
Kurz erklärt:
Die KfW Effizienzhaus 55 Neubauförderung unterstützt energieeffiziente Neubauten mit einem zinsverbilligten Kredit, wenn die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) deutlich unterschritten und ausschließlich erneuerbare Energien eingesetzt werden.

Die KfW Effizienzhaus 55 Neubau Förderung (EH55) richtet sich an Bauherren, Investoren und Bauträger, die einen energieeffizienten Neubau oder Ersterwerb realisieren möchten.
Gefördert werden Wohngebäude, die die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) deutlich unterschreiten und vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Auf sofort-foerderung.de erhalten Sie eine bundesweite, spezialisierte Unterstützung bei der EH55-Berechnung sowie der Bestätigung zum Antrag (BzA) – klar strukturiert, fachlich korrekt und prozesssicher.
Inhalt dieser Seite:
Was ist ein Effizienzhaus 55?
Ein Effizienzhaus 55 ist ein Neubau, dessen energetische Qualität über den gesetzlichen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) liegt. Maßgeblich ist der Vergleich mit einem Referenzgebäude nach GEG.
Ein Gebäude erfüllt den EH55-Standard, wenn insbesondere:
-
der Jahres-Primärenergiebedarf deutlich reduziert ist und
-
der Transmissionswärmeverlust gegenüber dem Referenzgebäude begrenzt wird.
Die energetische Bewertung erfolgt rechnerisch nach den im GEG festgelegten Methoden unter Anwendung der einschlägigen DIN-Normen, insbesondere der DIN V 18599
Der Standard Effizienzhaus 55 ist Bestandteil der KfW-Förderprogramme für den klimafreundlichen Neubau und gilt ausschließlich für Neubauten und Ersterwerb.
Für wen ist die KfW Effizienzhaus 55 Neubau Förderung geeignet?
Die EH55-Neubauförderung richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen, die Wohngebäude neu errichten oder erstmals erwerben möchten.
Private Bauherren
Privatpersonen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus neu bauen oder als Erstkäufer erwerben, können die EH55-Förderung nutzen, sofern die energetischen Anforderungen des GEG eingehalten und die formalen Voraussetzungen erfüllt werden.
Bauträger und Projektentwickler
Für Bauträger mit mehreren Wohneinheiten ist die EH55-Förderung besonders relevant, da der Förderkredit pro Wohneinheit beantragt werden kann. Die Förderung ist daher auch für Mehrfamilienhäuser und größere Neubauvorhaben relevant.
Investoren und Kapitalanleger
Auch Investoren können die EH55-Förderung beim Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden nutzen, sofern die Nutzung als Wohnraum vorgesehen ist.
Technische Voraussetzungen für die KfW Effizienzhaus 55 Neubau Förderung
Für die Förderstufe Effizienzhaus 55 (EH55) müssen Neubauten die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) deutlich unterschreiten. Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen ist zwingende Voraussetzung für die Förderfähigkeit.
Effizienzhaus-Standard EH55
Ein Neubau erreicht den Standard Effizienzhaus 55, wenn folgende Kennwerte eingehalten werden:
-
Jahres-Primärenergiebedarf (QP) ≤ 55 % des Referenzgebäudes nach GEG
-
Transmissionswärmeverlust (H’T) ≤ 70 % des Referenzgebäudes nach GEG
Die energetische Bilanzierung erfolgt nach den Vorgaben des GEG unter Anwendung der relevanten DIN-Normen, insbesondere der DIN V 18599.
Ausschluss fossiler Wärmeerzeuger
Für die EH55-Neubauförderung sind keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger zulässig. Nicht förderfähig sind insbesondere Wärmeerzeuger:
-
auf Basis von fossilem Gas
-
auf Basis von fossilem Öl
-
auf Basis von fossilen Kohlebrennstoffen oder Torf
-
auf Basis von fossil erzeugtem Wasserstoff
Die energetische Bilanzierung erfolgt nach den Vorgaben des GEG unter Anwendung der relevanten DIN-Normen, insbesondere der DIN V 18599.
Wärmeerzeugung zu 100 % aus erneuerbaren Energien
Die Wärmeerzeugung des Neubaus muss vollständig auf erneuerbaren Energien basieren. Diese sind unter anderem:
-
Wärmepumpen (z. B. Luft-Wasser-, Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen)
-
erneuerbare Fernwärme
-
Biomasseanlagen
-
Solarthermie (in Kombination mit weiteren erneuerbaren Systemen)
Die eingesetzten Systeme müssen die Anforderungen des GEG erfüllen und im Rahmen der EH55-Berechnung vollständig berücksichtigt werden.
Gebäudehülle und Anlagentechnik als Gesamtsystem
Für das Erreichen des EH55-Standards ist nicht ein einzelnes Bauteil entscheidend, sondern das Zusammenspiel aus Gebäudehülle und Anlagentechnik. Typisch für EH55-Neubauten ist die Kombination aus:
-
sehr gut gedämmter Gebäudehülle
-
effizienter, erneuerbarer Wärmeerzeugung
-
ergänzender Nutzung von Photovoltaik zur Eigenstromerzeugung
Die konkrete Auslegung wird im Rahmen der EH55-Berechnung ermittelt und rechnerisch nachgewiesen.
Förderhöhe und Konditionen der Effizienzhaus 55 Neubauförderung
Die KfW Effizienzhaus 55 Neubau Förderung wird als zinsverbilligter Kredit im Rahmen der Programme für den klimafreundlichen Neubau gewährt.
Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
-
bis zu 100.000 Euro Kredit pro Wohneinheit
-
Zinssatz wird aus Bundesmitteln verbilligt
-
Veröffentlichung der Zinssätze zum Förderstart am 16.12.2025
-
Kreditlaufzeit: bis zu 35 Jahre
-
Zinsbindung: bis zu 10 Jahre
-
Förderung ist befristet
-
kein Rechtsanspruch auf Förderung
Die Antragstellung erfolgt über ein durchleitendes Kreditinstitut (Hausbank).
Begrenztes Fördervolumen und zeitliche Relevanz
Die Effizienzhaus-55-Neubauförderung ist befristet und an ein begrenztes Fördervolumen von insgesamt 800 Millionen Euro gekoppelt.
Die Mittel werden nach dem Prinzip „wer zuerst beantragt, wird zuerst gefördert“ vergeben.
Sobald das Förderbudget ausgeschöpft ist, können keine weiteren Förderzusagen erteilt werden – unabhängig davon, ob die technischen Voraussetzungen erfüllt wären.
Aus diesem Grund ist eine frühzeitige und formal korrekte Antragstellung entscheidend für den erfolgreichen Zugang zur Förderung.
Welche formalen Voraussetzungen sind für die KfW Effizienzhaus 55 Neubauförderung entscheidend?
Neben den technischen Anforderungen sind formale Vorgaben für die Förderfähigkeit ausschlaggebend.
Baugenehmigung bei Antragstellung
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Bei genehmigungsfreien Vorhaben ist die formale Kenntnisnahme durch die zuständige Baubehörde erforderlich.
Antragstellung vor Vorhabenbeginn
Der Förderantrag muss vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gelten unter anderem der Abschluss förderrelevanter Liefer- oder Leistungsverträge.
Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Kaufverträge
Kaufverträge beim Ersterwerb von Immobilien dürfen erst nach Antragstellung abgeschlossen werden. Bereits abgeschlossene Kaufverträge schließen die Förderung aus.
Welche Rolle spielt der Energieeffizienz-Experte bei der Effizienzhaus 55 Neubauförderung?
Für die KfW Effizienzhaus 55 Neubau Förderung ist die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Der Experte muss in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt sein und übernimmt zentrale Aufgaben in der Planung, Umsetzung und Nachweisführung des Neubauvorhabens.
Ohne die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten ist eine Förderung nach Effizienzhaus 55 nicht möglich.
-
Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) für die geplante Förderstufe Effizienzhaus 55
-
Übergabe der für den Effizienzhaus-Nachweis relevanten Gebäude- und Energiedaten an die Fachplaner bzw. ausführenden Unternehmen
-
Mitwirkung bei der Ausschreibung bzw. Angebotseinholung sowie Prüfung der Angebote auf Übereinstimmung mit den im Effizienzhaus-Nachweis geplanten Maßnahmen
-
Durchführung einer für das Vorhaben angemessenen Anzahl von Baustellenbegehungen (mindestens eine) zur Sichtprüfung der in der Effizienzhaus-Berechnung angesetzten Maßnahmen
-
Prüfung der eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten auf Übereinstimmung mit den Annahmen der energetischen Berechnung
-
Dokumentation der energetischen Fachplanung und Baubegleitung sowie Übergabe dieser Dokumentation an den Bauherrn
-
Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) nach Umsetzung des Neubauvorhabens
verpflichtende Leistungen des Energieeffizienz-Experten
Diese Leistungen sind nicht optional, sondern Bestandteil der Fördervoraussetzungen für die Effizienzhaus-55-Neubauförderung.
Warum diese Leistungen förderrelevant sind
Die KfW verlangt durch die Einbindung des Energieeffizienz-Experten eine durchgängige fachliche Kontrolle des Neubauvorhabens – von der Planung über die Umsetzung bis zur Fertigstellung. Ziel ist es sicherzustellen, dass:
-
die EH55-Anforderungen rechnerisch korrekt geplant wurden
-
die geplanten Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden
-
die Fördermittel zweckentsprechend eingesetzt werden
Fehlende oder unvollständige Leistungen des Energieeffizienz-Experten können zur Ablehnung des Förderantrags oder zur Rückforderung von Fördermitteln führen.
Zusammenspiel von EH55-Berechnung, BzA und Baubegleitung
Die Leistungen des Energieeffizienz-Experten bauen systematisch aufeinander auf:
-
EH55-Berechnung auf Basis der geplanten Gebäude- und Anlagentechnik
-
BzA (Bestätigung zum Antrag) vor Antragstellung
-
Energetische Fachplanung und Baubegleitung während der Umsetzung
-
BnD (Bestätigung nach Durchführung) nach Fertigstellung
Nur wenn alle Schritte korrekt durchgeführt und dokumentiert werden, ist die EH55-Förderung vollständig abgesichert.
sofort-foerderung.de unterstützt Bauherren, Bauträger und Investoren bundesweit bei der formalen und energetischen Abwicklung der Effizienzhaus 55 Neubauförderung.
Der Fokus liegt auf der Effizienzhaus-55-Berechnung, der Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie der Bestätigung nach Durchführung (BnD) gemäß den Vorgaben der KfW.
Die Unterstützung erfolgt strukturiert entlang des Förderprozesses und richtet sich sowohl an Neubauprojekte ohne vorhandene Effizienzhaus-Berechnung als auch an Vorhaben, bei denen bereits eine energetische Berechnung vorliegt.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, Ablauf und Antragstellung finden Sie auf unserer Antragsseite zur Effizienzhaus 55 Neubauförderung.
Haben Sie noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns!
Ulmer Landstraße 335
86391 Stadtbergen
0821 20959107








