KfW 261: So funktioniert der Wohngebäude Kredit für Ihre Komplettsanierung
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Wer sein Haus nicht Schritt für Schritt, sondern in einem Zug auf ein hohes energetisches Niveau bringen möchte, landet früher oder später beim KfW 261. Der Wohngebäude Kredit ist das zentrale Förderprogramm für die Sanierung zum Effizienzhaus: ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, kombiniert mit einem Tilgungszuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Mit der BEG-Reform haben sich die Bedingungen des Programms allerdings spürbar verändert. Die Tilgungszuschüsse wurden gesenkt, der frühere Bonus für die Erneuerbare Energien Klasse ist entfallen, und nicht jede Effizienzhaus Stufe erhält überhaupt noch einen Zuschuss. Gleichzeitig gilt jetzt ein einheitlicher Kredithöchstbetrag, und die Regeln für die Kombination mit anderen Förderungen sind strenger geworden.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Konditionen aktuell für den KfW 261 gelten, wie hoch der Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus Stufe ausfällt, wie die Antragstellung über Ihre Hausbank abläuft und wann für Sie die Einzelmaßnahmenförderung über das BAFA die bessere Wahl ist.
Inhaltsverzeichnis

Kurz erklärt: der KfW 261
Der KfW 261 fördert die energetische Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus sowie den Ersterwerb eines frisch sanierten Effizienzhauses.
Kredithöhe: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, zusätzlich bis zu 10.000 Euro für die energetische Fachplanung und Baubegleitung beim Ein- oder Zweifamilienhaus.
Tilgungszuschuss: je nach Effizienzhaus Stufe zwischen 0 und 15 Prozent, mit Boni für Worst Performing Buildings und serielle Sanierung sind deutlich höhere Sätze möglich. Die Fachplanung und Baubegleitung wird separat mit 50 % von bis zu 10.000 Euro bezuschusst.
Voraussetzung: Das sanierte Gebäude muss eine Effizienzhaus Stufe mit Erneuerbare Energien Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits Klasse (NH) erreichen, ein Energieeffizienz-Experte muss zwingend eingebunden sein.
Antragstellung: immer vor Vorhabensbeginn und immer über einen Finanzierungspartner, also Ihre Bank oder Sparkasse, nicht direkt bei der KfW.
Wichtig: Eine Kombination mit der BAFA Einzelmaßnahmenförderung ist für dieselben Maßnahmen nicht möglich.
Was ist der KfW 261 und für wen eignet er sich?
Der KfW 261, offiziell der Wohngebäude Kredit aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG), richtet sich an Eigentümer, die ihr Haus nicht in einzelnen Etappen, sondern als Gesamtprojekt sanieren. Gefördert wird die Sanierung von Wohngebäuden, die nach Abschluss aller Maßnahmen den Standard eines Effizienzhauses erreichen, außerdem der Ersterwerb eines entsprechend sanierten Gebäudes oder einer Wohnung. Das Gebäude muss dabei ein echter Bestand sein: Der Bauantrag muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen unter anderem Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen, die zusammenwirken: einem Kredit mit einem Zinssatz unterhalb des marktüblichen Niveaus und einem Tilgungszuschuss, der Ihre Restschuld direkt reduziert und nicht zurückgezahlt werden muss.
Damit unterscheidet sich das KfW Programm 261 grundlegend von der Einzelmaßnahmenförderung: Beim BAFA erhalten Sie einen direkten Zuschuss für einzelne Gewerke wie Fenster, Dach oder Fassade, beim KfW 261 finanzieren Sie das Gesamtpaket und bekommen einen Teil der Kreditsumme erlassen. Welcher Weg für Sie günstiger ist, hängt vom Zustand Ihres Gebäudes, vom Umfang Ihres Vorhabens und von Ihrer Finanzierungssituation ab. Genau diese Abwägung sollte am Anfang jeder Sanierungsplanung stehen, denn die beiden Förderwege lassen sich seit der BEG-Reform nicht mehr beliebig nacheinander nutzen. Mehr dazu weiter unten im Abschnitt zur Kombination mit dem BAFA.
