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EPS Dämmung: Eigenschaften, Einsatzbereiche und Förderung im Überblick

Autorenbild: sofort-foerderung.de
sofort-foerderung.de
13. Aug.
9 Min. Lesezeit

Kaum ein Dämmstoff ist in Deutschland so verbreitet wie EPS, besser bekannt unter dem Markennamen Styropor. An unzähligen Fassaden steckt er hinter dem Putz, auf Flachdächern liegt er unter der Abdichtung, und im Fußbodenaufbau trägt er den Estrich. Trotzdem ranken sich um kaum ein Material so viele Fragen: Ist EPS brennbar? Wie schlägt es sich gegen die leistungsstärkeren Hartschäume PUR und PIR? Und was davon wird eigentlich gefördert?


Dieser Beitrag ordnet die EPS Dämmung fachlich ein: von den Materialeigenschaften über die typischen Einsatzbereiche bis zum Vergleich mit PUR und PIR. Dazu erfahren Sie, welche Anforderungen eine Dämmmaßnahme erfüllen muss, damit das BAFA sie bezuschusst, und wie der Antrag abläuft, bevor der erste Handwerker beauftragt wird.

Denn genau hier passieren die teuersten Fehler: nicht bei der Materialwahl, sondern beim Zeitpunkt des Antrags und bei U-Werten, die knapp an der Förderschwelle vorbeigeplant wurden.


Inhaltsverzeichnis


EPS Dämmung an einer Hausfassade: graue Dämmplatten werden im Wärmedämmverbundsystem verlegt


Kurz erklärt: EPS Dämmung


  • EPS steht für expandiertes Polystyrol, umgangssprachlich Styropor

  • Wärmeleitfähigkeit je nach Qualität etwa 0,032 bis 0,040 W/(mK)

  • Haupteinsatz: Fassadendämmung im Wärmedämmverbundsystem, Flachdach, Fußboden, Perimeterbereich (als speziell zugelassene Variante)

  • Günstigster gängiger Dämmstoff, leicht zu verarbeiten, feuchteunempfindlich

  • Schwer entflammbar durch moderne Flammschutzmittel, das früher übliche HBCD ist seit Jahren verboten

  • PUR und PIR dämmen deutlich besser (bis etwa 0,022 W/(mK)), kosten aber mehr und lohnen sich vor allem dort, wo die Aufbauhöhe begrenzt ist

  • Gefördert wird nicht das Material, sondern das Ergebnis: Das Bauteil muss nach der Dämmung den geforderten U-Wert erreichen, dann zahlt das BAFA 15 Prozent Zuschuss



Was ist EPS und wie wird es hergestellt?


Expandiertes Polystyrol entsteht aus kleinen Kunststoffperlen, die mit dem Treibmittel Pentan aufgeschäumt und anschließend zu Blöcken oder Platten verschweißt werden. Das fertige Material besteht zu rund 98 Prozent aus Luft, eingeschlossen in Millionen winziger Zellen. Genau diese ruhende Luft macht die Dämmwirkung aus.


Im Handel begegnet Ihnen EPS in verschiedenen Qualitäten. Die klassische weiße Platte erreicht eine Wärmeleitfähigkeit von etwa 0,035 bis 0,040 W/(mK). Graue Platten enthalten zusätzlich Grafit, der die Wärmestrahlung reflektiert, und kommen damit auf Werte um 0,032. Für dieselbe Dämmwirkung genügt bei grauem EPS also eine etwas dünnere Schicht, was vor allem an der Fassade Vorteile bringt, wenn Dachüberstände oder Fensterlaibungen die Dicke begrenzen.


Wichtig für die Einordnung: EPS ist nicht dasselbe wie XPS. Extrudiertes Polystyrol ist dichter, druckfester und noch unempfindlicher gegen Feuchtigkeit, dafür teurer. XPS ist die erste Wahl für erdberührte Bauteile wie Kellerwände von außen, während EPS die Fassade und den Innenausbau dominiert.



Wo wird EPS eingesetzt?


