Förderung Dachsanierung: BAFA Zuschuss, Voraussetzungen und Förderhöhe
Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 28. August 2026
Gefördert wird die Dämmung von Schrägdach, Flachdach, Gauben und oberster Geschossdecke, und im Zuge der Dämmung auch die neue Eindeckung. Auf dieser Seite finden Sie die Voraussetzungen, die geforderten U-Werte, die Förderhöhe und den Ablauf der Antragstellung. Wenn Sie den Antrag lieber abgeben möchten, übernehmen unsere Energieeffizienz-Experten ihn komplett für Sie.

Symbolbild, KI-generiert

Persönliche Begleitung bis zur Auszahlung

dena-gelistete Energieeffizienz-Experten
Zahlung erst bei Förderzusage
Fachgerechte Antragstellung

Inhaltsverzeichnis
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Das Wichtigste zur BAFA Förderung Dachsanierung im Überblick
Die BAFA Förderung für die Dachsanierung ist ein direkter Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM). Gefördert wird die Dämmung von Dachflächen, Gauben und obersten Geschossdecken in Bestandsgebäuden.
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Grundförderung: 15 Prozent der förderfähigen Kosten
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Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € pro Kalenderjahr für die erste Wohneinheit (Mehrfamilienhäuser: jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste, jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit)
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Maximaler Zuschuss: 4.500 € (zzgl. ggf. 5 Prozent iSFP Bonus) für die erste Wohneinheit
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iSFP Bonus: zusätzliche 5 Prozentpunkte ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € bei Gebäuden mit einer Wohneinheit (bei mehreren Wohneinheiten entsprechend mehr), nur für den darüberliegenden Kostenanteil
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Technische Anforderung: U-Wert des sanierten Dachaufbaus maximal 0,14 W/(m²K)
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Wichtig: Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben
Warum sich ein früher Antrag lohnt
Die Förderbedingungen werden regelmäßig angepasst, zuletzt mit der BEG-Reform im Juli 2026, die unter anderem die Anforderungen an den iSFP Bonus verschärft hat.
Ein bewilligter Antrag schützt Sie davor: Ihr Zuwendungsbescheid sichert Ihnen die zum Zeitpunkt der Zusage geltenden Konditionen rechtsverbindlich, unabhängig von künftigen Reformen. Wer sein Vorhaben ohnehin plant, stellt den Antrag deshalb am besten, bevor sich die Bedingungen das nächste Mal ändern.
Was ist die BAFA Förderung für Dachsanierung?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die energetische Sanierung des Daches mit einem direkten Investitionszuschuss. Grundlage ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude in der Variante Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM. Anders als bei einem Kredit erhalten Sie das Geld nach Abschluss der Maßnahme direkt auf Ihr Konto ausgezahlt, eine Rückzahlung ist nicht erforderlich.
Der Hintergrund: Über ein ungedämmtes oder schlecht gedämmtes Dach entweicht ein erheblicher Teil der Heizwärme, da warme Luft nach oben steigt. Eine fachgerechte Dachdämmung senkt die Heizkosten spürbar, verbessert im Sommer den Hitzeschutz unter dem Dach und steigert den Wert der Immobilie. Genau deshalb beteiligt sich der Staat an den Kosten.
Gefördert werden die Dämmung von Schrägdächern und Flachdächern, die Dämmung neu errichteter oder sanierter Gauben sowie die Dämmung der obersten Geschossdecke als kostengünstige Alternative zur vollständigen Dachdämmung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Dämmung als Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung oder Untersparrendämmung ausgeführt wird, entscheidend ist der erreichte U-Wert des gesamten Dachaufbaus.
Neues Dach: Wann die Dacherneuerung gefördert wird
Wichtig zu wissen: Eine reine Neueindeckung ohne Dämmmaßnahme ist nicht förderfähig. Wird das Dach jedoch im Zuge der Sanierung gedämmt, zählen die Kosten für die neue Eindeckung als Umfeldmaßnahme zu den förderfähigen Kosten. Gerade deshalb lohnt es sich, eine ohnehin anstehende Dacherneuerung mit einer Dämmung zu kombinieren.
Antragsberechtigte: Wer kann die Förderung für die Dachsanierung beantragen?
Die BAFA Förderung für die Dachsanierung steht grundsätzlich allen Investoren einer förderfähigen Maßnahme an einem bestehenden Wohngebäude in Deutschland offen. Entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern dass Sie die Kosten der Maßnahme tragen und das Gebäude die Fördervoraussetzungen erfüllt. Im Einzelnen sind folgende Gruppen antragsberechtigt.
