top of page

Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?

Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.

Design ohne Titel_edited_edited.png

Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.

Förderung neues Dach 2026

Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 10. Juli 2026

Die energetische Dachsanierung gehört zu den wirkungsvollsten Maßnahmen am Haus, und das BAFA beteiligt sich 2026 weiterhin mit 15 Prozent an den förderfähigen Kosten. Zum 21. Juli 2026 treten neue Förderbedingungen in Kraft, die gerade bei größeren Dachprojekten über mehrere tausend Euro entscheiden können.

 

Auf dieser Seite finden Sie alle Regelungen, Fristen und Neuerungen auf einen Blick. sofort-foerderung.de kümmert sich um Ihren kompletten Förderantrag, von der Technischen Projektbeschreibung bis zur Auszahlung.

1000 + gestellte Förderanträge

über 6 Mio. € bewilligte Fördergelder

Zahlung nur bei Förderzusage

Antragsbearbeitung innerhalb von 24h

In 5 Minuten ausgefüllt. Zahlung erst bei Förderzusage.

foerderung-dach-2026_edited.jpg

Bis zu 10.500 € Zuschuss

Wichtig: Neue Förderbedingungen ab dem 21. Juli 2026

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 8. Juli 2026 der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zugestimmt.

 

Vom 9. bis zum 20. Juli 2026 läuft eine Umstellungsphase, in der beim BAFA keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) erstellt werden können.

 

Ab dem 21. Juli 2026 sind neue Anträge wieder möglich, dann zu den neuen Konditionen. Bereits gestellte und bewilligte Anträge genießen Vertrauensschutz und werden nach den bisherigen Regeln behandelt.

 

Dachsanierung Förderung 2026: Das Wichtigste in Kürze

  • Das BAFA fördert die energetische Dachsanierung weiterhin mit 15 Prozent Zuschuss, von der Steildachdämmung bis zur obersten Geschossdecke.

  • Technische Voraussetzung ist ein U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) für die gedämmte Dachfläche.

  • Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein, Verträge dürfen vorher nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden.

  • Ab dem 21. Juli 2026 greift der iSFP Bonus von 5 Prozent voraussichtlich erst ab der zweiten Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan und nur für Kosten über 30.000 Euro.

  • Ab 2027 kommt ein zusätzlicher Bonus (WPB) von 5 Prozent für besonders ineffiziente Gebäude, der auch für die Dachdämmung gilt.

  • sofort-foerderung.de übernimmt den gesamten Antragsprozess, bezahlt wird erst bei Förderzusage.

BEG Reform: Das ändert sich bei der Dachsanierung Förderung ab dem 21. Juli 2026

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 8. Juli 2026 grünes Licht für die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude gegeben. Für Eigentümer, die ihr Dach sanieren möchten, ist die zentrale Botschaft beruhigend: Die Förderung bleibt bestehen. Im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes hat die Bundesregierung zugesagt, die Gebäudeförderung bis mindestens 2029 fortzuführen, und das BAFA bleibt die zuständige Stelle für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zu denen die Dachdämmung gehört.

Unverändert bleiben die Grundförderung von 15 Prozent, die technischen Mindestanforderungen mit dem U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K), die verbindliche Einbindung eines Energieeffizienz-Experten samt Technischer Projektbeschreibung sowie der Grundsatz, dass der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt sein muss. Auch der KfW Ergänzungskredit mit den Programmnummern 358 und 359 läuft ohne Anpassungen weiter.

Drei Punkte sind für die Dachsanierung entscheidend.

 

Erstens wird der iSFP Bonus neu geregelt: Die zusätzlichen 5 Prozent gibt es voraussichtlich erst ab einer förderfähigen Investition von 30.000 Euro und nur für den Betrag oberhalb dieser Grenze. Außerdem kann der Bonus erst ab der zweiten relevanten Sanierungsmaßnahme genutzt werden, die aus dem Fahrplan umgesetzt wird. Für die erste Maßnahme bleibt es bei der Grundförderung von 15 Prozent.

