Photovoltaik Förderung: Diese Vergütungen, Steuervorteile und Zuschüsse gibt es wirklich

Kaum ein Thema rund um die eigene Immobilie wirft so viele Fragen auf wie die Photovoltaik Förderung. Viele Eigentümer erwarten einen direkten Zuschuss, wie sie ihn von neuen Fenstern oder der Wärmepumpe kennen, und sind überrascht, dass die Förderlandschaft bei Solarstrom ganz anders aufgebaut ist.
Tatsächlich fördert der Staat Photovoltaikanlagen nicht mit einem bundesweiten Investitionszuschuss, sondern über ein Zusammenspiel aus Einspeisevergütung, Steuervorteilen, zinsgünstigen Krediten und regionalen Programmen. Wer diese Bausteine kennt und richtig kombiniert, holt aus seiner Anlage deutlich mehr heraus als jemand, der nur auf die Vergütung für eingespeisten Strom schaut.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche staatliche Förderung für Photovoltaik es aktuell gibt, wie hoch die Einspeisevergütung ausfällt, welche Rolle die KfW spielt und warum sich die Kombination mit einer Wärmepumpe gleich doppelt lohnen kann. Außerdem zeigen wir Ihnen die typischen Fehler, die Eigentümer bei der Photovoltaik Förderung bares Geld kosten.
Inhaltsverzeichnis

Kurz erklärt: Photovoltaik Förderung
Es gibt keinen bundesweiten Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen. Weder BAFA noch KfW zahlen einen direkten Zuschuss auf den Kaufpreis.
Die wichtigste Förderung ist die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz: ein fester Betrag pro eingespeister Kilowattstunde, garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
Kauf und Installation sind von der Mehrwertsteuer befreit, der Steuersatz liegt bei null Prozent. Einnahmen aus der Einspeisung sind für Anlagen bis 30 Kilowattpeak einkommensteuerfrei.
Die KfW fördert Photovoltaik mit einem zinsgünstigen Kredit (Programm 270), nicht mit einem Zuschuss.
Viele Bundesländer, Städte und Stadtwerke bieten eigene Zuschussprogramme an, oft auch für Batteriespeicher und Balkonkraftwerke.
Wer die Photovoltaikanlage mit einer Wärmepumpe kombiniert, kann für den Heizungstausch zusätzlich die KfW Heizungsförderung mit bis zu 70 Prozent Zuschuss nutzen.
Die Einspeisevergütung: das Fundament der Photovoltaik Förderung
Wenn Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom erzeugt, als Sie gerade verbrauchen, fließt der Überschuss ins öffentliche Netz. Dafür zahlt Ihnen der Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Vergütung pro Kilowattstunde, die sogenannte Einspeisevergütung. Sie ist der Kern der staatlichen Förderung für Photovoltaik und bietet eine seltene Planungssicherheit: Der Vergütungssatz, der bei der Inbetriebnahme Ihrer Anlage gilt, bleibt für volle 20 Jahre unverändert, zuzüglich des restlichen Kalenderjahres der Inbetriebnahme.
Teileinspeisung oder Volleinspeisung
Die Höhe der Vergütung hängt von der Anlagengröße und der Art der Einspeisung ab. Bei der Teileinspeisung nutzen Sie einen Teil des Solarstroms selbst und speisen nur den Überschuss ein. Für Anlagen bis 10 Kilowattpeak liegt die Vergütung derzeit bei 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Volleinspeisung geben Sie den gesamten erzeugten Strom ins Netz ab und erhalten dafür einen höheren Satz von derzeit 12,22 Cent pro Kilowattstunde. Für die Leistungsanteile oberhalb von 10 Kilowattpeak gelten jeweils niedrigere Sätze.
Für die meisten Eigentümer ist die Teileinspeisung trotz der niedrigeren Vergütung die deutlich wirtschaftlichere Wahl. Der Grund ist einfach: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom, der ein Vielfaches der Einspeisevergütung kostet. Der Eigenverbrauch ist damit der eigentliche Werttreiber einer modernen Photovoltaikanlage, die Vergütung ist die Ergänzung für den Überschuss.
Die Vergütung sinkt planmäßig
Wichtig für Ihre Planung: Die Einspeisevergütung wird halbjährlich um ein Prozent abgesenkt. Maßgeblich ist immer der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, danach ist er für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Wer eine Anlage plant, sollte die Inbetriebnahme deshalb nicht unnötig hinauszögern.
