Wärmepumpen Förderung
Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 04. September 2026
Die Förderung für die Wärmepumpe gehört zu den höchsten staatlichen Zuschüssen im Gebäudebestand: Die KfW übernimmt 30 Prozent der Kosten, wenn Sie Ihre alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen, mit Boni bis zu 70 Prozent und für Haushalte mit geringerem Einkommen bis zu 80 Prozent.
Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie zur Förderung Ihrer Wärmepumpe wissen müssen: wie sich der Zuschuss zusammensetzt, welche Bauarten gefördert werden, welche Kosten mitzählen, welche Voraussetzungen gelten und wie der Antrag über das KfW Portal abläuft.

Symbolbild, KI-generiert

Persönliche Begleitung bis zur Auszahlung

dena-gelistete Energieeffizienz-Experten
Direkte Kommunikation mit Förderstellen
Fachgerechte BzA & BnD


Inhaltsverzeichnis
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
Häufig gestellte Fragen zur Wärmepumpen Förderung
Das Wichtigste zur Wärmepumpen Förderung im Überblick
Die Wärmepumpe ist das am häufigsten geförderte Heizsystem innerhalb der KfW Heizungsförderung. Wer eine alte, in der Regel fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, erhält einen direkten Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
-
Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten, für alle Antragstellergruppen
-
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozentpunkte zusätzlich für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung (sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028 vollständig)
-
Einkommensbonus: 10 bis 40 Prozent zusätzlich für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 €, gestaffelt in drei Stufen, mit Kinderzuschlag für Familien
-
Maximale Förderung: 70 Prozent, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € 80 Prozent
-
Förderfähige Kosten: aktuell bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit, bei mehreren Wohneinheiten gestaffelt (die Grenze für die erste Wohneinheit sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um
750 €, bis auf 22.000 € ab August 2030) -
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme über das KfW Portal gestellt werden. Voraussetzungen sind ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung sowie die Bestätigung zum Antrag (BzA) eines Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmens
Was ist die KfW Förderung für Wärmepumpen?
Die Wärmepumpen Förderung ist Teil der KfW Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme direkt ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Alle Details zum übergeordneten Programm finden Sie auf unserer Seite zur KfW Heizungsförderung, hier konzentrieren wir uns auf das, was speziell für Wärmepumpen gilt.
Der Grund für die starke Förderung: Eine Wärmepumpe nutzt kostenlose Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und macht daraus mit einem Anteil Strom ein Vielfaches an Heizwärme. Aus einer Kilowattstunde Strom werden je nach Anlage drei bis fünf Kilowattstunden Wärme. Das senkt die Heizkosten dauerhaft, macht unabhängig von fossilen Brennstoffen und steigenden CO2 Preisen und erfüllt die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an das Heizen mit erneuerbaren Energien.
Besonders belohnt wird der schnelle Umstieg: Wer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält zusätzlich zur Grundförderung den Klimageschwindigkeitsbonus. Ein verbreiteter Irrtum ist übrigens, dass sich Wärmepumpen nur für Neubauten eignen: Auch im Altbau funktionieren moderne Geräte zuverlässig, notwendige Anpassungen wie größere Heizkörper werden sogar mitgefördert.
Wichtig für Ihre Planung ist der eingebaute Countdown der Heizungsförderung: Sowohl die förderfähigen Kosten als auch der Klimageschwindigkeitsbonus sinken planmäßig alle sechs Monate. Wer den Umstieg auf die Wärmepumpe ohnehin plant, sichert sich mit einer früheren Antragstellung messbar bessere Konditionen.
BAFA oder KfW: Wer fördert die Wärmepumpe?
Viele Eigentümer suchen nach einer BAFA Förderung für die Wärmepumpe, denn bis Ende 2023 war tatsächlich das BAFA für die Heizungsförderung zuständig. Seit Anfang 2024 liegt der Heizungstausch bei der KfW: Dort stellen Sie den Antrag, dort wird der Zuschuss ausgezahlt.