Diese Effizienzhaus Stufen werden gefördert
Gefördert wird die Sanierung auf die Effizienzhaus Stufen Denkmal, 85, 70, 55 und 40, jeweils in der Erneuerbare Energien Klasse (EE) oder der Nachhaltigkeits Klasse (NH). Je kleiner die Zahl, desto effizienter das Gebäude und desto höher die Förderung.
Die EE Klasse ist jetzt Voraussetzung statt Bonus
Hier liegt eine der wichtigsten Änderungen der BEG-Reform: Früher brachte die Erneuerbare Energien Klasse einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent auf den Tilgungszuschuss. Dieser Bonus ist entfallen. Stattdessen werden nur noch Effizienzhaus Stufen mit EE oder NH Klasse gefördert, die Anforderung ist also vom Zuschlag zur Eintrittskarte geworden. Die EE Klasse erreichen Sie, wenn erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs für die Wärme- und Kälteversorgung Ihres Gebäudes decken, in der Praxis meist über eine Wärmepumpe oder einen Anschluss an ein Wärmenetz. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger sind beim KfW 261 grundsätzlich nicht förderfähig. Die NH Klasse setzt ein Nachhaltigkeitszertifikat nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS voraus.
Worst Performing Building: Bonus für die schlechtesten Gebäude
Gehört Ihr Haus aufgrund seines energetischen Zustands zu den schlechtesten des deutschen Gebäudebestands, gilt es als Worst Performing Building. Für die Sanierung eines solchen Gebäudes auf die Stufen 70 EE, 55 oder 40 gewährt die KfW einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 10 Prozentpunkten. Gerade für ältere, unsanierte Häuser ist dieser Bonus oft der entscheidende Hebel, der die Komplettsanierung wirtschaftlich macht.
Serielle Sanierung: der höchste Bonus im Programm
Bei einer seriellen Sanierung wird Ihr Gebäude mit werkseitig vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen saniert, die auf der Baustelle nur noch montiert werden. Dafür gibt es den höchsten Bonus im Programm: zusätzliche 15 Prozentpunkte auf den Tilgungszuschuss, aktuell für die Stufen 55 und 40. Eine Ausweitung der seriellen Sanierung auf das Effizienzhaus 70 EE ist angekündigt und soll voraussichtlich ab Ende September 2026 beantragt werden können. Der Bonus für serielle Sanierung und der WPB Bonus sind miteinander kumulierbar.
KfW 261 Konditionen: Kreditbetrag, Zinsen und Laufzeiten
Seit der BEG-Reform gilt ein einheitlicher Kredithöchstbetrag von 150.000 Euro je Wohneinheit, unabhängig von der angestrebten Effizienzhaus Stufe. Zu den förderfähigen Kosten zählen die energetischen Sanierungsmaßnahmen selbst, also etwa Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien, einschließlich der notwendigen Umfeldmaßnahmen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Zusätzlich fördert die KfW die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten mit einem eigenen Kreditrahmen: bis zu 10.000 Euro pro Vorhaben beim Ein- und Zweifamilienhaus, beim Mehrfamilienhaus 4.000 Euro je Wohneinheit bis höchstens 40.000 Euro. Für eine Nachhaltigkeitszertifizierung gelten dieselben Obergrenzen noch einmal separat.
Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird am Tag der Kreditzusage festgesetzt, wobei die KfW den für Sie günstigeren Satz aus Antragseingang und Zusagetag ansetzt. Die Zinsbindung beträgt zehn Jahre. Bei den Laufzeiten haben Sie die Wahl zwischen Varianten von vier bis zu 30 Jahren, mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren, in denen Sie nur die Zinsen zahlen. Die tagesaktuellen Zinssätze veröffentlicht die KfW in ihrer Konditionenübersicht, ein Blick kurz vor der Antragstellung lohnt sich, da sich die Sätze mit dem Kapitalmarkt bewegen.
