KfW Förderung für Fenster: warum der Zuschuss vom BAFA kommt
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- vor 4 Tagen
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Wer neue Fenster plant und nach staatlicher Unterstützung sucht, landet fast automatisch bei der Suche nach einer KfW Förderung für Fenster. Das ist verständlich, denn die KfW ist die bekannteste Adresse für Fördermittel rund ums Haus. Beim Fenstertausch führt diese Suche allerdings in die falsche Richtung: Den Zuschuss für neue Fenster zahlt nicht die KfW, sondern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA.
Die gute Nachricht: Für Sie als Eigentümer ändert das nichts an der Höhe der Förderung, sondern nur an der zuständigen Stelle und am Ablauf der Antragstellung. Die Konditionen sind attraktiv, und wer die Zuständigkeiten kennt, vermeidet einen der häufigsten Fehler bei der Fördersuche: Zeit in Programme zu investieren, die für das eigene Vorhaben gar nicht gedacht sind.
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die Verwechslung so verbreitet ist, wann die KfW beim Fenstertausch trotzdem eine Rolle spielt, wie hoch der Zuschuss über das BAFA ausfällt und wie Sie ihn Schritt für Schritt beantragen.
Inhaltsverzeichnis

Kurz erklärt: Förderung für neue Fenster
Einen direkten KfW Zuschuss nur für neue Fenster gibt es nicht. Zuständig für den Fenstertausch als Einzelmaßnahme ist das BAFA.
Das BAFA zahlt 15 Prozent Zuschuss auf förderfähige Kosten von bis zu 30.000 Euro pro Kalenderjahr für die erste Wohneinheit, also bis zu 4.500 Euro.
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich die Kostengrenze auf 60.000 Euro, und der Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro wird mit 20 Prozent bezuschusst. So sind bis zu 10.500 Euro für die erste Wohneinheit möglich.
Die KfW kommt beim Fenstertausch nur über Kredite ins Spiel: bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder als Ergänzungskredit zur Finanzierung des Eigenanteils.
Der Antrag muss vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden, und ein Energieeffizienz-Experte ist verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben.
Warum so viele Eigentümer die KfW Förderung für Fenster suchen
Die Verwechslung hat eine einfache Erklärung: Über viele Jahre lief die Förderung für energieeffiziente Fenster tatsächlich über die KfW. In den früheren Programmen für energieeffizientes Sanieren konnten Eigentümer Zuschüsse und Kredite für den Fenstertausch direkt bei der KfW beantragen. Diese Programme haben sich fest in den Köpfen verankert, entsprechende Ratgeberartikel und Empfehlungen kursieren bis heute im Netz.
Mit der Bündelung aller Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude wurden die Zuständigkeiten jedoch neu verteilt. Seitdem gilt eine klare Arbeitsteilung: Das BAFA ist für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik zuständig, also für Fenster, Haustüren, Dachdämmung, Fassadendämmung und Lüftungsanlagen. Die KfW verantwortet die Heizungsförderung sowie Kredite für umfassende Sanierungen.
Dazu kommt ein zweiter Grund für die Verwirrung: Wer eine neue Heizung plant, ist bei der KfW richtig. Viele Eigentümer, die gerade den Heizungstausch über die KfW abgewickelt haben, gehen deshalb davon aus, dass auch die Fenster dort gefördert werden. Das Gegenteil ist der Fall, und genau diese Trennung sollten Sie kennen, bevor Sie Angebote einholen und Anträge vorbereiten.
BAFA oder KfW: wer heute wofür zuständig ist
Die Zuständigkeiten in der Bundesförderung für effiziente Gebäude folgen einer klaren Logik. Diese Übersicht zeigt, welche Stelle für welches Vorhaben der richtige Ansprechpartner ist:
Vorhaben | Zuständige Stelle | Art der Förderung |
BAFA | Zuschuss | |
BAFA | Zuschuss | |
BAFA | Zuschuss | |
Lüftungsanlagen | BAFA | Zuschuss |
KfW | Zuschuss | |
KfW | Kredit mit Tilgungszuschuss | |
Ergänzungskredit zur Finanzierung des Eigenanteils | KfW | Kredit |
Für Ihren Fenstertausch bedeutet das: Der Zuschuss läuft über das BAFA, beantragt wird er über das BAFA Portal, und die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme direkt auf Ihr Konto. Die Konditionen sind dabei bundesweit einheitlich geregelt, unabhängig davon, in welchem Bundesland Ihr Gebäude steht.
