Heizungsförderung 2026
Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 21. Juli 2026
Der Austausch einer alten Heizung wird über die KfW weiterhin kräftig bezuschusst: 30 Prozent Grundförderung sind gesetzt, mit den passenden Boni sind ab dem 21. Juli 2026 bis zu 70 Prozent möglich, bei besonders niedrigen Einkommen sogar bis zu 80 Prozent.
Gleichzeitig startet mit der BEG Reform ein fester Absenkungsfahrplan, der Warten erstmals kalkulierbar teuer macht. Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Konditionen, Fristen und Boni.
Wir begleiten Sie durch den gesamten KfW Prozess, erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD), mit unseren Energieeffizienz-Experten an Ihrer Seite.

Bis zu 80 % Förderung möglich
Symbolbild, KI-generiert
Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?
Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.
Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.
Heizungsförderung 2026: Das Wichtigste in Kürze
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Die KfW fördert den Heizungstausch weiterhin mit 30 Prozent Grundförderung, mit Boni sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich, bei besonders niedrigen Einkommen sogar bis zu 80 Prozent.
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Ab dem 21. Juli 2026 gelten förderfähige Kosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, ab Februar 2027 sinken sie halbjährlich um 750 Euro.
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Der Klimageschwindigkeitsbonus startet neu mit 16 Prozentpunkten und sinkt ab Februar 2027 stufenweise, ab August 2028 entfällt er vollständig: Ein früher Antrag sichert die höhere Stufe. Er gilt nur für Selbstnutzer.
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Der Einkommensbonus wird dreistufig (10 bis 40 Prozentpunkte, nur für Selbstnutzer), neu ist ein Kinderzuschlag, der das maßgebliche Einkommen pauschal um 10.000 Euro reduziert.
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Der Antrag läuft über das KfW Portal und muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein, der Liefer- und Leistungsvertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung.
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sofort-foerderung.de erstellt BzA und BnD, bindet einen Energieeffizienz-Experten ein und begleitet Sie durch den gesamten Förderprozess.
BEG-Reform: Das ändert sich bei der Heizungsförderung ab dem
21. Juli 2026
Mit der Zustimmung des Haushaltsausschusses am 8. Juli 2026 ist die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude beschlossene Sache, und kein Programm ist davon so stark betroffen wie die Heizungsförderung der KfW. Die Grundpfeiler bleiben stehen: Die Grundförderung von 30 Prozent gilt unverändert für alle Antragstellergruppen, sämtliche bisher förderfähigen Heizungssysteme von der Wärmepumpe bis zum Fernwärmeanschluss bleiben förderfähig, und auch der Ergänzungskredit steht nach der Umstellung wieder zur Verfügung.
Bei den Bausteinen darüber greift die Reform dafür umso deutlicher ein. Die förderfähigen Kosten sinken zum Neustart von 30.000 auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit und werden ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um weitere 750 Euro abgesenkt.Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt von 20 auf 16 Prozentpunkte und folgt demselben Rhythmus: Alle sechs Monate gehen 4 Prozentpunkte verloren, bis der Bonus ab August 2028 vollständig entfällt. Ersatzlos gestrichen werden der Effizienzbonus von 5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen.
Es gibt aber auch Gewinner. Der Einkommensbonus wird sozial gestaffelt: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro erhalten künftig 40 statt 30 Prozentpunkte, bis 40.000 Euro bleibt es bei 30 Prozentpunkten, und wer bis 50.000 Euro liegt, bekommt erstmals überhaupt einen Bonus von 10 Prozentpunkten. Dazu kommt ein neuer Kinderzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche Einkommen rechnerisch um 10.000 Euro reduziert. Die maximale Förderung steigt dadurch für selbstnutzende Eigentümer mit kleinem Einkommen auf bis zu 80 Prozent. Und ab dem ersten Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung angekündigt, dessen Details noch folgen.
Die Regelungen im Vergleich:
Regelung | Bis 20 Juli | Ab 21 Juli |
|---|---|---|
Grundförderung | 30 Prozent | 30 Prozent |
Förderfähige Kosten | 30.000 Euro | 28.000 Euro* |
Klimabonus* | 20 Prozent | 16 Prozent* |
Effizienzbonus* | 5 Prozent | entfällt |
Emissionszuschlag* | 2.500 Euro | entfällt |
Einkommensbonus | (30 Prozent) eine Stufe | (10 bis 40 Prozent) drei Stufen |
Maximale Förderung | (70 Prozent) 21.000 Euro | (bis 80 Prozent) 22.400 Euro* |
*Klimageschwindigkeitsbonus
*Effizienzbonus Wärmepumpe
*Emissionsminderungszuschlag
*Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte. Grundlage sind die am 17. Juli 2026 veröffentlichten Förderrichtlinien, die seit dem 21. Juli 2026 in Kraft sind.
