Fenster und Haustüren Förderung 2026: Das gilt jetzt
Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 21. Juli 2026
Das BAFA fördert den Austausch alter Fenster und Haustüren auch 2026 mit einem Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen.
Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Regelungen, die Übergangsfristen und die neuen Konditionen im Überblick.
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Bis zu 10.500 € Zuschuss
Symbolbild, KI-generiert
Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?
Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.
Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.
Fenster Förderung 2026: Das Wichtigste in Kürze
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Das BAFA fördert den Fenstertausch und den Haustürtausch weiterhin mit 15 Prozent Zuschuss
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Neue Fenster müssen einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen, Haustüren einen U-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K)
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Der Antrag muss immer vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen sein und bereits bei Antragstellung vorliegen
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Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den iSFP Bonus von 5 Prozentpunkten nur noch auf den Kostenanteil über 30.000 €. Voraussetzung ist, dass der Fenstertausch Bestandteil Ihres Sanierungsfahrplans ist und Ihr Vorhaben mindestens 30.000 € förderfähige Kosten erreicht
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Für Mehrfamilienhäuser gelten seit dem 21. Juli 2026 gestaffelte Kostenobergrenzen
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sofort-foerderung.de übernimmt den kompletten Antragsprozess, bezahlt wird erst bei Förderzusage
BEG Reform: Das hat sich bei der Fenster Förderung seit dem 21. Juli 2026 geändert
Am 8. Juli 2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude beschlossen.
Die wichtigste Nachricht vorweg: Die Förderung für neue Fenster wird nicht gestrichen. Die Bundesregierung führt die BEG in der bekannten Struktur fort und hat die Fortführung der Gebäudeförderung im Zuge des Gebäudemodernisierungsgesetzes bestätigt. Das BAFA bleibt für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zuständig, also auch für Fenster, Haustüren und den sommerlichen Wärmeschutz.
Vieles bleibt beim Alten: Die Grundförderung von 15 Prozent gilt unverändert, die technischen Anforderungen an die Bauteile bestehen fort, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten mit Technischer Projektbeschreibung bleibt verbindlich vorgeschrieben und der Antrag muss weiterhin vor Vorhabensbeginn gestellt werden, wobei der Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung Antragsvoraussetzung bleibt.
Zwei Änderungen sind für die Fenster Förderung entscheidend. Erstens gilt der Bonus von 5 Prozent für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) künftig erst ab einer förderfähigen Investition von 30.000 Euro, und dann nur für den Betrag oberhalb dieser Grenze. Zweitens werden die Kostenobergrenzen im Mehrfamilienhaus gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Der neue WPB Bonus für besonders ineffiziente Gebäude, der ab dem ersten Quartal 2027 für bestimmte Maßnahmen an der Gebäudehülle eingeführt wird, gilt ausdrücklich nicht für den Fenstertausch.
Die Regelungen im Vergleich:
Regelung | Bis 20 Juli 2026 | Ab 21 Juli 2026 |
|---|---|---|
Grundförderung | 15 Prozent | 15 Prozent, unverändert |
iSFP Bonus | 5 Prozent auf alle Kosten | 5 Prozent nur auf Kosten über 30.000 Euro* |
Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit | 30.000 Euro, mit iSFP 60.000 Euro | unverändert* |
Förderfähige Kosten im Mehrfamilienhaus | 30.000 Euro je Wohneinheit | gestaffelt nach Wohneinheiten* |
Maximaler Zuschuss | 12.000 Euro | 10.500 Euro* |
KfW Ergänzungskredit | verfügbar | unverändert verfügbar |
*Voraussetzung für den iSFP Bonus ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist und innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird.
Für die Übergangszeit gilt eine klare Regelung. Technische Projektbeschreibungen, die bis zum 8. Juli 2026 erstellt wurden, konnten noch bis einschließlich 20. Juli 2026 für einen Antrag zu den bisherigen Konditionen genutzt werden. Danach verfallen ungenutzte TPB, für spätere Anträge ist eine neue TPB nach den neuen Regeln erforderlich. Bereits eingereichte Anträge werden nach den alten Bedingungen geprüft, bereits bewilligte Förderungen werden unverändert ausgezahlt. Seit dem 21. Juli 2026 können neue TPB erstellt und neue Anträge gestellt werden, dann gelten die neuen Förderbedingungen.
Grundlage dieser Übersicht sind die am 17. Juli 2026 veröffentlichten Förderrichtlinien zur BEG, die seit dem 21. Juli 2026 in Kraft sind.
