top of page

Wärmepumpen Förderung

Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 21. Juli 2026

Der Staat übernimmt bis zu 70 Prozent Ihrer Kosten, wenn Sie Ihre alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen, für Haushalte mit geringerem Einkommen sogar bis zu 80 Prozent.

 

Wir begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess: von der Förderprüfung über die Bestätigung zum Antrag (BzA) bis zur Bestätigung nach Durchführung (BnD) und den Nachweisen für die Auszahlung. So stellen Sie Ihren KfW Antrag auf einer sauberen, geprüften Grundlage.

Ihre Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen wir innerhalb von 24 Stunden.

Energieeffiziente Wärmepumpe für ein Wohnhaus mit Wärmepumpen Förderung zur Senkung der Heizkosten.

598,-

Förderservice 

zum Festpreis:

Symbolbild, KI-generiert

handshake_edited.png

Persönliche Begleitung bis zur Auszahlung

experte.png

dena-gelistete Energieeffizienz-Experten

Direkte Kommunikation mit Förderstellen

Fachgerechte BzA & BnD

Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?

Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.

Design ohne Titel_edited_edited.png

Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.

Das Wichtigste zur Wärmepumpen Förderung im Überblick

Die Wärmepumpe ist das am häufigsten geförderte Heizsystem innerhalb der KfW Heizungsförderung. Wer eine alte, in der Regel fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, erhält einen direkten Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

  • Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten, für alle Antragstellergruppen

  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozentpunkte zusätzlich für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung (sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028 vollständig)

  • Einkommensbonus: 10 bis 40 Prozent zusätzlich für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 €, gestaffelt in drei Stufen, mit Kinderzuschlag für Familien

  • Maximale Förderung: 70 Prozent, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € 80 Prozent

  • Förderfähige Kosten: aktuell bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit, bei mehreren Wohneinheiten gestaffelt (die Grenze für die erste Wohneinheit sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um
    750 €, bis auf 22.000 € ab August 2030)

  • Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme über das KfW Portal gestellt werden. Voraussetzungen sind ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung sowie die Bestätigung zum Antrag (BzA) eines Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmens

Design ohne Titel(2)_edited.png

Formular

ausfüllen

Design ohne Titel(3)_edited.png

Wir erstellen Ihre BzA

Wir begleiten Sie beim Antrag

In nur 4 Schritten zu Ihrer BzA

Was ist die Wärmepumpen Förderung?

Die Wärmepumpen Förderung ist Teil der KfW Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme direkt ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Alle Details zum übergeordneten Programm finden Sie auf unserer Seite zur KfW Heizungsförderung, hier konzentrieren wir uns auf das, was speziell für Wärmepumpen gilt.

Der Grund für die starke Förderung: Eine Wärmepumpe nutzt kostenlose Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und macht daraus mit einem Anteil Strom ein Vielfaches an Heizwärme. Aus einer Kilowattstunde Strom werden je nach Anlage drei bis fünf Kilowattstunden Wärme. Das senkt die Heizkosten dauerhaft, macht unabhängig von fossilen Brennstoffen und steigenden CO2 Preisen und erfüllt die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an das Heizen mit erneuerbaren Energien.

Besonders belohnt wird der schnelle Umstieg: Wer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält zusätzlich zur Grundförderung den Klimageschwindigkeitsbonus. Ein verbreiteter Irrtum ist übrigens, dass sich Wärmepumpen nur für Neubauten eignen: Auch im Altbau funktionieren moderne Geräte zuverlässig, notwendige Anpassungen wie größere Heizkörper werden sogar mitgefördert.


Wichtig für Ihre Planung ist der eingebaute Countdown der Heizungsförderung: Sowohl die förderfähigen Kosten als auch der Klimageschwindigkeitsbonus sinken planmäßig alle sechs Monate. Wer den Umstieg auf die Wärmepumpe ohnehin plant, sichert sich mit einer früheren Antragstellung messbar bessere Konditionen.

Antragsberechtigte: Wer kann die Wärmepumpen Förderung beantragen?

Die Grundförderung von 30 Prozent steht allen Investoren einer förderfähigen Maßnahme an einem bestehenden Wohngebäude offen. Bei den Boni wird es differenzierter, denn Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Im Einzelnen gilt:

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer

Wer das eigene Haus oder die eigene Wohnung bewohnt, kann als einzige Gruppe alle Förderbausteine kombinieren: Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und, je nach Einkommen, den gestaffelten Einkommensbonus. Nur hier sind die Spitzenfördersätze von bis zu 80 Prozent erreichbar.

