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Wärmepumpe Förderung 2026

Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 21. Juli 2026

Die Wärmepumpe ist die meistgewählte Heizung beim Umstieg auf erneuerbare Energien, und die KfW beteiligt sich weiterhin kräftig an den Kosten: 30 Prozent Grundförderung gelten für jede förderfähige Wärmepumpe, mit den passenden Boni sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich, bei besonders niedrigen Einkommen sogar bis zu 80 Prozent. Mit der BEG-Reform entfällt der Effizienzbonus, dafür zählen jetzt Timing, Boni und die richtige Technologiewahl. Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Konditionen für Ihre Wärmepumpe.

 

Wir begleiten Sie durch den gesamten KfW Prozess, erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD), mit unseren Energieeffizienz-Experten an Ihrer Seite.

Moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe an einem Wohngebäude als Beispiel für die Wärmepumpe Förderung 2026.

Bis zu 80 % Förderung möglich

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Wärmepumpe Förderung 2026: Das Wichtigste in Kürze

  • Die KfW fördert den Einbau einer Wärmepumpe weiterhin mit 30 Prozent Grundförderung, mit allen Boni sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich. Bei niedrigen Haushaltseinkommen steigt die Obergrenze auf 80 Prozent.

  • Der Effizienzbonus entfällt: Damit gilt für alle Wärmepumpen Typen derselbe Fördersatz, von Luft-Wasser bis Erdwärme.

  • Förderfähig sind 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, ab Februar 2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um 750 Euro.

  • Technische Voraussetzung ist eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0, auch Hochtemperatur-Wärmepumpen können sie erreichen.

  • Für das erste Quartal 2027 ist ein neuer Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung angekündigt. Höhe, Nachweisführung und mögliche Änderungen an der Grundförderung stehen noch nicht fest, die Details sollen im zweiten Halbjahr 2026 folgen.

  • sofort-foerderung.de erstellt BzA und BnD, bindet Energieeffizienz-Experten ein und begleitet Sie bis zur Auszahlung.

Wärmepumpen Förderung 2025 und 2026 im Vergleich: Das hat die BEG-Reform geändert

Mit der am 17. Juli 2026 veröffentlichten finalen Förderrichtlinie steht verbindlich fest, wie die Wärmepumpen Förderung aussieht. Sie gilt seit dem 21. Juli 2026 und ist bis Ende 2030 befristet. Die gute Nachricht zuerst: An der Grundförderung von 30 Prozent ändert sich nichts, und sie gilt unverändert für jede förderfähige Wärmepumpe, ob Luft-Wasser, Erdwärme oder Grundwasser. Auch die Antragslogik über die KfW mit Bestätigung zum Antrag und Bestätigung nach Durchführung bleibt bestehen.

Die für Wärmepumpen wichtigste Änderung ist der Wegfall des Effizienzbonus. Bisher gab es 5 Prozent zusätzlich für Anlagen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder ein natürliches Kältemittel nutzen. Dieser Aufschlag entfällt ersatzlos. Das klingt zunächst nach einer Kürzung, hat aber eine praktische Folge: Die Technologiewahl ist förderneutral geworden. Ob Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Erdwärmesondenanlage, der Fördersatz ist derselbe, und Sie können die Entscheidung allein nach Gebäude, Grundstück und Wirtschaftlichkeit treffen.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Anpassungen der Heizungsförderung: Die förderfähigen Kosten sinken auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit und werden ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro reduziert. Der Klimageschwindigkeitsbonus startet neu mit 16 Prozent und schmilzt im selben Rhythmus um je 4 Prozentpunkte ab. Der Einkommensbonus wird dreistufig und reicht jetzt bis 40 Prozent, ergänzt um den neuen Kinderzuschlag, der das maßgebliche Einkommen rechnerisch um 10.000 Euro reduziert. Die maximale Förderung steigt damit für selbstnutzende Eigentümer mit kleinem Einkommen auf bis zu 80 Prozent.

Speziell für Wärmepumpen ist ab dem ersten Quartal 2027 ein weiterer Baustein angekündigt: der Wertschöpfungsbonus für Geräte aus europäischer Fertigung. In der finalen Förderrichtlinie ist er allerdings noch nicht festgeschrieben. Die bisher diskutierten Werte, etwa eine abgesenkte Grundförderung von 15 Prozent plus ein Bonus in gleicher Höhe für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union, stammen aus den Eckpunkten der Bundesregierung und sind dort ausdrücklich als Beispiel gekennzeichnet. Auch welche Geräte im Einzelnen als europäisch gefertigt gelten, ist noch offen. Die verbindlichen Details sollen im zweiten Halbjahr 2026 folgen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, stellt den Antrag noch zu den aktuellen Konditionen mit 30 Prozent Grundförderung für alle Geräte.

