Fassadendämmung Förderung: Zuschuss, Voraussetzungen und Ablauf
Fachlich geprüft von Armin Sukalic (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte
(dena Expertenliste) | Zuletzt aktualisiert 31. August 2026
Das BAFA übernimmt 15 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, wenn Sie Ihre Außenwände energetisch sanieren und dämmen. Mit individuellem Sanierungsfahrplan sind bis zu 10.500 € Zuschuss für die erste Wohneinheit möglich.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Dämmverfahren gefördert werden, welche U-Werte die Wand erreichen muss und wie der BAFA Antrag Schritt für Schritt abläuft. Wichtig zur Einordnung: Die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme läuft immer über das BAFA. Die KfW fördert die Außenwand nur im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus über den Kredit 261.

Symbolbild, KI-generiert

Persönliche Begleitung bis zur Auszahlung

dena-gelistete Energieeffizienz-Experten
Zahlung erst bei Förderzusage
Fachgerechte Antragstellung

Inhaltsverzeichnis
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Das Wichtigste zur Fassadendämmung Förderung im Überblick
Die BAFA Förderung für die Außenwandsanierung ist ein direkter Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM). Gefördert wird die Dämmung von Außenwänden und Fassaden in Bestandsgebäuden, unabhängig vom gewählten Dämmverfahren.
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Grundförderung: 15 Prozent der förderfähigen Kosten
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Mit iSFP Bonus: 20 Prozent auf den Kostenanteil über 30.000 €. Voraussetzung ist, dass die Außenwandsanierung Bestandteil Ihres individuellen Sanierungsfahrplans ist und mindestens 30.000 € förderfähiges Investitionsvolumen erreicht.
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Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € pro Kalenderjahr für die erste Wohneinheit, mit iSFP bis zu 60.000 €
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Maximaler Zuschuss: 4.500 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP Bonus bis zu 10.500 €
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Ab dem ersten Quartal 2027: zusätzliche 5 Prozentpunkte WPB Bonus für Gebäude mit besonders schlechtem energetischem Zustand.
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Technische Anforderung: U-Wert der gedämmten Außenwand maximal 0,20 W/(m²K)
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Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben.
Was ist die BAFA Förderung für die Außenwandsanierung?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die energetische Sanierung der Außenwände mit einem direkten Investitionszuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM). Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme auf Ihr Konto ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Außenwände bilden die größte zusammenhängende Fläche der Gebäudehülle, entsprechend viel Heizwärme geht über eine ungedämmte Fassade verloren, bei älteren Gebäuden bis zu einem Viertel. Eine fachgerechte Außenwanddämmung senkt nicht nur die Heizkosten, sie hebt auch die Oberflächentemperatur der Innenwände an, was das Wohnklima verbessert und Schimmelbildung vorbeugt. Dazu kommt der optische Effekt: Mit der Dämmung erhält das Haus in der Regel eine komplett neue Fassade.
Förderfähig sind alle gängigen Dämmverfahren: das klassische Wärmedämmverbundsystem (WDVS), die vorgehängte hinterlüftete Fassade, die Einblasdämmung bzw. Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk sowie die Innendämmung, wenn eine Außendämmung nicht möglich ist, etwa bei Sichtfachwerk oder denkmalgeschützten Fassaden. Entscheidend ist nicht das Verfahren, sondern der erreichte Dämmwert der gesamten Wandkonstruktion.
Wichtig zu wissen: Ein reiner Neuanstrich oder ein neuer Putz ohne Dämmmaßnahme ist nicht förderfähig, weil er die Energieeffizienz nicht verbessert. Wird die Fassade jedoch gedämmt, zählen Putz und Anstrich als Umfeldmaßnahmen zu den förderfähigen Kosten. Wer seine Fassade ohnehin renovieren möchte, sollte die Dämmung deshalb direkt mitplanen, das Gerüst steht in beiden Fällen.
Warum sich ein früher Antrag lohnt
Die Förderbedingungen werden regelmäßig angepasst, zuletzt mit der BEG-Reform im Juli 2026, die unter anderem die Anforderungen an den iSFP Bonus verschärft hat.
Ein bewilligter Antrag schützt Sie davor: Ihr Zuwendungsbescheid sichert Ihnen die zum Zeitpunkt der Zusage geltenden Konditionen rechtsverbindlich, unabhängig von künftigen Reformen. Wer sein Vorhaben ohnehin plant, stellt den Antrag deshalb am besten, bevor sich die Bedingungen das nächste Mal ändern.
