Förderung für neue Fenster 2026: Das gilt jetzt
Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 21. Juli 2026
Die Förderung für neue Fenster 2026 läuft weiterhin über das BAFA: 15 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen.
Auf dieser Seite finden Sie alle Änderungen durch die BEG Reform, die Übergangsregelung für laufende Anträge und die Voraussetzungen, die 2026 für einen neuen Antrag gelten.
sofort-foerderung.de übernimmt Ihren kompletten Förderantrag: fachlich geprüft, vollständig aufbereitet und direkt beim BAFA eingereicht.

Bis zu 10.500 € Zuschuss
Symbolbild, KI-generiert
Fenster Förderung 2026: Das Wichtigste in Kürze
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Die Grundförderung von 15 Prozent bleibt, alle bisherigen Maßnahmen bleiben förderfähig
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Der iSFP Bonus gilt seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil über 30.000 Euro, das Vorhaben muss also mindestens 30.000 Euro förderfähige Kosten erreichen
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Der maximale Zuschuss sinkt von 12.000 auf 10.500 Euro für die erste Wohneinheit
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Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte Kostenobergrenzen
Unverändert bleiben die technischen Anforderungen und der Ablauf. Alle Grundlagen zu U-Werten, Voraussetzungen und Antragstellung finden Sie auf unserer Seite zur BAFA Förderung Fenster.
BEG Reform: Das hat sich bei der Fenster Förderung seit dem 21. Juli 2026 geändert
Am 8. Juli 2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude beschlossen.
Die wichtigste Nachricht vorweg: Die Förderung für neue Fenster wird nicht gestrichen. Die Bundesregierung führt die BEG in der bekannten Struktur fort und hat die Fortführung der Gebäudeförderung im Zuge des Gebäudemodernisierungsgesetzes bestätigt. Das BAFA bleibt für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zuständig, also auch für Fenster, Haustüren und den sommerlichen Wärmeschutz.
Vieles bleibt beim Alten: Die Grundförderung von 15 Prozent gilt unverändert, die technischen Anforderungen an die Bauteile bestehen fort, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten mit Technischer Projektbeschreibung bleibt verbindlich vorgeschrieben und der Antrag muss weiterhin vor Vorhabensbeginn gestellt werden, wobei der Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung Antragsvoraussetzung bleibt.
Zwei Änderungen sind für die Fenster Förderung entscheidend. Erstens gilt der Bonus von 5 Prozent für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) künftig erst ab einer förderfähigen Investition von 30.000 Euro, und dann nur für den Betrag oberhalb dieser Grenze. Zweitens werden die Kostenobergrenzen im Mehrfamilienhaus gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Der neue WPB Bonus für besonders ineffiziente Gebäude, der ab dem ersten Quartal 2027 für bestimmte Maßnahmen an der Gebäudehülle eingeführt wird, gilt ausdrücklich nicht für den Fenstertausch.
Die Regelungen im Vergleich:
Regelung | Bis 20 Juli 2026 | Ab 21 Juli 2026 |
|---|---|---|
Grundförderung | 15 Prozent | 15 Prozent |
iSFP Bonus | 5 Prozent auf alle Kosten | 5 Prozent nur auf Kosten über 30.000 Euro* |
Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit | 30.000 Euro, mit iSFP 60.000 Euro | unverändert* |
Förderfähige Kosten im Mehrfamilienhaus | 30.000 Euro je Wohneinheit | gestaffelt nach Wohneinheiten* |
WPB Bonus ab 2027 | nicht vorgesehen | nicht vorgesehen, gilt nur für Dämmmaßnahmen |
Maximaler Zuschuss | 12.000 Euro | 10.500 Euro* |
*Voraussetzung für den iSFP Bonus ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist, das Vorhaben mindestens 30.000 Euro förderfähige Kosten erreicht und die Umsetzung innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung erfolgt.