Die Regelungen im Vergleich:

Regelung
2024 und 2025 (bis 20 Juli 2026)
2026 (seit 21 Juli)
Grundförderung
30 Prozent
30 Prozent
Effizienzbonus
5 Prozent
entfällt
Förderfähige Kosten
30.000 Euro
28.000 Euro*
Klimabonus*
20 Prozent
16 Prozent*
Einkommensbonus
30 Prozent
10 bis 40 Prozent*
Kinderzuschlag
nicht vorhanden
10.000 Euro Einkommensabzug
Maximaler Zuschuss
21.000 Euro
22.400 Euro*

*Klimageschwindigkeitsbonus

*Förderfähige Kosten je erste Wohneinheit. Ab dem 1. Februar 2027 sinken sie halbjährlich um 750 Euro, der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte. Der maximale Zuschuss von 22.400 Euro gilt für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, mit Kinderzuschlag bis 40.000 Euro. Für alle anderen liegt die Obergrenze bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten.

Was bedeutet die Reform für Ihr Vorhaben?

  • Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung

    • Für Sie zählt das Timing doppelt: Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent gilt in voller Höhe nur bis Ende Januar 2027 und bringt Ihnen zusammen mit der Grundförderung 46 Prozent Zuschuss. Auf den für 2027 angekündigten Wertschöpfungsbonus zu warten lohnt sich in der Regel nicht: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 Prozent, gleichzeitig werden die förderfähigen Höchstkosten halbjährlich um 750 Euro reduziert. Wir rechnen beide Wege für Sie durch.
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  • Haushalt mit Einkommen bis 50.000 €

    • Für Sie ist die Reform ein Gewinn: Der Einkommensbonus wird dreistufig und reicht jetzt bis 40 Prozent, erstmals profitieren auch Haushalte bis 50.000 € zu versteuerndem Einkommen. Mit dem neuen Kinderzuschlag zählt Ihr Einkommen um 10.000 € niedriger. Welche Stufe für Sie gilt, prüfen wir anhand Ihrer Steuerbescheide. Bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro, mit Kinderzuschlag bis 40.000 Euro, sind in der Spitze sogar 80 Prozent Zuschuss möglich.
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  • Mehrfamilienhaus oder WEG

    • Für Sie gelten gestaffelte Kostenobergrenzen: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Bei einer zentralen Wärmepumpe beschließt die WEG die Maßnahme gemeinschaftlich, die saubere Aufteilung pro Wohneinheit entscheidet über Tausende Euro Zuschuss. Genau dabei begleiten wir Sie, auf Wunsch inklusive Abstimmung mit Ihrer Hausverwaltung.
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Wie lange gibt es die Förderung für Wärmepumpen noch? Der Absenkungsfahrplan bis 2030

Die Wärmepumpen Förderung wird nicht gestrichen, sie wird planmäßig abgesenkt. Die Förderrichtlinie legt bis 2030 feste Stufen fest, an denen zwei Größen gleichzeitig sinken: der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozent und die förderfähigen Höchstkosten um 750 Euro. Jede verstrichene Stufe reduziert den möglichen Zuschuss also doppelt. Die folgende Tabelle zeigt, was ein selbstnutzender Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Ölheizung durch eine Wärmepumpe ohne Einkommensbonus in den einzelnen Zeiträumen höchstens erhält:

Antrag gestellt
Klimabonus*
Förderfähige Kosten (erste Wohneinheit)
Fördersatz gesamt
Zuschuss höchstens
ab 01.08.2028
entfällt
25.000 Euro
30 Prozent
7.500 Euro
21.07.2026 bis 31.01.2027
16 Prozent
28.000 Euro
46 Prozent
12.880 Euro
01.02.2027 bis 31.07.2027
12 Prozent
27.250 Euro
42 Prozent
11.445 Euro
01.08.2027 bis 31.01.2028
8 Prozent
26.500 Euro
38 Prozent
10.070 Euro
01.02.2028 bis 31.07.2028
4 Prozent
25.750 Euro
34 Prozent
8.755 Euro

*Klimageschwindigkeitsbonus

Die förderfähigen Kosten sinken danach weiter um 750 Euro pro Halbjahr, bis sie ab August 2030 bei 22.000 Euro liegen. Der Einkommensbonus ist von der Absenkung nicht betroffen, er bleibt in allen drei Stufen bestehen.

