BAFA Förderung Lüftungsanlage: Wir übernehmen Ihren Antrag
Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 30. Juli 2026
Der Staat übernimmt 15 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, wenn Sie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung einbauen oder ein bestehendes System erneuern. Gerade nach einem Fenstertausch oder einer Dämmung ist die kontrollierte Wohnraumlüftung oft der logische nächste Schritt, denn eine dichte Gebäudehülle braucht einen geregelten Luftaustausch.
Wir kümmern uns um alles: von der technischen Projektbeschreibung über die Antragstellung beim BAFA bis zum Verwendungsnachweis nach dem Einbau. Sie müssen sich um nichts kümmern und sichern sich den maximal möglichen Zuschuss. Ihre vollständigen Antragsunterlagen erstellen wir innerhalb von 24 Stunden.

Eigenanteil
299,-
Effektiv nur
Symbolbild, KI-generiert

Persönliche Begleitung bis zur Auszahlung

dena-gelistete Energieeffizienz-Experten
Zahlung erst bei Förderzusage
Fachgerechte Antragstellung

Inhaltsverzeichnis
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Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?
Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.
Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den seit 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.
Das Wichtigste zur BAFA Förderung für Lüftungsanlagen im Überblick
Die BAFA Förderung für Lüftungsanlagen ist ein direkter Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM). Gefördert werden der erstmalige Einbau und die Erneuerung von Lüftungsanlagen in Bestandsgebäuden, von der zentralen kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung über dezentrale und raumweise Geräte bis zu bedarfsgeregelten Abluftsystemen.
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Grundförderung: 15 Prozent der förderfähigen Kosten
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iSFP Bonus: 5 Prozentpunkte zusätzlich, seit der BEG-Reform erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € und nur für den darüber liegenden Kostenanteil. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil Ihres individuellen Sanierungsfahrplans ist.
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Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt (zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €)
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Maximaler Zuschuss: 4.500 € (15 Prozent von 30.000 €, erste Wohneinheit), mit iSFP Bonus bis zu 10.500 €
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Technische Anforderung: Wärmebereitstellungsgrad von mindestens 75 beziehungsweise 80 Prozent je nach elektrischer Leistungsaufnahme, Details in der Tabelle weiter unten
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Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend einzubinden
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Antragsservice: sofort-foerderung.de übernimmt den kompletten Prozess: technische Projektbeschreibung (TPB), Antragstellung und Kommunikation mit dem BAFA sowie nach der Umsetzung technischer Projektnachweis (TPN) und Verwendungsnachweis. Ihr effektiver Eigenanteil beträgt 299 €.
Was ist die BAFA Förderung für Lüftungsanlagen?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Einbau und die Erneuerung von Lüftungsanlagen mit einem direkten Investitionszuschuss. Grundlage ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude in der Variante Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM. Lüftungsanlagen zählen dort zur Anlagentechnik. Anders als bei einem Kredit erhalten Sie das Geld nach Abschluss der Maßnahme direkt auf Ihr Konto ausgezahlt, eine Rückzahlung ist nicht erforderlich.
Der Hintergrund: In einem energetisch sanierten Gebäude entweicht die Wärme nicht mehr unkontrolliert über undichte Fenster und Fugen, damit fehlt aber auch der natürliche Luftaustausch. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung löst dieses Problem doppelt: Sie führt verbrauchte, feuchte Luft zuverlässig ab und gewinnt dabei den größten Teil der Wärme aus der Abluft zurück. So sinken die Lüftungswärmeverluste, die Raumluftqualität steigt, und das Schimmelrisiko wird deutlich reduziert. Genau deshalb beteiligt sich der Staat an den Kosten.
Gefördert werden mehrere Anlagentypen: zentrale Systeme mit Wärmerückgewinnung, die das ganze Haus über ein Kanalnetz versorgen, dezentrale und raumweise Geräte, die direkt in der Außenwand einzelner Räume sitzen, Kompaktgeräte mit Abluftwärmepumpe sowie bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme, die ihre Leistung nach Feuchte, Kohlendioxid oder Mischgas steuern. Auch die Erneuerung einer bestehenden Anlage ist förderfähig, wenn das neue System die technischen Anforderungen erfüllt.
