top of page

Förderung Einblasdämmung 2026: Voraussetzungen, Kosten & Zuschüsse einfach erklärt

  • Autorenbild: sofort-foerderung.de
    sofort-foerderung.de
  • vor 3 Tagen
  • 5 Min. Lesezeit

Die Förderung für Einblasdämmung gehört zu den attraktivsten Möglichkeiten, ein Gebäude energetisch zu sanieren – mit vergleichsweise geringem Aufwand und hoher Wirkung.


Viele Eigentümer wissen jedoch nicht, dass sie sich bis zu 20 % Zuschuss sichern können – und dabei oft tausende Euro verschenken.


In diesem Beitrag erfahren Sie:


  • welche Voraussetzungen für die Förderung Einblasdämmung gelten

  • welche U-Werte und Lambda-Werte eingehalten werden müssen

  • wie hoch die Kosten und Zuschüsse sind

  • und wie Sie sich die Förderung einfach sichern



Einblasdämmung im zweischaligen Mauerwerk zur Förderung – Dämmstoff wird in die Luftschicht eingeblasen

Was ist eine Einblasdämmung?

Die Einblasdämmung, auch als Kerndämmung bezeichnet, ist ein Verfahren, bei dem Dämmstoffe in bestehende Hohlräume eingebracht werden – z. B.:

  • zweischaliges Mauerwerk

  • Dachschrägen

  • oberste Geschossdecken

Der große Vorteil: Keine aufwendigen Bauarbeiten – schnelle Umsetzung und sofortige Energieeinsparung


Förderung Einblasdämmung – Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Einblasdämmung wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gefördert.


Zuschusshöhe im Überblick

  • 15 % Grundförderung

  • +5 % iSFP-Bonus (mit Sanierungsfahrplan)

    = bis zu 20 % Förderung

Die Förderung Einblasdämmung zählt damit zu den attraktivsten Zuschussprogrammen im Bereich der energetischen Sanierung.


Förderfähige Kosten

  • bis zu 30.000 € pro Wohneinheit

  • mit iSFP: bis zu 60.000 € pro Wohneinheit

Beispiel: 10.000 € Dämmkosten → bis zu 2.000 € Zuschuss



Technische Anforderungen für die Förderung Einblasdämmung

Die Anforderungen an die Förderung unterscheiden sich je nach Bauteil deutlich.

Wichtig: Es gibt keine einheitliche Regel für alle Anwendungen der Einblasdämmung.


Einblasdämmung im zweischaligen Mauerwerk (Kerndämmung)

Bei der Einblasdämmung im zweischaligen Mauerwerk gelten vereinfachte Anforderungen:

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Dämmstoff mit λ ≤ 0,035 W/(m·K)

  • vollständige Verfüllung des Hohlraums

  • fachgerechte Ausführung durch ein qualifiziertes Fachunternehmen

Wichtig:

Ein bestimmter U-Wert der Außenwand bei zweischaligem Mauerwerk muss NICHT erreicht werden.

Das ist ein entscheidender Vorteil dieser Maßnahme: Die Förderung ist auch möglich, wenn die Wand energetisch nicht auf Neubau-Niveau kommt.


Einblasdämmung im Dach / oberste Geschossdecke

Hier gelten deutlich strengere Anforderungen:

Voraussetzung für die Förderung:

Es muss ein maximaler U-Wert erreicht werden

Typische Grenzwerte:

  • Dach: ≤ 0,14 W/m²K

  • oberste Geschossdecke: ≤ 0,14 W/m²K

Zusätzlich:

  • Dämmstoff muss geeignet sein (oft ebenfalls λ ≤ 0,035)

  • Dämmstärke ist entscheidend

Der Lambda-Wert allein reicht hier nicht aus


Einblasdämmung bei anderen Bauteilen

Bei weiteren Anwendungen (z. B. Kellerdecke, Innenbauteile) gilt ebenfalls:

Der Ziel-U-Wert ist entscheidend, nicht nur der Dämmstoff


Fachgerechte Ausführung

Für die Förderung gilt:

  • Durchführung durch ein Fachunternehmen

  • Ausstellung einer Fachunternehmererklärung

  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen


Ohne diese Nachweise erhalten Sie keine Förderung.


Der entscheidende Unterschied (sehr wichtig für Eigentümer)

Die Anforderungen der Förderung Einblasdämmung unterscheiden sich je nach Bauteil deutlich. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

Zweischaliges Mauerwerk = Ausnahme

Bauteil

Anforderung für Förderung

Zweischalige Außenwand

λ ≤ 0,035 reicht aus

Dach / Geschossdecke

U-Wert muss erreicht werden

sonstige Bauteile

U-Wert muss erreicht werden


Welche Kosten sind bei der Förderung Einblasdämmung förderfähig?

Viele Eigentümer unterschätzen den Umfang der Förderung.

Neben den Dämmarbeiten sind oft auch folgende Kosten enthalten:


Typische förderfähige Kosten

  • Dämmmaterial

  • Einblasarbeiten

  • Gerüstkosten

  • An- und Abfahrt

  • vorbereitende Maßnahmen

  • Nebenarbeiten

Fast alle anfallenden Kosten können gefördert werden.

Entscheidend ist dabei, dass alle Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit der Dämmung stehen.


Wann lohnt sich eine Einblasdämmung besonders?

Die Einblasdämmung ist besonders sinnvoll bei:

  • zweischaligem Mauerwerk (z. B. Baujahr vor 1980)

  • ungedämmten Dachräumen

  • hohen Heizkosten

  • schlechter Energieeffizienzklasse

Oft amortisiert sich die Maßnahme bereits nach wenigen Jahren.


