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BAFA Förderung Haustür: Wir übernehmen Ihren Antrag

Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 11. August 2026

Der Staat übernimmt 15 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, wenn Sie Ihre alte Haustür gegen ein modernes, energieeffizientes Modell austauschen. Das gilt für Eingangstüren, Nebeneingangstüren zu beheizten Räumen und auf Wunsch gemeinsam mit neuen Fenstern in einem einzigen Antrag.

 

Wir kümmern uns um alles: von der technischen Projektbeschreibung über die Antragstellung beim BAFA bis zum Verwendungsnachweis nach dem Einbau. Sie müssen sich um nichts kümmern und sichern sich den maximal möglichen Zuschuss. Ihre vollständigen Antragsunterlagen erstellen wir innerhalb von 24 Stunden.

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Eigenanteil

299,-

Effektiv nur

Symbolbild, KI-generiert

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Persönliche Begleitung bis zur Auszahlung

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dena-gelistete Energieeffizienz-Experten

Zahlung erst bei Förderzusage

Fachgerechte Antragstellung

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Sie möchten auch Fenster erneuern?

Haustür und Fenster lassen sich in einem einzigen Förderantrag kombinieren. Unser Antragsformular deckt beide Maßnahmen gemeinsam ab, Sie zahlen den Antragsservice nur einmal. Alle Details zur Fensterförderung finden Sie auf unserer Seite zur Fenster Förderung.

Das Wichtigste zur Förderung Ihrer Haustür im Überblick

Die Förderung für Haustüren ist ein direkter Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zuständig ist das BAFA, nicht die KfW. Gefördert werden der Austausch von Haustüren, Nebeneingangstüren und Toren beheizter Räume in Bestandsgebäuden.

  • Grundförderung: 15 Prozent der förderfähigen Kosten

  • iSFP Bonus: 5 Prozentpunkte zusätzlich, erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € und nur für den darüber liegenden Kostenanteil. Bei einem reinen Haustürtausch wird diese Schwelle in der Regel nicht erreicht, in Kombination mit einem Fenstertausch dagegen häufig.

  • Förderfähige Kosten: 300 € bis 30.000 € für die erste Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt (zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €)

  • Mindestinvestition: 300 € brutto, damit ist bereits der Austausch einer einzelnen Haustür förderfähig

  • Technische Anforderung: Ud-Wert der neuen Haustür höchstens 1,3 W/(m²K)

  • Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend einzubinden

  • Antragsservice: sofort-foerderung.de übernimmt den kompletten Prozess: technische Projektbeschreibung (TPB), Antragstellung und Kommunikation mit dem BAFA sowie nach der Umsetzung technischer Projektnachweis (TPN) und Verwendungsnachweis. Ihr effektiver Eigenanteil beträgt 299 €.

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Formular

ausfüllen

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Wir erstellen alle Nachweise

Wir stellen den Antrag

Zahlung erst nach Förderzusage

Was ist die BAFA Förderung für Haustüren?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Austausch alter Haustüren mit einem direkten Investitionszuschuss. Grundlage ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude in der Variante Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM. Anders als bei einem Kredit erhalten Sie das Geld nach Abschluss der Maßnahme direkt auf Ihr Konto ausgezahlt, eine Rückzahlung ist nicht erforderlich.

Der Hintergrund: Alte Haustüren aus den siebziger, achtziger oder neunziger Jahren sind energetisch oft eine erhebliche Schwachstelle. Dünne Türblätter ohne Dämmkern, undichte Anschläge und einfach verglaste Seitenteile lassen im Winter spürbar Wärme entweichen, häufig deutlich mehr als ein einzelnes altes Fenster. Eine moderne Haustür mit gedämmtem Türblatt, mehrfacher Dichtungsebene und wärmegedämmter Schwelle senkt die Heizkosten, beseitigt Zugluft im Eingangsbereich und wertet das gesamte Haus auf. Genau deshalb beteiligt sich der Staat an den Kosten.