Auch für vermietete Wohngebäude wird die Dachsanierung gefördert, vom einzelnen vermieteten Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus im Privatbesitz. Zu beachten ist lediglich, dass erhaltene Fördermittel bei einer späteren Modernisierungsumlage auf die Mieter angerechnet werden müssen.
Vermieterinnen und Vermieter
Private Eigentümerinnen und Eigentümer
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus besitzt, kann die Förderung beantragen, unabhängig davon, ob die Immobilie selbst bewohnt oder vermietet wird. Das gilt auch für Eigentümer einzelner Eigentumswohnungen, sofern die Maßnahme ihr Sondereigentum betrifft. Beim Dach ist das allerdings die Ausnahme, denn dieses zählt in aller Regel zum Gemeinschaftseigentum.
Selbst Mieter und Pächter können die Förderung beantragen, wenn sie die Maßnahme selbst finanzieren und die Zustimmung des Eigentümers vorliegt. Bei einer Dachsanierung kommt diese Konstellation allerdings selten vor, relevanter ist sie etwa bei langfristigen Pachtverhältnissen oder Erbbaurechten.
Mieter und Pächter
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Da das Dach in Mehrfamilienhäusern zum Gemeinschaftseigentum gehört, beschließt die Eigentümergemeinschaft die Sanierung und stellt den Antrag als Gemeinschaft, in der Praxis meist über die Hausverwaltung oder einen Bevollmächtigten. Der große Vorteil: Die Obergrenze der förderfähigen Kosten gilt pro Wohneinheit und ist gestaffelt: 30.000 € für die erste, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Für WEG Anträge übernehmen wir auf Wunsch auch die Abstimmung der Unterlagen mit Ihrer Hausverwaltung.
Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen
Auch juristische Personen wie Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Wohnungsbaugesellschaften und gemeinnützige Organisationen sind für ihre Wohngebäude antragsberechtigt, ebenso Contractoren, die Maßnahmen im Auftrag des Gebäudeeigentümers umsetzen.
Wie hoch ist die Förderung für Dachsanierung und Dachdämmung?
Für die energetische Dachsanierung zahlt das BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Anrechenbar sind bis zu 30.000 € pro Kalenderjahr für die erste Wohneinheit, das entspricht einem Zuschuss von bis zu 4.500 €. Bei Mehrfamilienhäusern erweitert eine Staffelung den Rahmen: Für die zweite bis sechste Wohneinheit zählen jeweils 15.000 €, ab der siebten jeweils 8.000 € zu den förderfähigen Kosten.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 € brutto, damit ist auch die Dämmung der obersten Geschossdecke als kleinere Einzelmaßnahme förderfähig.
Zusätzlich bezuschusst das BAFA die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten mit 50 Prozent, diese Kosten zählen nicht zur Obergrenze der Maßnahme.
Da eine komplette Dachsanierung mit Dämmung, Neueindeckung und Gerüst häufig über 30.000 € kostet, ist beim Dach der iSFP Bonus besonders relevant: Ist die Dachsanierung Bestandteil Ihres individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und erreicht Ihr Vorhaben ein förderfähiges Investitionsvolumen von mindestens 30.000 €, verdoppelt sich die Obergrenze der förderfähigen Kosten pro Kalenderjahr: für die erste Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €, für weitere Wohneinheiten entsprechend ihrer gestaffelten Grenzen und auf den Kostenanteil über 30.000 € erhalten Sie zusätzliche 5 Prozentpunkte. Beachten Sie bei Mehrfamilienhäusern: Dort erhöht sich auch das Mindestinvestitionsvolumen für den Bonus auf die Summe der Kostenobergrenzen, bei drei Wohneinheiten also auf 60.000 €. Erreicht werden muss es innerhalb eines einzelnen Antrags, Kosten aus mehreren Anträgen desselben Kalenderjahres werden nicht zusammengerechnet. Liegt Ihr Vorhaben unter der Schwelle, bleibt es bei der Grundförderung von 15 Prozent, und der Sanierungsfahrplan lohnt sich vor allem als geförderte Planungsgrundlage für die richtige Reihenfolge weiterer Maßnahmen.

