Förderung Dachsanierung 2026: Das ändert sich mit der BEG Reform
Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 28. August 2026
Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die Förderung der Dachsanierung neue Bedingungen. Die Grundförderung von 15 Prozent bleibt, aber der iSFP Bonus, die Kostenobergrenzen im Mehrfamilienhaus und der Höchstzuschuss wurden neu geregelt. Gerade bei größeren Dachprojekten entscheidet das über mehrere tausend Euro.
Diese Seite zeigt Ihnen, was bis zum 20. Juli 2026 galt, was seitdem gilt und was das für Ihr Vorhaben bedeutet. Die zeitlosen Grundlagen zur Dachsanierung Förderung, von den Dämmarten bis zum Ablauf, finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

Bis zu 10.500 € Zuschuss
Symbolbild, KI-generiert
BEG Reform: Das ändert sich bei der Dachsanierung Förderung ab dem 21. Juli 2026
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 8. Juli 2026 grünes Licht für die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude gegeben. Für Eigentümer, die ihr Dach sanieren möchten, ist die zentrale Botschaft beruhigend: Die Förderung bleibt bestehen, und das BAFA bleibt die zuständige Stelle für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zu denen die Dachdämmung gehört.
Unverändert bleiben die Grundförderung von 15 Prozent, die technischen Mindestanforderungen mit dem U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K), die verbindliche Einbindung eines Energieeffizienz-Experten samt Technischer Projektbeschreibung sowie der Grundsatz, dass der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt sein muss. Auch der KfW Ergänzungskredit mit den Programmnummern 358 und 359 läuft ohne Anpassungen weiter.
Drei Punkte sind für die Dachsanierung entscheidend.
Erstens wird der iSFP Bonus neu geregelt: Die zusätzlichen 5 Prozent gibt es seit dem 21. Juli 2026 erst ab einer förderfähigen Investition von 30.000 Euro und nur für den Betrag oberhalb dieser Grenze. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist und innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird.
Zweitens gelten im Mehrfamilienhaus künftig gestaffelte Kostenobergrenzen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Drittens gibt es einen Ausblick, der für Dachprojekte besonders interessant ist: Ab dem ersten Quartal 2027 wird ein neuer Bonus von 5 Prozent für Gebäude mit besonders schlechtem energetischen Ausgangszustand eingeführt, die sogenannten Worst Performing Buildings. Er gilt für Dämmmaßnahmen wie die Dach-, Fassaden- oder Kellerdeckendämmung, ausdrücklich aber nicht für den Fenstertausch. Voraussetzung ist auch hier ein Sanierungsfahrplan, in dem die Maßnahme enthalten ist. Der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt, das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro des iSFP Bonus muss dafür nicht erreicht werden.
Förderung Dachsanierung 2025 und 2026 im Vergleich: alte und neue Regelungen
Die linke Spalte zeigt die Bedingungen, die bis zum 20. Juli 2026 galten und damit auch für alle Anträge des Jahres 2025 maßgeblich waren. Die rechte Spalte zeigt die seit dem 21. Juli 2026 geltenden Regeln.
Regelung | Bis 20 Juli 2026 | Ab 21 Juli 2026 |
|---|---|---|
Grundförderung | 15 Prozent | 15 Prozent |
iSFP Bonus | 5 Prozent auf alle Kosten | 5 Prozent nur auf Kosten über 30.000 Euro* |
Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit | 30.000 Euro, mit iSFP 60.000 Euro | unverändert* |
Förderfähige Kosten im Mehrfamilienhaus | 30.000 Euro je Wohneinheit | gestaffelt nach Wohneinheiten* |
WPB Bonus: ab dem ersten Quartal 2027 zusätzlich 5 Prozent | nicht vorgesehen | ab 2027 zusätzlich 5 Prozent* |
Maximaler Zuschuss | 12.000 Euro | 10.500 Euro* |
*Voraussetzung für den iSFP Bonus ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist und innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird.
Für laufende Vorhaben gilt: Ältere Technische Projektbeschreibungen sind mit der Reform verfallen, seit dem 21. Juli 2026 werden neue TPB nach den neuen Regeln erstellt. Bereits eingereichte Anträge prüft das BAFA nach den alten Bedingungen, bewilligte Zusagen bleiben in voller Höhe bestehen und werden wie zugesagt ausgezahlt.
Dachsanierung Förderung 2026: Das Wichtigste in Kürze
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Die Grundförderung von 15 Prozent und die technischen Anforderungen bleiben durch die Reform unverändert.
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Der iSFP Bonus von 5 Prozent gilt seit dem 21. Juli 2026 nur noch für den Kostenanteil über 30.000 Euro und nur, wenn die Dachsanierung Bestandteil Ihres Sanierungsfahrplans ist.
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Der Höchstzuschuss für die erste Wohneinheit sinkt dadurch von 12.000 Euro auf 10.500 Euro.
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Im Mehrfamilienhaus gelten gestaffelte Kostenobergrenzen statt 30.000 Euro je Wohneinheit.
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Ab dem ersten Quartal 2027 kommt der WPB Bonus von 5 Prozent für energetisch besonders schlechte Gebäude hinzu, der auch für die Dachdämmung gilt.
Was bedeutet die Reform für Ihr Vorhaben?
