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Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?

Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.

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Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.

Fassadendämmung Förderung: Wir übernehmen Ihren Antrag

Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 09. Juli 2026

Der Staat übernimmt 15 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, wenn Sie Ihre Außenwände energetisch sanieren und dämmen, mit iSFP Bonus sind bis zu 10.500 € Zuschuss ab der ersten Wohneinheit möglich.

 

Wir kümmern uns um alles: von der technischen Projektbeschreibung über die Antragstellung beim BAFA bis zum Verwendungsnachweis nach Abschluss der Arbeiten. Sie müssen sich um nichts kümmern und sichern sich den maximal möglichen Zuschuss.

Zertifizierte Energieeffizienz-Experten

Direkte Kommunikation mit Förderstellen

Fachgerechte Antragstellung

Persönliche Begleitung bis zur Auszahlung

Gedämmte Außenwand eines Hauses zur Verbesserung der Energieeffizienz mit Förderung Außenwand.

Eigenanteil

299,-

Effektiv nur

BEG-Reform Hinweis

Dieser Inhalt entspricht den ab 21. Juli 2026 geltenden BEG Konditionen.

Wichtiger Hinweis zur BEG-Reform:

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird aktuell neu ausgerichtet. Vom 9. bis zum 20. Juli 2026 läuft die offizielle Umstellungsphase. In dieser Zeit können bundesweit keine neuen Bestätigungen zum Antrag (KfW) und keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (BAFA) erstellt werden.

Wenn Sie bereits eine gültige BzA oder TPB besitzen, können Sie Ihren Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Konditionen stellen, bei der KfW bis 20:00 Uhr, beim BAFA bis 23:59 Uhr.

 

Wichtig: Bestehende Technische Projektbeschreibungen des BAFA verlieren nach diesem Stichtag ihre Gültigkeit. Bereits eingereichte oder zugesagte Anträge sind von der Umstellung nicht betroffen.

Ab dem 21. Juli 2026 gelten für neue Anträge die neuen Förderbedingungen. Wir prüfen kostenfrei, welcher Weg für Ihr Vorhaben der richtige ist, und bereiten Ihre Unterlagen so vor, dass Ihr Antrag direkt zum Neustart der Förderung gestellt werden kann.

Das Wichtigste zur Fassadendämmung Förderung im Überblick

Die BAFA Förderung für die Außenwandsanierung ist ein direkter Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM). Gefördert wird die Dämmung von Außenwänden und Fassaden in Bestandsgebäuden, unabhängig vom gewählten Dämmverfahren.

  • Grundförderung: 15 Prozent der förderfähigen Kosten

  • Mit iSFP Bonus: 20 Prozent auf den Kostenanteil über 30.000 €, ab der zweiten signifikanten Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan

  • Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP Bonus bis zu 60.000 €

  • Maximaler Zuschuss: 4.500 € pro Wohneinheit, mit iSFP Bonus bis zu 10.500 €

  • Geplant: 5 Prozentpunkte WPB Bonus für Gebäude mit besonders schlechtem energetischem Zustand

  • Technische Anforderung: U-Wert der gedämmten Außenwand maximal 0,20 W/(m²K)

  • Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend einzubinden

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Formular

ausfüllen

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Wir erstellen alle Nachweise

Wir stellen den Antrag

Zahlung erst nach Förderzusage

Was ist die BAFA Förderung für die Außenwandsanierung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die energetische Sanierung der Außenwände mit einem direkten Investitionszuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM). Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme auf Ihr Konto ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Außenwände bilden die größte zusammenhängende Fläche der Gebäudehülle, entsprechend viel Heizwärme geht über eine ungedämmte Fassade verloren, bei älteren Gebäuden bis zu einem Viertel. Eine fachgerechte Außenwanddämmung senkt nicht nur die Heizkosten, sie hebt auch die Oberflächentemperatur der Innenwände an, was das Wohnklima verbessert und Schimmelbildung vorbeugt. Dazu kommt der optische Effekt: Mit der Dämmung erhält das Haus in der Regel eine komplett neue Fassade.

