Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?
Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.
Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.
BAFA Förderung für Fenster & Haustüren beantragen
Wir übernehmen für Sie die Antragstellung für Ihren Fenstertausch und Haustürentausch beim BAFA – mit sicherer Abwicklung und minimalem Aufwand für Sie. Alte Fenster und Haustüren lassen Wärme entweichen. Das senkt die Heizkosten und erhöht den Wohnkomfort.
Unser Förderversprechen:
Sie zahlen die Antragstellung erst nach Genehmigung Ihres Förderantrages.
Zahlung nur bei Förderzusage
1000+ gestellte Förderanträge
Über 6 Mio. € bewilligte Fördergelder
Antragsbearbeitunginnerhalb von 24h

Eigenanteil
299,-
Effektiv nur
Hinweis zur Förderfähigkeit
Über unseren Service nicht förderfähig sind:
Nichtwohngebäude, denkmalgeschützte Gebäude, Ferienhäuser und Wochenendhäuser. Gerne prüfen wir vorab, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist.
Service-Hotline: +49 821 508 996 49
Mo. - Sa. 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Wichtige Hinweise für Ihren Förderantrag
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Für die Antragstellung benötigen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Ihrem Fachbetrieb, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Das bedeutet: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn Ihre Förderzusage vorliegt, beziehungsweise er wird hinfällig, falls sie ausbleibt. So gehen Sie keine Verpflichtung ein, bevor Ihre Förderung gesichert ist.
Eine kostenlose Vertragsvorlage mit dieser Klausel finden Sie in unserem Downloadbereich. Bitte warten Sie mit dem Beginn der Arbeiten, mit Abschlagszahlungen und mit Materiallieferungen, bis wir Ihnen den Start bestätigen.
Unsere Leistungen im Überblick
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Prüfung der Förderfähigkeit: Wir prüfen Ihr Vorhaben und Ihre Angebote auf die Anforderungen der BEG Einzelmaßnahmen, inklusive der geforderten Uw-Werte Ihrer neuen Fenster und Türen.
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Technische Projektbeschreibung (TPB): Unsere dena gelisteten Energieeffizienz-Experten erstellen die für den Antrag verpflichtende TPB mit der zugehörigen TPB-ID, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen.
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Antragstellung per Vollmacht: Wir reichen Ihren Förderantrag beim BAFA ein und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Förderstelle bis zu Ihrem Zuwendungsbescheid.
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Begleitung während der Umsetzung: Ob Fristen, Bewilligungszeitraum oder Änderungen an der Maßnahme, wir bleiben Ihr Ansprechpartner per Telefon und E-Mail.
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Technischer Projektnachweis (TPN): Nach dem Einbau bestätigen unsere Energieeffizienz-Experten die fachgerechte Umsetzung mit dem TPN.
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Verwendungsnachweis und Auszahlung: Wir erstellen und übermitteln den Verwendungsnachweis, damit das BAFA Ihren Zuschuss auszahlt.
Ihr Förderantrag für Fenster & Haustüren
in 4 Schritten zu Ihrem Förderantrag
Sie zahlen erst nach Genehmigung Ihres Förderantrags. Wird Ihr Antrag nicht bewilligt, entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:
Aufgrund der bundesweiten Umstellung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können bis einschließlich 20.07.2026 keine neuen Förderanträge bei BAFA oder KfW gestellt werden.
Sie können Ihr Antragsformular dennoch über sofort-foerderung.de bereits jetzt ausfüllen und einreichen. Wir prüfen Ihr Vorhaben anschließend direkt nach den neuen Förderbedingungen, informieren Sie über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten und bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor. Sie können dann über eine Beauftragung entscheiden.
Die Antragstellung bei der zuständigen Förderstelle erfolgt ab dem 21.07.2026 nach den dann geltenden Förderbedingungen. Unsere Website wird derzeit schrittweise an die neuen Regelungen angepasst. Bis alle Inhalte aktualisiert sind, können einzelne Angaben noch den bisherigen Förderbedingungen entsprechen.
Zuschüsse für Fenster mit Sicherheit
Ihre Zufriedenheit und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle
Käuferschutz
Dank sicherer Zahlungsmethoden sind Ihre Bestellungen rundum geschützt

14 Tage Widerrufsrecht
Sie können Ihre Beauftragung innerhalb von 14 Tagen problemlos widerrufen
Zahlung nur bei Förderzusage

Sie zahlen unseren Antragservice nur dann, wenn Ihre Förderung bewilligt wurde
Bereits über 6 Mio. € Fördergelder beantragt
Das sagen unsere Kundinnen und Kunden:
FAQ
Weitere förderfähige Maßnahmen
Die wichtigsten staatlichen Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen auf einen Blick. Wählen Sie die passende Maßnahme aus und starten Sie den Förderantrag unkompliziert und strukturiert.




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