Alle zeitlosen Grundlagen zur Förderung neuer Fenster, von den Programmmechaniken bis zu den technischen Details, finden Sie auf unserer ausführlichen Übersichtsseite zur Fenster Förderung.
Was bedeutet die Reform für Ihr Vorhaben?
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Fenstertausch bis 30.000 €
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Für Sie ändert sich praktisch nichts. Die Grundförderung von 15 Prozent gilt unverändert, ein Sanierungsfahrplan erhöht Ihren Fördersatz künftig nicht mehr. Unser Rat: Antrag jetzt stellen, das BAFA Portal ist wieder geöffnet.
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Größeres Vorhaben über 30.000 €
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Für Sie wird der Sanierungsfahrplan zur Rechenaufgabe: Er verdoppelt die Kostenobergrenze auf 60.000 € und sichert 20 Prozent auf den Anteil über 30.000 €. Ob er sich für Ihr Vorhaben lohnt, rechnen wir für Sie durch, ehrlich und in beide Richtungen.
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Mehrfamilienhaus oder WEG
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Für Sie haben sich die Kostenobergrenzen deutlich geändert: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Die saubere Planung pro Wohneinheit entscheidet jetzt über Tausende Euro, genau das übernehmen wir, auf Wunsch inklusive Abstimmung mit Ihrer Hausverwaltung.
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Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für Ihren Antrag ist
Nach zwölf Tagen Antragsstopp ist das BAFA Portal seit dem 21. Juli wieder geöffnet und startet mit erheblichem Rückstau. Viele Eigentümer, die während der Umstellungsphase warten mussten, reichen ihre Anträge jetzt gleichzeitig ein.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet: Je früher Ihr Antrag vollständig vorliegt, desto weiter vorn stehen Sie in der Schlange. Genau dafür sind wir da: Wir erstellen Ihre Antragsunterlagen innerhalb von 24 Stunden, inklusive aller Nachweise durch unsere Energieeffizienz-Experten, und reichen Ihren Antrag direkt beim BAFA ein.
Die Vorbereitung kostet Sie nichts, bezahlt wird erst bei Förderzusage.
Welche Zuschüsse sind für Fenster und Haustüren möglich?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst über das BAFA folgende Maßnahmen an Bestandsgebäuden:
Maßnahme | Zuschuss |
|---|---|
Fenstertausch | 15 Prozent |
Austausch von Haustüren und Außentüren | 15 Prozent |
Sommerlicher Wärmeschutz, zum Beispiel außenliegender Sonnenschutz | 15 Prozent |
iSFP Bonus | zusätzlich 5 Prozent* |
*Bis zum 20. Juli 2026 gilt der iSFP Bonus für alle förderfähigen Kosten. Seit dem 21. Juli 2026 gilt der iSFP Bonus nur noch für den Anteil der förderfähigen Kosten, der 30.000 Euro übersteigt, und nur für Maßnahmen, die Bestandteil Ihres Sanierungsfahrplans sind. Für bereits gestellte und genehmigte Anträge gilt der Vertrauensschutz. Für diese kann der iSFP Bonus weiterhin wie gewohnt in Anspruch genommen werden.
Förderhöhe und Maximalbeträge: So rechnet das BAFA
Für die erste Wohneinheit und pro Kalenderjahr erkennt das BAFA förderfähige Kosten von bis zu 30.000 Euro an. Auf diesen Betrag erhalten Sie 15 Prozent Zuschuss, also bis zu 4.500 Euro. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt die Obergrenze auf 60.000 Euro. Für den Anteil oberhalb von 30.000 Euro kommt seit dem 21. Juli 2026 der iSFP Bonus von 5 Prozentpunkten hinzu, sodass dieser Teil mit 20 Prozent gefördert wird.
In der Summe ergibt das einen maximalen Zuschuss von 10.500 Euro für die erste Wohneinheit: 4.500 Euro Grundförderung auf die ersten 30.000 Euro plus 6.000 Euro auf die zweiten 30.000 Euro. Bis zum 20. Juli 2026 galt noch die bisherige Rechnung mit 20 Prozent auf bis zu 60.000 Euro, also maximal 12.000 Euro.
Sonderfall Mehrfamilienhaus: Gestaffelte Kostenobergrenzen
Für Mehrfamilienhäuser werden die förderfähigen Kosten seit dem 21. Juli 2026 gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Ein Beispiel: Bei einem Gebäude mit vier Wohnungen sind damit 75.000 Euro förderfähig, statt wie bisher 120.000 Euro. Die Grundförderung von 15 Prozent ergibt in diesem Fall einen Zuschuss von 11.250 Euro.