Förderfähig sind alle gängigen Dämmverfahren: das klassische Wärmedämmverbundsystem (WDVS), die vorgehängte hinterlüftete Fassade, die Einblasdämmung bzw. Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk sowie die Innendämmung, wenn eine Außendämmung nicht möglich ist, etwa bei Sichtfachwerk oder denkmalgeschützten Fassaden. Entscheidend ist nicht das Verfahren, sondern der erreichte Dämmwert der gesamten Wandkonstruktion.

Wichtig zu wissen: Ein reiner Neuanstrich oder ein neuer Putz ohne Dämmmaßnahme ist nicht förderfähig, weil er die Energieeffizienz nicht verbessert. Wird die Fassade jedoch gedämmt, zählen Putz und Anstrich als Umfeldmaßnahmen zu den förderfähigen Kosten. Wer seine Fassade ohnehin renovieren möchte, sollte die Dämmung deshalb direkt mitplanen, das Gerüst steht in beiden Fällen.

Warum sich ein früher Antrag lohnt

Die Förderbedingungen werden regelmäßig angepasst, zuletzt mit der BEG-Reform im Juli 2026, die unter anderem die Anforderungen an den iSFP Bonus verschärft hat.

 

Ein bewilligter Antrag schützt Sie davor: Ihr Zuwendungsbescheid sichert Ihnen die zum Zeitpunkt der Zusage geltenden Konditionen rechtsverbindlich, unabhängig von künftigen Reformen. Wer sein Vorhaben ohnehin plant, stellt den Antrag deshalb am besten, bevor sich die Bedingungen das nächste Mal ändern.

Antragsberechtigte: Wer kann die Förderung für Außenwandsanierung beantragen?

Die BAFA Förderung für die Außenwandsanierung steht grundsätzlich allen Investoren einer förderfähigen Maßnahme an einem bestehenden Wohngebäude in Deutschland offen. Entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern dass Sie die Kosten der Maßnahme tragen und das Gebäude die Fördervoraussetzungen erfüllt. Im Einzelnen sind folgende Gruppen antragsberechtigt:

Vermieterinnen und Vermieter

Auch für vermietete Wohngebäude wird die Außenwanddämmung gefördert. Zu beachten ist lediglich, dass erhaltene Fördermittel bei einer späteren Modernisierungsumlage auf die Mieter angerechnet werden müssen.

Mieter und Pächter

Private Eigentümerinnen und Eigentümer

Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern können die Förderung unabhängig davon beantragen, ob sie das Haus selbst bewohnen oder vermieten. Eigentümer einzelner Eigentumswohnungen kommen bei der Fassade dagegen nur selten allein zum Zug, denn die Außenwände gehören in Mehrfamilienhäusern zum Gemeinschaftseigentum.

Mieter und Pächter können die Förderung beantragen, wenn sie die Maßnahme selbst finanzieren und die Zustimmung des Eigentümers vorliegt. Bei einer Fassadendämmung ist diese Konstellation die Ausnahme, denkbar ist sie etwa bei Erbbaurechten oder langfristigen Pachtverhältnissen.

Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Gerade hier lohnt sich die Förderung besonders, denn die Kostenobergrenzen gelten gestaffelt pro Wohneinheit: Bei einem Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen sind bis zu 137.000 € förderfähig. Aus der Grundförderung ergibt sich ein Zuschuss von bis zu 20.550 €.

Für WEG Anträge übernehmen wir auf Wunsch auch die Abstimmung der Unterlagen mit Ihrer Hausverwaltung.

Auch juristische Personen wie Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, kommunale Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen sind für ihre Wohngebäude antragsberechtigt, ebenso Contractoren, die Maßnahmen im Auftrag des Gebäudeeigentümers umsetzen.

Wie hoch ist die BAFA Förderung für die Außenwandsanierung?

Die Förderung für die Fassadendämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die maximal förderfähigen Kosten gilt eine Staffelung je Wohneinheit: 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Für ein Einfamilienhaus liegt der maximale Zuschuss damit bei 4.500 €.