 

Zweitens gelten im Mehrfamilienhaus künftig gestaffelte Kostenobergrenzen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Drittens gibt es einen Ausblick, der für Dachprojekte besonders interessant ist: Ab 2027 wird ein neuer Bonus von 5 Prozent für Gebäude mit besonders schlechtem energetischen Ausgangszustand eingeführt, die sogenannten Worst Performing Buildings. Er gilt für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie die Dachdämmung, ausdrücklich aber nicht für den Fenstertausch. Die genauen Kriterien werden mit den Förderrichtlinien veröffentlicht.
 

Die Regelungen im Vergleich:

Regelung
Bis 20 Juli
Ab 21 Juli
Grundförderung
15 Prozent
15 Prozent
iSFP Bonus
5 Prozent auf alle Kosten
5 Prozent nur auf Kosten über 30.000 Euro*
Förderfähige Kosten pro Wohneinheit
30.000 Euro, mit iSFP 60.000 Euro
unverändert*
Förderfähige Kosten im Mehrfamilienhaus
30.000 Euro je Wohneinheit
gestaffelt nach Wohneinheiten*
WPB Bonus für ineffiziente Gebäude
nicht vorgesehen
ab 2027 zusätzlich 5 Prozent*
Maximaler Zuschuss
12.000 Euro
10.500 Euro*

*Voraussichtliche Regelung, die verbindlichen Förderrichtlinien stehen noch aus. Der iSFP Bonus gilt zudem erst ab der zweiten signifikanten Maßnahme aus Ihrem Sanierungsfahrplan.

Für laufende Vorhaben gelten klare Übergangsregeln. Wer eine Technische Projektbeschreibung besitzt, die bis zum 8. Juli 2026 erstellt wurde, kann damit noch bis einschließlich 20. Juli 2026 zu den bisherigen Konditionen beantragen. Nicht genutzte TPB verlieren danach ihre Gültigkeit, ab dem 21. Juli 2026 werden neue TPB nach den neuen Regeln erstellt. Bereits eingereichte Anträge prüft das BAFA nach den alten Bedingungen, bewilligte Zusagen bleiben in voller Höhe bestehen und werden wie zugesagt ausgezahlt.

Diese Übersicht basiert auf dem Eckpunktepapier der Bundesregierung zur neuen Gebäudeförderung. Verbindlich sind erst die Förderrichtlinien, deren Veröffentlichung kurz bevorsteht. Sobald sie vorliegen, aktualisieren wir alle Angaben auf dieser Seite.

Die zeitlosen Grundlagen zur Förderung der Dachsanierung, von den Dämmarten über die technischen Anforderungen bis zum kompletten Ablauf, finden Sie auf unserer ausführlichen Übersichtsseite. 

Was bedeutet die Reform für Ihr Vorhaben?

  • Dämmung bis 30.000 € (zum Beispiel oberste Geschossdecke)

    • Für Sie ändert sich praktisch nichts: 15 Prozent Grundförderung, ein Sanierungsfahrplan erhöht den Fördersatz nicht mehr. Unser Rat: Antrag stellen, sobald das BAFA Portal wieder öffnet, wir bereiten alles jetzt vor.
      Förderantrag starten

       

  • Komplette Dachsanierung über 30.000 €

    • Für Sie ist der Sanierungsfahrplan fast immer die richtige Entscheidung: Er verdoppelt die Kostenobergrenze auf 60.000 €, und ab der zweiten signifikanten Maßnahme kommen 20 Prozent auf den Anteil über 30.000 € hinzu. Wir rechnen beide Varianten für Sie durch.
      Förderantrag starten
       

  • Mehrfamilienhaus oder WEG

    • Für Sie ändern sich die Kostenobergrenzen deutlich (30.000 €, je 15.000 €, je 8.000 €). Beim Dach als Gemeinschaftseigentum entscheidet die saubere Planung pro Wohneinheit über Tausende Euro, genau das übernehmen wir, auf Wunsch inklusive Abstimmung mit Ihrer Hausverwaltung.
      Förderantrag starten

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für Ihren Antrag ist

Nach zwölf Tagen Antragsstopp startet das BAFA Portal am 21. Juli mit erheblichem Rückstau, denn bundesweit warten Tausende vorbereitete Vorhaben auf den Neustart.

