Förderung für Ihre energetische Sanierung: einfach online beantragen
Bis zu 32.900 Euro Zuschuss für Heizung, Fenster, Haustür, Dach und Fassade für die erste Wohneinheit. Wir prüfen kostenfrei, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, erstellen Ihre Antragsunterlagen innerhalb von 24 Stunden und begleiten Sie bis zur Auszahlung Ihrer Förderung.

Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?
Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.
Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.
Was wird bei einer energetischen Sanierung gefördert?
15 Prozent Zuschuss auf bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 10.500 Euro Zuschuss für die erste Wohneinheit.
Fenster und Haustüren
BAFA Zuschuss, wir übernehmen den kompletten Antrag
15 Prozent Zuschuss auf bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 10.500 Euro Zuschuss für die erste Wohneinheit.
Dachsanierung
BAFA Zuschuss, wir übernehmen den kompletten Antrag
15 Prozent Zuschuss auf bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 10.500 Euro Zuschuss für die erste Wohneinheit.
Fassadendämmung
BAFA Zuschuss, wir übernehmen den kompletten Antrag
30 Prozent Grundförderung plus Boni: Je nach Einkommen und Alter der bisherigen Heizung sind bis zu 70 Prozent möglich, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent. Maximal 22.400 Euro Zuschuss für die erste Wohneinheit.
Heizung und Wärmepumpe
KfW Zuschuss, wir begleiten Sie durch den Antrag
Höchstbeträge einschließlich iSFP Bonus, Voraussetzung ist ein individueller Sanierungsfahrplan. Ohne iSFP gelten 30.000 Euro Kostengrenze und bis zu 4.500 Euro Zuschuss für die erste Wohneinheit.
So beantragen Sie Ihre Förderung in vier Schritten
1
Vorhaben wählen
2
Formular ausfüllen
3
Prüfung und Einreichung
4
Förderung erhalten
1. Vorhaben wählen
Sie wählen Ihre Maßnahme aus und beantworten online wenige Fragen zu Ihrem Gebäude und Ihrem Vorhaben. Das dauert keine zehn Minuten.
2. Prüfung durch den Energieeffizienz-Experten
Wir prüfen Ihre Angaben und die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens. Ihre Antragsunterlagen erstellen wir innerhalb von 24 Stunden.
3. Antrag einreichen
Bei BAFA Maßnahmen wie Fenstern, Dach oder Fassade reichen wir Ihren Antrag mit Vollmacht komplett für Sie ein. Bei der KfW Heizungsförderung erstellen wir die Bestätigung zum Antrag und begleiten Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung im KfW Portal. Der Energieeffizienz-Experte ist dabei immer eingebunden.
4. Förderung erhalten
Nach der Umsetzung erstellen wir die erforderlichen Nachweise, damit Ihr Zuschuss ausgezahlt wird.
Wichtig: Der Förderantrag muss vor dem Beginn Ihres Vorhabens gestellt werden. Ihr Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht dafür eine aufschiebende oder auflösende Bedingung. Nach der Antragstellung dürfen Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen, Sie müssen also nicht auf die Förderzusage warten.

Warum sofort-foerderung.de?
Förderanträge scheitern selten an der Förderfähigkeit, sondern an Formfehlern, verpassten Fristen und Verträgen ohne die erforderliche Bedingung. Genau dafür gibt es uns: Sie erledigen Ihren Antrag komplett online, ohne Termine vor Ort und ohne Behördendeutsch. Hinter jedem Antrag steht ein dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte, und statt eines prozentualen Honorars zahlen Sie einen festen Preis, unabhängig von der Höhe Ihres Zuschusses.
"In der Praxis sehe ich immer wieder, dass Eigentümer auf vier oder sogar fünfstellige Zuschüsse verzichten, weil ihnen der Antrag zu kompliziert erscheint oder der Vertrag schon unterschrieben ist, bevor jemand an die Förderung denkt. Genau diese Fehler fangen wir ab, bevor sie Geld kosten."
Armin Sukalic, B. Eng., dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte

