BAFA Förderung Kellerdeckendämmung: Wir übernehmen Ihren Antrag
Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 31. Juli 2026
Kalte Füße im Erdgeschoss haben meist eine einfache Ursache: die ungedämmte Kellerdecke. Ihre Dämmung ist die wirtschaftlichste Einzelmaßnahme der energetischen Sanierung, schnell umgesetzt, vergleichsweise günstig und vom Staat mit 15 Prozent bezuschusst. Das gilt sogar, wenn Sie die Dämmplatten selbst anbringen, dann werden die Materialkosten gefördert.
Wir kümmern uns um alles: von der technischen Projektbeschreibung über die Antragstellung beim BAFA bis zum Verwendungsnachweis nach der Umsetzung. Ihre vollständigen Antragsunterlagen erstellen wir innerhalb von 24 Stunden.

Eigenanteil
299,-
Effektiv nur
Symbolbild, KI-generiert

Persönliche Begleitung bis zur Auszahlung

dena-gelistete Energieeffizienz-Experten
Zahlung erst bei Förderzusage
Fachgerechte Antragstellung

Inhaltsverzeichnis
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Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?
Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.
Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.
Das Wichtigste zur BAFA Förderung für die Kellerdeckendämmung im Überblick
Die BAFA Förderung für die Kellerdeckendämmung ist ein direkter Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM). Gefördert wird die Dämmung von Kellerdecken sowie von Boden- und Wandflächen gegen Erdreich oder unbeheizte Räume in Bestandsgebäuden, ausgeführt vom Fachbetrieb oder in Eigenleistung.
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Grundförderung: 15 Prozent der förderfähigen Kosten
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iSFP Bonus: 5 Prozentpunkte zusätzlich, seit der BEG-Reform erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € und nur für den darüber liegenden Kostenanteil. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil Ihres individuellen Sanierungsfahrplans ist.
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Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt (zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €)
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Technische Anforderung: U-Wert von höchstens 0,25 W/(m²K) nach der Dämmung
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Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend einzubinden
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Antragsservice: sofort-foerderung.de übernimmt den kompletten Prozess: technische Projektbeschreibung (TPB), Antragstellung und Kommunikation mit dem BAFA sowie nach der Umsetzung technischer Projektnachweis (TPN) und Verwendungsnachweis. Ihr effektiver Eigenanteil beträgt 299 €.
Was ist die BAFA Förderung für die Kellerdeckendämmung?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Dämmung der Kellerdecke mit einem direkten Investitionszuschuss. Grundlage ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude in der Variante Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM. Die Kellerdeckendämmung zählt dort zu den Maßnahmen an der Gebäudehülle, genauer zur Dämmung von Geschossdecken und Bodenflächen. Anders als bei einem Kredit erhalten Sie das Geld nach Abschluss der Maßnahme direkt auf Ihr Konto ausgezahlt, eine Rückzahlung ist nicht erforderlich.
Der Hintergrund: Über eine ungedämmte Kellerdecke verliert ein Haus laufend Wärme an den kalten Keller darunter. Das Erdgeschoss fühlt sich fußkalt an, die Heizung arbeitet gegen einen dauerhaften Verlust an. Die Dämmung von unten, also das Anbringen von Dämmplatten an der Kellerdeckenunterseite, stoppt diesen Verlust mit vergleichsweise geringem Aufwand: kein Gerüst, keine Fassadenarbeiten, kein Eingriff in bewohnte Räume. Genau deshalb gilt die Kellerdeckendämmung als Einstiegsmaßnahme der energetischen Sanierung, und genau deshalb beteiligt sich der Staat an den Kosten.
Gefördert wird dabei mehr als nur die klassische Dämmung von unten: Auch die Dämmung des Fußbodenaufbaus von oben, die Dämmung von Bodenflächen gegen das Erdreich und die Dämmung von Kellerwänden gegen Erdreich oder unbeheizte Räume fallen unter dieselbe Förderposition. Welcher Weg für Ihr Gebäude der richtige ist, hängt von Kellerhöhe, Aufbau und Nutzung ab, die technischen Anforderungen sind in allen Fällen dieselben.
