top of page

Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?

Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.

Design ohne Titel_edited_edited.png

Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.

Heizungsförderung 2026

Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 10. Juli 2026

Der Austausch einer alten Heizung wird über die KfW weiterhin kräftig bezuschusst: 30 Prozent Grundförderung sind gesetzt, mit den passenden Boni sind ab dem 21. Juli 2026 in der Spitze bis zu 80 Prozent möglich. Gleichzeitig startet mit der BEG Reform ein fester Absenkungsfahrplan, der Warten erstmals kalkulierbar teuer macht. Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Konditionen, Fristen und Boni.

 

Wir begleiten Sie durch den gesamten KfW Prozess, erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD), mit unseren Energieeffizienz-Experten an Ihrer Seite.

1000 + gestellte Förderanträge

über 6 Mio. € bewilligte Fördergelder

Begleitung bis hin zur Auszahlung

Antragsbearbeitung innerhalb von 24h

In nur 5 Minuten ausgefüllt

Energieeffiziente Heiztechnik mit attraktiven Zuschüssen im Rahmen der Heizungsförderung 2026.

Bis zu 80 % Förderung möglich

Wichtig: Neue Förderbedingungen ab dem 21. Juli 2026

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 8. Juli 2026 der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zugestimmt.

 

Vom 9. bis zum 20. Juli 2026 läuft eine Umstellungsphase, in der beim BAFA keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) erstellt werden können.

 

Ab dem 21. Juli 2026 sind neue Anträge wieder möglich, dann zu den neuen Konditionen. Bereits gestellte und bewilligte Anträge genießen Vertrauensschutz und werden nach den bisherigen Regeln behandelt.

 

Unser Tipp: Beauftragen Sie uns jetzt. Wir bereiten Ihren Antrag vollständig vor und reichen ihn ab dem 21. Juli sofort ein, bevor das Antragsaufkommen wieder stark ansteigt.

Heizungsförderung 2026: Das Wichtigste in Kürze

  • Die KfW fördert den Heizungstausch weiterhin mit 30 Prozent Grundförderung, in der Spitze sind bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich.

  • Ab dem 21. Juli 2026 gelten förderfähige Kosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, ab Februar 2027 sinken sie halbjährlich um 750 Euro.

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus startet neu mit 16 Prozent und schmilzt bis Mitte 2028 vollständig ab: Ein früher Antrag sichert die höhere Stufe.

  • Der Einkommensbonus wird dreistufig (10 bis 40 Prozent), neu ist ein Kinderzuschlag, der das maßgebliche Einkommen um 10.000 Euro reduziert.

  • Der Antrag läuft über das KfW Portal und muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein, der Liefer- und Leistungsvertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung.

  • sofort-foerderung.de erstellt BzA und BnD, bindet einen Energieeffizienz-Experten ein und begleitet Sie durch den gesamten Förderprozess.

BEG-Reform: Das ändert sich bei der Heizungsförderung ab dem
21. Juli 2026

Mit der Zustimmung des Haushaltsausschusses am 8. Juli 2026 ist die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude beschlossene Sache, und kein Programm ist davon so stark betroffen wie die Heizungsförderung der KfW. Die Grundpfeiler bleiben stehen: Die Grundförderung von 30 Prozent gilt unverändert für alle Antragstellergruppen, sämtliche bisher förderfähigen Heizungssysteme von der Wärmepumpe bis zum Fernwärmeanschluss bleiben förderfähig, und auch der Ergänzungskredit steht nach der Umstellung wieder zur Verfügung.

Bei den Bausteinen darüber greift die Reform dafür umso deutlicher ein. Die förderfähigen Kosten sinken zum Neustart von 30.000 auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit und werden ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um weitere 750 Euro abgesenkt. Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt von 20 auf 16 Prozent und folgt demselben Rhythmus: Alle sechs Monate gehen 4 Prozentpunkte verloren, bis der Bonus Mitte 2028 ausläuft. Ersatzlos gestrichen werden der Effizienzbonus von 5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen.

