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Klimageschwindigkeitsbonus: Wer ihn bekommt und warum sich Warten nicht lohnt

Autorenbild: sofort-foerderung.de
sofort-foerderung.de
vor 7 Tagen
9 Min. Lesezeit

Wer seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Heizung tauscht, kann über die staatliche Heizungsförderung deutlich mehr als die Grundförderung erhalten. Einer der wichtigsten Bausteine ist der Klimageschwindigkeitsbonus: Er belohnt Eigentümer, die ihre funktionierende fossile Heizung nicht bis zum Defekt weiterlaufen lassen, sondern frühzeitig austauschen.


Das Besondere an diesem Bonus: Er ist bewusst auf Zeit angelegt. Aktuell beträgt er 16 Prozent, doch er sinkt in festen Stufen und läuft in wenigen Jahren komplett aus. Jedes verstrichene Halbjahr kann damit bares Geld kosten.


In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus gelten, welche alten Heizungen zum Bonus berechtigen, wie sich der Zuschuss mit anderen Boni kombinieren lässt und wie Sie sich die aktuellen Konditionen rechtzeitig sichern.


Inhaltsverzeichnis


Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch: neue Wärmepumpe ersetzt alte Ölheizung an einem Einfamilienhaus
Symbolbild, KI-generiert


Kurz erklärt: der Klimageschwindigkeitsbonus im Überblick


  • Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein Zuschlag zur staatlichen Heizungsförderung der KfW und beträgt aktuell 16 Prozent zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent.

  • Er gilt nur für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen.

  • Voraussetzung ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.

  • Der Bonus sinkt schrittweise: ab Februar 2027 auf 12 Prozent, ab August 2027 auf 8 Prozent, ab Februar 2028 auf 4 Prozent. Ab August 2028 entfällt er vollständig.

  • Zusammen mit der Grundförderung und dem Einkommensbonus sind bis zu 70 Prozent Förderung möglich, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent.




Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus und wer bekommt ihn?


Der Klimageschwindigkeitsbonus ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude und wird über die KfW im Rahmen der Heizungsförderung gewährt. Der Name ist Programm: Der Staat honoriert Geschwindigkeit beim Abschied von fossilen Heizungen. Wer nicht wartet, bis die alte Anlage endgültig ausfällt, sondern den Wechsel aktiv angeht, erhält einen spürbaren Aufschlag auf die Grundförderung.


Der Bonus richtet sich ausschließlich an selbstnutzende Eigentümer. Das bedeutet: Sie müssen Eigentümer der Immobilie sein und selbst darin wohnen. Vermieter erhalten für den Heizungstausch zwar die Grundförderung von 30 Prozent, der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt ihnen jedoch verwehrt. In einem Mehrfamilienhaus mit vermieteten und selbstgenutzten Wohnungen wird deshalb genau unterschieden, für welchen Teil des Gebäudes der Bonus angesetzt werden kann.


Gefördert wird der Einbau einer klimafreundlichen Heizung, allen voran der Wärmepumpe, die in der Praxis den größten Teil der Anträge ausmacht. Gerade in der Kombination aus Wärmepumpe und Klimageschwindigkeitsbonus liegt für viele Eigentümer der attraktivste Förderfall: hohe förderfähige Kosten, hohe Fördersätze und ein klar planbarer Ablauf. Welche Anlagen im Einzelnen förderfähig sind, lesen Sie in unserem Überblick zur KfW Heizungsförderung.



Diese Voraussetzungen gelten für die alte Heizung


Ob Sie den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten, entscheidet sich nicht an der neuen, sondern an der alten Heizung. Die Förderrichtlinie unterscheidet zwei Fallgruppen.


Funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen

Bei diesen vier Heizungstypen gibt es den Bonus unabhängig vom Alter der Anlage. Entscheidend ist, dass die Heizung zum Zeitpunkt des Austauschs funktionstüchtig ist. Der Gedanke dahinter: Diese Systeme gelten als besonders klimaschädlich oder ineffizient, ihr Austausch soll sich auch dann lohnen, wenn die Anlage technisch noch einwandfrei läuft. Gerade Besitzer einer laufenden Ölheizung zögern den Wechsel oft hinaus, nach dem Motto, sie läuft doch noch. Genau dieses Abwarten wird mit jeder Bonusstufe teurer.


Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren

Für zentrale Gasheizungen und Biomasseheizungen gilt eine zusätzliche Bedingung: Die Anlage muss beim Austausch mindestens 20 Jahre alt sein. Eine zehn Jahre alte Gastherme berechtigt also nicht zum Klimageschwindigkeitsbonus, die Grundförderung für den Tausch bleibt davon aber unberührt. Das Alter der Heizung lässt sich in der Regel über das Typenschild oder die Unterlagen der Anlage nachvollziehen und wird bei der Antragstellung angegeben.


Für den Nachweis gilt generell: Alter und Typ der bisherigen Heizung fließen in die Antragsunterlagen ein, die ein Energieeffizienz-Experte im Rahmen der Bestätigung zum Antrag erstellt. Bewahren Sie deshalb vorhandene Unterlagen zur alten Anlage auf, etwa Rechnungen, Wartungsprotokolle oder die Protokolle des Schornsteinfegers.



So hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus: die Staffelung im Detail


Der Bonus startet hoch und sinkt in festen Halbjahresschritten. Gleichzeitig sinkt ab Februar 2027 auch die Obergrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro. Beide Effekte zusammen machen den Unterschied zwischen früh und spät größer, als der reine Prozentwert vermuten lässt:

Antragszeitraum

Klimageschwindigkeitsbonus

Höchstkosten erste Wohneinheit

Bonus in Euro (maximal)

bis 31. Januar 2027

16 Prozent

28.000 €

4.480 €

ab 1. Februar 2027

12 Prozent

27.250 €

3.270 €

ab 1. August 2027

8 Prozent

26.500 €

2.120 €

ab 1. Februar 2028

4 Prozent

25.750 €

1.030 €

ab 1. August 2028

entfällt

25.000 €

0 €

Konkret heißt das: Wer den Antrag noch vor Februar 2027 stellt, sichert sich gegenüber der nächsten Stufe bis zu 1.210 Euro mehr Zuschuss allein aus dem Bonus. Über die gesamte Staffelung betrachtet liegen zwischen dem heutigen Stand und dem Auslaufen des Bonus bis zu 4.480 Euro. Da Förderbedingungen grundsätzlich Änderungen unterliegen können, lohnt sich vor der Planung immer ein Blick auf den aktuellen Stand: Alle seit der BEG-Reform geltenden Konditionen haben wir in unserem Überblick zur Heizungsförderung 2026.




So viel Zuschuss ist insgesamt möglich


Der Klimageschwindigkeitsbonus wirkt nie allein, sondern addiert sich zur Grundförderung und gegebenenfalls zum Einkommensbonus:

  • Grundförderung: 30 Prozent für alle förderfähigen Heizungssysteme, auch für Vermieter.

  • Klimageschwindigkeitsbonus: aktuell 16 Prozent, nur für Selbstnutzer beim Austausch der oben beschriebenen Altanlagen.

  • Einkommensbonus: bis zu 40 Prozent zusätzlich für Selbstnutzer, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Bei mindestens einem Kind unter 18 Jahren wird das maßgebliche Einkommen pauschal um 10.000 Euro reduziert.


Gedeckelt ist die Summe bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Nur Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro, mit Kinderzuschlag bis 40.000 Euro, können bis zu 80 Prozent erreichen, das entspricht maximal 22.400 Euro Zuschuss für die erste Wohneinheit.


Ein Rechenbeispiel für einen selbstnutzenden Eigentümer, der seine funktionstüchtige Ölheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht:

Position

Betrag

Kosten der neuen Wärmepumpe inklusive Installation

32.000 €

Förderfähige Kosten (Obergrenze erste Wohneinheit)

28.000 €

Grundförderung (30 Prozent)

8.400 €

Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozent)

4.480 €

Zuschuss gesamt (46 Prozent)

12.880 €

Kommt ein Einkommensbonus hinzu, steigt der Zuschuss entsprechend bis zum jeweiligen Deckel. Für die Restfinanzierung steht zusätzlich der zinsgünstige Ergänzungskredit der KfW zur Verfügung. Ein Hinweis zur Abgrenzung: Der iSFP Bonus und die Verdoppelung der förderfähigen Kosten durch einen Sanierungsfahrplan gelten nur für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, nicht für die Heizungsförderung.



Klimageschwindigkeitsbonus beantragen: So läuft es ab


Der Klimageschwindigkeitsbonus wird nicht separat beantragt, sondern ist Teil Ihres Antrags auf Heizungsförderung bei der KfW. Der Ablauf folgt einer festen Reihenfolge, und genau hier entscheidet sich, ob der Bonus sicher ankommt:


  1. Angebot einholen und Vertrag vorbereiten: Sie holen das Angebot Ihres Heizungsbauers ein. Der Liefer- und Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung mit Bezug auf die Förderzusage enthalten und ist Voraussetzung für die Antragstellung.


