Lüftungsanlage nachrüsten: Systeme, Kosten und Förderung im Überblick

Neue Fenster, ein gedämmtes Dach, eine sanierte Fassade: Jede dieser Maßnahmen macht Ihr Haus dichter und senkt die Heizkosten. Sie hat aber eine Nebenwirkung, die viele Eigentümer erst bemerken, wenn morgens die Scheiben beschlagen sind. Die Feuchtigkeit aus Küche, Bad und Schlafzimmer kann nicht mehr unkontrolliert durch Fugen entweichen und bleibt im Gebäude. Ohne ausreichenden Luftaustausch steigt das Schimmelrisiko deutlich.
Genau deshalb denken immer mehr Eigentümer darüber nach, eine Lüftungsanlage nachrüsten zu lassen. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung tauscht verbrauchte, feuchte Luft zuverlässig gegen frische Außenluft aus, und moderne Geräte gewinnen dabei einen Großteil der Wärme zurück. Die Nachrüstung ist in nahezu jedem Bestandsgebäude möglich, oft mit überschaubarem Aufwand.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Systeme sich für Ihr Gebäude eignen, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten, warum das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 die Grundlage für Technik und Förderung ist und wie Sie sich den BAFA Zuschuss Schritt für Schritt sichern. Und falls Sie sich den Papierkram sparen möchten: sofort-foerderung.de übernimmt die komplette BAFA Antragstellung inklusive Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, damit Ihre Förderung nicht an Formalitäten scheitert.
Inhaltsverzeichnis

Kurz erklärt: Lüftungsanlage nachrüsten
Nach einer energetischen Sanierung reicht Fensterlüften allein oft nicht mehr aus, um Feuchtigkeit zuverlässig abzuführen. Eine Lüftungsanlage schafft dauerhaft Abhilfe.
Für die Nachrüstung im Bestand eignen sich vor allem dezentrale Geräte mit Wärmerückgewinnung, bei größeren Umbauten auch zentrale Anlagen.
Die Kosten liegen je nach System und Gebäudegröße meist zwischen 2.500 und 18.000 Euro inklusive Montage.
Das BAFA fördert den Einbau mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten, auch Planung und Umfeldmaßnahmen zählen dazu.
Wichtig: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden, ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein, und die Umsetzung gehört zwingend in die Hände eines Fachbetriebs.
Warum eine nachgerüstete Lüftungsanlage immer wichtiger wird
Ein Haushalt mit vier Personen gibt jeden Tag bis zu zwölf Liter Wasser an die Raumluft ab. Duschen, Kochen, Wäschetrocknen, Zimmerpflanzen und nicht zuletzt das Atmen selbst erzeugen Wasserdampf, der irgendwohin muss. In älteren, undichten Gebäuden hat sich dieses Problem über Jahrzehnte von selbst gelöst, weil ständig Luft durch die Gebäudehülle strömte. Energetisch war das eine Katastrophe, lüftungstechnisch aber praktisch.
Nach einer Sanierung fällt dieser unkontrollierte Luftaustausch weg. Rechnerisch müssten Bewohner dann drei bis vier Mal täglich stoßlüften, um die Feuchtigkeit zuverlässig abzuführen. Für Berufstätige ist das schlicht nicht machbar. Die Folge zeigt sich in vielen frisch sanierten Gebäuden: beschlagene Fenster am Morgen, muffiger Geruch und im schlimmsten Fall Schimmel in den Raumecken, obwohl das Haus gerade erst modernisiert wurde.
Eine nachgerüstete Lüftungsanlage löst dieses Problem dauerhaft. Sie sorgt für einen konstanten, bedarfsgerechten Luftaustausch, unabhängig davon, ob jemand zu Hause ist. Geräte mit Wärmerückgewinnung holen dabei einen Großteil der Heizwärme aus der Abluft zurück, sodass frische Luft nicht mehr automatisch verlorene Energie bedeutet. Dazu kommen Nebeneffekte, die viele Eigentümer erst nach dem Einbau richtig schätzen lernen: Pollenfilter für Allergiker, weniger Straßenlärm, weil die Fenster geschlossen bleiben können, und keine gekippten Fenster mehr als Einladung für Einbrecher.
Diese Lüftungssysteme lassen sich im Bestand nachrüsten
Für Bestandsgebäude kommen im Wesentlichen vier Systeme infrage. Sie unterscheiden sich deutlich in Aufwand, Kosten und Wirkung, und nicht jedes System ist förderfähig.
Dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
Der Klassiker für die Nachrüstung. Die Geräte werden einzeln in die Außenwand eingesetzt, meist über eine Kernbohrung, und arbeiten paarweise im Wechselbetrieb: Während ein Gerät verbrauchte Luft nach außen fördert und dabei einen Wärmespeicher auflädt, führt das Partnergerät frische Luft zu, die über den Speicher vorgewärmt wird. Der Eingriff in die Bausubstanz ist minimal, Kanäle sind nicht nötig, und die Montage ist oft in ein bis zwei Tagen erledigt. Für bewohnte Häuser ist das in den meisten Fällen die praktikabelste Lösung.
Zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Ein zentrales Gerät versorgt das gesamte Gebäude über ein Kanalnetz. Diese Lösung bietet den höchsten Komfort und die beste Effizienz, erfordert im Bestand aber deutlich mehr Aufwand: Die Kanäle müssen in abgehängten Decken, im Estrich oder in Installationsschächten untergebracht werden. Sinnvoll ist das vor allem, wenn ohnehin eine Kernsanierung ansteht oder ein Dachgeschoss ausgebaut wird.
Bedarfsgeregelte Abluftanlagen
Diese Anlagen saugen Luft aus den Feuchträumen ab, gesteuert über Feuchte oder CO2 Sensoren. Frische Luft strömt über Außenluftdurchlässe in den Wohnräumen nach. Das System ist vergleichsweise günstig und zuverlässig, verzichtet in der Grundvariante aber auf Wärmerückgewinnung.
Fensterfalzlüfter
Kleine passive Elemente im Fensterrahmen, die einen minimalen Grundluftwechsel sicherstellen. Sie sind günstig und wartungsarm, ersetzen aber keine echte Lüftungsanlage: Es gibt weder Wärmerückgewinnung noch Filterung, und die Luftmenge hängt vom Winddruck ab. Eine eigenständige BAFA Förderung gibt es für sie nicht.
System | Prinzip | Aufwand bei Nachrüstung | Wärmerückgewinnung |
Dezentrale Geräte | Einzelgeräte in der Außenwand, Wechselbetrieb | Gering (Kernbohrung, Stromanschluss) | Ja, typisch 70 bis über 90 Prozent |
Zentrale Anlage | Zentralgerät mit Kanalnetz im ganzen Haus | Hoch (Kanalführung, ideal bei Kernsanierung) | Ja, typisch 80 bis über 90 Prozent |
Bedarfsgeregelte Abluftanlage | Absaugung aus Feuchträumen, Nachströmung über Wanddurchlässe | Mittel | Nein, außer in Kombination mit Abluftwärmepumpe |
Fensterfalzlüfter | Passive Nachströmelemente im Fensterrahmen | Sehr gering | Nein |
Dezentral oder zentral: Welche Lösung passt zu Ihrem Gebäude?
Die Frage nach dezentral oder zentral entscheidet sich fast immer an der Ausgangslage des Gebäudes, nicht an der Technik. Beide Systeme lüften zuverlässig. Der Unterschied liegt darin, wie viel Eingriff Ihr Haus verträgt und wie Ihre Sanierung geplant ist.
Als Entscheidungshilfe haben sich in der Praxis diese Leitfragen bewährt:
Bleibt das Haus während der Maßnahme bewohnt? Dann sprechen die kurze Montagezeit und der geringe Schmutzaufwand klar für dezentrale Geräte. Steht dagegen eine Kernsanierung, ein Anbau oder ein Dachausbau an, lohnt es sich, eine zentrale Anlage durchzurechnen, weil die Kanäle ohne großen Zusatzaufwand mitverlegt werden können.
Geht es nur um einzelne Problemräume, etwa ein innenliegendes Bad oder ein feuchtes Schlafzimmer? Dann reichen oft zwei bis vier dezentrale Geräte oder eine Abluftlösung.
Auch das Thema Geräusch gehört früh auf den Tisch: Dezentrale Geräte sitzen direkt im Raum. Hochwertige Modelle sind im Normalbetrieb kaum hörbar, im Schlafzimmer sollte trotzdem auf den Schallwert der geplanten Betriebsstufe geachtet werden. Bei zentralen Anlagen steht das Gerät im Keller oder auf dem Dachboden, dafür können bei schlechter Planung Strömungsgeräusche in den Kanälen auftreten.
Gibt es Einschränkungen an der Fassade, etwa Denkmalschutz oder eine frisch gedämmte Außenwand, muss die Position der Außenwanddurchlässe früh mit dem Fachbetrieb geklärt werden.
Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht von der Gerätetechnik leiten, sondern von der Luftmenge. Grundlage jeder seriösen Planung ist die Berechnung, wie viel Luft Ihr Gebäude tatsächlich benötigt. Ein Anbieter, der Ihnen ohne diese Berechnung eine Stückzahl an Geräten nennt, plant ins Blaue. Genau daraus entstehen später die typischen Beschwerden über zu trockene Luft oder zu laute Geräte.
Das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Grundlage für Technik und Förderung
Das Lüftungskonzept ist der planerische Kern jeder Nachrüstung. Dabei wird für jede Nutzungseinheit rechnerisch geprüft, ob der natürliche Luftwechsel des Gebäudes ausreicht, um Feuchteschäden zu vermeiden. Ist das nicht der Fall, und in sanierten Gebäuden ist es das fast nie, muss eine lüftungstechnische Maßnahme festgelegt werden. Das Konzept bestimmt außerdem, welche Luftvolumenströme die Anlage in welchen Räumen liefern muss.
Verpflichtend wird das Lüftungskonzept immer dann, wenn bei einer Sanierung mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird. Unabhängig von dieser Pflicht ist es die fachliche Grundlage, auf der ein Energieeffizienz-Experte die Technische Projektbeschreibung für den BAFA Antrag aufbaut. Ohne saubere Planung gibt es weder eine korrekt dimensionierte Anlage noch einen belastbaren Förderantrag.
Gut zu wissen: Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind kein verlorenes Geld. Sie werden vom BAFA sogar mit 50 Prozent bezuschusst, mit einer eigenen Obergrenze außerhalb der Maßnahmenkosten. Auch Umfeldmaßnahmen wie Kernbohrungen, Elektroarbeiten oder das Verschließen alter Lüftungsöffnungen zählen zu den förderfähigen Ausgaben.
Kosten: Womit Sie beim Nachrüsten rechnen sollten
Die Kosten hängen stark vom gewählten System, der Gebäudegröße und dem baulichen Aufwand ab. Die folgenden Spannen haben sich in der Praxis als realistische Orientierung für ein Einfamilienhaus bewährt, jeweils inklusive Montage:
Maßnahme | Typische Gesamtkosten |
Dezentrale Geräte mit Wärmerückgewinnung (ganzes Haus, je nach Anzahl) | ca. 3.500 bis 9.000 Euro |
Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung im Bestand | ca. 9.000 bis 18.000 Euro |
Bedarfsgeregelte Abluftanlage | ca. 2.500 bis 6.000 Euro |
Lüftungskonzept und Fachplanung | ca. 300 bis 800 Euro |
Zu den Anschaffungskosten kommen laufende Kosten, die erfreulich niedrig ausfallen. Der Stromverbrauch moderner Geräte liegt bei effizienten Ventilatoren meist im Bereich weniger Euro pro Monat. Einplanen sollten Sie den regelmäßigen Filterwechsel, der je nach System und Filterqualität etwa 50 bis 150 Euro pro Jahr kostet. Dem gegenüber steht die Heizkostenersparnis durch die Wärmerückgewinnung: Ein großer Teil der Wärme, die beim Fensterlüften vollständig verloren gehen würde, bleibt im Haus.
Wichtig für Ihre Kalkulation: Von diesen Beträgen geht die Förderung noch ab. Wie sie sich zusammensetzt, zeigt der nächste Abschnitt.
Förderung: So bezuschusst das BAFA Ihre Lüftungsanlage
Der Einbau, der Austausch und die Optimierung von Lüftungsanlagen werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude als Einzelmaßnahme bezuschusst. Zuständig ist das BAFA, denn Lüftungsanlagen zählen zur Anlagentechnik außerhalb der Heizung. Die Eckpunkte:
Grundförderung: 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 Euro pro Kalenderjahr für die erste Wohneinheit. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich diese Grenze auf 60.000 Euro.
iSFP Bonus: 5 Prozent zusätzlich, allerdings nur auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro und nur, wenn die Maßnahme Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist und das förderfähige Investitionsvolumen insgesamt mindestens 30.000 Euro erreicht. Bei einer Lüftungsanlage wird das in der Regel erst im Verbund mit weiteren Maßnahmen relevant, etwa zusammen mit einem Fenstertausch oder einer Dachdämmung.
Auch Nebenkosten zählen: Umfeldmaßnahmen wie Wanddurchbrüche und Elektroarbeiten sind förderfähig, Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent bezuschusst.