Warum sich ein früher Antrag lohnt
Die Förderbedingungen werden regelmäßig angepasst, zuletzt mit der BEG-Reform im Juli 2026, die unter anderem die Anforderungen an den iSFP Bonus verschärft hat. Ein bewilligter Antrag schützt Sie davor: Ihr Zuwendungsbescheid sichert Ihnen die zum Zeitpunkt der Zusage geltenden Konditionen rechtsverbindlich, unabhängig von künftigen Reformen. Wer sein Vorhaben ohnehin plant, stellt den Antrag deshalb am besten, bevor sich die Bedingungen das nächste Mal ändern.
Warum sich die Kellerdeckendämmung fast immer rechnet
Unter allen Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung hat die Kellerdeckendämmung das beste Verhältnis von Kosten zu Wirkung. Die Gründe liegen in der Maßnahme selbst: Die Fläche ist gut zugänglich, es braucht weder Gerüst noch Genehmigung, die Arbeiten dauern beim Einfamilienhaus oft nur ein bis zwei Tage, und der Effekt ist sofort spürbar, wärmere Fußböden im Erdgeschoss und ein geringerer Heizbedarf.
Dazu kommt ein Zusammenhang, der oft übersehen wird: Die Kellerdeckendämmung senkt die Heizlast des Gebäudes und erlaubt damit niedrigere Vorlauftemperaturen. Wer in den nächsten Jahren über eine Wärmepumpe nachdenkt, verbessert mit der gedämmten Kellerdecke deren spätere Effizienz gleich mit. Die Maßnahme ist damit ein sinnvoller erster Schritt einer Sanierung in Etappen, und über einen individuellen Sanierungsfahrplan lässt sich diese Reihenfolge von Anfang an fördergerecht planen. Wie die weiteren Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert werden, lesen Sie auf unseren Seiten zur Förderung für Fenster & Haustüren, zur Förderung der Dachsanierung und zur Förderung der Außenwandsanierung.
Antragsberechtigte: Wer kann die Förderung für die Kellerdeckendämmung beantragen?
Die BAFA Förderung für die Kellerdeckendämmung steht deutlich mehr Personen offen, als viele annehmen:
Eigentümer von Wohngebäuden
Ob Sie Ihr Haus selbst bewohnen oder vermieten, spielt für den BAFA Zuschuss keine Rolle. Auch für vermietete Immobilien erhalten Sie die volle Förderung. Gerade für Vermieter ist das interessant, denn der steuerliche Weg über die Einkommensteuer steht nur Selbstnutzern offen.
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Die Kellerdecke gehört in aller Regel zum Gemeinschaftseigentum. Deshalb stellt bei Eigentumswohnungen meist die WEG den Antrag, vertreten durch die Hausverwaltung. Ein entsprechender Beschluss der Eigentümerversammlung sollte vor der Antragstellung vorliegen. Gerade im Mehrfamilienhaus ist die Kellerdeckendämmung übrigens ein dankbarer WEG Beschluss: Die Kosten pro Partei sind überschaubar, niemand muss Handwerker in die eigene Wohnung lassen, und alle Erdgeschossparteien profitieren unmittelbar.
Mieter und Pächter
Auch als Mieter können Sie die Förderung beantragen, wenn Sie die Maßnahme auf eigene Kosten umsetzen möchten. Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung des Eigentümers.
Nießbrauchberechtigte und Contractoren
Wer ein dingliches Nutzungsrecht am Gebäude hält oder als Contractor energetische Maßnahmen für Dritte umsetzt, ist ebenfalls antragsberechtigt.
Wichtig in allen Fällen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, und das Gebäude muss die Voraussetzungen erfüllen, die wir weiter unten beschreiben. Wer den Antrag stellt, erhält auch die Auszahlung des Zuschusses.
Wie hoch ist die BAFA Förderung für die Kellerdeckendämmung?
Die BAFA Förderung für die Kellerdeckendämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die maximal förderfähigen Kosten gilt eine Staffelung je Wohneinheit: 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit, jeweils pro Kalenderjahr. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 € brutto, damit sind auch kleine Vorhaben förderfähig.
Dazu kommt der iSFP Bonus von 5 Prozentpunkten: Ist die Dämmung Bestandteil Ihres individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und erreicht Ihr Vorhaben ein förderfähiges Investitionsvolumen von mindestens 30.000 €, verdoppelt sich die Obergrenze der förderfähigen Kosten auf 60.000 € für die erste Wohneinheit, und auf den Kostenanteil über 30.000 € steigt der Fördersatz auf 20 Prozent.
