Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?
Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.
Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.
BAFA Förderung für neue Fenster
Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 09. Juli 2026
Der Staat übernimmt 15 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, wenn Sie alte Fenster gegen moderne, energieeffiziente Modelle austauschen. Bei größeren Vorhaben ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen ist zusätzlich der iSFP Bonus möglich.
Wir kümmern uns um alles: von der technischen Projektbeschreibung über die Antragstellung beim BAFA bis zum Verwendungsnachweis nach dem Einbau. Sie müssen sich um nichts kümmern und sichern sich den maximal möglichen Zuschuss.
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BEG-Reform Hinweis
Dieser Inhalt entspricht den ab 21. Juli 2026 geltenden BEG Konditionen.
Wichtiger Hinweis zur BEG-Reform:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird aktuell neu ausgerichtet. Vom 9. bis zum 20. Juli 2026 läuft die offizielle Umstellungsphase. In dieser Zeit können bundesweit keine neuen Bestätigungen zum Antrag (KfW) und keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (BAFA) erstellt werden.
Wenn Sie bereits eine gültige BzA oder TPB besitzen, können Sie Ihren Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Konditionen stellen, bei der KfW bis 20:00 Uhr, beim BAFA bis 23:59 Uhr.
Wichtig: Bestehende Technische Projektbeschreibungen des BAFA verlieren nach diesem Stichtag ihre Gültigkeit. Bereits eingereichte oder zugesagte Anträge sind von der Umstellung nicht betroffen.
Ab dem 21. Juli 2026 gelten für neue Anträge die neuen Förderbedingungen. Wir prüfen kostenfrei, welcher Weg für Ihr Vorhaben der richtige ist, und bereiten Ihre Unterlagen so vor, dass Ihr Antrag direkt zum Neustart der Förderung gestellt werden kann.
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Das Wichtigste zur BAFA Förderung Fenster im Überblick
Die BAFA Förderung für Fenster ist ein direkter Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM). Gefördert werden der Austausch und die energetische Ertüchtigung von Fenstern, Haustüren und Terrassentüren in Bestandsgebäuden.
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Grundförderung: 15 Prozent der förderfähigen Kosten
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iSFP Bonus: 5 Prozentpunkte zusätzlich, seit der BEG Reform erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € und nur für den darüber liegenden Kostenanteil, ab der zweiten signifikanten Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan
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Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt (zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €)
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Maximaler Zuschuss: 4.500 € (15 Prozent von 30.000 €, erste Wohneinheit), mit iSFP Bonus bis zu 10.500 €
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Technische Anforderung: Uw-Wert der neuen Fenster maximal 0,95 W/(m²K)
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Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend einzubinden
Was ist die BAFA Förderung für Fenster?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Austausch alter Fenster mit einem direkten Investitionszuschuss. Grundlage ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude in der Variante Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM. Anders als bei einem Kredit erhalten Sie das Geld nach Abschluss der Maßnahme direkt auf Ihr Konto ausgezahlt, eine Rückzahlung ist nicht erforderlich.
Der Hintergrund: Alte Fenster mit Einfach- oder Zweifachverglasung gehören zu den größten Schwachstellen der Gebäudehülle. Über undichte Rahmen und schlecht dämmende Verglasung geht ein erheblicher Teil der Heizwärme verloren. Moderne Fenster mit Dreifachverglasung senken die Heizkosten spürbar, verbessern den Wohnkomfort und steigern den Wert der Immobilie. Genau deshalb beteiligt sich der Staat an den Kosten.
Gefördert wird nicht nur der komplette Austausch. Auch die energetische Ertüchtigung bestehender Fenster, etwa durch eine Neuverglasung mit Überarbeitung der Rahmen, der erstmalige Einbau von Fenstern in beheizten Räumen sowie der Austausch von Haustüren und Terrassentüren fallen unter die Förderung. Ebenfalls förderfähig sind Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, zum Beispiel außenliegende Rollläden oder Raffstores mit optimierter Tageslichtversorgung.
Antragsberechtigte: Wer kann die Fenster Förderung beantragen?