Mieter und Pächter

Beim Heizungstausch sind Privatpersonen, die nicht Eigentümer des Gebäudes sind, also insbesondere Mieter und Pächter, nicht antragsberechtigt. Die Förderung der neuen Heizung läuft in diesen Fällen über den Eigentümer. Anders sieht es bei gewerblichen Investoren wie Contractoren aus, die den Heizungstausch im Auftrag des Eigentümers umsetzen.

Vermieterinnen und Vermieter

Für vermietete Wohngebäude gilt die Grundförderung von 30 Prozent. Die persönlichen Boni entfallen hier, dafür lässt sich der Zuschuss mit der steuerlichen Behandlung der Modernisierung kombinieren. Zu beachten ist, dass erhaltene Fördermittel bei einer Modernisierungsumlage auf die Mieter angerechnet werden müssen.

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Ersetzt eine zentrale Wärmepumpe die alte Zentralheizung im Mehrfamilienhaus, beschließt die Eigentümergemeinschaft die Maßnahme und beantragt die Förderung gemeinschaftlich auf Basis einer gemeinschaftlichen Bestätigung zum Antrag. Die förderfähigen Kosten steigen mit der Zahl der Wohneinheiten, selbstnutzende Wohnungseigentümer können für ihren Anteil zusätzlich Boni erhalten.

Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen

Auch juristische Personen wie Wohnungsbaugesellschaften, Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen erhalten für ihre Wohngebäude die Grundförderung, ebenso Contractoren, die den Heizungstausch im Auftrag des Eigentümers umsetzen.

Die Vorbereitung des Antrags müssen Sie nicht allein stemmen: Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen die erforderliche Bestätigung zum Antrag sowie die Bestätigung nach Durchführung und begleiten Sie durch jeden Schritt des Verfahrens.

Wie hoch ist die Wärmepumpen Förderung?

Der Zuschuss für Ihre Wärmepumpe setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich je nach persönlicher Situation kombinieren lassen. Seit der BEG Reform gelten neue Sätze und eine soziale Staffelung, ein früherer Sonderbonus für Wärmepumpen ist dagegen entfallen (mehr dazu im Abschnitt zu den geförderten Wärmepumpen).

Grundförderung: 30 Prozent für jede förderfähige Wärmepumpe

Den Sockel bildet die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie gilt unabhängig davon, ob Ihre Wärmepumpe die Wärme aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser bezieht, und steht allen Antragstellergruppen offen.

Obergrenzen: bis zu 70 oder 80 Prozent, förderfähige Kosten mit Degression

Insgesamt ist die Förderung bei 70 Prozent gedeckelt, für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € liegt der Deckel bei 80 Prozent. Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt gilt die 80 Prozent Grenze dank Kinderzuschlag bereits bis 40.000 €. Als förderfähige Kosten werden aktuell bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit anerkannt, bei mehreren Wohneinheiten gelten gestaffelte Obergrenzen. Auch hier gibt es eine Degression: Ab Februar 2027 sinkt die Grenze für die erste Wohneinheit alle sechs Monate um 750 €, bis auf 22.000 € ab August 2030. In der Spitze sind derzeit bis zu 22.400 € Zuschuss für ein Einfamilienhaus möglich, das entspricht 80 Prozent von 28.000 € förderfähigen Kosten.

Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für den Abschied vom Fossilen

Ersetzen Sie als selbstnutzender Eigentümer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch die Wärmepumpe, kommen aktuell 16 Prozentpunkte obendrauf. Dieser Bonus schmilzt planmäßig ab: Alle sechs Monate sinkt er um 4 Prozentpunkte, bis er vollständig entfällt. Für alle, die den Umstieg ohnehin vorhaben, ist er das stärkste Argument gegen das Aufschieben.

Einkommensbonus: 10 bis 40 Prozent, sozial gestaffelt

Selbstnutzende Eigentümer mit geringerem Einkommen erhalten zusätzlich den dreistufigen Einkommensbonus: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 Prozent bis 40.000 € und 10 Prozent bis 50.000 €. Familien profitieren vom Kinderzuschlag: Lebt bei Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche Einkommen rechnerisch um 10.000 € reduziert, wodurch sich alle Stufen entsprechend verschieben. Da das zu versteuernde Einkommen deutlich unter dem Brutto liegt, erreichen viele Haushalte eine höhere Stufe, als sie zunächst vermuten.