Ehrlich eingeordnet: Eine Kellerdeckendämmung allein bleibt weit unter der 30.000 € Schwelle, typische Vorhaben im Einfamilienhaus kosten zwischen 2.000 € und 8.000 €. Der iSFP Bonus wird deshalb erst relevant, wenn Sie die Kellerdecke mit weiteren Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan in einem Vorhaben bündeln, etwa mit der Fassadendämmung. Für die Kellerdecke als Einzelmaßnahme rechnen Sie realistisch mit den 15 Prozent Grundförderung, und die sind angesichts der niedrigen Gesamtkosten bereits attraktiv.
Ein Ausblick für Planer: Ab 2027 kommt für Dämmmaßnahmen der Gebäudehülle ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozentpunkten für Gebäude mit besonders schlechtem energetischem Ausgangszustand (Worst Performing Buildings). Die Details regelt die Förderrichtlinie, sobald der Bonus startet; wir halten diese Seite dazu aktuell.
Zusätzlich bezuschusst das BAFA die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten mit 50 Prozent, diese Kosten zählen nicht zur Obergrenze der Maßnahme.
Das sagen unsere Kunden
S. Thüringer
"Herr Sukalic ist echt der perfekte Mann wenn es um Förderungen geht. Er hat uns sehr gut Beraten und alles zu unsere vollständigen Zufriedenheit erledigt, er war immer erreichbar bei Nachfragen und hat sich wirklich um alles gekümmert. Wir sagen Danke und weiter so !!!"
C. Panck
"Wer sich schon einmal selbst an KfW- oder BAFA-Anträge gewagt hat, weiß, wie kompliziert das sein kann. Hier wird man Schritt für Schritt begleitet. Besonders die schnelle und unkomplizierte Abwicklung der Unterlagen hat mich beeindruckt. Wer seine Förderung ohne Fehler und Stress erhalten möchte, sollte sich hier melden. Sehr empfehlenswert."
R. Fischer
"Die Förderung meiner Wärmepumpe wurde über Herrn Sukalic abgewickelt. Sämtliche Unterlagen für die Förderung habe ich sehr schnell zugesandt bekommen. Besonders hervorzuheben ist der günstige Preis; bei anderen Energieberatern hätte ich deutlich mehr bezahlt. Ich war mit dem Service voll zufrieden und würde Herrn Sukalic sofort weiterempfehlen."
Rechenbeispiel: So viel Zuschuss erhalten Sie bei der Kellerdeckendämmung
Familie B. lässt die 110 m² große Kellerdecke ihres Einfamilienhauses von unten dämmen. Zum Vergleich zeigt die zweite Spalte, wie die Rechnung aussieht, wenn die Familie die Dämmplatten selbst anbringt und nur Material und Zubehör kauft.
Position | Fachbetrieb | Eigenleistung |
|---|---|---|
Kosten der Maßnahme | 7.500 € | 2.800 € (Material) |
Fördersatz | 15 Prozent | 15 Prozent |
BAFA Zuschuss | 1.125 € | 420 € |
Zuschuss auf Fachplanung und Baubegleitung | 50 Prozent der Expertenkosten | 50 Prozent der Expertenkosten |
Effektive Kosten der Dämmung | 6.375 € | 2.380 € |
In beiden Fällen kommt der Zuschuss von 50 Prozent auf die Fachplanung und Baubegleitung dazu, den wir gleich mitbeantragen. Dieser deckt die Hälfte unseres Antragsservice ab. Bei der Eigenleistung muss ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Ausführung bestätigen, Details dazu im nächsten Abschnitt.
Förderung bei Eigenleistung: Materialkosten sind förderfähig
Die Kellerdeckendämmung ist die Maßnahme, bei der Eigenleistung am häufigsten vorkommt, und die Förderung macht das ausdrücklich mit. Wenn Sie die Dämmplatten selbst an die Kellerdecke kleben oder dübeln, sind die Materialkosten förderfähig: Dämmstoff, Kleber, Dübel und das notwendige Zubehör. Ihre eigene Arbeitszeit wird nicht bezuschusst.