Förderfähig ist dabei nicht nur die klassische Haustür. Auch Nebeneingangstüren, etwa vom Hauswirtschaftsraum in den Garten, sowie Tore beheizter Räume, zum Beispiel ein Garagentor bei beheizter Garage, fallen unter die Förderung, sofern sie beheizte Räume gegen die Außenluft oder unbeheizte Bereiche abgrenzen. Terrassen- und Balkontüren werden förderrechtlich dagegen wie Fenster behandelt, für sie gelten die Anforderungen der Fensterförderung.

Warum sich ein früher Antrag lohnt

Die Förderbedingungen werden regelmäßig angepasst, zuletzt mit der BEG-Reform im Juli 2026, die unter anderem die Anforderungen an den iSFP Bonus verschärft hat.

 

Ein bewilligter Antrag schützt Sie davor: Ihr Zuwendungsbescheid sichert Ihnen die zum Zeitpunkt der Zusage geltenden Konditionen rechtsverbindlich, unabhängig von künftigen Reformen. Wer sein Vorhaben ohnehin plant, stellt den Antrag deshalb am besten, bevor sich die Bedingungen das nächste Mal ändern.

KfW Förderung für die Haustür: warum der Zuschuss vom BAFA kommt

Viele Eigentümer suchen nach einer KfW Förderung für die Haustür, und die Verwirrung ist verständlich: Bis Ende 2020 lief die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle tatsächlich über KfW Programme. Seitdem sind die Zuständigkeiten in der Bundesförderung für effiziente Gebäude klar aufgeteilt, und für den Haustürtausch als Einzelmaßnahme ist ausschließlich das BAFA zuständig.

Die KfW hat beim Thema Haustür heute nur noch zwei Berührungspunkte. Erstens den Wohngebäude Kredit 261: Er fördert die Haustür nicht einzeln, sondern nur im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus, als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss. Zweitens den Ergänzungskredit 358/359: Mit ihm lässt sich der Eigenanteil nach der BAFA Förderung zinsgünstig finanzieren, Voraussetzung ist ein BAFA Zuwendungsbescheid, der nicht älter als zwölf Monate ist.

Für Sie heißt das ganz praktisch: Wenn Sie einen Zuschuss für Ihre neue Haustür möchten, führt der Weg über den BAFA Antrag, und genau den übernehmen wir komplett für Sie. Ein direkter KfW Zuschuss für den Haustürtausch existiert nicht.

Wie hoch ist die Förderung für eine neue Haustür?

Die Förderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind dabei nicht nur die Tür selbst, sondern auch Einbau, Demontage und Entsorgung der alten Tür sowie notwendige Nebenarbeiten (mehr dazu im Abschnitt zu den Umfeldmaßnahmen). Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 € brutto, die Obergrenze bei 30.000 € pro Kalenderjahr für die erste Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt (zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €).

Ein Beispiel zur Größenordnung: Eine hochwertige Haustür mit Einbau kostet je nach Material und Ausstattung meist zwischen 4.000 € und 12.000 €. Bei 8.000 € Gesamtkosten erhalten Sie 1.200 € Zuschuss, dazu kommen 50 Prozent Förderung auf die Kosten der Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten, die nicht zur Obergrenze der Maßnahme zählen.

Der iSFP Bonus von 5 Prozentpunkten spielt beim reinen Haustürtausch dagegen praktisch keine Rolle: Er greift erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € und nur für den darüber liegenden Kostenanteil. Eine Haustür allein erreicht diese Schwelle nicht. Anders sieht es aus, wenn Sie die Haustür mit einem Fenstertausch kombinieren, dann kann das Gesamtvorhaben die Schwelle überschreiten und der Bonus wird relevant. Wie das funktioniert, lesen Sie im übernächsten Abschnitt.

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So bewerten Kunden unseren Förderservice

V. Sieber

Ich bin absolut begeistert von diesem Service! Die Webseite hat meinen BAFA-Antrag in kürzester Zeit und völlig problemlos erledigt. Alles war super übersichtlich und einfach zu bedienen, und das Team hat sich wirklich darum gekümmert, dass alles reibungslos abläuft.