Ausblick ab 2027: Grundförderung soll sinken, neuer Wertschöpfungsbonus geplant

Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen nach den Plänen des Ministeriums von 30 Prozent auf 15 Prozent sinken. Im Gegenzug ist ein Wertschöpfungsbonus von voraussichtlich 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung angekündigt. Für europäische Geräte bliebe es damit unterm Strich bei rund 30 Prozent, für alle anderen würde sich die Förderung halbieren. Festgeschrieben ist diese Änderung noch nicht, die Details will die KfW im zweiten Halbjahr 2026 veröffentlichen. Sicher ist dagegen schon jetzt: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027, ebenso die förderfähigen Kosten. Eine Antragstellung im Jahr 2026 ist deshalb in fast allen Fällen die bessere Wahl.

So bewerten Kunden unseren Förder-Service

V. Sieber

Ich bin absolut begeistert von diesem Service! Die Webseite hat meinen BAFA-Antrag in kürzester Zeit und völlig problemlos erledigt. Alles war super übersichtlich und einfach zu bedienen, und das Team hat sich wirklich darum gekümmert, dass alles reibungslos abläuft.

A. Moll

Sehr sympathischer Kontakt. Schnelle Bearbeitung und Beantwortung von Fragen. Das Webportal ist sehr gut und verständlich aufgebaut. Werde die Dienstleistung weiterempfehlen.

R. Fischer

 Sämtliche Unterlagen für die Förderung habe ich sehr schnell zugesandt bekommen. [...]
Ich war mit dem Service voll zufrieden und würde sofort-foerderung.de jederzeit weiterempfehlen.

Rechenbeispiel: So viel Zuschuss erhalten Sie bei der Wärmepumpe

Familie K. bewohnt ihr Einfamilienhaus selbst und ersetzt die 22 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Gesamtkosten inklusive Demontage, Pufferspeicher und hydraulischem Abgleich betragen 27.000 € und liegen damit vollständig unter der Obergrenze der förderfähigen Kosten. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt 45.000 €, damit greift die Einkommensbonus Stufe von 10 Prozent.

Position
Variante 1
Variante 2
Gesamtkosten
27.000 €
27.000 €
Förderfähige Kosten
27.000 €
27.000 €
Grundförderung
30 %
30 %
Klimabonus*
16 %
16 %
Einkommensbonus
entfällt
10 %
Fördersatz gesamt
46 %
56 %
KfW Zuschuss
12.420 €
15.120 €
Effektive Kosten
14.580 €
11.880 €

*Variante 1 = Ohne Einkommensbonus

*Variante 2 = Mit Einkommensbonus

*Klimabonus = Klimageschwindigkeitsbonus

Das Beispiel zeigt zwei Dinge: Liegen die Gesamtkosten unter der Obergrenze von 28.000 €, wirkt der Fördersatz auf die komplette Investition. Und schon die kleinste Einkommensbonus Stufe bringt in diesem Fall 2.700 € zusätzlich. Hätte die Familie ein minderjähriges Kind, würde das maßgebliche Einkommen rechnerisch auf 35.000 € sinken, der Einkommensbonus stiege auf 30 Prozent und der Gesamtfördersatz würde bei 70 Prozent gedeckelt. Zu beachten bleibt der Zeitfaktor: Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten sinken planmäßig alle sechs Monate.

KfW Zuschuss, Effizienzhaus Kredit oder Steuerbonus: Was lohnt sich wann?

Auch für die Wärmepumpe führen drei Förderwege zum Ziel, und für dieselbe Maßnahme lässt sich immer nur einer nutzen, eine Kombination ist ausgeschlossen. Die Entscheidung sollte deshalb fallen, bevor Sie den Vertrag mit dem Heizungsbauer unterschreiben.

KfW Zuschuss über die Heizungsförderung: Der Standardweg zur geförderten Wärmepumpe

Für den einzelnen Heizungstausch ist der Zuschuss von 30 bis 70 Prozent, in der Spitze 80 Prozent, fast immer die beste Wahl. Kein anderer Weg bietet die persönlichen Boni, die Auszahlung erfolgt direkt nach Abschluss der Maßnahme, und neben dem Gerät zählen auch Nebenkosten wie Demontage, Speicher und hydraulischer Abgleich mit. Voraussetzung sind die Antragstellung vor Vorhabensbeginn über das KfW Portal und eine gültige Bestätigung zum Antrag.

