Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?
Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.
Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.
Wärmepumpe Förderung 2026
Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 21. Juli 2026
Die Wärmepumpe ist die meistgewählte Heizung beim Umstieg auf erneuerbare Energien, und die KfW beteiligt sich weiterhin kräftig an den Kosten: 30 Prozent Grundförderung gelten für jede förderfähige Wärmepumpe, mit den passenden Boni sind in der Spitze bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich. Mit der BEG-Reform entfällt der Effizienzbonus, dafür zählen jetzt Timing, Boni und die richtige Technologiewahl. Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Konditionen für Ihre Wärmepumpe.
Wir begleiten Sie durch den gesamten KfW Prozess, erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD), mit unseren Energieeffizienz-Experten an Ihrer Seite.
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Bis zu 80 % Förderung möglich
Wärmepumpe Förderung 2026: Das Wichtigste in Kürze
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Die KfW fördert den Einbau einer Wärmepumpe weiterhin mit 30 Prozent Grundförderung, in der Spitze sind bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich.
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Der Effizienzbonus entfällt: Damit gilt für alle Wärmepumpen Typen derselbe Fördersatz, von Luft-Wasser bis Erdwärme.
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Förderfähig sind 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, ab Februar 2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um 750 Euro.
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Technische Voraussetzung ist eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0, auch Hochtemperatur-Wärmepumpen können sie erreichen.
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Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent. Ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent gleicht das für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU aus, alle anderen Geräte verlieren die Hälfte der Grundförderung.
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BEG-Reform: Das ändert sich bei der Wärmepumpen Förderung ab dem 21. Juli 2026
Mit der am 17. Juli 2026 veröffentlichten finalen Förderrichtlinie steht verbindlich fest, wie die Wärmepumpen Förderung aussieht. Sie gilt seit dem 21. Juli 2026 und ist bis Ende 2030 befristet. Die gute Nachricht zuerst: An der Grundförderung von 30 Prozent ändert sich nichts, und sie gilt unverändert für jede förderfähige Wärmepumpe, ob Luft-Wasser, Erdwärme oder Grundwasser. Auch die Antragslogik über die KfW mit Bestätigung zum Antrag und Bestätigung nach Durchführung bleibt bestehen.
Die für Wärmepumpen wichtigste Änderung ist der Wegfall des Effizienzbonus. Bisher gab es 5 Prozent zusätzlich für Anlagen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder ein natürliches Kältemittel nutzen. Dieser Aufschlag entfällt ersatzlos. Das klingt zunächst nach einer Kürzung, hat aber eine praktische Folge: Die Technologiewahl ist förderneutral geworden. Ob Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Erdwärmesondenanlage, der Fördersatz ist derselbe, und Sie können die Entscheidung allein nach Gebäude, Grundstück und Wirtschaftlichkeit treffen.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Anpassungen der Heizungsförderung: Die förderfähigen Kosten sinken auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit und werden ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro reduziert. Der Klimageschwindigkeitsbonus startet neu mit 16 Prozent und schmilzt im selben Rhythmus um je 4 Prozentpunkte ab. Der Einkommensbonus wird dreistufig und reicht jetzt bis 40 Prozent, ergänzt um den neuen Kinderzuschlag, der das maßgebliche Einkommen rechnerisch um 10.000 Euro reduziert. Die maximale Förderung steigt damit für selbstnutzende Eigentümer mit kleinem Einkommen auf bis zu 80 Prozent.
Speziell für Wärmepumpen kommt ab dem ersten Quartal 2027 ein weiterer Baustein: der Wertschöpfungsbonus. Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent. Unterm Strich bleiben Geräte mit EU Ursprung damit bei 30 Prozent, alle anderen verlieren die Hälfte der Grundförderung. Die Herstellerwahl wird ab 2027 also zur Förderfrage. Welche Geräte im Einzelnen als Wärmepumpe mit Ursprung in der Union gelten, regeln die Durchführer im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.