Die Übergangsregeln der KfW unterscheiden sich in einem wichtigen Punkt von denen des BAFA. Wer eine Bestätigung zum Antrag besitzt, die bis zum 8. Juli 2026 erstellt wurde, kann den Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr zu den bisherigen Konditionen stellen. Anders als die TPB beim BAFA verfällt eine ungenutzte BzA danach aber nicht: Sie behält ihre reguläre Gültigkeit von sechs Monaten ab Erstellung und kann ab dem 21. Juli 2026 weiterhin für einen Antrag genutzt werden, dann allerdings zu den neuen Konditionen. Bereits eingereichte Anträge prüft die KfW nach den alten Bedingungen, erteilte Zusagen bleiben vollständig bestehen.
Grundlage dieser Übersicht sind die am 17. Juli 2026 veröffentlichten Förderrichtlinien zur BEG, die seit dem 21. Juli 2026 in Kraft sind und die Ankündigungen aus dem Eckpunktepapier verbindlich machen.
Was bedeutet die Reform für Ihr Vorhaben?
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Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung
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Für Sie zählt jetzt das Timing: Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozentpunkten gilt in voller Höhe nur bis Ende Januar 2027, danach schmilzt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte ab. Zusammen mit der Grundförderung sichern Sie sich als selbstnutzender Eigentümer zum Neustart 46 Prozent Zuschuss. Unser Rat: Antrag jetzt stellen, die KfW nimmt seit dem 21. Juli wieder Anträge an, Ihre BzA erstellen wir innerhalb von 24 Stunden.
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Haushalt mit Einkommen bis 50.000 €
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Für Sie ist die Reform ein Gewinn: Der Einkommensbonus wird dreistufig und reicht jetzt bis 40 Prozentpunkte, erstmals profitieren auch Haushalte bis 50.000 € zu versteuerndem Einkommen. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, zählt Ihr Einkommen durch den neuen Kinderzuschlag um 10.000 € niedriger. Welche Stufe für Sie gilt, prüfen wir anhand Ihrer Steuerbescheide. Bei Einkommen bis 30.000 €, mit Kinderzuschlag bis 40.000 €, sind in der Spitze sogar 80 Prozent Zuschuss möglich.
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Mehrfamilienhaus oder WEG
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Für Sie gelten gestaffelte Kostenobergrenzen: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Die saubere Aufteilung pro Wohneinheit entscheidet über Tausende Euro Zuschuss, genau dabei begleiten wir Sie, auf Wunsch inklusive Abstimmung mit Ihrer Hausverwaltung.
Förderantrag starten
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Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für Ihren Antrag ist
Seit dem 21. Juli nimmt die KfW nach zwölf Tagen Antragsstopp wieder Anträge zur Heizungsförderung an, und der Neustart hat spürbaren Rückstau erzeugt: Bundesweit drängen Tausende vorbereitete Vorhaben ins Portal.
Wer seine Unterlagen vollständig hat, kann sofort einreichen. Genau dafür sind wir da: Wir bereiten alles innerhalb von 24 Stunden vor, erstellen Ihre Bestätigung zum Antrag (BzA) durch unsere Energieeffizienz-Experten, und Sie stellen den Antrag im KfW Portal, mit uns an Ihrer Seite bei jedem Schritt.
Dazu kommt der neue Absenkungsfahrplan: Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozentpunkten gilt in voller Höhe nur bis Ende Januar 2027, danach sinken er und die förderfähigen Kosten alle sechs Monate. Wer jetzt beantragt, sichert sich die höchsten Konditionen, die dieses Programm nach aktuellem Stand bieten wird.
Welche Zuschüsse sind beim Heizungstausch möglich?
Die KfW Heizungsförderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen, die sich kombinieren lassen:
Förderbaustein | Fördersatz |
|---|---|
Grundförderung Heizungstausch | 30 Prozent |
Klimageschwindigkeitsbonus | 16 Prozent* |
Einkommensbonus | 10 bis 40 Prozent* |
Maximale Förderung | 70 Prozent, mit Einkommensbonus bis 80 Prozent* |
*Stand ab dem 21. Juli 2026 nach dem Eckpunktepapier der Bundesregierung. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter fossiler Heizungen, der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Bis zum 20. Juli 2026 gelten noch 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, der einstufige Einkommensbonus von 30 Prozent sowie Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag.
Förderhöhe und Maximalbeträge: So rechnet die KfW
Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Kosten Ihres Heizungstauschs. Ab dem 21. Juli 2026 erkennt die KfW dafür 28.000 Euro für die erste Wohneinheit an, im Mehrfamilienhaus kommen je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit hinzu. Auf diese Grundlage wird Ihr persönlicher Fördersatz angewendet: 30 Prozent Grundförderung, plus 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer beim Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, plus Einkommensbonus je nach Haushaltseinkommen. Gedeckelt ist die Förderung bei 70 Prozent, nur selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro, mit Kinderzuschlag bis 40.000 Euro, erreichen 80 Prozent.