Viele Eigentümer suchen nach einer BAFA Förderung für die Wärmepumpe, denn bis Ende 2023 war tatsächlich das BAFA für die Heizungsförderung zuständig. Seit Anfang 2024 liegt der Heizungstausch bei der KfW: Dort stellen Sie den Antrag, dort wird der Zuschuss ausgezahlt.
Antragsberechtigte: Wer kann die Wärmepumpen Förderung beantragen?
Die Grundförderung von 30 Prozent steht allen Investoren einer förderfähigen Maßnahme an einem bestehenden Wohngebäude offen: privaten Eigentümern, ob selbstnutzend oder vermietend, ebenso wie Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen. Die persönlichen Boni sind dagegen selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Nur wer die eigene Immobilie bewohnt, kann Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus kombinieren und so die Spitzenfördersätze von bis zu 80 Prozent erreichen.
Für die Wärmepumpe gilt dabei keine Sonderregel: Die Antragsberechtigung folgt den allgemeinen Regeln der Heizungsförderung. Wie die einzelnen Gruppen im Detail beantragen, von der Wohnungseigentümergemeinschaft bis zum Contractor, haben wir auf unserer Seite zur KfW Heizungsförderung ausführlich beschrieben.
Die Vorbereitung des Antrags müssen Sie nicht allein stemmen: Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen die erforderliche Bestätigung zum Antrag sowie die Bestätigung nach Durchführung und begleiten Sie durch jeden Schritt des Verfahrens.
Wie hoch ist die Wärmepumpen Förderung?
Der Zuschuss für Ihre Wärmepumpe setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich je nach persönlicher Situation kombinieren lassen. Seit der BEG Reform gelten neue Sätze und eine soziale Staffelung, ein früherer Sonderbonus für Wärmepumpen ist dagegen entfallen (mehr dazu im Abschnitt zu den geförderten Wärmepumpen).
Grundförderung: 30 Prozent für jede förderfähige Wärmepumpe
Den Sockel bildet die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie gilt unabhängig davon, ob Ihre Wärmepumpe die Wärme aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser bezieht, und steht allen Antragstellergruppen offen.
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für den Abschied vom Fossilen
Ersetzen Sie als selbstnutzender Eigentümer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch die Wärmepumpe, kommen aktuell 16 Prozentpunkte obendrauf. Dieser Bonus schmilzt planmäßig ab: Alle sechs Monate sinkt er um 4 Prozentpunkte, bis er vollständig entfällt. Für alle, die den Umstieg ohnehin vorhaben, ist er das stärkste Argument gegen das Aufschieben.
Obergrenzen: bis zu 70 oder 80 Prozent, förderfähige Kosten mit Degression
Insgesamt ist die Förderung bei 70 Prozent gedeckelt, für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € liegt der Deckel bei 80 Prozent. Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt gilt die 80 Prozent Grenze dank Kinderzuschlag bereits bis 40.000 €. Als förderfähige Kosten werden aktuell bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit anerkannt, bei mehreren Wohneinheiten gelten gestaffelte Obergrenzen. Auch hier gibt es eine Degression: Ab Februar 2027 sinkt die Grenze für die erste Wohneinheit alle sechs Monate um 750 €, bis auf 22.000 € ab August 2030. In der Spitze sind derzeit bis zu 22.400 € Zuschuss für ein Einfamilienhaus möglich, das entspricht 80 Prozent von 28.000 € förderfähigen Kosten.
Einkommensbonus: 10 bis 40 Prozent, sozial gestaffelt
Selbstnutzende Eigentümer mit geringerem Einkommen erhalten zusätzlich den dreistufigen Einkommensbonus: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 Prozent bis 40.000 € und 10 Prozent bis 50.000 €. Familien profitieren vom Kinderzuschlag: Lebt bei Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche Einkommen rechnerisch um 10.000 € reduziert, wodurch sich alle Stufen entsprechend verschieben. Da das zu versteuernde Einkommen deutlich unter dem Brutto liegt, erreichen viele Haushalte eine höhere Stufe, als sie zunächst vermuten.
