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Heizungsförderung 2026

Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 01.09.2026

Die Förderung für die Heizung 2026 ist seit dem 21. Juli neu geregelt. Die KfW zahlt weiterhin 30 Prozent Grundförderung, mit den passenden Boni sind bis zu 70 Prozent möglich, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent. Gegenüber der Heizungsförderung 2025 hat sich dabei einiges verschoben: Manche Bausteine wurden gekürzt oder gestrichen, andere deutlich verbessert.

Neu ist außerdem ein fester Absenkungsfahrplan bis 2030. Damit lässt sich erstmals genau ausrechnen, was Warten kostet. Auf dieser Seite finden Sie den Vergleich alt gegen neu, alle aktuellen Boni und die Antwort auf die Frage, wie lange die Heizungsförderung in dieser Höhe noch gilt.

Wir begleiten Sie durch den gesamten KfW Prozess, erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD), mit unseren Energieeffizienz-Experten an Ihrer Seite.

Energieeffiziente Heiztechnik mit attraktiven Zuschüssen im Rahmen der Heizungsförderung 2026.

Bis zu 80 % Förderung möglich

Symbolbild, KI-generiert

1000 + gestellte Förderanträge

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Begleitung bis hin zur Auszahlung

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Heizungsförderung 2026: Das Wichtigste in Kürze

  • Die KfW fördert den Heizungstausch weiterhin mit 30 Prozent Grundförderung, mit Boni sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent, in der Spitze 22.400 Euro für die erste Wohneinheit.

  • Gegenüber 2025 sinken die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, ab Februar 2027 gehen sie halbjährlich um weitere 750 Euro zurück.

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt von 20 auf 16 Prozent und sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozent, ab August 2028 entfällt er. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag wurden gestrichen.

  • Verbessert wurde der Einkommensbonus: Er ist jetzt dreistufig mit 10 bis 40 Prozent, neu ist der Kinderzuschlag, der das maßgebliche Einkommen um 10.000 Euro reduziert.

  • Der Antrag läuft über das KfW Portal und muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein, der Vertrag mit dem Heizungsbauer braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung.

  • sofort-foerderung.de erstellt BzA und BnD, bindet einen Energieeffizienz-Experten ein und begleitet Sie durch den gesamten Förderprozess.

Heizungsförderung 2025 und 2026 im Vergleich: Das hat die BEG-Reform geändert

Die Heizungsförderung 2024 und 2025 lief nach einheitlichen Regeln: 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, 30 Prozent Einkommensbonus bis 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, dazu ein Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen und ein Zuschlag für emissionsarme Biomasseheizungen. Gedeckelt war das Ganze bei 70 Prozent von höchstens 30.000 Euro, also 21.000 Euro für die erste Wohneinheit. Diese Konditionen galten bis zum 20. Juli 2026.

Seit dem 21. Juli 2026 gilt die reformierte Förderrichtlinie. Die Grundpfeiler stehen weiter: Die Grundförderung von 30 Prozent gilt unverändert für alle Antragsteller, sämtliche bisher förderfähigen Heizungssysteme von der Wärmepumpe bis zum Fernwärmeanschluss bleiben förderfähig, und der Ergänzungskredit steht weiterhin zur Verfügung.

Bei den Bausteinen darüber greift die Reform deutlich ein. Die förderfähigen Kosten sinken auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit und werden ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um weitere 750 Euro abgesenkt. Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt von 20 auf 16 Prozent und folgt demselben Rhythmus, bis er ab August 2028 vollständig entfällt. Ersatzlos gestrichen sind der Effizienzbonus von 5 Prozent und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro.

Es gibt aber auch Gewinner. Der Einkommensbonus wird sozial gestaffelt: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro erhalten 40 statt 30 Prozent, bis 40.000 Euro bleibt es bei 30 Prozent, und wer bis 50.000 Euro liegt, bekommt erstmals überhaupt einen Bonus von 10 Prozent. Dazu kommt der neue Kinderzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche Einkommen rechnerisch um 10.000 Euro reduziert. Die maximale Förderung steigt dadurch für Selbstnutzer mit kleinem Einkommen auf bis zu 80 Prozent. Ab dem ersten Quartal 2027 ist zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung angekündigt, dessen Ausgestaltung noch offen ist.

Die Regelungen im Vergleich:

Regelung
Heizungsförderung 2024 und 2025 (bis 20 Juli 2026)
Heizungsförderung 2026 (seit 21 Juli 2026)
Kinderzuschlag
kein
10.000 Euro Einkommensabzug
Grundförderung
30 Prozent
30 Prozent
Förderfähige Kosten
30.000 Euro
28.000 Euro*
Klimabonus*
20 Prozent
16 Prozent*
Effizienzbonus*
5 Prozent
entfällt
Emissionszuschlag*
2.500 Euro
entfällt
Einkommensbonus
(30 Prozent) eine Stufe
(10 bis 40 Prozent) drei Stufen
Maximale Förderung
(70 Prozent) 21.000 Euro
(bis 80 Prozent) 22.400 Euro*

*Klimageschwindigkeitsbonus
*Effizienzbonus Wärmepumpe

*Emissionsminderungszuschlag

*Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozent. Grundlage sind die am 17. Juli 2026 veröffentlichten Förderrichtlinien, die seit dem 21. Juli 2026 in Kraft sind.