Der iSFP Bonus ist neu geregelt und wirkt jetzt zweistufig: Die ersten 30.000 € Ihrer förderfähigen Kosten werden immer mit der Grundförderung von 15 Prozent bezuschusst. Auf jeden Kostenanteil darüber erhalten Sie mit iSFP Bonus 20 Prozent, gleichzeitig verdoppelt der Bonus die Obergrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit. Der maximale Zuschuss steigt damit von 4.500 € auf bis zu 10.500 € pro Wohneinheit. Ein Beispiel: Bei 40.000 € förderfähigen Kosten erhalten Sie 15 Prozent auf die ersten 30.000 € und 20 Prozent auf die verbleibenden 10.000 €, zusammen also 6.500 € Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Außenwandsanierung mindestens die zweite signifikante Einzelmaßnahme aus Ihrem Sanierungsfahrplan ist, kleine Zusatzmaßnahmen wie der Tausch von zwei Kellerfenstern zählen dabei ausdrücklich nicht. Die genaue Definition legt die neue Förderrichtlinie fest, wir prüfen das für Ihr Vorhaben im Rahmen der Antragstellung.

Ebenfalls geplant ist der neue Bonus für Worst Performing Buildings: Gehört Ihr Haus zu den Gebäuden mit besonders schlechtem energetischem Zustand, erhalten Sie bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zusätzlich 5 Prozentpunkte. Ausgenommen sind reine Fenstermaßnahmen und der Heizungstausch, die Außenwandsanierung profitiert also ausdrücklich. In Kombination mit dem iSFP Bonus sind damit bis zu 25 Prozent Förderung möglich. Ob Ihr Gebäude die Voraussetzungen erfüllt, prüfen wir im Rahmen der Antragstellung.

Hinzu kommt: Die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten bezuschusst das BAFA mit 50 Prozent, und zwar zusätzlich zur Kostenobergrenze der eigentlichen Maßnahme.

So bewerten Kunden unseren Förder-Service

V. Sieber

Ich bin absolut begeistert von diesem Service! Die Webseite hat meinen BAFA-Antrag in kürzester Zeit und völlig problemlos erledigt. Alles war super übersichtlich und einfach zu bedienen, und das Team hat sich wirklich darum gekümmert, dass alles reibungslos abläuft.

A. Moll

Sehr sympathischer Kontakt. Schnelle Bearbeitung und Beantwortung von Fragen. Das Webportal ist sehr gut und verständlich aufgebaut. Werde die Dienstleistung weiterempfehlen.

H. Bock

Das Ingenieurbüro ist sehr gut erreichbar. Alle Fragen wurden leicht verständlich beantwortet. Die Kommunikation ist sehr gut. Der Antrag auf Förderung wurde sehr schnell erledigt und die gesamte Abwicklung war ausgezeichnet.

Rechenbeispiel: So viel Zuschuss erhalten Sie bei der Außenwandsanierung

Familie M. lässt die Fassade ihres Einfamilienhauses mit einem Wärmedämmverbundsystem sanieren: 160 m² Wandfläche, inklusive Gerüst, neuem Putz und Anstrich. Die Gesamtkosten betragen 42.000 €.

Position
Ohne iSFP
Mit iSFP
Gesamtkosten
42.000 €
42.000 €
Förderfähige Kosten
30.000 €
42.000 €
Zuschuss auf die ersten 30.000 € (15 %)
4.500 €
4.500 €
Zuschuss auf den Kostenanteil darüber (20 %)
entfällt
2.400 €
BAFA Zuschuss gesamt
4.500 €
6.900 €
Effektive Kosten
37.500 €
35.100 €

Mit iSFP Bonus erhält die Familie 2.400 € mehr Zuschuss: Der Bonus verdoppelt die förderfähigen Kosten auf bis zu 60.000 €, sodass die gesamte Maßnahme förderfähig ist, und gewährt auf den Kostenanteil über 30.000 € den erhöhten Satz von 20 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Fassadendämmung mindestens die zweite signifikante Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan ist, zum Beispiel nach einer bereits umgesetzten Dachsanierung. Da die Erstellung des iSFP selbst staatlich bezuschusst wird, amortisiert er sich bei einer Fassadendämmung dieser Größenordnung praktisch immer.

BAFA Zuschuss, KfW Kredit oder Steuerbonus: Was lohnt sich wann?

Wer die Außenwände sanieren will, kann zwischen drei Förderwegen wählen, die sich in Höhe, Ablauf und Voraussetzungen deutlich unterscheiden. Vorab das Wichtigste: Für dieselbe Maßnahme lässt sich immer nur einer der drei Wege nutzen, eine Kombination ist ausgeschlossen. Die Entscheidung sollte deshalb fallen, bevor Sie den Vertrag mit dem Fachbetrieb unterschreiben.