Die BAFA Förderung für Fenster steht deutlich mehr Personen offen, als viele annehmen. Antragsberechtigt sind nicht nur selbstnutzende Eigentümer, sondern alle, die ein berechtigtes Interesse an der energetischen Verbesserung eines Bestandsgebäudes haben:
Mieter und Pächter
Auch als Mieter können Sie die Förderung beantragen, wenn Sie den Fenstertausch auf eigene Kosten durchführen möchten. Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung des Eigentümers.
Eigentümer von Wohngebäuden
Ob Sie Ihr Haus selbst bewohnen oder vermieten, spielt für den BAFA Zuschuss keine Rolle. Auch für vermietete Immobilien erhalten Sie die volle Förderung. Gerade für Vermieter ist das interessant, denn der steuerliche Weg über die Einkommensteuer steht nur Selbstnutzern offen.
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Fenster gehören rechtlich zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie nur eine einzelne Wohnung betreffen. Deshalb stellt bei Eigentumswohnungen in der Regel die WEG den Antrag, meist vertreten durch die Hausverwaltung. Ein entsprechender Beschluss der Eigentümerversammlung sollte vor der Antragstellung vorliegen.
Nießbrauchberechtigte und Contractoren
Wer ein dingliches Nutzungsrecht am Gebäude hält oder als Contractor energetische Maßnahmen für Dritte umsetzt, ist ebenfalls antragsberechtigt.
Wichtig in allen Fällen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, und das Gebäude muss die Voraussetzungen erfüllen, die wir oben beschrieben haben. Wer den Antrag stellt, erhält auch die Auszahlung des Zuschusses.
Wie hoch ist die BAFA Förderung für Fenster?
Die BAFA Förderung für Fenster beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die maximal förderfähigen Kosten gilt eine Staffelung je Wohneinheit: 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Für ein Einfamilienhaus liegt der maximale Zuschuss damit bei 4.500 €.
Neu geregelt ist der iSFP Bonus von 5 Prozentpunkten: Ist der Fenstertausch mindestens die zweite signifikante Maßnahme aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), kommt der iSFP Bonus hinzu: Die Obergrenze der förderfähigen Kosten verdoppelt sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr, und auf den Kostenanteil über 30.000 € steigt der Fördersatz auf 20 Prozent. Der maximal mögliche Zuschuss erhöht sich damit von 4.500 € auf bis zu 10.500 € pro Wohneinheit
Wichtig zu wissen: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 € brutto. Damit lohnt sich die Förderung nicht nur bei einer Komplettsanierung, sondern bereits beim Austausch einzelner Fenster. Zusätzlich bezuschusst das BAFA die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten mit 50 Prozent, diese Kosten zählen nicht zur Obergrenze der Maßnahme.
So bewerten Kunden unseren Förderservice
V. Sieber
Ich bin absolut begeistert von diesem Service! Die Webseite hat meinen BAFA-Antrag in kürzester Zeit und völlig problemlos erledigt. Alles war super übersichtlich und einfach zu bedienen, und das Team hat sich wirklich darum gekümmert, dass alles reibungslos abläuft.
A. Moll
Sehr sympathischer Kontakt. Schnelle Bearbeitung und Beantwortung von Fragen. Das Webportal ist sehr gut und verständlich aufgebaut. Werde die Dienstleistung weiterempfehlen.
H. Bock
Das Ingenieurbüro ist sehr gut erreichbar. Alle Fragen wurden leicht verständlich beantwortet. Die Kommunikation ist sehr gut. Der Antrag auf Förderung wurde sehr schnell erledigt und die gesamte Abwicklung war ausgezeichnet.
Rechenbeispiel: So viel Zuschuss erhalten Sie beim Fenstertausch
Familie M. lässt in ihrem Einfamilienhaus 14 alte Fenster und die Haustür austauschen. Die Gesamtkosten inklusive Montage, Entsorgung der alten Fenster und neuer Innenfensterbänke betragen 35.000 €.
