Förderung für außenliegenden Sonnenschutz: So sichern Sie sich den BAFA Zuschuss für Rollläden und Raffstores

Immer heißere Sommer machen den Hitzeschutz zur echten Sanierungsaufgabe. Wer Wohnräume vor Überhitzung schützen will, denkt schnell an Rollläden, Raffstores oder Markisen. Was viele Eigentümer nicht wissen: Für außenliegenden Sonnenschutz gibt es eine staatliche Förderung. Der sommerliche Wärmeschutz ist eine eigenständige förderfähige Maßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG.
Gleichzeitig ist kaum eine Förderung so unbekannt wie diese. Während Zuschüsse für neue Fenster oder die Dachdämmung vielen Eigentümern ein Begriff sind, wird der Sonnenschutz oft übersehen oder aus eigener Tasche bezahlt, obwohl ein Zuschuss von 15 Prozent möglich gewesen wäre.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rollläden und Sonnenschutzsysteme förderfähig sind, welche technischen Voraussetzungen gelten, wie hoch der Zuschuss ausfällt und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft. Außerdem zeigen wir Ihnen die typischen Fehler, an denen Anträge in der Praxis scheitern.
Inhaltsverzeichnis

Kurz erklärt: Förderung für Rollläden und Sonnenschutz
Der Ersatz oder erstmalige Einbau außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen ist als Maßnahme zum sommerlichen Wärmeschutz über die BEG förderfähig.
Zuständig ist das BAFA, der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
In Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan ist unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher iSFP Bonus möglich.
Förderfähig sind zum Beispiel Rollläden, Raffstores und Fenstermarkisen mit optimierter Tageslichtversorgung, etwa über eine strahlungsabhängige Steuerung.
Voraussetzung ist unter anderem der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 sowie die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Warum der Staat sommerlichen Wärmeschutz fördert
Energetische Sanierung wird meist mit dem Winter verbunden: dichte Fenster, gedämmte Dächer, effiziente Heizungen. Doch Gebäude müssen zunehmend auch im Sommer funktionieren. Überhitzte Räume mindern die Wohnqualität, stören den Schlaf und treiben im schlimmsten Fall den Stromverbrauch nach oben, wenn Klimageräte nachgerüstet werden.
Genau hier setzt die Förderung an. Ein wirksamer außenliegender Sonnenschutz hält die Sonnenstrahlung ab, bevor sie durch die Verglasung in den Raum gelangt. Das ist physikalisch deutlich effektiver als jeder innenliegende Vorhang oder jedes Plissee, denn einmal eingedrungene Wärme lässt sich kaum noch abführen. Der Gesetzgeber behandelt den sommerlichen Wärmeschutz deshalb als vollwertige Maßnahme an der Gebäudehülle, gleichrangig mit Fenstertausch oder Dämmung.
Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Die Investition in neue Rollläden oder Raffstores ist nicht nur eine Komfortentscheidung, sondern eine förderfähige energetische Maßnahme. Ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, prüfen die Experten von sofort-foerderung.de im Rahmen der Antragstellung, bevor der Antrag beim BAFA eingereicht wird.
Diese Rollläden und Sonnenschutzsysteme sind förderfähig
Gefördert wird der Ersatz oder der erstmalige Einbau außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Hinter dieser Formulierung aus der Förderrichtlinie stecken konkrete Systeme:
System | Förderfähig | Hinweis |
Rollläden | Ja | Außenliegend, mit optimierter Tageslichtversorgung |
Raffstores und Außenjalousien | Ja | Lamellen ermöglichen Lichtlenkung bei gleichzeitiger Verschattung |
Textilscreens | Ja | Außenliegend an der Fassade |
Fenstermarkisen | Ja | Direkt an der Gebäudehülle montiert |
Innenliegende Rollos, Plissees, Vorhänge | Nein | Kein außenliegender Sonnenschutz |
Entscheidend ist das Kriterium der optimierten Tageslichtversorgung. Die Förderrichtlinie nennt hier beispielhaft Lichtlenksysteme oder eine strahlungsabhängige Steuerung. In der Praxis heißt das: Ein einfacher Rollladen mit Gurtzug erfüllt die Anforderungen in der Regel nicht. Systeme mit automatischer, sensorgesteuerter Bedienung, die auf die Sonneneinstrahlung reagieren, oder Lamellensysteme, die Tageslicht in den Raum lenken, sind dagegen förderfähig.
