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Förderung neues Dach 2026

Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 21. Juli 2026

Die energetische Dachsanierung gehört zu den wirkungsvollsten Maßnahmen am Haus, und das BAFA beteiligt sich 2026 weiterhin mit 15 Prozent an den förderfähigen Kosten. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen, die gerade bei größeren Dachprojekten über mehrere tausend Euro entscheiden können.

 

Auf dieser Seite finden Sie alle Regelungen, Fristen und Neuerungen auf einen Blick. sofort-foerderung.de kümmert sich um Ihren kompletten Förderantrag, von der Technischen Projektbeschreibung bis zur Auszahlung.

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Bis zu 10.500 € Zuschuss

Symbolbild, KI-generiert

1000 + gestellte Förderanträge

über 6 Mio. Euro bewilligte Fördergelder

Zahlung nur bei Förderzusage

Antragsbearbeitung innerhalb von 24h

In 5 Minuten ausgefüllt. Zahlung erst bei Förderzusage.

Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?

Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.

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Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.

Dachsanierung Förderung 2026: Das Wichtigste in Kürze

  • Das BAFA fördert die energetische Dachsanierung weiterhin mit 15 Prozent Zuschuss, von der Steildachdämmung bis zur obersten Geschossdecke.

  • Technische Voraussetzung ist ein U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) für die gedämmte Dachfläche.

  • Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen sein und bereits bei Antragstellung vorliegen.

  • Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den iSFP Bonus von 5 Prozentpunkten nur noch auf den Kostenanteil über 30.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Dachsanierung Bestandteil Ihres Sanierungsfahrplans ist und Ihr Vorhaben mindestens 30.000 Euro förderfähige Kosten erreicht.

  • Ab dem ersten Quartal 2027 kommt der WPB Bonus von 5 Prozentpunkten für Gebäude mit besonders schlechtem energetischem Zustand hinzu, der auch für die Dachdämmung gilt, sofern die Maßnahme in Ihrem Sanierungsfahrplan enthalten ist.

  • sofort-foerderung.de übernimmt den gesamten Antragsprozess, bezahlt wird erst bei Förderzusage.

BEG Reform: Das ändert sich bei der Dachsanierung Förderung ab dem 21. Juli 2026

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 8. Juli 2026 grünes Licht für die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude gegeben. Für Eigentümer, die ihr Dach sanieren möchten, ist die zentrale Botschaft beruhigend: Die Förderung bleibt bestehen.Im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes hat die Bundesregierung die Fortführung der Gebäudeförderung bestätigt, und das BAFA bleibt die zuständige Stelle für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zu denen die Dachdämmung gehört.

Unverändert bleiben die Grundförderung von 15 Prozent, die technischen Mindestanforderungen mit dem U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K), die verbindliche Einbindung eines Energieeffizienz-Experten samt Technischer Projektbeschreibung sowie der Grundsatz, dass der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt sein muss. Auch der KfW Ergänzungskredit mit den Programmnummern 358 und 359 läuft ohne Anpassungen weiter.

Drei Punkte sind für die Dachsanierung entscheidend.

 

Erstens wird der iSFP Bonus neu geregelt: Die zusätzlichen 5 Prozent gibt es seit dem 21. Juli 2026 erst ab einer förderfähigen Investition von 30.000 Euro und nur für den Betrag oberhalb dieser Grenze. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist und innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird.

 

Zweitens gelten im Mehrfamilienhaus künftig gestaffelte Kostenobergrenzen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Drittens gibt es einen Ausblick, der für Dachprojekte besonders interessant ist: Ab dem ersten Quartal 2027 wird ein neuer Bonus von 5 Prozent für Gebäude mit besonders schlechtem energetischen Ausgangszustand eingeführt, die sogenannten Worst Performing Buildings. Er gilt für Dämmmaßnahmen wie die Dach-, Fassaden- oder Kellerdeckendämmung, ausdrücklich aber nicht für den Fenstertausch.Voraussetzung ist auch hier ein Sanierungsfahrplan, in dem die Maßnahme enthalten ist. Der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt, das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro des iSFP Bonus muss dafür nicht erreicht werden.

Die Regelungen im Vergleich:

Regelung
Bis 20 Juli
Ab 21 Juli
Grundförderung
15 Prozent
15 Prozent
iSFP Bonus
5 Prozent auf alle Kosten
5 Prozent nur auf Kosten über 30.000 Euro*
Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
30.000 Euro, mit iSFP 60.000 Euro
unverändert*
Förderfähige Kosten im Mehrfamilienhaus
30.000 Euro je Wohneinheit
gestaffelt nach Wohneinheiten*
WPB Bonus: ab dem ersten Quartal 2027 zusätzlich 5 Prozent
nicht vorgesehen
ab 2027 zusätzlich 5 Prozent*
Maximaler Zuschuss
12.000 Euro
10.500 Euro*

*Voraussetzung für den iSFP Bonus ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist und innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird.

