Fachunternehmererklärung: Was sie ist, wer sie ausstellt und woher Sie sie bekommen

Der Förderantrag ist bewilligt, die neuen Fenster sind eingebaut oder die Wärmepumpe läuft seit zwei Wochen. Jetzt soll das Geld fließen, und plötzlich taucht in den Unterlagen ein Begriff auf, den Sie noch nie gehört haben: Fachunternehmererklärung. Viele Eigentümer stolpern genau an dieser Stelle. Nicht, weil die Förderung in Gefahr wäre, sondern weil niemand erklärt hat, was dieses Dokument eigentlich ist und wer es eigentlich ausfüllen muss.
Die Verwirrung hat einen einfachen Grund: Unter dem Namen Fachunternehmererklärung laufen in der Praxis drei verschiedene Dokumente, die drei verschiedenen Zwecken dienen. Eines ist gesetzlich vorgeschrieben, eines gehört in den Verwendungsnachweis der Förderung, und eines brauchen Sie nur, wenn Sie statt des Zuschusses den Steuerbonus nutzen. Wer diese drei nicht auseinanderhält, sucht am Ende das falsche Formular oder fragt den falschen Ansprechpartner.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Fachunternehmererklärung ist, welche Angaben hineingehören, wie sie sich beim BAFA und bei der KfW unterscheidet und vor allem, woher Sie sie bekommen. Außerdem zeigen wir, welche Fehler bei der Nachweisführung am häufigsten passieren und wie Sie sie vermeiden, damit Ihr Zuschuss ohne Verzögerung ausgezahlt wird.
Inhaltsverzeichnis

Kurz erklärt: Fachunternehmererklärung
Die Fachunternehmererklärung ist eine schriftliche Bestätigung des ausführenden Handwerksbetriebs, dass eine Maßnahme fachgerecht und nach den geltenden Anforderungen umgesetzt wurde.
Sie wird nach Abschluss der Arbeiten ausgestellt, nicht vorher.
Der Handwerker stellt sie aus, nicht der Eigentümer und nicht die Förderstelle.
Nach dem Gebäudeenergiegesetz ist der Betrieb bei vielen Maßnahmen gesetzlich dazu verpflichtet, eine solche Erklärung auszustellen.
Bei der BAFA Förderung bildet sie die Grundlage für den Technischen Projektnachweis, bei der KfW Heizungsförderung geht ihre Funktion in der Bestätigung nach Durchführung auf.
Für den Steuerbonus nach § 35c EStG gibt es ein eigenes amtliches Muster, die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens.
Bei sofort-foerderung.de erhalten Kunden die passende Erklärung für ihre Maßnahme, lassen sie vom Fachbetrieb unterschreiben und laden sie hoch. Den Rest der Nachweisführung übernehmen unsere Energieeffizienz-Experten.
Was ist eine Fachunternehmererklärung?
Eine Fachunternehmererklärung ist, ganz schlicht gesagt, ein Zettel vom Handwerker, auf dem er mit seiner Unterschrift bestätigt, was er eingebaut hat und dass er es richtig gemacht hat. Richtig heißt dabei: nach den anerkannten Regeln der Technik, nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes und, wenn eine Förderung im Spiel ist, nach den technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms. Das Dokument beschreibt die Maßnahme, benennt die eingebauten Produkte mit ihren Kennwerten und bestätigt, dass die Ausführung den Anforderungen entspricht.
Der Begriff klingt nach Behördendeutsch, beschreibt aber eine sehr praktische Sache. Weder das BAFA noch die KfW können nach der Sanierung auf Ihr Dach steigen und nachmessen, ob die Dämmung tatsächlich 18 Zentimeter stark ist. Also verlassen sich die Förderstellen auf die Erklärung desjenigen, der die Arbeit gemacht hat. Der Handwerker übernimmt mit seiner Unterschrift die fachliche Verantwortung für das, was er bestätigt. Das ist auch der Grund, warum seriöse Betriebe diese Erklärung ernst nehmen und nicht einfach irgendetwas unterschreiben.