Rechenbeispiel: So viel Zuschuss erhalten Sie bei der Wärmepumpe
Familie K. bewohnt ihr Einfamilienhaus selbst und ersetzt die 22 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Gesamtkosten inklusive Demontage, Pufferspeicher und hydraulischem Abgleich betragen 27.000 € und liegen damit vollständig unter der Obergrenze der förderfähigen Kosten. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt 45.000 €, damit greift die Einkommensbonus Stufe von 10 Prozent.
Position | Variante 1 | Variante 2 |
|---|---|---|
Gesamtkosten | 27.000 € | 27.000 € |
Förderfähige Kosten | 27.000 € | 27.000 € |
Grundförderung | 30 % | 30 % |
Klimabonus* | 16 % | 16 % |
Einkommensbonus | entfällt | 10 % |
Fördersatz gesamt | 46 % | 56 % |
KfW Zuschuss | 12.420 € | 15.120 € |
Effektive Kosten | 14.580 € | 11.880 € |
*Variante 1 = Ohne Einkommensbonus
*Variante 2 = Mit Einkommensbonus
*Klimabonus = Klimageschwindigkeitsbonus
Das Beispiel zeigt zwei Dinge: Liegen die Gesamtkosten unter der Obergrenze von 28.000 €, wirkt der Fördersatz auf die komplette Investition. Und schon die kleinste Einkommensbonus Stufe bringt in diesem Fall 2.700 € zusätzlich. Hätte die Familie ein minderjähriges Kind, würde das maßgebliche Einkommen rechnerisch auf 35.000 € sinken, der Einkommensbonus stiege auf 30 Prozent und der Gesamtfördersatz würde bei 70 Prozent gedeckelt. Zu beachten bleibt der Zeitfaktor: Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten sinken planmäßig alle sechs Monate.
KfW Zuschuss, Effizienzhaus Kredit oder Steuerbonus: Was lohnt sich wann?
Auch für die Wärmepumpe führen drei Förderwege zum Ziel, und für dieselbe Maßnahme lässt sich immer nur einer nutzen. Die Entscheidung sollte deshalb fallen, bevor Sie den Vertrag mit dem Heizungsbauer unterschreiben.
Für den reinen Umstieg auf eine Wärmepumpe ist der KfW Zuschuss fast immer die beste Wahl, und zwar deutlicher als bei anderen Heizsystemen: Kein anderer Weg fördert auch die Erschließung der Wärmequelle mit, also Bohrung, Erdarbeiten oder Brunnen. Beim Steuerbonus nach § 35c EStG blieben von denselben Kosten nur 20 Prozent über drei Steuerjahre verteilt, ohne Boni und nur bei ausreichender Steuerlast. Er ist deshalb vor allem die Rettung, wenn bereits ohne Förderantrag beauftragt wurde. Der Wohngebäude Kredit 261 wiederum lohnt sich nur, wenn die Wärmepumpe Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus ist.
Den ausführlichen Vergleich der drei Wege mit allen Voraussetzungen finden Sie auf unserer Seite zur KfW Heizungsförderung. Welcher Weg zu Ihrer Situation passt, prüfen wir kostenlos im Rahmen der Erstberatung.
KfW Ergänzungskredit 358/359: Eigenanteil zinsgünstig finanzieren
Gerade bei Erd- und Grundwasserwärmepumpen mit Bohrung bleibt trotz hoher Fördersätze ein Eigenanteil, der finanziert werden will. Dafür gibt es den KfW Ergänzungskredit: ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit für die verbleibenden Kosten Ihrer geförderten Maßnahme. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW für Ihren Heizungstausch, die bei Kreditantrag nicht älter als zwölf Monate sein darf. Beantragt wird der Kredit über Ihre Hausbank.
Alle Details zu den beiden Programmvarianten, zur Zinsverbilligung für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 € und zum Ablauf des Bankgesprächs finden Sie auf unserer Seite zur KfW Heizungsförderung. Auf Wunsch stellen wir Ihnen alle Unterlagen aus Ihrem Förderantrag für das Bankgespräch zusammen.