Warum sich ein früher Antrag lohnt
Die Förderbedingungen werden regelmäßig angepasst, zuletzt mit der BEG-Reform im Juli 2026, die unter anderem die Anforderungen an den iSFP Bonus verschärft hat. Ein bewilligter Antrag schützt Sie davor: Ihr Zuwendungsbescheid sichert Ihnen die zum Zeitpunkt der Zusage geltenden Konditionen rechtsverbindlich, unabhängig von künftigen Reformen. Wer sein Vorhaben ohnehin plant, stellt den Antrag deshalb am besten, bevor sich die Bedingungen das nächste Mal ändern.
Warum eine Lüftungsanlage zur sanierten Gebäudehülle gehört
Neue Fenster, ein gedämmtes Dach oder eine gedämmte Fassade machen die Gebäudehülle dicht, und genau das ist gewollt. Zugleich verändert die dichte Hülle den Luftaustausch im Gebäude grundlegend: Feuchtigkeit aus Küche, Bad und Schlafzimmern kann nicht mehr über Undichtigkeiten entweichen. Werden mehr als ein Drittel der Fenster eines Gebäudes getauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet, verlangt die Förderung deshalb ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. Es prüft, ob die Fensterlüftung noch ausreicht oder ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind.
Kommt das Lüftungskonzept zu dem Ergebnis, dass eine mechanische Lüftung nötig ist, trifft es sich gut, dass genau diese Anlage selbst förderfähig ist. In der Praxis planen viele Eigentümer die Lüftungsanlage deshalb direkt zusammen mit dem Fenstertausch oder der Dämmung. Das hat zwei Vorteile: Die Maßnahmen greifen technisch ineinander, und die gemeinsamen Umfeldkosten wie Gerüst oder Elektroarbeiten fallen nur einmal an. Wie die Förderung für die Gebäudehülle im Einzelnen funktioniert, lesen Sie auf unseren Seiten zur Förderung für Fenster und zur Förderung der Dachsanierung.
Antragsberechtigte: Wer kann die Förderung für Lüftungsanlagen beantragen?
Die BAFA Förderung für Lüftungsanlagen steht deutlich mehr Personen offen, als viele annehmen. Antragsberechtigt sind nicht nur selbstnutzende Eigentümer, sondern alle, die ein berechtigtes Interesse an der energetischen Verbesserung eines Bestandsgebäudes haben:
Mieter und Pächter
Auch als Mieter können Sie die Förderung beantragen, wenn Sie den Einbau auf eigene Kosten durchführen möchten, etwa dezentrale Lüftungsgeräte in einzelnen Räumen. Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung des Eigentümers.
Eigentümer von Wohngebäuden
Ob Sie Ihr Haus selbst bewohnen oder vermieten, spielt für den BAFA Zuschuss keine Rolle. Auch für vermietete Immobilien erhalten Sie die volle Förderung. Gerade für Vermieter ist das interessant, denn der steuerliche Weg über die Einkommensteuer steht nur Selbstnutzern offen.
Nießbrauchberechtigte und Contractoren
Wer ein dingliches Nutzungsrecht am Gebäude hält oder als Contractor energetische Maßnahmen für Dritte umsetzt, ist ebenfalls antragsberechtigt.
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Eine zentrale Lüftungsanlage betrifft in der Regel das Gemeinschaftseigentum. Deshalb stellt bei Eigentumswohnungen meist die WEG den Antrag, vertreten durch die Hausverwaltung. Ein entsprechender Beschluss der Eigentümerversammlung sollte vor der Antragstellung vorliegen. Für WEG Anträge übernehmen wir auf Wunsch auch die Abstimmung der Unterlagen mit Ihrer Hausverwaltung.
Wichtig in allen Fällen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, und das Gebäude muss die Voraussetzungen erfüllen, die wir oben beschrieben haben. Wer den Antrag stellt, erhält auch die Auszahlung des Zuschusses.
Wie hoch ist die BAFA Förderung für Lüftungsanlagen?
Die BAFA Förderung für Lüftungsanlagen beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die maximal förderfähigen Kosten gilt eine Staffelung je Wohneinheit: 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Für ein Einfamilienhaus liegt der maximale Zuschuss damit bei 4.500 €.
