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Asbest im Dach erkennen: Merkmale, Baujahre und richtiges Vorgehen bei Verdacht

Autorenbild: sofort-foerderung.de
sofort-foerderung.de
vor 7 Tagen
11 Min. Lesezeit

Graue Wellplatten auf der Garage, ein Kunstschieferdach aus den Siebzigern, eine anstehende Dämmung oder der Wunsch nach einer Photovoltaikanlage: Es gibt viele Anlässe, bei denen sich Eigentümer älterer Häuser plötzlich eine unangenehme Frage stellen. Steckt in meinem Dach Asbest? Die Unsicherheit ist verständlich, denn asbesthaltige Platten sehen ihren harmlosen Nachfolgern zum Verwechseln ähnlich, und das Material selbst hat weder einen Geruch noch ein eindeutiges Aussehen.


Trotzdem sind Sie der Frage nicht hilflos ausgeliefert. Wer Asbest im Dach erkennen möchte, kann den Verdacht anhand von Baujahr, Material und einigen typischen Merkmalen sehr gut eingrenzen, auch ohne aufs Dach zu steigen. Endgültige Gewissheit bringt dann eine Materialprobe mit Laboranalyse, die weder kompliziert noch teuer ist.


In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Baujahre und Dachmaterialien betroffen sind, woran Sie asbesthaltige Platten mit hoher Wahrscheinlichkeit erkennen, wann ein verwittertes Asbestdach tatsächlich gefährlich wird und wie Sie bei einem Verdacht richtig vorgehen, ohne sich selbst zu gefährden oder spätere Fördermöglichkeiten zu verspielen.


Inhaltsverzeichnis


Asbest im Dach erkennen: graue verwitterte Wellplatten auf dem Dach eines älteren Einfamilienhauses
Symbolbild, KI-generiert


Kurz erklärt: Asbest im Dach erkennen


  • Asbesthaltige Baustoffe wurden in Deutschland bis zum Verbot im Jahr 1993 verbaut. Bei Dächern aus der Zeit davor, vor allem aus den 1950er bis 1980er Jahren, besteht grundsätzlich Verdacht.

  • Auf dem Dach steckt Asbest fast immer in Faserzement: als graue Wellplatten oder als ebene, kleinformatige Platten, die oft als Kunstschiefer oder pauschal als Eternit bezeichnet werden.

  • Typische Merkmale sind eine graue bis graugrüne, matte und raue Oberfläche, spröde harte Platten und eine faserige Struktur an Kanten und Bruchstellen. Eine Prägung wie „DIN 274" auf der Rückseite von Wellplatten deutet auf Asbest hin, Kennzeichnungen wie „AF" oder „NT" auf asbestfreie Nachfolgeprodukte.

  • Alle Merkmale sind nur Indizien. Sicher lässt sich Asbest ausschließlich per Materialprobe und Laboranalyse nachweisen.

  • Intakte, fest gebundene Asbestplatten geben kaum Fasern ab. Gefährlich wird es bei Verwitterung, Beschädigung und jeder mechanischen Bearbeitung.

  • Steht die Sanierung an, wird die Entsorgung als Umfeldmaßnahme einer geförderten Dachdämmung bezuschusst. Der Förderantrag muss vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden.



Betroffene Baujahre: wann Asbest aufs Dach kam


Asbest wurde im deutschen Baugewerbe über viele Jahrzehnte eingesetzt, großflächig etwa ab Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts. Seine Hochphase erlebte der Baustoff in den Nachkriegsjahrzehnten: Von den 1950er bis in die 1980er Jahre hinein war Asbestzement das Standardmaterial für Dächer von Garagen, Scheunen, Anbauten und vielen Wohnhäusern, denn er war günstig, leicht, witterungsbeständig und nicht brennbar. Selbst nachdem die krebserregende Wirkung der Fasern längst bekannt war, wurde weiter verbaut. Erst 1993 kam mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung das endgültige Herstellungs- und Verwendungsverbot, Stichtag ist der 31. Oktober 1993.