Speziell für Wärmepumpen stellt sich dazu die Frage nach dem angekündigten Wertschöpfungsbonus: Auf ihn zu warten lohnt sich nach heutigem Stand nicht. Er ist für das erste Quartal 2027 lediglich angekündigt, Höhe und Nachweisregeln sind offen, und bis dahin sind Klimageschwindigkeitsbonus und Kostengrenze bereits eine Stufe tiefer. Entscheidend ist das Datum der Antragstellung im KfW Portal, nicht das Datum des Einbaus, für die Umsetzung bleiben nach der Zusage 36 Monate Zeit. Wer den Umstieg auf die Wärmepumpe ohnehin plant, sichert sich mit einem Antrag vor dem 31. Januar 2027 die höchste Stufe, die dieses Programm nach aktuellem Stand noch bieten wird.

Förderhöhe im Überblick: So viel Zuschuss ist für Ihre Wärmepumpe möglich

Die KfW erkennt für den Heizungstausch förderfähige Kosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit an, im Mehrfamilienhaus kommen je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit hinzu. Liegen die Kosten Ihrer Wärmepumpe darunter, zählt der volle Betrag. Auf diese Grundlage wird Ihr persönlicher Fördersatz angewendet: 30 Prozent Grundförderung, plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie als Selbstnutzer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen, plus Einkommensbonus je nach Haushaltseinkommen. Gedeckelt ist die Förderung bei 70 Prozent. Nur in der untersten Einkommensstufe, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, mit Kinderzuschlag bis 40.000 Euro, steigt die Grenze auf 80 Prozent. In der Spitze sind für ein Einfamilienhaus damit bis zu 22.400 Euro Zuschuss möglich.

Zum Vergleich: Die Heizungsförderung 2025 rechnete noch mit 30.000 Euro förderfähigen Kosten und höchstens 70 Prozent, also bis zu 21.000 Euro Zuschuss, diese Regeln galten übergangsweise bis zum 20. Juli 2026.

Wärmepumpe ist nicht gleich Wärmepumpe: Technik, Voraussetzungen und die richtige Wahl

Bei der Technologiewahl haben Sie freie Hand, denn gefördert werden alle elektrisch angetriebenen Wärmepumpen zum selben Satz. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist mit der geringsten Investition und ohne Bohrung am schnellsten installiert und deshalb die häufigste Wahl.

 

Die Sole-Wasser-Wärmepumpe nutzt Erdwärme über Sonden oder Flächenkollektoren, kostet in der Anschaffung mehr, arbeitet dafür besonders effizient.

 

Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe holt die Energie aus dem Grundwasser und erreicht Spitzenwerte, braucht aber eine wasserrechtliche Genehmigung. Da der frühere Effizienzbonus entfallen ist, entscheidet nicht mehr die Förderung über den Typ, sondern Ihr Gebäude, Ihr Grundstück und die Wirtschaftlichkeit über die Laufzeit.

Die zentrale technische Voraussetzung der Förderung ist eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0. Sie beschreibt, wie viel Wärme die Anlage im Jahresmittel aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt, und wird vor der Antragstellung rechnerisch nachgewiesen. Auch im Altbau ist diese Hürde gut erreichbar: Selbst Hochtemperatur-Wärmepumpen, die bestehende Heizkörper mit hohen Vorlauftemperaturen weiter versorgen, sind förderfähig, sofern der Planungswert nach VDI 4650 die 3,0 erreicht. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen das im Rahmen der Bestätigung zum Antrag für Sie.

Zusätzlich zur Grundförderung können Sie die Boni der Heizungsförderung mitnehmen: den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte funktionstüchtige Gaszentralheizung oder Biomasseheizung ersetzt wird, sowie den Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent samt neuem Kinderzuschlag. Wie die Boni im Detail funktionieren, lesen Sie auf unserer Seite zur HeizungsförderungBeide Boni sind Selbstnutzern vorbehalten, gelten also nur, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen.

Die finale Förderrichtlinie bringt zwei weitere technische Vorgaben mit: Neu eingebaute Wärmepumpen müssen über eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG verfügen, und nach der Inbetriebnahme muss der Einbau eines intelligenten Messsystems beim Messstellenbetreiber beantragt werden, sofern noch keines vorhanden ist. Ab dem 1. Januar 2028 werden zudem nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan gefördert. Bei aktuellen Geräten sind diese Anforderungen in der Regel erfüllt, wir prüfen das im Rahmen der Antragsvorbereitung mit.