Wichtig zu wissen: Beide Wege lassen sich kombinieren. Wer im Zuge einer größeren Sanierung die Fenster über das BAFA fördern lässt und gleichzeitig die Heizung über die KfW tauscht, nutzt beide Programme parallel. Jede Maßnahme wird dabei separat beantragt und hat ihre eigenen Obergrenzen.
So hoch ist der Zuschuss für neue Fenster
Das BAFA fördert den Austausch alter Fenster gegen moderne, energieeffiziente Fenster mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind dabei nicht nur die Fenster selbst, sondern auch der fachgerechte Einbau, notwendige Nebenarbeiten und die Entsorgung der alten Fenster. Pro Kalenderjahr werden für die erste Wohneinheit Kosten von bis zu 30.000 Euro anerkannt, daraus ergibt sich ein Zuschuss von bis zu 4.500 Euro.
Deutlich mehr ist mit einem individuellen Sanierungsfahrplan möglich. Der iSFP wirkt gleich doppelt: Die Grenze der förderfähigen Kosten verdoppelt sich für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro, und für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro steigt der Fördersatz von 15 auf 20 Prozent. So werden aus höchstens 4.500 Euro bis zu 10.500 Euro Zuschuss für die erste Wohneinheit. Voraussetzung ist, dass der Fenstertausch Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist, das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 Euro beträgt und die Umsetzung innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans erfolgt.
Ehrlicherweise gehört dazu: Ein reiner Fenstertausch im Einfamilienhaus liegt häufig unter der Schwelle von 30.000 Euro. In diesem Fall erhöht der iSFP den Fördersatz nicht, die Förderung bleibt bei 15 Prozent. Der Bonus lohnt sich vor allem, wenn Sie mehrere Maßnahmen kombinieren oder ein größeres Fenstervorhaben planen. Wie sich das in Ihrem Fall rechnet, können Sie mit unserem Förderrechner in wenigen Minuten prüfen.
Technisch müssen die neuen Fenster einen U-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen, gemessen am Gesamtelement aus Verglasung und Rahmen. Für Haustüren gilt ein U-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K), für Dachflächenfenster von höchstens 1,0 W/(m²K). Diese Anforderungen sind bewusst strenger als der gesetzliche Standard, moderne dreifach verglaste Fenster erfüllen sie in der Regel problemlos. Außerdem muss das Gebäude mindestens fünf Jahre alt sein, und die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto.
Ein Vorteil, den viele Eigentümer nicht kennen: Moderne energieeffiziente Fenster bringen häufig ein integriertes Sicherheitskonzept mit, etwa einbruchhemmende Beschläge, Pilzkopfverriegelungen, abschließbare Fenstergriffe oder Sicherheitsverglasung bis zur Widerstandsklasse RC2. Diese Ausstattung ist Teil des geförderten Fensterelements, Sie verbessern also Wärmedämmung und Einbruchschutz in einem Schritt.
Alle Details zu Voraussetzungen, förderfähigen Kosten und U-Werten haben wir auf unserer Seite zur Förderung für Fenster für Sie zusammengestellt.
Wann die KfW beim Fenstertausch doch ins Spiel kommt
Ganz aus dem Spiel ist die KfW beim Thema Fenster nicht. Es gibt zwei Konstellationen, in denen sie auch für Ihren Fenstertausch relevant wird, allerdings nicht als Zuschussgeber, sondern als Kreditgeber.