BAFA Zuschuss über die BEG EM: Der Standardweg für die Fassadendämmung

Der Zuschuss von 15 bis 20 Prozent ist für die Außenwandsanierung als Einzelmaßnahme in aller Regel die beste Wahl. Er wird nach Abschluss der Arbeiten direkt ausgezahlt, umfasst neben der Dämmung auch die Umfeldkosten wie Gerüst, Putz und Anstrich und ist unabhängig von Ihrer persönlichen Steuersituation. Voraussetzung sind die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn und die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, der maximale Zuschuss beträgt 4.500 € pro Wohneinheit, mit iSFP Bonus bis zu 10.500 €.

Steuerbonus nach § 35c EStG: Die nachträgliche Alternative

Über den Steuerbonus lassen sich 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 40.000 € pro Objekt, über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen. Ein Energieeffizienz-Experte ist nicht vorgeschrieben, die Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebs genügt, und die Geltendmachung erfolgt nachträglich mit der Steuererklärung. Die Grenzen sind dafür enger: Der Bonus gilt ausschließlich für selbst genutztes Wohneigentum, das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein, und die Entlastung setzt eine ausreichende Steuerlast über drei Jahre voraus. In der Praxis ist der Steuerbonus vor allem die Lösung für alle, die bereits ohne Förderantrag mit der Fassadensanierung begonnen haben.

Welcher Weg in Ihrer Situation der richtige ist, prüfen wir kostenlos im Rahmen der Erstberatung.

KfW Kredit 261: Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Sanieren Sie nicht nur die Fassade, sondern bringen das gesamte Gebäude auf eine Effizienzhaus Stufe, kommt statt des Zuschusses der Wohngebäude Kredit 261 der KfW infrage: ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit. Je nach erreichter Effizienzhaus Stufe wird ein Teil des Kredits als Tilgungszuschuss erlassen, für die Stufen EH 85 EE und EH 70 EE gibt es künftig Zinsvorteile statt Tilgungszuschuss. Der Antrag läuft über Ihre Hausbank, ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend eingebunden.

KfW Ergänzungskredit 358/359: Eigenanteil zinsgünstig finanzieren

Eine Fassadendämmung gehört zu den größeren Investitionen am Haus, auch nach Abzug des BAFA Zuschusses bleibt ein spürbarer Eigenanteil. Für dessen Finanzierung gibt es den KfW Ergänzungskredit: ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit für die verbleibenden Kosten Ihrer geförderten Maßnahme.

Der Ergänzungskredit existiert in zwei Varianten: Das Programm 358 bietet eine zusätzliche Zinsverbilligung für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 € im Jahr. Das Programm 359 steht allen übrigen Antragsberechtigten offen, etwa Vermietern oder Haushalten oberhalb der Einkommensgrenze.

Wichtig zu wissen: Voraussetzung ist ein Zuwendungsbescheid des BAFA, der bei Kreditantrag nicht älter als zwölf Monate sein darf. Beantragt wird der Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Auf Wunsch stellen wir Ihnen alle Unterlagen aus Ihrem Förderantrag für das Bankgespräch zusammen, damit Sie die Finanzierung ohne Umwege abschließen können.

Voraussetzungen für die BAFA Außenwandsanierung Förderung

Voraussetzungen an die Ausführung

Die gedämmte Außenwand muss energetische Mindestanforderungen erfüllen, zudem ist eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung vorgeschrieben. Die konkreten U-Werte finden Sie in der Tabelle weiter unten.

 

Umsetzung durch einen Fachbetrieb oder Prüfung bei Eigenleistung

Die Arbeiten führt ein Fachbetrieb aus, etwa ein Stuckateur-, Maler- oder Fassadenbaubetrieb. Bei Eigenleistung sind nur die Materialkosten förderfähig, und ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte muss die fachgerechte Durchführung bestätigen.

 

Begleitung durch einen Energieberater

Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss in Planung und Antragstellung eingebunden werden. Über sofort-foerderung.de erhalten Sie diese Leistung komplett aus einer Hand.