Daraus ergibt sich die wichtigste Faustregel: Wurde Ihr Dach vor 1993 gedeckt und seitdem nicht vollständig erneuert, sollten Sie verbauten Asbest ernsthaft in Betracht ziehen. Besonders hoch ist die Wahrscheinlichkeit bei Eindeckungen aus den 1960er bis 1980er Jahren. Umgekehrt gilt: Ein nachweislich nach 1993 gedecktes Dach ist asbestfrei, denn ab diesem Zeitpunkt durften keine asbesthaltigen Produkte mehr verbaut werden.


Das Baujahr hat inzwischen auch rechtliches Gewicht. Die novellierte Gefahrstoffverordnung nimmt Eigentümer, die Bauarbeiten an älteren Gebäuden veranlassen, in die Pflicht: Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 müssen dem ausführenden Betrieb Informationen zum Baujahr mitgeteilt werden, damit dieser den Asbestverdacht vor Beginn der Arbeiten abklären kann. Wer eine Dachsanierung plant, kommt am Thema also ohnehin nicht mehr vorbei, und je früher die Frage geklärt ist, desto besser lässt sich das Vorhaben kalkulieren.



Diese Dachmaterialien können Asbest enthalten


Auf dem Dach begegnet Ihnen Asbest praktisch immer in fest gebundener Form, also eingebettet in eine Zementmatrix. Fachleute sprechen von Asbestzement oder Faserzement. Die wichtigsten Erscheinungsformen:


Wellplatten sind der Klassiker schlechthin. Die grauen, gewellten Tafeln liegen millionenfach auf Garagen, Carports, Scheunen, Ställen und Nebengebäuden, aber auch auf Wohnhäusern. Ihre Wellenform sorgt für den Wasserablauf, die Außenseite wurde häufig lasiert oder beschichtet.


Ebene Faserzementplatten wurden als kleinformatige Dachplatten verlegt, oft in Rauten- oder Rechteckdeckung. Weil sie echtem Schiefer ähneln, sind sie als Kunstschiefer bekannt. Gerade bei Wohnhäusern aus den 1960er und 1970er Jahren ist diese Deckung weit verbreitet.


Der Begriff Eternit sorgt dabei regelmäßig für Verwirrung. Eternit ist ein Markenname, der umgangssprachlich für Faserzementplatten aller Art steht. Der Hersteller produziert seit den frühen 1990er Jahren asbestfrei, und auch andere Anbieter stellten in dieser Zeit um. Ob eine Eternitplatte Asbest enthält, entscheidet also allein das Herstellungsjahr, nicht der Name.


Nebenbauteile geraten leicht aus dem Blick: Auch Fassadenverkleidungen, Fensterbänke, Lüftungsrohre, Schornsteinaufsätze und Wasserführungen wurden aus Asbestzement gefertigt. Bei einer Dachsanierung lohnt der Blick auf das gesamte Ensemble, damit nicht später einzelne belastete Bauteile übrig bleiben.


Zur Einordnung: Der deutlich gefährlichere schwach gebundene Asbest, etwa Spritzasbest, wurde vor allem im Stahl- und Industriebau eingesetzt und bereits Ende der 1970er Jahre verboten. Auf Wohnhausdächern spielt er kaum eine Rolle, dort dominiert der fest gebundene Asbestzement, dessen Fasern im intakten Zustand weitgehend in der Zementmatrix eingeschlossen bleiben.



Typische Merkmale asbesthaltiger Dachplatten


Vorweg die ehrliche Einschränkung: Mit bloßem Auge lässt sich Asbest nicht sicher bestimmen, denn asbestfreie Nachfolgeplatten sehen ihren belasteten Vorgängern fast identisch ähnlich. Es gibt aber eine Reihe von Indizien, mit denen Sie Ihren Verdacht deutlich erhärten oder entkräften können:


  • Farbe und Oberfläche: Asbestzementplatten sind typischerweise grau bis graugrün, matt und rau. Mit den Jahren wirken sie porös, oft siedeln sich Moose und Flechten an.

  • Beschaffenheit: Die Platten sind hart, spröde und vergleichsweise dünn. Alte Platten brechen leicht, was Sie allerdings keinesfalls ausprobieren sollten.