 

Wer seine Unterlagen an diesem Tag fertig hat, steht vorn in der Schlange. Genau dafür sind wir da: Wir bereiten Ihren Antrag jetzt vollständig vor, inklusive aller Nachweise durch unsere Energieeffizienz-Experten, und reichen ihn zum Neustart sofort ein.

 

Die Vorbereitung kostet Sie nichts, bezahlt wird erst bei Förderzusage.

Welche Zuschüsse sind für die Dachsanierung möglich?

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst das BAFA folgende Maßnahmen am Dach von Bestandsgebäuden:

Maßnahme
Zuschuss
Dachdämmung (Aufsparren, Zwischensparren, Untersparren)
15 Prozent
Flachdachdämmung
15 Prozent
Dämmung der obersten Geschossdecke
15 Prozent
iSFP Bonus
zusätzlich 5 Prozent*

*Der iSFP Bonus setzt einen individuellen Sanierungsfahrplan voraus. Bis zum 20. Juli 2026 gilt er für alle förderfähigen Kosten, ab dem 21. Juli 2026 voraussichtlich nur noch ab der zweiten Maßnahme aus dem Fahrplan und für den Kostenanteil über 30.000 Euro.

Förderhöhe und Maximalbeträge: So rechnet das BAFA beim Dach

Ohne Sanierungsfahrplan erkennt das BAFA je Wohneinheit und Kalenderjahr bis zu 30.000 Euro an, der Zuschuss von 15 Prozent ergibt also maximal 4.500 Euro. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, verdoppelt sich die anrechenbare Obergrenze voraussichtlich weiterhin auf 60.000 Euro, und zwar bereits bei der ersten umgesetzten Maßnahme. Genau das ist bei Dachprojekten der entscheidende Hebel, denn ihre Kosten überschreiten die Grenze von 30.000 Euro regelmäßig.

 

Der Bonus von 5 Prozent kommt ab dem 21. Juli 2026 erst ab der zweiten Maßnahme aus dem Fahrplan hinzu und bezieht sich auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro. Maximal sind damit künftig voraussichtlich 10.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit möglich: 4.500 Euro aus der Grundförderung auf 30.000 Euro plus 6.000 Euro iSFP-Bonus.

Gestaffelte Obergrenzen im Mehrfamilienhaus ab dem 21. Juli 2026

Wird das Dach eines Mehrfamilienhauses saniert, greifen künftig gestaffelte Obergrenzen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.

 

Ein Dach über sechs Wohnungen kommt damit auf 105.000 Euro förderfähige Kosten statt bisher bis zu 180.000 Euro. Die Grundförderung von 15 Prozent ergibt in diesem Beispiel einen Zuschuss von 15.750 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften wird die saubere Antragsplanung damit noch wichtiger, denn jede korrekt angesetzte Wohneinheit zählt.

iSFP bei der Dachsanierung: Der doppelte Hebel für große Projekte

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine staatlich geförderte Energieberatung: Ein Energieeffizienz-Experte nimmt Ihr Gebäude komplett unter die Lupe und legt fest, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge am meisten bringen. Schon die Erstellung wird vom BAFA bezuschusst.

Mit der BEG Reform ändert sich die Wirkung des Fahrplans auf den Fördersatz. Ab dem 21. Juli 2026 gibt es die zusätzlichen 5 Prozent voraussichtlich erst ab der zweiten Maßnahme, die Sie aus dem Fahrplan umsetzen, und nur für förderfähige Kosten oberhalb von 30.000 Euro. Für ein kleines Dachprojekt unter dieser Grenze, das als einzige Maßnahme geplant ist, erhöht der iSFP den Fördersatz künftig also nicht mehr. Das sagen wir Ihnen offen, denn seriöse Förderberatung beginnt bei ehrlichen Zahlen.