Gefördert werden bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme sowie zentrale, dezentrale und raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager, außerdem Kompaktgeräte mit Abluftwärmepumpe. Die Geräte müssen die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie erfüllen, insbesondere beim Wärmebereitstellungsgrad und bei der Stromeffizienz der Ventilatoren. Der Nachweis erfolgt über die Fachunternehmererklärung. Wichtig: Die Umsetzung muss zwingend durch einen Fachbetrieb erfolgen, Eigenleistung ist bei Lüftungsanlagen nicht förderfähig.
Zwei Voraussetzungen sind entscheidend und werden immer wieder übersehen: Der Antrag muss vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden, und die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben. Er erstellt die Technische Projektbeschreibung, ohne die kein Antrag möglich ist. Beides ist keine Formsache, sondern harte Fördervoraussetzung.
Eine Beispielrechnung macht die Größenordnung greifbar: Kostet Ihre dezentrale Lüftungslösung inklusive Umfeldmaßnahmen 8.000 Euro, erhalten Sie 1.200 Euro Zuschuss. Bei einer zentralen Anlage für 15.000 Euro sind es 2.250 Euro. Richtig interessant wird der Sanierungsfahrplan im Maßnahmenverbund: Planen Sie beispielsweise Lüftung und Fenstertausch zusammen mit 40.000 Euro förderfähigen Kosten, erhalten Sie mit iSFP 15 Prozent auf die ersten 30.000 Euro und 20 Prozent auf die 10.000 Euro darüber, insgesamt also 6.500 Euro statt 4.500 Euro.
Alternativ kommt der Steuerbonus für energetische Sanierungen infrage. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen, und in den meisten Fällen ist der direkte BAFA Zuschuss die attraktivere und planbarere Variante. Alle Details zu Voraussetzungen und Konditionen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur Förderung für Lüftungsanlagen.
Einschätzung aus der Praxis
„Bei Lüftungsanlagen sehe ich regelmäßig, dass Eigentümer erst nach dem Fenstertausch an die Lüftung denken und dann zwei getrennte Anträge stellen müssen. Wer Fenster und Lüftung von Anfang an zusammen plant, spart sich doppelten Aufwand und bekommt ein Lüftungskonzept, das wirklich zum Gebäude passt. Und erst im Maßnahmenverbund mit einem Sanierungsfahrplan wird auch der iSFP Bonus interessant, denn er greift ab 30.000 Euro förderfähigem Investitionsvolumen und erhöht den Zuschuss auf den Anteil darüber spürbar."
Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte
So läuft die Antragstellung Schritt für Schritt ab
Der Ablauf ist klar geregelt, und wenn die Reihenfolge stimmt, ist die Förderung gut planbar. So sieht der Weg von der Idee bis zur Auszahlung aus:
Angebot einholen: Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ein konkretes Angebot für die Lüftungsanlage erstellen, idealerweise auf Basis eines Lüftungskonzepts.
Energieeffizienz-Experten einbinden: Der Experte prüft das Vorhaben, erstellt das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 und die Technische Projektbeschreibung (TPB) für das BAFA.
Vertrag mit Bedingung schließen: Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft. Eine passende Musterformulierung dafür finden Sie in unseren kostenlosen Downloads.
Antrag beim BAFA stellen: Mit der TPB wird der Antrag online eingereicht, zwingend vor dem Beginn der Arbeiten.
Zuwendungsbescheid abwarten oder auf eigenes Risiko starten: Nach der Antragstellung dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen, Sie müssen nicht auf die Förderzusage warten. Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet den Bescheid dennoch ab.
Umsetzung durch den Fachbetrieb: Die Anlage wird eingebaut und einreguliert, der Betrieb stellt die Fachunternehmererklärung aus.
Nachweis und Auszahlung: Der Energieeffizienz-Experte erstellt den Technischen Projektnachweis (TPN), der Verwendungsnachweis wird mit den Rechnungen eingereicht, das BAFA prüft und zahlt den Zuschuss aus.
Wer diesen Ablauf nicht selbst steuern möchte, kann ihn vollständig abgeben. sofort-foerderung.de übernimmt mit Vollmacht die gesamte BAFA Antragstellung inklusive Einbindung des Energieeffizienz-Experten und Erstellung der Technischen Projektbeschreibung, Ihre Antragsunterlagen sind innerhalb von 24 Stunden fertig. Bezahlt wird erst, wenn Ihre Förderzusage vorliegt, und da auch die Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent gefördert wird, halbiert sich Ihr Eigenanteil dafür effektiv noch einmal.
