KfW Ergänzungskredit: So finanzieren Sie den Eigenanteil Ihrer Sanierung
- sofort-foerderung.de

- 27. Aug.
- 11 Min. Lesezeit
Die Förderzusage liegt auf dem Tisch, der Zuschuss ist sicher. Trotzdem stehen viele Eigentümer an diesem Punkt vor einer Frage, die sie vorher unterschätzt haben: Wer bezahlt die Handwerkerrechnungen, bis der Zuschuss tatsächlich ausgezahlt wird? Denn BAFA und KfW überweisen ihr Geld erst, wenn die Maßnahme abgeschlossen und nachgewiesen ist. Bis dahin muss die gesamte Summe vorgestreckt werden, und auch der Eigenanteil bleibt am Ende an Ihnen hängen.
Genau für diese Situation gibt es den KfW Ergänzungskredit. Er ist kein weiterer Zuschuss, sondern ein zinsgünstiges Darlehen, das die Lücke zwischen Förderung und Gesamtkosten schließt.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt in der Plus-Variante 358 Konditionen, die weit unter denen eines klassischen Modernisierungskredits liegen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, für wen der Ergänzungskredit der KfW gedacht ist, worin sich die Programme 358 und 359 unterscheiden, welche Reihenfolge Sie bei Zuschuss und Kredit einhalten müssen und welche Fehler in der Praxis immer wieder Geld kosten.
Inhaltsverzeichnis

Kurz erklärt: der KfW Ergänzungskredit
Zinsgünstiger Förderkredit der KfW für energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, nicht für Neubauten
Voraussetzung ist eine bereits vorliegende Zuschusszusage: ein Zuwendungsbescheid des BAFA oder eine Zusage der KfW Heizungsförderung
Kreditbetrag bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit
Programm 358 (Ergänzungskredit Plus): für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro, mit zusätzlicher Zinsverbilligung
Programm 359: für alle übrigen Antragsteller, etwa Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Selbstnutzer über der Einkommensgrenze
Antrag nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler
Der später ausgezahlte Zuschuss muss als Sondertilgung in den Kredit fließen
Was der Ergänzungskredit der KfW ist und wofür er gedacht ist
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude besteht aus zwei Bausteinen, die oft verwechselt werden. Der Zuschuss ist das Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen: Für Fenster, Dach, Fassade oder Kellerdecke kommt er vom BAFA, für den Heizungstausch von der KfW. Der Ergänzungskredit ist der zweite Baustein und ergänzt genau diesen Zuschuss um eine Finanzierung. Er wurde eingeführt, damit Eigentümer, die den Eigenanteil nicht aus Rücklagen bezahlen können, nicht auf die Sanierung verzichten müssen oder zu teuren Bankdarlehen greifen.
Wichtig ist das Zusammenspiel: Der Ergänzungskredit der KfW ist ausdrücklich kein eigenständiges Förderprogramm, das Sie anstelle des Zuschusses wählen. Er setzt den Zuschuss voraus. Wer keinen Antrag beim BAFA oder bei der KfW gestellt hat, kann auch keinen Ergänzungskredit bekommen. In der Praxis übernimmt der Kredit zwei Aufgaben zugleich. Erstens finanziert er den Eigenanteil, also den Teil der Kosten, der nach Abzug des Zuschusses bei Ihnen bleibt. Zweitens kann er die Zeit überbrücken, bis der Zuschuss ausgezahlt wird, denn die Handwerker möchten ihre Rechnungen deutlich früher bezahlt haben, als das Geld vom Fördergeber eintrifft.
Ein Beispiel macht das greifbar. Angenommen, Ihre neue Wärmepumpe kostet 32.000 Euro und Sie erhalten über die KfW Heizungsförderung einen Zuschuss von 14.000 Euro. Der Eigenanteil beträgt 18.000 Euro. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt aber erst nach Abschluss der Arbeiten und Prüfung der Nachweise, sodass Sie zunächst die vollen 32.000 Euro aufbringen müssen. Mit dem Ergänzungskredit finanzieren Sie diese Summe zu günstigen Konditionen, und sobald der Zuschuss auf Ihrem Konto eingeht, fließt er als Sondertilgung in den Kredit. Übrig bleibt eine Restschuld in Höhe des Eigenanteils, die Sie über die vereinbarte Laufzeit abzahlen.
KfW Ergänzungskredit 358 oder 359: die Unterschiede
Hinter dem Ergänzungskredit stehen zwei Programmnummern, und die Zuordnung hängt allein davon ab, wer Sie sind und wie Sie das Gebäude nutzen. Die Maßnahme selbst spielt für die Unterscheidung keine Rolle.