Antragsberechtigte: Wer kann die Förderung für Außenwandsanierung beantragen?
Die BAFA Förderung für die Außenwandsanierung steht grundsätzlich allen Investoren einer förderfähigen Maßnahme an einem bestehenden Wohngebäude in Deutschland offen. Entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern dass Sie die Kosten der Maßnahme tragen und das Gebäude die Fördervoraussetzungen erfüllt. Im Einzelnen sind folgende Gruppen antragsberechtigt:
Vermieterinnen und Vermieter
Auch für vermietete Wohngebäude wird die Außenwanddämmung gefördert. Zu beachten ist lediglich, dass erhaltene Fördermittel bei einer späteren Modernisierungsumlage auf die Mieter angerechnet werden müssen.
Mieter und Pächter
Private Eigentümerinnen und Eigentümer
Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern können die Förderung unabhängig davon beantragen, ob sie das Haus selbst bewohnen oder vermieten. Eigentümer einzelner Eigentumswohnungen kommen bei der Fassade dagegen nur selten allein zum Zug, denn die Außenwände gehören in Mehrfamilienhäusern zum Gemeinschaftseigentum.
Mieter und Pächter können die Förderung beantragen, wenn sie die Maßnahme selbst finanzieren und die Zustimmung des Eigentümers vorliegt. Bei einer Fassadendämmung ist diese Konstellation die Ausnahme, denkbar ist sie etwa bei Erbbaurechten oder langfristigen Pachtverhältnissen.
Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Gerade hier lohnt sich die Förderung besonders, denn die Kostenobergrenzen gelten gestaffelt pro Wohneinheit: Bei einem Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen sind bis zu 137.000 € förderfähig. Aus der Grundförderung ergibt sich ein Zuschuss von bis zu 20.550 €.
Für WEG Anträge übernehmen wir auf Wunsch auch die Abstimmung der Unterlagen mit Ihrer Hausverwaltung.
Auch juristische Personen wie Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, kommunale Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen sind für ihre Wohngebäude antragsberechtigt, ebenso Contractoren, die Maßnahmen im Auftrag des Gebäudeeigentümers umsetzen.
Wie hoch ist die BAFA Förderung für die Außenwandsanierung?
Die BAFA Förderung für die Außenwandsanierung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Anrechenbar sind bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit und Kalenderjahr, das entspricht einem Zuschuss von bis zu 4.500 €.
Der iSFP Bonus wirkt seit der BEG Reform zweistufig: Ist die Fassadendämmung Bestandteil Ihres individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und erreicht Ihr Vorhaben ein förderfähiges Investitionsvolumen von mindestens 30.000 €, verdoppelt sich die Obergrenze der förderfähigen Kosten auf 60.000 € für die erste Wohneinheit und je Kalenderjahr. Die ersten 30.000 € werden weiterhin mit 15 Prozent bezuschusst, auf den Kostenanteil darüber erhalten Sie 20 Prozent. Der maximale Zuschuss steigt damit von 4.500 € auf bis zu 10.500 € für die erste Wohneinheit. Ein Beispiel: Bei 40.000 € förderfähigen Kosten erhalten Sie 15 Prozent auf die ersten 30.000 € und 20 Prozent auf die verbleibenden 10.000 €, zusammen also 6.500 € Zuschuss. Der iSFP muss bereits bei der Antragstellung vorliegen, und die Maßnahme muss innerhalb von 15 Jahren nach seiner Erstellung umgesetzt werden.
Ab dem ersten Quartal 2027 kommt der Bonus für Worst Performing Buildings hinzu: Gehört Ihr Haus zu den Gebäuden mit besonders schlechtem energetischem Zustand, erhalten Sie für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle zusätzliche 5 Prozentpunkte, die Außenwandsanierung profitiert also ausdrücklich, der Fenstertausch dagegen nicht. Voraussetzung ist auch hier ein Sanierungsfahrplan, in dem die Maßnahme enthalten ist. Das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € muss für den WPB Bonus nicht erreicht werden. In Kombination mit dem iSFP Bonus sind auf den Kostenanteil über 30.000 € bis zu 25 Prozent Förderung möglich. Ob Ihr Gebäude die Voraussetzungen erfüllt, prüfen wir im Rahmen der Antragstellung.
Hinzu kommt: Die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten bezuschusst das BAFA mit 50 Prozent, und zwar zusätzlich zur Kostenobergrenze der eigentlichen Maßnahme.