Förderantrag ohne Papierkram. Sie kümmern sich um Ihr Bauvorhaben, wir uns um den Antrag: sofort-foerderung.de stellt Ihren BAFA Antrag inklusive Energieeffizienz-Experte und Technischer Projektbeschreibung.
Typische Fehler, wenn Sie eine Lüftungsanlage nachrüsten
Der teuerste Fehler passiert vor dem ersten Handgriff: die verfrühte Beauftragung. Viele Eigentümer unterschreiben den Auftrag beim Fachbetrieb, sobald das Angebot passt, und stellen den Förderantrag erst danach. Ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt aber bereits als Vorhabensbeginn, und damit ist der Zuschuss unwiderruflich verloren. Prüfen Sie deshalb vor jeder Unterschrift, ob die Förderklausel im Vertrag steht, und stellen Sie den Antrag konsequent vor der Beauftragung.
Der häufigste technische Fehler ist die Unterdimensionierung. Wer nur das Schlafzimmer und das Bad mit Geräten ausstattet, wundert sich, warum die Feuchtigkeit im Rest der Wohnung bleibt. Lüftung funktioniert als System aus Zuluft und Ablufträumen, nicht als Einzelmaßnahme pro Raum. Ähnlich teuer ist der Kauf eines Geräts ohne ausreichende Wärmerückgewinnung: Wer im Baumarkt einen einfachen Lüfter erwirbt, verliert nicht nur Heizenergie, sondern in aller Regel auch den kompletten Förderanspruch, weil die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllt werden.
Unterschätzt wird außerdem der Schallschutz. An stark befahrenen Straßen sollten Außenwanddurchlässe mit Schalldämmung geplant oder auf die straßenabgewandte Seite gelegt werden. Und schließlich die Wartung: Eine Lüftungsanlage ohne Filterwechsel wird mit der Zeit selbst zum Hygieneproblem. Zwei Filterwechsel pro Jahr sind bei den meisten Systemen ausreichend und in wenigen Minuten selbst erledigt.
Fazit: Bessere Luft, geschützte Bausubstanz und ein solider Zuschuss
Eine Lüftungsanlage nachrüsten zu lassen ist eine der Maßnahmen, die sich gleich dreifach bezahlt machen: Sie schützt die Bausubstanz zuverlässig vor Feuchteschäden, sie verbessert die Luftqualität spürbar, und sie holt über die Wärmerückgewinnung einen Teil der Heizkosten zurück. Für die meisten bewohnten Bestandsgebäude sind dezentrale Geräte mit Wärmerückgewinnung der pragmatischste Weg, bei ohnehin geplanten Kernsanierungen lohnt der Blick auf eine zentrale Anlage.
Der BAFA Zuschuss von 15 Prozent macht die Entscheidung leichter, verlangt aber Disziplin bei der Reihenfolge: erst das Lüftungskonzept, dann der Antrag mit Energieeffizienz-Experte, dann die Beauftragung mit Förderklausel. Wer diese Schritte einhält oder von sofort-foerderung.de einhalten lässt, bekommt die Förderung ohne böse Überraschungen.
Lassen Sie Ihr Vorhaben vor dem Start prüfen. Bevor Sie einen Auftrag unterschreiben, lohnt ein kurzer Check: Ist Ihr Vorhaben förderfähig, passt das Angebot zu den Anforderungen, und stimmt die Reihenfolge? sofort-foerderung.de prüft das für Sie und übernimmt anschließend die komplette Antragstellung.
Häufige Fragen zum Nachrüsten einer Lüftungsanlage
Kann ich eine Lüftungsanlage in einer Eigentumswohnung nachrüsten?
Ja, dezentrale Geräte eignen sich auch für einzelne Wohnungen sehr gut. Zu beachten ist allerdings das Wohnungseigentumsrecht: Die Kernbohrung durch die Außenwand betrifft das Gemeinschaftseigentum und erfordert einen Beschluss der Eigentümerversammlung. In der Praxis empfiehlt es sich, den Antrag mit einer Visualisierung der Außenhauben und einer kurzen technischen Beschreibung vorzubereiten, damit die Miteigentümer eine klare Entscheidungsgrundlage haben. Als energetische Verbesserung haben solche Maßnahmen gute Chancen auf Zustimmung. Die BAFA Förderung steht auch Wohnungseigentümern offen.
Muss ich mit einer Lüftungsanlage gar nicht mehr lüften?