Drei Dokumente, ein Name
Hier beginnt die Verwirrung, die wir aus vielen Gesprächen mit Kunden kennen. In der Praxis werden drei unterschiedliche Dokumente als Fachunternehmererklärung bezeichnet:
Dokument | Rechtsgrundlage | Wer stellt es aus? | Wofür Sie es brauchen |
Unternehmererklärung nach GEG | § 96 Gebäudeenergiegesetz | Der ausführende Handwerksbetrieb, gesetzlich verpflichtet | Nachweis gegenüber der Baubehörde, mindestens zehn Jahre aufbewahren |
Fachunternehmererklärung für die Förderung | Förderrichtlinie BEG EM | Der Handwerksbetrieb, geprüft und verarbeitet vom Energieeffizienz-Experten | Nachweis gegenüber BAFA oder KfW für die Auszahlung des Zuschusses |
Bescheinigung des Fachunternehmens | § 35c Einkommensteuergesetz | Der Handwerksbetrieb oder ein Energieberater nach amtlichem Muster | Nachweis gegenüber dem Finanzamt für den Steuerbonus |
Die gute Nachricht: Inhaltlich überschneiden sich die drei Dokumente stark, denn alle beschreiben dieselbe Maßnahme und bestätigen dieselbe fachgerechte Ausführung. Für Sie als Eigentümer heißt das in der Regel, dass Sie Ihren Handwerker einmal um die richtige Erklärung bitten, und nicht dreimal. Welche das ist, hängt davon ab, ob Sie den Zuschuss oder den Steuerbonus nutzen. Dazu gleich mehr.
Woher bekomme ich die Fachunternehmererklärung?
Diese Frage hören wir am häufigsten, und die Antwort ist kürzer, als viele erwarten: Die Fachunternehmererklärung kommt von Ihrem Handwerker. Sie müssen sie nirgendwo beantragen, nicht beim BAFA anfordern und nicht bei der KfW herunterladen. Der Betrieb, der Ihre Fenster eingebaut, Ihr Dach gedämmt oder Ihre Wärmepumpe installiert hat, füllt die Erklärung aus und unterschreibt sie. Das gehört zu seiner Leistung dazu und ist nach dem Gebäudeenergiegesetz für die meisten energetischen Maßnahmen sogar Pflicht.
Was viele nicht wissen: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle stellt das BAFA kein eigenes Formular bereit. Es gibt also keine offizielle Vorlage, die Sie suchen müssten. Das ist der Moment, an dem Eigentümer ins Leere laufen, weil sie auf der Behördenseite nach einem PDF suchen, das dort nicht existiert. Handwerksbetriebe, die regelmäßig geförderte Sanierungen umsetzen, haben meist eigene Vordrucke oder nutzen die Muster ihrer Innung oder Handwerkskammer. Betriebe, die das zum ersten Mal machen, sind oft genauso ratlos wie ihre Kunden.
Genau deshalb haben wir das bei sofort-foerderung.de anders gelöst. Unsere Kunden bekommen die passende Fachunternehmererklärung für ihre Maßnahme von uns, mit allen Angaben, die der Energieeffizienz-Experte später für den Nachweis braucht. Sie geben das Dokument an Ihren Fachbetrieb, der es ausfüllt und unterschreibt, und laden es anschließend in Ihrem Kundenbereich hoch. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen die Angaben, gleichen sie mit dem bewilligten Antrag ab und erstellen daraus den Technischen Projektnachweis für das BAFA oder die Bestätigung nach Durchführung für die KfW. Sie müssen also weder das richtige Formular finden noch die Fachbegriffe verstehen, die darin stehen.
Was muss in einer Fachunternehmererklärung stehen?
Egal, ob Ihr Handwerker ein eigenes Formular nutzt oder die Vorlage von sofort-foerderung.de: Eine vollständige Fachunternehmererklärung enthält immer dieselben Kernangaben. Fehlt eine davon, kann der Energieeffizienz-Experte den Nachweis nicht erstellen, und die Auszahlung verzögert sich, bis die Angabe nachgereicht ist.