Drei Dinge sind dabei entscheidend. Erstens muss das Material die technischen Anforderungen erfüllen, also nach der Verlegung den U-Wert von höchstens 0,25 W/(m²K) erreichen. Klären Sie Dämmstoff und Stärke deshalb vor dem Kauf, wir prüfen das im Rahmen der Antragstellung mit. Zweitens muss ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte nach Abschluss bestätigen, dass die Maßnahme fachgerecht ausgeführt wurde und die aufgeführten Kosten korrekt sind. Drittens gilt auch bei Eigenleistung die wichtigste Regel des gesamten Verfahrens: erst der Antrag, dann der Materialkauf. Rechnungen, die vor der Antragstellung datiert sind, kann das BAFA nicht berücksichtigen.
Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf und achten Sie darauf, das Material unbar zu bezahlen. Beim Verwendungsnachweis reichen wir die Materialrechnungen zusammen mit der Bestätigung der fachgerechten Ausführung für Sie ein.
BAFA Zuschuss, KfW Kredit oder Steuerbonus: Was lohnt sich wann?
Für die Kellerdeckendämmung gibt es drei staatliche Förderwege, die sich gegenseitig ausschließen. Sie können für dieselbe Maßnahme also nur einen davon nutzen, umso wichtiger ist die richtige Wahl vor der Beauftragung.
Der BAFA Zuschuss
Der Standardweg für die Kellerdeckendämmung als Einzelmaßnahme: 15 Prozent der förderfähigen Kosten, nach Abschluss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. Er steht Eigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermietern und Mietern offen und gilt auch für die Materialkosten bei Eigenleistung. Voraussetzung ist der Antrag vor der Beauftragung beziehungsweise eine aufschiebende oder auflösende Bedingung im Vertrag.
Der KfW Kredit 261
Fördert die Kellerdeckendämmung nicht einzeln, sondern nur im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit mit Tilgungszuschuss je nach erreichter Effizienzhaus Stufe. Der Antrag läuft über Ihre Hausbank, ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend eingebunden.
Der Steuerbonus nach § 35c EStG
Erlaubt Selbstnutzern, 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Einkommensteuer abzuziehen. Ein Antrag vorab ist nicht nötig, die Fachunternehmererklärung genügt. Dafür sind die Einschränkungen deutlich: nur für selbstgenutztes Wohneigentum, das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, der Vorteil wirkt nur bei entsprechender Steuerlast, und reine Eigenleistung ist ausgeschlossen, da die Ausführung durch ein Fachunternehmen Voraussetzung ist.
Unsere Einordnung: Für die Kellerdeckendämmung als gezielte Einzelmaßnahme ist der BAFA Zuschuss in den meisten Fällen der praktischste Weg. Er wird unabhängig von Ihrer Steuerlast direkt ausgezahlt, steht auch Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften offen und fördert als einziger Weg die Eigenleistung. Der Steuerbonus ist die Rettung, wenn ein Fachbetrieb bereits ohne Förderantrag beauftragt wurde. Welcher Weg zu Ihrer Situation passt, prüfen wir im Rahmen der kostenfreien Förderprüfung für Sie.
KfW Ergänzungskredit 358/359: Eigenanteil zinsgünstig finanzieren
Der BAFA Zuschuss deckt 15 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, den Rest tragen Sie selbst. Bei der Kellerdeckendämmung ist der Eigenanteil zwar überschaubar, wer die Maßnahme aber mit weiteren Sanierungsschritten kombiniert, kann die Finanzierung über den KfW Ergänzungskredit ergänzen. Er ist kein eigenständiger Förderweg, sondern eine Finanzierungshilfe, die genau auf die BAFA Förderung aufsetzt.
Die wichtigste Voraussetzung: Der Ergänzungskredit setzt einen Zuwendungsbescheid des BAFA voraus, der nicht älter als zwölf Monate sein darf. Beantragt wird er anschließend über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Zuwendungsbescheid, den wir im Rahmen der Antragstellung für Sie erwirken, ist zugleich das Dokument, das Ihre Bank für den Kredit benötigt.
Sie erhalten bis zu 120.000 € pro Wohneinheit als zinsgünstigen Kredit für die förderfähigen Kosten Ihrer Maßnahme. Wer die Immobilie selbst bewohnt und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 90.000 € im Jahr hat, profitiert über das Programm 358 zusätzlich von einer Zinsverbilligung. Für alle anderen, etwa Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften, steht das Programm 359 ohne Einkommensgrenze offen.