Der KfW Ergänzungskredit 358, oft auch Ergänzungskredit Plus genannt, richtet sich an Eigentümer, die das Wohngebäude selbst bewohnen und deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen höchstens 90.000 Euro im Jahr beträgt. Diese Gruppe erhält für die erste Zinsbindungsfrist eine zusätzliche Zinsverbilligung aus Bundesmitteln, die den Kredit deutlich günstiger macht als jedes Angebot am freien Markt. Nachgewiesen wird das Einkommen über die Einkommensteuerbescheide, üblicherweise des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften zählt das gemeinsame Haushaltseinkommen.
Das Programm 359 ist die Variante für alle anderen: Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen und Selbstnutzer, die über der Einkommensgrenze liegen. Hier gibt es keine besondere Zinsverbilligung, die Konditionen orientieren sich am üblichen KfW Niveau. Das ist immer noch ein Förderkredit mit ordentlichen Bedingungen, der Abstand zu einem normalen Modernisierungsdarlehen ist aber deutlich kleiner als bei der Plus-Variante.
Merkmal | KfW Ergänzungskredit 358 (Plus) | KfW Ergänzungskredit 359 |
Zielgruppe | Selbstnutzende Eigentümer | Vermieter, WEG, Unternehmen, Selbstnutzer über der Grenze |
Einkommensgrenze | Bis 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Keine |
Zinsverbilligung | Ja, zusätzlich aus Bundesmitteln | Nein, übliche KfW Konditionen |
Kreditbetrag | Bis 120.000 Euro je Wohneinheit | Bis 120.000 Euro je Wohneinheit |
Voraussetzung | Zuschusszusage von BAFA oder KfW | Zuschusszusage von BAFA oder KfW |
Antragsweg | Über Hausbank oder Finanzierungspartner | Über Hausbank oder Finanzierungspartner |
Ein Detail, das häufig übersehen wird: Die Einkommensgrenze des Ergänzungskredits hat nichts mit dem Einkommensbonus der KfW Heizungsförderung zu tun. Der Einkommensbonus greift erst bei einem Haushaltseinkommen bis 50.000 Euro und erhöht den Zuschuss. Die Grenze von 90.000 Euro beim Kredit betrifft ausschließlich die Zinsverbilligung. Es ist also gut möglich, dass Sie keinen Einkommensbonus erhalten, aber trotzdem die günstige Variante 358 nutzen können.
Voraussetzungen: ohne Zuschussbescheid kein Kredit
Die zentrale Voraussetzung ist die Reihenfolge. Der Ergänzungskredit lässt sich erst beantragen, wenn Sie eine Zuschusszusage für eine energetische Einzelmaßnahme in der Hand haben. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist das der Zuwendungsbescheid des BAFA, bei der Heizung die Zusage der KfW. Diese Zusage darf zum Zeitpunkt des Kreditantrags nicht älter als zwölf Monate sein. Wer seinen Bescheid also lange liegen lässt, riskiert, dass die Frist verstreicht.
Daraus folgt, dass alle Bedingungen des Zuschusses automatisch auch für den Kredit gelten. Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, und der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ein Energieeffizienz-Experte ist bei BAFA Maßnahmen verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben und erstellt die Technische Projektbeschreibung, bei der KfW Heizungsförderung die Bestätigung zum Antrag. Ohne diese Grundlage gibt es keinen Zuschuss, und ohne Zuschuss keinen Ergänzungskredit.
Genau an dieser Stelle setzt sofort-foerderung.de an: Wir prüfen zunächst, ob Ihr Vorhaben überhaupt förderfähig ist, und erstellen Ihre Antragsunterlagen innerhalb von 24 Stunden. Bei BAFA Maßnahmen reichen wir den Antrag mit Vollmacht komplett für Sie ein, bei der KfW Heizungsförderung begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung im KfW Portal. Mit dem Zuwendungsbescheid haben Sie dann die Eintrittskarte für den Kredit.
Weitere Voraussetzungen betreffen das Gebäude und die Maßnahme. Der Ergänzungskredit gilt nur für Bestandsgebäude und Einzelmaßnahmen, nicht für Neubauten und nicht für die Sanierung zum Effizienzhaus, für die es einen eigenen Kredit gibt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und weitere Eigentümer, die auch beim Zuschuss antragsberechtigt sind.