Zuerst kommen die Angaben zu den Beteiligten: der vollständige Name und die Anschrift des ausführenden Betriebs, der Name des Eigentümers als Auftraggeber und die genaue Adresse des Gebäudes, an dem die Arbeiten stattgefunden haben. Bei Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften gehört auch dazu, welche Wohneinheiten betroffen sind. Anschließend folgt die Beschreibung der Maßnahme selbst, und hier wird es konkret. Bei einem Fenstertausch stehen in der Erklärung die Anzahl der Fenster, die Hersteller und Produktbezeichnungen, die Verglasungsart und der U-Wert jedes Elements. Bei einer Dachdämmung sind es der Dämmstoff, seine Wärmeleitfähigkeit, die eingebaute Dicke und der daraus resultierende U-Wert des Bauteils. Bei einer Wärmepumpe gehören Hersteller, Typ, Leistung und die für die Förderung maßgeblichen Effizienzwerte hinein.
Den Abschluss bildet die eigentliche Erklärung: Der Betrieb bestätigt, dass die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes eingehalten sind und, bei geförderten Maßnahmen, dass die technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms erfüllt wurden. Dazu kommen das Datum des Abschlusses der Arbeiten, Ort, Datum und Unterschrift mit Firmenstempel. Erst mit dieser Unterschrift wird aus dem Formular ein Nachweis.
Ein Punkt, der in der Praxis oft übersehen wird: Die Angaben in der Fachunternehmererklärung müssen zu den Angaben im Förderantrag passen. Wurde ein anderes Produkt eingebaut als ursprünglich geplant, ist das nicht automatisch ein Problem, solange es die technischen Anforderungen erfüllt. Es muss aber sauber dokumentiert sein, damit der Energieeffizienz-Experte die Abweichung im Nachweis erklären kann.
Downloads: Welche Unterlagen Sie für Antrag und Nachweis brauchen und wie ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung aussieht, finden Sie in unseren kostenlosen Downloads. Dort steht auch, welche Angaben Ihr Handwerker für die Fachunternehmererklärung bereithalten sollte.
Fachunternehmererklärung beim BAFA: Fenster, Dach und Fassade
Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, also bei Fenstern, Haustüren, Dachdämmung, Fassadendämmung oder Kellerdecke, läuft die Förderung über das BAFA mit einem Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Nachweisverfahren ist hier zweistufig, und die Fachunternehmererklärung spielt in der ersten Stufe ihre Rolle.
Nach Abschluss der Arbeiten erstellt der Energieeffizienz-Experte den sogenannten Technischen Projektnachweis, kurz TPN. Das ist das digitale Gegenstück zur Technischen Projektbeschreibung, die er vor der Antragstellung erstellt hat. Im TPN erfasst er alle relevanten Angaben zur tatsächlich umgesetzten Maßnahme: welche Bauteile erneuert wurden, welche Produkte eingebaut sind, welche U-Werte erreicht wurden und ob die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind. Diese Angaben kann er nicht erfinden.
Er braucht dafür die Fachunternehmererklärung des Handwerkers als fachliche Grundlage, denn der Handwerker war auf der Baustelle, der Energieeffizienz-Experte prüft und bestätigt die Plausibilität.
Nach der Erstellung erhält der Experte eine TPN-ID, die er an Sie weitergibt. Mit dieser ID reichen Sie, oder in unserem Fall wir für Sie mit Vollmacht, den Verwendungsnachweis im BAFA Portal ein, zusammen mit den Rechnungen. Zwei Fristen sind dabei wichtig: Die TPN-ID ist zwei Monate gültig und muss innerhalb dieser Zeit im Verwendungsnachweis verwendet werden. Und der Verwendungsnachweis selbst muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim BAFA eingegangen sein. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch auf die Auszahlung, selbst wenn die Maßnahme einwandfrei umgesetzt wurde. Wie lange das BAFA nach dem Eingang bis zur Überweisung braucht, haben wir in einem eigenen Beitrag zur Dauer der BAFA Auszahlung zusammengefasst.
Da die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bei Maßnahmen an der Gebäudehülle verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben ist, ist die Fachunternehmererklärung hier nie das letzte Dokument, das beim BAFA landet. Sie ist das Fundament, auf dem der Experte den eigentlichen Nachweis aufbaut. Bei sofort-foerderung.de ist das ein durchgängiger Ablauf: Ihre Fachunternehmererklärung geht an unsere Energieeffizienz-Experten, die den TPN erstellen und den Verwendungsnachweis für Sie einreichen.