Voraussetzungen für die BAFA Förderung der Kellerdeckendämmung
Technische Mindestanforderungen an die Dämmung
Nach der Dämmung darf die Kellerdecke einen U-Wert von höchstens 0,25 W/(m²K) aufweisen. Die Anforderung ist strenger als der gesetzliche Standard des Gebäudeenergiegesetzes. Details und Sonderfälle finden Sie in der Tabelle im nächsten Abschnitt.
Fachgerechte, lückenlose Ausführung
Die Dämmung muss vollflächig und wärmebrückenminimiert ausgeführt werden, Anschlüsse und Durchdringungen, etwa an Rohrleitungen, sind fachgerecht einzuarbeiten.
Umsetzung durch einen Fachbetrieb oder Prüfung bei Eigenleistung
Die Arbeiten führt ein Fachbetrieb aus. Bei Eigenleistung sind die Materialkosten förderfähig, zudem muss ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung bestätigen.
Begleitung durch einen Energieberater
Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss in Planung und Antragstellung eingebunden werden. Über sofort-foerderung.de erhalten Sie diese Leistung komplett aus einer Hand.
Antrag vor Maßnahmenbeginn erforderlich
Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten und vor dem Materialkauf gestellt werden. Bei Beauftragung eines Fachbetriebs muss bei Antragstellung bereits ein Vertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält.
Alter des Gebäudes
Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige.
Frist für die Umsetzung
Die Maßnahme muss innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten nach der Förderzusage umgesetzt werden.
Höhe der Investitionskosten
Förderfähig sind 300 € bis 30.000 € pro Jahr für die erste Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern gilt eine Staffelung: jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Viele Förderanträge scheitern nicht an den Voraussetzungen, sondern an Formfehlern: zu spät gestellte Anträge, fehlende Dämmstoffangaben, Verträge ohne die erforderliche Bedingung. Mit sofort-foerderung.de stellen Sie sicher, dass alle Schritte korrekt eingehalten und die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Welche U-Werte muss die Kellerdeckendämmung erreichen?
Für die Förderung sind je nach Anlagentyp zwei Kennwerte entscheidend: der Wärmebereitstellungsgrad, der angibt, wie viel Wärme die Anlage aus der Abluft zurückgewinnt, und die spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren, die den Stromverbrauch im Verhältnis zum bewegten Luftvolumen beschreibt. Beide Werte stehen im Datenblatt des Geräts, Ihr Fachbetrieb weist sie im Angebot aus.
Bauteil | U-Wert nach Dämmung |
|---|---|
Kellerdecke (Dämmung von unten oder im Fußbodenaufbau) | ≤ 0,25 W/(m²K) |
Bodenfläche gegen Erdreich | ≤ 0,25 W/(m²K) |
Wandfläche gegen Erdreich (Perimeterdämmung) | ≤ 0,25 W/(m²K) |
Wandfläche gegen unbeheizte Räume | ≤ 0,25 W/(m²K) |
Einblasdämmung in Hohlräume (Sonderregel) | Wärmeleitfähigkeit höchstens 0,035 W/(mK), Hohlraum vollständig verfüllt |
Zur Einordnung: Das Gebäudeenergiegesetz verlangt bei einer ohnehin stattfindenden Erneuerung nur 0,30 W/(m²K), die Förderung ist also strenger als der gesetzliche Standard. In der Praxis ist der Wert gut erreichbar: Mit üblichen Dämmplatten aus EPS oder Mineralwolle braucht es je nach Ausgangszustand der Decke etwa 12 bis 16 cm Dämmstärke. Wird die Kellerhöhe knapp, etwa weil Rohrleitungen unter der Decke verlaufen, erreichen Hochleistungsdämmstoffe wie PUR/PIR den Wert bereits mit rund 8 bis 10 cm. Welcher Aufbau bei Ihrer Decke nötig ist, ergibt sich aus dem bestehenden Deckenaufbau; die Berechnung übernimmt der Energieeffizienz-Experte im Rahmen der technischen Projektbeschreibung.
Wie läuft der BAFA Antrag für die Kellerdeckendämmung ab?
Angebot einholen oder Material planen
Sie holen ein Angebot Ihres Fachbetriebs ein, den einzigen Schritt, den Sie selbst übernehmen. Der Vertrag darf bereits geschlossen werden, muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn von der Förderzusage abhängig macht. Bei Eigenleistung stellen Sie stattdessen eine Materialaufstellung mit Dämmstoffangaben zusammen, noch ohne zu kaufen.