Steuerbonus nach § 35c EStG: Die nachträgliche Alternative

Über den Steuerbonus lassen sich 20 Prozent der Kosten, maximal 40.000 € pro Objekt, über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen, nachträglich über die Steuererklärung und ohne Energieeffizienz-Experten. Die Grenzen sind dafür eng: nur selbst genutztes Wohneigentum, Gebäude mindestens zehn Jahre alt, keine Boni, ausreichende Steuerlast erforderlich. Da die KfW Förderung bei der Wärmepumpe deutlich höhere Sätze bietet, ist der Steuerbonus vor allem die Rettung für alle, die bereits ohne Förderantrag begonnen haben.

Welcher Weg in Ihrer Situation der richtige ist, prüfen wir kostenlos im Rahmen der Erstberatung.

KfW Kredit 261: Wenn die Wärmepumpe Teil einer Komplettsanierung ist

Sanieren Sie das gesamte Gebäude auf eine Effizienzhaus Stufe, etwa mit neuer Dämmung, neuen Fenstern und Wärmepumpe in einem Zug, kommt stattdessen der Wohngebäude Kredit 261 infrage: ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss bei entsprechender Effizienzhausstufe. Die Wärmepumpe ist dann ein Baustein des Gesamtkonzepts, die Planung erfolgt zwingend mit einem Energieeffizienz-Experten.

KfW Ergänzungskredit 358/359: Eigenanteil zinsgünstig finanzieren

Auch bei hohen Fördersätzen bleibt beim Einbau einer Wärmepumpe ein Eigenanteil, der finanziert werden will. Dafür gibt es den KfW Ergänzungskredit: ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit für die verbleibenden Kosten Ihrer geförderten Maßnahme. Der Ergänzungskredit bleibt auch nach der BEG Reform bestehen.

Wichtig zu wissen: Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW für Ihren Heizungstausch. Der Kredit muss nach der Kreditzusage innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden. Beantragt wird der Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Auf Wunsch stellen wir Ihnen alle Unterlagen aus Ihrem Förderantrag für das Bankgespräch zusammen, damit Sie die Finanzierung ohne Umwege abschließen können.

Es gibt ihn in zwei Varianten: Das Programm 358 bietet eine zusätzliche Zinsverbilligung für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 € im Jahr. Das Programm 359 steht allen übrigen Antragsberechtigten offen, etwa Vermietern oder Haushalten oberhalb der Einkommensgrenze.

Voraussetzungen für die Wärmepumpen Förderung

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Der Förderantrag muss zwingend vor dem Beginn der Arbeiten über das KfW Portal gestellt werden. Ein bereits geschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft.

 

Gültige Bestätigung zum Antrag (BzA)

Ohne BzA kein Antrag: Die Bestätigung zum Antrag wird von einem Energieeffizienz-Experten oder einem qualifizierten Fachunternehmen erstellt und bescheinigt, dass Ihr Vorhaben die Förderbedingungen erfüllt.

 

Technische Förderfähigkeit der Wärmepumpe

Gefördert werden elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen der KfW an die Effizienz erfüllen. Ob Ihr Wunschgerät förderfähig ist, wird im Rahmen der BzA geprüft.

 

Fachgerechte Umsetzung

Der Einbau muss durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen, nur so lassen sich die technischen Anforderungen und die korrekte Nachweisführung sicherstellen.

 

Alter des Gebäudes

Die Förderung gilt für Bestandsgebäude. Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein.

Frist für die Umsetzung

Nach der Förderzusage haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen und die Nachweise einzureichen. Die Konditionen aus Ihrer Zusage bleiben während des gesamten Bewilligungszeitraums gesichert, auch wenn die allgemeinen Fördersätze zwischenzeitlich sinken.

Nachweise für die Auszahlung

Nach Abschluss der Maßnahme wird die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt und zusammen mit den Rechnungen eingereicht. Erst nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss aus.

Höhe der Investitionskosten

Als förderfähige Kosten werden aktuell bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit anerkannt, bei mehreren Wohneinheiten gelten gestaffelte Obergrenzen. Die Höchstbeträge sinken ab Februar 2027 planmäßig alle sechs Monate um 750 €.

