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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen [sofort-foerderung.de, Ulmer Landstraße 335, 86391 Stadtbergen (nachfolgend „Anbieter") und den Kunden, die über die Website sofort-foerderung.de Leistungen rund um die Beantragung von Fördermitteln für energetische Sanierungsmaßnahmen beauftragen.

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beantragung von Fördermitteln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), insbesondere:

a) BAFA Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle und Anlagentechnik): Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit auf Basis der Kundenangaben, Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB), Einreichung des Förderantrags beim BAFA im Namen und mit Vollmacht des Kunden sowie Erstellung des Technischen Projektnachweises (TPN) und Verwendungsnachweis nach Umsetzung der Maßnahme.

b) KfW Heizungsförderung: Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit auf Basis der Kundenangaben, Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energieeffizienz-Experten, Begleitung des Kunden bei der Antragstellung im KfW Kundenportal sowie Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD). Die Antragstellung selbst erfolgt durch den Kunden im KfW Kundenportal; der Anbieter begleitet diesen Prozess.

(2) Der Vertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht der Eintritt eines bestimmten Erfolgs, insbesondere nicht die Bewilligung oder Auszahlung einer Förderung. Die Entscheidung über Bewilligung, Höhe und Auszahlung von Fördermitteln liegt ausschließlich beim jeweiligen Fördergeber (BAFA bzw. KfW).

(3) Der Anbieter erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt ausschließlich anhand der jeweils geltenden Förderrichtlinien und der vom Kunden gemachten Angaben.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(2) Mit dem Absenden des ausgefüllten Antragsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot durch Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Aufnahme der Leistungserbringung annimmt.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Annahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn sich aus den Angaben des Kunden ergibt, dass das Vorhaben offensichtlich nicht förderfähig ist.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden; Richtigkeit der Angaben

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen der Beauftragung und der Leistungserbringung abgefragten Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell zu machen. Dies gilt insbesondere für Angaben zu:

  • dem Zeitpunkt einer bereits erfolgten oder geplanten Beauftragung von Fachunternehmen (Vorhabensbeginn),

  • dem Inhalt bereits geschlossener Verträge, insbesondere zum Vorhandensein einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung,

  • bereits begonnenen oder umgesetzten Maßnahmen,

  • den Eigenschaften des Gebäudes (u. a. Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, Eigentumsverhältnisse, Selbstnutzung),

  • Einkommensverhältnissen, soweit diese für Boni relevant sind,

  • bereits gestellten oder bewilligten Förderanträgen für dieselbe Maßnahme.

(2) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Förderantrag zwingend vor dem Vorhabensbeginn gestellt werden muss. Als Vorhabensbeginn gilt nach den Förderrichtlinien bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, der keine aufschiebende oder auflösende Bedingung im Hinblick auf die Förderzusage enthält. Eine Beauftragung des Fachbetriebs vor Antragstellung ohne eine solche Bedingung führt regelmäßig zum vollständigen Verlust der Förderfähigkeit.

(3) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Angebote, Verträge, Nachweise) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und teilt Änderungen relevanter Umstände unverzüglich mit.

(4) Der Anbieter darf sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Kunden verlassen. Eine Verpflichtung des Anbieters, die Angaben des Kunden auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, besteht nicht, soweit sich Unrichtigkeiten nicht offensichtlich aufdrängen.

§ 5 Vergütung und Fälligkeit

(1) Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters beträgt 598 Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Bestellprozess nichts Abweichendes ausgewiesen ist.

(2) Bei BAFA Einzelmaßnahmen wird die Vergütung fällig, sobald der Zuwendungsbescheid des Fördergebers vorliegt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der Fachplanung und Baubegleitung nach den Förderrichtlinien ihrerseits förderfähig sein können; ein bestimmter Erstattungsbetrag wird nicht zugesichert.

(3) Bei der KfW Heizungsförderung wird die Vergütung mit Vertragsschluss fällig und ist unabhängig vom Ausgang des Förderverfahrens zu zahlen.

(4) Die Vergütung ist eine Festvergütung und unabhängig von der Höhe einer etwaigen Förderung.

§ 6 Vergütungsanspruch bei fehlender Förderfähigkeit; Falschangaben

(1) Die Bewilligung der Förderung ist nicht Voraussetzung des Vergütungsanspruchs, soweit der Anbieter die vereinbarten Dienstleistungen vertragsgemäß erbracht hat (vgl. § 2 Abs. 2).

(2) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass das Vorhaben nicht förderfähig ist, weil der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat (insbesondere zu einem bereits erfolgten Vorhabensbeginn im Sinne von § 4 Abs. 2), bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters in voller Höhe bestehen. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall nicht erstattet; noch nicht gezahlte Beträge werden mit Feststellung der fehlenden Förderfähigkeit fällig.

(3) Stellt der Anbieter vor Beginn wesentlicher Leistungen anhand der Kundenangaben fest, dass das Vorhaben nicht förderfähig ist, teilt er dies dem Kunden mit. In diesem Fall entfällt die Vergütung.

(4) Lehnt der Fördergeber den Antrag aus Gründen ab, die weder der Kunde noch der Anbieter zu vertreten hat (z. B. Erschöpfung der Haushaltsmittel, Änderung der Förderrichtlinien), gilt: für BAFA Vorhaben entfällt die noch nicht fällige Vergütung, für KfW Vorhaben bleibt sie bestehen.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Kunden im Bestellprozess zur Verfügung gestellt wird.

(2) Wünscht der Kunde, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt (insbesondere wegen der Erstellung der Antragsunterlagen innerhalb von 24 Stunden), verlangt der Anbieter hierfür eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden sowie dessen Bestätigung der Kenntnis, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB). Widerruft der Kunde nach Leistungsbeginn, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.

§ 8 Leistungszeit

(1) Der Anbieter erstellt die Antragsunterlagen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang aller vollständigen und prüffähigen Angaben und Unterlagen des Kunden. Diese Frist bezieht sich ausschließlich auf die Erstellung der Unterlagen, nicht auf die Bearbeitung durch den Fördergeber.

(2) Bearbeitungszeiten der Fördergeber liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Angaben hierzu sind unverbindlich.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, die darauf beruhen, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder erforderliche Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig beigebracht hat.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Änderungen der Förderrichtlinien, die Einstellung von Förderprogrammen oder die Erschöpfung von Haushaltsmitteln nach Vertragsschluss.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, abrufbar unter [https://www.sofort-foerderung.de/datenschutz].

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

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