Hinzu kommt eine grundlegende Entwicklung: Die Bundesregierung plant, die feste Einspeisevergütung für neue kleine Photovoltaikanlagen durch marktorientierte Modelle zu ersetzen. Wie diese Reform im Detail aussehen wird, steht noch nicht abschließend fest. Sicher ist aber: Anlagen, die vor einer solchen Umstellung in Betrieb gehen, behalten ihre garantierte Vergütung über die volle Laufzeit. Auch das spricht dafür, ein konkretes Vorhaben zügig umzusetzen.
Steuervorteile: null Prozent Mehrwertsteuer und steuerfreie Einnahmen
Neben der Einspeisevergütung fördert der Staat Photovoltaik über zwei erhebliche Steuererleichterungen, die in der öffentlichen Wahrnehmung oft untergehen, obwohl sie zusammen mehrere tausend Euro ausmachen können.
Erstens gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden ein Mehrwertsteuersatz von null Prozent. Das betrifft die Module, den Wechselrichter, die Montage und in der Regel auch einen mitinstallierten Batteriespeicher. Bei einer Anlage für 20.000 Euro entspricht das gegenüber dem regulären Steuersatz einer Ersparnis von rund 3.800 Euro, ganz ohne Antrag und ohne Wartezeit, die Entlastung steckt direkt im Angebotspreis.
Zweitens sind die Einnahmen aus der Einspeisevergütung für private Anlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowattpeak von der Einkommensteuer befreit. Sie müssen die Vergütung also nicht in der Steuererklärung versteuern und sparen sich zugleich den bürokratischen Aufwand, der früher viele Eigentümer abgeschreckt hat.
Ein Hinweis zur Abgrenzung: Der Steuerbonus für energetische Sanierungen nach Paragraf 35c EStG gilt für Photovoltaikanlagen nicht. Er ist Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder Heizungserneuerung vorbehalten. Für die Solaranlage übernehmen stattdessen die genannten Steuerbefreiungen diese Rolle.
KfW Förderung für Photovoltaik: der Kredit 270
Viele Suchanfragen zur KfW Förderung für Photovoltaik gehen von einem Zuschuss aus. Tatsächlich unterstützt die KfW den Bau von Photovoltaikanlagen über das Programm Erneuerbare Energien Standard (Kredit 270): ein zinsgünstiges Darlehen, das die Anschaffung und Installation der Anlage finanziert, auf Wunsch einschließlich Batteriespeicher.
Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank beantragt, und zwar bevor Sie die Anlage verbindlich bestellen. Die Konditionen hängen von der Laufzeit und Ihrer Bonität ab. Ob sich der KfW Kredit gegenüber einer Finanzierung über die Hausbank oder aus Eigenmitteln lohnt, ist eine Frage des Zinsvergleichs im Einzelfall. Ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, ist das Programm ausdrücklich nicht.
Für die Einordnung lohnt der Blick auf die Zuständigkeiten: Direkte Zuschüsse zahlt die KfW im Gebäudebereich für den Heizungstausch, etwa für Wärmepumpen. Das BAFA bezuschusst Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Fenster, Dach oder Fassade. Die Photovoltaikanlage selbst fällt in keines dieser Zuschussprogramme, sie wird über Vergütung, Steuervorteile und Kredit gefördert.
Regionale und kommunale Förderprogramme
Während der Bund auf Vergütung und Steuervorteile setzt, zahlen viele Bundesländer, Städte und Gemeinden echte Investitionszuschüsse für Photovoltaik. Die Bandbreite ist groß: Manche Kommunen bezuschussen die Anlage selbst, andere gezielt den Batteriespeicher, wieder andere fördern Balkonkraftwerke mit Pauschalbeträgen. Auch Stadtwerke legen immer wieder eigene Programme auf.
Diese Programme haben zwei Eigenheiten, die Sie kennen sollten. Erstens sind die Fördertöpfe oft begrenzt und schnell ausgeschöpft, ein Programm kann innerhalb weniger Wochen geschlossen werden. Zweitens verlangen fast alle kommunalen Programme, dass der Antrag vor der Beauftragung gestellt wird. Wer erst bestellt und dann nach Zuschüssen sucht, geht in der Regel leer aus.