Viele Förderanträge für Wärmepumpen scheitern nicht an der Technik, sondern am Verfahren: Anträge ohne gültige BzA, Verträge ohne Förderbedingung oder unvollständige Nachweise. Gerade die Abstimmung zwischen Heizungsbauer, Energieeffizienz-Experte und Fördergeber ist entscheidend.

 

Mit sofort-foerderung.de stellen Sie sicher, dass alle Schritte in der richtigen Reihenfolge ablaufen und die Unterlagen vollständig sind.

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Gefördert werden alle gängigen Bauarten elektrisch angetriebener Wärmepumpen, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen: die am häufigsten eingebaute Variante, ohne Bohrung oder Erdarbeiten realisierbar

  • Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme): mit Erdsonde oder Flächenkollektor, höhere Investition, dafür besonders effizient im Betrieb

  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen (Grundwasser): sehr effizient, abhängig von den örtlichen Grundwasserverhältnissen und Genehmigungen

  • Warmwasser bereitende Systeme im Rahmen des Heizungstauschs

Der Fördersatz ist bei allen Bauarten gleich, der Unterschied liegt in den Investitionskosten: Bei Erdwärme und Grundwasser zählen auch Bohrungen und Erdarbeiten zu den förderfähigen Kosten, was die höhere Anfangsinvestition deutlich abfedert.

Zwei Änderungen der BEG Reform betreffen Wärmepumpen direkt: Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für Geräte mit natürlichem Kältemittel oder Erd- bzw. Wasserwärmequelle ist entfallen, da sich natürliche Kältemittel am Markt durchgesetzt haben. Und ab dem ersten Quartal 2027 greift eine doppelte Änderung: Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt auf 15 Prozent, gleichzeitig erhalten Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent. Für europäische Geräte bleibt es damit bei insgesamt 30 Prozent, für Geräte ohne EU Ursprung halbiert sich die Förderung. Wer 2026 beantragt, sichert sich die vollen 30 Prozent unabhängig vom Hersteller.

Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) gefördert. Bei aktuellen Geräten ist das in der Regel bereits erfüllt, wir prüfen es im Rahmen der Förderprüfung mit.

Im Mittelpunkt der Förderung steht der Austausch fossiler Heizungen. Im Mittelpunkt der Förderung steht der Austausch fossiler Heizungen. Ab dem ersten Quartal 2027 gelten hier zwei wichtige Einschränkungen: Wird das Gebäude bereits von einer erneuerbaren Heizung versorgt, die seit dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen wurde, oder ist es an ein Wärmenetz angeschlossen, ist ein geförderter Heizungstausch ausgeschlossen. Und beim Austausch einer Heizung, die vor dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen wurde, werden nur noch pauschal 25 Prozent der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt. Auch das spricht klar dafür, den Antrag noch 2026 zu stellen. Ob Ihr Vorhaben betroffen ist, klären wir im Rahmen der Förderprüfung.

Wie läuft der KfW Antrag für die Wärmepumpen Förderung ab?


Angebot einholen

Sie holen ein Angebot Ihres Heizungsbauers ein, mehr müssen Sie nicht vorbereiten. Der Vertrag darf bereits geschlossen werden, muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn von der Förderzusage abhängig macht.

 


Wir prüfen Ihr Vorhaben und erstellen die BzA

Sie füllen unser Formular aus und laden Ihre Unterlagen hoch. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Wärmepumpe, berechnen Ihre möglichen Boni und erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA), ohne die kein KfW Antrag möglich ist.

 


Sie stellen den Antrag im KfW Portal, auf geprüfter Grundlage

Mit der BzA stellen Sie den Förderantrag über das Kundenportal der KfW, und zwar zwingend bevor die Arbeiten beginnen. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, damit alle Angaben zur BzA passen. Nach der Förderzusage dürfen die Arbeiten starten.

 


Wärmepumpe einbauen lassen

Ihr Fachbetrieb installiert die neue Wärmepumpe. Für die Umsetzung haben Sie nach der Zusage 36 Monate Zeit.

 


Bestätigung nach Durchführung und Auszahlung

Nach dem Einbau erstellen unsere Energieeffizienz-Experten die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und unterstützen Sie bei der finalen Einreichung der Nachweise. Nach der Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss direkt auf Ihr Konto aus.

