiten
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Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
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Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten
Das bedeutet: Der Fördersatz wirkt auf nahezu die gesamte Investition, nicht nur auf das Gerät. Dadurch fällt der tatsächliche Zuschuss häufig deutlich höher aus als viele Eigentümer erwarten.
Regionale Förderprogramme für den Heizungstausch
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten viele Bundesländer, Städte und Kommunen eigene Programme für den Heizungstausch oder die Nutzung erneuerbarer Energien an, teils kombinierbar mit dem KfW Zuschuss.
Ob und in welcher Höhe es in Ihrer Region Zusatzförderung gibt, prüfen wir im Rahmen der Förderprüfung mit.
Informationen zu Förderung und Antragstellung in Ihrer Stadt finden Sie auf unseren regionalen Seiten.
KfW Heizungsförderung mit Sicherheit
Ihre Zufriedenheit und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle
Käuferschutz
Dank sicherer Zahlungsmethoden sind Ihre Bestellungen rundum geschützt

14 Tage Widerrufsrecht
Sie können Ihre Beauftragung innerhalb von 14 Tagen problemlos widerrufen
Zahlung nur bei Förderzusage

Sie zahlen unseren Antragservice nur dann, wenn Ihre Förderung bewilligt wurde
Die 5 häufigsten Fehler beim KfW Antrag für die Heizungsförderung
In der Praxis scheitern Förderanträge selten an den Voraussetzungen, sondern an vermeidbaren Fehlern im Ablauf. Diese fünf sehen wir immer wieder, und einige davon kosten die gesamte Förderung.
Fehler 1: Der Vertrag enthält keine Förderbedingung
Der häufigste und teuerste Fehler: Der Vertrag mit dem Heizungsbauer wird ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung unterschrieben oder die Arbeiten beginnen vor der Antragstellung. In beiden Fällen gilt das Vorhaben als begonnen und die Förderung ist unwiderruflich verloren.
Fehler 2: Der Antrag wird ohne gültige BzA versucht
Ohne Bestätigung zum Antrag lässt sich im KfW Portal kein Antrag stellen. Wer die BzA erst beim Fachbetrieb anfragt, wenn der Einbautermin schon steht, verliert wertvolle Zeit, und riskiert bei der planmäßigen Absenkung der Konditionen bares Geld.
Fehler 3: Die Boni werden falsch eingeschätzt
Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus haben präzise Voraussetzungen: Art und Alter der alten Heizung, Selbstnutzung, Einkommensnachweise über die Steuerbescheide, Kinderzuschlag per Meldebescheinigung. Wer hier falsche Annahmen trifft, kalkuliert mit einem Zuschuss, den es am Ende nicht gibt, oder verschenkt umgekehrt eine Stufe, die ihm zusteht.
Fehler 4: Das Timing wird unterschätzt
Seit der BEG Reform sinken die förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus planmäßig alle sechs Monate. Wer den ohnehin beschlossenen Heizungstausch aufschiebt, zahlt dafür einen fest kalkulierbaren Preis von mehreren tausend Euro je Absenkungsstufe.
Fehler 5: Die Nachweise nach der Umsetzung sind unvollständig
Nach dem Einbau müssen die Bestätigung nach Durchführung und die Rechnungen fristgerecht eingereicht werden. Fehlende Unterlagen oder ein abgelaufener Bewilligungszeitraum gefährden die Auszahlung selbst dann noch, wenn die Zusage längst vorliegt.
Alle fünf Fehler haben eine gemeinsame Ursache: fehlende Erfahrung mit dem Förderprozess. Mit einer strukturierten Begleitung von der Förderprüfung bis zur finalen Einreichung lassen sie sich zuverlässig vermeiden.

Einschätzung aus der Praxis
In der Praxis zeigt sich: Die größte Herausforderung beim Heizungstausch ist nicht die Auswahl der richtigen Technik, sondern der Förderprozess selbst.
Zwischen Antragstellung, technischen Anforderungen und späteren Nachweisen entstehen schnell Unsicherheiten. Wer hier strukturiert vorgeht oder sich begleiten lässt, spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch das Risiko von Fehlern deutlich.
Armin Sukalic - Energieeffizienz-Experte
Was wird bei einer energetischen Sanierung gefördert?
Symbolbilder, KI-generiert
Häufig gestellte Fragen zur KfW Heizungsförderung
Haben Sie noch Fragen?
Ulmer Landstraße 335
86391 Stadtbergen
+49 821 508 996 49


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