Fachunternehmererklärung bei der KfW: Heizung und Wärmepumpe
Beim Heizungstausch und bei der Wärmepumpe läuft die Förderung über die KfW mit einer Grundförderung von 30 Prozent, die sich durch Boni auf bis zu 70 Prozent erhöhen kann. Das Nachweisverfahren unterscheidet sich hier grundlegend von dem beim BAFA, und das führt regelmäßig zu Missverständnissen, wenn Eigentümer im Internet nach der Fachunternehmererklärung für die Heizung suchen.
Die KfW arbeitet mit zwei digitalen Bestätigungen, die beide im Expertenportal der KfW erstellt werden. Vor der Antragstellung ist das die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, mit der ein Experte die Förderfähigkeit des geplanten Vorhabens bestätigt. Nach der Umsetzung folgt die Bestätigung nach Durchführung, kurz BnD. In ihr wird bestätigt, dass die Heizung planmäßig und fachgerecht gemäß den Angaben in der BzA eingebaut wurde. Die BnD erhält eine eigene BnD-ID und ist zwölf Monate gültig. Mit dieser ID, den Rechnungen und gegebenenfalls Ihren Einkommensnachweisen beantragen Sie die Auszahlung im Kundenportal „Meine KfW”.
Die klassische Fachunternehmererklärung auf Papier, wie sie das BAFA früher für Heizungen verlangt hat, gibt es bei der KfW in dieser Form nicht mehr. Ihre Funktion ist in der BnD aufgegangen. Die KfW erlaubt bei der Heizungsförderung, dass die BnD entweder vom Energieeffizienz-Experten oder direkt vom ausführenden Fachunternehmen erstellt wird. Bei sofort-foerderung.de erstellen unsere Energieeffizienz-Experten sowohl die BzA als auch die BnD, damit beide Bestätigungen aus einer Hand kommen und zueinander passen. Was der Experte dafür vom Heizungsbauer braucht, ist im Kern wieder eine Fachunternehmererklärung: die Bestätigung, welches Gerät mit welchen Kennwerten eingebaut wurde, dass der hydraulische Abgleich durchgeführt ist und dass die alte Anlage fachgerecht entsorgt wurde. Hinzu kommt das Inbetriebnahmeprotokoll, das die KfW bei der Nachweiseinreichung ebenfalls sehen will.
Unabhängig von der Förderung bleibt übrigens die gesetzliche Unternehmererklärung nach § 96 GEG bestehen: Der Einbau einer Zentralheizung ist einer der Fälle, in denen der Betrieb Ihnen unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten schriftlich bestätigen muss, dass die Anlage den Anforderungen des Gesetzes entspricht. Dieses Dokument bewahren Sie mindestens zehn Jahre auf.
Wie die beiden KfW Bestätigungen im Detail entstehen, lesen Sie in unseren Beiträgen zur BzA Erstellung und zur BnD für die KfW.
Fachunternehmererklärung beim Steuerbonus
Wer für eine Maßnahme keinen Zuschuss beantragt, kann unter bestimmten Voraussetzungen 20 Prozent der Kosten, höchstens 40.000 Euro pro Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie die Immobilie selbst bewohnen und das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist. Auch das Finanzamt will wissen, ob die Maßnahme fachgerecht und nach den technischen Anforderungen umgesetzt wurde, und verlangt dafür die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach § 35c EStG.
Anders als bei der BAFA Förderung gibt es für diese Bescheinigung ein amtliches Muster des Bundesfinanzministeriums, das verbindlich zu verwenden ist. Es enthält Angaben zum Betrieb und seiner Qualifikation, zur Immobilie, zur Maßnahme und zu den angefallenen Kosten, aufgeteilt nach Arbeits- und Materialkosten. Ausstellen darf sie der ausführende Handwerksbetrieb oder ein Energieberater mit Ausstellungsberechtigung für Energieausweise. Viele Betriebe kennen dieses Muster, manche verlangen dafür ein kleines Honorar, weil die Bescheinigung über die reine Unternehmererklärung hinausgeht.