Die erste Konstellation ist die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Wenn Sie Ihr Gebäude nicht in Einzelschritten, sondern in einem Zug auf einen Effizienzhausstandard bringen, läuft die Förderung über den KfW Wohngebäude Kredit. Dieser zinsgünstige Kredit umfasst bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit und enthält einen Tilgungszuschuss: Ein Teil der Kreditsumme wird Ihnen erlassen und muss nicht zurückgezahlt werden. Die neuen Fenster sind in diesem Fall ein Baustein des Gesamtkonzepts und werden über den Kredit mitfinanziert. Ein separater BAFA Antrag für die Fenster entfällt dann, denn dieselbe Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden.
Die zweite Konstellation ist der Ergänzungskredit. Auch wer den Fensterzuschuss über das BAFA nutzt, muss den Eigenanteil zunächst finanzieren, denn der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Genau dafür bietet die KfW einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit an. Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro erhalten dabei eine zusätzliche Zinsverbilligung. Voraussetzung ist ein Zuwendungsbescheid des BAFA, der nicht älter als zwölf Monate ist. Der Ergänzungskredit ist also kein Ersatz für den Zuschuss, sondern seine Ergänzung: erst der BAFA Antrag, dann bei Bedarf der Kredit.
Eine dritte Möglichkeit liegt außerhalb von BAFA und KfW: der Steuerbonus für energetische Sanierungen nach Paragraf 35c EStG. Selbstnutzer können damit 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen. Für ein und dieselbe Maßnahme gilt allerdings strikt entweder Zuschuss oder Steuerbonus, beides zusammen ist ausgeschlossen. In den meisten Fällen ist der direkte Zuschuss die bessere Wahl, weil er nach Abschluss der Maßnahme in einer Summe ausgezahlt wird.
Schritt für Schritt zum Fensterzuschuss
Der Weg zum Zuschuss folgt einem festen Ablauf, bei dem die Reihenfolge entscheidend ist. So läuft die Antragstellung mit sofort-foerderung.de ab:
Schritt 1: Angebot einholen und Förderfähigkeit prüfen lassen. Sie holen ein Angebot Ihres Fensterbauers ein und beantworten in unserem Online Formular wenige Fragen zu Ihrem Gebäude und Ihrem Vorhaben. Wir prüfen kostenfrei, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, insbesondere ob die geplanten Fenster die U-Wert-Anforderungen erfüllen.
Schritt 2: Vertrag mit der richtigen Klausel abschließen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss bereits ein Vertrag mit Ihrem Fachbetrieb vorliegen. Entscheidend ist, dass dieser Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, die ihn an die Förderzusage knüpft. So gehen Sie keine finanzielle Verpflichtung ein, bevor die Förderung gesichert ist. Eine passende Mustervorlage für diese Vertragsklausel finden Sie in unseren kostenlosen Downloads.
Schritt 3: Antrag durch den Energieeffizienz-Experten. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist beim Fenstertausch verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben. Bei sofort-foerderung.de ist das automatisch abgedeckt: Unsere dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten, erstellen die Technische Projektbeschreibung (TPB) und reichen Ihren Antrag in Vollmacht komplett für Sie beim BAFA ein. Ihre Antragsunterlagen erstellen wir innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer vollständigen Angaben.
Schritt 4: Umsetzung. Nach der Antragstellung dürfen Sie auf eigenes Risiko mit dem Fenstertausch beginnen, Sie müssen also nicht auf die Förderzusage warten. Für die Umsetzung haben Sie anschließend 36 Monate Zeit.
Schritt 5: Nachweise und Auszahlung. Nach Abschluss der Arbeiten erstellen wir den Technischen Projektnachweis (TPN) und begleiten Sie beim Verwendungsnachweis. Das BAFA prüft die Unterlagen und überweist den Zuschuss direkt auf Ihr Konto.
Der komplette Antragsservice kostet 598 Euro. Da die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten selbst mit 50 Prozent gefördert wird, zahlen Sie effektiv 299 Euro, fällig erst nach der Genehmigung Ihrer Förderung. Wenn Sie direkt starten möchten: Auf unserer Seite zum Förderservice für Fenster und Haustüren können Sie Ihren Förderantrag innerhalb weniger Minuten beginnen.