 

Antrag vor Maßnahmenbeginn erforderlich

Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Bei Antragstellung muss bereits ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält.

 

Beitrag zur Energieeffizienz des Gebäudes

Gefördert werden nur Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern. Reine Verschönerungsarbeiten an der Fassade erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Alter des Gebäudes

Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige.

Frist für die Umsetzung

Die Maßnahme muss innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten nach der Förderzusage umgesetzt werden.

Höhe der Investitionskosten

Förderfähig sind 300 € bis 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP Bonus bis zu 60.000 €. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Obergrenzen: je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.

Viele Förderanträge scheitern nicht an der Maßnahme, sondern am Verfahren: zu spät gestellte Anträge, unvollständige technische Dokumentation oder fehlerhafte Nachweise. Bei der Außenwandsanierung kommt hinzu, dass der U-Wert für die gesamte Wandkonstruktion berechnet werden muss.

 

Mit sofort-foerderung.de stellen Sie sicher, dass alle Schritte korrekt eingehalten und die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.

Welche U-Werte muss die Außenwand für die Förderung erreichen?

Für Wohngebäude

Für die Förderung der Außenwandsanierung im Rahmen der BEG EM sind bestimmte U-Werte entscheidend. Der U-Wert beschreibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil nach außen verloren geht: Je niedriger der Wert, desto besser die Dämmwirkung.

Maßgeblich ist dabei der U-Wert der gesamten Wandkonstruktion nach der Sanierung, also bestehende Wand, Dämmung und Putz zusammen, nicht die Dämmleistung des Materials allein. Eine Besonderheit gilt bei der Einblasdämmung bzw. Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk: Weil die Dämmstärke hier durch den vorhandenen Hohlraum begrenzt ist, zählt statt des U-Werts die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs. Die Berechnung und den Nachweis übernimmt der Energieeffizienz-Experte im Rahmen der technischen Projektbeschreibung.

In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Anforderungen:

Bauteil
Anforderung
Außenwand mit Außendämmung (z. B. WDVS, vorgehängte hinterlüftete Fassade)
U ≤ 0,20 W/(m²K)
Außenwand mit Innendämmung
U ≤ 0,20 W/(m²K)
Einblasdämmung / Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk
Dämmstoff mit Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,035 W/(mK), Hohlraum vollständig verfüllt
Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung, Erneuerung der Ausfachungen)
U ≤ 0,65 W/(m²K)
Außenwände von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz
U ≤ 0,45 W/(m²K)
Vorhangfassaden
U ≤ 1,30 W/(m²K)

Die erleichterten Werte für Baudenkmale und Sichtfachwerk zeigen: Auch bei geschützten oder historischen Fassaden ist eine Förderung möglich. Ob Ihr Gebäude darunter fällt und welcher Wert für Ihre geplante Konstruktion gilt, prüfen unsere Energieeffizienz-Experten im Rahmen der Antragstellung.

 Wie läuft der BAFA Antrag für die Außenwandsanierung ab?


Angebot einholen

Sie holen ein Angebot Ihres Fachbetriebs ein, den einzigen Schritt, den Sie selbst übernehmen. Der Vertrag darf bereits geschlossen werden, muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn von der Förderzusage abhängig macht.

 


Energieeffizienz-Experte und technische Projektbeschreibung

Unsere dena gelisteten Energieeffizienz-Experten prüfen Ihre geplante Maßnahme, berechnen den U-Wert der künftigen Wandkonstruktion und erstellen die technische Projektbeschreibung (TPB). Damit erzeugen wir die TPB-ID, ohne die keine Antragstellung möglich ist. Sie müssen sich um nichts kümmern.

 


Wir stellen Ihren Antrag beim BAFA

Wir reichen den Antrag mit der TPB-ID über das BAFA Portal ein, und zwar zwingend bevor die Arbeiten an der Fassade beginnen. Sobald uns der Zuwendungsbescheid (also die Genehmigung) vorliegt, informieren wir Sie umgehend. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit den Arbeiten beginnen.

 


Außenwand sanieren lassen

Ihr Fachbetrieb führt die Dämmarbeiten aus. Für die Umsetzung haben Sie nach der Bewilligung 36 Monate Zeit, bei Verzögerungen kümmern wir uns auf Wunsch um die Verlängerung des Bewilligungszeitraums.