Ein Punkt, der in der Finanzierungsplanung oft übersehen wird: Außerplanmäßige Sondertilgungen sind während der Zinsbindung nur als vollständige Rückzahlung des gesamten Kredits gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich, Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Erst zum Ende der Zinsbindung können Sie kostenfrei teilweise oder komplett tilgen. Wer regelmäßige Sondertilgungen fest einplant, sollte den Kreditbetrag deshalb eher konservativ wählen.
Tilgungszuschuss beim KfW 261: diese Beträge sind möglich
Der Tilgungszuschuss ist das Herzstück der Förderung: Er wird nach Abschluss der Sanierung auf den bewilligten Kreditbetrag gewährt, direkt mit Ihrer Restschuld verrechnet und verkürzt so die Kreditlaufzeit. Seit der BEG-Reform gelten folgende Sätze:
Effizienzhaus Stufe | Tilgungszuschuss | Maximal je Wohneinheit |
Effizienzhaus Denkmal EE | 5 Prozent | 7.500 € |
Effizienzhaus 85 EE | 0 Prozent | 0 € |
Effizienzhaus 70 EE | 0 Prozent | 0 € |
Effizienzhaus 55 EE | 5 Prozent | 7.500 € |
Effizienzhaus 40 EE | 10 Prozent | 15.000 € |
Dazu kommen die Zuschläge, die sich addieren lassen: 5 Prozentpunkte für die NH Klasse, 10 Prozentpunkte für ein Worst Performing Building und 15 Prozentpunkte für die serielle Sanierung. Im besten Fall, also bei der Sanierung eines Worst Performing Buildings auf das Effizienzhaus 40 in serieller Bauweise mit Nachhaltigkeitszertifikat, summiert sich der Tilgungszuschuss auf 40 Prozent, das sind bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird unabhängig davon mit einem Tilgungszuschuss von 50 Prozent gefördert, beim Ein- oder Zweifamilienhaus also mit bis zu 5.000 Euro.
Deutlich wird an der Tabelle aber auch die Kehrseite der Reform: Die Stufen Effizienzhaus 85 EE und 70 EE erhalten keinen Tilgungszuschuss mehr, hier bleibt allein der Zinsvorteil des Förderkredits. Vor der Reform lag der Zuschuss auch auf diesen Stufen noch im deutlich spürbaren Bereich. Wer ohnehin knapp an einer besseren Stufe liegt, sollte deshalb mit seinem Energieeffizienz-Experten durchrechnen, ob sich der Schritt auf das Effizienzhaus 55 lohnt, denn dort beginnt der Zuschuss wieder.
Der Tilgungszuschuss wird erst gutgeschrieben, wenn der Energieeffizienz-Experte nach der Umsetzung die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt hat und die KfW diese anerkennt. Wie diese Bestätigung entsteht und welche Unterlagen dafür nötig sind, haben wir in einem eigenen Beitrag beschrieben. [Interner Link auf /post/bnd-kfw-erstellen]
KfW 261 und BAFA kombinieren: das gilt seit der Reform
Die Frage nach der Kombination beider Förderwege gehört zu den häufigsten überhaupt, und die Antwort ist seit der BEG-Reform eindeutiger und strenger als früher: Eine Kombination des KfW 261 mit der BAFA Einzelmaßnahmenförderung ist ausgeschlossen. Das gilt nicht nur für dieselbe Maßnahme, sondern zeitlich für das gesamte Gebäude: Nach Abschluss eines über den KfW 261 geförderten Vorhabens können Sie frühestens nach drei Jahren wieder eine BAFA Einzelmaßnahme beantragen, und umgekehrt gilt dieselbe Sperrfrist von drei Jahren nach einer BAFA Förderung, bevor ein Antrag auf den KfW 261 möglich ist.