Für die Übergangszeit gilt eine klare Regelung: Anträge, die bis zum 8. Juli 2026 beim BAFA eingegangen sind, werden nach den bisherigen Bedingungen geprüft, bereits bewilligte Förderungen werden unverändert ausgezahlt. Vom 9. bis zum 20. Juli 2026 nahm das BAFA keine neuen Anträge an, in dieser Umstellungsphase wurden auch keine neuen Technischen Projektbeschreibungen erstellt. Ältere TPB sind mit der Reform verfallen. Seit dem 21. Juli 2026 können neue TPB erstellt und neue Anträge gestellt werden, dann gelten die neuen Förderbedingungen.
Grundlage dieser Übersicht sind die am 17. Juli 2026 veröffentlichten Förderrichtlinien zur BEG, die seit dem 21. Juli 2026 in Kraft sind.
Alle zeitlosen Grundlagen zur Förderung neuer Fenster, von den Programmmechaniken bis zu den technischen Details, finden Sie auf unserer ausführlichen Übersichtsseite zur Fenster Förderung.
Was bedeutet die Reform für Ihr Vorhaben?
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Fenstertausch bis 30.000 €
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Für Sie ändert sich praktisch nichts. Die Grundförderung von 15 Prozent gilt unverändert, ein Sanierungsfahrplan erhöht Ihren Fördersatz künftig nicht mehr. Unser Rat: Antrag jetzt stellen, das BAFA Portal ist wieder geöffnet.
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Größeres Vorhaben über 30.000 €
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Für Sie wird der Sanierungsfahrplan zur Rechenaufgabe: Er verdoppelt die Kostenobergrenze auf 60.000 € und sichert 20 Prozent auf den Anteil über 30.000 €. Ob er sich für Ihr Vorhaben lohnt, rechnen wir für Sie durch, ehrlich und in beide Richtungen.
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Mehrfamilienhaus oder WEG
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Für Sie haben sich die Kostenobergrenzen deutlich geändert: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Bei einem Gebäude mit vier Wohnungen sind damit 75.000 Euro förderfähig statt bisher 120.000 Euro. Die saubere Planung pro Wohneinheit entscheidet jetzt über Tausende Euro, genau das übernehmen wir, auf Wunsch inklusive Abstimmung mit Ihrer Hausverwaltung.
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Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für Ihren Antrag ist
Nach zwölf Tagen Antragsstopp ist das BAFA Portal seit dem 21. Juli wieder geöffnet und startet mit erheblichem Rückstau. Viele Eigentümer, die während der Umstellungsphase warten mussten, reichen ihre Anträge jetzt gleichzeitig ein.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet: Je früher Ihr Antrag vollständig vorliegt, desto weiter vorn stehen Sie in der Schlange. Genau dafür sind wir da: Wir erstellen Ihre Antragsunterlagen innerhalb von 24 Stunden, inklusive aller Nachweise durch unsere Energieeffizienz-Experten, und reichen Ihren Antrag direkt beim BAFA ein.
Die Vorbereitung kostet Sie nichts, bezahlt wird erst bei Förderzusage.
BAFA Fenster Förderung Voraussetzungen 2026: Was sich geändert hat und was bleibt
Die Reform hat die Fördervoraussetzungen an einigen Stellen verändert, an den meisten aber nicht. Hier der Überblick, was Sie 2026 bei einem neuen Antrag beachten müssen.
Neu seit dem 21. Juli 2026:
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Der iSFP Bonus gilt erst ab 30.000 Euro förderfähiger Investition und nur auf den Anteil darüber
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Der individuelle Sanierungsfahrplan muss bei Antragstellung vorliegen, die Maßnahme muss darin enthalten sein
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Die Kostenobergrenzen im Mehrfamilienhaus sind gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste, je 8.000 Euro ab der siebten
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Für neue Anträge ist eine Technische Projektbeschreibung nach der aktuellen Förderrichtlinie erforderlich, ältere TPB sind verfallen
Unverändert gültig:
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Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) für Fenster, U-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K) für Haustüren
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Der Vertrag mit dem Fachbetrieb enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung und liegt bei Antragstellung vor
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Der Antrag wird vor Vorhabensbeginn gestellt, das Gebäude ist mindestens fünf Jahre alt
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Ein Energieeffizienz-Experte ist eingebunden, verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben
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Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto
Alle Voraussetzungen im Detail, von den U-Werten je Bauteil bis zu den Antragsberechtigten, erklären wir auf unserer Seite zur BAFA Förderung Fenster.