Wichtig ist die Abgrenzung: Für ein und dieselbe Maßnahme gilt strikt entweder Zuschuss oder Steuerbonus. Wer den Zuschuss von BAFA oder KfW nutzt, braucht die steuerliche Bescheinigung für diese Maßnahme nicht und darf die Kosten auch nicht zusätzlich absetzen. Für verschiedene Maßnahmen können Sie die beiden Wege aber kombinieren, etwa die Fenster über das BAFA und eine andere Maßnahme über die Steuer. Was sich in welchem Fall mehr lohnt, haben wir im Beitrag zum Steuerbonus für die energetische Sanierung gegenübergestellt.
Schritt für Schritt: So kommt die Fachunternehmererklärung in Ihren Nachweis
Der Weg von der fertigen Baustelle bis zum Zuschuss auf dem Konto ist kein Hexenwerk, wenn die Reihenfolge stimmt. So läuft die Nachweisphase bei sofort-foerderung.de ab, nachdem der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt und die Maßnahme umgesetzt wurde:
1. Arbeiten abschließen und Schlussrechnung erhalten. Der Nachweis kann erst erstellt werden, wenn die Maßnahme vollständig umgesetzt ist. Die Schlussrechnung muss die geförderten Leistungen erkennbar ausweisen, am besten getrennt nach Material und Arbeitsleistung und mit der Adresse des Gebäudes.
2. Fachunternehmererklärung vom Handwerker ausfüllen lassen. Sie geben Ihrem Fachbetrieb die Erklärung, die Sie von uns erhalten haben. Er trägt die eingebauten Produkte mit ihren Kennwerten ein, bestätigt die fachgerechte Ausführung und unterschreibt mit Firmenstempel. Am besten erledigen Sie das direkt bei der Abnahme, solange der Betrieb noch greifbar ist.
3. Unterlagen einreichen. Die unterschriebene Fachunternehmererklärung, die Rechnungen und bei Heizungen das Inbetriebnahmeprotokoll schicken Sie uns ganz bequem per E-Mail.
4. Prüfung durch unsere Energieeffizienz-Experten. Wir gleichen die Angaben mit dem bewilligten Antrag und den technischen Mindestanforderungen ab. Fällt dabei eine Lücke oder eine Abweichung auf, klären wir sie, bevor der Nachweis an die Förderstelle geht.
5. Nachweis erstellen und einreichen. Bei BAFA Maßnahmen erstellen unsere Energieeffizienz-Experten den Technischen Projektnachweis und reichen den Verwendungsnachweis mit Vollmacht für Sie im BAFA Portal ein. Bei der KfW Heizungsförderung erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung und begleiten Sie bei der Nachweiseinreichung im Kundenportal „Meine KfW”.
6. Auszahlung. Nach der Prüfung durch das BAFA beziehungsweise die KfW wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.
Typische Fehler und wie Sie diese vermeiden
Die meisten Verzögerungen bei der Auszahlung entstehen nicht durch Probleme an der Maßnahme selbst, sondern durch vermeidbare Lücken in den Nachweisen. Vier Fehler sehen wir immer wieder.
Die Erklärung wird erst Monate später angefordert. Nach der Abnahme vergessen viele Eigentümer das Thema, und wenn die Nachweisfrist näher rückt, ist der Handwerker im Urlaub, hat den Betrieb gewechselt oder erinnert sich nicht mehr an die eingebauten Produkte. Lassen Sie die Fachunternehmererklärung deshalb direkt bei der Abnahme ausfüllen, idealerweise bevor Sie die Schlussrechnung bezahlen.
Die Kennwerte fehlen oder stimmen nicht. Eine Erklärung, in der nur „neue Fenster eingebaut” steht, nützt dem Energieeffizienz-Experten nichts. Er braucht den U-Wert jedes Elements, den Dämmstoff mit Wärmeleitfähigkeit und Dicke oder die Effizienzwerte der Wärmepumpe. Fehlen diese Angaben, muss er nachfragen, und jede Nachfrage kostet Zeit. Mit einer Vorlage, in der die benötigten Felder bereits vorgegeben sind, passiert das nicht.
Erklärung und Antrag passen nicht zusammen. Wurde während der Umsetzung ein anderes Produkt gewählt als im Antrag angegeben, muss das dokumentiert und mit dem Energieeffizienz-Experten abgestimmt werden. Eine Abweichung ist meist kein Problem, eine unerklärte Abweichung dagegen schon.