Rechenbeispiel: So viel Zuschuss erhalten Sie bei der Außenwandsanierung
Familie M. lässt die Fassade ihres Einfamilienhauses mit einem Wärmedämmverbundsystem sanieren: 160 m² Wandfläche, inklusive Gerüst, neuem Putz und Anstrich. Die Gesamtkosten betragen 42.000 €.
Position | Ohne iSFP | Mit iSFP |
|---|---|---|
Gesamtkosten | 42.000 € | 42.000 € |
Förderfähige Kosten | 30.000 € | 42.000 € |
Zuschuss auf die ersten 30.000 € (15 %) | 4.500 € | 4.500 € |
Zuschuss auf den Kostenanteil darüber (20 %) | entfällt | 2.400 € |
BAFA Zuschuss gesamt | 4.500 € | 6.900 € |
Effektive Kosten | 37.500 € | 35.100 € |
Mit iSFP Bonus erhält die Familie 2.400 € mehr Zuschuss: Der Bonus verdoppelt die förderfähigen Kosten auf bis zu 60.000 €, sodass die gesamte Maßnahme förderfähig ist, und gewährt auf den Kostenanteil über 30.000 € den erhöhten Satz von 20 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Fassadendämmung als Maßnahme in Ihrem Sanierungsfahrplan enthalten ist und innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird. Da die Erstellung des iSFP selbst staatlich bezuschusst wird, amortisiert er sich bei einer Fassadendämmung dieser Größenordnung praktisch immer.
BAFA Zuschuss, KfW Kredit oder Steuerbonus: Was lohnt sich wann?
Wer die Außenwände sanieren will, kann zwischen drei Förderwegen wählen, die sich in Höhe, Ablauf und Voraussetzungen deutlich unterscheiden. Vorab das Wichtigste: Für dieselbe Maßnahme lässt sich immer nur einer der drei Wege nutzen, eine Kombination ist ausgeschlossen. Die Entscheidung sollte deshalb fallen, bevor Sie den Vertrag mit dem Fachbetrieb unterschreiben.
BAFA Zuschuss über die BEG EM: Der Standardweg für die Fassadendämmung
Der Zuschuss von 15 Prozent, mit iSFP Bonus 20 Prozent auf den Kostenanteil über 30.000 €, ist für die Außenwandsanierung als Einzelmaßnahme in aller Regel die beste Wahl. Er wird nach Abschluss der Arbeiten direkt ausgezahlt, umfasst neben der Dämmung auch die Umfeldkosten wie Gerüst, Putz und Anstrich und ist unabhängig von Ihrer persönlichen Steuersituation. Voraussetzung sind die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn und die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, der maximale Zuschuss beträgt 4.500 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP Bonus bis zu 10.500 €.
Steuerbonus nach § 35c EStG: Die nachträgliche Alternative
Über den Steuerbonus lassen sich 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 40.000 € pro Objekt, über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen. Ein Energieeffizienz-Experte ist nicht vorgeschrieben, die Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebs genügt, und die Geltendmachung erfolgt nachträglich mit der Steuererklärung. Die Grenzen sind dafür enger: Der Bonus gilt ausschließlich für selbst genutztes Wohneigentum, das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein, und die Entlastung setzt eine ausreichende Steuerlast über drei Jahre voraus. In der Praxis ist der Steuerbonus vor allem die Lösung für alle, die bereits ohne Förderantrag mit der Fassadensanierung begonnen haben.
Welcher Weg in Ihrer Situation der richtige ist, prüfen wir kostenlos im Rahmen der Erstberatung.
KfW Kredit 261: Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Sanieren Sie nicht nur die Fassade, sondern bringen das gesamte Gebäude auf eine Effizienzhaus Stufe, kommt statt des Zuschusses der Wohngebäude Kredit 261 der KfW infrage: ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit. Je nach erreichter Effizienzhaus Stufe wird ein Teil des Kredits als Tilgungszuschuss erlassen, für die Stufen EH 85 EE und EH 70 EE gibt es künftig Zinsvorteile statt Tilgungszuschuss. Der Antrag läuft über Ihre Hausbank, ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend eingebunden.
KfW Ergänzungskredit 358/359: Eigenanteil zinsgünstig finanzieren
Eine Fassadendämmung gehört zu den größeren Investitionen am Haus, auch nach Abzug des BAFA Zuschusses bleibt ein spürbarer Eigenanteil. Für dessen Finanzierung gibt es den KfW Ergänzungskredit: ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit für die verbleibenden Kosten Ihrer geförderten Maßnahme.