Dazu kommt der iSFP Bonus von 5 Prozentpunkten: Ist die Lüftungsanlage Bestandteil Ihres individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und erreicht Ihr Vorhaben ein förderfähiges Investitionsvolumen von mindestens 30.000 €, verdoppelt sich die Obergrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit und Kalenderjahr, und auf den Kostenanteil über 30.000 € steigt der Fördersatz auf 20 Prozent. Der maximal mögliche Zuschuss erhöht sich damit von 4.500 € auf bis zu 10.500 € für die erste Wohneinheit.
Ehrlich eingeordnet: Eine Lüftungsanlage allein erreicht die 30.000 € Schwelle in einem Einfamilienhaus selten, typische zentrale Anlagen mit Wärmerückgewinnung liegen inklusive Kanalnetz und Montage meist darunter. Relevant wird der iSFP Bonus vor allem, wenn Sie die Lüftungsanlage in einem Antrag mit weiteren Maßnahmen der Anlagentechnik bündeln, bei größeren Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten oder bei aufwendigen zentralen Systemen. Ob sich der Bonus in Ihrem Fall aktivieren lässt, prüfen wir im Rahmen der kostenfreien Förderprüfung.
Wichtig zu wissen: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 € brutto. Damit sind auch kleinere Vorhaben förderfähig, etwa dezentrale Lüftungsgeräte für einzelne Räume. Zusätzlich bezuschusst das BAFA die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten mit 50 Prozent, diese Kosten zählen nicht zur Obergrenze der Maßnahme.
Das sagen unsere Kunden
S. Thüringer
"Herr Sukalic ist echt der perfekte Mann wenn es um Förderungen geht. Er hat uns sehr gut Beraten und alles zu unsere vollständigen Zufriedenheit erledigt, er war immer erreichbar bei Nachfragen und hat sich wirklich um alles gekümmert. Wir sagen Danke und weiter so !!!"
C. Panck
"Wer sich schon einmal selbst an KfW- oder BAFA-Anträge gewagt hat, weiß, wie kompliziert das sein kann. Hier wird man Schritt für Schritt begleitet. Besonders die schnelle und unkomplizierte Abwicklung der Unterlagen hat mich beeindruckt. Wer seine Förderung ohne Fehler und Stress erhalten möchte, sollte sich hier melden. Sehr empfehlenswert."
R. Fischer
"Die Förderung meiner Wärmepumpe wurde über Herrn Sukalic abgewickelt. Sämtliche Unterlagen für die Förderung habe ich sehr schnell zugesandt bekommen. Besonders hervorzuheben ist der günstige Preis; bei anderen Energieberatern hätte ich deutlich mehr bezahlt. Ich war mit dem Service voll zufrieden und würde Herrn Sukalic sofort weiterempfehlen."
Rechenbeispiel: So viel Zuschuss erhalten Sie beim Einbau einer Lüftungsanlage
Familie M. lässt in ihrem Einfamilienhaus 14 alte Fenster und die Haustür austauschen. Die Gesamtkosten inklusive Montage, Entsorgung der alten Fenster und neuer Innenfensterbänke betragen 35.000 €.
Position | Zentrale Lüftungsanlage |
|---|---|
Förderfähige Kosten | 18.000 € |
Fördersatz | 15 Prozent |
BAFA Zuschuss | 2.700 € |
Zuschuss auf Fachplanung und Baubegleitung | 50 Prozent der Expertenkosten |
Effektive Kosten der Anlage | 15.300 € |
Dazu kommt der Zuschuss von 50 Prozent auf die Fachplanung und Baubegleitung, den wir gleich mitbeantragen. Dieser deckt die Hälfte unseres Antragsservice ab. Und wer die Lüftungsanlage gemeinsam mit weiteren Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzt und dabei die 30.000 € Schwelle überschreitet, holt über den iSFP Bonus zusätzliche Förderung heraus.
BAFA Zuschuss, KfW Kredit oder Steuerbonus: Was lohnt sich wann?
Für eine neue Lüftungsanlage gibt es drei staatliche Förderwege, die sich gegenseitig ausschließen. Sie können für dieselbe Maßnahme also nur einen davon nutzen, umso wichtiger ist die richtige Wahl vor der Beauftragung.