Für laufende Vorhaben gelten klare Übergangsregeln. Wer eine Technische Projektbeschreibung besitzt, die bis zum 8. Juli 2026 erstellt wurde, kann damit noch bis einschließlich 20. Juli 2026 zu den bisherigen Konditionen beantragen. Nicht genutzte TPB verlieren danach ihre Gültigkeit, ab dem 21. Juli 2026 werden neue TPB nach den neuen Regeln erstellt. Bereits eingereichte Anträge prüft das BAFA nach den alten Bedingungen, bewilligte Zusagen bleiben in voller Höhe bestehen und werden wie zugesagt ausgezahlt.

Grundlage dieser Übersicht sind die am 17. Juli 2026 veröffentlichten Förderrichtlinien zur BEG, die seit dem 21. Juli 2026 in Kraft sind.

Die zeitlosen Grundlagen zur Förderung der Dachsanierung, von den Dämmarten über die technischen Anforderungen bis zum kompletten Ablauf, finden Sie auf unserer ausführlichen Übersichtsseite. 

Was bedeutet die Reform für Ihr Vorhaben?

  • Dämmung bis 30.000 € (zum Beispiel oberste Geschossdecke)

    • Für Sie ändert sich praktisch nichts: 15 Prozent Grundförderung, ein Sanierungsfahrplan erhöht den Fördersatz nicht mehr. Unser Rat: Antrag jetzt stellen, das BAFA Portal ist wieder geöffnet
      Förderantrag starten

       

  • Komplette Dachsanierung über 30.000 €

    • Für Sie ist der Sanierungsfahrplan fast immer die richtige Entscheidung: Er verdoppelt die Kostenobergrenze für die erste Wohneinheit auf 60.000 € und sichert 20 Prozent auf den Anteil über 30.000 €. Wir rechnen beide Varianten für Sie durch.
      Förderantrag starten
       

  • Mehrfamilienhaus oder WEG

    • Für Sie haben sich die Kostenobergrenzen deutlich geändert: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Beim Dach als Gemeinschaftseigentum entscheidet die saubere Planung über Tausende Euro, genau das übernehmen wir, auf Wunsch inklusive Abstimmung mit Ihrer Hausverwaltung.
      Förderantrag starten

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für Ihren Antrag ist

Nach zwölf Tagen Antragsstopp ist das BAFA Portal seit dem 21. Juli wieder geöffnet und startet mit erheblichem Rückstau.

Je früher Ihr Antrag vollständig vorliegt, desto weiter vorn stehen Sie in der Schlange. Genau dafür sind wir da: Wir erstellen Ihre Antragsunterlagen innerhalb von 24 Stunden, inklusive aller Nachweise durch unsere Energieeffizienz-Experten, und reichen Ihren Antrag direkt beim BAFA ein.

Die Vorbereitung kostet Sie nichts, bezahlt wird erst bei Förderzusage.

Welche Zuschüsse sind für die Dachsanierung möglich?

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst das BAFA folgende Maßnahmen am Dach von Bestandsgebäuden:

Maßnahme
Zuschuss
Dachdämmung (Aufsparren, Zwischensparren, Untersparren)
15 Prozent
Flachdachdämmung
15 Prozent
Dämmung der obersten Geschossdecke
15 Prozent
iSFP Bonus
zusätzlich 5 Prozent*

*Der iSFP Bonus setzt einen individuellen Sanierungsfahrplan voraus, in dem die Maßnahme enthalten ist. Seit dem 21. Juli 2026 gilt er nur noch für den Kostenanteil über 30.000 Euro. Für bereits gestellte und genehmigte Anträge gilt Vertrauensschutz.

Förderhöhe und Maximalbeträge: So rechnet das BAFA beim Dach

Ohne Sanierungsfahrplan erkennt das BAFA für die erste Wohneinheit und je Kalenderjahr bis zu 30.000 Euro an, der Zuschuss von 15 Prozent ergibt also maximal 4.500 Euro. Ist die Dachsanierung Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans, verdoppelt sich die anrechenbare Obergrenze auf 60.000 Euro. Erreicht das Vorhaben zudem ein förderfähiges Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro, greift zusätzlich der iSFP Bonus. Genau das ist bei Dachprojekten der entscheidende Hebel, denn ihre Kosten überschreiten die Grenze von 30.000 Euro regelmäßig.

 

Der Bonus von 5 Prozentpunkten bezieht sich auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro, dieser Teil wird also mit 20 Prozent gefördert. Maximal sind damit 10.500 Euro Zuschuss für die erste Wohneinheit möglich: 4.500 Euro aus der Grundförderung auf die ersten 30.000 Euro plus 6.000 Euro auf die zweiten 30.000 Euro.