Für bereits gestellte Anträge gilt Bestandsschutz: Die KfW prüft sie nach den Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten, erteilte Zusagen bleiben vollständig bestehen. Eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die vor der Reform erstellt und noch nicht genutzt wurde, verfällt anders als die TPB beim BAFA nicht: Sie behält ihre reguläre Gültigkeit von sechs Monaten ab Erstellung und kann weiterhin für einen Antrag verwendet werden, dann zu den neuen Konditionen.

Was bedeutet die Reform für Ihr Vorhaben?

  • Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung

    • Für Sie zählt das Timing: Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent gilt in voller Höhe nur bis zum 31. Januar 2027, danach sinkt er halbjährlich um 4 Prozent. Zusammen mit der Grundförderung sichern Sie sich als selbstnutzender Eigentümer derzeit 46 Prozent Zuschuss, im nächsten Halbjahr wären es noch 42 Prozent auf eine niedrigere Kostengrenze. Ihre BzA erstellen wir innerhalb von 24 Stunden.

    • Förderantrag starten
       

  • Haushalt mit Einkommen bis 50.000 €

    • Für Sie ist die Reform ein Gewinn: Der Einkommensbonus wird dreistufig und reicht jetzt bis 40 Prozentpunkte, erstmals profitieren auch Haushalte bis 50.000 € zu versteuerndem Einkommen. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, zählt Ihr Einkommen durch den neuen Kinderzuschlag um 10.000 € niedriger. Welche Stufe für Sie gilt, prüfen wir anhand Ihrer Steuerbescheide. Bei Einkommen bis 30.000 €, mit Kinderzuschlag bis 40.000 €, sind in der Spitze sogar 80 Prozent Zuschuss möglich.

    • Förderantrag starten
       

  • Mehrfamilienhaus oder WEG

    • Für Sie gelten gestaffelte Kostenobergrenzen: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste, je 8.000 Euro ab der siebten. Die saubere Aufteilung auf die Wohneinheiten entscheidet über Tausende Euro Zuschuss, genau dabei begleiten wir Sie, auf Wunsch inklusive Abstimmung mit Ihrer Hausverwaltung.
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Wie lange gibt es die Heizungsförderung noch? Der Absenkungsfahrplan bis 2030

Die Heizungsförderung wird nicht gestrichen, sie wird planmäßig abgesenkt. Die Förderrichtlinie legt bis 2030 feste Stufen fest, an denen zwei Größen gleichzeitig sinken: der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozent und die förderfähigen Höchstkosten um 750 Euro. Jede verstrichene Stufe reduziert den möglichen Zuschuss also doppelt. Die folgende Tabelle zeigt, was ein selbstnutzender Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Ölheizung ohne Einkommensbonus in den einzelnen Zeiträumen höchstens erhält:

Antrag gestellt
Klimageschwindigkeitsbonus
Förderfähige Kosten (erste Wohneinheit)
Fördersatz gesamt
Zuschuss höchstens
ab 01.08.2028
entfällt
25.000 Euro
30 Prozent
7.500 Euro
21.07.2026 bis 31.01.2027
16 Prozent
28.000 Euro
46 Prozent
12.880 Euro
01.02.2027 bis 31.07.2027
12 Prozent
27.250 Euro
42 Prozent
11.445 Euro
01.08.2027 bis 31.01.2028
8 Prozent
26.500 Euro
38 Prozent
10.070 Euro
01.02.2028 bis 31.07.2028
4 Prozent
25.750 Euro
34 Prozent
8.755 Euro

Die förderfähigen Kosten sinken danach weiter um 750 Euro pro Halbjahr, bis sie ab August 2030 bei 22.000 Euro liegen. Der Einkommensbonus ist von der Absenkung nicht betroffen, er bleibt in allen drei Stufen bestehen. Wer den Einkommensbonus erhält, verliert durch Warten also weniger, wer ihn nicht erhält, umso mehr.

Entscheidend ist das Datum der Antragstellung im KfW Portal, nicht das Datum des Einbaus. Für die Umsetzung bleiben nach der Zusage 36 Monate Zeit. Wer den Heizungstausch für die nächsten Jahre ohnehin plant, sichert sich mit einem Antrag vor dem 31. Januar 2027 die höchste Stufe, die dieses Programm nach aktuellem Stand noch bieten wird.

Die Boni seit der Reform: Klimageschwindigkeit, Einkommen und Kinderzuschlag

Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt den zügigen Abschied von fossilen Brennstoffen. Ihn erhalten selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder Biomasseheizung austauschen und fachgerecht entsorgen lassen. Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der Bonus 16 Prozent statt zuvor 20 Prozent, ab Februar 2027 sind es 12, ab August 2027 noch 8, ab Februar 2028 nur noch 4 Prozent, danach entfällt er.