Die Fristen werden unterschätzt. Beim BAFA muss der Verwendungsnachweis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eingehen, bei der KfW sind die Nachweise spätestens 36 Monate nach der Zusage und spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung einzureichen. Dazu kommen die begrenzten Gültigkeiten der TPN-ID und der BnD-ID. Wer die Nachweisphase als Teil der Sanierung plant und nicht als Nachgedanken, hat mit keiner dieser Fristen ein Problem.
Genau diese Stolpersteine sind der Grund, warum die Nachweisführung bei sofort-foerderung.de kein zusätzlicher Service ist, sondern fester Bestandteil jedes Antrags. Die Begleitung endet nicht mit der Bewilligung, sondern mit der Auszahlung.
Einschätzung aus der Praxis
„Die Fachunternehmererklärung ist in meiner Arbeit das Dokument, an dem sich am schnellsten zeigt, ob ein Handwerksbetrieb Erfahrung mit geförderten Sanierungen hat. Routinierte Betriebe bringen den ausgefüllten Vordruck zur Abnahme mit, bei anderen bekomme ich einen Zweizeiler ohne einen einzigen Kennwert. Was ich Eigentümern deshalb immer rate: Sprechen Sie die Erklärung schon bei der Angebotsphase an und machen Sie klar, dass sie Teil der Leistung ist. Dann ist sie am Ende eine Formalie und kein Grund, dem Geld hinterherzulaufen."
Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte
Aus fachlicher Sicht ist die Fachunternehmererklärung kein Hindernis, sondern ein Schutz, und zwar für beide Seiten. Der Eigentümer bekommt schriftlich, was eingebaut wurde und dass es den Anforderungen entspricht. Der Handwerker dokumentiert seine Leistung und sichert sich gegen spätere Vorwürfe ab. Und die Förderstelle hat eine belastbare Grundlage für die Auszahlung. Problematisch wird das Dokument nur, wenn niemand sich dafür zuständig fühlt. Wer die Erklärung früh zum Thema macht und einen Energieeffizienz-Experten hat, der sie zu einem vollständigen Nachweis verarbeitet, kommt ohne Umwege zum Zuschuss.
Fazit
Die Fachunternehmererklärung ist kein Formular, das Sie irgendwo beantragen müssen, sondern die schriftliche Bestätigung Ihres Handwerkers, dass er die geförderte Maßnahme fachgerecht und nach den geltenden Anforderungen umgesetzt hat. Sie kommt vom ausführenden Betrieb, wird nach Abschluss der Arbeiten ausgestellt und enthält neben den Angaben zu Gebäude und Maßnahme vor allem die technischen Kennwerte der eingebauten Produkte. Bei der BAFA Förderung bildet sie die Grundlage für den Technischen Projektnachweis des Energieeffizienz-Experten, bei der KfW Heizungsförderung geht ihre Funktion in der Bestätigung nach Durchführung auf, und beim Steuerbonus tritt die amtliche Bescheinigung nach § 35c EStG an ihre Stelle.
Wer das Dokument früh anspricht, direkt bei der Abnahme ausfüllen lässt und die Fristen der Nachweisphase im Blick hat, erlebt die Auszahlung als das, was sie sein sollte: der unspektakuläre letzte Schritt einer gut geplanten Sanierung. Bei sofort-foerderung.de bekommen Sie die passende Fachunternehmererklärung für Ihre Maßnahme, unsere Energieeffizienz-Experten erstellen daraus den Nachweis für BAFA oder KfW, und die Begleitung reicht bis zu dem Tag, an dem der Zuschuss auf Ihrem Konto ist.
Häufige Fragen zur Fachunternehmererklärung
Kann ich die Fachunternehmererklärung nachträglich bekommen?
Ja. Die Erklärung wird ohnehin erst nach Abschluss der Arbeiten ausgestellt, und auch Monate später ist ein Betrieb nach dem Gebäudeenergiegesetz verpflichtet, Ihnen die Unternehmererklärung für die von ihm ausgeführten Arbeiten zu geben. In der Praxis wird es mit wachsendem Abstand aber schwieriger, weil Produktdaten und Rechnungsdetails erst wieder zusammengesucht werden müssen. Für die Förderung ist zudem die Nachweisfrist entscheidend: Eine nachträglich beschaffte Erklärung hilft nur, wenn der Verwendungsnachweis noch rechtzeitig eingereicht werden kann.