Sie müssen nicht mehr lüften, Sie dürfen aber jederzeit. Die Anlage stellt den hygienisch notwendigen Grundluftwechsel automatisch sicher, auch nachts und im Urlaub. Fenster öffnen bleibt selbstverständlich möglich und ist etwa nach dem Kochen oder bei vollem Haus auch sinnvoll. Der entscheidende Unterschied: Der Feuchteschutz hängt nicht mehr davon ab, ob jemand ans Lüften denkt.
Wie laut sind dezentrale Lüftungsgeräte im Schlafzimmer?
Hochwertige Geräte erreichen auf niedriger Stufe Schallwerte, die unter dem Geräusch eines leisen Kühlschranks liegen und von den meisten Menschen nicht mehr wahrgenommen werden. Entscheidend sind drei Punkte: die Wahl eines Geräts mit gutem Schallwert auf der geplanten Betriebsstufe, eine Regelung mit Nachtmodus und die korrekte Dimensionierung, damit die Geräte nicht dauerhaft auf hoher Stufe laufen müssen. Wer sehr geräuschempfindlich ist, sollte sich das Wunschgerät vor dem Kauf beim Fachbetrieb im Betrieb anhören.
Trocknet eine Lüftungsanlage die Raumluft im Winter zu stark aus?
Ein kontinuierlicher Luftaustausch senkt die Luftfeuchtigkeit im Winter, das ist gewollt und schützt vor Schimmel. Zu trocken wird es meist nur, wenn die Anlage überdimensioniert ist oder dauerhaft auf zu hoher Stufe läuft. Moderne Geräte mit Feuchtesensoren regeln die Luftmenge automatisch nach Bedarf, einige Modelle bieten zusätzlich Wärmetauscher mit Feuchterückgewinnung. Wer im Altbau bisher bei 60 Prozent Luftfeuchte gelebt hat, empfindet die neuen 40 bis 50 Prozent anfangs als ungewohnt, gesundheitlich ist dieser Bereich aber ideal.
Lohnt sich eine Lüftungsanlage auch im ungedämmten Altbau?
Das hängt vom Zustand der Gebäudehülle ab. In einem wirklich undichten Altbau mit alten Fenstern findet noch so viel unkontrollierter Luftaustausch statt, dass eine Lüftungsanlage ihren Effizienzvorteil kaum ausspielen kann. Sinnvoll wird sie spätestens mit dem Fenstertausch, und genau dann greift häufig auch die Pflicht zum Lüftungskonzept. Wer eine schrittweise Sanierung plant, sollte die Lüftung deshalb im Sanierungsfahrplan gleich mitdenken: Das verhindert, dass nach dem Fenstertausch eine Lücke im Feuchteschutz entsteht, und sichert bei größeren Vorhaben zusätzliche Fördervorteile.
Kann ich die Lüftungsanlage selbst einbauen und trotzdem die Förderung bekommen?
Nein, bei Lüftungsanlagen führt an der Fachbetriebspflicht kein Weg vorbei: Die Förderung setzt voraus, dass ein Fachunternehmen die Anlage einbaut und die fachgerechte Ausführung per Fachunternehmererklärung bestätigt. Eine Eigenmontage schließt den Zuschuss vollständig aus, auch für die Materialkosten. Das unterscheidet die Lüftung von manchen Dämmmaßnahmen, bei denen Materialkosten in Eigenleistung anerkannt werden können. Fachlich ist die Regel nachvollziehbar: Ohne die Einregulierung der Luftvolumenströme durch den Fachbetrieb funktioniert weder die Anlage richtig noch die Abnahme reibungslos, und der Zuschuss auf die komplette Handwerkerleistung ist ohnehin mehr wert als die Ersparnis durch Eigenleistung
Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Auszahlung der Förderung?
Der Zeitplan besteht aus zwei Phasen. Nach der Antragstellung dürfen Sie sofort auf eigenes Risiko mit der Maßnahme beginnen, der Zuwendungsbescheid folgt je nach Auslastung des BAFA nach einigen Wochen bis Monaten. Die Auszahlung selbst erfolgt erst nach Abschluss der Arbeiten, wenn der Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Technischem Projektnachweis eingereicht und geprüft wurde. Wer den Zuschuss fest in die Finanzierung einplant, sollte ihn deshalb als nachlaufende Erstattung kalkulieren und nicht als Abzug von der Handwerkerrechnung.
Fördermittel einfach und sicher beantragen
Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.
Genau dabei unterstützen wir Sie.
Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess, von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.
Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.
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