Position | Ohne iSFP | Mit iSFP |
|---|---|---|
Förderfähige Kosten | 35.000 € | 35.000 € |
Fördersatz | 15 % | 15 % + 5% |
BAFA Zuschuss | 4.500 € | 5.500 € |
Effektive Kosten | 30.500 € | 29.500 € |
Der iSFP bringt der Familie in diesem Beispiel 1.000 € zusätzlichen Zuschuss. Da die Erstellung des Sanierungsfahrplans selbst staatlich bezuschusst wird, rechnet sich der iSFP bei einem Fenstertausch in dieser Größenordnung fast immer.
BAFA Zuschuss, KfW Kredit oder Steuerbonus: Was lohnt sich wann?
Für neue Fenster gibt es drei staatliche Förderwege, die sich gegenseitig ausschließen. Sie können für dieselbe Maßnahme also nur einen davon nutzen, umso wichtiger ist die richtige Wahl vor der Beauftragung.
Der BAFA Zuschuss
Der Standardweg für den Fenstertausch als Einzelmaßnahme: 15 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Vorhaben ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen zusätzlich mit iSFP Bonus, nach Abschluss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. Er steht Eigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermietern und Mietern offen. Voraussetzung ist der Antrag vor der Beauftragung beziehungsweise eine aufschiebende Bedingung im Vertrag.
Der KfW Kredit 261
Fördert Fenster nicht einzeln, sondern nur im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit. Je nach erreichter Effizienzhaus Stufe wird ein Teil des Kredits als Tilgungszuschuss erlassen, für die Stufen EH 85 EE und EH 70 EE gibt es künftig Zinsvorteile statt Tilgungszuschuss. Der Antrag läuft über Ihre Hausbank, ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend eingebunden.
Der Steuerbonus nach § 35c EStG
Erlaubt Selbstnutzern, 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Einkommensteuer abzuziehen. Ein Antrag vorab ist nicht nötig, die Fachunternehmererklärung genügt. Dafür sind die Einschränkungen deutlich: nur für selbstgenutztes Wohneigentum, das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, und der Vorteil wirkt nur bei entsprechender Steuerlast. Eine direkte Auszahlung gibt es nicht.
Unsere Einordnung: Wenn Sie ausschließlich Fenster oder Haustüren tauschen, ist der BAFA Zuschuss in den meisten Fällen der praktischste Weg. Sie erhalten das Geld nach Abschluss direkt ausgezahlt, unabhängig von Ihrer Steuerlast, und auch Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter sind antragsberechtigt.
Rein rechnerisch kann der Steuerbonus mit 20 Prozent bei Vorhaben unter 30.000 € höher ausfallen, er setzt aber selbstgenutztes Wohneigentum und eine ausreichende Einkommensteuerlast voraus und verteilt den Vorteil über drei Steuerjahre. Der Steuerbonus ist außerdem die Rettung, wenn die Maßnahme bereits ohne Förderantrag beauftragt wurde.
Der KfW Kredit lohnt sich nur, wenn die Fenster Teil einer umfassenden Sanierung sind.
Welcher Weg zu Ihrer Situation passt, prüfen wir im Rahmen der kostenfreien Förderprüfung für Sie.
KfW Ergänzungskredit 358/359: Eigenanteil zinsgünstig finanzieren
Der BAFA Zuschuss deckt 15 Prozent (ggf. zusätzlich 5 Prozent) Ihrer förderfähigen Kosten, den Rest tragen Sie selbst. Wenn Sie diesen Eigenanteil nicht aus Rücklagen bezahlen möchten, lässt sich der Zuschuss mit dem KfW Ergänzungskredit kombinieren.
Er ist kein eigenständiger Förderweg, sondern eine Finanzierungshilfe, die genau auf die BAFA Förderung aufsetzt.
Die wichtigste Voraussetzung: Der Ergänzungskredit setzt einen Zuwendungsbescheid des BAFA voraus, der nicht älter als zwölf Monate sein darf. Beantragt wird er anschließend über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Genau hier greift unser Service ineinander: Der Zuwendungsbescheid, den wir im Rahmen der Antragstellung für Sie erwirken, ist zugleich das Dokument, das Ihre Bank für den Kredit benötigt.