Der BAFA Zuschuss
Der Standardweg für die Lüftungsanlage als Einzelmaßnahme: 15 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Vorhaben ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen zusätzlich mit iSFP Bonus, nach Abschluss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. Er steht Eigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermietern und Mietern offen. Voraussetzung ist der Antrag vor der Beauftragung beziehungsweise eine aufschiebende oder auflösende Bedingung im Vertrag.
Der KfW Kredit 261
Fördert die Lüftungsanlage nicht einzeln, sondern nur im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus, in der die kontrollierte Wohnraumlüftung ohnehin fast immer Bestandteil des Konzepts ist. Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit mit Tilgungszuschuss je nach erreichter Effizienzhaus Stufe. Der Antrag läuft über Ihre Hausbank, ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend eingebunden.
Der Steuerbonus nach § 35c EStG
Erlaubt Selbstnutzern, 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Einkommensteuer abzuziehen. Ein Antrag vorab ist nicht nötig, die Fachunternehmererklärung genügt. Dafür sind die Einschränkungen deutlich: nur für selbstgenutztes Wohneigentum, das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, und der Vorteil wirkt nur bei entsprechender Steuerlast. Eine direkte Auszahlung gibt es nicht.
Unsere Einordnung: Wenn Sie gezielt eine Lüftungsanlage einbauen oder erneuern, ist der BAFA Zuschuss in den meisten Fällen der praktischste Weg.
Sie erhalten das Geld nach Abschluss direkt ausgezahlt, unabhängig von Ihrer Steuerlast, und auch Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter sind antragsberechtigt.
Der Steuerbonus ist die Rettung, wenn die Anlage bereits ohne Förderantrag beauftragt wurde. Der KfW Kredit lohnt sich nur, wenn die Lüftung Teil einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus ist.
Welcher Weg zu Ihrer Situation passt, prüfen wir im Rahmen der kostenfreien Förderprüfung für Sie.
KfW Ergänzungskredit 358/359: Eigenanteil zinsgünstig finanzieren
Der BAFA Zuschuss deckt 15 Prozent (gegebenenfalls zusätzlich 5 Prozent) Ihrer förderfähigen Kosten, den Rest tragen Sie selbst. Wenn Sie diesen Eigenanteil nicht aus Rücklagen bezahlen möchten, lässt sich der Zuschuss mit dem KfW Ergänzungskredit kombinieren. Er ist kein eigenständiger Förderweg, sondern eine Finanzierungshilfe, die genau auf die BAFA Förderung aufsetzt.
Sie erhalten bis zu 120.000 € pro Wohneinheit als zinsgünstigen Kredit für die förderfähigen Kosten Ihrer Maßnahme. Wer die Immobilie selbst bewohnt und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 90.000 € im Jahr hat, profitiert über das Programm 358 zusätzlich von einer Zinsverbilligung. Für alle anderen, etwa Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften, steht das Programm 359 ohne Einkommensgrenze offen.
Die wichtigste Voraussetzung: Der Ergänzungskredit setzt einen Zuwendungsbescheid des BAFA voraus, der nicht älter als zwölf Monate sein darf. Beantragt wird er anschließend über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Genau hier greift unser Service ineinander: Der Zuwendungsbescheid, den wir im Rahmen der Antragstellung für Sie erwirken, ist zugleich das Dokument, das Ihre Bank für den Kredit benötigt.
Voraussetzungen für die BAFA Förderung von Lüftungsanlagen
Technische Mindestanforderungen an die Anlage
Die Lüftungsanlage muss je nach Typ bestimmte Werte beim Wärmebereitstellungsgrad und bei der elektrischen Leistungsaufnahme erreichen. Die konkreten Anforderungen finden Sie in der Tabelle im nächsten Abschnitt.
Einregulierung und Lüftungskonzept
Die Anlage muss einreguliert sein und mindestens die planmäßigen Außenluftvolumenströme nach DIN 1946-6 (Lüftung zum Feuchteschutz) für das Gebäude beziehungsweise sämtliche Nutzungseinheiten sicherstellen. Außerdem muss sie die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie einhalten.
Umsetzung durch einen Fachbetrieb oder Prüfung bei Eigenleistung
Die Arbeiten muss ein Fachbetrieb ausführen. Bei Eigenleistung sind nur die Materialkosten förderfähig, zudem muss ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung bestätigen.