Es lohnt sich deshalb, vor der Auftragsvergabe gezielt zu prüfen, welche Programme an Ihrem Wohnort aktuell verfügbar sind. Eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten in Ihrer Region finden Sie auf unseren Städteseiten.
Photovoltaik und Wärmepumpe: die Kombination mit dem größten Förderpotenzial
Die spannendste Förderperspektive entsteht, wenn Sie die Photovoltaikanlage nicht isoliert betrachten, sondern als Teil einer energetischen Gesamtstrategie. Das beste Beispiel ist die Kombination mit einer Wärmepumpe: Die Anlage liefert günstigen Strom, die Wärmepumpe macht daraus Heizwärme, und der Eigenverbrauchsanteil Ihres Solarstroms steigt deutlich, was die Wirtschaftlichkeit beider Investitionen verbessert.
Der entscheidende Punkt für Ihre Förderplanung: Während die Photovoltaikanlage keinen Bundeszuschuss erhält, wird der Heizungstausch großzügig gefördert. Über die KfW Heizungsförderung gibt es für den Einbau einer Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit dem Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch alter fossiler Heizungen und dem Einkommensbonus für Selbstnutzer mit niedrigerem Einkommen sind insgesamt bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich, bei geringem Einkommen sogar bis zu 80 Prozent. Für die erste Wohneinheit ergibt das einen Zuschuss von bis zu 22.400 Euro.
Wer ohnehin beides plant, sollte die Reihenfolge und die Anträge sauber koordinieren, denn der Antrag auf die Heizungsförderung muss vor dem Vorhabensbeginn gestellt werden, und der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung. Genau an dieser Stelle kommen unsere Energieeffizienz-Experten ins Spiel: Bei sofort-foerderung.de kümmern wir uns um den gesamten Förderprozess für Ihre Wärmepumpe, von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Bestätigung zum Antrag bis zur Begleitung durch die Antragstellung im KfW Portal und den Nachweisen nach der Umsetzung.
Auch ein individueller Sanierungsfahrplan kann in dieser Konstellation sinnvoll sein: Er ordnet Photovoltaik, Heizung und Maßnahmen an der Gebäudehülle in eine sinnvolle Reihenfolge und schaltet für BAFA geförderte Einzelmaßnahmen wie Fenster oder Dämmung zusätzliche Fördervorteile frei. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zum individuellen Sanierungsfahrplan.
Schritt für Schritt zur geförderten Photovoltaikanlage
Damit Sie alle Förderbausteine mitnehmen, empfiehlt sich diese Reihenfolge:
1. Bedarf klären und Angebote einholen. Lassen Sie sich von Fachbetrieben Angebote erstellen, die zu Ihrem Stromverbrauch und Ihrer Dachfläche passen. Achten Sie darauf, dass der Mehrwertsteuersatz von null Prozent im Angebot korrekt ausgewiesen ist.
2. Regionale Förderprogramme prüfen und beantragen. Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob Ihr Bundesland, Ihre Stadt oder Ihre Stadtwerke Zuschüsse für Anlage, Speicher oder Balkonkraftwerk zahlen, und stellen Sie diese Anträge vor der Auftragsvergabe.
3. Finanzierung festlegen. Falls Sie den KfW Kredit 270 nutzen möchten, beantragen Sie ihn über Ihre Hausbank, ebenfalls bevor Sie den Auftrag erteilen.
4. Anlage beauftragen und installieren lassen. Nach der Installation meldet der Fachbetrieb die Anlage beim Netzbetreiber an. Zusätzlich müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren, dafür bleibt nach der Inbetriebnahme ein Monat Zeit.
5. Einspeisevergütung erhalten. Nach Anmeldung und Registrierung zahlt der Netzbetreiber die Vergütung für Ihren eingespeisten Strom, zum Satz, der bei Ihrer Inbetriebnahme galt, garantiert für 20 Jahre.
6. Weitere Sanierungsschritte mitdenken. Wenn im Zuge der Photovoltaikanlage auch eine Wärmepumpe, neue Fenster oder eine Dämmung anstehen, prüfen wir bei sofort-foerderung.de kostenfrei, welche Zuschüsse für diese Maßnahmen möglich sind, und übernehmen bei BAFA Maßnahmen den kompletten Antrag. Wichtig ist nur, dass der Förderantrag jeweils vor der Beauftragung dieser Maßnahmen gestellt wird.