 


Verwendungsnachweis und Auszahlung

Nach Abschluss der Arbeiten erstellen unsere Energieeffizienz-Experten den technischen Projektnachweis (TPN). Sie senden uns lediglich die Rechnungen Ihres Fachbetriebs, den vollständigen Verwendungsnachweis reichen wir für Sie beim BAFA ein. Nach der Prüfung wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

So unterstützt Sie sofort-foerderung.de bei der BAFA Förderung

Für die BAFA Förderung ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten in der Förderrichtlinie verbindlich vorgeschrieben: Vor der Antragstellung erstellt er die technische Projektbeschreibung (TPB), nach Abschluss der Außenwandsanierung den technischen Projektnachweis (TPN). Erst mit der TPB-ID kann der Antrag überhaupt beim BAFA eingereicht werden.

Genau hier setzen wir an: Unsere zertifizierten, auf der dena Expertenliste geführten Energieeffizienz-Experten übernehmen den gesamten Prozess digital, ohne Termin vor Ort und ohne wochenlange Wartezeit.

Sie füllen einmal unser Formular aus, wir erledigen den Rest: Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme und berechnen den U-Wert Ihrer geplanten Wandkonstruktion, achten darauf, dass Ihr Vertrag mit dem Fachbetrieb die erforderliche aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, erstellen die technische Projektbeschreibung und reichen den Antrag über das BAFA Portal ein. Nach dem Zuwendungsbescheid begleiten wir Sie durch die Umsetzung, erstellen den technischen Projektnachweis und reichen den Verwendungsnachweis beim BAFA ein, bis der Zuschuss auf Ihrem Konto ist.

Antragsservice komplett: 598 € inkl. MwSt.


Ihr effektiver Eigenanteil: 299 €
Warum? Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind selbst mit 50 Prozent förderfähig. Diesen Zuschuss beantragen wir für Sie gleich mit.

Wird Ihr Antrag nicht bewilligt, zahlen Sie nichts.

Wir übernehmen alle Schritte für Sie – Sie müssen sich um nichts kümmern

Umfeldmaßnahmen bei der Außenwandsanierung: Diese Kosten sind ebenfalls förderfähig

Neben der eigentlichen Außenwanddämmung werden im Rahmen der BEG-Förderung auch zahlreiche notwendige Umfeldmaßnahmen berücksichtigt. Das bedeutet: Fast alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Fassadensanierung entstehen, können mit bis zu 20 % bezuschusst werden.

Typische förderfähige Umfeldmaßnahmen:

 

  • Gerüstkosten für die Durchführung der Fassadenarbeiten

  • Putz- und Anstricharbeiten im Zuge der Dämmmaßnahme

  • Vorbereitende Arbeiten an der bestehenden Fassade (z. B. Reinigung oder Ausgleich)

  • Rückbau und fachgerechte Entsorgung alter Fassadenbestandteile

  • Anpassungen an Dachüberständen, Fensterbänken oder Anschlüssen

  • Abdichtungs- und Anschlussarbeiten

  • Baustelleneinrichtung

  • weitere projektbezogene Kosten

Das bedeutet: Nicht nur die Dämmung selbst, sondern nahezu die gesamte Maßnahme wird gefördert und Ihr Eigenanteil reduziert sich spürbar.

Regionale Förderprogramme für die Außenwandsanierung

Zusätzlich zur Bundesförderung bieten viele Bundesländer, Städte und Kommunen eigene Programme für die Fassadendämmung oder die energetische Sanierung an, teils kombinierbar mit dem BAFA Zuschuss. Ob und in welcher Höhe es in Ihrer Region Zusatzförderung gibt, prüfen wir im Rahmen der Antragstellung mit.

Informationen zu Förderung und Antragstellung in Ihrer Stadt finden Sie auf unseren regionalen Seiten.