Begleitung durch einen Energieberater
Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss in Planung und Antragstellung eingebunden werden. Über sofort-foerderung.de erhalten Sie diese Leistung komplett aus einer Hand.
Antrag vor Maßnahmenbeginn erforderlich
Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Bei Antragstellung muss bereits ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält.
Alter des Gebäudes
Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige.
Frist für die Umsetzung
Die Maßnahme muss innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten nach der Förderzusage umgesetzt werden.
Höhe der Investitionskosten
Förderfähig sind 300 € bis 30.000 € pro Jahr für die erste Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern gilt eine Staffelung: jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Viele Förderanträge werden abgelehnt, weil der Antrag zu spät gestellt wird oder die technische Dokumentation unvollständig ist. Gerade bei Lüftungsanlagen entscheiden die Kennwerte aus dem Datenblatt darüber, ob die Maßnahme überhaupt förderfähig ist. Mit sofort-foerderung.de stellen Sie sicher, dass alle Schritte korrekt eingehalten und die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Welche technischen Anforderungen muss die Lüftungsanlage erfüllen?
Für die Förderung sind je nach Anlagentyp zwei Kennwerte entscheidend: der Wärmebereitstellungsgrad, der angibt, wie viel Wärme die Anlage aus der Abluft zurückgewinnt, und die spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren, die den Stromverbrauch im Verhältnis zum bewegten Luftvolumen beschreibt. Beide Werte stehen im Datenblatt des Geräts, Ihr Fachbetrieb weist sie im Angebot aus.
Anlagentyp | Wärmebereitstellungsgrad | Leistungsaufnahme |
|---|---|---|
Kompaktgeräte mit Abluftwärmepumpe, ohne Wärmeübertrager* | entfällt | ≤ 0,35 W/(m³/h) |
Bedarfsgeregelte Abluftsysteme | entfällt | ≤ 0,20 W/(m³/h) |
Anlagen mit Wärmeübertrager (zentral, dezentral, raumweise) | ≥ 80 % | ≤ 0,45 W/(m³/h) |
Anlagen mit Wärmeübertrager (zentral, dezentral, raumweise) | ≥ 75 % | ≤ 0,35 W/(m³/h) |
Kompaktgeräte mit Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe* | ≥ 75 % | ≤ 0,45 W/(m³/h) |
*Kompaktgeräte müssen zusätzlich eine Raumheizungs-Energieeffizienz von mindestens 140 Prozent (bei 35 °C) erreichen. Bedarfsgeregelte Abluftsysteme müssen feuchte-, kohlendioxid- oder mischgasgeführt sein.
Alternativ gelten die Anforderungen an Leistungsaufnahme und Wärmebereitstellungsgrad als gleichwertig erfüllt, wenn die Anlage einen spezifischen Energieverbrauch von weniger als minus 26 kWh/(m²a) gemäß Ökodesign-Richtlinie aufweist. Die gute Nachricht für die Praxis: Moderne Markengeräte für die kontrollierte Wohnraumlüftung erreichen diese Werte in aller Regel. Kritisch wird es eher bei sehr günstigen Geräten ohne aussagekräftiges Datenblatt, deshalb prüfen wir die Kennwerte Ihres Angebots vor der Antragstellung.
Wie läuft der BAFA Antrag für die Lüftungsanlage ab?
Angebot einholen
Sie holen ein Angebot Ihres Lüftungsbauers oder Haustechnikbetriebs ein, den einzigen Schritt, den Sie selbst übernehmen. Der Vertrag darf bereits geschlossen werden, muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn von der Förderzusage abhängig macht.
Energieeffizienz-Experte und technische Projektbeschreibung
Unsere dena gelisteten Energieeffizienz-Experten prüfen Ihre geplante Maßnahme samt der Kennwerte aus dem Datenblatt und erstellen die technische Projektbeschreibung (TPB) innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Unterlagen. Damit erzeugen wir die TPB-ID, ohne die keine Antragstellung möglich ist. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wir stellen Ihren Antrag beim BAFA
Wir reichen den Antrag mit der TPB-ID über das BAFA Portal ein, und zwar zwingend bevor die Bauarbeiten beginnen. Sobald uns der Zuwendungsbescheid vorliegt, informieren wir Sie umgehend.