Voraussetzungen für die Wärmepumpen Förderung
Technische Förderfähigkeit der Wärmepumpe
Gefördert werden elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die die Effizienzanforderungen der Förderrichtlinie erfüllen. Maßgeblich ist das konkrete Gerät mit Typenbezeichnung, deshalb gehört es vollständig ins Angebot Ihres Heizungsbauers. Ob Ihr Wunschgerät die Anforderungen erfüllt, prüfen wir im Rahmen der BzA.
Passende Dimensionierung und Einbindung
Die Wärmepumpe muss zum Wärmebedarf des Gebäudes passen und fachgerecht eingebunden werden, inklusive hydraulischem Abgleich. Ein überdimensioniertes oder falsch eingebundenes Gerät gefährdet nicht nur die Effizienz im Betrieb, sondern auch die Nachweise für die Auszahlung.
Einbau durch einen Fachbetrieb
Der Einbau muss durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen. Bei Erd- und Grundwasserwärmepumpen kommt das Bohr- beziehungsweise Brunnenbauunternehmen dazu, dessen Leistungen ebenfalls zu den förderfähigen Kosten zählen.
Vertrag mit Förderbedingung und Antrag vor Baubeginn
Wie bei jeder Heizungsförderung gilt: Der Liefer- und Leistungsvertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten über das KfW Portal gestellt werden, und ohne gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) ist keine Antragstellung möglich.
Allgemeine Voraussetzungen der Heizungsförderung
Bestandsgebäude von mindestens fünf Jahren, Bewilligungszeitraum von 36 Monaten, förderfähige Kosten aktuell bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit: Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Heizsysteme gleichermaßen. Für den Neubau gilt die Heizungsförderung dagegen nicht: Wer neu baut, plant die Wärmepumpe von Anfang an ein und nutzt dafür die eigenen KfW Programme für den klimafreundlichen Neubau. Alle Details dazu finden Sie auf unserer Seite zur KfW Heizungsförderung.
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Gefördert werden alle gängigen Bauarten elektrisch angetriebener Wärmepumpen, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen:
-
Luft-Wasser-Wärmepumpen: die am häufigsten eingebaute Variante, ohne Bohrung oder Erdarbeiten realisierbar
-
Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme): mit Erdsonde oder Flächenkollektor, höhere Investition, dafür besonders effizient im Betrieb
-
Wasser-Wasser-Wärmepumpen (Grundwasser): sehr effizient, abhängig von den örtlichen Grundwasserverhältnissen und Genehmigungen
-
Luft-Luft-Wärmepumpen: geben die Wärme direkt an die Raumluft ab und sind förderfähig, sofern sie die Effizienz- und Nachweisanforderungen der Förderrichtlinie erfüllen
-
Warmwasser bereitende Systeme im Rahmen des Heizungstauschs
Der Fördersatz ist bei allen Bauarten gleich, der Unterschied liegt in den Investitionskosten: Bei Erdwärme und Grundwasser zählen auch Bohrungen und Erdarbeiten zu den förderfähigen Kosten, was die höhere Anfangsinvestition deutlich abfedert.
Zwei Änderungen der BEG Reform betreffen Wärmepumpen direkt: Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für Geräte mit natürlichem Kältemittel oder Erd- bzw. Wasserwärmequelle ist entfallen, da sich natürliche Kältemittel am Markt durchgesetzt haben. Zusätzlich ist ab dem ersten Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung angekündigt, die Details dazu stehen noch aus. Wer 2026 beantragt, sichert sich in jedem Fall die vollen 30 Prozent Grundförderung unabhängig vom Hersteller.
Im Mittelpunkt der Förderung steht der Austausch fossiler Heizungen. Ab dem ersten Quartal 2027 gelten hier zwei wichtige Einschränkungen: Wird das Gebäude bereits von einer erneuerbaren Heizung versorgt, die seit dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen wurde, oder ist es an ein Wärmenetz angeschlossen, ist ein geförderter Heizungstausch ausgeschlossen. Und beim Austausch einer Heizung, die vor dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen wurde, werden nur noch pauschal 25 Prozent der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt. Auch das spricht klar dafür, den Antrag noch 2026 zu stellen. Ob Ihr Vorhaben betroffen ist, klären wir im Rahmen der Förderprüfung.