Zuschüsse für die Außenwandsanierung mit Sicherheit

Ihre Zufriedenheit und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle

Käuferschutz

Dank sicherer Zahlungsmethoden sind Ihre Bestellungen rundum geschützt

14 Tage Widerrufsrecht

Sie können Ihre Beauftragung innerhalb von 14 Tagen problemlos widerrufen

Zahlung nur bei Förderzusage

Sie zahlen unseren Antragservice nur dann, wenn Ihre Förderung bewilligt wurde

Außenwandsanierung Förderung 2026

Gelten die Konditionen auch in diesem Jahr? Auf unserer Seite zur Außenwandsanierung Förderung 2026 finden Sie alle aktuell geltenden Fördersätze, die wichtigsten Änderungen des Jahres und den direkten Weg zur Antragstellung.

Die 5 häufigsten Fehler beim BAFA Antrag für die Außenwandsanierung

In der Praxis scheitern Förderanträge selten an den Voraussetzungen, sondern an vermeidbaren Fehlern im Ablauf. Diese fünf sehen wir immer wieder, und einige davon kosten die gesamte Förderung.

Fehler 1: Die Maßnahme beginnt vor der Antragstellung

Der häufigste und teuerste Fehler: Die Fassadenarbeiten starten, bevor der Antrag beim BAFA eingereicht ist, oder der Vertrag mit dem Fachbetrieb enthält keine aufschiebende oder auflösende Bedingung. In beiden Fällen gilt die Maßnahme als begonnen und die Förderung ist unwiderruflich verloren, eine nachträgliche Heilung ist nicht möglich

Fehler 2: Der U-Wert wird für das falsche Bauteil berechnet

Gefordert ist der U-Wert der gesamten Wandkonstruktion aus Bestandswand, Dämmung und Putz, nicht der Dämmwert der Dämmplatte allein. Wer hier ungenau rechnet oder die Bestandswand falsch einschätzt, riskiert die Ablehnung oder später sogar die Rückforderung des Zuschusses.

Fehler 3: Es werden reine Putz- oder Anstricharbeiten beantragt

Eine Fassadenrenovierung ohne Dämmmaßnahme ist nicht förderfähig, da sie die Energieeffizienz nicht verbessert. Wer das nicht weiß, verschenkt entweder die Förderung komplett oder lässt die Dämmung weg, obwohl das Gerüst ohnehin steht und Putz und Anstrich mit Dämmung sogar bezuschusst würden.

Fehler 4: Der iSFP Bonus wird verschenkt

Der iSFP Bonus bringt 5 Prozentpunkte mehr Fördersatz und verdoppelt die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 €. Neu ist: Es gibt ihn erst ab der zweiten signifikanten Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan, und kleine Zusatzmaßnahmen wie der Tausch von zwei Kellerfenstern zählen ausdrücklich nicht. Wer ohne Fahrplan und ohne durchdachte Reihenfolge saniert, verschenkt den Bonus deshalb dauerhaft. Da eine komplette Fassadendämmung die Grenze von 30.000 € häufig überschreitet, macht das schnell mehrere tausend Euro Unterschied.

Fehler 5: Der Verwendungsnachweis ist unvollständig

Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Rechnungen maßnahmenbezogen aufgeschlüsselt sein und der technische Projektnachweis des Energieeffizienz-Experten muss vorliegen, und zwar innerhalb des Bewilligungszeitraums. Fehlende Unterlagen oder verpasste Fristen gefährden die Auszahlung selbst dann noch, wenn der Antrag längst bewilligt war.

Alle fünf Fehler haben eine gemeinsame Ursache: fehlende Erfahrung mit dem Förderprozess. Mit einer strukturierten Begleitung von der ersten Prüfung bis zum Verwendungsnachweis lassen sie sich zuverlässig vermeiden.

Porträt einer Person in formeller Kleidung für einen Experten- oder Beratungsbereich.

Einschätzung aus der Praxis

„In der Praxis sehen wir häufig, dass Förderanträge nicht an den Voraussetzungen scheitern, sondern an kleinen formalen Fehlern im Ablauf. Besonders die Abstimmung zwischen Antrag, Energieberater und Umsetzung wird oft unterschätzt.

 

Diese Erfahrung zeigt: Wer den Prozess von Anfang an korrekt aufsetzt, hat deutlich bessere Chancen auf eine erfolgreiche Förderung“

Armin Sukalic - Energieeffizienz-Experte

Deutschlandweit für Sie im Einsatz

Egal, wo sich Ihre Immobilie befindet – wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Förderprozess.

FAQ

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+49 821 508 996 49

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