Lüftungsanlage einbauen lassen
hr Fachbetrieb führt die Arbeiten aus und reguliert die Anlage ein. Für die Umsetzung haben Sie nach der Bewilligung 36 Monate Zeit, bei Verzögerungen kümmern wir uns auf Wunsch um die Verlängerung des Bewilligungszeitraums.
Verwendungsnachweis und Auszahlung
Nach Abschluss der Arbeiten erstellen unsere Energieeffizienz-Experten den technischen Projektnachweis (TPN). Sie senden uns lediglich die Rechnungen Ihres Fachbetriebs, den vollständigen Verwendungsnachweis reichen wir für Sie beim BAFA ein. Nach der Prüfung wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
So unterstützt Sie sofort-foerderung.de bei der BAFA Förderung
Für die BAFA Förderung ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten in der Förderrichtlinie verbindlich vorgeschrieben: Vor der Antragstellung erstellt er die technische Projektbeschreibung (TPB), nach dem Einbau der Lüftungsanlage den technischen Projektnachweis (TPN). Erst mit der TPB-ID kann der Antrag überhaupt beim BAFA eingereicht werden. Genau hier setzen wir an: Unsere zertifizierten, auf der dena Expertenliste geführten Energieeffizienz-Experten übernehmen den gesamten Prozess digital, ohne Termin vor Ort und ohne wochenlange Wartezeit.
Sie füllen einmal unser Formular aus, wir erledigen den Rest: Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme und die geforderten Kennwerte Ihrer Lüftungsanlage, achten darauf, dass Ihr Vertrag mit dem Fachbetrieb die erforderliche aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, erstellen die technische Projektbeschreibung und reichen den Antrag über das BAFA Portal ein. Nach dem Zuwendungsbescheid begleiten wir Sie durch die Umsetzung, erstellen den technischen Projektnachweis und reichen den Verwendungsnachweis beim BAFA ein, bis der Zuschuss auf Ihrem Konto ist.
Wir übernehmen alle Schritte für Sie – Sie müssen sich um nichts kümmern
Umfeldmaßnahmen bei der Lüftungsförderung: Diese Kosten sind ebenfalls förderfähig
Neben dem Lüftungsgerät selbst werden im Rahmen der BEG Förderung auch zahlreiche notwendige Umfeldmaßnahmen berücksichtigt. Das bedeutet: Fast alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Einbau entstehen, können mit 15 Prozent (gegebenenfalls zusätzlich 5 Prozent) bezuschusst werden.
Typische förderfähige Umfeldmaßnahmen:
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Kanalnetz, Luftauslässe und Ventile bei zentralen Anlagen
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Wand- und Deckendurchbrüche für Zuluft- und Abluftleitungen
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Erforderliche Elektroarbeiten und Anschluss der Steuerung
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Schall- und Wärmedämmung der Luftleitungen
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Verkleidung und Anarbeiten, etwa abgehängte Decken für die Kanalführung
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Einregulierung, Inbetriebnahme und Funktionsmessung
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Rückbau und fachgerechte Entsorgung einer Altanlage
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Baustelleneinrichtung
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weitere Kosten
Das bedeutet: Nicht nur das Gerät selbst, sondern fast die komplette Maßnahme wird gefördert und Ihr Eigenanteil sinkt spürbar. Gerade bei zentralen Anlagen machen Kanalnetz und Montage oft mehr als die Hälfte der Gesamtkosten aus, entsprechend höher fällt die tatsächliche Förderung aus, als viele Eigentümer erwarten.
Regionale Förderprogramme für Lüftungsanlagen
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten viele Bundesländer, Städte und Kommunen eigene Programme für den Fenstertausch oder die energetische Sanierung an, teils kombinierbar mit dem BAFA Zuschuss.
Ob und in welcher Höhe es in Ihrer Region Zusatzförderung gibt, prüfen wir im Rahmen der Antragstellung mit.
Informationen zu Förderung und Antragstellung in Ihrer Stadt finden Sie auf unseren regionalen Seiten.
