Förderung Einblasdämmung 2026: Voraussetzungen, Kosten & Zuschüsse einfach erklärt
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- vor 3 Tagen
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Die Förderung für Einblasdämmung gehört zu den attraktivsten Möglichkeiten, ein Gebäude energetisch zu sanieren – mit vergleichsweise geringem Aufwand und hoher Wirkung.
Viele Eigentümer wissen jedoch nicht, dass sie sich bis zu 20 % Zuschuss sichern können – und dabei oft tausende Euro verschenken.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
welche Voraussetzungen für die Förderung Einblasdämmung gelten
welche U-Werte und Lambda-Werte eingehalten werden müssen
wie hoch die Kosten und Zuschüsse sind
und wie Sie sich die Förderung einfach sichern
Tipp vorab: Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Förderung auf sofort-foerderung.de

Was ist eine Einblasdämmung?
Die Einblasdämmung, auch als Kerndämmung bezeichnet, ist ein Verfahren, bei dem Dämmstoffe in bestehende Hohlräume eingebracht werden – z. B.:
zweischaliges Mauerwerk
Dachschrägen
oberste Geschossdecken
Der große Vorteil: Keine aufwendigen Bauarbeiten – schnelle Umsetzung und sofortige Energieeinsparung
Förderung Einblasdämmung – Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Einblasdämmung wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gefördert.
Zuschusshöhe im Überblick
15 % Grundförderung
+5 % iSFP-Bonus (mit Sanierungsfahrplan)
= bis zu 20 % Förderung
Die Förderung Einblasdämmung zählt damit zu den attraktivsten Zuschussprogrammen im Bereich der energetischen Sanierung.
Förderfähige Kosten
bis zu 30.000 € pro Wohneinheit
mit iSFP: bis zu 60.000 € pro Wohneinheit
Beispiel: 10.000 € Dämmkosten → bis zu 2.000 € Zuschuss
Technische Anforderungen für die Förderung Einblasdämmung
Die Anforderungen an die Förderung unterscheiden sich je nach Bauteil deutlich.
Wichtig: Es gibt keine einheitliche Regel für alle Anwendungen der Einblasdämmung.
Einblasdämmung im zweischaligen Mauerwerk (Kerndämmung)
Bei der Einblasdämmung im zweischaligen Mauerwerk gelten vereinfachte Anforderungen:
Voraussetzungen für die Förderung:
Dämmstoff mit λ ≤ 0,035 W/(m·K)
vollständige Verfüllung des Hohlraums
fachgerechte Ausführung durch ein qualifiziertes Fachunternehmen
Wichtig:
Ein bestimmter U-Wert der Außenwand bei zweischaligem Mauerwerk muss NICHT erreicht werden.
Das ist ein entscheidender Vorteil dieser Maßnahme: Die Förderung ist auch möglich, wenn die Wand energetisch nicht auf Neubau-Niveau kommt.
Einblasdämmung im Dach / oberste Geschossdecke
Hier gelten deutlich strengere Anforderungen:
Voraussetzung für die Förderung:
Es muss ein maximaler U-Wert erreicht werden
Typische Grenzwerte:
Dach: ≤ 0,14 W/m²K
oberste Geschossdecke: ≤ 0,14 W/m²K
Zusätzlich:
Dämmstoff muss geeignet sein (oft ebenfalls λ ≤ 0,035)
Dämmstärke ist entscheidend
Der Lambda-Wert allein reicht hier nicht aus
Einblasdämmung bei anderen Bauteilen
Bei weiteren Anwendungen (z. B. Kellerdecke, Innenbauteile) gilt ebenfalls:
Der Ziel-U-Wert ist entscheidend, nicht nur der Dämmstoff
Fachgerechte Ausführung
Für die Förderung gilt:
Durchführung durch ein Fachunternehmen
Ausstellung einer Fachunternehmererklärung
Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
Ohne diese Nachweise erhalten Sie keine Förderung.
Der entscheidende Unterschied (sehr wichtig für Eigentümer)
Die Anforderungen der Förderung Einblasdämmung unterscheiden sich je nach Bauteil deutlich. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
Zweischaliges Mauerwerk = Ausnahme
Bauteil | Anforderung für Förderung |
Zweischalige Außenwand | λ ≤ 0,035 reicht aus |
Dach / Geschossdecke | U-Wert muss erreicht werden |
sonstige Bauteile | U-Wert muss erreicht werden |
Welche Kosten sind bei der Förderung Einblasdämmung förderfähig?
Viele Eigentümer unterschätzen den Umfang der Förderung.
Neben den Dämmarbeiten sind oft auch folgende Kosten enthalten:
Typische förderfähige Kosten
Dämmmaterial
Einblasarbeiten
Gerüstkosten
An- und Abfahrt
vorbereitende Maßnahmen
Nebenarbeiten
Fast alle anfallenden Kosten können gefördert werden.
Entscheidend ist dabei, dass alle Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit der Dämmung stehen.
Wann lohnt sich eine Einblasdämmung besonders?
Die Einblasdämmung ist besonders sinnvoll bei:
zweischaligem Mauerwerk (z. B. Baujahr vor 1980)
ungedämmten Dachräumen
hohen Heizkosten
schlechter Energieeffizienzklasse
Oft amortisiert sich die Maßnahme bereits nach wenigen Jahren.
