Energetische Sanierung steuerlich absetzen trotz Förderung
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- vor 4 Tagen
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Viele Eigentümer gehen davon aus, dass sie eine energetische Sanierung steuerlich absetzen trotz Förderung können – also Zuschüsse nutzen und zusätzlich Steuern sparen.
Genau hier liegt einer der häufigsten Denkfehler. Denn in der Praxis müssen Sie sich in den meisten Fällen zwischen Förderung und Steuerbonus entscheiden.
In diesem Artikel erfahren Sie klar und verständlich, was wirklich erlaubt ist, wo typische Missverständnisse entstehen – und wie Sie die für sich beste Entscheidung treffen.

Das Wichtigste in Kürze:
Für dieselbe Maßnahme gilt: entweder Förderung oder Steuerbonus (§ 35c EStG)
Eine doppelte Nutzung ist nicht erlaubt – auch nicht für den Eigenanteil
Kombination ist nur möglich, wenn unterschiedliche Maßnahmen gefördert werden
Steuerbonus: 20 % der Kosten (max. 40.000 €) über 3 Jahre
Die richtige Entscheidung hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab
Was bedeutet „energetische Sanierung steuerlich absetzen trotz Förderung“ wirklich?
Der Begriff klingt so, als könnten Sie beides gleichzeitig nutzen – das ist jedoch für dieselbe Maßnahme nicht möglich.
Sie haben grundsätzlich zwei Förderwege:
1. Staatliche Förderung (z. B. BAFA oder KfW)
Direkter Zuschuss oder Kredit
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Auszahlung nach Umsetzung
2. Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)
Steuerermäßigung über 3 Jahre
Kein Zuschuss, sondern Entlastung über die Einkommensteuer
Entscheidend ist: Sie müssen sich für eine dieser Varianten entscheiden – bezogen auf dieselbe Maßnahme.
Warum eine Kombination innerhalb einer Maßnahme nicht erlaubt ist
Sobald Sie für eine Maßnahme Fördermittel erhalten (z. B. BAFA Zuschuss), gilt:
Die gesamte Maßnahme ist von der steuerlichen Förderung ausgeschlossen
Das bedeutet konkret:
Kein zusätzlicher Steuerbonus
Auch der Eigenanteil ist nicht absetzbar
Keine „Teil-Kombination“ möglich
Diese Regel verhindert eine doppelte staatliche Förderung derselben Kosten.
Wann ist eine Kombination trotzdem möglich?
Eine Kombination ist möglich – aber nur unter einer klaren Voraussetzung:
Es müssen unterschiedliche Maßnahmen sein
Beispiel aus der Praxis:
Ein Eigentümer saniert:
Fenster → BAFA Förderung
Dach → steuerliche Absetzung (§ 35c)
Das ist erlaubt, weil:
Es sich um zwei getrennte Maßnahmen handelt
Die Kosten klar voneinander abgegrenzt sind
Steuerbonus nach § 35c EStG im Überblick
Jahr | Absetzbarer Anteil | Maximalbetrag |
Jahr 1 | 7 % | bis 14.000 € |
Jahr 2 | 7 % | bis 14.000 € |
Jahr 3 | 6 % | bis 12.000 € |
Gesamt | 20 % | max. 40.000 € |
Die Verteilung erfolgt automatisch über drei Jahre.
Voraussetzungen für die steuerliche Förderung
Damit Sie den Steuerbonus nutzen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Selbstgenutztes Eigenheim
Gebäude ist älter als 10 Jahre
Durchführung durch ein Fachunternehmen
Vorliegen einer Fachunternehmerbescheinigung
Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung)
Einhaltung der energetischen Mindestanforderungen
BAFA Förderung vs. Steuerbonus – ein direkter Vergleich
Kriterium | BAFA / KfW Förderung | Steuerbonus (§ 35c) |
Art der Förderung | Zuschuss / Kredit | Steuerermäßigung |
Zeitpunkt | nach Umsetzung | über 3 Jahre |
Höhe | oft 15–20 % oder mehr | bis zu 20 % |
Voraussetzung | Antrag vor Beginn | Nachweis nach Umsetzung |
Kombinierbarkeit | ❌ nicht mit §35c | ❌ nicht mit BAFA/KfW |
Praxisbeispiel: Die richtige Entscheidung treffen
Ein Eigentümer plant neue Fenster:
Kosten: 25.000 €
Variante 1: BAFA Förderung
Zuschuss: z. B. 20 % = 5.000 €
Direkte Entlastung
Variante 2: Steuerbonus
20 % über 3 Jahre = 5.000 €
abhängig von Steuerlast
Fazit:
Beide Varianten können ähnlich attraktiv sein
Die bessere Wahl hängt von Ihrer individuellen Situation ab
Energieberatung: Eine wichtige Ausnahme
Ein Punkt, der oft für Verwirrung sorgt:
Die Energieberatung kann separat gefördert werden
Zum Beispiel:
BAFA Zuschuss für Energieberater (bis zu 50 %)
Diese Förderung ist unabhängig von § 35c für die eigentliche Maßnahme.