Der Einkommensbonus wird mit der Reform deutlich sozialer. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro erhalten künftig 40 Prozent, bis 40.000 Euro bleiben es 30 Prozent, und zwischen 40.000 und 50.000 Euro gibt es neu 10 Prozent. Wichtig zu wissen: Das zu versteuernde Einkommen liegt deutlich unter dem Bruttoeinkommen, viele Haushalte rutschen dadurch in eine bessere Stufe, als sie zunächst vermuten. Der Nachweis erfolgt über die Einkommensteuerbescheide.

Für Familien kommt ein neuer Baustein hinzu: Lebt bei Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das maßgebliche Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro, den passenden Nachweis klären wir bei der Antragsvorbereitung für Sie. Eine Familie mit 38.000 Euro zu versteuerndem Einkommen wird so behandelt wie ein Haushalt mit 28.000 Euro und erhält den vollen Bonus von 40 Prozent. Und ein Ausblick: Ab dem ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus Wärmepumpen aus europäischer Fertigung begünstigen, die Details dazu will die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2026 veröffentlichen.

 

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung – wir begleiten Sie komplett.

Rechenbeispiele: Heizungsförderung 2025 und 2026 im direkten Vergleich

Beide Beispiele zeigen denselben Fall einmal nach den Regeln, die bis zum 20. Juli 2026 galten, und einmal nach den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen.

Beispiel 1: Ein selbstnutzender Eigentümer ersetzt seine funktionstüchtige Ölheizung durch eine Wärmepumpe, Gesamtkosten 32.000 Euro, kein Anspruch auf den Einkommensbonus.

Position
Regeln 2025
Regeln seit 21 Juli 2026
Ihr Vorteil unterm Strich
14.402 Euro
12.282 Euro
Kosten für sofort-foerderung.de
598 Euro
598 Euro
Gesamtkosten des Heizungstauschs
32.000 Euro
32.000 Euro
Davon förderfähig (erste Wohneinheit)
30.000 Euro
28.000 Euro
Grundförderung
30 Prozent
30 Prozent
Klimabonus*
20 Prozent
16 Prozent
Fördersatz gesamt
50 Prozent
46 Prozent
KfW Zuschuss
15.000 Euro
12.880 Euro

*Klimageschwindigkeitsbonus

Für diesen Haushalt hat die Reform den Zuschuss um 2.120 Euro verringert. Mit jeder weiteren Absenkungsstufe ab Februar 2027 wird der Abstand größer.

Beispiel 2: Eine selbstnutzende Familie mit einem minderjährigen Kind und 38.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen tauscht ihre alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe. Nach den neuen Regeln zählt das Einkommen durch den Kinderzuschlag wie 28.000 Euro, es gilt der volle Einkommensbonus.

Position
Regeln 2025
Regeln seit 21 Juli 2026
Ihr Vorteil unterm Strich
20.402 Euro
21.802 Euro
Kosten für sofort-foerderung.de
598 Euro
598 Euro
KfW Zuschuss
21.000 Euro
22.400 Euro
Förderfähige Kosten (erste Wohneinheit)
30.000 Euro
28.000 Euro
Grundförderung
30 Prozent
30 Prozent
Klimabonus*
20 Prozent
16 Prozent
Einkommensbonus
30 Prozent
40 Prozent (Kinderzuschlag)
Fördersatz gesamt
70 Prozent (Obergrenze)
80 Prozent (Obergrenze)

*Klimageschwindigkeitsbonus

Für diese Familie ist die Reform ein Plus von 1.400 Euro. Der Einkommensbonus und der Kinderzuschlag gleichen die Kürzungen mehr als aus.

Sie wollen mehr Informationen?

Welche Heizungssysteme im Einzelnen förderfähig sind, wer antragsberechtigt ist und wie der KfW Antrag mit BzA und BnD Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie auf unserer Hauptseite zur KfW Heizungsförderung. Was die Reform speziell für Wärmepumpen bedeutet, finden Sie auf unserer Seite zur Wärmepumpen Förderung 2026.

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Der Heizungstausch ist eine wichtige Investition. Damit Sie die verfügbaren Fördermittel nutzen können, begleiten wir Sie persönlich durch den gesamten Förderprozess.

Ihre festen Ansprechpartner kümmern sich um die Förderabwicklung, koordinieren die erforderlichen Nachweise und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung. So erhalten Sie die Förderung für Ihre neue Heizung ohne unnötigen Aufwand.

Armin Sukalic (B. Eng.)
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE)

Milena Radojcic
Fördermittelmanagement & Kundenbetreuung

Professionelles Teamfoto zweier Personen vor neutralem Hintergrund.

Häufig gestellte Fragen zur Heizungsförderung 2026

Welche Sanierungsmaßnahmen werden ebenfalls gefördert?

Neben dem Heizungstausch können auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Informieren Sie sich über Zuschüsse für Dachsanierungen, Fassadendämmungen, Fenster oder Wärmepumpen.

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