Die Regelungen im Vergleich:
Regelung | Bis 20 Juli | Ab 21 Juli |
|---|---|---|
Grundförderung | 30 Prozent | 30 Prozent |
Effizienzbonus | 5 Prozent | entfällt |
Förderfähige Kosten | 30.000 Euro | 28.000 Euro* |
Klimabonus* | 20 Prozent | 16 Prozent* |
Einkommensbonus | 30 Prozent | 10 bis 40 Prozent* |
Maximaler Zuschuss | 21.000 Euro | 22.400 Euro* |
*Klimageschwindigkeitsbonus
*Förderfähige Kosten je erste Wohneinheit. Ab dem 1. Februar 2027 sinken sie halbjährlich um 750 Euro, der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte. Der maximale Zuschuss gilt mit Einkommensbonus bei einer Obergrenze von 80 Prozent. Grundlage ist die am 17. Juli 2026 veröffentlichte Förderrichtlinie BEG EM, in Kraft seit dem 21. Juli 2026.
Für laufende Vorhaben gilt: Eine Bestätigung zum Antrag, die bis zum 8. Juli 2026 erstellt wurde, kann noch bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr für einen Antrag zu den bisherigen Konditionen genutzt werden. Danach verfällt sie nicht, sondern behält ihre reguläre Gültigkeit von sechs Monaten ab Erstellung und kann weiterhin für einen Antrag verwendet werden, dann zu den neuen Konditionen. Bereits eingereichte Anträge prüft die KfW nach den alten Bedingungen, erteilte Zusagen bleiben vollständig bestehen. Neue BzA werden seit dem 21. Juli 2026 wieder erstellt.
Alle Angaben auf dieser Seite entsprechen der finalen Förderrichtlinie.
Was bedeutet die Reform für Ihr Vorhaben?
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Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung
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Für Sie zählt das Timing doppelt: Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent gilt in voller Höhe nur bis Ende Januar 2027 und bringt Ihnen zusammen mit der Grundförderung 46 Prozent Zuschuss. Auf den Wertschöpfungsbonus ab 2027 zu warten lohnt sich in der Regel nicht: Bis dahin ist der Klimageschwindigkeitsbonus gesunken, und wurde Ihre alte Heizung vor 2008 in Betrieb genommen, zählen ab 2027 nur noch 25 Prozent der Kosten als förderfähig. Wir rechnen beide Wege für Sie durch.
Förderantrag starten
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Haushalt mit Einkommen bis 50.000 €
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Für Sie ist die Reform ein Gewinn: Der Einkommensbonus wird dreistufig und reicht jetzt bis 40 Prozent, erstmals profitieren auch Haushalte bis 50.000 € zu versteuerndem Einkommen. Mit dem neuen Kinderzuschlag zählt Ihr Einkommen um 10.000 € niedriger. Welche Stufe für Sie gilt, prüfen wir anhand Ihrer Steuerbescheide, in der Spitze sind 80 Prozent Zuschuss möglich.
Förderantrag starten
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Mehrfamilienhaus oder WEG
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Für Sie gelten gestaffelte Kostenobergrenzen: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Bei einer zentralen Wärmepumpe beschließt die WEG die Maßnahme gemeinschaftlich, die saubere Aufteilung pro Wohneinheit entscheidet über Tausende Euro Zuschuss. Genau dabei begleiten wir Sie, auf Wunsch inklusive Abstimmung mit Ihrer Hausverwaltung.
Förderantrag starten
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Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für Ihren Antrag ist
Nach zwölf Tagen Antragsstopp ist die KfW Heizungsförderung am 21. Juli mit erheblichem Rückstau gestartet, denn bundesweit warten Tausende vorbereitete Vorhaben auf den Neustart.
