top of page

Worst Performing Building: So sichern Sie sich den WPB Bonus für die Dämmung

Autorenbild: sofort-foerderung.de
sofort-foerderung.de
vor 3 Tagen
12 Min. Lesezeit

Wer ein älteres, kaum saniertes Haus besitzt, stößt bei der Recherche zur Förderung früher oder später auf einen sperrigen englischen Begriff: das Worst Performing Building. Gemeint sind Gebäude, die energetisch zu den schlechtesten im deutschen Bestand gehören. Für genau diese Häuser gibt es einen zusätzlichen Förderbonus, den WPB Bonus. Bisher kannten ihn vor allem Eigentümer, die ihr Haus komplett zum Effizienzhaus sanieren. Neu ist, dass der Bonus künftig auch bei einzelnen Dämmmaßnahmen über das BAFA gewährt wird.


Viele Eigentümer stellen sich deshalb dieselben Fragen: Ist mein Haus überhaupt ein Worst Performing Building? Reicht dafür das Baujahr, oder braucht es einen besonderen Nachweis? Wie viel bringt der Bonus konkret, und wie hängt er mit dem individuellen Sanierungsfahrplan zusammen? Gerade bei der Einstufung kursieren noch viele veraltete Angaben, denn die Definition wurde mit der letzten BEG-Reform geändert.


In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Worst Performing Building im Förderrecht definiert ist, wie der Nachweis heute funktioniert und unter welchen Voraussetzungen Sie den WPB Bonus für die Dämmung von Dach, Außenwand oder Geschossdecke oder Kellerdecke erhalten. Eine Beispielrechnung zeigt, wie sich der Bonus auf Ihren Zuschuss auswirkt.


Inhaltsverzeichnis


Altes Einfamilienhaus als Worst Performing Building, an dessen Giebelwand Dämmplatten für die energetische Sanierung montiert werden
Symbolbild, KI-generiert


Kurz erklärt: Worst Performing Building und WPB Bonus


  • Ein Worst Performing Building (WPB) ist ein Gebäude in sehr schlechtem energetischem Zustand. Bei Wohngebäuden liegt der Endenergiebedarf bei mindestens 300 kWh pro Quadratmeter und Jahr, alternativ genügt ein Energiebedarfsausweis der Klasse H.

  • Das Baujahr allein reicht bei Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäusern nicht als Nachweis. Diesen Weg gibt es nur für Nichtwohngebäude und größere Mehrfamilienhäuser.

  • Bei Einzelmaßnahmen bringt der WPB Bonus 5 Prozent zusätzlich, und zwar ausschließlich für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle. Fenster, Türen und Sonnenschutz sind ausgenommen.

  • Voraussetzung ist ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), in dem die Dämmmaßnahme enthalten ist. Eine Mindestinvestition gibt es für den WPB Bonus nicht.

  • Der Bonus ist für höchstens drei Anträge je Gebäude möglich und lässt sich mit dem iSFP Bonus kombinieren.

  • Bei der Sanierung zum Effizienzhaus über die KfW gibt es den WPB Bonus schon länger: dort erhöht er den Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte.



Was ist ein Worst Performing Building?


Übersetzt bedeutet Worst Performing Building so viel wie „am schlechtesten abschneidendes Gebäude". Der Begriff stammt aus der Gebäudepolitik der Europäischen Union. Die Gebäuderichtlinie der EU verlangt von den Mitgliedstaaten, dass sie sich bei der Sanierung besonders um die energetisch schwächsten Häuser kümmern, weil dort mit jedem investierten Euro am meisten Energie und CO₂ eingespart wird. Allgemein werden damit die schlechtesten rund 25 Prozent des Gebäudebestands beschrieben.