Gestaffelte Obergrenzen im Mehrfamilienhaus ab dem 21. Juli 2026

Wird das Dach eines Mehrfamilienhauses saniert, greifen seit dem 21. Juli 2026 gestaffelte Obergrenzen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.

 

Ein Dach über sechs Wohnungen kommt damit auf 105.000 Euro förderfähige Kosten statt bisher bis zu 180.000 Euro. Die Grundförderung von 15 Prozent ergibt in diesem Beispiel einen Zuschuss von 15.750 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften wird die saubere Antragsplanung damit noch wichtiger, denn jede korrekt angesetzte Wohneinheit zählt.

iSFP bei der Dachsanierung: Der doppelte Hebel für große Projekte

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine staatlich geförderte Energieberatung: Ein Energieeffizienz-Experte nimmt Ihr Gebäude komplett unter die Lupe und legt fest, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge am meisten bringen. Schon die Erstellung wird vom BAFA bezuschusst.


Mit der BEG Reform ändert sich die Wirkung des Fahrplans auf den Fördersatz. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es die zusätzlichen 5 Prozentpunkte nur noch, wenn die Dachsanierung als Maßnahme im Fahrplan enthalten ist, der Fahrplan bei Antragstellung bereits vorliegt, die Umsetzung innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung erfolgt und die förderfähigen Kosten mindestens 30.000 Euro erreichen. Der Bonus gilt dann für den Kostenanteil oberhalb dieser Grenze. Für ein kleines Dachprojekt unter 30.000 Euro erhöht der iSFP den Fördersatz nicht mehr. Das sagen wir Ihnen offen, denn seriöse Förderberatung beginnt bei ehrlichen Zahlen.

Beim Dach bleibt der Fahrplan trotzdem in den meisten Fällen die richtige Entscheidung, und der Hebel ist doppelt: Der Sanierungsfahrplan verdoppelt die anrechenbare Kostenobergrenze auf 60.000 Euro, und ab 30.000 Euro Investitionsvolumen kommt der Bonus auf den Anteil darüber noch obendrauf.

 

Bei einer Dachsanierung mit 60.000 Euro förderfähigen Kosten steigt der Zuschuss dadurch von 4.500 Euro auf 10.500 Euro.

 

Wer ohnehin mehrere Schritte plant, profitiert außerdem von der fachlich richtigen Reihenfolge: Erst die gedämmte Gebäudehülle macht es zum Beispiel möglich, eine spätere Heizung kleiner und günstiger zu dimensionieren.

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung – wir begleiten Sie komplett.

Rechenbeispiele: Das bleibt unterm Strich für Sie übrig

Eine Dachsanierung mit förderfähigen Kosten von 30.000 Euro, ohne Sanierungsfahrplan:

Position
Betrag
Förderfähige Kosten der Dachsanierung
30.000 Euro
BAFA Zuschuss (15 Prozent)
4.500 Euro
Servicegebühr sofort-foerderung.de
598 Euro
Staatlicher Zuschuss auf die Servicegebühr (50 Prozent)
- 299 Euro
Ihr Vorteil unterm Strich
4.201 Euro

Eine umfassende Dachsanierung mit Gesamtkosten von 80.000 Euro, mit individuellem Sanierungsfahrplan, gerechnet nach den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen:

Position
Betrag
Gesamtkosten der Dachsanierung
80.000 Euro
Davon förderfähig (Obergrenze mit iSFP)
60.000 Euro
BAFA Grundförderung (15 Prozent auf die ersten 30.000 Euro)
4.500 Euro
Kosten über 30.000 Euro (15 Prozent plus 5 Prozent iSFP Bonus)
6.000 Euro
Servicegebühr sofort-foerderung.de
598 Euro
Staatlicher Zuschuss auf die Servicegebühr (50 Prozent)
- 299 Euro
Ihr Vorteil unterm Strich
10.201 Euro

Sie wollen mehr Informationen?

Sie möchten es genauer wissen? Welche Dämmart zu Ihrem Dach passt, welche Anforderungen im Detail gelten und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie auf unserer Hauptseite zur Dachsanierung Förderung. 

oder

Ihre Ansprechpartner für die Dachsanierung Förderung

Von der ersten Fördermittelprüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel stehen wir Ihnen als feste Ansprechpartner zur Seite. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, koordinieren die notwendigen Schritte und beantworten Ihre Fragen schnell und unkompliziert.

Milena Radojcic
Fördermittelmanagement & Kundenbetreuung

Armin Sukalic (B. Eng.)
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE)

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FAQ zur Förderung der Dachsanierung

Welche Fördermittel gibt es 2026?

Neben der Dachsanierung können auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Informieren Sie sich über Zuschüsse für Dachsanierungen, Fassadendämmungen, Heizungen oder Wärmepumpen.

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