Wer seine Unterlagen an diesem Tag fertig hat, steht vorn in der Schlange. Genau dafür sind wir da: Wir bereiten alles jetzt vollständig vor, erstellen Ihre Bestätigung zum Antrag (BzA) durch unsere Energieeffizienz-Experten, und zum Neustart stellen Sie den Antrag im KfW Portal, mit uns an Ihrer Seite bei jedem Schritt.
Dazu kommt der neue Absenkungsfahrplan: Ab Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate. Die Konditionen zum Neustart sind die besten, die es in diesem Programm je wieder geben wird.
Wärmepumpen Förderung 2026: Welche Zuschüsse sind möglich?
Seit dem Wegfall des Effizienzbonus gilt für alle Wärmepumpen Typen dieselbe Grundförderung, die sich mit den Boni der Heizungsförderung kombinieren lässt:
Wärmepumpen Typ | Zuschuss |
|---|---|
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 30 Prozent Grundförderung |
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme) | 30 Prozent Grundförderung |
Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Grundwasser) | 30 Prozent Grundförderung |
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus | zusätzlich bis zur Obergrenze von 80 Prozent* |
*Stand seit dem 21. Juli 2026 nach der finalen Förderrichtlinie. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent gilt für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter fossiler Heizungen, der Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Ohne Einkommensbonus liegt die Obergrenze bei 70 Prozent.
Förderhöhe im Überblick: So viel Zuschuss ist für Ihre Wärmepumpe möglich
Die KfW erkennt für den Heizungstausch förderfähige Kosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit an, im Mehrfamilienhaus kommen je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit hinzu. Liegen die Kosten Ihrer Wärmepumpe darunter, zählt der volle Betrag. Auf diese Grundlage wird Ihr persönlicher Fördersatz angewendet: 30 Prozent Grundförderung, plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten fossilen Heizung, plus Einkommensbonus je nach Haushaltseinkommen. Gedeckelt ist die Förderung bei 70 Prozent, mit maximalem Einkommensbonus bei 80 Prozent. In der Spitze sind für ein Einfamilienhaus damit bis zu 22.400 Euro Zuschuss möglich.
Wichtig für die Planung ist der Absenkungsfahrplan: Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte. Eine Wärmepumpe, die ohnehin geplant ist, wird durch Warten also in zwei Dimensionen schlechter gefördert. Bis zum 20. Juli 2026 galt noch die bisherige Rechnung mit 30.000 Euro förderfähigen Kosten und maximal 70 Prozent, also bis zu 21.000 Euro.
Wärmepumpe ist nicht gleich Wärmepumpe: Technik, Voraussetzungen und die richtige Wahl
Bei der Technologiewahl haben Sie freie Hand, denn gefördert werden alle elektrisch angetriebenen Wärmepumpen zum selben Satz. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist mit der geringsten Investition und ohne Bohrung am schnellsten installiert und deshalb die häufigste Wahl.
Die Sole-Wasser-Wärmepumpe nutzt Erdwärme über Sonden oder Flächenkollektoren, kostet in der Anschaffung mehr, arbeitet dafür besonders effizient.
Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe holt die Energie aus dem Grundwasser und erreicht Spitzenwerte, braucht aber eine wasserrechtliche Genehmigung. Da der frühere Effizienzbonus entfallen ist, entscheidet nicht mehr die Förderung über den Typ, sondern Ihr Gebäude, Ihr Grundstück und die Wirtschaftlichkeit über die Laufzeit.
Die zentrale technische Voraussetzung der Förderung ist eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0. Sie beschreibt, wie viel Wärme die Anlage im Jahresmittel aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt, und wird vor der Antragstellung rechnerisch nachgewiesen. Auch im Altbau ist diese Hürde gut erreichbar: Selbst Hochtemperatur-Wärmepumpen, die bestehende Heizkörper mit hohen Vorlauftemperaturen weiter versorgen, sind förderfähig, sofern der Planungswert nach VDI 4650 die 3,0 erreicht. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen das im Rahmen der Bestätigung zum Antrag für Sie.