Rechenbeispiel: So viel Zuschuss erhalten Sie bei der Dachsanierung
Familie K. lässt das Schrägdach ihres Einfamilienhauses sanieren: Aufsparrendämmung, neue Eindeckung, Gerüst und Anpassung der Dachflächenfenster. Die Gesamtkosten betragen 48.000 €.
Position | Ohne iSFP | Mit iSFP |
|---|---|---|
Gesamtkosten | 48.000 € | 48.000 € |
Förderfähige Kosten | 30.000 € | 48.000 € |
Fördersatz | 15 % | 15 % + 5% |
BAFA Zuschuss | 4.500 € | 8.100 € |
Effektive Kosten | 43.500 € | 39.900 € |
Der iSFP bringt der Familie in diesem Beispiel 3.600 € zusätzlichen Zuschuss, weil er nicht nur den Fördersatz erhöht, sondern auch die Kostenobergrenze verdoppelt. Da die Erstellung des Sanierungsfahrplans selbst staatlich bezuschusst wird, rechnet sich der iSFP bei einer Dachsanierung in dieser Größenordnung praktisch immer.
BAFA Zuschuss, KfW Kredit oder Steuerbonus: Was lohnt sich wann?
Für die Dachsanierung führen drei Förderwege zum Ziel, die sich in Höhe, Ablauf und Voraussetzungen deutlich unterscheiden. Wichtig vorab: Für dieselbe Maßnahme lässt sich immer nur einer der drei Wege nutzen, eine Kombination ist ausgeschlossen. Umso wichtiger ist es, sich vor Vertragsabschluss für den passenden Weg zu entscheiden. Eine eigene KfW Förderung für die Dachsanierung als Einzelmaßnahme gibt es nicht, die KfW kommt beim Dach nur über den Effizienzhaus Kredit oder den Ergänzungskredit ins Spiel.
BAFA Zuschuss über die BEG EM: Der Standardweg für die einzelne Dachsanierung
Der Zuschuss von 15 Prozent, bei Vorhaben ab 30.000 € gegebenenfalls zuzüglich iSFP Bonus, ist für die Dachsanierung als Einzelmaßnahme in den meisten Fällen die attraktivste Lösung. Das Geld wird nach Abschluss der Arbeiten direkt ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden, die Umfeldkosten wie Eindeckung und Gerüst werden mitgefördert, und die Förderung ist unabhängig von Ihrer persönlichen Steuerlast. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend einzubinden, und der maximale Zuschuss liegt bei 10.500 € für die erste Wohneinheit.
Steuerbonus nach § 35c EStG: Die nachträgliche Alternative
Über den Steuerbonus lassen sich 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 40.000 € pro Objekt, verteilt über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen. Ein Energieeffizienz-Experte ist nicht erforderlich, die Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebs genügt, und die Geltendmachung erfolgt nachträglich über die Steuererklärung. Dafür gelten engere Grenzen: Der Bonus gilt nur für selbst genutztes Wohneigentum, das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein, die Wirkung verteilt sich über drei Jahre und setzt eine ausreichende Steuerlast voraus. In der Praxis ist der Steuerbonus vor allem die Rettung für alle, die bereits ohne Förderantrag mit der Sanierung begonnen haben.
Welcher Weg in Ihrer Situation der richtige ist, prüfen wir kostenlos im Rahmen der Erstberatung.
KfW Kredit 261: Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Wer nicht nur das Dach saniert, sondern das gesamte Gebäude auf eine Effizienzhaus Stufe bringt, kann statt des Zuschusses den Wohngebäude Kredit 261 der KfW nutzen: Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit. Je nach erreichter Effizienzhaus Stufe wird ein Teil des Kredits als Tilgungszuschuss erlassen. Mit der BEG Reform wurden die Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte gesenkt, der bisherige Bonus für die EE-Klassen entfällt. Die Dachsanierung ist dann ein Baustein des Gesamtpakets. Auch hier gilt: Antrag vor Maßnahmenbeginn und verpflichtende Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten.
KfW Ergänzungskredit 358/359: Eigenanteil zinsgünstig finanzieren
Auch nach Abzug des BAFA Zuschusses bleibt bei einer Dachsanierung ein spürbarer Eigenanteil. Genau dafür gibt es den KfW Ergänzungskredit: Mit ihm finanzieren Sie die verbleibenden Kosten Ihrer geförderten Maßnahme zu günstigen Konditionen, mit bis zu 120.000 € pro Wohneinheit.