Der mit Abstand größte Einsatzbereich ist das Wärmedämmverbundsystem an der Fassade. Die Platten werden auf die Außenwand geklebt und gedübelt, darüber kommen Armierungsschicht und Putz. Weil EPS leicht ist, sich einfach schneiden lässt und wenig kostet, hat es sich hier über Jahrzehnte als Standard etabliert.


Auf dem Flachdach liegt EPS als Gefälledämmung unter der Abdichtung, im Fußboden trägt es als Trittschall- und Wärmedämmung den Estrich. Für den Sockelbereich und erdberührte Anwendungen gibt es speziell zugelassene Varianten mit erhöhter Rohdichte, wobei hier häufig XPS den Vorzug erhält.


Weniger geeignet ist EPS überall dort, wo Diffusionsoffenheit oder sommerlicher Hitzeschutz im Vordergrund stehen. Im Steildach zwischen den Sparren arbeitet man deshalb meist mit Mineralwolle, Zellulose oder Holzfaser, die Feuchtigkeit besser puffern und durch ihre höhere Speichermasse die Sommerhitze länger abhalten.



Wie sicher ist EPS? Brandschutz und Umwelt


Polystyrol ist ein organischer Kunststoff und damit grundsätzlich brennbar. Als Baustoff wird EPS heutzutage jedoch ausschließlich schwer entflammbar ausgerüstet und erreicht die Baustoffklasse B1. In Wärmedämmverbundsystemen sorgen zusätzlich konstruktive Maßnahmen wie Brandriegel aus Mineralwolle oberhalb der Fenster dafür, dass sich ein Brand nicht über die Fassade ausbreiten kann. Bei fachgerechter Ausführung nach Zulassung gilt das System als sicher, die Anforderungen sind in den letzten Jahren mehrfach verschärft worden.


Beim Umweltthema lohnt der Blick auf die Zeitachse. Das früher eingesetzte Flammschutzmittel HBCD ist seit Jahren verboten, heutige Platten enthalten ein unbedenkliches polymeres Flammschutzmittel. Altplatten mit HBCD dürfen weiter verbaut bleiben, müssen beim Rückbau aber als überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt werden. Wer heute neues EPS kauft, hat dieses Problem nicht mehr. In der Nutzungsphase gibt das Material keine Schadstoffe an die Raumluft ab, und die eingesparte Heizenergie übersteigt den Herstellungsaufwand bereits nach wenigen Jahren deutlich.



EPS oder PUR und PIR: der Vergleich


PUR (Polyurethan) und die weiterentwickelte Variante PIR (Polyisocyanurat) sind Hartschäume mit der besten Dämmleistung unter den gängigen Materialien. Mit Wärmeleitfähigkeiten von etwa 0,022 bis 0,028 W/(mK) dämmen sie rund ein Viertel bis ein Drittel besser als EPS. In der Praxis heißt das: Wo EPS 16 Zentimeter braucht, genügen bei PIR oft 12.


Kriterium

EPS

PUR/PIR

Wärmeleitfähigkeit

ca. 0,032 bis 0,040 W/(mK)

ca. 0,022 bis 0,028 W/(mK)

Preis je Quadratmeter

niedrig

deutlich höher

Typischer Einsatz

Fassade (WDVS), Flachdach, Fußboden

Aufsparrendämmung, Flachdach, schlanke Aufbauten

Druckfestigkeit

gut, je nach Rohdichte

sehr gut

Feuchteverhalten

unempfindlich

unempfindlich, meist mit Deckschichten

Brandverhalten

schwer entflammbar (B1)

schwer entflammbar, PIR mit besserem Brandverhalten als PUR


Die Entscheidung ist selten eine Frage von besser oder schlechter, sondern eine Frage des Bauteils und des Platzes. PUR und PIR spielen ihre Stärke aus, wo jeder Zentimeter zählt: bei der Aufsparrendämmung, wenn das Dach ohnehin neu eingedeckt wird und die Dämmung als geschlossene Schicht über den Sparren liegt, oder am Flachdach, wo geringe Aufbauhöhen gefragt sind. An der Fassade dagegen rechnet sich der Aufpreis meist nicht, weil dort in der Regel genug Platz für eine dickere EPS Schicht vorhanden ist.



Welche Dämmung für welches Bauteil?