Häufige Fehler bei der Förderung Einblasdämmung

Diese Fehler führen häufig dazu, dass Förderungen abgelehnt werden:


Typische Fehler

  • Antrag nach Maßnahmenbeginn gestellt

  • falsche U-Werte bzw. Lambda-Werte

  • fehlende Nachweise

  • unvollständige Rechnungen

  • falsche Angaben im Antrag

Wichtig: Der Antrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden



Schritt-für-Schritt zur Förderung Einblasdämmung

So sichern Sie sich die Förderung:


Ablauf

  1. Angebot einholen

  2. Förderung beantragen

  3. Zusage abwarten

  4. Maßnahme umsetzen

  5. Verwendungsnachweis einreichen

  6. Zuschuss erhalten

Klingt kompliziert? Ist es nicht – wenn man es richtig macht.


Genau hier setzt sofort-foerderung.de an:

  • Stellt einen zertifizierten Energieberater zur Verfügung

  • Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB) des technischen Projektnachweises (TPN) und aller erforderlichen Nachweise

  • Prüfung der Förderfähigkeit vorab

  • komplette Begleitung durch den gesamten Prozess


Der große Vorteil: Sie müssen sich nicht selbst mit BAFA-Anträgen, Anforderungen und Nachweisen beschäftigen.




Fazit: Förderung Einblasdämmung lohnt sich fast immer

Die Einblasdämmung ist eine der effizientesten Maßnahmen im Bestand:

  • geringe Kosten

  • schnelle Umsetzung

  • hohe Förderung

  • sofortige Energieeinsparung

In Kombination mit der Förderung wird die Maßnahme besonders wirtschaftlich.



Expterte für Förderanträge  in einem schwarzen Anzug und weißem Hemd vor einem schwarzen Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck.

Einschätzung aus der Praxis


Als eingetragener Energieeffizienz-Experte und mit Erfahrung aus zahlreichen Sanierungsprojekten zeigt sich, dass besonders die Einblasdämmung im Bestand enormes Potenzial bietet. Entscheidend ist jedoch, dass die Voraussetzungen korrekt geprüft und der Antrag sauber gestellt wird.


Armin Sukalic - Energieeffizienz-Experte




Häufig gestellte Fragen zur Förderung Einblasdämmung


Was ist die Förderung für Einblasdämmung?

Die Förderung für Einblasdämmung ist ein staatlicher Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Eigentümer erhalten bis zu 20 % der förderfähigen Kosten für die Dämmung von Außenwänden, Dächern oder Geschossdecken.

Wie hoch ist die Förderung für Einblasdämmung?

  • 15 % Grundförderung

  • +5 % iSFP-Bonus

Insgesamt bis zu 20 % Zuschuss


Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei:

  • 30.000 € pro Wohneinheit

  • 60.000 € mit iSFP

Welche Anforderungen gelten für zweischaliges Mauerwerk (Kerndämmung)?

Bei der Einblasdämmung im zweischaligen Mauerwerk gilt:

Kein Nachweis eines bestimmten U-Wertes erforderlich

Stattdessen ist entscheidend:

  • Dämmstoff mit λ ≤ 0,035 W/(m·K)

  • vollständige Verfüllung des Hohlraums

  • fachgerechte Ausführung

Das macht diese Maßnahme besonders attraktiv und einfach förderfähig.

Welche Anforderungen gelten für Dach, Geschossdecke oder Dachschrägen?

Bei diesen Bauteilen gelten strengere Anforderungen:

Hier muss ein bestimmter U-Wert erreicht werden

Typische Grenzwerte:

  • Dachflächen: ≤ 0,14 W/m²K

  • oberste Geschossdecke: ≤ 0,14 W/m²K

Zusätzlich:

  • Dämmstoffanforderung (je nach System)

  • luftdichte Ausführung beachten

Warum gibt es unterschiedliche Anforderungen?

  • Beim zweischaligen Mauerwerk ist der Hohlraum begrenzt

    → vollständige Dämmung = maximale Verbesserung

  • Bei Dach und Decke ist die Dämmstärke frei wählbar

    → deshalb wird ein Ziel-U-Wert gefordert

Das ist der zentrale Unterschied für die Förderung.

Welche Gebäude eignen sich für Einblasdämmung?

Einblasdämmung eignet sich besonders für:

  • zweischaliges Mauerwerk (Baujahr vor ca. 1980)

  • ungedämmte Dachräume

  • oberste Geschossdecken

Wie viel kostet eine Einblasdämmung?

Die Kosten liegen in der Regel bei:

  • 20–40 € pro m² bei Kerndämmung der Wand

  • abhängig von Hohlraumtiefe und Material

Durch die Förderung reduziert sich der Preis deutlich.

Welche Kosten werden gefördert?

Förderfähig sind u. a.:

  • Dämmmaterial

  • Einblasarbeiten

  • Gerüstkosten

  • Nebenarbeiten

  • An- und Abfahrt

In der Praxis sind fast alle anfallenden Kosten förderfähig.

Wann lohnt sich eine Einblasdämmung?

Eine Einblasdämmung lohnt sich besonders:

  • bei hohen Heizkosten

  • bei ungedämmten Außenwänden

  • bei älteren Gebäuden

Die Maßnahme amortisiert sich oft in wenigen Jahren.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Immer vor Beginn der Maßnahme

Wichtig:

  • Kein Auftrag

  • keine Anzahlung

  • keine Umsetzung

vor Antragstellung!

Jetzt rechtzeitig Förderung sichern



Fördermittel einfach und sicher beantragen


Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.


Genau dabei unterstützen wir Sie.


Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess – von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.


Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.


Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.


+49 821 209 591 07 

Kommentare

Mit 0 von 5 Sternen bewertet.
Noch keine Ratings

Rating hinzufügen
bottom of page