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Wichtige Hinweise zur BAFA Antragstellung

Diese Hinweise gelten für die Antragstellung über sofort-foerderung.de bei allen BAFA Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, also für Fenster und Haustüren, Dachsanierung, Außenwanddämmung und Lüftungsanlagen.

 

Bitte lesen Sie die folgenden Punkte vor dem Absenden Ihres Antragsformulars aufmerksam durch. Sie bestätigen mit dem Absenden, dass Sie die Hinweise zur Kenntnis genommen haben und mit ihnen einverstanden sind.

Ordentlich sortierte Antragsunterlagen mit einem Stift auf einem hellen Schreibtisch im Tageslicht. Symbolbild für die Vorbereitung eines Förderantrags zur energetischen Sanierung ohne erkennbare Dokumenteninhalte.

Symbolbild, KI-generiert

Förderfähigkeit Ihres Vorhabens

Über unseren Service förderfähig sind Bestandswohngebäude in Deutschland, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

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Nicht förderfähig über unseren Service sind:

  • Nichtwohngebäude

  • denkmalgeschützte Gebäude

  • Ferienhäuser und Wochenendhäuser

  • Neubauten und Gebäude, die jünger als fünf Jahre sind
     

Die Prüfung der Förderfähigkeit ist für Sie kostenfrei. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderfähig sein, entstehen Ihnen keine Kosten für den Antrag.

 

Bei Fragen zur Förderfähigkeit erreichen Sie uns unter +49 821 508 996 49 (Mo. bis Sa. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder kontakt@sofort-foerderung.de.

​Beauftragung von Fachbetrieben und Materiallieferungen

Der Förderantrag muss vor dem Beginn Ihres Vorhabens beim BAFA gestellt werden. Für die Antragstellung benötigen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Ihrem Fachbetrieb, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Das bedeutet: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn Ihre Förderzusage vorliegt, beziehungsweise er wird hinfällig, falls sie ausbleibt. So gehen Sie keine Verpflichtung ein, bevor Ihre Förderung gesichert ist.

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Eine kostenlose Vertragsvorlage mit dieser Klausel finden Sie in unserem Downloadbereich. 

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Bitte warten Sie mit dem Beginn der Arbeiten, mit Abschlagszahlungen und mit Materiallieferungen, bis wir Ihnen den Start bestätigen. Ein zu früher Beginn gilt als vorzeitiger Vorhabensbeginn und führt zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.

Erforderliche Unterlagen für die Bearbeitung

Bitte reichen Sie das Antragsformular zusammen mit allen Angeboten ein, um die sofortige Bearbeitung Ihres Förderantrags zu gewährleisten. Fehlende oder unvollständige Unterlagen verzögern die Bearbeitung.

 

Alle betroffenen Angebote der Maßnahme müssen zur Prüfung eingereicht werden, also auch Angebote für Abbruch-, Ausbau-, Elektro- oder Montagearbeiten sowie Leistungen eines zweiten Betriebs. In den Angeboten müssen die technischen Kennwerte der Maßnahme ausgewiesen sein:

  • bei Fenstern, Haustüren und Dachflächenfenstern die U-Werte der Elemente

  • bei Dach- und Außenwanddämmung die Dämmstoffangaben, aus denen sich der erreichte U-Wert ergibt

  • bei Lüftungsanlagen der Wärmebereitstellungsgrad und die elektrische Leistungsaufnahme, alternativ das Datenblatt des Geräts

Förderbedingungen und steuerliche Hinweise

Eine gleichzeitige Nutzung der Zuschussförderung und der Steuerermäßigung gemäß § 35c Einkommensteuergesetz für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ist nicht möglich. Für ein und dieselbe Maßnahme müssen Sie sich für einen der beiden Wege entscheiden.

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Die Bewilligung Ihres Antrags und die Höhe des Zuschusses liegen in der Entscheidung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).

Vertrags- und Auszahlungshinweise

Als Absicherung für Sie ist in der Beauftragung unseres Antragsservice eine Klausel mit aufschiebender/auflösender Bedingung enthalten, sodass, im Falle einer Absage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Vertrag nichtig ist und Sie uns keiner Zahlung schuldig sind.

Die Zahlung unseres Antragsservice erfolgt erst nach Genehmigung Ihres Antrags und dem Erhalt Ihres Zuwendungsbescheids. Wird Ihr Antrag nicht bewilligt, entstehen Ihnen keine Kosten.

Der Zuschuss des BAFA wird nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung des Verwendungsnachweises direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. Bitte beachten Sie: Barzahlungen an Fachbetriebe werden vom BAFA nicht anerkannt, sämtliche Rechnungen müssen per Überweisung beglichen werden.

Stand: [31.Juli 2026]. Bei Änderungen der Förderbedingungen aktualisieren wir diese Hinweise; es gilt die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung veröffentlichte Fassung.

Bereit? Dann starten Sie jetzt Ihren Antrag

Wählen Sie Ihr Vorhaben, geben Sie Ihre Daten ein, den Rest übernehmen wir oder begleiten Sie Schritt für Schritt.

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