Zusätzlich zur Grundförderung können Sie die Boni der Heizungsförderung mitnehmen: den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte funktionstüchtige Gaszentralheizung oder Biomasseheizung ersetzt wird, sowie den Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent samt neuem Kinderzuschlag. Wie die Boni im Detail funktionieren und welcher Absenkungsfahrplan gilt, lesen Sie auf unserer Seite zur Heizungsförderung.
Die finale Förderrichtlinie bringt zwei weitere technische Vorgaben mit: Neu eingebaute Wärmepumpen müssen über eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG verfügen, und nach der Inbetriebnahme muss der Einbau eines intelligenten Messsystems beim Messstellenbetreiber beantragt werden, sofern noch keines vorhanden ist. Ab dem 1. Januar 2028 werden zudem nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan gefördert. Bei aktuellen Geräten sind diese Anforderungen in der Regel erfüllt, wir prüfen das im Rahmen der Antragsvorbereitung mit.
Von der Antragstellung bis zur Auszahlung – wir begleiten Sie komplett.
Rechenbeispiele: Das bleibt unterm Strich für Sie übrig
Ein selbstnutzender Eigentümer ersetzt seine funktionstüchtige Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, Gesamtkosten 26.000 Euro, ohne Anspruch auf den Einkommensbonus, nach den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen:
Position | Betrag |
|---|---|
Gesamtkosten der Wärmepumpe | 26.000 Euro |
Davon förderfähig | 26.000 Euro |
Grundförderung 30 Prozent plus Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent | 46 Prozent |
KfW Zuschuss | 11.960 Euro |
Kosten für sofort-foerderung.de | - 598 Euro |
Ihr Vorteil unterm Strich | 11.362 Euro |
Ein Paar mit 36.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen tauscht seine 22 Jahre alte Gaszentralheizung gegen eine Erdwärme-Wärmepumpe, Gesamtkosten 38.000 Euro. Es gilt der Einkommensbonus von 30 Prozent:
Position | Betrag |
|---|---|
Gesamtkosten der Wärmepumpe | 38.000 Euro |
Davon förderfähig (erste Wohneinheit) | 28.000 Euro |
Grundförderung 30, Klimageschwindigkeitsbonus 16, Einkommensbonus 30 Prozent | 76 Prozent (gedeckelt bei 70%) |
KfW Zuschuss | 19.600 Euro |
Kosten für sofort-foerderung.de | - 598 Euro |
Ihr Vorteil unterm Strich | 19.002 Euro |
Sie wollen mehr Informationen?
Alle Boni im Detail, den kompletten Absenkungsfahrplan und die Übergangsregeln der BEG-Reform finden Sie auf unserer Seite zur Heizungsförderung. Wie der KfW Antrag Schritt für Schritt abläuft und welche Heizungssysteme neben der Wärmepumpe förderfähig sind, lesen Sie auf unserer Übersichtsseite zur KfW Heizungsförderung.
oder
Ihre Ansprechpartner für die Wärmepumpen Förderung
Der Umstieg auf eine Wärmepumpe ist eine wichtige Investition. Damit Sie die verfügbaren Fördermittel optimal nutzen können, begleiten wir Sie von Anfang an mit festen Ansprechpartnern. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, übernehmen die Antragstellung und koordinieren die erforderlichen Nachweise. So erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand und haben während des gesamten Förderprozesses einen persönlichen Ansprechpartner.
Milena Radojcic
Fördermittelmanagement & Kundenbetreuung
Armin Sukalic (B. Eng.)
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE)

FAQ's
Welche Sanierungsmaßnahmen werden ebenfalls gefördert?
Neben dem Einbau einer Wärmepumpe können auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Dazu zählen unter anderem die Dämmung von Dach und Außenwand, der Austausch von Fenstern sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden.
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