A. Moll

Sehr sympathischer Kontakt. Schnelle Bearbeitung und Beantwortung von Fragen. Das Webportal ist sehr gut und verständlich aufgebaut. Werde die Dienstleistung weiterempfehlen.

H. Bock

Das Ingenieurbüro ist sehr gut erreichbar. Alle Fragen wurden leicht verständlich beantwortet. Die Kommunikation ist sehr gut. Der Antrag auf Förderung wurde sehr schnell erledigt und die gesamte Abwicklung war ausgezeichnet.

Rechenbeispiel: So viel Zuschuss erhalten Sie beim Haustürtausch

Familie K. lässt in ihrem Einfamilienhaus die Haustür aus dem Baujahr 1988 gegen ein modernes Modell mit gedämmtem Türblatt und Sicherheitsausstattung austauschen. Die Gesamtkosten inklusive Montage, Entsorgung der alten Tür und Anarbeiten der Laibung betragen 9.500 €.

Position
Betrag
Förderfähige Kosten
9.500 €
Fördersatz
15 Prozent
BAFA Zuschuss
1.425 €
Zuschuss auf Fachplanung und Baubegleitung (50 Prozent auf 598 €)
299 €
Effektive Kosten
8.374 €

Dazu kommt: Der Antragsservice kostet Sie effektiv nur 299 €, weil die Fachplanung und Baubegleitung selbst mit 50 Prozent gefördert wird. Unterm Strich reduziert die Förderung die Kosten der neuen Haustür in diesem Beispiel um mehr als 1.400 €.

Haustür und Fenster kombinieren: ein Antrag für beide Maßnahmen

Haustür und Fenster lassen sich in einem einzigen Förderantrag kombinieren. Unser Antragsformular deckt beide Maßnahmen gemeinsam ab, Sie zahlen den Antragsservice nur einmal. Alle Details zur Fensterförderung finden Sie auf unserer Seite zur Fenster Förderung.

Die Kombination lohnt sich gleich doppelt. Erstens sparen Sie beim Antragsservice, denn Haustür und Fenster laufen als eine Maßnahme an der Gebäudehülle über einen gemeinsamen Antrag mit einer technischen Projektbeschreibung.

 

Zweitens rückt der iSFP Bonus in Reichweite: Während eine Haustür allein die Schwelle von 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen nie erreicht, kommt ein kombinierter Tausch von Fenstern und Haustür in einem Einfamilienhaus häufig darüber. Ist das Vorhaben Bestandteil Ihres individuellen Sanierungsfahrplans, verdoppelt sich die Obergrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit auf 60.000 €, und der Kostenanteil oberhalb von 30.000 € wird mit 20 Prozent bezuschusst. So steigt der maximale Zuschuss für die erste Wohneinheit von 4.500 € auf bis zu 10.500 €.

Voraussetzungen für die BAFA Förderung Ihrer Haustür

Technische Anforderungen an die Tür

Die neue Haustür muss einen Ud-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K) erreichen. Die Werte finden Sie in der Tabelle im nächsten Abschnitt.

 

Umsetzung durch einen Fachbetrieb oder Prüfung bei Eigenleistung

Die Arbeiten muss ein Fachbetrieb ausführen. Bei Eigenleistung sind nur die Materialkosten förderfähig, zudem muss ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung bestätigen.

 

Begleitung durch einen Energieberater

Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss in Planung und Antragstellung eingebunden werden, das ist verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben. Über sofort-foerderung.de erhalten Sie diese Leistung komplett aus einer Hand.

 

Antrag vor Maßnahmenbeginn erforderlich

Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Bei Antragstellung muss bereits ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält.

 

Beitrag zur Energieeffizienz des Gebäudes

Gefördert werden nur Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern.

Alter des Gebäudes

Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige.