So unterstützt Sie sofort-foerderung.de bei der Wärmepumpen Förderung

Für die Wärmepumpen Förderung ist die Bestätigung zum Antrag (BzA) in der Förderrichtlinie verbindlich vorgeschrieben: Ohne sie lässt sich im KfW Portal kein Antrag stellen. Nach der Umsetzung folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) als Voraussetzung für die Auszahlung. Beide Nachweise müssen fachlich sauber erstellt sein, sonst drohen Ablehnung oder Verzögerungen.

Genau hier setzen wir an: Unsere zertifizierten, auf der dena Expertenliste geführten Energieeffizienz-Experten prüfen Ihr Vorhaben, erstellen BzA und BnD und begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess, komplett digital, ohne Termin vor Ort und ohne wochenlange Wartezeit.

Sie füllen einmal unser Formular aus und laden Ihre Angebote hoch. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Wärmepumpe und ermitteln Ihre möglichen Boni, achten darauf, dass Ihr Vertrag die erforderliche aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, erstellen die BzA und führen Sie sicher durch die Antragstellung im KfW Portal. Nach der Zusage begleiten wir die Umsetzung, erstellen die BnD und unterstützen Sie bei der finalen Einreichung, bis der Zuschuss auf Ihrem Konto ist.

Förderservice Heizungstausch zum Festpreis:

598 € inkl. MwSt.

Wir führen Sie strukturiert durch den gesamten Prozess

Wir führen Sie strukturiert durch den gesamten Prozess

Förderfähige Kosten bei der Wärmepumpe: Diese Leistungen zählen mit

Gefördert wird nicht nur die Wärmepumpe selbst. Zu den förderfähigen Kosten zählen alle Leistungen, die für den fachgerechten Einbau und Betrieb erforderlich sind, und damit ein Großteil der Gesamtrechnung.

Typische förderfähige Kosten:

  • Anschaffung der Wärmepumpe inklusive Zubehör

  • Demontage und fachgerechte Entsorgung der Altanlage, inklusive Tankentsorgung bei Ölheizungen

  • Installation und Inbetriebnahme durch den Fachbetrieb

  • Erdarbeiten, Bohrungen und Erschließung der Wärmequelle bei Erd- und Grundwasserwärmepumpen

  • Pufferspeicher und Warmwasserspeicher

  • Hydraulischer Abgleich und Einstellung der Heizkurve

  • Austausch oder Anpassung von Heizkörpern und Einbau von Flächenheizungen im Zuge des Heizungstauschs

  • Anpassung der Elektroinstallation sowie Fundament- und Aufstellarbeiten

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Das bedeutet: Der Fördersatz wirkt auf nahezu die gesamte Investition, nicht nur auf das Gerät. Gerade bei Erdwärmepumpen mit Bohrung fällt der tatsächliche Zuschuss dadurch häufig deutlich höher aus als viele Eigentümer erwarten.

Regionale Förderprogramme für Wärmepumpen

Zusätzlich zur Bundesförderung bieten viele Bundesländer, Städte und Kommunen eigene Programme für Wärmepumpen oder die Nutzung erneuerbarer Energien an, teils kombinierbar mit dem KfW Zuschuss.

 

Ob und in welcher Höhe es in Ihrer Region Zusatzförderung gibt, prüfen wir im Rahmen der Förderprüfung mit.

Informationen zu Förderung und Antragstellung in Ihrer Stadt finden Sie auf unseren regionalen Seiten.

Wärmepumpen Förderung mit Sicherheit

Ihre Zufriedenheit und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle

Käuferschutz

Dank sicherer Zahlungsmethoden sind Ihre Bestellungen rundum geschützt

14 Tage Widerrufsrecht

Sie können Ihre Beauftragung innerhalb von 14 Tagen problemlos widerrufen

Zahlung nur bei Förderzusage

Sie zahlen unseren Antragservice nur dann, wenn Ihre Förderung bewilligt wurde

Wärmepumpen Förderung 2026

Gelten die Konditionen auch in diesem Jahr? Auf unserer Seite zur Wärmepumpen Förderung 2026 finden Sie alle aktuell geltenden Fördersätze, die Absenkungsstufen der BEG Reform und den direkten Weg zum Förderservice.

Die 5 häufigsten Fehler beim KfW Antrag für die Wärmepumpe

In der Praxis scheitern Förderanträge selten an den Voraussetzungen, sondern an vermeidbaren Fehlern im Ablauf. Diese fünf sehen wir immer wieder, und einige davon kosten die gesamte Förderung.