Typische Fehler bei der Photovoltaik Förderung und wie Sie diese vermeiden
Erst beauftragen, dann nach Förderung suchen. Der häufigste und teuerste Fehler. Kommunale Zuschussprogramme und der KfW Kredit 270 setzen fast immer voraus, dass der Antrag vor der verbindlichen Bestellung gestellt wird. Prüfen Sie die Fördermöglichkeiten deshalb, bevor Sie unterschreiben.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister vergessen. Ohne die fristgerechte Registrierung bei der Bundesnetzagentur riskieren Sie den vorübergehenden Verlust der Einspeisevergütung. Tragen Sie die Anlage direkt nach der Inbetriebnahme ein.
Volleinspeisung ohne Rechnung wählen. Der höhere Vergütungssatz der Volleinspeisung klingt attraktiv, rechnet sich für Eigenheimbesitzer mit nennenswertem Stromverbrauch aber selten, weil der Eigenverbrauch deutlich mehr wert ist als die Vergütung. Lassen Sie beide Varianten für Ihren Verbrauch durchrechnen.
Die Anlage isoliert planen. Wer Photovoltaik, Wärmepumpe und Gebäudehülle getrennt voneinander angeht, verschenkt Fördergeld und Synergien. Besonders ärgerlich wird es, wenn die Wärmepumpe schon beauftragt ist, bevor der Förderantrag gestellt wurde, dann entfällt der Zuschuss von bis zu 70 Prozent komplett. Viele Förderanträge scheitern nicht an der Förderfähigkeit, sondern an solchen vermeidbaren formalen Fehlern. Unsere Energieeffizienz-Experten fangen diese Fehler ab, bevor sie Geld kosten.
Auslaufende Programme unterschätzen. Regionale Fördertöpfe sind schnell leer, und die Einspeisevergütung sinkt planmäßig weiter. Wer ein konkretes Vorhaben hat, sollte es nicht auf die lange Bank schieben.
Einschätzung aus der Praxis
„Bei der Photovoltaik erlebe ich zwei Extreme: Die einen warten seit Jahren auf den großen Zuschuss, den es für die Anlage selbst nie gab, die anderen bestellen sofort und verschenken die kommunalen Programme und die Heizungsförderung, die es sehr wohl gibt. Der wirtschaftlich beste Weg liegt fast immer in der Kombination. Wer die Solaranlage mit dem Heizungstausch zusammen denkt und die Anträge in der richtigen Reihenfolge stellt, holt aus demselben Budget mehrere tausend Euro mehr heraus."
Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte
Aus fachlicher Sicht ist die Photovoltaik Förderung heute weniger ein Zuschussthema als ein Planungsthema. Die Wirtschaftlichkeit entsteht aus dem Zusammenspiel von Eigenverbrauch, Steuerbefreiungen und garantierter Vergütung, und sie steigt spürbar, wenn ein großer Stromverbraucher wie eine Wärmepumpe dazukommt. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge der Anträge, nicht die Suche nach einem einzelnen Förderprogramm.
Fazit: Photovoltaik Förderung richtig nutzen
Die Photovoltaik Förderung funktioniert anders als die Förderung klassischer Sanierungsmaßnahmen: Statt eines Investitionszuschusses erhalten Sie eine 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung, null Prozent Mehrwertsteuer beim Kauf, steuerfreie Einnahmen und Zugang zum zinsgünstigen KfW Kredit 270. Echte Zuschüsse gibt es auf regionaler Ebene, dort allerdings nur, wenn der Antrag vor der Beauftragung gestellt wird.
Das größte Potenzial steckt in der Gesamtbetrachtung: Wer die Photovoltaikanlage mit einer Wärmepumpe oder weiteren Sanierungsmaßnahmen kombiniert, erschließt sich zusätzlich die Zuschüsse von KfW und BAFA, die für die Anlage allein nicht zur Verfügung stehen. Beachten Sie dabei, dass Förderbedingungen sich ändern können und eine individuelle Prüfung immer der sicherste Weg ist.