Typische Fehler und wie Sie diese vermeiden
Die meisten gescheiterten Förderanträge scheitern nicht an der Förderfähigkeit, sondern an vermeidbaren formalen Fehlern. Diese vier begegnen uns beim Fenstertausch am häufigsten:
Fehler 1: Bei der falschen Stelle suchen und wertvolle Zeit verlieren. Wer wochenlang nach einem KfW Zuschuss für Fenster sucht, findet veraltete Informationen und verschiebt im schlimmsten Fall die Antragstellung, bis der Fensterbauer schon bestellt hat. Merken Sie sich die einfache Regel: Fenster laufen über das BAFA, die Heizung über die KfW.
Fehler 2: Den Vertrag ohne Förderklausel unterschreiben. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Vertrags ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung, nicht erst der erste Handgriff auf der Baustelle. Fehlt die Klausel, wertet das BAFA die Beauftragung als vorzeitigen Vorhabensbeginn, und der Anspruch auf den Zuschuss entfällt vollständig. Lassen Sie die Klausel deshalb schriftlich ins Angebot oder in den Vertrag aufnehmen, bevor Sie unterschreiben.
Fehler 3: Fenster bestellen, die die U-Wert-Anforderungen verfehlen. Nicht jedes neue Fenster ist automatisch förderfähig. Der U-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) muss für das Gesamtelement nachgewiesen werden. Klären Sie das vor der Bestellung mit Ihrem Fensterbauer, wir prüfen die Angebotsdaten im Rahmen der Förderprüfung mit.
Fehler 4: Den Antrag ohne Energieeffizienz-Experten stellen wollen. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist keine Empfehlung, sondern verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben. Ohne Technische Projektbeschreibung durch einen gelisteten Experten kann der Antrag nicht gestellt werden. Planen Sie diesen Schritt von Anfang an ein, statt ihn kurz vor der Antragstellung zu improvisieren.
Einschätzung aus der Praxis
"Die Frage nach der KfW Förderung für Fenster höre ich in fast jedem zweiten Erstgespräch. Das Problem ist nicht die Verwechslung selbst, sondern was daraus folgt: Eigentümer suchen im falschen Programm, finden veraltete Konditionen und unterschreiben in der Zwischenzeit den Vertrag mit dem Fensterbauer, ohne an die Förderklausel zu denken. Damit ist der Zuschuss verloren, bevor der erste Antrag gestellt wurde. Wer dagegen die Reihenfolge einhält, bekommt beim Fenstertausch eine der unkompliziertesten Förderungen im gesamten Sanierungsbereich."
Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte
Aus fachlicher Sicht ist die Zuständigkeitsfrage am Ende zweitrangig, entscheidend sind drei Punkte: der Antrag vor dem Vorhabensbeginn, der Vertrag mit der richtigen Bedingung und Fenster, die die technischen Anforderungen nachweislich erfüllen. Wer diese drei Punkte absichert, hat den Zuschuss praktisch sicher, unabhängig davon, ob er ihn zunächst bei der KfW oder beim BAFA vermutet hat.
Fazit: die KfW Förderung für Fenster heißt heute BAFA Zuschuss
Eine KfW Förderung für Fenster als eigenständigen Zuschuss gibt es nicht, der Fenstertausch wird als Einzelmaßnahme über das BAFA gefördert. Dort erhalten Sie 15 Prozent Zuschuss auf bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan sind bis zu 10.500 Euro für die erste Wohneinheit möglich. Die KfW bleibt für zwei Fälle relevant: die Komplettsanierung zum Effizienzhaus über den Wohngebäude Kredit und den Ergänzungskredit zur Finanzierung des Eigenanteils.
Für Sie als Eigentümer zählt am Ende weniger der Name der Behörde als der korrekte Ablauf: Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, Antrag vor dem Vorhabensbeginn, Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Genau diesen Ablauf übernimmt sofort-foerderung.de komplett für Sie: von der kostenfreien Förderprüfung über die Antragstellung mit Vollmacht innerhalb von 24 Stunden bis zu den Nachweisen für die Auszahlung. Prüfen Sie jetzt, welche Förderung für Ihre neuen Fenster möglich ist.