Gerade für Wohnungseigentümergemeinschaften lohnt es sich dadurch mehr denn je, den Antrag sauber zu planen und alle Wohneinheiten korrekt anzusetzen.
iSFP Bonus: Wann sich der individuelle Sanierungsfahrplan jetzt noch lohnt
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine geförderte Energieberatung, bei der ein Energieeffizienz-Experte Ihr Gebäude analysiert und eine sinnvolle Reihenfolge für alle Sanierungsschritte entwickelt. Die Erstellung wird selbst staatlich bezuschusst, und bisher brachte der iSFP bei jeder Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle pauschal 5 Prozentpunkte mehr Förderung.
Mit der BEG Reform ändert sich diese Rechnung. Seit dem 21. Juli 2026 wirkt der Bonus erst ab einer förderfähigen Investition von 30.000 Euro und nur für den Betrag darüber. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil des Fahrplans ist, der iSFP bei Antragstellung bereits vorliegt und die Umsetzung innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung erfolgt. Für einen typischen Fenstertausch im Einfamilienhaus, der häufig zwischen 15.000 und 25.000 Euro liegt, erhöht der iSFP den Fördersatz dann nicht mehr. Das sagen wir Ihnen so klar, weil eine ehrliche Beratung für uns vor dem schnellen Abschluss kommt.
Richtig wertvoll bleibt der Sanierungsfahrplan in drei Fällen:
Erstens bei größeren Vorhaben über 30.000 Euro, denn dort verdoppelt er weiterhin die Kostenobergrenze auf 60.000 Euro und sichert den Bonus auf den übersteigenden Teil.
Zweitens, wenn Sie mehrere Maßnahmen planen, etwa Fenster, Dach und Fassade über mehrere Kalenderjahre verteilt: Dann nutzen Sie die höheren Obergrenzen Jahr für Jahr aufs Neue.
Und drittens als strategischer Fahrplan, der teure Fehlentscheidungen bei der Reihenfolge Ihrer Sanierung verhindert, unabhängig von jedem Bonus.
Von der Antragstellung bis zur Auszahlung – wir begleiten Sie komplett.
Rechenbeispiele: Das bleibt unterm Strich für Sie übrig
Ein typischer Fenstertausch im Einfamilienhaus mit förderfähigen Kosten von 20.000 Euro:
Position | Betrag |
|---|---|
Kosten Fenstertausch | 20.000 Euro |
BAFA Zuschuss, 15 Prozent | 3.000 Euro |
Servicegebühr sofort-foerderung.de | 598 Euro |
Staatlicher Zuschuss auf die Servicegebühr, 50 Prozent | -299 Euro |
Ihr Vorteil unterm Strich | 2.701 Euro |
Ein größeres Vorhaben mit förderfähigen Kosten von 60.000 Euro und individuellem Sanierungsfahrplan, gerechnet nach den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen:
Position | Betrag |
|---|---|
Förderfähige Kosten | 60.000 Euro |
BAFA Grundförderung, 15 Prozent auf die ersten 30.000 Euro | 4.500 Euro |
Kosten über 30.000 Euro, 15 Prozent plus 5 Prozent iSFP Bonus | 6.000 Euro |
Servicegebühr sofort-foerderung.de | 598 Euro |
Staatlicher Zuschuss auf die Servicegebühr, 50 Prozent | -299 Euro |
Ihr Vorteil unterm Strich | 10.201 Euro |

Ihre Ansprechpartner für die Fensterförderung
"Die Reform sorgt gerade für viel Verunsicherung, dabei ist die wichtigste Nachricht: Die Grundförderung von 15 Prozent für neue Fenster bleibt bestehen. Was sich ändert, ist die Rolle des Sanierungsfahrplans, der künftig vor allem bei größeren Vorhaben wirkt. In der Praxis heißt das: Wer nur die Fenster tauscht, beantragt sauber seine 15 Prozent. Wer ohnehin mehrere Maßnahmen plant, sollte jetzt strukturiert vorgehen und die Reihenfolge klug wählen. Entscheidend bleibt in beiden Fällen ein vollständiger Antrag vor Vorhabensbeginn, denn daran scheitern in der Praxis die meisten Förderungen, nicht an den Fördersätzen."
Milena Radojcic
Fördermittelmanagement & Kundenbetreuung
Armin Sukalic (B. Eng.)
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE)
Welche Sanierungsmaßnahmen werden ebenfalls gefördert?
Neben dem Austausch alter Fenster können auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Informieren Sie sich über Zuschüsse für Dachsanierungen, Fassadendämmungen, Heizungen oder Wärmepumpen.
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