top of page

Wichtige Hinweise zu Ihrer KfW Heizungsförderung

Diese Hinweise gelten für die Begleitung Ihrer KfW Heizungsförderung über sofort-foerderung.de, also für den Heizungstausch und den Einbau einer Wärmepumpe. Anders als bei den BAFA Maßnahmen stellen Sie den Antrag bei der KfW selbst über Ihr KfW Kundenportal, wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt und erstellen alle fachlichen Nachweise durch unsere Energieeffizienz-Experten.

 

Bitte lesen Sie die folgenden Punkte vor dem Absenden Ihres Formulars aufmerksam durch. Sie bestätigen mit dem Absenden, dass Sie die Hinweise zur Kenntnis genommen haben und mit ihnen einverstanden sind.

Ordentlich sortierte Antragsunterlagen mit einem Stift auf einem hellen Schreibtisch im Tageslicht. Symbolbild für die Vorbereitung eines Förderantrags zur energetischen Sanierung ohne erkennbare Dokumenteninhalte.

Symbolbild, KI-generiert

Förderfähigkeit Ihres Vorhabens

Über unseren Service förderfähig ist der Heizungstausch in Bestandswohngebäuden in Deutschland.

Nicht förderfähig über unseren Service sind:

  • Nichtwohngebäude

  • denkmalgeschützte Gebäude

  • Ferienhäuser und Wochenendhäuser

  • Neubauten und Gebäude, die jünger als fünf Jahre sind
     

Die Prüfung der Förderfähigkeit ist für Sie kostenfrei. Bitte beachten Sie außerdem: Einzelne Boni der Heizungsförderung, etwa der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus, stehen nur selbstnutzenden Eigentümern offen und sind an weitere Voraussetzungen geknüpft. Welche Boni für Ihr Vorhaben in Frage kommen, prüfen wir im Rahmen der Bearbeitung.

 

Bei Fragen zur Förderfähigkeit erreichen Sie uns unter +49 821 508 996 49 (Mo. bis Sa. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder kontakt@sofort-foerderung.de.

Ablauf der Antragstellung über das KfW Portal

Die KfW Heizungsförderung folgt einem festgelegten Ablauf, bei dem der Antrag über Ihr persönliches Kundenportal "Meine KfW" gestellt wird:
 

  1. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen Ihr Vorhaben und erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA). Ohne diese BzA kann kein Antrag gestellt werden.

  2. Mit der BzA-ID stellen Sie den Antrag in Ihrem KfW Kundenportal. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, per Anleitung und auf Wunsch telefonisch.

  3. Nach der Förderzusage der KfW lassen Sie die neue Heizung einbauen.

  4. Nach der Umsetzung erstellen unsere Energieeffizienz-Experten die Bestätigung nach Durchführung (BnD), mit der Sie im KfW Portal die Auszahlung anstoßen. Auch dabei begleiten wir Sie.
     

Für die Antragstellung benötigen Sie ein Konto im KfW Kundenportal. Die Einrichtung ist kostenfrei und in wenigen Minuten erledigt, eine Anleitung stellen wir Ihnen bereit.

Beauftragung von Fachbetrieben und Materiallieferungen

Der Antrag bei der KfW muss vor dem Beginn Ihres Vorhabens gestellt werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein bereits geschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag mit Ihrem Heizungsbauer, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Das bedeutet: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn Ihre Förderzusage vorliegt, beziehungsweise er wird hinfällig, falls sie ausbleibt. So gehen Sie keine Verpflichtung ein, bevor Ihre Förderung gesichert ist.

Eine kostenlose Vertragsvorlage mit dieser Klausel finden Sie in unserem Downloadbereich.

Bitte warten Sie mit dem Beginn der Arbeiten, mit Abschlagszahlungen und mit Materiallieferungen, bis die Antragstellung im KfW Portal erfolgt ist und wir Ihnen den Start bestätigen. Ein zu früher Beginn gilt als vorzeitiger Vorhabensbeginn und führt zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.

Erforderliche Unterlagen für die Bearbeitung

Bitte reichen Sie das Formular zusammen mit dem Angebot Ihres Heizungsbauers ein, um die sofortige Bearbeitung zu gewährleisten. Fehlende oder unvollständige Unterlagen verzögern die Bearbeitung.
 

Für die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) benötigen wir:

  • das vollständige Angebot zum Heizungstausch einschließlich aller zugehörigen Arbeiten (z. B. Demontage der Altanlage, hydraulischer Abgleich, Umfeldmaßnahmen wie Bohrungen oder Elektroarbeiten)

  • die technischen Angaben zur neuen Heizung aus dem Angebot oder dem Datenblatt

  • die üblichen Angaben zum Gebäude wie Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten sowie Art und Alter der bisherigen Heizung
     

Möchten Sie den Einkommensbonus beantragen, verlangt die KfW zusätzlich Nachweise über Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen in Form von Einkommensteuerbescheiden. Diese reichen Sie direkt im KfW Portal ein, wir sagen Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden.

Förderbedingungen und steuerliche Hinweise

Eine gleichzeitige Nutzung der Zuschussförderung und der Steuerermäßigung gemäß § 35c Einkommensteuergesetz für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ist nicht möglich. Für ein und dieselbe Maßnahme müssen Sie sich für einen der beiden Wege entscheiden.

Die Bewilligung Ihres Antrags und die Höhe des Zuschusses liegen in der Entscheidung der KfW. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Bitte beachten Sie, dass einzelne Konditionen der Heizungsförderung, etwa der Klimageschwindigkeitsbonus und die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten, nach einem festen Zeitplan schrittweise sinken. Es gelten die Konditionen zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung im KfW Portal.

Vertrags- und Zahlungshinweise

Unser Service umfasst die Prüfung Ihres Vorhabens, die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA), die Begleitung bei der Antragstellung im KfW Portal, die Betreuung während der Umsetzung sowie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) zum Abschluss. Der Energieeffizienz-Experte ist durchgehend eingebunden.

Unser Festpreis beträgt 598 Euro inklusive Mehrwertsteuer, zahlbar bei Beauftragung. Anders als bei den BAFA Maßnahmen ist eine Zahlung nach Förderzusage hier nicht möglich, da die Bestätigung zum Antrag als fachliche Leistung vor der Antragstellung erstellt wird. Es gilt Ihr gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Beauftragung.

Der Zuschuss der KfW wird nach der Umsetzung, dem Einreichen der Bestätigung nach Durchführung und der Prüfung Ihrer Nachweise direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. Bitte beachten Sie: Barzahlungen an Fachbetriebe werden nicht anerkannt, sämtliche Rechnungen müssen per Überweisung beglichen werden.

Stand: [31.Juli 2026]. Bei Änderungen der Förderbedingungen aktualisieren wir diese Hinweise; es gilt die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung veröffentlichte Fassung.

Bereit? Dann starten Sie jetzt Ihren Antrag

Wählen Sie Ihr Vorhaben, geben Sie Ihre Daten ein, den Rest übernehmen wir oder begleiten Sie Schritt für Schritt.

bottom of page