In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist der Begriff aber nicht nur ein politisches Schlagwort, sondern eine fest definierte Gebäudekategorie mit eigenen Kennwerten. Ob Ihr Haus dazu gehört, entscheidet also nicht das Gefühl, dass es zugig und teuer im Unterhalt ist, sondern ein rechnerischer Nachweis. Die Einzelheiten stehen im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen, das BAFA und KfW gemeinsam veröffentlichen. Wer nach einem Merkblatt zum Worst Performing Building sucht, findet die maßgeblichen Regeln dort.


Warum der Begriff jetzt wichtiger wird

Lange Zeit spielte die Einstufung nur für Eigentümer eine Rolle, die ihr Haus in einem großen Schritt zum Effizienzhaus sanieren. Die meisten Hausbesitzer sanieren aber Schritt für Schritt: erst das Dach, einige Jahre später die Fassade, dann die Kellerdecke. Genau für diesen Weg wird der Bonus nun geöffnet. Damit wird die Frage, ob ein Haus ein Worst Performing Building ist, für deutlich mehr Eigentümer relevant als bisher.



Wann gilt Ihr Haus als Worst Performing Building?


Mit der BEG-Reform wurde die Definition überarbeitet. Viele Ratgeber im Netz beschreiben noch die alte Regel, nach der das Baujahr und eine weitgehend unsanierte Außenwand bei jedem Gebäude genügten. Für Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser gilt das heute nicht mehr. Es gibt zwei Nachweiswege, von denen für die meisten privaten Eigentümer nur der erste in Frage kommt.


Nachweis über den Energiebedarf

Ein Wohngebäude ist ein Worst Performing Building, wenn für das Haus ein Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh pro Quadratmeter und Jahr ermittelt wird oder wenn ein Energiebedarfsausweis der Klasse H vorliegt. Klasse H ist die schlechteste Stufe auf der Farbskala des Energieausweises.


Entscheidend ist dabei das Wort Bedarf. Gemeint ist ein berechneter Wert, der sich aus der Bauweise, den Bauteilen und der Anlagentechnik ergibt, und nicht der tatsächliche Verbrauch der letzten Jahre. Ein Verbrauchsausweis bildet vor allem das Heizverhalten der Bewohner ab und ist für diese Einstufung deshalb nicht vorgesehen. Außerdem darf die Bedarfsberechnung bei Antragstellung höchstens ein Jahr alt sein und muss den Zustand des Hauses unmittelbar vor der Sanierung zeigen. Ein alter Energieausweis aus der Schublade hilft also in vielen Fällen nicht weiter.


Nachweis über Baujahr und Sanierungszustand

Der zweite Weg ist Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten und zentraler Warmwasserbereitung vorbehalten. Hier genügt es, wenn das Gebäude 1957 oder früher gebaut wurde und die Gebäudehülle im Wesentlichen energetisch unsaniert ist. Als Baujahr zählt grundsätzlich das Jahr der Fertigstellung. Wer ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus aus den Fünfzigerjahren besitzt, kann sich auf diesen Weg nicht berufen und braucht den Nachweis über den Energiebedarf.


Wie Sie den Nachweis am einfachsten erhalten

Für Einzelmaßnahmen über das BAFA gibt es eine praktische Erleichterung: Ist Ihr individueller Sanierungsfahrplan nicht älter als ein Jahr und bildet er den aktuellen Zustand des Hauses ab, können die maßgeblichen Werte direkt aus dem iSFP übernommen werden. Da der iSFP ohnehin Voraussetzung für den WPB Bonus ist, entsteht der Nachweis in diesem Fall ohne zusätzlichen Aufwand. Ist der Fahrplan älter, muss der Energiebedarf neu bestimmt werden.



Der WPB Bonus bei Einzelmaßnahmen: 5 Prozent mehr für die Dämmung


Bei einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle erhalten Sie über das BAFA eine Grundförderung von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für ein Worst Performing Building kommen mit dem WPB Bonus weitere 5 Prozent hinzu. Das klingt zunächst nach wenig, macht bei einer Dämmung von Dach oder Fassade aber schnell einige tausend Euro aus.