Als Faustregel für die Materialwahl hat sich bewährt:

  • Fassade (Wärmedämmverbundsystem): EPS als wirtschaftlicher Standard, alternativ Mineralwolle bei erhöhten Brandschutzanforderungen oder Holzfaser für diffusionsoffene Aufbauten

  • Steildach zwischen den Sparren: Mineralwolle, Zellulose oder Holzfaser

  • Aufsparrendämmung: PUR/PIR oder Holzfaser, je nachdem ob schlanker Aufbau oder Hitzeschutz Priorität hat

  • Flachdach: EPS oder PIR, bei hoher Belastung XPS

  • Oberste Geschossdecke: EPS Platten, Mineralwolle oder Einblasdämmung

  • Kellerdecke: EPS oder PUR Platten von unten

  • Erdberührte Bauteile: XPS oder speziell zugelassenes Perimeter EPS


Für die Förderung ist diese Wahl übrigens zweitrangig. Das BAFA schreibt kein Material vor, sondern einen Zielwert: Nach der Dämmung darf die Außenwand höchstens einen U-Wert von 0,20 W/(m²K) erreichen, Dach und oberste Geschossdecke höchstens 0,14. Diese Anforderungen sind strenger als der gesetzliche Standard. Ob Sie den Wert mit 16 Zentimetern EPS oder 12 Zentimetern PIR erreichen, bleibt Ihnen und Ihrem Fachbetrieb überlassen. Den rechnerischen Nachweis führt der Energieeffizienz-Experte im Rahmen der Antragsunterlagen.


Bei sofort-foerderung.de gehört diese Prüfung automatisch dazu: Wir rechnen anhand Ihres Angebots nach, ob der geplante Aufbau die Anforderung erfüllt, bevor der Antrag gestellt wird.




Förderung für die Dämmung mit EPS, PUR oder PIR


Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle fördert das BAFA über die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit einem Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind dabei nicht nur die Dämmplatten selbst, sondern die komplette Maßnahme: Material, Handwerkerleistung, Gerüst, notwendige Nebenarbeiten wie neue Fensterbänke oder die Verlängerung des Dachüberstands und auch die Entsorgung alter Dämmung.


Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr für die erste Wohneinheit, daraus ergeben sich bis zu 4.500 Euro Zuschuss. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 Euro, und der Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro wird mit 20 Prozent bezuschusst. So sind bis zu 10.500 Euro Zuschuss für die erste Wohneinheit möglich. Gerade bei einer kompletten Fassadendämmung wird die Schwelle von 30.000 Euro förderfähigem Investitionsvolumen häufig erreicht, sodass sich der Sanierungsfahrplan hier tatsächlich auszahlt. Bei kleineren Maßnahmen wie einer reinen Kellerdeckendämmung bleibt es dagegen meist beim Grundfördersatz.


Die wichtigsten Bedingungen im Überblick:

Voraussetzung

Anforderung

U-Wert Außenwand

höchstens 0,20 W/(m²K)

U-Wert Dach und oberste Geschossdecke

höchstens 0,14 W/(m²K)

Gebäudealter

mindestens 5 Jahre

Mindestinvestition

300 Euro brutto

Antragszeitpunkt

vor Vorhabensbeginn

Vertrag mit dem Fachbetrieb

mit aufschiebender oder auflösender Bedingung

Energieeffizienz-Experte

verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben

Als Alternative zum Zuschuss existiert der Steuerbonus für energetische Sanierungen nach Paragraf 35c EStG. Für ein und dieselbe Maßnahme gilt allerdings ein striktes Entweder-oder, beides zusammen ist ausgeschlossen. In den meisten Fällen ist der direkte Zuschuss die bessere Wahl. Förderbedingungen können sich ändern, eine individuelle Prüfung vor der Beauftragung ist deshalb immer sinnvoll.


Genau das übernimmt sofort-foerderung.de für Sie: Wir prüfen Ihr Vorhaben, klären, ob sich der Sanierungsfahrplan in Ihrem Fall lohnt, und stellen den kompletten BAFA Antrag mit Vollmacht.