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung – wir begleiten Sie komplett.

Rechenbeispiele: Wärmepumpen Förderung 2025 und 2026 im direkten Vergleich

Beide Beispiele zeigen denselben Fall einmal nach den Regeln, die bis zum 20. Juli 2026 galten, und einmal nach den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen.

Beispiel 1: Ein selbstnutzender Eigentümer ersetzt seine funktionstüchtige Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, Gesamtkosten 26.000 Euro, ohne Anspruch auf den Einkommensbonus. Die Anlage nutzt kein natürliches Kältemittel, der frühere Effizienzbonus griff hier also auch 2025 nicht.

Position
Regeln 2025
Regeln seit 21 Juli 2026
Gesamtkosten der Wärmepumpe
26.000 Euro
26.000 Euro
Davon förderfähig
26.000 Euro
26.000 Euro
Grundförderung
30 Prozent
30 Prozent
Klimabonus*
20 Prozent
16 Prozent
Fördersatz gesamt
50 Prozent
46 Prozent
KfW Zuschuss
13.000 Euro
11.960 Euro
Kosten für sofort-foerderung.de
- 598 Euro
- 598 Euro
Ihr Vorteil unterm Strich
12.402 Euro
11.362 Euro

*Klimageschwindigkeitsbonus

Für diesen Haushalt hat die Reform den Zuschuss um 1.040 Euro verringert. Mit jeder weiteren Absenkungsstufe ab Februar 2027 wächst der Abstand.

Beispiel 2: Eine selbstnutzende Familie mit einem minderjährigen Kind und 38.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen tauscht ihre 22 Jahre alte Gaszentralheizung gegen eine Erdwärme-Wärmepumpe, Gesamtkosten 38.000 Euro. Durch den neuen Kinderzuschlag zählt das Einkommen wie 28.000 Euro, es gilt der volle Einkommensbonus von 40 Prozent. 2025 gab es den Kinderzuschlag noch nicht, damals blieben es 30 Prozent.

Position
Regeln 2025
Regeln seit 21 Juli 2026
Gesamtkosten der Wärmepumpe
38.000 Euro
38.000 Euro
Davon förderfähig (erste Wohneinheit)
30.000 Euro
28.000 Euro
Grundförderung
30 Prozent
30 Prozent
Effizienzbonus Erdwärme
5 Prozent
entfällt
Klimabonus*
20 Prozent
16 Prozent
Einkommensbonus
30 Prozent
40 Prozent
Fördersatz gesamt
85 Prozent (Obergrenze 70 Prozent)
86 Prozent (Obergrenze 80 Prozent)
KfW Zuschuss
21.000 Euro
22.400 Euro
Kosten für sofort-foerderung.de
- 598 Euro
- 598 Euro
Ihr Vorteil unterm Strich
20.402 Euro
21.802 Euro

*Klimageschwindigkeitsbonus

Für diese Familie ist die Reform ein Plus von 1.400 Euro. Der weggefallene Effizienzbonus für die Erdwärme spielt dabei keine Rolle, denn schon 2025 griff die Deckelung, bevor er sich auswirken konnte.

Sie wollen mehr Informationen?

Alle Boni im Detail, den kompletten Absenkungsfahrplan und die Übergangsregeln der BEG-Reform finden Sie auf unserer Seite zur Heizungsförderung. Die Grundlagen zur Wärmepumpen Förderung, von den förderfähigen Anlagen bis zu den technischen Voraussetzungen im Detail, erklärt unsere Übersichtsseite zur KfW Förderung für Wärmepumpen. Wie der KfW Antrag Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie auf der Seite zur KfW Heizungsförderung.

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Ihre Ansprechpartner für den Umstieg auf die Wärmepumpe

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe ist eine wichtige Investition. Damit Sie die verfügbaren Fördermittel optimal nutzen können, begleiten wir Sie von Anfang an mit festen Ansprechpartnern. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, übernehmen die Antragstellung und koordinieren die erforderlichen Nachweise. So erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand und haben während des gesamten Förderprozesses einen persönlichen Ansprechpartner.

Armin Sukalic (B. Eng.)
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE)

Milena Radojcic
Fördermittelmanagement & Kundenbetreuung

Professionelles Teamfoto zweier Personen vor neutralem Hintergrund.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?

Welche Sanierungsmaßnahmen werden ebenfalls gefördert?

Neben dem Einbau einer Wärmepumpe können auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Dazu zählen unter anderem die Dämmung von Dach und Außenwand, der Austausch von Fenstern sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden.

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