Beim Dach bleibt der Fahrplan trotzdem in den meisten Fällen die richtige Entscheidung, aus zwei Gründen.

Erstens verdoppelt er die anrechenbare Kostenobergrenze auf 60.000 Euro, und das voraussichtlich bereits bei der ersten umgesetzten Maßnahme: Bei einer Dachsanierung mit 60.000 Euro Kosten steigt der Zuschuss dadurch von 4.500 auf 9.000 Euro.

 

Zweitens sichern Sie sich ab der zweiten Maßnahme aus dem Fahrplan zusätzlich den Bonus und kommen auf bis zu 10.500 Euro. Wer ohnehin mehrere Schritte plant, profitiert außerdem von der fachlich richtigen Reihenfolge: Erst die gedämmte Gebäudehülle macht es zum Beispiel möglich, eine spätere Heizung kleiner und günstiger zu dimensionieren.
 

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung – wir begleiten Sie komplett.

Rechenbeispiele: Das bleibt unterm Strich für Sie übrig

Eine Dachsanierung mit förderfähigen Kosten von 30.000 Euro, ohne Sanierungsfahrplan:

Position
Betrag
Förderfähige Kosten der Dachsanierung
30.000 Euro
BAFA Zuschuss (15 Prozent)
4.500 Euro
Servicegebühr sofort-foerderung.de
598 Euro
Staatlicher Zuschuss auf die Servicegebühr (50 Prozent)
- 299 Euro
Ihr Vorteil unterm Strich
4.201 Euro

Eine umfassende Dachsanierung mit Gesamtkosten von 80.000 Euro, mit individuellem Sanierungsfahrplan, umgesetzt als zweite Maßnahme aus dem Fahrplan und gerechnet nach den ab dem 21. Juli 2026 voraussichtlich geltenden Bedingungen:

Position
Betrag
Gesamtkosten der Dachsanierung
80.000 Euro
Davon förderfähig (Obergrenze mit iSFP)
60.000 Euro
BAFA Grundförderung (15 Prozent)
4.500 Euro
iSFP Bonus (5 Prozent auf die Kosten über 30.000 Euro)
6.000 Euro
Servicegebühr sofort-foerderung.de
598 Euro
Staatlicher Zuschuss auf die Servicegebühr (50 Prozent)
- 299 Euro
Ihr Vorteil unterm Strich
10.201 Euro

Sie wollen mehr Informationen?

Sie möchten es genauer wissen? Welche Dämmart zu Ihrem Dach passt, welche Anforderungen im Detail gelten und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie auf unserer Hauptseite zur Dachsanierung Förderung. 

oder

Ihre Ansprechpartner für die Dachsanierung Förderung

Von der ersten Fördermittelprüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel stehen wir Ihnen als feste Ansprechpartner zur Seite. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, koordinieren die notwendigen Schritte und beantworten Ihre Fragen schnell und unkompliziert.

Milena Radojcic
Fördermittelmanagement & Kundenbetreuung

Armin Sukalic (B. Eng.)
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE)

dachsanierung.jpg

FAQ zur Förderung der Dachsanierung

Welche Fördermittel gibt es 2026?

eben der Dachsanierung können auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Informieren Sie sich über Zuschüsse für Dachsanierungen, Fassadendämmungen, Heizungen oder Wärmepumpen.

Passende Beiträge zu diesem Thema

Deutschlandweit für Sie im Einsatz

Egal, wo sich Ihre Immobilie befindet – wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Förderprozess.

Haben Sie noch Fragen?

Ulmer Landstraße 335

86391 Stadtbergen

+49 821 508 996 49

Kontaktieren Sie uns!

Geplante Maßnahme
bottom of page