Diese Regel macht die Grundsatzentscheidung am Anfang Ihrer Planung wichtiger denn je. Wer zunächst nur die Fenster über das BAFA fördern lässt und zwei Jahre später doch die Komplettsanierung zum Effizienzhaus angehen möchte, muss warten. Deshalb lohnt es sich, vor dem ersten Antrag das Gesamtbild zu betrachten: Ist auf absehbare Zeit ohnehin nur eine einzelne Maßnahme geplant, ist der BAFA Zuschuss meist der unkomplizierteste Weg. Steht dagegen eine grundlegende Sanierung im Raum, sollte der KfW 261 von Beginn an mitgedacht werden.
Ausgeschlossen ist außerdem die Kombination mit dem Steuerbonus für energetische Maßnahmen nach Paragraf 35c EStG für dieselben Kosten. Möglich bleibt dagegen die Ergänzung durch andere Kredite und regionale Programme, solange die Förderquote aus öffentlichen Mitteln für dieselbe Maßnahme 60 Prozent nicht übersteigt. Und wer keine Komplettsanierung plant, sondern nach der BAFA Bewilligung eine Finanzierungslücke schließen möchte, findet im Ergänzungskredit 358/359 das passende Instrument.
Schritt für Schritt zum KfW 261
Der Weg zum Wohngebäude Kredit folgt einer festen Reihenfolge, bei der zwei Stationen über Erfolg oder Misserfolg entscheiden: der Energieeffizienz-Experte am Anfang und der Zeitpunkt der Antragstellung.
1. Energieeffizienz-Experten einbinden. Ohne Experten aus der Expertenliste des Bundes läuft beim KfW 261 nichts. Er entwickelt das energetische Gesamtkonzept für Ihr Gebäude, prüft, welche Effizienzhaus Stufe realistisch erreichbar ist, und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA), die Grundlage jeder Antragstellung ist. Wie eine BzA entsteht, lesen Sie in unserem ausführlichen Beitrag dazu.
Bei sofort-foerderung.de begleiten unsere dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten energetische Sanierungen komplett digital, von der ersten Einschätzung der Förderfähigkeit bis zu den Nachweisen nach der Umsetzung.
2. Angebote einholen und Verträge richtig gestalten. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie jederzeit beauftragen, sie gelten nicht als Vorhabensbeginn. Bei den ausführenden Gewerken ist Vorsicht geboten: Als Vorhabensbeginn zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Unschädlich ist ein solcher Vertrag nur, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung mit Bezug auf die Förderzusage enthält. Eine Vorlage für diese Vertragsklausel finden Sie in unseren kostenlosen Downloads.
3. Antrag über die Hausbank stellen. Anders als bei der BAFA Förderung stellen Sie den Antrag nicht direkt beim Fördergeber, sondern über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl, also Ihre Bank oder Sparkasse. Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten bei der KfW eingehen, die BzA Ihres Energieeffizienz-Experten liegt ihm zugrunde. Für die Zusage gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt des Antragseingangs.
4. Sanierung umsetzen. Nach der Antragstellung dürfen die Bauarbeiten beginnen, Anzahlungen an Fachbetriebe sind zulässig, sofern mit den eigentlichen Arbeiten erst nach der Antragstellung begonnen wird. Für den Nachweis der Mittelverwendung haben Sie 54 Monate ab Kreditzusage Zeit.
5. Bestätigung nach Durchführung und Tilgungszuschuss. Nach Abschluss der Sanierung prüft der Energieeffizienz-Experte die Umsetzung, bestätigt das Erreichen der Effizienzhaus Stufe und erstellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) samt Belegliste. Erst mit dieser anerkannten Bestätigung schreibt die KfW den Tilgungszuschuss gut und verrechnet ihn mit Ihrer Restschuld.
Typische Fehler beim KfW 261 und wie Sie diese vermeiden
Die meisten gescheiterten Anträge scheitern nicht an der Förderfähigkeit des Gebäudes, sondern an formalen Fehlern im Ablauf. Der mit Abstand teuerste: der unterschriebene Handwerkervertrag ohne Förderklausel. Fehlt die aufschiebende oder auflösende Bedingung, wertet die KfW bereits die Unterschrift als förderschädlichen Vorhabensbeginn, und der Anspruch auf die gesamte Förderung entfällt, bei einer Komplettsanierung geht es dabei schnell um fünfstellige Beträge.