  2. Förderfähigkeit prüfen lassen: Bei sofort-foerderung.de beantworten Sie über unser Formular online wenige Fragen zu Gebäude, alter Heizung und geplanter Anlage und laden Ihr Angebot hoch. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist und welche Boni Ihnen zustehen, einschließlich des Klimageschwindigkeitsbonus.


  3. Bestätigung zum Antrag erhalten: Innerhalb von 24 Stunden erstellen wir Ihre Antragsunterlagen einschließlich der Bestätigung zum Antrag (BzA), die ein Energieeffizienz-Experte ausstellt und die für den KfW Antrag zwingend erforderlich ist.


  4. Antrag im KfW Portal stellen: Mit der BzA stellen Sie den Antrag im KfW Kundenportal. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, bis der Antrag eingereicht ist. Erst nach der Antragstellung darf mit dem Einbau begonnen werden, auf eigenes Risiko auch schon vor der Förderzusage.


  5. Umsetzung und Auszahlung: Nach dem Einbau erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD), mit der die KfW die Auszahlung Ihres Zuschusses veranlasst.


So bleibt der gesamte Prozess in einer Hand, und der Energieeffizienz-Experte ist von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung durchgehend eingebunden.



Typische Fehler beim Klimageschwindigkeitsbonus und wie Sie diese vermeiden


Fehler 1: Vertrag ohne Förderklausel unterschreiben. Der häufigste und teuerste Fehler. Ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt als vorzeitiger Vorhabensbeginn, und der komplette Förderanspruch entfällt, nicht nur der Bonus. Lassen Sie die Klausel schriftlich ins Angebot oder in den Vertrag aufnehmen, bevor Sie unterschreiben.


Fehler 2: Die alte Heizung ausbauen, bevor der Antrag gestellt ist. Wird die Altanlage vor der Antragstellung stillgelegt oder entsorgt, lässt sich ihre Funktionstüchtigkeit nicht mehr belegen. Erst den Antrag stellen, dann tauschen.


Fehler 3: Auf den Defekt warten. Viele Eigentümer schieben den Tausch auf, bis die Heizung ausfällt. Dann muss es schnell gehen, für eine saubere Antragstellung vor Vertragsabschluss bleibt kaum Zeit, und mit jeder Bonusstufe ist das Warten zusätzlich teurer geworden.


Fehler 4: Das Alter der Gasheizung falsch einschätzen. Bei zentralen Gasheizungen zählt die 20 Jahre Grenze. Wer das Baujahr nur schätzt, riskiert falsche Angaben im Antrag. Typenschild, Rechnung oder Schornsteinfegerprotokoll schaffen Klarheit.


Fehler 5: Boni verschenken, weil der Antrag unvollständig geplant ist. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus müssen von Anfang an im Antrag berücksichtigt sein. Wer hier ungenau arbeitet, verliert Fördergeld, das ihm zusteht. Eine fachkundige Prüfung vor der Antragstellung fängt genau solche Lücken ab, und viele Förderanträge scheitern ohnehin nicht an der Förderfähigkeit, sondern an vermeidbaren formalen Fehlern.



Experte für Förderanträge  in einem schwarzen Anzug und weißem Hemd vor einem schwarzen Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck.

Einschätzung aus der Praxis

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist aus meiner Sicht der Bonus mit dem klarsten Auftrag: Er bezahlt Eigentümer dafür, eine Entscheidung nicht länger aufzuschieben. In der Praxis sehe ich regelmäßig Fälle, in denen eine völlig intakte Ölheizung läuft und der Tausch Jahr für Jahr verschoben wird. Rechnet man die sinkenden Bonusstufen und die sinkenden Höchstkosten zusammen, kostet dieses Zögern schnell einen vierstelligen Betrag. Mein Rat: Nicht auf den Ausfall der Anlage warten, sondern den Wechsel planen, solange die Konditionen noch auf dem heutigen Niveau sind."

Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte



Fazit: Der Bonus belohnt Entschlossenheit


Der Klimageschwindigkeitsbonus macht den Heizungstausch für Selbstnutzer aktuell so attraktiv wie kaum ein anderer Baustein der Heizungsförderung: 16 Prozent zusätzlich zur Grundförderung, beim Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Zugleich ist er das Förderelement mit dem klarsten Verfallsdatum, denn er sinkt in festen Stufen und entfällt ab August 2028 vollständig.