Frist für die Umsetzung

Die Maßnahme muss innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten nach der Förderzusage umgesetzt werden.

Höhe der Investitionskosten

Förderfähig sind 300 € bis 30.000 € pro Jahr für die erste Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern gilt eine Staffelung: jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.

Viele Förderanträge werden abgelehnt, weil der Antrag zu spät gestellt wird oder die technische Dokumentation unvollständig ist. Gerade die Abstimmung mit dem Energieberater ist entscheidend für eine erfolgreiche Förderung.


Mit sofort-foerderung.de stellen Sie sicher, dass alle Schritte korrekt eingehalten und die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.

Welchen U-Wert muss die neue Haustür erreichen?

Für die Förderung ist der Ud-Wert entscheidend (d wie door). Er beschreibt, wie viel Wärme durch die gesamte Tür entweicht, also durch Türblatt, Rahmen, Verglasungen und Seitenteile zusammen. Je niedriger der Wert, desto besser die Dämmung.

 

Für die BAFA Förderung gilt: Der Ud-Wert der neuen Haustür darf höchstens
1,3 W/(m²K) betragen. Moderne Haustüren mit gedämmtem Türblatt erreichen diesen Wert in der Regel problemlos, hochwertige Modelle liegen deutlich darunter.

Bauteil
U-Wert höchstens
Haustüren und andere Außentüren beheizter Räume (Ud)
1,3
Tore beheizter Räume (Ud)
1,3
Balkon- und Terrassentüren, Standard (Uw)
0,95
Balkon- und Terrassentüren, barrierearm oder einbruchhemmend (Uw)
1,1
Fenster, Standard (Uw)
0,95

Wichtig für die Praxis: Achten Sie darauf, dass das Angebot Ihres Fachbetriebs den Ud-Wert der Tür ausdrücklich ausweist. Ohne diese Angabe kann der Energieeffizienz-Experte die technische Projektbeschreibung nicht erstellen. Hat die Haustür feste Seitenteile oder ein Oberlicht, muss der Wert für das Gesamtelement nachgewiesen sein. Und falls Sie Terrassen- oder Balkontüren mit tauschen: Diese zählen förderrechtlich zu den Fenstern und müssen den strengeren Uw-Wert von höchstens 0,95 erreichen.

 Wie läuft der BAFA Antrag für Haustüren ab?


Angebot einholen

Sie holen ein Angebot Ihres Fachbetriebs ein, den einzigen Schritt, den Sie selbst übernehmen. Der Vertrag darf bereits geschlossen werden, muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn von der Förderzusage abhängig macht.

 


Energieeffizienz-Experte und technische Projektbeschreibung

Unsere dena gelisteten Energieeffizienz-Experten prüfen Ihre geplante Maßnahme und erstellen die technische Projektbeschreibung (TPB) innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Unterlagen. Damit erzeugen wir die TPB-ID, ohne die keine Antragstellung möglich ist. Sie müssen sich um nichts kümmern.

 


Wir stellen Ihren Antrag beim BAFA

Wir reichen den Antrag mit der TPB-ID über das BAFA Portal ein, und zwar zwingend bevor die Bauarbeiten beginnen. Sobald uns der Zuwendungsbescheid (also die Genehmigung) vorliegt, informieren wir Sie umgehend. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit den Bauarbeiten beginnen. 

 


Haustür einbauen lassen

Ihr Fachbetrieb führt die Arbeiten aus. Für die Umsetzung haben Sie nach der Bewilligung 36 Monate Zeit, bei Verzögerungen kümmern wir uns auf Wunsch um die Verlängerung des Bewilligungszeitraums.

