Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?
Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.
Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.
Förderung Außenwand 2026: Das gilt jetzt
Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 21. Juli 2026
Die Außenwand ist die größte zusammenhängende Fläche der Gebäudehülle, und genau deshalb einer der wirksamsten Hebel gegen hohe Heizkosten. Das BAFA beteiligt sich mit 15 Prozent an den förderfähigen Kosten der Fassadendämmung, mit individuellem Sanierungsfahrplan verdoppelt sich die anrechenbare Kostenobergrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Konditionen nach der BEG-Reform.
Wir übernehmen Ihren kompletten Förderantrag, von der Technischen Projektbeschreibung bis zur Auszahlung, mit unseren Energieeffizienz-Experten an Ihrer Seite.
1000 + gestellte Förderanträge
über 6 Mio. € bewilligte Fördergelder
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Bis zu 10.500 €
Zuschuss
Förderung Außenwand 2026: Das Wichtigste in Kürze
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Das BAFA fördert die Dämmung der Außenwände mit 15 Prozent Zuschuss, vom Wärmedämmverbundsystem bis zur Kerndämmung.
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Technische Voraussetzung ist ein U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²K) für die gedämmte Außenwand.
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Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein, Verträge dürfen vorher nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden.
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Seit dem 21. Juli 2026 gilt der iSFP Bonus von 5 Prozent nur noch für Kosten über 30.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Dachsanierung Bestandteil Ihres Sanierungsfahrplans ist.
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Ab dem ersten Quartal 2027 kommt ein zusätzlicher Bonus (WPB) von 5 Prozent für besonders ineffiziente Gebäude, der auch für die Außenwanddämmung gilt.
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sofort-foerderung.de übernimmt den kompletten Antragsprozess und begleitet Sie bis zur Auszahlung.
BEG-Reform: Das ändert sich bei der Förderung der Außenwanddämmung ab dem 21. Juli 2026
Seit dem Beschluss des Haushaltsausschusses am 8. Juli 2026 steht die reformierte Gebäudeförderung fest, und für die Außenwanddämmung ist die Kernbotschaft eine gute: Die Förderung bleibt erhalten. Das BAFA ist weiterhin für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zuständig, die Bundesregierung hat die Fortführung der Gebäudeförderung im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes bis mindestens 2029 zugesagt, und an der Grundförderung von 15 Prozent ändert sich nichts. Auch die technischen Anforderungen mit dem U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²K), die verbindliche Einbindung eines Energieeffizienz-Experten samt Technischer Projektbeschreibung und der KfW Ergänzungskredit mit den Programmnummern 358 und 359 bleiben bestehen.
Neu geregelt wird der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan. Die zusätzlichen 5 Prozent gibt es seit dem 21. Juli 2026 erst ab einer förderfähigen Investition von 30.000 Euro und nur für den Betrag oberhalb dieser Grenze. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist und innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird.
Wichtig zu wissen: Die Verdopplung der anrechenbaren Kosten auf 60.000 Euro ist an das Vorliegen eines Fahrplans geknüpft und wirkt damit von der ersten Maßnahme an. Gerade bei der Fassadendämmung, deren Kosten die Grenze von 30.000 Euro regelmäßig überschreiten, bleibt der Fahrplan deshalb das wichtigste Instrument. Im Mehrfamilienhaus gelten außerdem gestaffelte Obergrenzen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.
Und es gibt einen Ausblick, der besonders für ältere Gebäude interessant ist: Ab dem ersten Quartal 2027 führt der Bund einen Bonus von 5 Prozent für sogenannte Worst Performing Buildings ein, also Gebäude mit besonders schlechtem energetischen Ausgangszustand. Er gilt für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie die Außenwanddämmung, ausdrücklich aber nicht für den Fenstertausch. Die genauen Kriterien werden mit den Förderrichtlinien veröffentlicht.
Die Regelungen im Vergleich:
Regelung | Bis 20 Juli | Ab 21 Juli |
|---|---|---|
Grundförderung | 15 Prozent | 15 Prozent |
iSFP Bonus | 5 Prozent auf alle Kosten | 5 Prozent nur über 30.000 Euro* |
Förderfähige Kosten pro Wohneinheit | 30.000 Euro, mit iSFP 60.000 Euro | unverändert* |
Förderfähige Kosten im Mehrfamilienhaus | 30.000 Euro je Wohneinheit | gestaffelt nach Wohneinheiten* |
Maximaler Zuschuss 1. WE | 12.000 Euro | 10.500 Euro* |
WPB Bonus | nicht vorgesehen | ab 2027 zusätzlich 5 Prozent* |
*Voraussetzung für den iSFP Bonus ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist und innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird.