Sie erhalten bis zu 120.000 € pro Wohneinheit als zinsgünstigen Kredit für die förderfähigen Kosten Ihrer Maßnahme. Wer die Immobilie selbst bewohnt und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal
90.000 € im Jahr hat, profitiert über das Programm 358 zusätzlich von einer Zinsverbilligung. Für alle anderen, etwa Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften, steht das Programm 359 ohne Einkommensgrenze offen.
Voraussetzungen für die BAFA Fenster Förderung
Voraussetzungen an die Ausführung
Die Bauteile müssen energetische Mindestanforderungen erfüllen. Die konkreten Werte finden Sie bei den jeweiligen Maßnahmen weiter unten.
Umsetzung durch einen Fachbetrieb oder Prüfung bei Eigenleistung
Die Arbeiten muss ein Fachbetrieb ausführen. Bei Eigenleistung sind nur die Materialkosten förderfähig, zudem muss ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung bestätigen.
Begleitung durch einen Energieberater
Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss in Planung und Antragstellung eingebunden werden. Über sofort-foerderung.de erhalten Sie diese Leistung komplett aus einer Hand.
Antrag vor Maßnahmenbeginn erforderlich
Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Bei Antragstellung muss bereits ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält.
Beitrag zur Energieeffizienz des Gebäudes
Gefördert werden nur Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern.
Alter des Gebäudes
Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige.
Frist für die Umsetzung
Die Maßnahme muss innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten nach der Förderzusage umgesetzt werden.
Höhe der Investitionskosten
Förderfähig sind 300 € bis 30.000 € pro Jahr für die erste Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern gilt eine Staffelung: jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Viele Förderanträge werden abgelehnt, weil der Antrag zu spät gestellt wird oder die technische Dokumentation unvollständig ist. Gerade die Abstimmung mit dem Energieberater ist entscheidend für eine erfolgreiche Förderung.
Mit sofort-foerderung.de stellen Sie sicher, dass alle Schritte korrekt eingehalten und die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Welche U-Werte müssen Fenster und Türen für die Förderung erreichen?
Für Wohngebäude
Für die Förderung von Fenstern und Türen im Rahmen der BAFA sind bestimmte
U-Werte entscheidend. Diese geben Auskunft über die Wärmedämmung der Bauteile. Grundsätzlich sind moderne Fenster mit Dreifachverglasung in der Regel förderfähig, da sie die geforderten Dämmwerte erreichen.
Wichtig ist dabei: Maßgeblich ist nicht der Ug-Wert (g = Glas), sondern der
Uw-Wert (w = gesamtes Fenster).
Während der Ug-Wert ausschließlich die Dämmleistung des Glases beschreibt, berücksichtigt der Uw-Wert das komplette Fenster inklusive Rahmen und ist daher ausschlaggebend für die Förderung.
In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die relevanten U-Werte:
Bauteil | U-Werte |
|---|---|
Fenster (Standard) | ≤ 0,95 |
Fenster (Ertüchtigt) | ≤ 1,30 |
Fenster (Kastenfenster) | ≤ 1,30 |
Fenster (Sonderverglasung) | ≤ 1,10 |
Fenster (Erhaltenswerte Bausubstanz) | ≤ 1,40 |
Fenster (Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen) | ≤ 1,60 |
Fenster (Ertüchtigung erhaltenswerte Bausubstanz) | ≤ 1,60 |
Dachflächenfenster | ≤ 1,00 |
Glasdächer | ≤ 1,60 |
Lichtbänder & Lichtkuppeln | ≤ 1,50 |
Außentüren / Eingangstüren | ≤ 1,30 |
Tore | ≤ 1,00 |
Balkon- & Terrassentüren (Barrierearm oder einbruchhemmend) | ≤ 1,10 |
Balkon- & Terrassentüren (Sonderverglasung) | ≤ 1,10 |
Balkon- & Terrassentüren (Standard) | ≤ 0,95 |
Balkon- & Terrassentüren (Ertüchtigt) | ≤ 1,30 |
Wie läuft der BAFA Antrag für Fenster ab?
Angebot einholen
Sie holen ein Angebot Ihres Fensterbauers ein, den einzigen Schritt, den Sie selbst übernehmen. Der Vertrag darf bereits geschlossen werden, muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn von der Förderzusage abhängig macht.
