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Energetische Sanierung steuerlich absetzen trotz Förderung

  • Autorenbild: sofort-foerderung.de
    sofort-foerderung.de
  • vor 4 Tagen
  • 4 Min. Lesezeit

Viele Eigentümer gehen davon aus, dass sie eine energetische Sanierung steuerlich absetzen trotz Förderung können – also Zuschüsse nutzen und zusätzlich Steuern sparen.

Genau hier liegt einer der häufigsten Denkfehler. Denn in der Praxis müssen Sie sich in den meisten Fällen zwischen Förderung und Steuerbonus entscheiden.


In diesem Artikel erfahren Sie klar und verständlich, was wirklich erlaubt ist, wo typische Missverständnisse entstehen – und wie Sie die für sich beste Entscheidung treffen.


Mann in blauem Hemd lächelt am Schreibtisch mit Laptop und Modellhaus. Pflanzen im Hintergrund. Helle, freundliche Atmosphäre. Er informiert sich darüber ob er eine Energetische Sanierung steuerlich absetzen kann, trotz Förderung.


Das Wichtigste in Kürze:


  • Für dieselbe Maßnahme gilt: entweder Förderung oder Steuerbonus (§ 35c EStG)

  • Eine doppelte Nutzung ist nicht erlaubt – auch nicht für den Eigenanteil

  • Kombination ist nur möglich, wenn unterschiedliche Maßnahmen gefördert werden

  • Steuerbonus: 20 % der Kosten (max. 40.000 €) über 3 Jahre

  • Die richtige Entscheidung hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab



Was bedeutet „energetische Sanierung steuerlich absetzen trotz Förderung“ wirklich?


Der Begriff klingt so, als könnten Sie beides gleichzeitig nutzen – das ist jedoch für dieselbe Maßnahme nicht möglich.


Sie haben grundsätzlich zwei Förderwege:


1. Staatliche Förderung (z. B. BAFA oder KfW)

  • Direkter Zuschuss oder Kredit

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

  • Auszahlung nach Umsetzung


2. Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)

  • Steuerermäßigung über 3 Jahre

  • Kein Zuschuss, sondern Entlastung über die Einkommensteuer


Entscheidend ist: Sie müssen sich für eine dieser Varianten entscheiden – bezogen auf dieselbe Maßnahme.



Warum eine Kombination innerhalb einer Maßnahme nicht erlaubt ist


Sobald Sie für eine Maßnahme Fördermittel erhalten (z. B. BAFA Zuschuss), gilt:


Die gesamte Maßnahme ist von der steuerlichen Förderung ausgeschlossen


Das bedeutet konkret:

  • Kein zusätzlicher Steuerbonus

  • Auch der Eigenanteil ist nicht absetzbar

  • Keine „Teil-Kombination“ möglich


Diese Regel verhindert eine doppelte staatliche Förderung derselben Kosten.



Wann ist eine Kombination trotzdem möglich?


Eine Kombination ist möglich – aber nur unter einer klaren Voraussetzung:

Es müssen unterschiedliche Maßnahmen sein


Beispiel aus der Praxis:

Ein Eigentümer saniert:

  • Fenster → BAFA Förderung

  • Dach → steuerliche Absetzung (§ 35c)


Das ist erlaubt, weil:

  • Es sich um zwei getrennte Maßnahmen handelt

  • Die Kosten klar voneinander abgegrenzt sind



Steuerbonus nach § 35c EStG im Überblick

Jahr

Absetzbarer Anteil

Maximalbetrag

Jahr 1

7 %

bis 14.000 €

Jahr 2

7 %

bis 14.000 €

Jahr 3

6 %

bis 12.000 €

Gesamt

20 %

max. 40.000 €


Die Verteilung erfolgt automatisch über drei Jahre.



Voraussetzungen für die steuerliche Förderung


Damit Sie den Steuerbonus nutzen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Selbstgenutztes Eigenheim

  • Gebäude ist älter als 10 Jahre

  • Durchführung durch ein Fachunternehmen

  • Vorliegen einer Fachunternehmerbescheinigung

  • Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung)

  • Einhaltung der energetischen Mindestanforderungen



BAFA Förderung vs. Steuerbonus – ein direkter Vergleich

Kriterium

BAFA / KfW Förderung

Steuerbonus (§ 35c)

Art der Förderung

Zuschuss / Kredit

Steuerermäßigung

Zeitpunkt

nach Umsetzung

über 3 Jahre

Höhe

oft 15–20 % oder mehr

bis zu 20 %

Voraussetzung

Antrag vor Beginn

Nachweis nach Umsetzung

Kombinierbarkeit

❌ nicht mit §35c

❌ nicht mit BAFA/KfW



Praxisbeispiel: Die richtige Entscheidung treffen


Ein Eigentümer plant neue Fenster:

  • Kosten: 25.000 €


Variante 1: BAFA Förderung

  • Zuschuss: z. B. 20 % = 5.000 €

  • Direkte Entlastung


Variante 2: Steuerbonus

  • 20 % über 3 Jahre = 5.000 €

  • abhängig von Steuerlast


Fazit:

  • Beide Varianten können ähnlich attraktiv sein

  • Die bessere Wahl hängt von Ihrer individuellen Situation ab



Energieberatung: Eine wichtige Ausnahme


Ein Punkt, der oft für Verwirrung sorgt:

Die Energieberatung kann separat gefördert werden


Zum Beispiel:

  • BAFA Zuschuss für Energieberater (bis zu 50 %)


Diese Förderung ist unabhängig von § 35c für die eigentliche Maßnahme.



Typische Fehler vermeiden

Diese Fehler treten in der Praxis häufig auf:


„Ich nehme einfach beides“

→ führt zu Ablehnung durch das Finanzamt


Förderung beantragt, aber Steuerbonus eingeplant

→ Planung funktioniert nicht mehr


Keine klare Trennung von Maßnahmen

→ Probleme bei Nachweisen


Die Folge: Verzögerungen, Rückforderungen oder verlorene Fördergelder



Expterte für Fördersnträge  in einem schwarzen Anzug und weißem Hemd vor einem schwarzen Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck.

Einschätzung aus der Praxis


"Viele Eigentümer gehen davon aus, dass sie Förderung und Steuerbonus kombinieren können - genau hier passieren die meisten Fehler.


In der Praxis zeigt sich: Die richtige Entscheidung fällt immer vor Beginn der Maßnahme. Wer hier sauber plant, kann mehrere tausend Euro sparen.


Genau dabei unterstützen wir über sofort-foerderung.de: Wir prüfen Ihre Situation, zeigen Ihnen die sinnvollste Förderstrategie und kümmern uns um die gesamte Abwicklung – damit Sie keine Fördergelder verschenken."


Armin Sukalic - Energieeffizienz-Experte



Fazit: Klarheit statt Förderfehler


Die energetische Sanierung steuerlich absetzen trotz Förderung ist nicht innerhalb derselben Maßnahme möglich.


Aber:

Sie haben zwei starke Optionen – und können diese bei mehreren Maßnahmen sinnvoll kombinieren.


Entscheidend ist, dass Sie:

  • die Regeln kennen

  • die richtige Variante wählen

  • den Ablauf sauber strukturieren



FAQ's


Was passiert, wenn ich Förderung und Steuerbonus trotzdem kombiniere?

In der Praxis führt das fast immer dazu, dass das Finanzamt die steuerliche Absetzung ablehnt oder bereits gewährte Vorteile zurückfordert. Besonders kritisch wird es, wenn die Kosten nicht sauber getrennt sind. Deshalb sollten Sie sich immer vorab klar für eine Variante entscheiden.

Wann ist der Steuerbonus sinnvoller als eine Förderung?

Der Steuerbonus kann attraktiver sein, wenn Ihre Maßnahme nicht oder nur gering gefördert wird oder Sie eine hohe Steuerlast haben. Gerade bei kleineren Projekten oder wenn kein Antrag vor Beginn gestellt wurde, ist die steuerliche Lösung oft der einfachere Weg.

Muss ich mich direkt zu Beginn für Förderung oder Steuer entscheiden?

Ja – und genau hier passieren die meisten Fehler. Förderprogramme wie BAFA oder KfW müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Wenn Sie diesen Schritt überspringen, bleibt oft nur noch die steuerliche Absetzung.

Kann ich einzelne Rechnungen unterschiedlich behandeln?

Nein. Entscheidend ist immer die Maßnahme als Ganzes. Auch wenn einzelne Positionen nicht gefördert wurden, können diese nicht einfach nachträglich steuerlich geltend gemacht werden, sobald die Maßnahme insgesamt gefördert wurde.

Welche Rolle spielt der Energieberater bei der Entscheidung?

Ein Energieberater hilft nicht nur bei der technischen Planung, sondern auch dabei, die richtige Förderstrategie zu wählen. In der Praxis zeigt sich, dass viele Fehler genau dann entstehen, wenn diese Abstimmung fehlt.

Kann ich die Entscheidung nachträglich ändern?

Sobald eine Förderung bewilligt oder genutzt wurde, ist der Weg festgelegt. Deshalb ist die Planung vorab so entscheidend.



Fördermittel einfach und sicher beantragen


Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.


Genau dabei unterstützen wir Sie.


Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess – von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.


Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.


Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.


+49 821 209 591 07 


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