Es gibt aber auch Gewinner. Der Einkommensbonus wird sozial gestaffelt: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro erhalten künftig 40 statt 30 Prozent, bis 40.000 Euro bleibt es bei 30 Prozent, und wer bis 50.000 Euro liegt, bekommt erstmals überhaupt einen Bonus von 10 Prozent. Dazu kommt ein neuer Kinderzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche Einkommen rechnerisch um 10.000 Euro reduziert. Die maximale Förderung steigt dadurch für selbstnutzende Eigentümer mit kleinem Einkommen auf bis zu 80 Prozent. Und ab dem ersten Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung angekündigt, dessen Details noch folgen.

Die Regelungen im Vergleich:

Regelung
Bis 20 Juli
Ab 21 Juli
Grundförderung
30 Prozent
30 Prozent
Förderfähige Kosten
30.000 Euro
28.000 Euro*
Klimabonus*
20 Prozent
16 Prozent*
Effizienzbonus*
5 Prozent
entfällt
Emissionszuschlag*
2.500 Euro
entfällt
Einkommensbonus
(30 Prozent) eine Stufe
(10 bis 40 Prozent) drei Stufen
Maximale Förderung
(70 Prozent) 21.000 Euro
(bis 80 Prozent) 22.400 Euro*

*Klimageschwindigkeitsbonus
*Effizienzbonus Wärmepumpe

*Emissionsminderungszuschlag

*Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte. Grundlage ist das Eckpunktepapier der Bundesregierung, die verbindlichen Förderrichtlinien stehen noch aus.

Die Übergangsregeln der KfW unterscheiden sich in einem wichtigen Punkt von denen des BAFA. Wer eine Bestätigung zum Antrag besitzt, die bis zum 8. Juli 2026 erstellt wurde, kann den Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr zu den bisherigen Konditionen stellen. Anders als die TPB beim BAFA verfällt eine ungenutzte BzA danach aber nicht: Sie behält ihre reguläre Gültigkeit von sechs Monaten ab Erstellung und kann ab dem 21. Juli 2026 weiterhin für einen Antrag genutzt werden, dann allerdings zu den neuen Konditionen. Bereits eingereichte Anträge prüft die KfW nach den alten Bedingungen, erteilte Zusagen bleiben vollständig bestehen.

Diese Übersicht basiert auf dem Eckpunktepapier der Bundesregierung und den Ankündigungen der KfW. Verbindlich sind die Förderrichtlinien, die in Kürze veröffentlicht werden. Sobald sie vorliegen, aktualisieren wir diese Seite.

Was bedeutet die Reform für Ihr Vorhaben?

  • Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung

    • Für Sie zählt jetzt das Timing: Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent gilt in voller Höhe nur bis Ende Januar 2027, danach schmilzt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte ab. Zusammen mit der Grundförderung sichern Sie sich zum Neustart 46 Prozent Zuschuss. Unser Rat: Antrag vorbereiten, sobald die KfW wieder öffnet, wir erstellen Ihre BzA jetzt schon vor.
      Förderantrag starten

       

  • Haushalt mit Einkommen bis 50.000 €

    • Für Sie ist die Reform ein Gewinn: Der Einkommensbonus wird dreistufig und reicht jetzt bis 40 Prozent, erstmals profitieren auch Haushalte bis 50.000 € zu versteuerndem Einkommen. Mit dem neuen Kinderzuschlag zählt Ihr Einkommen um 10.000 € niedriger. Welche Stufe für Sie gilt, prüfen wir anhand Ihrer Steuerbescheide, in der Spitze sind 80 Prozent Zuschuss möglich.
      Förderantrag starten
       

  • Mehrfamilienhaus oder WEG

    • Für Sie gelten gestaffelte Kostenobergrenzen: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Die saubere Aufteilung pro Wohneinheit entscheidet über Tausende Euro Zuschuss, genau dabei begleiten wir Sie, auf Wunsch inklusive Abstimmung mit Ihrer Hausverwaltung.
      Förderantrag starten

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für Ihren Antrag ist

Nach zwölf Tagen Antragsstopp startet die KfW Heizungsförderung am 21. Juli mit erheblichem Rückstau, denn bundesweit warten Tausende vorbereitete Vorhaben auf den Neustart.