Der Kredit existiert in zwei Varianten: Das Programm 358 bietet eine zusätzliche Zinsverbilligung für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 € im Jahr. Das Programm 359 steht allen übrigen Antragsberechtigten offen, also etwa Vermietern oder Haushalten oberhalb der Einkommensgrenze.
Wichtig zu wissen: Voraussetzung für den Ergänzungskredit ist ein Zuwendungsbescheid des BAFA, der bei Kreditantrag nicht älter als zwölf Monate sein darf. Beantragt wird der Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Auf Wunsch stellen wir Ihnen alle Unterlagen aus Ihrem Förderantrag für das Bankgespräch zusammen, damit Sie die Finanzierung ohne Umwege abschließen können.
Voraussetzungen für die BAFA Förderung Dachsanierung
Voraussetzungen an die Ausführung
Der sanierte Dachaufbau muss energetische Mindestanforderungen erfüllen. Die konkreten U-Werte finden Sie in der Tabelle weiter unten.
Umsetzung durch einen Fachbetrieb oder Prüfung bei Eigenleistung
Die Arbeiten muss ein Fachbetrieb ausführen. Bei Eigenleistung sind nur die Materialkosten förderfähig, zudem muss ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung bestätigen.
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten in Planung und Antragstellung ist verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben. Über sofort-foerderung.de erhalten Sie diese Leistung komplett aus einer Hand.
Antrag vor Maßnahmenbeginn erforderlich
Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Bei Antragstellung muss bereits ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält.
Beitrag zur Energieeffizienz des Gebäudes
Gefördert werden nur Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern.
Alter des Gebäudes
Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige.
Frist für die Umsetzung
Die Maßnahme muss innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten nach der Förderzusage umgesetzt werden.
Höhe der Investitionskosten
Förderfähig sind 300 € bis 30.000 € pro Kalenderjahr für die erste Wohneinheit; bei Mehrfamilienhäusern gilt die Staffelung von jeweils 15.000 € (zweite bis sechste Wohneinheit) und 8.000 € (ab der siebten). Ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen kann zusätzlich der iSFP Bonus von 5 Prozentpunkten greifen.
Viele Förderanträge scheitern nicht an den Voraussetzungen, sondern daran, dass der Antrag zu spät gestellt wird oder die technische Dokumentation unvollständig ist. Welche Fehler das konkret sind, lesen Sie weiter unten in den fünf häufigsten Fehlern beim BAFA Antrag.
Mit sofort-foerderung.de stellen Sie sicher, dass alle Schritte korrekt eingehalten und die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Welche U-Werte muss das Dach für die Förderung erreichen?
Für Wohngebäude
Für die Förderung einer Dachsanierung im Rahmen der BEG EM sind bestimmte U-Werte entscheidend. Der U-Wert beschreibt die Wärmedurchlässigkeit eines Bauteils: Je niedriger der Wert, desto besser die Dämmwirkung.
Wichtig dabei: Maßgeblich ist immer der U-Wert des gesamten Dachaufbaus nach der Sanierung, nicht die Dämmleistung einzelner Materialien oder Schichten. In die Berechnung fließen alle Bauteilschichten ein, also zum Beispiel Sparren, Dämmung, Schalung und Bekleidung. Diese Berechnung übernimmt der Energieeffizienz-Experte im Rahmen der technischen Projektbeschreibung.
In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die relevanten U-Werte:
Bauteil | U-Wert |
|---|---|
Schrägdächer | ≤ 0,14 |
Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung | ≤ 0,14 |
Oberste Geschossdecke | ≤ 0,14 |
Gaubenwangen und Gaubendächer (neu errichtete Gauben) | ≤ 0,20 |
Wände gegen unbeheizte Dachräume (z. B. Abseitenwände) | ≤ 0,14 |
Glasdächer | ≤ 1,60 |
Dachflächenfenster | ≤ 1,00 |
Lichtbänder und Lichtkuppeln | ≤ 1,50 |
Für Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz gelten erleichterte Anforderungen. Ob Ihr Gebäude darunter fällt und welche Werte dann einzuhalten sind, prüfen unsere Energieeffizienz-Experten im Rahmen der Antragstellung.
Wie läuft der BAFA Antrag für die Dachsanierung ab?
Angebot einholen
Sie holen ein Angebot Ihres Dachdeckerbetriebs oder Zimmerers ein, den einzigen Schritt, den Sie selbst übernehmen. Der Vertrag darf bereits geschlossen werden, muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn von der Förderzusage abhängig macht.