Ein zweiter, seit der Reform neuer Stolperstein ist die falsche Reihenfolge der Förderwege. Wer erst eine BAFA Einzelmaßnahme fördern lässt und kurz darauf die Effizienzhaussanierung plant, steht wegen der dreijährigen Sperrfrist vor verschlossenen Türen. Die Entscheidung zwischen Einzelmaßnahmen und Komplettsanierung sollte deshalb ganz am Anfang fallen, nicht mittendrin.
Häufig unterschätzt wird auch die knappe Kalkulation der Effizienzhaus Stufe. Wer das Effizienzhaus 70 anpeilt, erhält seit der Reform keinen Tilgungszuschuss mehr, während beim Effizienzhaus 55 wieder 5 Prozent fließen. Ob der Abstand zwischen beiden Stufen mit überschaubarem Mehraufwand zu schließen ist, kann nur der Energieeffizienz-Experte anhand des konkreten Gebäudes beurteilen, diese Rechnung gehört an den Anfang der Planung. Und schließlich der Klassiker bei den Nachweisen: fehlende oder unvollständige Rechnungen. Alle Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen und die Arbeitsleistung ausweisen und unbar bezahlt werden, sammeln Sie die Belege von Anfang an vollständig.
Genau an diesen Stellen setzt sofort-foerderung.de an: Unsere Energieeffizienz-Experten achten von der ersten Prüfung an darauf, dass Verträge, Reihenfolge und Nachweise förderkonform sind, bevor ein Fehler Geld kostet.
Einschätzung aus der Praxis
„Seit der Reform sehe ich beim Wohngebäude Kredit zwei Gewinner und einen stillen Verlierer. Gewinner sind die wirklich schlechten Gebäude, denn mit dem WPB Bonus und der seriellen Sanierung bleiben Tilgungszuschüsse bis 40 Prozent erreichbar. Verlierer ist die mittlere Sanierung auf Effizienzhaus 70 oder 85, die keinen Tilgungszuschuss mehr bekommt. Meine Empfehlung: Rechnen Sie vor der Antragstellung immer zwei Varianten durch, Ihre Wunschstufe und die nächstbessere. Der Sprung auf das Effizienzhaus 55 kostet oft weniger, als der zusätzliche Zuschuss einbringt."
Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte
Fazit: Für wen lohnt sich der KfW 261?
Der KfW 261 bleibt auch nach der BEG-Reform das wichtigste Förderinstrument für die Komplettsanierung, aber er ist wählerischer geworden. Richtig stark ist das Programm für unsanierte Altbauten, die als Worst Performing Building gelten und ambitioniert auf Effizienzhaus 55 oder 40 saniert werden: Hier kommen zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit und Tilgungszuschüsse von bis zu 40 Prozent zusammen. Für moderate Sanierungen auf Effizienzhaus 70 oder 85 ist der Anreiz dagegen deutlich gesunken, und wer ohnehin nur einzelne Maßnahmen plant, fährt mit dem BAFA Zuschuss meist besser, zumal die dreijährige Sperrfrist zwischen beiden Förderwegen eine klare Grundsatzentscheidung verlangt.
Diese Entscheidung muss niemand allein treffen. Die Energieeffizienz-Experten von sofort-foerderung.de schauen sich Ihr Vorhaben an, ordnen ein, welcher Förderweg zu Ihrem Gebäude und Ihren Plänen passt, und begleiten Sie anschließend durch den gesamten Prozess, komplett digital und deutschlandweit.
Häufige Fragen zum KfW 261
Ist der KfW 261 gestoppt?