  • Faserstruktur: An Rändern, Kanten und vorhandenen Bruchstellen ist bei asbesthaltigen Platten häufig eine feine, faserige Struktur zu sehen, ähnlich zusammengepresstem Papier.

  • Prägungen und Kennzeichnungen: Auf der Rückseite vieler Wellplatten findet sich eine Prägung. „DIN 274" gilt als deutlicher Hinweis auf asbesthaltiges Material. Asbestfreie Faserzementplatten tragen dagegen oft Kennzeichnungen wie „AF" (asbestfrei), „NT" (neue Technologie) oder ein „C". Fehlt jede Kennzeichnung und ist das Dach alt, spricht das eher für Asbest.

  • Verlegebild und Alter: Vergraute, unregelmäßig verwitterte Deckungen auf Gebäuden, die seit Jahrzehnten nicht saniert wurden, passen ins typische Bild.


Wichtig für die Praxis: Beurteilen Sie die Platten nur aus sicherer Entfernung oder an bereits zugänglichen Stellen, etwa an einer Plattenrückseite im Dachüberstand. Kratzen, brechen oder bohren Sie niemals an verdächtigem Material, denn genau dabei würden Fasern freigesetzt. Die Merkmale liefern Ihnen eine fundierte Verdachtslage, den Nachweis erbringt anschließend das Labor.



Verwittertes Asbestdach: wann es wirklich gefährlich wird


Die Gefahr von Asbest liegt in seinen mikroskopisch feinen Fasern. Werden sie eingeatmet, können sie sich dauerhaft im Lungengewebe festsetzen und dort noch nach zwanzig bis vierzig Jahren schwere Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliome auslösen. Entscheidend ist deshalb nicht, ob Asbest auf dem Dach liegt, sondern ob Fasern freigesetzt werden.


Bei intakten, fest gebundenen Asbestzementplatten ist das kaum der Fall: Die Fasern stecken fest in der Zementmatrix, nach Einschätzung des Umweltbundesamts geht von unbeschädigtem Material im Normalzustand keine erhöhte Gesundheitsgefahr aus. Ein akutes Risiko für die Bewohner besteht bei einem unversehrten Dach also in aller Regel nicht, zumal zwischen Eindeckung und Wohnraum meist Unterdach, Dämmung und Innenverkleidung liegen.


Anders sieht es aus, sobald die Bindung nachlässt. Jahrzehnte aus Frost, Regen und Sonne zehren an der Zementoberfläche: Die Platten werden mürbe, die Oberfläche sandet ab, Moosbewuchs sprengt feine Risse, Kanten brechen aus. Bei einem stark verwitterten Asbestdach können Fasern mit dem Regenwasser abgewaschen oder vom Wind verteilt werden, und spätestens dann besteht Handlungsbedarf. Dasselbe gilt bei Beschädigungen durch Sturm, Hagel oder herabfallende Äste sowie bei jeder Form der Bearbeitung. Deshalb sind Reinigen, Abschleifen und Beschichten von Asbestdächern verboten, ebenso die Überbauung, etwa mit einer Photovoltaikanlage.


Für Ihre Einschätzung heißt das: Ein intaktes Asbestdach erlaubt eine geordnete, gut geplante Sanierung ohne Zeitdruck. Ein sichtbar verwittertes oder beschädigtes Dach sollten Sie dagegen zeitnah von einem Fachbetrieb begutachten lassen und die Sanierung konkret angehen.



Verdacht auf Asbest: so gehen Sie richtig vor


1. Unterlagen prüfen. Baujahr, Bauakte, alte Rechnungen oder Fotos früherer Arbeiten grenzen den Verdacht oft schon stark ein. Ist eine vollständige Neueindeckung nach 1993 belegt, hat sich das Thema erledigt.


2. Aus der Distanz begutachten. Gleichen Sie Material, Farbe, Oberfläche und eventuelle Prägungen mit den beschriebenen Merkmalen ab, ohne die Platten zu berühren oder zu bearbeiten.