Der Ergänzungskredit existiert in zwei Varianten: Das Programm 358 bietet eine zusätzliche Zinsverbilligung für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 € im Jahr. Das Programm 359 steht allen übrigen Antragsberechtigten offen, etwa Vermietern oder Haushalten oberhalb der Einkommensgrenze.
Wichtig zu wissen: Voraussetzung ist ein Zuwendungsbescheid des BAFA, der bei Kreditantrag nicht älter als zwölf Monate sein darf. Beantragt wird der Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Auf Wunsch stellen wir Ihnen alle Unterlagen aus Ihrem Förderantrag für das Bankgespräch zusammen, damit Sie die Finanzierung ohne Umwege abschließen können.
Voraussetzungen für die BAFA Außenwandsanierung Förderung
Voraussetzungen an die Ausführung
Die gedämmte Außenwand muss energetische Mindestanforderungen erfüllen, zudem ist eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung vorgeschrieben. Die konkreten U-Werte finden Sie in der Tabelle weiter unten.
Umsetzung durch einen Fachbetrieb oder Prüfung bei Eigenleistung
Die Arbeiten führt ein Fachbetrieb aus, etwa ein Stuckateur-, Maler- oder Fassadenbaubetrieb. Bei Eigenleistung sind nur die Materialkosten förderfähig, und ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte muss die fachgerechte Durchführung bestätigen.
Begleitung durch einen Energieberater
Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss in Planung und Antragstellung eingebunden werden. Über sofort-foerderung.de erhalten Sie diese Leistung komplett aus einer Hand.
Antrag vor Maßnahmenbeginn erforderlich
Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Bei Antragstellung muss bereits ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält.
Beitrag zur Energieeffizienz des Gebäudes
Gefördert werden nur Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern. Reine Verschönerungsarbeiten an der Fassade erfüllen diese Voraussetzung nicht.
Alter des Gebäudes
Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige.
Frist für die Umsetzung
Die Maßnahme muss innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten nach der Förderzusage umgesetzt werden.
Höhe der Investitionskosten
Förderfähig sind 300 € bis 30.000 € pro Kalenderjahr für die erste Wohneinheit, mit iSFP bis zu 60.000 €. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Obergrenzen: je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Viele Förderanträge scheitern nicht an der Maßnahme, sondern am Verfahren: zu spät gestellte Anträge, unvollständige technische Dokumentation oder fehlerhafte Nachweise. Bei der Außenwandsanierung kommt hinzu, dass der U-Wert für die gesamte Wandkonstruktion berechnet werden muss.
Mit sofort-foerderung.de stellen Sie sicher, dass alle Schritte korrekt eingehalten und die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Welche U-Werte muss die Außenwand für die Förderung erreichen?
Für Wohngebäude
Für die Förderung der Außenwandsanierung im Rahmen der BEG EM sind bestimmte U-Werte entscheidend. Der U-Wert beschreibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil nach außen verloren geht: Je niedriger der Wert, desto besser die Dämmwirkung.
Maßgeblich ist dabei der U-Wert der gesamten Wandkonstruktion nach der Sanierung, also bestehende Wand, Dämmung und Putz zusammen, nicht die Dämmleistung des Materials allein. Eine Besonderheit gilt bei der Einblasdämmung bzw. Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk: Weil die Dämmstärke hier durch den vorhandenen Hohlraum begrenzt ist, zählt statt des U-Werts die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs. Die Berechnung und den Nachweis übernimmt der Energieeffizienz-Experte im Rahmen der technischen Projektbeschreibung.
In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Anforderungen:
Bauteil | Anforderung |
|---|---|
Außenwand mit Außendämmung (z. B. WDVS, vorgehängte hinterlüftete Fassade) | U ≤ 0,20 W/(m²K) |
Außenwand mit Innendämmung | U ≤ 0,20 W/(m²K) |
Einblasdämmung / Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk | Dämmstoff mit Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,035 W/(mK), Hohlraum vollständig verfüllt |
Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung, Erneuerung der Ausfachungen) | U ≤ 0,65 W/(m²K) |
Außenwände von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz | U ≤ 0,45 W/(m²K) |
Vorhangfassaden | U ≤ 1,40 W/(m²K) |
Die erleichterten Werte für Baudenkmale und Sichtfachwerk zeigen: Auch bei geschützten oder historischen Fassaden ist eine Förderung möglich. Ob Ihr Gebäude darunter fällt und welcher Wert für Ihre geplante Konstruktion gilt, prüfen unsere Energieeffizienz-Experten im Rahmen der Antragstellung.