Typische Fehler vermeiden
Diese Fehler treten in der Praxis häufig auf:
„Ich nehme einfach beides“
→ führt zu Ablehnung durch das Finanzamt
Förderung beantragt, aber Steuerbonus eingeplant
→ Planung funktioniert nicht mehr
Keine klare Trennung von Maßnahmen
→ Probleme bei Nachweisen
Die Folge: Verzögerungen, Rückforderungen oder verlorene Fördergelder

Einschätzung aus der Praxis
"Viele Eigentümer gehen davon aus, dass sie Förderung und Steuerbonus kombinieren können - genau hier passieren die meisten Fehler.
In der Praxis zeigt sich: Die richtige Entscheidung fällt immer vor Beginn der Maßnahme. Wer hier sauber plant, kann mehrere tausend Euro sparen.
Genau dabei unterstützen wir über sofort-foerderung.de: Wir prüfen Ihre Situation, zeigen Ihnen die sinnvollste Förderstrategie und kümmern uns um die gesamte Abwicklung – damit Sie keine Fördergelder verschenken."
Armin Sukalic - Energieeffizienz-Experte
Fazit: Klarheit statt Förderfehler
Die energetische Sanierung steuerlich absetzen trotz Förderung ist nicht innerhalb derselben Maßnahme möglich.
Aber:
Sie haben zwei starke Optionen – und können diese bei mehreren Maßnahmen sinnvoll kombinieren.
Entscheidend ist, dass Sie:
die Regeln kennen
die richtige Variante wählen
den Ablauf sauber strukturieren
FAQ's
Was passiert, wenn ich Förderung und Steuerbonus trotzdem kombiniere?
In der Praxis führt das fast immer dazu, dass das Finanzamt die steuerliche Absetzung ablehnt oder bereits gewährte Vorteile zurückfordert. Besonders kritisch wird es, wenn die Kosten nicht sauber getrennt sind. Deshalb sollten Sie sich immer vorab klar für eine Variante entscheiden.
Wann ist der Steuerbonus sinnvoller als eine Förderung?
Der Steuerbonus kann attraktiver sein, wenn Ihre Maßnahme nicht oder nur gering gefördert wird oder Sie eine hohe Steuerlast haben. Gerade bei kleineren Projekten oder wenn kein Antrag vor Beginn gestellt wurde, ist die steuerliche Lösung oft der einfachere Weg.
Muss ich mich direkt zu Beginn für Förderung oder Steuer entscheiden?
Ja – und genau hier passieren die meisten Fehler. Förderprogramme wie BAFA oder KfW müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Wenn Sie diesen Schritt überspringen, bleibt oft nur noch die steuerliche Absetzung.
Kann ich einzelne Rechnungen unterschiedlich behandeln?
Nein. Entscheidend ist immer die Maßnahme als Ganzes. Auch wenn einzelne Positionen nicht gefördert wurden, können diese nicht einfach nachträglich steuerlich geltend gemacht werden, sobald die Maßnahme insgesamt gefördert wurde.
Welche Rolle spielt der Energieberater bei der Entscheidung?
Ein Energieberater hilft nicht nur bei der technischen Planung, sondern auch dabei, die richtige Förderstrategie zu wählen. In der Praxis zeigt sich, dass viele Fehler genau dann entstehen, wenn diese Abstimmung fehlt.
Kann ich die Entscheidung nachträglich ändern?
Sobald eine Förderung bewilligt oder genutzt wurde, ist der Weg festgelegt. Deshalb ist die Planung vorab so entscheidend.
Fördermittel einfach und sicher beantragen
Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.
Genau dabei unterstützen wir Sie.
Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess – von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.
Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.
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