Welche Maßnahmen profitieren

Der Bonus gilt ausschließlich für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle. Dazu gehören die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, also etwa die Dachdämmung bei einer Dachsanierung, die Fassadendämmung oder die Dämmung der obersten Geschossdecke. Ausdrücklich ausgenommen sind Fenster, Außentüren und Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Wer im selben Zug neue Fenster einbauen lässt, erhält für diesen Teil weiterhin die reguläre Förderung, aber keinen WPB Bonus.


Der iSFP als Pflichtvoraussetzung

Den WPB Bonus gibt es bei Einzelmaßnahmen nur, wenn die Dämmmaßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist. Der iSFP ist damit nicht nur Grundlage für den bekannten iSFP Bonus, sondern auch die Eintrittskarte für den WPB Bonus. Anders als beim iSFP Bonus gilt aber keine Mindestinvestition: Der WPB Bonus wird ab dem ersten Euro der förderfähigen Ausgaben gewährt. Auch eine kleinere Dämmmaßnahme, etwa an der obersten Geschossdecke, kann also davon profitieren.


Höchstens drei Anträge je Gebäude

Für dasselbe Gebäude können Sie den WPB Bonus in maximal drei Förderanträgen nutzen. Der Gedanke dahinter: Nach drei geförderten Dämmmaßnahmen hat sich der energetische Zustand in aller Regel so verbessert, dass das Haus nicht mehr zu den schlechtesten im Bestand gehört. Wer schrittweise saniert, sollte deshalb überlegen, welche drei Maßnahmen den größten Anteil der förderfähigen Kosten ausmachen.


Ab wann der Bonus gilt

Der WPB Bonus für Einzelmaßnahmen ist mit der BEG-Reform beschlossen, wird aber erst zum ersten Quartal 2027 eingeführt. Das genaue Startdatum und die Details zum Nachweis im Antragsverfahren wollen BAFA und KfW noch veröffentlichen. Bis dahin gilt: Anträge für Dämmmaßnahmen enthalten den Bonus noch nicht. Wir halten diesen Beitrag aktuell, sobald die Einzelheiten feststehen.




WPB Bonus und iSFP Bonus: So wirken beide zusammen


Beide Boni setzen einen individuellen Sanierungsfahrplan voraus, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Der iSFP Bonus von 5 Prozent wird nur auf den Teil der förderfähigen Ausgaben gezahlt, der über 30.000 Euro liegt. Gleichzeitig verdoppelt der iSFP die maximal förderfähigen Ausgaben bei einem Einfamilienhaus von 30.000 auf 60.000 Euro. Der WPB Bonus dagegen gilt auf die gesamten förderfähigen Ausgaben der Dämmung, ohne Schwelle.


Die folgende Tabelle zeigt die Wirkung an zwei Beispielen für ein Einfamilienhaus, bei dem ausschließlich gedämmt wird. Die Werte für das erste Beispiel entsprechen dem Rechenbeispiel des Bundeswirtschaftsministeriums.


Förderfähige Ausgaben Dämmung

Ohne iSFP

Mit iSFP

Mit iSFP und WPB Bonus

60.000 Euro

4.500 Euro (förderfähig nur bis 30.000 Euro)

10.500 Euro

13.500 Euro (22,5 Prozent)

20.000 Euro

3.000 Euro

3.000 Euro (Schwelle für den iSFP Bonus nicht erreicht)

4.000 Euro (20 Prozent)

Das zweite Beispiel zeigt den eigentlichen Unterschied: Bei einer kleineren Maßnahme bleibt der iSFP Bonus aus, der WPB Bonus greift trotzdem. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Höchstgrenzen je Wohneinheit, das Prinzip bleibt aber dasselbe. Alle Angaben sind Beispielwerte, die tatsächliche Förderung hängt von Ihrem Vorhaben und den Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung ab.