Energieeffizienz-Experte und technische Projektbeschreibung
Unsere dena gelisteten Energieeffizienz-Experten prüfen Ihre geplante Maßnahme, berechnen den U-Wert des künftigen Dachaufbaus und erstellen die technische Projektbeschreibung (TPB) innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Unterlagen. Damit erzeugen wir die TPB-ID, ohne die keine Antragstellung möglich ist. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wir stellen Ihren Antrag beim BAFA
Wir reichen den Antrag mit der TPB-ID über das BAFA Portal ein, und zwar zwingend bevor die Bauarbeiten beginnen. Ab der Antragstellung dürfen Sie auf eigenes Risiko mit den Arbeiten starten, Sie müssen den Zuwendungsbescheid also nicht abwarten. Sobald er uns vorliegt, informieren wir Sie umgehend, denn erst damit sind Ihnen die Konditionen sicher.
Dachsanierung durchführen lassen
Ihr Fachbetrieb führt die Arbeiten aus. Für die Umsetzung haben Sie nach der Bewilligung 36 Monate Zeit, bei Verzögerungen kümmern wir uns auf Wunsch um die Verlängerung des Bewilligungszeitraums.
Verwendungsnachweis und Auszahlung
Nach Abschluss der Arbeiten erstellen unsere Energieeffizienz-Experten den technischen Projektnachweis (TPN). Sie senden uns lediglich die Rechnungen Ihres Fachbetriebs, den vollständigen Verwendungsnachweis reichen wir für Sie beim BAFA ein. Nach der Prüfung wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
So unterstützt Sie sofort-foerderung.de bei der BAFA Förderung
Für die BAFA Förderung ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten in der Förderrichtlinie verbindlich vorgeschrieben: Vor der Antragstellung erstellt er die technische Projektbeschreibung (TPB), nach Abschluss der Dachsanierung den technischen Projektnachweis (TPN). Erst mit der TPB-ID kann der Antrag überhaupt beim BAFA eingereicht werden.
Genau hier setzen wir an: Unsere zertifizierten, auf der dena Expertenliste geführten Energieeffizienz-Experten übernehmen den gesamten Prozess digital, ohne Termin vor Ort und ohne wochenlange Wartezeit.
Sie füllen einmal unser Formular aus, wir erledigen den Rest: Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme und berechnen den U-Wert Ihres geplanten Dachaufbaus, achten darauf, dass Ihr Vertrag mit dem Fachbetrieb die erforderliche aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, erstellen die technische Projektbeschreibung und reichen den Antrag über das BAFA Portal ein. Nach dem Zuwendungsbescheid begleiten wir Sie durch die Umsetzung, erstellen den technischen Projektnachweis und reichen den Verwendungsnachweis beim BAFA ein, bis der Zuschuss auf Ihrem Konto ist.
Antragsservice komplett: 598 € inkl. MwSt.
Ihr effektiver Eigenanteil: 299 €
Warum? Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind selbst mit 50 Prozent förderfähig. Diesen Zuschuss beantragen wir für Sie gleich mit.
Wird Ihr Antrag nicht bewilligt, zahlen Sie nichts.
Zahlung erst bei Förderzusage.
Wir übernehmen alle Schritte für Sie – Sie müssen sich um nichts kümmern
Umfeldmaßnahmen bei der Förderung Dachsanierung: Diese Kosten sind ebenfalls förderfähig
Bei einer geförderten Dachsanierung werden nicht nur die Dämmmaßnahmen selbst berücksichtigt, auch zahlreiche Umfeldmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der Sanierung stehen, sind förderfähig. Dadurch wird nahezu die gesamte Maßnahme mit dem BAFA Zuschuss unterstützt.
Typische förderfähige Umfeldmaßnahmen:
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Gerüstkosten
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An- und Abfahrtskosten
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Verlängerung des Dachüberstands
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Herstellung neuer Dachgauben zur Erweiterung der Wohnfläche
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Herstellung neuer Öffnungen für Dachflächenfenster
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Neueinbau und Anpassung von Dachflächenfenstern
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Rückbau- und Entsorgungsarbeiten alter Dachbauteile
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Anpassung der Dachkonstruktion im Zuge der Dämmmaßnahmen
Das bedeutet: Nicht nur die Dämmung selbst, sondern fast die komplette Dachsanierung wird gefördert, und Ihr Eigenanteil sinkt spürbar.