Energieeffizienz-Experte und technische Projektbeschreibung
Unsere dena gelisteten Energieeffizienz-Experten prüfen Ihre geplante Maßnahme und erstellen die technische Projektbeschreibung (TPB). Damit erzeugen wir die TPB-ID, ohne die keine Antragstellung möglich ist. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wir stellen Ihren Antrag beim BAFA
Wir reichen den Antrag mit der TPB-ID über das BAFA Portal ein, und zwar zwingend bevor die Bauarbeiten beginnen. Sobald uns der Zuwendungsbescheid (also die Genehmigung) vorliegt, informieren wir Sie umgehend. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit den Bauarbeiten beginnen.
Fenster einbauen lassen
Ihr Fachbetrieb führt die Arbeiten aus. Für die Umsetzung haben Sie nach der Bewilligung 36 Monate Zeit, bei Verzögerungen kümmern wir uns auf Wunsch um die Verlängerung des Bewilligungszeitraums.
Verwendungsnachweis und Auszahlung
Nach Abschluss der Arbeiten erstellen unsere Energieeffizienz-Experten den technischen Projektnachweis (TPN). Sie senden uns lediglich die Rechnungen Ihres Fachbetriebs, den vollständigen Verwendungsnachweis reichen wir für Sie beim BAFA ein. Nach der Prüfung wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
So unterstützt Sie sofort-foerderung.de bei der BAFA Förderung
Für die BAFA Förderung ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten in der Förderrichtlinie verbindlich vorgeschrieben: Vor der Antragstellung erstellt er die technische Projektbeschreibung (TPB), nach dem Einbau der neuen Fenster den technischen Projektnachweis (TPN). Erst mit der TPB-ID kann der Antrag überhaupt beim BAFA eingereicht werden.
Genau hier setzen wir an: Unsere zertifizierten, auf der dena Expertenliste geführten Energieeffizienz-Experten übernehmen den gesamten Prozess digital, ohne Termin vor Ort und ohne wochenlange Wartezeit.
Sie füllen einmal unser Formular aus, wir erledigen den Rest: Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme und die geforderten Uw-Werte Ihrer neuen Fenster, achten darauf, dass Ihr Vertrag mit dem Fensterbauer die erforderliche aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, erstellen die technische Projektbeschreibung und reichen den Antrag über das BAFA Portal ein. Nach dem Zuwendungsbescheid begleiten wir Sie durch die Umsetzung, erstellen den technischen Projektnachweis und reichen den Verwendungsnachweis beim BAFA ein, bis der Zuschuss auf Ihrem Konto ist.
Wir übernehmen alle Schritte für Sie – Sie müssen sich um nichts kümmern
Umfeldmaßnahmen bei der Fenster Förderung: Diese Kosten sind ebenfalls förderfähig
Neben dem reinen Fenstertausch werden im Rahmen der BEG Förderung auch zahlreiche notwendige Umfeldmaßnahmen berücksichtigt. Das bedeutet: Fast alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Fenstereinbau entstehen, können mit 15 Prozent (ggf. zusätzlich 5 Prozent) bezuschusst werden.
Typische förderfähige Umfeldmaßnahmen:
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Erforderliche Elektroarbeiten im Zusammenhang mit dem Fenstertausch
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Verputzen und Anarbeiten der Fensterlaibungen
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Maurerarbeiten (z. B. Durchbrüche oder Vergrößerung bestehender Fensteröffnungen)
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Rückbau und fachgerechte Entsorgung alter Fenster
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Baustelleneinrichtung
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Gerüstkosten
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Abdichtungs- und Anschlussarbeiten
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weitere Kosten
Das bedeutet: Nicht nur das Fenster selbst, sondern fast die komplette Maßnahme wird gefördert und Ihr Eigenanteil sinkt spürbar. Dadurch fällt die tatsächliche Förderung häufig deutlich höher aus als viele Eigentümer erwarten.
Regionale Förderprogramme für neue Fenster
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten viele Bundesländer, Städte und Kommunen eigene Programme für den Fenstertausch oder die energetische Sanierung an, teils kombinierbar mit dem BAFA Zuschuss.