Konditionen und Kreditrahmen im Überblick
Der Kreditbetrag ist auf 120.000 Euro je Wohneinheit begrenzt und orientiert sich an den förderfähigen Kosten der bewilligten Maßnahme. Werden Zuschuss und Kredit für dieselbe Maßnahme genutzt, wird der Zuschuss vom maximal möglichen Kreditbetrag abgezogen, es sei denn, Sie nutzen den Kredit bewusst zur Zwischenfinanzierung des Zuschusses bis zu dessen Auszahlung. In diesem Fall muss der entsprechende Betrag spätestens drei Monate nach Eingang des Zuschusses zurückgezahlt werden.
Bei den Laufzeiten haben Sie die Wahl zwischen mehreren Varianten mit unterschiedlichen Zinsbindungen und tilgungsfreien Anlaufjahren, in denen Sie nur Zinsen zahlen. Auch ein endfälliges Darlehen ist möglich. Die Auszahlung erfolgt auf einmal oder in Teilbeträgen, in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach der Zusage mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung erlaubt, was für die spätere Verrechnung des Zuschusses entscheidend ist.
Konkrete Zinssätze nennen wir hier bewusst nicht. Die KfW passt ihre Konditionen regelmäßig an den Kapitalmarkt an, und der tatsächliche Zinssatz ergibt sich erst aus der Kreditzusage Ihrer Bank. Als Orientierung gilt: Die Plus-Variante 358 liegt spürbar unter dem, was Sie für einen vergleichbaren Modernisierungskredit zahlen würden, das Programm 359 bewegt sich im Bereich üblicher Förderkredite. Lassen Sie sich die aktuellen Konditionen vor der Entscheidung von Ihrer Bank ausweisen und rechnen Sie den Vergleich zu Ihrem Hausbankangebot durch.
Eine Grenze sollten Sie kennen: Der Ergänzungskredit finanziert nur die Maßnahme, die im Zuschussbescheid steht. Wer gleichzeitig das Bad renoviert oder die Küche erneuert, muss diese Kosten anderweitig finanzieren.
Zuschuss und Kredit kombinieren: die Reihenfolge entscheidet
Die Kombination aus Zuschuss und Ergänzungskredit ist der eigentliche Zweck des Programms, und sie funktioniert nach einem festen Ablauf. Am Anfang steht immer der Förderantrag für den Zuschuss. Erst wenn der Zuwendungsbescheid des BAFA oder die Zusage der KfW vorliegt, gehen Sie damit zu Ihrer Bank und beantragen den Kredit. Mit den Arbeiten dürfen Sie nach der Antragstellung des Zuschusses auf eigenes Risiko beginnen, Sie müssen also nicht auf die Kreditzusage warten. Viele Eigentümer stellen den Kreditantrag parallel zur Angebotsphase mit dem Handwerker, damit das Geld rechtzeitig zur ersten Abschlagsrechnung verfügbar ist.
Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Nachweise beim Fördergeber ein: beim BAFA den Technischen Projektnachweis des Energieeffizienz-Experten und den Verwendungsnachweis, bei der KfW die Bestätigung nach Durchführung. Der Zuschuss wird ausgezahlt, und dieser Betrag muss als Sondertilgung in den Ergänzungskredit fließen. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Bedingung des Programms. Sie dürfen den Zuschuss also nicht behalten und den Kredit in voller Höhe weiterlaufen lassen.
Eine besondere Konstellation ergibt sich bei mehreren Maßnahmen. Wer Fenster, Dach und Heizung in einem Zug saniert, erhält in der Regel zwei getrennte Bescheide: einen vom BAFA für die Gebäudehülle und einen von der KfW für die Heizung. Für beide zusammen lässt sich ein Ergänzungskredit beantragen, solange der Gesamtbetrag innerhalb der Grenze von 120.000 Euro je Wohneinheit bleibt. Hier lohnt es sich, die Kreditanfrage erst zu stellen, wenn alle Bescheide vorliegen, damit die Bank alles in einem Vertrag bündeln kann.
Schritt für Schritt zum Ergänzungskredit
1. Vorhaben planen und Angebote einholen. Sie holen Angebote von Fachbetrieben ein und achten darauf, dass der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Eine Vorlage für diese Klausel finden Sie in unseren kostenlosen Downloads.
2. Förderfähigkeit prüfen lassen. Über das Formular auf sofort-foerderung.de laden Sie Ihre Angebote hoch. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen, ob die Maßnahme die technischen Anforderungen erfüllt, bei Fenstern und Dämmung also etwa die geforderten U-Werte.