Wie läuft der BAFA Antrag für die Außenwandsanierung ab?
Angebot einholen
Sie holen ein Angebot Ihres Fachbetriebs ein, den einzigen Schritt, den Sie selbst übernehmen. Der Vertrag darf bereits geschlossen werden, muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn von der Förderzusage abhängig macht.
Energieeffizienz-Experte und technische Projektbeschreibung
Unsere dena gelisteten Energieeffizienz-Experten prüfen Ihre geplante Maßnahme, berechnen den U-Wert der künftigen Wandkonstruktion und erstellen die technische Projektbeschreibung (TPB). Damit erzeugen wir die TPB-ID, ohne die keine Antragstellung möglich ist. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wir stellen Ihren Antrag beim BAFA
Wir reichen den Antrag mit der TPB-ID über das BAFA Portal ein, zwingend bevor die Arbeiten an der Fassade beginnen. Ab der Antragstellung dürfen Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung starten, Sie müssen also nicht auf den Bescheid warten. Sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt, informieren wir Sie umgehend, damit sind Ihre Konditionen für 36 Monate gesichert.
Außenwand sanieren lassen
Ihr Fachbetrieb führt die Dämmarbeiten aus. Für die Umsetzung haben Sie nach der Bewilligung 36 Monate Zeit, bei Verzögerungen kümmern wir uns auf Wunsch um die Verlängerung des Bewilligungszeitraums.
Verwendungsnachweis und Auszahlung
Nach Abschluss der Arbeiten erstellen unsere Energieeffizienz-Experten den technischen Projektnachweis (TPN). Sie senden uns lediglich die Rechnungen Ihres Fachbetriebs, den vollständigen Verwendungsnachweis reichen wir für Sie beim BAFA ein. Nach der Prüfung wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
So unterstützt Sie sofort-foerderung.de bei der BAFA Förderung
Für die BAFA Förderung ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten in der Förderrichtlinie verbindlich vorgeschrieben: Vor der Antragstellung erstellt er die technische Projektbeschreibung (TPB), nach Abschluss der Außenwandsanierung den technischen Projektnachweis (TPN). Erst mit der TPB-ID kann der Antrag überhaupt beim BAFA eingereicht werden.
Genau hier setzen wir an: Unsere zertifizierten, auf der dena Expertenliste geführten Energieeffizienz-Experten übernehmen den gesamten Prozess digital, ohne Termin vor Ort und ohne wochenlange Wartezeit.
Sie füllen einmal unser Formular aus, wir erledigen den Rest: Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme und berechnen den U-Wert Ihrer geplanten Wandkonstruktion, achten darauf, dass Ihr Vertrag mit dem Fachbetrieb die erforderliche aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, erstellen die technische Projektbeschreibung und reichen den Antrag über das BAFA Portal ein. Nach dem Zuwendungsbescheid begleiten wir Sie durch die Umsetzung, erstellen den technischen Projektnachweis und reichen den Verwendungsnachweis beim BAFA ein, bis der Zuschuss auf Ihrem Konto ist.
Wir übernehmen alle Schritte für Sie – Sie müssen sich um nichts kümmern
Umfeldmaßnahmen bei der Außenwandsanierung: Diese Kosten sind ebenfalls förderfähig
Neben der eigentlichen Außenwanddämmung werden im Rahmen der BEG-Förderung auch zahlreiche notwendige Umfeldmaßnahmen berücksichtigt. Das bedeutet: Fast alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Fassadensanierung entstehen, können mit bis zu 20 % bezuschusst werden.
Typische förderfähige Umfeldmaßnahmen:
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Gerüstkosten für die Durchführung der Fassadenarbeiten
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Putz- und Anstricharbeiten im Zuge der Dämmmaßnahme
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Vorbereitende Arbeiten an der bestehenden Fassade (z. B. Reinigung oder Ausgleich)
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Rückbau und fachgerechte Entsorgung alter Fassadenbestandteile
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Anpassungen an Dachüberständen, Fensterbänken oder Anschlüssen
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Abdichtungs- und Anschlussarbeiten
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Baustelleneinrichtung
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weitere projektbezogene Kosten
Das bedeutet: Fast alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Fassadensanierung entstehen, werden mit 15 Prozent bezuschusst, mit iSFP Bonus mit 20 Prozent auf den Anteil über 30.000 €.