Welche Wärmepumpe passt zu Ihrem Haus?
Die Förderhöhe ist bei allen Bauarten gleich, die richtige Wahl hängt deshalb allein von Ihrem Gebäude und Ihrem Grundstück ab. Drei Fragen führen zur passenden Lösung:
Wie viel Platz bietet das Grundstück?
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe braucht nur einen Aufstellplatz im Garten oder an der Hauswand und ist ohne Bohrung realisierbar, deshalb ist sie die mit Abstand häufigste Wahl. Für Erdsonden genügt eine Bohrfläche von wenigen Quadratmetern, Flächenkollektoren benötigen dagegen eine unbebaute Gartenfläche, die etwa dem Anderthalbfachen bis Doppelten der beheizten Wohnfläche entspricht. Grundwasseranlagen setzen geeignete Grundwasserverhältnisse und eine Genehmigung voraus.
Welche Vorlauftemperatur braucht Ihr Heizsystem?
Entscheidend ist nicht das Baujahr des Hauses, sondern die Temperatur, mit der Ihre Heizkörper arbeiten. Moderne Wärmepumpen erreichen auch die höheren Vorlauftemperaturen älterer Heizkörper effizient, und wo einzelne Heizkörper zu klein sind, wird ihr Austausch im Zuge des Heizungstauschs mitgefördert. Für Altbauten mit sehr hohem Temperaturbedarf gibt es zudem spezielle Hochtemperatur-Wärmepumpen, mehr dazu in unserem Ratgeber zur Hochtemperatur-Wärmepumpe.
Wie wichtig sind Ihnen die Betriebskosten?
Erd- und Grundwasserwärmepumpen arbeiten mit konstanteren Quelltemperaturen und damit besonders effizient, sie holen aus einer Kilowattstunde Strom am meisten Wärme heraus. Dafür ist die Anfangsinvestition durch Bohrung oder Kollektor höher. Die Förderung federt genau das ab: Da Bohrungen und Erdarbeiten zu den förderfähigen Kosten zählen, schrumpft der Preisabstand zur Luft-Wasser-Wärmepumpe nach Abzug des Zuschusses deutlich.
Welche Bauart für Ihr Gebäude wirtschaftlich die beste ist, hängt vom Einzelfall ab. Im Rahmen der Förderprüfung schauen wir uns Ihr Angebot an und sagen Ihnen ehrlich, ob die geplante Lösung zu Gebäude und Förderrahmen passt.
Wie läuft der KfW Antrag für die Wärmepumpen Förderung ab?
Schritt 1: Angebot einholen
Sie holen ein Angebot Ihres Heizungsbauers für die Wärmepumpe ein. Achten Sie darauf, dass das Angebot das konkrete Gerät mit Typenbezeichnung nennt, denn daran prüfen wir die technische Förderfähigkeit. Der Vertrag darf bereits geschlossen werden, muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn von der Förderzusage abhängig macht.
Schritt 2: Wir prüfen Ihr Vorhaben und erstellen die BzA
Sie füllen unser Formular aus und laden Ihre Unterlagen hoch. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen, ob Ihre Wärmepumpe die Effizienzanforderungen der KfW erfüllt, berechnen Ihre möglichen Boni und erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen.
Schritt 3: Sie stellen den Antrag im KfW Portal, auf geprüfter Grundlage
Mit der BzA stellen Sie den Förderantrag über das Kundenportal der KfW, und zwar zwingend bevor die Arbeiten beginnen. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, damit alle Angaben zur BzA passen. Nach der Antragstellung dürfen die Arbeiten auf eigenes Risiko starten, auf die Förderzusage müssen Sie dafür nicht warten.
Schritt 4: Wärmepumpe einbauen lassen
Ihr Fachbetrieb installiert die neue Wärmepumpe. Bei Erdwärme kommen vorab die Bohrung oder die Kollektorverlegung dazu, auch diese Arbeiten fallen in den Bewilligungszeitraum von 36 Monaten, es besteht also kein Zeitdruck.