Energieeffizienz-Experte und technische Projektbeschreibung
Unsere dena gelisteten Energieeffizienz-Experten prüfen Ihre geplante Maßnahme samt Dämmstoff und Dämmstärke und erstellen die technische Projektbeschreibung (TPB) innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Unterlagen. Damit erzeugen wir die TPB-ID, ohne die keine Antragstellung möglich ist.
Wir stellen Ihren Antrag beim BAFA
Wir reichen den Antrag mit der TPB-ID über das BAFA Portal ein, und zwar zwingend bevor die Arbeiten beginnen oder Material gekauft wird. Sobald uns der Zuwendungsbescheid vorliegt, informieren wir Sie umgehend.
Kellerdecke dämmen lassen oder selbst dämmen
Ihr Fachbetrieb führt die Arbeiten aus, oder Sie bringen die Dämmung in Eigenleistung an. Für die Umsetzung haben Sie nach der Bewilligung 36 Monate Zeit, bei Verzögerungen kümmern wir uns auf Wunsch um die Verlängerung des Bewilligungszeitraums.
Verwendungsnachweis und Auszahlung
Nach Abschluss der Arbeiten erstellen unsere Energieeffizienz-Experten den technischen Projektnachweis (TPN). Sie senden uns lediglich die Rechnungen, bei Eigenleistung zusammen mit der Bestätigung der fachgerechten Ausführung, den vollständigen Verwendungsnachweis reichen wir für Sie beim BAFA ein. Nach der Prüfung wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
So unterstützt Sie sofort-foerderung.de bei der BAFA Förderung
Für die BAFA Förderung ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten in der Förderrichtlinie verbindlich vorgeschrieben: Vor der Antragstellung erstellt er die technische Projektbeschreibung (TPB), nach der Dämmung den technischen Projektnachweis (TPN). Erst mit der TPB-ID kann der Antrag überhaupt beim BAFA eingereicht werden. Genau hier setzen wir an: Unsere zertifizierten, auf der dena Expertenliste geführten Energieeffizienz-Experten übernehmen den gesamten Prozess digital, ohne Termin vor Ort und ohne wochenlange Wartezeit.
Sie füllen einmal unser Formular aus, wir erledigen den Rest: Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme und die Dämmstoffangaben aus Angebot oder Materialliste, achten darauf, dass Ihr Vertrag mit dem Fachbetrieb die erforderliche aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, erstellen die technische Projektbeschreibung und reichen den Antrag über das BAFA Portal ein. Nach dem Zuwendungsbescheid begleiten wir Sie durch die Umsetzung, erstellen den technischen Projektnachweis und reichen den Verwendungsnachweis beim BAFA ein, bis der Zuschuss auf Ihrem Konto ist.
Wir übernehmen alle Schritte für Sie – Sie müssen sich um nichts kümmern
Umfeldmaßnahmen bei der Kellerdeckendämmung: Diese Kosten sind ebenfalls förderfähig
Neben der Dämmung selbst werden im Rahmen der BEG Förderung auch notwendige Umfeldmaßnahmen berücksichtigt. Fast alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen, können mit 15 Prozent bezuschusst werden.
Typische förderfähige Umfeldmaßnahmen:
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Vorarbeiten wie das Reinigen und Vorbereiten der Deckenunterseite
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Abhängen und Wiederanbringen von Leitungen, Lampen und Installationen
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Einarbeiten von Rohrdurchführungen und Anschlüssen in die Dämmebene
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Dämmung der obersten Kellerwandabschnitte (Flankendämmung) zur Vermeidung von Wärmebrücken
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Anpassung von Türen und Zargen bei Dämmung im Fußbodenaufbau
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Erneuerung des Bodenbelags bei Dämmung von oben
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Entsorgung von Altmaterial
-
Baustelleneinrichtung
-
weitere Kosten
Das bedeutet: Nicht nur die Dämmplatten selbst, sondern fast die komplette Maßnahme wird gefördert und Ihr Eigenanteil sinkt spürbar.
Regionale Förderprogramme für Kellerdeckendämmung
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten viele Bundesländer, Städte und Kommunen eigene Programme für den Fenstertausch oder die energetische Sanierung an, teils kombinierbar mit dem BAFA Zuschuss.
Ob und in welcher Höhe es in Ihrer Region Zusatzförderung gibt, prüfen wir im Rahmen der Antragstellung mit.