Ein häufig übersehener Zusammenhang: Auch Sonnenschutzverglasung kann im Rahmen eines Fenstertauschs gefördert werden. Wenn Sie ohnehin über neue Fenster nachdenken, lohnt es sich, beide Maßnahmen zusammen zu planen. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur BAFA Förderung für Fenster.
Voraussetzungen für die BAFA Förderung
Damit das BAFA den Zuschuss bewilligt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
Bestandsgebäude: Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige. Neubauten sind über diese Förderung nicht abgedeckt.
Nachweis nach DIN 4108-2: Für die Räume, in denen der Sonnenschutz eingebaut wird, muss der sommerliche Wärmeschutz nach DIN 4108-2 nachgewiesen werden. Diesen rechnerischen Nachweis erstellt ein Energieeffizienz-Experte. Er stellt sicher, dass die Maßnahme tatsächlich wirksam gegen Überhitzung ist.
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten: Wie bei allen BAFA Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben. Er erstellt die technische Projektbeschreibung, die dem Antrag zugrunde liegt. Bei sofort-foerderung.de ist dieser Schritt fester Bestandteil des Services.
Fachunternehmen: Die Montage muss durch ein Fachunternehmen erfolgen, das die fachgerechte Ausführung bestätigt. Eigenleistungen sind bei dieser Maßnahme nicht förderfähig.
Mindestinvestition: Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 300 Euro brutto betragen. Diese Hürde ist bei Sonnenschutzprojekten praktisch immer erfüllt.
Antrag vor Maßnahmenbeginn: Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb darf bereits geschlossen sein, muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten. Eine passende Vertragsvorlage finden Sie in unserem kostenlosen Downloadbereich.
Höhe der Förderung: Das können Sie erhalten
Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Dazu zählen nicht nur die Sonnenschutzsysteme selbst, sondern auch die notwendigen Umfeldmaßnahmen wie Montage, Elektroanschluss der Steuerung oder erforderliche Anpassungsarbeiten.
Pro Kalenderjahr können für die erste Wohneinheit bis zu 30.000 Euro an förderfähigen Kosten angesetzt werden. Bei 15 Prozent Förderung entspricht das einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro. Ein realistisches Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus mit automatisierten Raffstores für 12.000 Euro erhalten Sie 1.800 Euro vom Staat zurück.
Liegt für Ihr Gebäude ein individueller Sanierungsfahrplan vor, kann zusätzlich der iSFP Bonus von 5 Prozent greifen. Dieser gilt allerdings nur, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 Euro erreicht, und auch dann nur für den Kostenanteil oberhalb dieser Grenze. Bei einem reinen Sonnenschutzprojekt wird diese Schwelle selten erreicht. Interessant wird der Bonus, wenn Sie den Sonnenschutz mit weiteren Maßnahmen kombinieren, etwa einem Fenstertausch im selben Antrag. Zusätzlich verdoppelt ein iSFP die jährliche Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit auf 60.000 Euro. Was der Sanierungsfahrplan darüber hinaus leistet, erfahren Sie auf unserer Seite zum individuellen Sanierungsfahrplan.
Auch die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten wird separat mit 50 Prozent bezuschusst, mit einer eigenen Obergrenze, die nicht auf die Höchstgrenze der Maßnahme angerechnet wird.
Wichtig zu wissen: Förderbedingungen können sich ändern. Ob und in welcher Höhe Ihr konkretes Vorhaben förderfähig ist, sollte immer individuell geprüft werden, bevor Sie Verträge unterschreiben oder Arbeiten beauftragen.
Schritt für Schritt zum Zuschuss für Ihre Rollläden
Der Weg zur Förderung folgt einem klaren Ablauf, bei dem sofort-foerderung.de den gesamten Förderprozess übernimmt:
Angebote einholen: Sie holen ein oder mehrere Angebote von Fachbetrieben für Ihre Sonnenschutzmaßnahme ein. Achten Sie darauf, dass das Angebot die Systeme und die Steuerung konkret beschreibt.
Formular ausfüllen und Angebote hochladen: Über sofort-foerderung.de laden Sie Ihre Angebote hoch und beantworten wenige Fragen zu Ihrem Gebäude.