Schritt für Schritt zur geförderten Dämmung


1. Vorhaben klären und Angebot einholen. Sie holen ein Angebot Ihres Fachbetriebs ein. Wichtig: Der Vertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Diese Klausel muss bereits bei der Antragstellung vorliegen, denn ein Vertrag ohne sie gilt als vorzeitiger Vorhabensbeginn und macht die Förderung unmöglich. Eine passende Formulierungsvorlage finden Sie in unseren kostenlosen Downloads.


2. Förderfähigkeit prüfen lassen. Sie füllen das Online-Formular bei sofort-foerderung.de aus und laden Ihr Angebot hoch. Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben die technischen Anforderungen erfüllt, insbesondere ob der geplante Aufbau den geforderten U-Wert erreicht.


3. Antrag stellen. Der Energieeffizienz-Experte erstellt die Technische Projektbeschreibung, Ihre Antragsunterlagen sind innerhalb von 24 Stunden fertig. Mit Ihrer Vollmacht reichen wir den Antrag komplett beim BAFA ein.


4. Umsetzen und Nachweise einreichen. Nach der Antragstellung dürfen die Arbeiten auf eigenes Risiko beginnen, Sie müssen nicht auf die Förderzusage warten. Nach Abschluss der Dämmung erstellen wir den Technischen Projektnachweis und reichen die Unterlagen zur Auszahlung ein.




Typische Fehler und wie Sie diese vermeiden


Der Vertrag wird zu früh unterschrieben. Der häufigste und teuerste Fehler: Der Dämmauftrag ist erteilt, bevor der Förderantrag gestellt wurde, und der Vertrag enthält keine Förderklausel. Damit gilt das Vorhaben als begonnen, eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Lassen Sie die Vertragsklausel prüfen, bevor Sie unterschreiben.


Der U-Wert wird nur nach GEG geplant. Das Gebäudeenergiegesetz verlangt an der Außenwand 0,24 W/(m²K), die Förderung 0,20 W/(m²K). Wer nur den gesetzlichen Mindeststandard plant, saniert förderfrei. Ein paar Zentimeter mehr Dämmstärke oder ein Material mit besserer Wärmeleitfähigkeit lösen das Problem meist für wenige hundert Euro Mehrkosten, denen tausende Euro Zuschuss gegenüberstehen.


Die Nebenkosten fehlen im Antrag. Gerüst, Entsorgung der Altdämmung, neue Fensterbänke: Wer nur die Dämmplatten beantragt, verschenkt förderfähige Kosten und damit bares Geld.


Der Energieeffizienz-Experte fehlt. Ohne die verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschriebene Einbindung eines Experten gibt es keinen Zuschuss. Bei sofort-foerderung.de ist das automatisch abgedeckt.


Viele abgelehnte Anträge scheitern an genau solchen formalen Punkten, nicht an der Förderfähigkeit der Maßnahme selbst.



Experte für Förderanträge  in einem schwarzen Anzug und weißem Hemd vor einem schwarzen Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck.

Einschätzung aus der Praxis

„Bei der Materialfrage erlebe ich oft lange Diskussionen über EPS gegen PIR, während die eigentlich entscheidenden Punkte untergehen. Ob eine Fassadendämmung gefördert wird, entscheidet sich nicht am Dämmstoff, sondern am U-Wert nach der Maßnahme und am Zeitpunkt des Antrags. Ich rechne jeden Aufbau nach, und erstaunlich häufig fehlen nur ein bis zwei Zentimeter Dämmstärke zur Förderfähigkeit. Das vor der Beauftragung zu korrigieren kostet fast nichts, danach ist es zu spät."

Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte



Fazit: EPS bleibt der Preis-Leistungs-Standard


Die EPS Dämmung ist aus gutem Grund der meistverbaute Dämmstoff an deutschen Fassaden: günstig, bewährt, unkompliziert zu verarbeiten und bei fachgerechter Ausführung sicher. PUR und PIR sind die richtige Wahl, wenn die Aufbauhöhe begrenzt ist, etwa bei der Aufsparrendämmung, kosten diesen Vorteil aber spürbar mit. Für die Förderung zählt am Ende ohnehin nicht das Material, sondern das Ergebnis: der U-Wert des gedämmten Bauteils, der Antrag vor dem Vorhabensbeginn und der Vertrag mit der richtigen Klausel.