Schritt 5: Bestätigung nach Durchführung und Auszahlung
Nach dem Einbau erstellen unsere Energieeffizienz-Experten die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und unterstützen Sie bei der finalen Einreichung der Nachweise. Nach der Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss direkt auf Ihr Konto aus.
So unterstützt Sie sofort-foerderung.de bei der Wärmepumpen Förderung
Für die Wärmepumpen Förderung ist die Bestätigung zum Antrag (BzA) in der Förderrichtlinie verbindlich vorgeschrieben: Ohne sie lässt sich im KfW Portal kein Antrag stellen. Nach der Umsetzung folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) als Voraussetzung für die Auszahlung. Beide Nachweise müssen fachlich sauber erstellt sein, sonst drohen Ablehnung oder Verzögerungen.
Genau hier setzen wir an: Unsere zertifizierten, auf der dena Expertenliste geführten Energieeffizienz-Experten prüfen Ihr Vorhaben, erstellen BzA und BnD und begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess, komplett digital, ohne Termin vor Ort und ohne wochenlange Wartezeit.
Sie füllen einmal unser Formular aus und laden Ihre Angebote hoch. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Wärmepumpe und ermitteln Ihre möglichen Boni, achten darauf, dass Ihr Vertrag die erforderliche aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, erstellen die BzA und führen Sie sicher durch die Antragstellung im KfW Portal. Nach der Zusage begleiten wir die Umsetzung, erstellen die BnD und unterstützen Sie bei der finalen Einreichung, bis der Zuschuss auf Ihrem Konto ist.
Wir führen Sie strukturiert durch den gesamten Prozess
Förderfähige Kosten bei der Wärmepumpe: Diese Leistungen zählen mit
Gefördert wird nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern die komplette Umstellung Ihres Heizsystems. Bei kaum einem anderen Heizsystem macht das einen so großen Unterschied, denn je nach Bauart entfällt ein erheblicher Teil der Kosten gar nicht auf das Gerät. Die förderfähigen Kosten lassen sich in vier Gruppen ordnen:
Gerät und Einbau
Anschaffung der Wärmepumpe inklusive Zubehör, Installation und Inbetriebnahme durch den Fachbetrieb sowie Demontage und fachgerechte Entsorgung der Altanlage, bei Ölheizungen inklusive Tankentsorgung.
Erschließung der Wärmequelle
Bohrungen für Erdsonden, Erdarbeiten für Flächenkollektoren, Brunnenbau bei Grundwasseranlagen. Gerade bei Erdwärme ist das oft der größte Einzelposten der Rechnung, und er wird vollständig mitgefördert.
Wärmeverteilung und Speicher
Pufferspeicher und Warmwasserspeicher, hydraulischer Abgleich und Einstellung der Heizkurve, Austausch oder Anpassung von Heizkörpern sowie der Einbau von Flächenheizungen im Zuge des Heizungstauschs.
Technik im Umfeld
Anpassung der Elektroinstallation, Fundament- und Aufstellarbeiten für das Außengerät sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Das bedeutet: Der Fördersatz wirkt auf nahezu die gesamte Investition. Gerade bei Erdwärmepumpen mit Bohrung fällt der Zuschuss in Euro dadurch häufig deutlich höher aus, als viele Eigentümer beim Blick auf den reinen Gerätepreis erwarten.
Regionale Förderprogramme für Wärmepumpen
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten viele Bundesländer, Städte und Kommunen eigene Programme für Wärmepumpen oder die Nutzung erneuerbarer Energien an, von Bayern über Nordrhein-Westfalen bis zu den Stadtwerken vor Ort, teils kombinierbar mit dem KfW Zuschuss.
Ob und in welcher Höhe es in Ihrer Region Zusatzförderung gibt, prüfen wir im Rahmen der Förderprüfung mit.
Informationen zu Förderung und Antragstellung in Ihrer Stadt finden Sie auf unseren regionalen Seiten.