Was kostet eine Fachunternehmererklärung?
Die Unternehmererklärung nach GEG und die Fachunternehmererklärung für die Förderung sind Teil der Handwerksleistung und werden üblicherweise nicht gesondert berechnet. Anders kann es bei der Bescheinigung für den Steuerbonus aussehen, die nach einem amtlichen Muster mit Kostenaufteilung ausgestellt wird. Hier verlangen manche Betriebe ein kleines Honorar. Klären Sie das am besten schon beim Angebot, dann gibt es später keine Überraschung.
Was mache ich, wenn der Handwerker die Erklärung nicht ausstellen will?
Erinnern Sie ihn freundlich an seine gesetzliche Pflicht aus § 96 GEG, die für Arbeiten an Außenbauteilen, Dämmungen und Heizungsanlagen gilt. Die meisten Betriebe reagieren dann schnell, oft lag es nur an Unkenntnis oder an der Frage, welches Formular gemeint ist. Hier hilft es, dem Betrieb die fertige Vorlage von sofort-foerderung.de zu geben, in der nur noch die Kennwerte einzutragen sind. Verweigert ein Betrieb die Erklärung dauerhaft, kann in Bezug auf die Schlusszahlung ein Zurückbehaltungsrecht in Betracht kommen. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab, dazu sollten Sie sich im Streitfall rechtlich beraten lassen.
Brauche ich bei Eigenleistung auch eine Fachunternehmererklärung?
Wenn Sie Teile der Maßnahme selbst umsetzen, zum Beispiel die Dämmung der obersten Geschossdecke, sind die Materialkosten förderfähig, Ihre Arbeitszeit nicht. Damit die Materialkosten anerkannt werden, muss die fachgerechte Ausführung bestätigt werden, und zwar durch ein Fachunternehmen oder den Energieeffizienz-Experten. Die eingebauten Dämmstoffe müssen dabei die technischen Anforderungen erfüllen, deshalb lohnt es sich, die Produkte vor dem Kauf mit uns abzustimmen.
Stellt das BAFA eine Vorlage für die Fachunternehmererklärung bereit?
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle nicht. Das BAFA arbeitet dort mit dem digitalen Technischen Projektnachweis, den der Energieeffizienz-Experte erstellt, und überlässt die Erklärung des Handwerkers der Praxis. Wer im Internet nach einem BAFA Formular sucht, landet deshalb meist bei alten Vordrucken aus früheren Heizungsprogrammen, die heute nicht mehr gelten. Kunden von sofort-foerderung.de erhalten eine Vorlage, die genau auf die Angaben zugeschnitten ist, die unsere Energieeffizienz-Experten für den Nachweis brauchen.
Wie lange muss ich die Fachunternehmererklärung aufbewahren?
Mindestens zehn Jahre. Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz für die Unternehmererklärung vor, und die zuständige Behörde kann sie in dieser Zeit anfordern. Auch für die Förderung gilt: BAFA und KfW können die Nachweise im Rahmen von Stichproben noch Jahre nach der Auszahlung prüfen. Bewahren Sie die Erklärung zusammen mit den Rechnungen und dem Zuwendungsbescheid auf.
Was passiert, wenn der Handwerksbetrieb nach der Sanierung nicht mehr existiert?
Das kommt bei langen Bewilligungszeiträumen tatsächlich vor. Für die BAFA Förderung kann der Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Ausführung dann auf Grundlage anderer Belege bewerten, etwa anhand der Rechnungen, der Produktdatenblätter, der Lieferscheine und einer Besichtigung der Maßnahme. Das ist aufwendiger als mit einer Erklärung und sollte die Ausnahme bleiben. Deshalb raten wir dazu, die Fachunternehmererklärung immer direkt bei der Abnahme einzuholen.
Fördermittel einfach und sicher beantragen
Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.
Genau dabei unterstützen wir Sie.
Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess, von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.
Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.
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