 


Verwendungsnachweis und Auszahlung

Nach Abschluss der Arbeiten erstellen unsere Energieeffizienz-Experten den technischen Projektnachweis (TPN). Sie senden uns lediglich die Rechnungen Ihres Fachbetriebs, den vollständigen Verwendungsnachweis reichen wir für Sie beim BAFA ein. Nach der Prüfung wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

So unterstützt Sie sofort-foerderung.de bei der BAFA Förderung

Für die BAFA Förderung ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten in der Förderrichtlinie verbindlich vorgeschrieben: Vor der Antragstellung erstellt er die technische Projektbeschreibung (TPB), nach dem Einbau der neuen Fenster den technischen Projektnachweis (TPN). Erst mit der TPB-ID kann der Antrag überhaupt beim BAFA eingereicht werden.

Genau hier setzen wir an: Unsere zertifizierten, auf der dena Expertenliste geführten Energieeffizienz-Experten übernehmen den gesamten Prozess digital, ohne Termin vor Ort und ohne wochenlange Wartezeit.

Sie füllen einmal unser Formular aus, wir erledigen den Rest: Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme und die geforderten Uw-Werte Ihrer neuen Fenster, achten darauf, dass Ihr Vertrag mit dem Fensterbauer die erforderliche aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, erstellen die technische Projektbeschreibung und reichen den Antrag über das BAFA Portal ein. Nach dem Zuwendungsbescheid begleiten wir Sie durch die Umsetzung, erstellen den technischen Projektnachweis und reichen den Verwendungsnachweis beim BAFA ein, bis der Zuschuss auf Ihrem Konto ist.

Antragsservice komplett: 598 € inkl. MwSt.


Ihr effektiver Eigenanteil: 299 €
Warum? Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind selbst mit 50 Prozent förderfähig. Diesen Zuschuss beantragen wir für Sie gleich mit.

Wird Ihr Antrag nicht bewilligt, zahlen Sie nichts.

Wir übernehmen alle Schritte für Sie – Sie müssen sich um nichts kümmern

Umfeldmaßnahmen: diese Kosten sind beim Haustürtausch ebenfalls förderfähig

Neben der Haustür selbst werden im Rahmen der BEG Förderung auch zahlreiche notwendige Umfeldmaßnahmen berücksichtigt. Fast alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Türtausch entstehen, können mit 15 Prozent bezuschusst werden.

Typische förderfähige Umfeldmaßnahmen:

 

  • Demontage und fachgerechte Entsorgung der alten Tür

  • Anarbeiten und Verputzen der Türlaibung innen und außen

  • Maurerarbeiten, etwa bei der Vergrößerung der Türöffnung

  • Erneuerung der Türschwelle, auch barrierearm

  • Erforderliche Elektroarbeiten, zum Beispiel für Türkommunikation oder elektrische Verriegelung

  • Abdichtungs- und Anschlussarbeiten

  • Baustelleneinrichtung
     

Das bedeutet: Nicht nur die Tür selbst, sondern fast die komplette Maßnahme wird gefördert, und Ihr Eigenanteil sinkt spürbar. Wer nur die reinen Türkosten beantragt, verschenkt regelmäßig mehrere hundert Euro Zuschuss.

Sicherheit und Energieeffizienz: die moderne Haustür kann beides

Für viele Eigentümer ist der Haustürtausch nicht nur eine energetische Entscheidung, sondern auch eine Frage der Sicherheit. Die gute Nachricht: Beides schließt sich nicht aus, im Gegenteil. Moderne, energieeffiziente Haustüren bringen ein integriertes Sicherheitskonzept mit: Mehrfachverriegelungen mit mehreren Schließpunkten, einbruchhemmende Beschläge, Sicherheitsverglasung in Seitenteilen und Türblatt sowie geprüfte Widerstandsklassen wie RC2.

Förderrechtlich entscheidend bleibt der Ud-Wert: Gefördert wird der Türtausch als energetische Maßnahme, die Sicherheitsausstattung ist dabei ein zusätzlicher Vorteil, der die förderfähigen Kosten nicht schmälert. Wer ohnehin über eine sicherere Haustür nachdenkt, kombiniert beide Ziele in einer Maßnahme und lässt den Staat 15 Prozent der Kosten übernehmen.