Neu ist der feste Absenkungsfahrplan: Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 Euro, ab August 2030 liegen sie dann bei 22.000 Euro, und der Klimageschwindigkeitsbonus verliert im selben Rhythmus je 4 Prozentpunkte. Jede Absenkungsstufe, die verstreicht, reduziert Ihren möglichen Zuschuss also doppelt.
Bis zum 20. Juli 2026 galt noch die bisherige Rechnung mit 30.000 Euro förderfähigen Kosten und maximal 70 Prozent, also bis zu 21.000 Euro.
Die Boni im Detail: Klimageschwindigkeit, Einkommen und Kinderzuschlag
Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt den zügigen Abschied von fossilen Brennstoffen. Ihn erhalten selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder Biomasseheizung austauschen und fachgerecht entsorgen lassen. Zum Neustart beträgt der Bonus 16 Prozent, ab Februar 2027 sind es 12, ab August 2027 noch 8, ab Februar 2028 nur noch 4 Prozent, danach entfällt er. Wer den Tausch ohnehin plant, sichert sich mit einem frühen Antrag die höchste verfügbare Stufe.
Der Einkommensbonus wird mit der Reform deutlich sozialer. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro erhalten künftig 40 Prozent, bis 40.000 Euro bleiben es 30 Prozent, und zwischen 40.000 und 50.000 Euro gibt es neu 10 Prozent. Wichtig zu wissen: Das zu versteuernde Einkommen liegt deutlich unter dem Bruttoeinkommen, viele Haushalte rutschen dadurch in eine bessere Stufe, als sie zunächst vermuten. Der Nachweis erfolgt über die Einkommensteuerbescheide.
Für Familien kommt ein neuer Baustein hinzu: Lebt bei Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das maßgebliche Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro, den passenden Nachweis klären wir bei der Antragsvorbereitung für Sie. Eine Familie mit 38.000 Euro zu versteuerndem Einkommen wird so behandelt wie ein Haushalt mit 28.000 Euro und erhält den vollen Bonus von 40 Prozent. Und ein Ausblick: Ab dem ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus Wärmepumpen aus europäischer Fertigung begünstigen, die Details dazu will die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2026 veröffentlichen.
Von der Antragstellung bis zur Auszahlung – wir begleiten Sie komplett.
Rechenbeispiele: Das bleibt unterm Strich für Sie übrig
Ein selbstnutzender Eigentümer ersetzt seine funktionstüchtige Ölheizung durch eine Wärmepumpe, Gesamtkosten 32.000 Euro, ohne Anspruch auf den Einkommensbonus, nach den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen:
Position | Betrag |
|---|---|
Gesamtkosten des Heizungstauschs | 32.000 Euro |
Davon förderfähig (erste Wohneinheit) | 28.000 Euro |
Grundförderung 30 Prozent plus Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent | 46 Prozent |
KfW Zuschuss | 12.880 Euro |
Kosten für sofort-foerderung.de | - 598 Euro |
Ihr Vorteil unterm Strich | 12.282 Euro |
Eine selbstnutzende Familie mit einem minderjährigen Kind und 38.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen tauscht ihre alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe. Durch den Kinderzuschlag zählt das Einkommen wie 28.000 Euro, es gilt der volle Einkommensbonus:
Position | Betrag |
|---|---|
Förderfähige Kosten (erste Wohneinheit) | 28.000 Euro |
Grundförderung 30, Klimageschwindigkeitsbonus 16, Einkommensbonus 40 Prozent | 80 Prozent (Obergrenze) |
KfW Zuschuss | 22.400 Euro |
Kosten für sofort-foerderung.de | - 598 Euro |
Ihr Vorteil unterm Strich | 21.802 Euro |
Ihre Ansprechpartner für die Heizungsförderung
Der Heizungstausch ist eine wichtige Investition. Damit Sie die verfügbaren Fördermittel nutzen können, begleiten wir Sie persönlich durch den gesamten Förderprozess.
Ihre festen Ansprechpartner kümmern sich um die Förderabwicklung, koordinieren die erforderlichen Nachweise und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung. So erhalten Sie die Förderung für Ihre neue Heizung ohne unnötigen Aufwand.
Milena Radojcic
Fördermittelmanagement & Kundenbetreuung
Armin Sukalic (B. Eng.)
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE)

Heizungsförderung - Fragen und Antworten
Welche Sanierungsmaßnahmen werden ebenfalls gefördert?
Neben dem Heizungstausch können auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Informieren Sie sich über Zuschüsse für Dachsanierungen, Fassadendämmungen, Fenster oder Wärmepumpen.
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