Regionale Förderprogramme für die Außenwandsanierung
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten viele Bundesländer, Städte und Kommunen eigene Programme für die Fassadendämmung oder die energetische Sanierung an, teils kombinierbar mit dem BAFA Zuschuss. Ob und in welcher Höhe es in Ihrer Region Zusatzförderung gibt, prüfen wir im Rahmen der Antragstellung mit.
Informationen zu Förderung und Antragstellung in Ihrer Stadt finden Sie auf unseren regionalen Seiten.
Die 5 häufigsten Fehler beim BAFA Antrag für die Außenwandsanierung
In der Praxis scheitern Förderanträge selten an den Voraussetzungen, sondern an vermeidbaren Fehlern im Ablauf. Diese fünf sehen wir immer wieder, und einige davon kosten die gesamte Förderung.
Fehler 1: Die Maßnahme beginnt vor der Antragstellung
Der häufigste und teuerste Fehler: Die Fassadenarbeiten starten, bevor der Antrag beim BAFA eingereicht ist, oder der Vertrag mit dem Fachbetrieb enthält keine aufschiebende oder auflösende Bedingung. In beiden Fällen gilt die Maßnahme als begonnen und die Förderung ist unwiderruflich verloren, eine nachträgliche Heilung ist nicht möglich.
Fehler 2: Der U-Wert wird für das falsche Bauteil berechnet
Gefordert ist der U-Wert der gesamten Wandkonstruktion aus Bestandswand, Dämmung und Putz, nicht der Dämmwert der Dämmplatte allein. Wer hier ungenau rechnet oder die Bestandswand falsch einschätzt, riskiert die Ablehnung oder später sogar die Rückforderung des Zuschusses.
Fehler 3: Es werden reine Putz- oder Anstricharbeiten beantragt
Eine Fassadenrenovierung ohne Dämmmaßnahme ist nicht förderfähig, da sie die Energieeffizienz nicht verbessert. Wer das nicht weiß, verschenkt entweder die Förderung komplett oder lässt die Dämmung weg, obwohl das Gerüst ohnehin steht und Putz und Anstrich mit Dämmung sogar bezuschusst würden.
Fehler 4: Der iSFP Bonus wird verschenkt
Der iSFP Bonus bringt 5 Prozentpunkte mehr Fördersatz auf den Kostenanteil über 30.000 € und verdoppelt die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 €. Voraussetzung ist, dass die Fassadendämmung Bestandteil des Sanierungsfahrplans ist, innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird und mindestens 30.000 € förderfähiges Investitionsvolumen erreicht. Der iSFP muss außerdem bereits bei der Antragstellung vorliegen, nachträglich lässt er sich nicht aktivieren. Da eine komplette Fassadendämmung die Grenze von 30.000 € häufig überschreitet, macht das schnell mehrere tausend Euro Unterschied.
Fehler 5: Der Verwendungsnachweis ist unvollständig
Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Rechnungen maßnahmenbezogen aufgeschlüsselt sein und der technische Projektnachweis des Energieeffizienz-Experten muss vorliegen, und zwar innerhalb des Bewilligungszeitraums. Fehlende Unterlagen oder verpasste Fristen gefährden die Auszahlung selbst dann noch, wenn der Antrag längst bewilligt war.
Alle fünf Fehler haben eine gemeinsame Ursache: fehlende Erfahrung mit dem Förderprozess. Mit einer strukturierten Begleitung von der ersten Prüfung bis zum Verwendungsnachweis lassen sie sich zuverlässig vermeiden.

Einschätzung aus der Praxis
„In der Praxis sehen wir häufig, dass Förderanträge nicht an den Voraussetzungen scheitern, sondern an kleinen formalen Fehlern im Ablauf. Besonders die Abstimmung zwischen Antrag, Energieberater und Umsetzung wird oft unterschätzt.
Diese Erfahrung zeigt: Wer den Prozess von Anfang an korrekt aufsetzt, hat deutlich bessere Chancen auf eine erfolgreiche Förderung“
Armin Sukalic, Energieeffizienz-Experte (dena Expertenliste)
Was wird bei einer energetischen Sanierung gefördert?
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Häufig gestellte Fragen zur Fassadendämmung Förderung
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+49 821 508 996 49


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