Informationen zu Förderung und Antragstellung in Ihrer Stadt finden Sie auf unseren regionalen Seiten.
Zuschüsse für Ihre Kellerdeckendämmung mit Sicherheit
Ihre Zufriedenheit und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle
Käuferschutz
Dank sicherer Zahlungsmethoden sind Ihre Bestellungen rundum geschützt

14 Tage Widerrufsrecht
Sie können Ihre Beauftragung innerhalb von 14 Tagen problemlos widerrufen
Zahlung nur bei Förderzusage

Sie zahlen unseren Antragservice nur dann, wenn Ihre Förderung bewilligt wurde
Die 5 häufigsten Fehler beim BAFA Antrag für die Kellerdeckendämmung
Fehler 1: Das Material wird vor der Antragstellung gekauft
Der Klassiker gerade bei dieser Maßnahme, weil sie so gut für Eigenleistung geeignet ist: Die Dämmplatten liegen schon im Baumarktwagen, bevor jemand an die Förderung denkt. Rechnungen, die vor der Antragstellung datiert sind, kann das BAFA nicht berücksichtigen, und ein bereits begonnenes Vorhaben ist gar nicht mehr förderfähig. Erst der Antrag, dann der Einkauf.
Fehler 2: Der Vertrag mit dem Fachbetrieb wird ohne Bedingungsklausel unterschrieben
Wer den Fachbetrieb beauftragt, bevor der Antrag eingereicht wurde, verliert den Förderanspruch vollständig, es sei denn, der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Fehlt die Klausel, hilft auch kein nachträglicher Antrag.
Fehler 3: Dämmstärke oder Dämmstoff verfehlen den U-Wert
Höchstens 0,25 W/(m²K) nach der Dämmung, das ist strenger als der gesetzliche Standard, und nicht jede Baumarktplatte in jeder Stärke erreicht den Wert bei jeder Decke. Wer ohne Berechnung dämmt, riskiert, dass die Maßnahme trotz vollem Einsatz nicht förderfähig ist. Die U-Wert-Berechnung gehört deshalb an den Anfang, nicht ans Ende.
Fehler 4: Die Flankendämmung wird vergessen
Endet die Dämmung exakt an der Kellerwand, entsteht dort eine Wärmebrücke, über die weiter Wärme abfließt und an der sich Feuchtigkeit niederschlagen kann. Die fachgerechte Lösung, das Herabführen der Dämmung an den obersten Wandabschnitten, ist als Umfeldmaßnahme förderfähig, muss aber im Angebot und im Antrag enthalten sein.
Fehler 5: Der Verwendungsnachweis scheitert an Formalitäten
Barzahlungen werden vom BAFA grundsätzlich nicht anerkannt, sämtliche Beträge müssen per Überweisung beglichen werden, auch der Baumarkteinkauf bei Eigenleistung. Ebenso führen fehlende Belege, eine fehlende Bestätigung der fachgerechten Ausführung oder ein verpasster Bewilligungszeitraum dazu, dass die zugesagte Förderung am Ende nicht ausgezahlt wird.
Der gemeinsame Nenner: Diese Fehler passieren, weil der Antragsprozess Details hat, die man nur kennt, wenn man ihn regelmäßig durchläuft. Genau deshalb übernehmen wir bei sofort-foerderung.de den kompletten Prozess für Sie, von der Prüfung Ihres Angebots oder Ihrer Materialliste über die technische Projektbeschreibung bis zum Verwendungsnachweis.

Einschätzung aus der Praxis
„Die Kellerdecke ist die Maßnahme, die ich Eigentümern am häufigsten als ersten Schritt empfehle. Der Aufwand ist klein, die Wirkung sofort spürbar, und wer später eine Wärmepumpe plant, senkt mit der gedämmten Kellerdecke schon heute die nötige Vorlauftemperatur. Ärgerlich ist nur eines: wenn das Material schon gekauft ist, bevor der Antrag gestellt wurde. Dann ist der Zuschuss unwiederbringlich verloren.“
Armin Sukalic, B. Eng., dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte
Was wird bei einer energetischen Sanierung gefördert?
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Häufig gestellte Fragen zur Kellerdeckendämmung Förderung
Haben Sie noch Fragen?
Ulmer Landstraße 335
86391 Stadtbergen
+49 821 508 996 49


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