3. Materialprobe durch Sachkundige. Bleibt der Verdacht bestehen, beauftragen Sie eine Probenahme durch eine sachkundige Person, etwa einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 519 oder ein Umweltlabor mit Probenahmeservice. Die Probe wird unter Schutzvorkehrungen entnommen und im akkreditierten Labor per Mikroskopie analysiert. Das Ergebnis ist belastbar und dient später auch als Nachweis gegenüber Handwerkern, Entsorgern und Käufern. Im Handel angebotene Testkits zur Eigenentnahme raten wir ab, dazu mehr in den häufigen Fragen.


4. Ergebnis einordnen und Sanierung planen. Fällt der Befund positiv aus, ist das kein Grund zur Panik, wohl aber der Startpunkt für eine durchdachte Planung: Angebote von Fachbetrieben mit TRGS 519 Sachkunde einholen, die energetische Sanierung gleich mitdenken und die Förderung vor der Beauftragung sichern. Denken Sie daran, dass Ihr Vertrag mit dem Dachdecker eine aufschiebende oder auflösende Bedingung braucht. Eine kostenlose Vertragsvorlage mit aufschiebender Bedingung und eine Checkliste für den BAFA Förderantrag finden Sie im Downloadbereich von sofort-foerderung.de.


Ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, prüfen unsere Energieeffizienz-Experten kostenfrei im Rahmen der Antragstellung. So wissen Sie schon vor der Beauftragung, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können.




Nach dem Befund: Sanierung und Förderung im Überblick


Steht fest, dass Ihr Dach Asbest enthält, führt der wirtschaftlich klügste Weg fast immer über die energetische Komplettsanierung. Der Grund: Eine eigene Förderung für die reine Asbestentsorgung gibt es nicht. Wird das Dach im Zuge der Sanierung aber nach den technischen Anforderungen der Bundesförderung gedämmt, zählen Abriss, Entsorgung und Gerüst als Umfeldmaßnahmen zu den förderfähigen Kosten, und zwar mit demselben Fördersatz wie die Dämmung selbst.


Das BAFA bezuschusst die Dachsanierung mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigen Kostengrenze und Fördersatz deutlich, für die erste Wohneinheit sind dann bis zu 10.500 Euro Zuschuss möglich. Wichtig sind drei Spielregeln: Der Antrag wird vor dem Beginn des Vorhabens gestellt, der Vertrag mit dem Fachbetrieb enthält die Förderklausel, und ein Energieeffizienz-Experte ist eingebunden, was bei sofort-foerderung.de automatisch abgedeckt ist. Wir übernehmen Ihren BAFA Antrag mit Vollmacht komplett, von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen innerhalb von 24 Stunden bis zu den Nachweisen für die Auszahlung.

Alle Details zu den Kosten pro Quadratmeter, zur Beispielrechnung mit und ohne iSFP Bonus und zum kompletten Ablauf haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengestellt: Asbestdach entsorgen: Kosten, Ablauf und Förderung der Dachsanierung.




Typische Fehler und wie Sie diese vermeiden


Fehler 1: Selbst Hand anlegen, um Klarheit zu bekommen. Wer an verdächtigen Platten kratzt, bohrt oder ein Stück abbricht, setzt genau die Fasern frei, vor denen er sich schützen will. Die Begutachtung erfolgt aus der Distanz, die Probe nimmt eine sachkundige Person.


Fehler 2: Das Dach reinigen oder streichen lassen. Hochdruckreiniger und Beschichtungen sind bei Asbestdächern verboten und verteilen Fasern in die Umgebung. Angebote, ein Asbestdach zu „versiegeln" statt zu sanieren, sollten Sie grundsätzlich ablehnen.


Fehler 3: Vom Merkmal direkt auf den Befund schließen. Graue, raue Platten allein sind kein Nachweis, asbestfreie Nachfolgeprodukte sehen nahezu gleich aus. Umgekehrt schließt eine gepflegte Optik Asbest nicht aus. Verlassen Sie sich bei anstehenden Arbeiten auf die Laboranalyse, nicht auf den Augenschein.