BAFA Zuschuss oder Steuerbonus: Was lohnt sich bei der Haustür?

Für dieselbe Maßnahme gilt ein striktes Entweder-oder: Sie können den BAFA Zuschuss oder den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen, nie beides zusammen.

Der Steuerbonus erlaubt Selbstnutzern, 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Einkommensteuer abzuziehen. Ein Antrag vorab ist nicht nötig, die Fachunternehmererklärung genügt. Dafür sind die Einschränkungen deutlich: nur für selbstgenutztes Wohneigentum, das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein, und der Vorteil wirkt nur bei entsprechender Steuerlast, verteilt über drei Steuerjahre.

Unsere Einordnung: Beim Haustürtausch ist der BAFA Zuschuss in den meisten Fällen der praktischere Weg. Sie erhalten das Geld nach Abschluss direkt ausgezahlt, unabhängig von Ihrer Steuerlast, und auch Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers sind antragsberechtigt. Der Steuerbonus ist vor allem die Rettung, wenn die Tür bereits ohne Förderantrag beauftragt wurde, denn eine nachträgliche BAFA Antragstellung ist ausgeschlossen.

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Die 5 häufigsten Fehler beim BAFA Antrag für Haustüren

In der Praxis scheitern Förderanträge selten an den Voraussetzungen, sondern an vermeidbaren Fehlern im Ablauf. Diese fünf sehen wir immer wieder, und einige davon kosten die gesamte Förderung.

Fehler 1: Der Vertrag wird vor der Antragstellung unterschrieben

Der mit Abstand teuerste Fehler. Wer den Fensterbauer beauftragt, bevor der Antrag beim BAFA eingereicht wurde, verliert den Anspruch auf die Förderung vollständig und unwiderruflich. Die einzige Ausnahme ist ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Fehlt diese Klausel, hilft auch kein nachträglicher Antrag.

Fehler 2: Der Antrag wird bei der KfW gesucht

Wer im KfW Portal nach dem Zuschuss für die Haustür sucht, sucht an der falschen Stelle und verliert im schlimmsten Fall Zeit, in der der Fachbetrieb längst beauftragt wird. Für den Haustürtausch als Einzelmaßnahme ist das BAFA zuständig.

Fehler 3: Das Angebot weist den Ud-Wert nicht aus

Für die technische Projektbeschreibung braucht der Energieeffizienz-Experte den Nachweis, dass die neue Tür den Ud-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K) erreicht. Enthält das Angebot keine technischen Angaben, verzögert sich der Antrag, oder es wird versehentlich eine Tür bestellt, die die Anforderung verfehlt.

Fehler 4: Umfeldmaßnahmen werden nicht mit beantragt

Demontage, Entsorgung, Laibungsarbeiten, neue Schwelle: Diese Kosten sind förderfähig, tauchen aber nur dann in der Förderung auf, wenn sie im Angebot und im Antrag enthalten sind.

Der Verwendungsnachweis scheitert an Formalitäten

Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt, sämtliche Beträge müssen per Überweisung beglichen werden. Auch Rechnungen ohne Ausweis der förderfähigen Positionen oder ein verpasster Bewilligungszeitraum führen dazu, dass die zugesagte Förderung am Ende nicht ausgezahlt wird.

Armin Sukalic, Energieeffizienz Experte von sofort-foerderung.de

Einschätzung aus der Praxis

„Die Haustür wird bei der Förderung oft übersehen, weil viele Eigentümer sie gedanklich vom Fenstertausch trennen oder den Zuschuss bei der falschen Stelle suchen. Dabei gelten dieselben Regeln wie bei den Fenstern, und gerade in Kombination mit einem Fenstertausch holt die Haustür spürbar zusätzliche Förderung ins Vorhaben. Entscheidend ist wie immer die Reihenfolge: erst der Antrag, dann die Beauftragung.“

Armin Sukalic, Energieeffizienz-Experte

Häufig gestellte Fragen zur Haustür Förderung

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