Fehler 1: Der Vertrag enthält keine Förderbedingung

Der häufigste und teuerste Fehler: Der Vertrag mit dem Heizungsbauer wird ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung unterschrieben oder die Arbeiten beginnen vor der Antragstellung. In beiden Fällen gilt das Vorhaben als begonnen und die Förderung ist unwiderruflich verloren.

Fehler 2: Der Antrag wird ohne gültige BzA versucht

Ohne Bestätigung zum Antrag lässt sich im KfW Portal kein Antrag stellen. Wer die BzA erst anfragt, wenn der Einbautermin schon steht, verliert wertvolle Zeit, und riskiert bei der planmäßigen Absenkung der Konditionen bares Geld.

Fehler 3: Das Wunschgerät erfüllt die technischen Anforderungen nicht

Nicht jede am Markt erhältliche Wärmepumpe ist automatisch förderfähig. Erfüllt das Gerät die Effizienzanforderungen der KfW nicht oder ist es falsch dimensioniert, scheitert die BzA und damit der gesamte Antrag. Die Förderfähigkeit sollte deshalb geprüft sein, bevor der Vertrag mit dem Heizungsbauer final wird.

Fehler 4: Die Boni werden falsch eingeschätzt

Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus haben präzise Voraussetzungen: Art und Alter der alten Heizung, Selbstnutzung, Einkommensnachweise über die Steuerbescheide, Kinderzuschlag per Meldebescheinigung. Wer hier falsche Annahmen trifft, kalkuliert mit einem Zuschuss, den es am Ende nicht gibt, oder verschenkt umgekehrt eine Stufe, die ihm zusteht.

Fehler 5: Die Nachweise nach der Umsetzung sind unvollständig

Nach dem Einbau müssen die Bestätigung nach Durchführung und die Rechnungen fristgerecht eingereicht werden. Fehlende Unterlagen oder ein abgelaufener Bewilligungszeitraum gefährden die Auszahlung selbst dann noch, wenn die Zusage längst vorliegt. Nach einem Verzicht auf eine Zusage ist ein neuer Antrag für dasselbe Vorhaben erst nach sechs Monaten möglich.

Alle fünf Fehler haben eine gemeinsame Ursache: fehlende Erfahrung mit dem Förderprozess. Mit einer strukturierten Begleitung von der Förderprüfung bis zur finalen Einreichung lassen sie sich zuverlässig vermeiden.

Porträt einer Person in formeller Kleidung für einen Experten- oder Beratungsbereich.

Einschätzung aus der Praxis

"In der Praxis zeigt sich: Gerade bei Wärmepumpen ist die Nachfrage hoch, gleichzeitig sind viele Eigentümer unsicher, welche Unterlagen wirklich erforderlich sind und wann der Antrag gestellt werden muss.

 

Wer den Prozess frühzeitig sauber vorbereitet, spart Zeit, vermeidet Rückfragen und verbessert die Chancen auf eine reibungslose Förderung deutlich.“

Armin Sukalic - Energieeffizienz-Experte

Was wird bei einer energetischen Sanierung gefördert?

fenster-hoch.jpg

Fenster

Moderne Fenster für mehr Energieeffizienz und Wohnkomfort.

lueftungsanlage-antragsseite.jpg

Lüftung

Frische Luft und weniger Energieverlust durch moderne Lüftung.

haustuer-hoch.jpg

Haustür

Sichere und moderne Haustüren mit Fördermöglichkeiten.

kellderdeckendaemmung-antragsseite.jpg

Kellerdecke

Kellerdeckendämmung für ein wärmeres Zuhause.

außenwand-2.jpg

Außenwand

Wärmedämmung der Fassade spart Energie und Heizkosten.

heizungsfoerung-2026.jpg

Heizung

Heizung modernisieren und von attraktiven Förderungen profitieren.

dachsanierung-foerderung.jpg

Dach

Dachdämmung oder Sanierung nachhaltig fördern lassen.

Symbolbilder, KI-generiert

Deutschlandweit für Sie im Einsatz

Egal, wo sich Ihre Immobilie befindet – wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Förderprozess.

Häufig gestellte Fragen zur Wärmepumpen Förderung

Haben Sie noch Fragen?

Ulmer Landstraße 335

86391 Stadtbergen

+49 821 508 996 49

Kontaktieren Sie uns!

Geplante Maßnahme
bottom of page