Für laufende Vorhaben gilt eine klare Übergangsregelung. Technische Projektbeschreibungen, die bis zum 8. Juli 2026 erstellt wurden, können noch bis zum 20. Juli 2026 um 23:59 Uhr für einen Antrag zu den bisherigen Konditionen genutzt werden. Nicht genutzte TPB verfallen danach, für neue Anträge wird ab dem 21. Juli 2026 eine neue Technische Projektbeschreibung nach den dann aktuellen Regeln erstellt. Bereits eingereichte Anträge prüft das BAFA nach den alten Bedingungen, bewilligte Zusagen bleiben in voller Höhe bestehen und werden wie zugesagt ausgezahlt.
Grundlage dieser Übersicht sind die am 17. Juli 2026 veröffentlichten Förderrichtlinien zur BEG, die seit dem 21. Juli 2026 in Kraft sind.
Was bedeutet die Reform für Ihr Vorhaben?
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Einblasdämmung oder Teilfläche bis 30.000 €
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Für Sie ändert sich wenig: Die Grundförderung von 15 Prozent gilt unverändert, ein Sanierungsfahrplan erhöht Ihren Fördersatz in dieser Größenordnung künftig nicht mehr. Neu ab 2027 ist der Bonus für Gebäude mit besonders schlechtem energetischem Zustand: Er bringt zusätzlich 5 Prozentpunkte und gilt bei der Fassadendämmung ausdrücklich. Unser Rat: Antrag jetzt stellen, das BAFA Portal ist wieder geöffnet
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Komplettdämmung über 30.000 €
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Ein Wärmedämmverbundsystem für die ganze Fassade liegt schnell über dieser Schwelle, und genau hier wird der Sanierungsfahrplan zur Rechenaufgabe: Er verdoppelt die Kostenobergrenze auf 60.000 € und sichert 20 Prozent auf den Anteil über 30.000 €. Ob er sich für Ihr Vorhaben lohnt, rechnen wir für Sie durch, ehrlich und in beide Richtungen.
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Mehrfamilienhaus oder WEG
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Für Sie ändern sich die Kostenobergrenzen deutlich: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Da die Fassade zum Gemeinschaftseigentum gehört, stellt in der Regel die WEG den Antrag, und die saubere Planung pro Wohneinheit entscheidet jetzt über Tausende Euro. Genau das übernehmen wir, auf Wunsch inklusive Abstimmung mit Ihrer Hausverwaltung.
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Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für Ihren Antrag ist
Nach zwölf Tagen Antragsstopp ist das BAFA Portal seit dem 21. Juli wieder geöffnet und startet mit erheblichem Rückstau.
Wer seine Unterlagen an diesem Tag fertig hat, steht vorn in der Schlange. Genau dafür sind wir da: Wir bereiten Ihren Antrag jetzt vollständig vor, inklusive aller Nachweise durch unsere Energieeffizienz-Experten, und reichen ihn zum Neustart sofort ein.
Die Vorbereitung kostet Sie nichts, bezahlt wird erst bei Förderzusage.
Förderung Außendämmung 2026: Welche Zuschüsse sind möglich?
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst das BAFA alle gängigen Verfahren der Außenwanddämmung an Bestandsgebäuden:
Maßnahme | Zuschuss |
|---|---|
Wärmedämmverbundsystem (WDVS) | 15 Prozent |
Kerndämmung zweischaliger Außenwände | 15 Prozent |
Innendämmung | 15 Prozent |
Hinterlüftete Vorhangfassade | 15 Prozent |
iSFP Bonus | zusätzlich 5 Prozent* |
*Seit dem 21. Juli 2026 gilt der iSFP Bonus nur noch für den Anteil der förderfähigen Kosten, der 30.000 Euro übersteigt, und nur für Maßnahmen, die Bestandteil Ihres Sanierungsfahrplans sind. Für bereits gestellte und genehmigte Anträge gilt der Vertrauensschutz. Für diese kann der iSFP Bonus weiterhin wie gewohnt in Anspruch genommen werden.
Förderhöhe im Überblick: So rechnet das BAFA bei der Außenwand
Für die erste Wohneinheit und je Kalenderjahr erkennt das BAFA förderfähige Kosten von 30.000 Euro an, mit individuellem Sanierungsfahrplan verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 Euro, und zwar voraussichtlich bereits ab der zweiten umgesetzten Maßnahme. Auf die anrechenbaren Kosten erhalten Sie 15 Prozent Grundförderung.
Setzen Sie die Fassadendämmung als Maßnahme aus Ihrem Sanierungsfahrplan um, kommen für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro zusätzlich 5 Prozent iSFP Bonus dazu. Maximal sind damit 10.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit möglich: 4.500 Euro Grundförderung auf 30.000 Euro plus 6.000 Euro Bonus. Bis zum 20. Juli 2026 galt noch die bisherige Rechnung mit 20 Prozent auf bis zu 60.000 Euro, also maximal 12.000 Euro.