Wer diese drei Punkte im Griff hat, sichert sich 15 Prozent Zuschuss, mit

Sanierungsfahrplan bei größeren Vorhaben deutlich mehr. sofort-foerderung.de prüft Ihr Dämmvorhaben, erstellt die Antragsunterlagen innerhalb von 24 Stunden und übernimmt den kompletten BAFA Antrag mit Vollmacht, bis der Zuschuss auf Ihrem Konto ist.




Häufige Fragen zur EPS Dämmung


Wie lange hält eine EPS Dämmung? 

Bei fachgerechter Ausführung hält ein Wärmedämmverbundsystem mit EPS 40 Jahre und länger, die Dämmwirkung lässt über die Zeit praktisch nicht nach. Entscheidend ist die Pflege der Putzoberfläche: Risse sollten zeitnah geschlossen werden, damit keine Feuchtigkeit hinter das System gelangt.

 In vielen Fällen ja. Die Aufdopplung eines intakten Wärmedämmverbundsystems ist technisch möglich und als Dämmmaßnahme förderfähig, sofern der U-Wert nach der Aufdopplung die Anforderung erfüllt. Voraussetzung ist eine Prüfung des Bestandssystems auf Tragfähigkeit und Haftung, die der Fachbetrieb vor Ort vornimmt.

Ist graues EPS den Aufpreis wert?

Meistens ja, denn der Aufpreis ist gering und die um etwa zehn Prozent bessere Dämmleistung spart entweder Dämmstärke oder verbessert den U-Wert. Gerade wenn der Zielwert von 0,20 W/(m²K) an der Außenwand knapp erreicht wird, ist graues EPS oft der einfachste Weg auf die sichere Seite.

Schimmelt eine Fassade mit EPS Dämmung schneller?

Im Wohnraum ist das Gegenteil der Fall: Die gedämmte Wand bleibt innen wärmer, dadurch sinkt das Risiko von Kondensat und Schimmel in den Raumecken. Auf der Putzoberfläche außen kann sich bei ungünstiger Lage Algenbewuchs bilden, weil die Oberfläche kühler bleibt. Das ist ein optisches Thema, kein bauphysikalischer Schaden, und lässt sich mit geeigneten Putzen reduzieren.

Ja, wenn die Entsorgung im Zuge der neuen Dämmmaßnahme anfällt, zählt sie zu den förderfähigen Kosten. Das gilt auch für belastete Altdämmung, deren Entsorgung teuer werden kann, etwa altes EPS mit dem früheren Flammschutzmittel HBCD. Achten Sie darauf, dass die Entsorgung im Angebot Ihres Fachbetriebs ausgewiesen ist, dann nehmen wir sie bei sofort-foerderung.de mit in die förderfähigen Kosten Ihres Antrags auf.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, denn der erreichte U-Wert hängt vom gesamten Wandaufbau ab, nicht nur von der Dämmschicht. Als Größenordnung: Für die Anforderung an der Außenwand von höchstens 0,20 W/(m²K) sind mit PIR meist rund 10 bis 12 Zentimeter nötig, mit grauem EPS etwa 14 bis 16. Den verbindlichen Nachweis rechnet der Energieeffizienz-Experte für Ihren konkreten Aufbau, bei sofort-foerderung.de bereits im Rahmen der Förderprüfung vor der Antragstellung.

Bei Eigenleistung sind die Materialkosten förderfähig, Ihre Arbeitszeit nicht. Ein Fachunternehmen oder der Energieeffizienz-Experte muss die fachgerechte Ausführung bestätigen. Gerade beim Wärmedämmverbundsystem an der Fassade raten wir von reiner Eigenleistung ab, weil Verarbeitungsfehler hier schnell zu Bauschäden führen. Bei einfachen Maßnahmen wie der obersten Geschossdecke ist Eigenleistung dagegen gut machbar.




Fördermittel einfach und sicher beantragen


Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.


Genau dabei unterstützen wir Sie.


Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess, von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.


Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.


Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.


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