Wer seine Unterlagen an diesem Tag fertig hat, steht vorn in der Schlange. Genau dafür sind wir da: Wir bereiten alles jetzt vollständig vor, erstellen Ihre Bestätigung zum Antrag (BzA) durch unsere Energieeffizienz-Experten, und zum Neustart stellen Sie den Antrag im KfW Portal, mit uns an Ihrer Seite bei jedem Schritt.

Dazu kommt der neue Absenkungsfahrplan: Ab Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate. Die Konditionen zum Neustart sind die besten, die es in diesem Programm je wieder geben wird.

Welche Zuschüsse sind beim Heizungstausch möglich?

Die KfW Heizungsförderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen, die sich kombinieren lassen:

Förderbaustein
Fördersatz
Grundförderung Heizungstausch
30 Prozent
Klimageschwindigkeitsbonus
16 Prozent*
Einkommensbonus
10 bis 40 Prozent*
Maximale Förderung
70 Prozent, mit Einkommensbonus bis 80 Prozent*

*Stand ab dem 21. Juli 2026 nach dem Eckpunktepapier der Bundesregierung. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter fossiler Heizungen, der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Bis zum 20. Juli 2026 gelten noch 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, der einstufige Einkommensbonus von 30 Prozent sowie Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag.

Förderhöhe und Maximalbeträge: So rechnet die KfW

Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Kosten Ihres Heizungstauschs. Ab dem 21. Juli 2026 erkennt die KfW dafür 28.000 Euro für die erste Wohneinheit an, im Mehrfamilienhaus kommen je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit hinzu. Auf diese Grundlage wird Ihr persönlicher Fördersatz angewendet: 30 Prozent Grundförderung, plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten fossilen Heizung, plus Einkommensbonus je nach Haushaltseinkommen. Gedeckelt ist die Förderung bei 70 Prozent, für selbstnutzende Eigentümer mit Anspruch auf den Einkommensbonus bei 80 Prozent. In der Spitze sind zum Neustart also bis zu 22.400 Euro Zuschuss für ein Einfamilienhaus möglich.

Neu ist der feste Absenkungsfahrplan: Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 Euro, bis Ende 2030 auf 22.000 Euro, und der Klimageschwindigkeitsbonus verliert im selben Rhythmus je 4 Prozentpunkte. Jede Absenkungsstufe, die verstreicht, reduziert Ihren möglichen Zuschuss also doppelt. Bis zum 20. Juli 2026 gilt noch die bisherige Rechnung mit 30.000 Euro förderfähigen Kosten und maximal 70 Prozent, also bis zu 21.000 Euro.

Die Boni im Detail: Klimageschwindigkeit, Einkommen und Kinderzuschlag

Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt den zügigen Abschied von fossilen Brennstoffen. Ihn erhalten selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder Biomasseheizung austauschen und fachgerecht entsorgen lassen. Zum Neustart beträgt der Bonus 16 Prozent, ab Februar 2027 sind es 12, ab August 2027 noch 8, ab Februar 2028 nur noch 4 Prozent, danach entfällt er. Wer den Tausch ohnehin plant, sichert sich mit einem frühen Antrag die höchste verfügbare Stufe.

Der Einkommensbonus wird mit der Reform deutlich sozialer. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro erhalten künftig 40 Prozent, bis 40.000 Euro bleiben es 30 Prozent, und zwischen 40.000 und 50.000 Euro gibt es neu 10 Prozent. Wichtig zu wissen: Das zu versteuernde Einkommen liegt deutlich unter dem Bruttoeinkommen, viele Haushalte rutschen dadurch in eine bessere Stufe, als sie zunächst vermuten. Der Nachweis erfolgt über die Einkommensteuerbescheide.