Fehler 4: Den Befund verdrängen und Arbeiten trotzdem beauftragen. Wer Dacharbeiten an einem Altbau vergibt, ohne den Asbestverdacht zu klären, riskiert Baustopp, Mehrkosten und Ärger mit dem ausführenden Betrieb, denn die Gefahrstoffverordnung verlangt die Abklärung vor Beginn der Arbeiten.


Fehler 5: Erst sanieren, dann an die Förderung denken. Der häufigste und teuerste Fehler. Wird der Fachbetrieb ohne Förderklausel beauftragt oder mit den Arbeiten vor der Antragstellung begonnen, entfällt der Zuschuss vollständig. Klären Sie die Förderung deshalb direkt nach dem Laborbefund, unsere Energieeffizienz-Experten prüfen Ihr Vorhaben, bevor Sie unterschreiben.



Einschätzung aus der Praxis


Experte für Förderanträge  in einem schwarzen Anzug und weißem Hemd vor einem schwarzen Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck.

„Die meisten Anfragen zu diesem Thema beginnen mit einem Handyfoto vom Dach und der Frage, ob das Asbest sein könnte. Meine Antwort ist fast immer dieselbe: Das Baujahr sagt mehr als jedes Foto. Bei Dächern aus den Sechzigern bis Achtzigern, die nie erneuert wurden, gehe ich bis zum Laborbeweis vom Gegenteil aus. Was mich dabei immer wieder überrascht: Viele Eigentümer scheuen die zweihundert Euro für eine saubere Analyse, planen aber gleichzeitig eine Sanierung für fünfzigtausend. Dabei ist genau diese Analyse die Grundlage, auf der sich Kosten und Förderung überhaupt erst seriös kalkulieren lassen."

Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte


Fachlich betrachtet ist das Erkennen der einfachste und zugleich wichtigste Teil des gesamten Asbestthemas: Baujahr eingrenzen, Merkmale abgleichen, Probe beauftragen. Wer diese drei Schritte früh geht, verschafft sich Planungssicherheit, kann die Sanierung ohne Zeitdruck vorbereiten und die Förderung von Anfang an richtig aufsetzen. Kritisch wird es fast nie durch das Dach selbst, sondern durch überstürztes oder unsachgemäßes Handeln.



Fazit: Asbest im Dach erkennen und richtig handeln


Asbest im Dach erkennen Sie am zuverlässigsten über die Kombination aus Baujahr und Material: Faserzementdächer aus der Zeit vor 1993, insbesondere graue Wellplatten und Kunstschieferdeckungen der 1960er bis 1980er Jahre, stehen unter begründetem Verdacht. Typische Merkmale wie die matte, raue Oberfläche, faserige Bruchkanten oder eine Prägung „DIN 274" erhärten die Vermutung, den sicheren Nachweis liefert ausschließlich die Laboranalyse einer fachgerecht entnommenen Materialprobe. Solange die Platten intakt sind, besteht kein Grund zur Panik, bei Verwitterung oder anstehenden Arbeiten dagegen klarer Handlungsbedarf, und zwar ausnahmslos durch Fachbetriebe.


Der Befund ist dann kein Schreckensszenario, sondern der Auftakt zu einer gut planbaren Sanierung, bei der der Staat kräftig mitzahlt, wenn die Reihenfolge stimmt: erst der Förderantrag, dann die Beauftragung, dann die Umsetzung. sofort-foerderung.de begleitet Sie dabei durch den gesamten Förderprozess, von der kostenfreien Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragstellung mit Vollmacht beim BAFA bis zur Auszahlung Ihres Zuschusses.




Häufige Fragen zum Erkennen von Asbest im Dach


Was kostet ein Asbesttest für das Dach?

Die reine Laboranalyse einer Materialprobe ist überraschend günstig und liegt meist zwischen 30 und 100 Euro pro Probe. Beauftragen Sie zusätzlich die Probenahme durch eine sachkundige Person vor Ort, kommen je nach Anfahrt und Umfang üblicherweise 150 bis 400 Euro inklusive Bericht zusammen. Gemessen an den Gesamtkosten einer Dachsanierung ist das eine kleine Investition mit großem Effekt: Der Befund entscheidet über Planung, Kalkulation und die richtige Entsorgungsstrategie, und er dient als belastbarer Nachweis gegenüber Handwerkern, Behörden und späteren Käufern.