Häufige Fragen zur Fensterförderung
Gibt es gar keinen KfW Zuschuss für neue Fenster?
Nein, einen direkten Zuschuss nur für den Fenstertausch bietet die KfW nicht an. Zuschüsse für Fenster als Einzelmaßnahme laufen ausschließlich über das BAFA. Die KfW fördert Fenster nur indirekt: als Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus über den Wohngebäude Kredit mit Tilgungszuschuss oder über den Ergänzungskredit, mit dem sich der Eigenanteil nach dem BAFA Zuschuss finanzieren lässt.
Ich habe alte Artikel über KfW Programme für Fenster gefunden. Gelten die noch?
Nein, diese Artikel beziehen sich auf frühere Programme, die inzwischen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude aufgegangen sind. Seitdem ist das BAFA für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zuständig, dazu zählen Fenster und Haustüren. Verlassen Sie sich bei der Planung deshalb nicht auf ältere Ratgebertexte, sondern prüfen Sie die aktuell geltenden Konditionen, denn Förderbedingungen unterliegen regelmäßigen Änderungen.
Kann ich die Fensterförderung mit der KfW Heizungsförderung kombinieren?
Ja, das ist sogar der Normalfall bei größeren Sanierungen. Die Fenster werden über das BAFA bezuschusst, der Heizungstausch parallel über die KfW. Beide Anträge laufen getrennt, jede Maßnahme hat eigene Obergrenzen für die förderfähigen Kosten, und beide Anträge müssen jeweils vor der Beauftragung der jeweiligen Maßnahme gestellt werden. Wichtig ist nur, dass dieselbe Maßnahme nicht doppelt gefördert wird.
Sind auch Haustüren und Balkontüren förderfähig?
Ja, das BAFA fördert neben Fenstern auch Balkontüren und Terrassentüren sowie Haustüren und andere Außentüren beheizter Räume. Für Fenster und Balkontüren gilt ein U-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K), für Haustüren von höchstens 1,3 W/(m²K). Der Fördersatz ist identisch mit dem für Fenster, und beide Maßnahmen lassen sich in einem gemeinsamen Antrag bündeln, was die förderfähige Summe erhöht und den Aufwand reduziert.
Werden einbruchhemmende Fenster zusätzlich gefördert?
Eine separate Förderung für reine Einbruchschutzmaßnahmen ist nicht Gegenstand der BAFA Fensterförderung. Der bessere Weg: Moderne energieeffiziente Fenster lassen sich direkt mit einem integrierten Sicherheitskonzept ausstatten, etwa mit Pilzkopfverriegelungen, abschließbaren Griffen und Sicherheitsverglasung bis RC2. Diese Ausstattung gehört zum geförderten Fensterelement, Sie erhalten den Zuschuss also auf das komplette Fenster einschließlich der Sicherheitsausstattung.
Bekomme ich die Förderung auch als Vermieter?
Ja, die BAFA Förderung für Fenster steht Eigentümern vermieteter Wohngebäude genauso offen wie Selbstnutzern. Antragsberechtigt ist immer der Eigentümer, nicht der Mieter. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Obergrenzen: Die erste Wohneinheit hat die höchste Grenze der förderfähigen Kosten, jede weitere eine niedrigere. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden Fenster am Gemeinschaftseigentum über die Gemeinschaft beantragt.
Was mache ich, wenn ich die Fenster schon bestellt habe?
Wurde der Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung geschlossen, gilt das Vorhaben als begonnen, und ein Zuschuss ist für diese Maßnahme nicht mehr möglich. Prüfen Sie in diesem Fall zwei Alternativen: Für die bereits beauftragten Fenster kommt unter Umständen der Steuerbonus für energetische Sanierungen in Frage, sofern Sie das Gebäude selbst bewohnen. Und jede weitere, noch nicht beauftragte Maßnahme, etwa die Haustür oder die Dachdämmung, kann ganz regulär gefördert werden.
Fördermittel einfach und sicher beantragen
Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.
Genau dabei unterstützen wir Sie.
Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess, von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.
Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.
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