Für Familien kommt ein neuer Baustein hinzu: Lebt bei Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das maßgebliche Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro, nachgewiesen wird das unkompliziert per Meldebescheinigung. Eine Familie mit 38.000 Euro zu versteuerndem Einkommen wird so behandelt wie ein Haushalt mit 28.000 Euro und erhält den vollen Bonus von 40 Prozent. Und ein Ausblick: Ab dem ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus Wärmepumpen aus europäischer Fertigung begünstigen, die Details dazu will die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2026 veröffentlichen.

 

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung – wir begleiten Sie komplett.

Rechenbeispiele: Das bleibt unterm Strich für Sie übrig

Ein selbstnutzender Eigentümer ersetzt seine funktionstüchtige Ölheizung durch eine Wärmepumpe, Gesamtkosten 32.000 Euro, ohne Anspruch auf den Einkommensbonus, nach den ab dem 21. Juli 2026 voraussichtlich geltenden Bedingungen:

Position
Betrag
Gesamtkosten des Heizungstauschs
32.000 Euro
Davon förderfähig (erste Wohneinheit)
28.000 Euro
Grundförderung 30 Prozent plus Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent
46 Prozent
KfW Zuschuss
12.880 Euro
Kosten für sofort-foerderung.de
- 598 Euro
Ihr Vorteil unterm Strich
12.282 Euro

Eine Familie mit einem minderjährigen Kind und 38.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen tauscht ihre alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe. Durch den Kinderzuschlag zählt das Einkommen wie 28.000 Euro, es gilt der volle Einkommensbonus:

Position
Betrag
Förderfähige Kosten (erste Wohneinheit)
28.000 Euro
Grundförderung 30, Klimageschwindigkeitsbonus 16, Einkommensbonus 40 Prozent
80 Prozent (Obergrenze)
KfW Zuschuss
22.400 Euro
Kosten für sofort-foerderung.de
- 598 Euro
Ihr Vorteil unterm Strich
21.802 Euro

Sie wollen mehr Informationen?

Sie möchten tiefer einsteigen? Welche Heizungssysteme im Einzelnen förderfähig sind, welche Voraussetzungen gelten und wie der KfW Antrag Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie auf unserer Hauptseite zur Heizungsförderung

oder

Professionelles Teamfoto zweier Personen vor neutralem Hintergrund.

Ihre Ansprechpartner für die Heizungsförderung

Der Heizungstausch ist eine wichtige Investition. Damit Sie die verfügbaren Fördermittel nutzen können, begleiten wir Sie persönlich durch den gesamten Förderprozess.

Ihre festen Ansprechpartner kümmern sich um die Förderabwicklung, koordinieren die erforderlichen Nachweise und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung. So erhalten Sie die Förderung für Ihre neue Heizung ohne unnötigen Aufwand.

Milena Radojcic
Fördermittelmanagement & Kundenbetreuung

Armin Sukalic (B. Eng.)
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE)

Moderner Wohnraum mit Heizkörper als Beispiel für die Heizungsförderung 2026.

Heizungsförderung - Fragen und Antworten

Welche Sanierungsmaßnahmen werden ebenfalls gefördert?

Neben dem Heizungstausch können auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Informieren Sie sich über Zuschüsse für Dachsanierungen, Fassadendämmungen, Fenster oder Wärmepumpen.

Passende Beiträge zu diesem Thema

Deutschlandweit für Sie im Einsatz

Egal, wo sich Ihre Immobilie befindet – wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Förderprozess.

Haben Sie noch Fragen?

Ulmer Landstraße 335

86391 Stadtbergen

+49 821 508 996 49

Kontaktieren Sie uns!

Geplante Maßnahme
bottom of page