3. Zuschuss beantragen. Bei BAFA Maßnahmen erstellen wir innerhalb von 24 Stunden die Technische Projektbeschreibung und reichen den Antrag mit Vollmacht nach Erhalt Ihrer vollständigen Unterlagen ein. Bei der KfW Heizungsförderung erstellen wir die Bestätigung zum Antrag und begleiten Sie durch das KfW Portal.
4. Zuwendungsbescheid abwarten. Die Bewilligung dauert je nach Auslastung einige Wochen bis wenige Monate. Der Bescheid ist das Dokument, das Sie für den Kreditantrag brauchen.
5. Kredit bei der Bank beantragen. Mit dem Bescheid, den Einkommensteuerbescheiden für die Variante 358 und den Kostenangeboten wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler. Die Bank leitet den Antrag an die KfW durch und vereinbart mit Ihnen die Konditionen.
6. Maßnahme umsetzen. Nach der Zuschussantragstellung dürfen die Arbeiten auf eigenes Risiko beginnen. Die Kreditsumme rufen Sie nach der Zusage passend zu den Rechnungen ab.
7. Nachweise einreichen und Zuschuss verrechnen. Nach Abschluss erstellen wir die erforderlichen Nachweise für die Auszahlung. Der eingehende Zuschuss fließt als Sondertilgung in den Kredit, die Restschuld tilgen Sie planmäßig.
Typische Fehler und wie Sie diese vermeiden
Die meisten Probleme rund um den Ergänzungskredit entstehen nicht bei der Bank, sondern beim Zuschuss davor. Denn scheitert der Zuschussantrag, ist auch der Kredit vom Tisch.
Vertrag ohne Bedingung unterschrieben. Der häufigste und teuerste Fehler. Wer den Handwerker beauftragt, bevor der Förderantrag gestellt ist, und der Vertrag keine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, hat den Vorhabensbeginn ausgelöst. Der Zuschuss entfällt vollständig, und damit auch die Grundlage für den Kredit. Lösung: Klausel vor der Unterschrift in den Vertrag aufnehmen, im Zweifel unsere Vorlage nutzen.
Kredit vor dem Zuschuss beantragt. Manche Eigentümer gehen mit dem Kostenvoranschlag zur Bank, bevor der Zuwendungsbescheid vorliegt. Die Bank kann den Ergänzungskredit dann nicht bearbeiten. Lösung: Zuerst den Zuschuss, dann den Kredit, und die Wartezeit für die Vorbereitung der Kreditunterlagen nutzen.
Bescheid zu lange liegen gelassen. Die Zwölfmonatsfrist ab Zuwendungsbescheid wird unterschätzt, gerade wenn sich der Handwerkertermin verschiebt. Lösung: Den Kreditantrag zeitnah nach dem Bescheid stellen, auch wenn die Arbeiten erst später beginnen.
Falsche Programmnummer angenommen. Wer fälschlich davon ausgeht, über der Einkommensgrenze zu liegen, verschenkt die Zinsverbilligung der Variante 358. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt. Lösung: Steuerbescheide vor dem Bankgespräch prüfen.
Zuschuss nicht als Sondertilgung eingesetzt. Der ausgezahlte Zuschuss wird für etwas anderes verwendet, der Kredit läuft in voller Höhe weiter. Das verstößt gegen die Programmbedingungen. Lösung: Den Zuschuss direkt nach Eingang an die Bank weiterleiten.
Viele dieser Fehler passieren, weil Zuschuss und Kredit in unterschiedlichen Systemen laufen und niemand den Gesamtprozess im Blick hat. Bei sofort-foerderung.de begleiten wir den Förderprozess von der Prüfung bis zur Auszahlung des Zuschusses, sodass die Grundlage für Ihren Ergänzungskredit von Anfang an stimmt.
Einschätzung aus der Praxis
„Der Ergänzungskredit ist eines der am wenigsten genutzten Instrumente der Gebäudeförderung, und das liegt selten an fehlendem Bedarf. Viele Eigentümer wissen schlicht nicht, dass es ihn gibt. Bei einer Wärmepumpe mit fünfstelligen Restkosten macht die Zinsverbilligung der Variante 358 über die Laufzeit aber schnell einen Unterschied von mehreren tausend Euro. Was ich in der Praxis sehe: Der Kredit scheitert nicht an der Bank, sondern daran, dass der Zuschussantrag vorher nicht sauber gestellt wurde."
Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte
Fazit: Für wen sich der KfW Ergänzungskredit lohnt
Der KfW Ergänzungskredit ist die Antwort auf eine Frage, die bei fast jeder geförderten Sanierung auftaucht: Wie bezahle ich die Rechnungen, bevor der Zuschuss ausgezahlt ist, und wie finanziere ich den Eigenanteil? Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro ist die Plus-Variante 358 in vielen Fällen die günstigste Finanzierung, die sie am Markt bekommen können. Vermieter und Eigentümer über der Grenze nutzen das Programm 359 mit den üblichen KfW Konditionen, die einen Vergleich mit dem Hausbankangebot trotzdem meist gewinnen.
Entscheidend ist die Reihenfolge: erst der Zuschuss, dann der Kredit, und der Zuschuss später als Sondertilgung zurück in den Kredit. Wer diese Logik einhält und den Zuschussantrag von Beginn an sauber aufsetzt, bekommt Zuschuss und Kredit als aufeinander abgestimmtes Paket. Die Förderbedingungen können sich ändern, prüfen Sie daher vor der Entscheidung immer den aktuellen Stand. Bei sofort-foerderung.de sorgen wir dafür, dass der erste und wichtigste Schritt gelingt: ein förderfähiges Vorhaben mit einem Antrag, der hält.
FAQ zum KfW Ergänzungskredit
Kann ich den Ergänzungskredit auch bekommen, wenn die Arbeiten schon laufen?
Ja, sofern der Zuschussantrag rechtzeitig vor Vorhabensbeginn gestellt wurde und der Zuwendungsbescheid vorliegt. Der Kreditantrag selbst darf auch nach dem Beginn der Arbeiten erfolgen. Was nicht funktioniert: nachträglich einen Zuschuss für eine bereits beauftragte Maßnahme beantragen, um dann den Kredit zu nutzen.
Zählt der Ergänzungskredit als Vorhabensbeginn?
Nein. Der Vorhabensbeginn wird durch den Vertrag mit dem Fachbetrieb ausgelöst, nicht durch einen Kreditvertrag. Da der Ergänzungskredit ohnehin erst nach dem Zuwendungsbescheid beantragt wird, ist der Zuschussantrag zu diesem Zeitpunkt bereits gestellt.
Was passiert mit dem Kredit, wenn der Zuschuss am Ende gekürzt wird?
Wird nach dem Verwendungsnachweis weniger Zuschuss ausgezahlt als bewilligt, etwa weil die tatsächlichen Kosten niedriger waren, fließt nur der tatsächlich ausgezahlte Betrag als Sondertilgung in den Kredit. Die Restschuld ist entsprechend höher. Der Kreditvertrag selbst bleibt bestehen.
Kann ich den Ergänzungskredit mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG kombinieren?
Nein. Der Steuerbonus ist die Alternative zum Zuschuss, und ohne Zuschussbescheid gibt es keinen Ergänzungskredit. Wer den Steuerbonus wählt, muss den Eigenanteil anderweitig finanzieren, etwa über einen klassischen Modernisierungskredit.
Gilt die Einkommensgrenze von 90.000 Euro auch für Vermieter, die eine Wohnung im eigenen Haus vermieten?
Die Variante 358 setzt Selbstnutzung voraus. Wer in einem Zweifamilienhaus eine Wohnung bewohnt und die andere vermietet, sollte mit der Bank klären, wie die Wohneinheiten zugeordnet werden. Für den vermieteten Teil kommt in der Regel das Programm 359 in Frage.
Kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft den Ergänzungskredit nutzen?
Ja, über das Programm 359. Voraussetzung ist ein Beschluss der Gemeinschaft und ein Zuwendungsbescheid für die Maßnahme am Gemeinschaftseigentum. Die Einkommensgrenze der Variante 358 lässt sich auf eine Gemeinschaft nicht anwenden.
Muss ich den Ergänzungskredit bei der KfW direkt beantragen?
Nein, das ist nicht möglich. Der Antrag läuft immer über eine durchleitende Bank, also Ihre Hausbank, eine Bausparkasse oder einen Finanzierungsvermittler. Die Bank prüft Ihre Bonität, vereinbart die Konditionen und reicht den Antrag bei der KfW ein.
Was ist, wenn meine Bank den Ergänzungskredit nicht anbietet?
Nicht jede Bank leitet alle KfW Programme durch. In dem Fall können Sie sich an eine andere Bank oder einen unabhängigen Finanzierungsvermittler wenden. Der Zuwendungsbescheid bleibt davon unberührt, achten Sie nur auf die Zwölfmonatsfrist.
Fördermittel einfach und sicher beantragen
Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.
Genau dabei unterstützen wir Sie.
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