Zuschüsse für Lüftungsanlagen mit Sicherheit
Ihre Zufriedenheit und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle
Käuferschutz
Dank sicherer Zahlungsmethoden sind Ihre Bestellungen rundum geschützt

14 Tage Widerrufsrecht
Sie können Ihre Beauftragung innerhalb von 14 Tagen problemlos widerrufen
Zahlung nur bei Förderzusage

Sie zahlen unseren Antragservice nur dann, wenn Ihre Förderung bewilligt wurde
Die 5 häufigsten Fehler beim BAFA Antrag für Lüftungsanlagen
In der Praxis scheitern Förderanträge selten an den Voraussetzungen, sondern an vermeidbaren Fehlern im Ablauf. Diese fünf sehen wir immer wieder, und einige davon kosten die gesamte Förderung.
Fehler 1: Der Vertrag wird vor der Antragstellung unterschrieben
Der mit Abstand teuerste Fehler. Wer den Fachbetrieb beauftragt, bevor der Antrag beim BAFA eingereicht wurde, verliert den Anspruch auf die Förderung vollständig und unwiderruflich. Die einzige Ausnahme ist ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, der an die Förderzusage geknüpft ist. Fehlt diese Klausel, hilft auch kein nachträglicher Antrag.
Fehler 2: Das Angebot weist die Kennwerte nicht aus
Für die technische Projektbeschreibung braucht der Energieeffizienz-Experte den Nachweis, dass die Anlage den geforderten Wärmebereitstellungsgrad und die zulässige elektrische Leistungsaufnahme erreicht. Enthält das Angebot keine technischen Angaben oder fehlt das Datenblatt, verzögert sich der Antrag, oder es wird versehentlich ein Gerät bestellt, das die Anforderungen verfehlt. Dann ist die Förderung verloren.
Fehler 3: Die Lüftung wird bei der Sanierung der Gebäudehülle vergessen
Wer Fenster tauscht oder das Dach dämmt und erst hinterher merkt, dass das Lüftungskonzept eine mechanische Lüftung verlangt, steht doppelt schlecht da: Die Wanddurchbrüche und Elektroarbeiten wären im Zuge der laufenden Baustelle deutlich günstiger gewesen, und der separate Antrag kostet Zeit. Besser ist es, die Lüftungsfrage von Anfang an mitzuplanen, das Lüftungskonzept liegt bei uns ohnehin mit auf dem Tisch.
Fehler 4: Umfeldmaßnahmen werden nicht mit beantragt
Kanalnetz, Durchbrüche, Elektroanschluss, Einregulierung: Diese Kosten sind förderfähig, tauchen aber nur dann in der Förderung auf, wenn sie im Angebot und im Antrag enthalten sind. Wer nur das reine Lüftungsgerät beantragt, verschenkt bei einer zentralen Anlage schnell mehrere hundert Euro Zuschuss.
Fehler 5: Der Verwendungsnachweis scheitert an Formalitäten
Nach Abschluss der Maßnahme prüft das BAFA die Rechnungen. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt, sämtliche Beträge müssen per Überweisung beglichen werden. Auch Rechnungen ohne Ausweis der förderfähigen Positionen, eine fehlende Einregulierung der Anlage oder ein verpasster Bewilligungszeitraum führen dazu, dass die zugesagte Förderung am Ende nicht ausgezahlt wird.
Der gemeinsame Nenner dieser Fehler: Sie passieren, weil der Antragsprozess viele Details hat, die man nur kennt, wenn man ihn regelmäßig durchläuft. Genau deshalb übernehmen wir bei sofort-foerderung.de den kompletten Prozess für Sie, von der Prüfung Ihres Angebots über die technische Projektbeschreibung bis zum Verwendungsnachweis.

Einschätzung aus der Praxis
„Die Lüftungsanlage ist die am häufigsten übersehene Fördermaßnahme. Viele Eigentümer denken bei der Sanierung an Fenster, Dach und Heizung, aber nicht daran, dass die dichte Gebäudehülle auch einen geregelten Luftaustausch braucht. Wer das Lüftungskonzept von Anfang an mitdenkt, spart sich später teure Nachrüstungen und nimmt den Zuschuss gleich mit.“
Armin Sukalic, Energieeffizienz-Experte
Was wird bei einer energetischen Sanierung gefördert?
Symbolbilder, KI-generiert
Häufig gestellte Fragen zur Förderung Lüftungsanlage
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Ulmer Landstraße 335
86391 Stadtbergen
+49 821 508 996 49


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