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Dämmung bis 30.000 € (zum Beispiel oberste Geschossdecke)
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Für Sie ändert sich praktisch nichts: 15 Prozent Grundförderung, ein Sanierungsfahrplan erhöht den Fördersatz nicht mehr. Unser Rat: Antrag zeitnah stellen, denn erst mit dem Zuwendungsbescheid sind Ihnen die aktuellen Konditionen sicher.
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Komplette Dachsanierung über 30.000 €
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Für Sie ist der Sanierungsfahrplan fast immer die richtige Entscheidung: Er verdoppelt die Kostenobergrenze für die erste Wohneinheit auf 60.000 € und sichert 20 Prozent auf den Anteil über 30.000 €. Wir rechnen beide Varianten für Sie durch.
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Mehrfamilienhaus oder WEG
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Für Sie haben sich die Kostenobergrenzen deutlich geändert: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Beim Dach als Gemeinschaftseigentum entscheidet die saubere Planung über Tausende Euro, genau das übernehmen wir, auf Wunsch inklusive Abstimmung mit Ihrer Hausverwaltung.
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Gestaffelte Obergrenzen im Mehrfamilienhaus ab dem 21. Juli 2026
Wird das Dach eines Mehrfamilienhauses saniert, greifen seit dem 21. Juli 2026 gestaffelte Obergrenzen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.
Ein Dach über sechs Wohnungen kommt damit auf 105.000 Euro förderfähige Kosten statt bisher bis zu 180.000 Euro. Die Grundförderung von 15 Prozent ergibt in diesem Beispiel einen Zuschuss von 15.750 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften wird die saubere Antragsplanung damit noch wichtiger, denn jede korrekt angesetzte Wohneinheit zählt.
Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für Ihren Antrag ist
Förderbedingungen können sich ändern, wie die Reform im Juli 2026 gezeigt hat. Verbindlich sind für Sie immer die Konditionen, die im Zuwendungsbescheid stehen. Wer seinen Antrag vollständig einreicht, sichert sich damit den heute geltenden Stand, unabhängig davon, was künftige Anpassungen bringen.
Genau dafür sind wir da: Wir erstellen Ihre Antragsunterlagen innerhalb von 24 Stunden, inklusive aller Nachweise durch unsere Energieeffizienz-Experten, und reichen Ihren Antrag direkt beim BAFA ein. Die Vorbereitung kostet Sie nichts, bezahlt wird erst bei Förderzusage.
iSFP Bonus bei der Dachsanierung: Was sich seit dem 21. Juli 2026 geändert hat
Mit der BEG Reform ändert sich die Wirkung des Fahrplans auf den Fördersatz. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es die zusätzlichen 5 Prozentpunkte nur noch, wenn die Dachsanierung als Maßnahme im Fahrplan enthalten ist, der Fahrplan bei Antragstellung bereits vorliegt, die Umsetzung innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung erfolgt und die förderfähigen Kosten mindestens 30.000 Euro erreichen. Der Bonus gilt dann für den Kostenanteil oberhalb dieser Grenze. Für ein kleines Dachprojekt unter 30.000 Euro erhöht der iSFP den Fördersatz nicht mehr. Das sagen wir Ihnen offen, denn seriöse Förderberatung beginnt bei ehrlichen Zahlen.
Beim Dach bleibt der Fahrplan trotzdem in den meisten Fällen die richtige Entscheidung, und der Hebel ist doppelt: Der Sanierungsfahrplan verdoppelt die anrechenbare Kostenobergrenze auf 60.000 Euro, und ab 30.000 Euro Investitionsvolumen kommt der Bonus auf den Anteil darüber noch obendrauf.
Bei einer Dachsanierung mit 60.000 Euro förderfähigen Kosten steigt der Zuschuss dadurch von 4.500 Euro auf 10.500 Euro.
Von der Antragstellung bis zur Auszahlung – wir begleiten Sie komplett.
Rechenbeispiel: Förderung Dachsanierung vor und nach der Reform
Eine Dachsanierung mit förderfähigen Kosten von 30.000 Euro, ohne Sanierungsfahrplan:
Position | Bis 20 Juli 2026 | Seit 21 Juli 2026 |
|---|---|---|
Förderfähige Kosten (Obergrenze mit iSFP) | 60.000 Euro | 60.000 Euro |
Zuschuss auf die ersten 30.000 Euro | 6.000 Euro (20 Prozent) | 4.500 Euro (15 Prozent) |
Zuschuss auf die zweiten 30.000 Euro | 6.000 Euro (20 Prozent) | 6.000 Euro (15 Prozent plus 5 Prozent iSFP Bonus) |
Zuschuss gesamt | 12.000 Euro | 10.500 Euro |
Der Unterschied liegt bei 1.500 Euro und entsteht ausschließlich auf den ersten 30.000 Euro, für die der Bonus nicht mehr gilt. Bei kleineren Vorhaben unter 30.000 Euro fällt der iSFP Bonus seit der Reform ganz weg: Eine Dämmung der obersten Geschossdecke für 25.000 Euro brachte mit Fahrplan früher 5.000 Euro Zuschuss, heute sind es 3.750 Euro.

Ihre Ansprechpartner für die Dachsanierung Förderung
Von der ersten Fördermittelprüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel stehen wir Ihnen als feste Ansprechpartner zur Seite. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, koordinieren die notwendigen Schritte und beantworten Ihre Fragen schnell und unkompliziert.
Milena Radojcic
Fördermittelmanagement & Kundenbetreuung
Armin Sukalic (B. Eng.)
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE)
Häufig gestellte Fragen neues Dach Förderung 2026
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