Worst Performing Building bei der KfW: der Bonus im Effizienzhaus


Wer nach „worst performing building kfw" sucht, meint meist den Bonus in der Sanierung zum Effizienzhaus. Diesen Weg gibt es unabhängig von den Einzelmaßnahmen schon seit einigen Jahren. Wird ein Worst Performing Building mit dem Kredit 261 der KfW zu einem Effizienzhaus 70 EE, 55 EE oder 40 EE saniert, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte. Der Bonus lässt sich mit dem Bonus für serielle Sanierung und der Nachhaltigkeitsklasse kombinieren.


Seit der BEG-Reform hat der Bonus dort sogar an Gewicht gewonnen. Die regulären Tilgungszuschüsse wurden deutlich gesenkt, für das Effizienzhaus 70 EE gibt es ohne weiteren Bonus gar keinen Tilgungszuschuss mehr, sondern nur noch den zinsverbilligten Kredit. Für ein Worst Performing Building kann der WPB Bonus damit den Ausschlag geben, ob sich die Komplettsanierung finanziell lohnt. Alle Konditionen des Programms finden Sie in unserem Beitrag zum KfW Kredit 261.


Wichtig ist die Abgrenzung: Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus und die Förderung einzelner Maßnahmen über das BAFA sind zwei getrennte Wege. Für ein Vorhaben entscheiden Sie sich in der Regel für einen der beiden. Welcher Weg für Ihr Haus der wirtschaftlichere ist, hängt vom Umfang der geplanten Arbeiten und vom Zeitraum ab, über den Sie sanieren möchten.



Schritt für Schritt zum WPB Bonus


Der Ablauf für eine Dämmmaßnahme mit WPB Bonus folgt dem bewährten Verfahren der BAFA Förderung, ergänzt um den Nachweis der WPB Eigenschaft.


1. Individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Ein Energieeffizienz-Experte nimmt Ihr Haus auf, berechnet den Energiebedarf und legt die sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen fest. Liegt der Endenergiebedarf bei mindestens 300 kWh pro Quadratmeter und Jahr, ist die WPB Eigenschaft damit bereits belegt. Die Erstellung des iSFP wird selbst gefördert. sofort-foerderung.de erstellt den Sanierungsfahrplan mit unseren Energieeffizienz-Experten und stellt den Förderantrag dafür in Ihrem Auftrag.


2. Angebote einholen und Vertrag richtig gestalten. Holen Sie Angebote von Fachbetrieben für die Dämmung ein. Ein Auftrag darf vor der Antragstellung nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung abgeschlossen werden, die den Vertrag an die Förderzusage knüpft. Passende Formulierungen finden Sie in unserem Downloadbereich.


3. Antrag starten. Sie füllen unser Formular aus und laden die Angebote hoch. Unsere Experten prüfen die grundsätzliche Förderfähigkeit, erstellen die Technische Projektbeschreibung und die Antragsunterlagen innerhalb von 24 Stunden und stellen den Förderantrag mit Ihrer Vollmacht beim BAFA. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden.


4. Maßnahme umsetzen. Nach der Förderzusage kann der Fachbetrieb mit der Dämmung beginnen. Unsere Energieeffizienz-Experten begleiten die Umsetzung als Fachplanung und Baubegleitung.


5. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten. Nach Abschluss erstellen wir die Technische Projektnummer und den Verwendungsnachweis und reichen beides zur Auszahlung ein. Der Zuschuss inklusive WPB Bonus wird anschließend auf Ihr Konto überwiesen.


Unsere Leistung für den BAFA Antrag wird als Fachplanung und Baubegleitung selbst mit 50 Prozent gefördert. Von unserem Festpreis bleiben Ihnen dadurch netto 299 Euro, und bezahlt wird erst bei Förderzusage.




