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BAFA-Förderung für Fenster / Haustüren

Bitte beachten:

Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um ein Nichtwohngebäude, ein denkmalgeschütztes Gebäude, ein Ferienhaus oder ein Wochenendhaus, so können Sie über unseren Service keinen Antrag stellen!

Service-Hotline:  +49 821 20 95 91 07

Mo. - Sa. 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

BAFA-Antrag Fenster und Haustüren

Angaben zum Antragsteller/zur Antragstellerin

(muss gleichzeitig Vollmachtgeber/in sein)

Anrede
Frau
Herr
Divers
Mehrzeilige Adresse

Unsere Leistungen im Überblick

  • Vollständige Abwicklung der Förderanträge für Einzelmaßnahmen im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude.

  • Überprüfung der Erfüllung der Förderkriterien anhand der eingereichten Unterlagen.

  • Einreichung des Antrags im BEG-Förderprogramm per Vollmacht.

  • Erstellung des BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung

  • Preis: 598,00 € inkl. MwSt.

  • Sie zahlen effektiv nur 299,- dank staatlicher Förderung   (299,00€ werden Ihnen nach Abschluss der Maßnahme zurückerstattet)

Zu Beachten!

  • Bitte beauftragen Sie den ausführenden Fachhandwerker erst nach erfolgreicher Antragstellung.                                                         Keine Vertragsabschlüsse für Lieferungen oder Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen) vor Antragsgenehmigung. Wir informieren Sie über den Starttermin.

  • Vor Leistung von Abschlagszahlungen oder Veranlassung von Materiallieferungen ist die Genehmigung durch uns erforderlich.

  • Bitte reichen Sie das Antragsformular zusammen mit allen Angeboten ein, um die sofortige Bearbeitung Ihres Förderantrags zu gewährleisten. Fehlende oder unvollständige Unterlagen verzögern die Bearbeitung.

  • Alle betroffenen Angebote der Maßnahme (z.B. Abbrucharbeiten, erforderliche Ausbauarbeiten, Montage usw.) müssen zur Prüfung eingereicht werden.

  • Eine gleichzeitige Nutzung der Zuschussförderung und der Steuerermäßigung gemäß § 35 a & c Einkommenssteuergesetz für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ist nicht möglich.

  • Im Angebot müssen die Uw-Werte der Elemente genannt sein!

  • Als Absicherung für Sie ist in der Beauftragung eine Klausel mit aufschiebender/auflösender Bedingung enthalten, sodass, im Falle einer Absage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Vertrag nichtig ist und Sie uns keiner Zahlung schuldig sind.

  • Die Zahlung erfolgt erst nach Genehmigung Ihres Antrags und dem Erhalt Ihres Zuwendungsbescheids.

100% Kundenzufriedenheit!

Sie erhalten die Unterlagen zu Ihrem gestellten Antrag innerhalb von 24 Stunden

Sichere Auszahlung Ihrer Förderung

Stetiger Austausch via E-Mail und Telefon

Förderung für Fenster mit Sicherheit

Ihre Zufriedenheit und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle

Käuferschutz

Dank sicherer Zahlungsmethoden sind Ihre Bestellungen rundum geschützt

14 Tage Widerrufsrecht

Sie können Ihre Zahlung innerhalb von 14 Tagen Problemlos widerrufen

FAQ

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