Prüfung der Förderfähigkeit: Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen, ob Ihr Vorhaben die Anforderungen grundsätzlich erfüllt, einschließlich der technischen Kriterien für den sommerlichen Wärmeschutz.
Antragstellung in Vollmacht: Mit Ihrer Vollmacht werden die Antragsunterlagen innerhalb von 24 Stunden erstellt und der Förderantrag beim BAFA gestellt, inklusive der technischen Projektbeschreibung durch den Energieeffizienz-Experten.
Vertrag mit Bedingung: Der Vertrag mit Ihrem Fachbetrieb enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung. So gehen Sie kein Risiko ein, falls die Förderung wider Erwarten nicht bewilligt wird.
Umsetzung: Nach der Antragstellung dürfen die Arbeiten auf eigenes Risiko beginnen. Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet die Bewilligung ab.
Nachweise und Auszahlung: Nach Abschluss der Arbeiten werden die erforderlichen Nachweise erstellt und beim BAFA eingereicht. Anschließend wird der Zuschuss ausgezahlt.
Sie müssen sich also weder mit dem BAFA Portal noch mit technischen Projektbeschreibungen oder Verwendungsnachweisen beschäftigen. Genau diese Schritte sind es, an denen Anträge in Eigenregie häufig scheitern.
Typische Fehler und wie Sie diese vermeiden
Fehler 1: Zuerst beauftragen, dann beantragen. Der häufigste und teuerste Fehler. Wer die Rollläden montieren lässt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Förderanspruch vollständig. Stellen Sie den Antrag immer vor Maßnahmenbeginn.
Fehler 2: Vertrag ohne Förderbedingung. Ein Vertrag darf bei Antragstellung vorliegen, muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Fehlt diese Klausel, wertet das BAFA den Vertrag unter Umständen als vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Nutzen Sie unsere kostenlose Vertragsvorlage aus dem Downloadbereich.
Fehler 3: Nicht förderfähige Systeme wählen. Innenliegende Rollos oder einfache manuelle Rollläden ohne optimierte Tageslichtversorgung erfüllen die technischen Anforderungen nicht. Klären Sie vor der Bestellung, ob das gewählte System die Kriterien der Förderrichtlinie erfüllt.
Fehler 4: Den Nachweis nach DIN 4108-2 unterschätzen. Der rechnerische Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist Fördervoraussetzung und gehört in die Hände eines Energieeffizienz-Experten. Ohne ihn gibt es keine Bewilligung.
Fehler 5: Kombinationspotenzial verschenken. Wer Sonnenschutz und Fenstertausch getrennt und in verschiedenen Jahren plant, verschenkt unter Umständen den iSFP Bonus und die Verdoppelung der Höchstgrenzen. Eine gemeinsame Planung kann mehrere tausend Euro Unterschied machen.
Viele Förderanträge scheitern nicht an der Förderfähigkeit der Maßnahme, sondern an vermeidbaren formalen Fehlern. Genau deshalb übernimmt sofort-foerderung.de den kompletten Prozess von der Prüfung bis zur Auszahlung.
Einschätzung aus der Praxis
Der sommerliche Wärmeschutz ist aus fachlicher Sicht eine der am meisten unterschätzten Fördermaßnahmen. Die Investitionssummen sind überschaubar, der Wohnkomfortgewinn ist sofort spürbar, und die Förderquote von 15 Prozent entspricht der von Fenstern oder Dämmung. Dass die Maßnahme so selten beantragt wird, liegt vor allem daran, dass weder Eigentümer noch viele Fachbetriebe sie auf dem Schirm haben.
Expertenwissen
„In der Beratung erlebe ich regelmäßig, dass Eigentümer Rollläden oder Raffstores längst beauftragt haben, bevor sie von der Förderung erfahren. Dann ist der Zuschuss unwiederbringlich verloren. Mein Rat: Den Sonnenschutz immer als energetische Maßnahme denken und vor der Beauftragung prüfen lassen, ob das System die technischen Anforderungen erfüllt. Besonders lohnend ist die Kombination mit einem Fenstertausch, weil sich dann Nachweis, Antrag und gegebenenfalls der iSFP Bonus bündeln lassen."
Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte
Fazit
Rollläden, Raffstores und andere außenliegende Sonnenschutzsysteme sind förderfähig, wenn sie die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz erfüllen. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, bei geschickter Kombination mit weiteren Maßnahmen und einem individuellen Sanierungsfahrplan ist mehr möglich. Entscheidend sind drei Dinge: ein förderfähiges System mit optimierter Tageslichtversorgung, der Nachweis nach DIN 4108-2 durch einen Energieeffizienz-Experten und der Antrag vor Maßnahmenbeginn.
Wenn Sie neue Rollläden oder einen anderen Sonnenschutz planen, prüfen die Experten von sofort-foerderung.de, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, und übernehmen anschließend den gesamten Förderprozess bis zur Auszahlung. Sie kümmern sich um Ihr Zuhause, wir uns um Ihre Förderung.
Häufige Fragen zur Förderung von Rollläden
Sind elektrische Rollläden automatisch förderfähig?
Nein, ein elektrischer Antrieb allein reicht nicht. Die Förderrichtlinie verlangt eine optimierte Tageslichtversorgung, zum Beispiel über eine strahlungsabhängige Steuerung, die den Sonnenschutz sensorgesteuert an die Einstrahlung anpasst, oder über Lichtlenksysteme wie Lamellen. Ein per Schalter bedienter Rollladen ohne solche Funktionen erfüllt die Anforderungen in der Regel nicht. Beim Angebot des Fachbetriebs sollte die Steuerungstechnik deshalb ausdrücklich beschrieben sein.
Kann ich Rollläden auch ohne Fenstertausch fördern lassen?
Ja, der sommerliche Wärmeschutz ist eine eigenständige Maßnahme. Sie können außenliegenden Sonnenschutz an bestehenden Fenstern nachrüsten und dafür den Zuschuss erhalten, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein gleichzeitiger Fenstertausch ist keine Bedingung, kann aber wirtschaftlich sinnvoll sein, weil sich beide Maßnahmen in einem Antrag bündeln lassen.
Werden Markisen für die Terrasse gefördert?
Gefördert wird Sonnenschutz, der der Verschattung von Aufenthaltsräumen dient und an der thermischen Gebäudehülle (also an Verglasungen beheizter Räume) montiert ist, etwa Fenstermarkisen. Eine freistehende Pergola oder eine Markise, die ausschließlich den Sitzplatz im Garten beschattet, zählt nicht dazu. Im Einzelfall kommt es auf die konkrete Einbausituation an, die im Rahmen der Förderprüfung bewertet wird.
Was kostet der Nachweis nach DIN 4108-2 und wer erstellt ihn?
Den Nachweis erstellt ein Energieeffizienz-Experte im Rahmen der Fachplanung. Die Kosten hängen vom Umfang des Projekts ab, werden aber selbst mit 50 Prozent gefördert, über eine eigene Obergrenze, die nicht auf die Höchstgrenze Ihrer Maßnahme angerechnet wird. Bei sofort-foerderung.de ist die Erstellung der technischen Projektbeschreibung Bestandteil des Services.
Kann ich statt der Förderung den Steuerbonus nutzen?
Ja, energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim können alternativ über den Steuerbonus für Sanierungen abgesetzt werden, mit 20 Prozent verteilt über drei Jahre. Es gilt aber ein striktes Entweder-oder pro Maßnahme: Wer den BAFA Zuschuss erhält, kann dieselben Kosten nicht zusätzlich steuerlich geltend machen. In den meisten Fällen ist der direkte Zuschuss attraktiver, weil er sofort wirkt und sich mit dem iSFP Bonus kombinieren lässt.
Sind Mieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt?
Ja, antragsberechtigt sind neben Eigentümern und Vermietern auch Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter und Pächter mit Zustimmung des Eigentümers. Gerade bei Eigentumswohnungen sollte die Maßnahme früh mit der Gemeinschaft abgestimmt werden, wenn sie die Fassade betrifft.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung des Zuschusses?
Die Auszahlung erfolgt nicht direkt nach der Bewilligung, sondern nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Nachweise beim BAFA. Vom Antrag bis zur Auszahlung vergehen je nach Projektdauer und Bearbeitungszeit mehrere Monate. Der Bewilligungszeitraum für die Umsetzung ist großzügig bemessen, Sie haben also ausreichend Zeit für die Ausführung.
Fördermittel einfach und sicher beantragen
Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.
Genau dabei unterstützen wir Sie.
Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess, von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.
Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.
+49 821 508 996 49





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