Wer den Tausch ohnehin plant, hat deshalb wenig Grund zu warten und gute Gründe, den Antrag sorgfältig vorzubereiten: mit der richtigen Vertragsklausel, vollständigen Angaben zur alten Heizung und allen Boni, die zustehen. sofort-foerderung.de übernimmt genau das: Prüfung der Förderfähigkeit, Antragsunterlagen einschließlich BzA innerhalb von 24 Stunden, Begleitung durch die Antragstellung im KfW Portal und die Nachweise bis zur Auszahlung, mit einem Energieeffizienz-Experten an jedem Schritt.




Häufige Fragen zum Klimageschwindigkeitsbonus


Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus als Vermieter?

Nein, der Bonus ist selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Als Vermieter erhalten Sie für den Heizungstausch die Grundförderung von 30 Prozent, die Boni für Selbstnutzer kommen jedoch nicht hinzu. Interessant wird es bei teilvermieteten Gebäuden: Bewohnen Sie eine der Wohnungen selbst, kann der Bonus für den selbstgenutzten Teil in Betracht kommen. Wie die Aufteilung im Einzelfall aussieht, sollte vor der Antragstellung fachkundig geprüft werden.

Ja, allerdings mit Besonderheiten. Die förderfähigen Kosten steigen mit der Zahl der Wohneinheiten, gestaffelt von der ersten Wohneinheit über die zweite bis sechste bis zu allen weiteren. Der Bonus selbst bleibt an die Selbstnutzung geknüpft. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird der Heizungstausch am Gemeinschaftseigentum über die Gemeinschaft beantragt, und die Bonusfrage wird für die selbstnutzenden Eigentümer gesondert betrachtet. Gerade hier lohnt sich eine Prüfung vor dem Beschluss, damit keine Ansprüche verloren gehen.

Der Bonus muss grundsätzlich von Anfang an im Förderantrag enthalten sein, denn er ist Bestandteil der Antragsprüfung und der Bestätigung zum Antrag. Wer ihn beim Antrag übersieht, kann ihn nicht ohne Weiteres im Nachhinein ergänzen. Umso wichtiger ist es, vor der Antragstellung alle infrage kommenden Boni zu prüfen. Genau das gehört bei sofort-foerderung.de zur Förderprüfung dazu, damit kein Anspruch unbeachtet bleibt.

Bei Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen setzt die Förderrichtlinie eine funktionstüchtige Anlage voraus. Ist die Heizung bereits vollständig ausgefallen, kann diese Voraussetzung strittig sein. Bei Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren steht dagegen das Alter im Vordergrund. Für Havariefälle gilt generell: Nicht vorschnell handeln, sondern vor der Beauftragung klären, welche Förderung noch möglich ist. Auch Übergangslösungen wie eine Mietheizung können Zeit für eine saubere Antragstellung verschaffen.

Nein. Der Klimageschwindigkeitsbonus honoriert den Wechsel von fossilen auf klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen. Eine neue reine Gasheizung ist über die Heizungsförderung nicht förderfähig. Welche Heizsysteme gefördert werden und welche Variante zu Ihrem Gebäude passt, erfahren Sie in unserem Überblick zur Wärmepumpen Förderung.

Maßgeblich für die Bonushöhe sind die Konditionen zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Ein Antrag ab Februar 2027 fällt in die Stufe mit 12 Prozent, auch wenn das Angebot des Heizungsbauers noch aus dem Vorjahr stammt. Zusätzlich gilt dann bereits die abgesenkte Obergrenze der förderfähigen Kosten. Wer die aktuellen Konditionen sichern will, sollte den Antrag rechtzeitig vor dem Stichtag vollständig einreichen, mit Vertrag samt Förderklausel und Bestätigung zum Antrag.

Nein, für ein und dieselbe Maßnahme gilt ein striktes Entweder-oder zwischen Förderung und Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG. Da die Heizungsförderung mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus in der Regel deutlich über den 20 Prozent des Steuerbonus liegt, ist der Zuschussweg beim Heizungstausch fast immer die bessere Wahl. Der Steuerbonus bleibt eine Option für Fälle, in denen die Antragstellung versäumt wurde.



Fördermittel einfach und sicher beantragen


Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.


Genau dabei unterstützen wir Sie.


Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess, von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.


Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.


Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.


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