Regionale Förderprogramme für die Dachsanierung
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten viele Bundesländer, Städte und Kommunen eigene Programme für die Dachsanierung oder die energetische Sanierung an, teils kombinierbar mit dem BAFA Zuschuss.
Die Landesprogramme unterscheiden sich stark: In Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es eigene Förderangebote für energetische Sanierungen, andere Länder fördern gezielt über Landesbanken oder kommunale Klimaschutzfonds. Welche Programme an Ihrem Wohnort in Frage kommen, finden Sie auf unseren Städteseiten.
Ob und in welcher Höhe es in Ihrer Region Zusatzförderung gibt, prüfen wir im Rahmen der Antragstellung mit.
Die 5 häufigsten Fehler beim BAFA Antrag für Dachsanierung
In der Praxis scheitern Förderanträge selten an den Voraussetzungen, sondern an vermeidbaren Fehlern im Ablauf. Diese fünf sehen wir immer wieder, und einige davon kosten die gesamte Förderung.
Fehler 1: Die Maßnahme beginnt vor der Antragstellung
Der häufigste und teuerste Fehler: Der Dachdecker fängt an, bevor der Antrag beim BAFA eingereicht ist, oder der Vertrag mit dem Fachbetrieb enthält keine aufschiebende oder auflösende Bedingung. In beiden Fällen gilt die Maßnahme als begonnen und die Förderung ist unwiderruflich verloren, eine nachträgliche Heilung ist nicht möglich.
Fehler 2: Der U-Wert wird falsch berechnet
Viele Anträge scheitern daran, dass nur die Dämmleistung des Materials betrachtet wird statt des gesamten Dachaufbaus mit allen Schichten. Verfehlt der sanierte Aufbau den geforderten Wert von 0,14 W/(m²K) auch nur knapp, droht die Ablehnung oder später sogar die Rückforderung des Zuschusses.
Fehler 3: Es wird eine reine Neueindeckung beantragt
Eine neue Eindeckung ohne Dämmmaßnahme ist nicht förderfähig, da sie die Energieeffizienz nicht verbessert. Wer diesen Zusammenhang nicht kennt, verschenkt entweder die Förderung komplett oder plant die Dämmung nicht mit ein, obwohl das Gerüst ohnehin steht.
Fehler 4: Der iSFP Bonus wird verschenkt
Gerade Dachsanierungen überschreiten häufig die Schwelle von 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen, ab der der iSFP Bonus von 5 Prozentpunkten überhaupt erst gewährt wird. Wichtig ist außerdem, dass die Dachsanierung als Maßnahme im Fahrplan enthalten ist und innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird. Umgekehrt gilt: Wer noch mit dem früheren pauschalen Satz von 20 Prozent für jede Kleinmaßnahme rechnet, kalkuliert an der aktuellen Regelung vorbei. Wir prüfen vor der Antragstellung, ob Ihr Dachprojekt die Voraussetzungen erfüllt und ob sich der Fahrplan für Sie rechnet.
Fehler 5: Der Verwendungsnachweis ist unvollständig
Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Rechnungen maßnahmenbezogen aufgeschlüsselt sein und der technische Projektnachweis des Energieeffizienz-Experten muss vorliegen, und zwar innerhalb des Bewilligungszeitraums. Fehlende Unterlagen oder verpasste Fristen gefährden die Auszahlung selbst dann noch, wenn der Antrag längst bewilligt war.
Alle fünf Fehler haben eine gemeinsame Ursache: fehlende Erfahrung mit dem Förderprozess. Mit einer strukturierten Begleitung von der ersten Prüfung bis zum Verwendungsnachweis lassen sie sich zuverlässig vermeiden.

Einschätzung aus der Praxis
„Bei Dachsanierungen scheitern Förderanträge in der Praxis häufig nicht an der Maßnahme selbst, sondern an der technischen Umsetzung und Dokumentation.
Entscheidend ist, dass der U-Wert des gesamten Dachaufbaus korrekt berechnet und nachgewiesen wird. Gerade hier kommt es oft zu Fehlern, etwa durch unvollständige Unterlagen oder fehlende Abstimmung zwischen Fachbetrieb und Energieberater.
Mit einer strukturierten Planung und sauberer Dokumentation lassen sich diese Risiken jedoch zuverlässig vermeiden."
Armin Sukalic - Energieeffizienz-Experte
Was wird bei einer energetischen Sanierung gefördert?
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Häufig gestellte Fragen zur Dachsanierung Förderung
Haben Sie noch Fragen?
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