Genau dabei unterstützen wir Sie: sofort-foerderung.de prüft kostenfrei, welche Förderung für Ihr Sanierungsvorhaben möglich ist, übernimmt bei BAFA Maßnahmen den kompletten Antrag und begleitet Sie bei der KfW Heizungsförderung durch den gesamten Prozess, mit einem Energieeffizienz-Experten an Ihrer Seite.
Häufige Fragen zur Photovoltaik Förderung
Gibt es noch eine Förderung für Solaranlagen?
Ja, allerdings nicht als bundesweiter Zuschuss auf den Kaufpreis. Die Förderung besteht aus der Einspeisevergütung für 20 Jahre, dem Mehrwertsteuersatz von null Prozent, der Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 Kilowattpeak und dem KfW Kredit 270. Dazu kommen je nach Wohnort regionale Zuschussprogramme von Ländern, Kommunen und Stadtwerken.
Zahlt das BAFA einen Zuschuss für Photovoltaik?
Nein. Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, also Fenster, Türen, Dach, Fassade und Kellerdecke. Photovoltaikanlagen gehören nicht dazu. Auch die KfW zahlt für die Anlage selbst keinen Zuschuss, sondern bietet einen Förderkredit an. Zuschüsse für Photovoltaik gibt es ausschließlich über regionale und kommunale Programme.
Wird ein Batteriespeicher gefördert?
Für den Speicher gilt derselbe Rahmen wie für die Anlage: null Prozent Mehrwertsteuer bei gemeinsamer Installation mit der Photovoltaikanlage und Finanzierung über den KfW Kredit 270. Direkte Zuschüsse für Speicher gibt es in einigen Bundesländern und Kommunen, die Programme wechseln jedoch häufig. Prüfen Sie das Angebot an Ihrem Wohnort vor der Bestellung.
Gibt es eine Förderung für Balkonkraftwerke?
Steckerfertige Balkonkraftwerke profitieren ebenfalls vom Mehrwertsteuersatz von null Prozent. Einige Städte und Gemeinden zahlen zusätzlich Pauschalzuschüsse, oft zwischen 50 und wenigen hundert Euro. Da diese Programme lokal sehr unterschiedlich sind und schnell ausgeschöpft sein können, lohnt der Blick auf die Fördermöglichkeiten in Ihrer Stadt, bevor Sie kaufen.
Kann ich für die Photovoltaikanlage den Steuerbonus für Sanierungen nutzen?
Nein, der Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG gilt nur für energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder Heizungserneuerung, nicht für Photovoltaikanlagen. Für die Anlage übernehmen die Mehrwertsteuerbefreiung und die Einkommensteuerfreiheit der Einspeiseerlöse die steuerliche Entlastung.
Was passiert mit der Einspeisevergütung nach 20 Jahren?
Nach Ablauf der 20 Jahre endet der gesetzliche Vergütungsanspruch zum ursprünglichen Satz. Die Anlage produziert aber in aller Regel weiter zuverlässig Strom. Betreiber können den Strom dann weiterhin einspeisen und erhalten dafür eine geringere Vergütung auf Marktwertbasis, oder sie maximieren den Eigenverbrauch, etwa in Kombination mit einem Speicher oder einer Wärmepumpe.
Lohnt sich Photovoltaik trotz sinkender Einspeisevergütung noch?
In den meisten Fällen ja, denn die Wirtschaftlichkeit hängt heute vor allem vom Eigenverbrauch ab. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom, der ein Vielfaches der Einspeisevergütung kostet. Sinkende Anlagenpreise, die Steuerbefreiungen und ein hoher Eigenverbrauchsanteil, zum Beispiel durch eine Wärmepumpe, sorgen dafür, dass sich viele Anlagen weiterhin innerhalb überschaubarer Zeiträume amortisieren.
Ich plane Photovoltaik zusammen mit einer Wärmepumpe. Was muss ich bei der Förderung beachten?
Die wichtigste Regel: Der Antrag auf die KfW Heizungsförderung muss vor dem Beginn des Heizungstauschs gestellt werden, und Ihr Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung. Die Photovoltaikanlage selbst können Sie davon unabhängig umsetzen. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen Ihre geplante Kombination kostenfrei und begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess für die Wärmepumpe, damit kein Zuschuss verloren geht.
Fördermittel einfach und sicher beantragen
Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.
Genau dabei unterstützen wir Sie.
Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess, von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.
Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.
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