Im Handel und bei Laboren gibt es Testkits für Einsendeproben, und rein rechtlich ist die Analyse einer eingesandten Probe möglich. Empfehlenswert ist die Eigenentnahme trotzdem nicht: Beim Abbrechen oder Abkratzen eines Plattenstücks werden zwangsläufig Fasern frei, und ohne Schutzausrüstung und die richtige Technik, etwa das Anfeuchten des Materials, gefährden Sie sich und andere. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin rät deshalb zur Probenahme durch sachkundige Personen. Dazu kommt ein praktischer Punkt: Eine dokumentierte Fachprobenahme ist als Nachweis deutlich belastbarer als eine anonym eingesandte Eigenprobe.

Nein. Eternit ist ein Markenname für Faserzementprodukte, der umgangssprachlich für die gesamte Materialgattung steht. Bis Anfang der 1990er Jahre enthielten diese Platten praktisch immer Asbest, seitdem wird asbestfrei produziert. Ein Eternitdach von heute ist also unbedenklich, ein Eternitdach aus den Siebzigern höchstwahrscheinlich belastet. Da alte und neue Platten kaum zu unterscheiden sind, zählt im Zweifel das belegte Verlegejahr oder die Laboranalyse.

Bei einem intakten Dach aus fest gebundenem Asbestzement ist die Faserbelastung im Wohnraum nach heutigem Kenntnisstand nicht erhöht, die Fasern bleiben in der Zementmatrix eingeschlossen, und zwischen Eindeckung und Wohnräumen liegen in der Regel weitere Bauteilschichten. Ein unversehrtes Asbestdach begründet also keine akute Gesundheitsgefahr für die Bewohner und keinen Grund zu überstürztem Handeln. Anders bei stark verwitterten, beschädigten oder bearbeiteten Flächen: Dann können Fasern in die Umgebungsluft gelangen, und die Sanierung sollte konkret geplant werden.

Nein. Arbeiten an Asbestzementdächern, die auf eine Reinigung oder Beschichtung hinauslaufen, sind verboten, denn schon die Vorbereitung der Oberfläche setzt Fasern frei. Auch vermeintlich schonende Verfahren ändern daran nichts, und eine Beschichtung würde das Grundproblem nur überdecken statt lösen. Seriöse Fachbetriebe bieten solche Leistungen gar nicht erst an. Der einzige zulässige Weg ist die fachgerechte Demontage und Entsorgung, idealerweise kombiniert mit der geförderten energetischen Sanierung.

Fragen Sie gezielt nach dem Alter der Dacheindeckung und lassen Sie sich Belege für eine eventuelle Erneuerung zeigen. Bei Dächern aus der Zeit vor 1993 ohne Sanierungsnachweis sollten Sie die Kosten für Entsorgung und Neueindeckung in die Kaufpreisverhandlung einbeziehen, bei einem Einfamilienhaus geht es hier schnell um mehrere zehntausend Euro. Verschweigt ein Verkäufer einen ihm bekannten Asbestbefund auf Nachfrage, kann das rechtliche Folgen haben; klären Sie solche Fragen im Zweifel mit rechtlicher Beratung. Positiv gedacht ist ein altes Dach auch ein Argument: Die anstehende Sanierung lässt sich nach dem Kauf fördern lassen, was die tatsächliche Belastung deutlich senkt.

Für ein intaktes Asbestdach besteht keine allgemeine Meldepflicht gegenüber Behörden, Sie dürfen es zunächst liegen lassen. Pflichten entstehen, sobald gehandelt wird: Bei Bauarbeiten an Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 muss der Asbestverdacht vorab geklärt werden, Abbrucharbeiten größeren Umfangs sind durch den Fachbetrieb bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, und die Entsorgung läuft dokumentiert über zugelassene Annahmestellen mit Entsorgungsnachweis. All das übernimmt der beauftragte Fachbetrieb, für Sie als Eigentümer zählt vor allem, die Unterlagen aufzubewahren, auch als Nachweis für Förderung und späteren Verkauf.


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