Häufige Fehler bei der Förderung Einblasdämmung
Diese Fehler führen häufig dazu, dass Förderungen abgelehnt werden:
Typische Fehler
Antrag nach Maßnahmenbeginn gestellt
falsche U-Werte bzw. Lambda-Werte
fehlende Nachweise
unvollständige Rechnungen
falsche Angaben im Antrag
Wichtig: Der Antrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
Fehler vermeiden: Förderung professionell prüfen lassen
Schritt-für-Schritt zur Förderung Einblasdämmung
So sichern Sie sich die Förderung:
Ablauf
Angebot einholen
Zusage abwarten
Maßnahme umsetzen
Verwendungsnachweis einreichen
Zuschuss erhalten
Klingt kompliziert? Ist es nicht – wenn man es richtig macht.
Genau hier setzt sofort-foerderung.de an:
Stellt einen zertifizierten Energieberater zur Verfügung
Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB) des technischen Projektnachweises (TPN) und aller erforderlichen Nachweise
komplette Begleitung durch den gesamten Prozess
Der große Vorteil: Sie müssen sich nicht selbst mit BAFA-Anträgen, Anforderungen und Nachweisen beschäftigen.
Fazit: Förderung Einblasdämmung lohnt sich fast immer
Die Einblasdämmung ist eine der effizientesten Maßnahmen im Bestand:
geringe Kosten
schnelle Umsetzung
hohe Förderung
sofortige Energieeinsparung
In Kombination mit der Förderung wird die Maßnahme besonders wirtschaftlich.

Einschätzung aus der Praxis
Als eingetragener Energieeffizienz-Experte und mit Erfahrung aus zahlreichen Sanierungsprojekten zeigt sich, dass besonders die Einblasdämmung im Bestand enormes Potenzial bietet. Entscheidend ist jedoch, dass die Voraussetzungen korrekt geprüft und der Antrag sauber gestellt wird.
Armin Sukalic - Energieeffizienz-Experte
Häufig gestellte Fragen zur Förderung Einblasdämmung
Was ist die Förderung für Einblasdämmung?
Die Förderung für Einblasdämmung ist ein staatlicher Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Eigentümer erhalten bis zu 20 % der förderfähigen Kosten für die Dämmung von Außenwänden, Dächern oder Geschossdecken.
Wie hoch ist die Förderung für Einblasdämmung?
15 % Grundförderung
+5 % iSFP-Bonus
Insgesamt bis zu 20 % Zuschuss
Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei:
30.000 € pro Wohneinheit
60.000 € mit iSFP
Welche Anforderungen gelten für zweischaliges Mauerwerk (Kerndämmung)?
Bei der Einblasdämmung im zweischaligen Mauerwerk gilt:
Kein Nachweis eines bestimmten U-Wertes erforderlich
Stattdessen ist entscheidend:
Dämmstoff mit λ ≤ 0,035 W/(m·K)
vollständige Verfüllung des Hohlraums
fachgerechte Ausführung
Das macht diese Maßnahme besonders attraktiv und einfach förderfähig.
Welche Anforderungen gelten für Dach, Geschossdecke oder Dachschrägen?
Bei diesen Bauteilen gelten strengere Anforderungen:
Hier muss ein bestimmter U-Wert erreicht werden
Typische Grenzwerte:
Dachflächen: ≤ 0,14 W/m²K
oberste Geschossdecke: ≤ 0,14 W/m²K
Zusätzlich:
Dämmstoffanforderung (je nach System)
luftdichte Ausführung beachten
Warum gibt es unterschiedliche Anforderungen?
Beim zweischaligen Mauerwerk ist der Hohlraum begrenzt
→ vollständige Dämmung = maximale Verbesserung
Bei Dach und Decke ist die Dämmstärke frei wählbar
→ deshalb wird ein Ziel-U-Wert gefordert
Das ist der zentrale Unterschied für die Förderung.
Welche Gebäude eignen sich für Einblasdämmung?
Einblasdämmung eignet sich besonders für:
zweischaliges Mauerwerk (Baujahr vor ca. 1980)
ungedämmte Dachräume
oberste Geschossdecken
Wie viel kostet eine Einblasdämmung?
Die Kosten liegen in der Regel bei:
20–40 € pro m² bei Kerndämmung der Wand
abhängig von Hohlraumtiefe und Material
Durch die Förderung reduziert sich der Preis deutlich.
Welche Kosten werden gefördert?
Förderfähig sind u. a.:
Dämmmaterial
Einblasarbeiten
Gerüstkosten
Nebenarbeiten
An- und Abfahrt
In der Praxis sind fast alle anfallenden Kosten förderfähig.
Wann lohnt sich eine Einblasdämmung?
Eine Einblasdämmung lohnt sich besonders:
bei hohen Heizkosten
bei ungedämmten Außenwänden
bei älteren Gebäuden
Die Maßnahme amortisiert sich oft in wenigen Jahren.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Immer vor Beginn der Maßnahme
Wichtig:
Kein Auftrag
keine Anzahlung
keine Umsetzung
vor Antragstellung!
Fördermittel einfach und sicher beantragen
Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.
Genau dabei unterstützen wir Sie.
Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess – von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.
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Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.
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