Nein, der KfW 261 ist aktiv und kann beantragt werden. Die Verunsicherung hat zwei Ursachen: Anfang 2022 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel vorübergehend gestoppt, und im Juli 2026 gab es während der Umstellung auf die reformierten Förderrichtlinien eine kurze Übergangsphase, in der keine neuen Bestätigungen zum Antrag erstellt werden konnten. Seit dem 21. Juli 2026 läuft das Programm zu den neuen Konditionen. Da die Fördermittel jährlich budgetiert sind und kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht, empfiehlt sich trotzdem eine frühzeitige Antragstellung.
Kann ich den KfW 261 mit der Heizungsförderung KfW 458 kombinieren?
Nein, für dasselbe Gebäude schließen sich beide Wege aus, denn die Heizungsförderung gehört zur Einzelmaßnahmenförderung, und zwischen dieser und dem Wohngebäude Kredit gilt eine Sperrfrist von drei Jahren in beide Richtungen. Das ist in der Regel aber kein Nachteil: Bei der Sanierung zum Effizienzhaus ist der neue Wärmeerzeuger Teil des Gesamtkonzepts und wird über den KfW 261 mitgefördert, eine separate Heizungsförderung ist dann gar nicht nötig. Nur wer ausschließlich die Heizung tauschen möchte, nutzt die Heizungsförderung mit ihrer Grundförderung von 30 Prozent und den möglichen Boni.
Sind beim KfW 261 Sondertilgungen möglich?
Während der Zinsbindung nur eingeschränkt: Erlaubt ist ausschließlich die vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrags gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung, Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Zum Ende der Zinsbindung nach zehn Jahren können Sie den Kredit dann kostenfrei teilweise oder vollständig zurückzahlen. Beachten Sie außerdem, dass der Tilgungszuschuss auf die zuletzt fälligen Raten angerechnet wird und die Laufzeit verkürzt, er wird nicht ausgezahlt.
Was gilt beim KfW 261 für denkmalgeschützte Gebäude?
Für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gibt es die eigene Stufe Effizienzhaus Denkmal mit abgemilderten energetischen Anforderungen und einem Tilgungszuschuss von 5 Prozent in der EE Klasse. Wichtig: Hierfür sind ausschließlich Energieeffizienz-Experten mit der zusätzlichen Zulassung für Wohngebäude Denkmal zugelassen, und die Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde müssen dokumentiert werden. Die Experten von sofort-foerderung.de verfügen über die dena Zulassung für Denkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz und begleiten auch diese Vorhaben.
Werden Eigenleistungen beim KfW 261 gefördert?
Ja, in Grenzen: Wenn Sie Teile der Sanierung selbst umsetzen, sind die direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig, Ihre Arbeitszeit dagegen nicht. Voraussetzung ist, dass der Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die korrekte Höhe der Materialkosten mit der Bestätigung nach Durchführung bestätigt. Bewahren Sie deshalb alle Materialbelege auf und stimmen Sie sich vor dem Kauf ab, ob die gewählten Produkte die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Wo finde ich das aktuelle Merkblatt zum KfW 261?
Das offizielle Merkblatt zum Kredit 261 stellt die KfW auf ihrer Produktseite unter kfw.de/261 als PDF bereit, zusammen mit dem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie der tagesaktuellen Konditionenübersicht. Da sich Förderbedingungen ändern können, gilt immer der Stand zum Zeitpunkt Ihres Antragseingangs bei der KfW. Prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung die aktuelle Fassung oder besprechen Sie den Stand mit Ihrem Energieeffizienz-Experten.
Was ist der Unterschied zwischen dem KfW 261 und dem Ergänzungskredit?
Der KfW 261 ist die eigenständige Förderung für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus, mit eigenem Tilgungszuschuss. Der Ergänzungskredit 358/359 ist dagegen ein reines Finanzierungsinstrument ohne Tilgungszuschuss: Er hilft, den Eigenanteil zu finanzieren, der nach einem bewilligten Zuschuss aus der Einzelmaßnahmen- oder Heizungsförderung übrig bleibt. Die beiden Kredite gehören also zu unterschiedlichen Förderwegen und werden nicht miteinander kombiniert.
Fördermittel einfach und sicher beantragen
Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.
Genau dabei unterstützen wir Sie.
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