Was sich mit der BEG-Reform bei der Wärmepumpe geändert hat
Seit dem 21. Juli 2026 gilt die reformierte Förderrichtlinie. Für die Wärmepumpe sind die 30 Prozent Grundförderung geblieben, der frühere Effizienzbonus ist entfallen, Höchstkosten und Boni folgen jetzt einem festen Absenkungsfahrplan, und ein Wertschöpfungsbonus für europäische Geräte ist angekündigt. Den vollständigen Vergleich der alten und neuen Konditionen, alle Absenkungsstufen und Rechenbeispiele vorher und nachher finden Sie auf unserer Seite zur Wärmepumpen Förderung 2026.
Die 5 häufigsten Fehler beim KfW Antrag für die Wärmepumpe
In der Praxis scheitern Förderanträge selten an den Voraussetzungen, sondern an vermeidbaren Fehlern im Ablauf. Diese fünf sehen wir immer wieder, und einige davon kosten die gesamte Förderung.
Fehler 1: Der Vertrag enthält keine Förderbedingung
Der häufigste und teuerste Fehler, bei der Wärmepumpe genauso wie bei jeder anderen Heizung: Der Vertrag mit dem Heizungsbauer wird ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung unterschrieben oder die Arbeiten beginnen vor der Antragstellung. In beiden Fällen gilt das Vorhaben als begonnen und die Förderung ist unwiderruflich verloren.
Fehler 2: Das Wunschgerät erfüllt die technischen Anforderungen nicht
Nicht jede am Markt erhältliche Wärmepumpe ist automatisch förderfähig. Erfüllt das Gerät die Effizienzanforderungen der KfW nicht oder ist es für das Gebäude falsch dimensioniert, scheitert die BzA und damit der gesamte Antrag. Die Förderfähigkeit sollte deshalb geprüft sein, bevor der Vertrag mit dem Heizungsbauer final wird.
Fehler 3: Umfeldkosten werden nicht mit beantragt
Bohrung und Erdarbeiten bei der Erdwärmepumpe, der Austausch zu kleiner Heizkörper, Pufferspeicher, Fundament und Elektroanschluss: All das ist förderfähig, taucht in der Förderung aber nur auf, wenn es im Angebot und in der BzA enthalten ist. Wer nur das Gerät beantragt, verschenkt gerade bei der Wärmepumpe schnell mehrere tausend Euro Zuschuss.
Fehler 4: Genehmigungen und Vorlauf bei Erdwärme werden unterschätzt
Erdsonden benötigen in der Regel eine wasserrechtliche Genehmigung, bei Grundwasseranlagen kommt die Prüfung der örtlichen Grundwasserverhältnisse dazu. Wer diese Schritte erst nach der Förderzusage angeht, verliert Zeit im Bewilligungszeitraum. Besser: Genehmigungsfragen parallel zur Antragstellung klären, Ihr Bohrunternehmen und Ihr Heizungsbauer kennen die Abläufe vor Ort.
Fehler 5: Die Boni werden falsch eingeschätzt
Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus haben präzise Voraussetzungen: Art und Alter der alten Heizung, Selbstnutzung, Einkommensnachweise über die Steuerbescheide, dazu der Nachweis für den Kinderzuschlag. Wer hier falsche Annahmen trifft, kalkuliert mit einem Zuschuss, den es am Ende nicht gibt, oder verschenkt umgekehrt eine Stufe, die ihm zusteht.

Einschätzung aus der Praxis
"In der Praxis zeigt sich: Gerade bei Wärmepumpen ist die Nachfrage hoch, gleichzeitig sind viele Eigentümer unsicher, welche Unterlagen wirklich erforderlich sind und wann der Antrag gestellt werden muss.
Wer den Prozess frühzeitig sauber vorbereitet, spart Zeit, vermeidet Rückfragen und verbessert die Chancen auf eine reibungslose Förderung deutlich.“
Armin Sukalic - Energieeffizienz-Experte
Was wird bei einer energetischen Sanierung gefördert?
Symbolbilder, KI-generiert
Häufig gestellte Fragen zur Wärmepumpen Förderung
Haben Sie noch Fragen?
Ulmer Landstraße 335
86391 Stadtbergen
+49 821 508 996 49


_edited.png)
_edited.png)