Gestaffelte Obergrenzen im Mehrfamilienhaus
Wird die Fassade eines Mehrfamilienhauses gedämmt, greifen die neuen gestaffelten Obergrenzen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Für ein Gebäude mit acht Wohnungen sind damit 121.000 Euro förderfähig statt bisher bis zu 240.000 Euro, die Grundförderung von 15 Prozent ergibt in diesem Beispiel 18.150 Euro Zuschuss. Für Wohnungseigentümergemeinschaften zählt damit jede korrekt angesetzte Wohneinheit, eine saubere Antragsplanung wird zur Pflicht.
iSFP bei der Fassadendämmung: Warum der Fahrplan hier fast immer dazugehört
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine staatlich bezuschusste Energieberatung, bei der ein Energieeffizienz-Experte Ihr Gebäude vollständig analysiert und die Sanierungsschritte in eine wirtschaftlich sinnvolle Reihenfolge bringt. Für die Förderung der Außenwanddämmung ist er keine Pflicht, aber in den meisten Fällen bares Geld wert.
Der Grund liegt in den Kosten: Ein Wärmedämmverbundsystem am Einfamilienhaus bewegt sich je nach Fassadenfläche schnell zwischen 20.000 und 50.000 Euro und überschreitet die Grenze von 30.000 Euro damit regelmäßig. Genau hier setzt der Fahrplan an. Er verdoppelt die anrechenbare Kostenobergrenze auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit. Planen Sie die Dämmung als Maßnahme aus dem Fahrplan ein, kommt der Bonus von 5 Prozent auf den Kostenanteil über 30.000 Euro hinzu, zusammen bis zu 10.500 Euro. Ganz offen gesagt: Für ein kleines Einzelprojekt wie eine reine Kerndämmung, die oft unter 10.000 Euro bleibt, erhöht der Fahrplan den Fördersatz nicht mehr.
Dazu kommt der strategische Wert. Die Außenwand senkt den Wärmebedarf des Hauses so deutlich, dass eine später eingebaute Heizung kleiner dimensioniert werden kann, erst dämmen und dann tauschen spart also doppelt. Der Fahrplan legt genau diese Reihenfolge fachlich fundiert fest, und seine Erstellung wird selbst vom BAFA bezuschusst.
Von der Antragstellung bis zur Auszahlung – wir begleiten Sie komplett.
Rechenbeispiele: Das bleibt unterm Strich für Sie übrig
Ein Wärmedämmverbundsystem am Einfamilienhaus mit förderfähigen Kosten von 25.000 Euro, ohne Sanierungsfahrplan:
Position | Betrag |
|---|---|
Förderfähige Kosten der Außenwanddämmung | 25.000 Euro |
BAFA Zuschuss, 15 Prozent | 3.750 Euro |
Servicegebühr sofort-foerderung.de | - 598 Euro |
Staatlicher Zuschuss auf die Servicegebühr, 50 Prozent | 299 Euro |
Ihr Vorteil unterm Strich | 3.451 Euro |
Eine umfassende Fassadensanierung mit Gesamtkosten von 70.000 Euro, mit individuellem Sanierungsfahrplan, gerechnet nach den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen:
Title | Betrag |
|---|---|
Gesamtkosten der Fassadensanierung | 70.000 Euro |
Davon förderfähig (Obergrenze mit iSFP) | 60.000 Euro |
BAFA Grundförderung, 15 Prozent | 9.000 Euro |
iSFP Bonus, 5 Prozent auf die Kosten über 30.000 Euro | 1.500 Euro |
Servicegebühr sofort-foerderung.de | - 598 Euro |
Staatlicher Zuschuss auf die Servicegebühr, 50 Prozent | 299 Euro |
Ihr Vorteil unterm Strich | 10.201 Euro |

Ihre Ansprechpartner für die Fensterförderung
Von der ersten Fördermittelprüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel stehen wir Ihnen als feste Ansprechpartner zur Seite. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, koordinieren die erforderlichen Schritte und beantworten Ihre Fragen schnell und unkompliziert.
Milena Radojcic
Fördermittelmanagement & Kundenbetreuung
Armin Sukalic (B. Eng.)
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE)
Welche Sanierungsmaßnahmen werden ebenfalls gefördert?
Neben dem Austausch alter Fenster können auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Informieren Sie sich über Zuschüsse für Dachsanierungen, Fassadendämmungen, Heizungen oder Wärmepumpen.

FAQ zur Förderung der Fassadendämmung
Haben Sie noch Fragen?
Ulmer Landstraße 335
86391 Stadtbergen
+49 821 508 996 49