iSFP Bonus: Wann sich der individuelle Sanierungsfahrplan jetzt noch lohnt
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine geförderte Energieberatung, bei der ein Energieeffizienz-Experte Ihr Gebäude analysiert und eine sinnvolle Reihenfolge für alle Sanierungsschritte entwickelt. Die Erstellung wird selbst staatlich bezuschusst, und bisher brachte der iSFP bei jeder Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle pauschal 5 Prozentpunkte mehr Förderung.
Mit der BEG Reform ändert sich diese Rechnung. Seit dem 21. Juli 2026 wirkt der Bonus erst ab einer förderfähigen Investition von 30.000 Euro und nur für den Betrag darüber. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil des Fahrplans ist, der iSFP bei Antragstellung bereits vorliegt und die Umsetzung innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung erfolgt. Für einen typischen Fenstertausch im Einfamilienhaus, der häufig zwischen 15.000 und 25.000 Euro liegt, erhöht der iSFP den Fördersatz dann nicht mehr. Das sagen wir Ihnen so klar, weil eine ehrliche Beratung für uns vor dem schnellen Abschluss kommt.
Richtig wertvoll bleibt der Sanierungsfahrplan in drei Fällen:
Erstens bei größeren Vorhaben über 30.000 Euro, denn dort verdoppelt er weiterhin die Kostenobergrenze auf 60.000 Euro und sichert den Bonus auf den übersteigenden Teil.
Zweitens, wenn Sie mehrere Maßnahmen planen, etwa Fenster, Dach und Fassade über mehrere Kalenderjahre verteilt: Dann nutzen Sie die höheren Obergrenzen Jahr für Jahr aufs Neue.
Und drittens als strategischer Fahrplan, der teure Fehlentscheidungen bei der Reihenfolge Ihrer Sanierung verhindert, unabhängig von jedem Bonus.
Von der Antragstellung bis zur Auszahlung – wir begleiten Sie komplett.
Rechenbeispiel: Das ändert die Reform bei einem größeren Vorhaben
Ein Vorhaben mit 60.000 Euro förderfähigen Kosten und individuellem Sanierungsfahrplan, gerechnet für die erste Wohneinheit:
Position | Seit Juli 2026 | Bis Juli 2026 |
|---|---|---|
Förderfähige Kosten mit iSFP | 60.000 Euro | 60.000 Euro |
Zuschuss auf die ersten 30.000 Euro | 15 Prozent, 4.500 Euro | 20 Prozent, 6.000 Euro |
Zuschuss auf die zweiten 30.000 Euro | 20 Prozent, 6.000 Euro | 20 Prozent, 6.000 Euro |
Zuschuss gesamt | 10.500 Euro | 12.000 Euro |
Bei Vorhaben unter 30.000 Euro ändert sich nichts: Hier gab es vor der Reform 20 Prozent mit Sanierungsfahrplan, seit dem 21. Juli sind es in jedem Fall 15 Prozent.

Ihre Ansprechpartner für die Fensterförderung
"Die Reform sorgt gerade für viel Verunsicherung, dabei ist die wichtigste Nachricht: Die Grundförderung von 15 Prozent für neue Fenster bleibt bestehen. Was sich ändert, ist die Rolle des Sanierungsfahrplans, der künftig vor allem bei größeren Vorhaben wirkt. In der Praxis heißt das: Wer nur die Fenster tauscht, beantragt sauber seine 15 Prozent. Wer ohnehin mehrere Maßnahmen plant, sollte jetzt strukturiert vorgehen und die Reihenfolge klug wählen. Entscheidend bleibt in beiden Fällen ein vollständiger Antrag vor Vorhabensbeginn, denn daran scheitern in der Praxis die meisten Förderungen, nicht an den Fördersätzen."
Milena Radojcic
Fördermittelmanagement & Kundenbetreuung
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Häufig gestellte Fragen Fenster und Haustüren Förderung 2026
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