Transparente Preise für Ihren Förderantrag
Komplette Übernahme Ihres Antrags: Prüfung der Förderkriterien, Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB), Einreichung mit Vollmacht und Technischer Projektnachweis (TPN) nach der Umsetzung.
BAFA Antragsservice
(Fenster, Dach, Fassade)
598 Euro, davon erhalten Sie 50 Prozent (299 Euro) über die staatliche Förderung der Antragskosten zurück.
Effektiv zahlen Sie 299 Euro, und das erst, wenn Ihre Förderung genehmigt ist.
KfW Heizungsförderung (und Wärmepumpen)
Begleitung durch den gesamten Prozess: Prüfung Ihres Vorhabens, Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA), Unterstützung bei der Antragstellung im KfW Portal und Bestätigung nach Durchführung (BnD) zum Abschluss.
Unsere Energieeffizienz-Experten sind durchgehend mit eingebunden.
598 Euro fester Preis, zahlbar bei Beauftragung.
In beiden Fällen fallen keine weiteren Kosten an, die Begleitung bis zur Auszahlung ist enthalten.
Mehr Zuschuss mit dem individuellen Sanierungsfahrplan
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) lohnt sich bei größeren Vorhaben gleich doppelt: Die Grenze der förderfähigen Kosten verdoppelt sich für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro, und für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro steigt der Fördersatz von 15 auf 20 Prozent. So werden aus höchstens 4.500 Euro Zuschuss bis zu 10.500 Euro.
Voraussetzung ist, dass Ihre Maßnahme Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist, das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 Euro beträgt und die Umsetzung innerhalb von 15 Jahren erfolgt. Für die KfW Heizungsförderung gilt der Bonus nicht.

Beispielrechnung
Position | Ohne iSFP | Mit iSFP Bonus |
|---|---|---|
Gesamtkosten der Sanierung | 40.000,00 € | 40.000,00 € |
Förderfähige Kosten | 30.000,00 € | 40.000,00 € |
Zuschuss auf die ersten 30.000 € (15 Prozent) | 4.500,00 € | 4.500,00 € |
Zuschuss auf den Anteil darüber (20 Prozent) | entfällt | 2.000,00 € |
Zuschuss gesamt | 4.500,00 € | 6.500,00 € |
Zuschüsse für Fenster mit Sicherheit
Ihre Zufriedenheit und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle

Geprüfte Qualität
Jeder Antrag läuft über einen dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten

14 Tage Widerrufsrecht
Sie können Ihre Beauftragung innerhalb von 14 Tagen problemlos widerrufen
Zahlung nur bei Förderzusage

Sie zahlen unseren Antragservice nur dann, wenn Ihre Förderung bewilligt wurde
Das sagen unsere Kunden
S. Thüringer
"Herr Sukalic ist echt der perfekte Mann wenn es um Förderungen geht. Er hat uns sehr gut Beraten und alles zu unsere vollständigen Zufriedenheit erledigt, er war immer erreichbar bei Nachfragen und hat sich wirklich um alles gekümmert. Wir sagen Danke und weiter so !!!"
C. Panck
"Wer sich schon einmal selbst an KfW- oder BAFA-Anträge gewagt hat, weiß, wie kompliziert das sein kann. Hier wird man Schritt für Schritt begleitet. Besonders die schnelle und unkomplizierte Abwicklung der Unterlagen hat mich beeindruckt. Wer seine Förderung ohne Fehler und Stress erhalten möchte, sollte sich hier melden. Sehr empfehlenswert."
R. Fischer
"Die Förderung meiner Wärmepumpe wurde über Herrn Sukalic abgewickelt. Sämtliche Unterlagen für die Förderung habe ich sehr schnell zugesandt bekommen. Besonders hervorzuheben ist der günstige Preis; bei anderen Energieberatern hätte ich deutlich mehr bezahlt. Ich war mit dem Service voll zufrieden und würde Herrn Sukalic sofort weiterempfehlen."
Förderrichtlinien 2026: alle Änderungen seit der BEG-Reform
Seit dem 21. Juli 2026 gilt die reformierte Förderrichtlinie für energetische Sanierungen. Was sich dadurch für Ihre Maßnahme ändert, halten wir fortlaufend aktuell fest: von den neuen Boni über die geltenden Höchstbeträge bis zu den technischen Anforderungen. Hier finden Sie den jeweils aktuellen Stand für Ihre Förderung:
FAQ
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