Ob und in welcher Höhe es in Ihrer Region Zusatzförderung gibt, prüfen wir im Rahmen der Antragstellung mit.
Informationen zu Förderung und Antragstellung in Ihrer Stadt finden Sie auf unseren regionalen Seiten.
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Sie zahlen unseren Antragservice nur dann, wenn Ihre Förderung bewilligt wurde
Die 5 häufigsten Fehler beim BAFA Antrag für Fenster
In der Praxis scheitern Förderanträge selten an den Voraussetzungen, sondern an vermeidbaren Fehlern im Ablauf. Diese fünf sehen wir immer wieder, und einige davon kosten die gesamte Förderung.
Fehler 1: Der Vertrag wird vor der Antragstellung unterschrieben
Der mit Abstand teuerste Fehler. Wer den Fensterbauer beauftragt, bevor der Antrag beim BAFA eingereicht wurde, verliert den Anspruch auf die Förderung vollständig und unwiderruflich. Die einzige Ausnahme ist ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Fehlt diese Klausel, hilft auch kein nachträglicher Antrag.
Fehler 2: Der iSFP Bonus wird falsch eingeplant
Seit der BEG Reform wird der iSFP Bonus von 5 Prozentpunkten erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt. Wer noch mit dem alten pauschalen Satz von 20 Prozent kalkuliert, plant mit einer Förderung, die es für kleinere Vorhaben nicht mehr gibt. Er gilt allerdings erst ab der zweiten signifikanten Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan. Wer den Fenstertausch isoliert plant, statt ihn in die richtige Reihenfolge eines Fahrplans einzubetten, verschenkt den Bonus deshalb dauerhaft. Der iSFP muss außerdem vor dem Antrag vorliegen, nachträglich lässt er sich nicht aktivieren.
Fehler 3: Das Angebot weist die U-Werte nicht aus
Für die Technische Projektbeschreibung braucht der Energieeffizienz-Experte den Nachweis, dass die neuen Fenster den geforderten Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m²K) erreichen. Enthält das Angebot des Fensterbauers keine technischen Angaben, verzögert sich der Antrag oder es werden versehentlich Fenster bestellt, die die Anforderungen verfehlen. Dann ist die Förderung ebenfalls verloren.
Fehler 4: Umfeldmaßnahmen werden nicht mit beantragt
Gerüst, Demontage und Entsorgung der Altfenster, Anpassung der Innenlaibungen oder neue Fensterbänke: Diese Kosten sind förderfähig, tauchen aber nur dann in der Förderung auf, wenn sie im Angebot und im Antrag enthalten sind. Wer nur die reinen Fensterkosten beantragt, verschenkt regelmäßig mehrere hundert Euro Zuschuss.
Fehler 5: Der Verwendungsnachweis scheitert an Formalitäten
Nach Abschluss der Maßnahme prüft das BAFA die Rechnungen. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt, sämtliche Beträge müssen per Überweisung beglichen werden. Auch Rechnungen ohne Ausweis der förderfähigen Positionen oder ein verpasster Bewilligungszeitraum führen dazu, dass die zugesagte Förderung am Ende nicht ausgezahlt wird.
Der gemeinsame Nenner dieser Fehler: Sie passieren, weil der Antragsprozess viele Details hat, die man nur kennt, wenn man ihn regelmäßig durchläuft. Genau deshalb übernehmen wir bei sofort-foerderung.de den kompletten Prozess für Sie, von der Prüfung Ihres Angebots über die Technische Projektbeschreibung bis zum Verwendungsnachweis. So ist sichergestellt, dass keiner dieser Fehler Ihre Förderung gefährdet.

Einschätzung aus der Praxis
„In der Praxis sehen wir häufig, dass Förderanträge nicht an den Voraussetzungen scheitern, sondern an kleinen formalen Fehlern im Ablauf. Besonders die Abstimmung zwischen Antrag, Energieberater und Umsetzung wird oft unterschätzt.
Diese Erfahrung zeigt: Wer den Prozess von Anfang an korrekt aufsetzt, hat deutlich bessere Chancen auf eine erfolgreiche Förderung“
Armin Sukalic, Energieeffizienz-Experte
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