Typische Fehler und wie Sie diese vermeiden


Das Baujahr als Nachweis verwenden. Der häufigste Irrtum ist die Annahme, ein Haus aus den Fünfzigerjahren sei automatisch ein Worst Performing Building. Für Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser zählt aber allein der berechnete Energiebedarf. Lassen Sie den Wert im Rahmen des Sanierungsfahrplans ermitteln, statt sich auf Faustregeln zu verlassen.


Einen veralteten Nachweis einreichen. Eine Bedarfsberechnung, die älter als ein Jahr ist oder einen früheren Zustand zeigt, wird nicht anerkannt. Wer vor einigen Jahren einen Energieausweis erstellen ließ und seitdem Fenster oder Heizung erneuert hat, braucht eine aktuelle Berechnung.


Die Dämmung ohne iSFP planen. Ohne geförderten Sanierungsfahrplan gibt es keinen WPB Bonus bei Einzelmaßnahmen, egal wie schlecht der energetische Zustand ist. Der Fahrplan muss vorliegen und die Maßnahme enthalten, bevor der Antrag gestellt wird.


Fenster in die Bonusrechnung einbeziehen. Wer Fenster und Fassade gemeinsam erneuert, sollte wissen, dass nur der Dämmanteil den WPB Bonus erhält. Getrennte Angebotspositionen erleichtern die korrekte Zuordnung.


Mit der Maßnahme zu früh beginnen. Wie bei jeder BAFA Förderung führt ein Vertragsabschluss ohne Bedingung oder ein Baubeginn vor der Zusage zum Verlust der gesamten Förderung, nicht nur des Bonus.


Viele Förderanträge scheitern nicht an der Maßnahme selbst, sondern an solchen formalen Fehlern. sofort-foerderung.de übernimmt die Antragstellung für BAFA Maßnahmen deshalb vollständig, von der Prüfung der Unterlagen bis zur Auszahlung.



Einschätzung aus der Praxis


Der WPB Bonus ist ein sinnvolles Signal: Die Förderung wird dort erhöht, wo eine Dämmung besonders viel bewirkt. Für Eigentümer eines wirklich schlecht gedämmten Hauses ist der Bonus eine spürbare Entlastung, zumal er ohne Mindestinvestition greift. Gleichzeitig ist der Weg dorthin anspruchsvoller als bei der reinen Grundförderung, weil ein aktueller Sanierungsfahrplan und ein belastbarer Bedarfswert vorliegen müssen.


Experte für Förderanträge  in einem schwarzen Anzug und weißem Hemd vor einem schwarzen Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck.

„In Beratungsgesprächen erlebe ich oft, dass Eigentümer ihr Haus wegen des Baujahrs für ein Worst Performing Building halten. Tatsächlich liegen viele Häuser aus den Sechzigern knapp unter der Grenze, weil irgendwann schon einmal Fenster getauscht oder das Dach teilweise gedämmt wurde. Umgekehrt überrascht mich manches jüngere Haus mit sehr hohem Bedarf. Mein Rat: Erst rechnen, dann planen. Der Sanierungsfahrplan liefert die Zahl ohnehin, und damit wissen Sie früh, ob Sie mit dem Bonus kalkulieren können."

Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte



Fazit: Lohnt sich der WPB Bonus für Ihr Haus?


Ein Worst Performing Building ist im Förderrecht klar definiert: Bei Wohngebäuden entscheidet ein Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh pro Quadratmeter und Jahr oder ein Bedarfsausweis der Klasse H, nicht das Baujahr. Trifft das auf Ihr Haus zu, erhöht der WPB Bonus die Förderung für Dämmmaßnahmen an Dach, Außenwand, Geschossdecke und Bodenflächen um 5 Prozent, ab dem ersten Euro und für bis zu drei Anträge. Zusammen mit dem iSFP Bonus sind so bei einem Einfamilienhaus deutlich höhere Zuschüsse möglich als mit der Grundförderung allein.


Der Schlüssel ist der individuelle Sanierungsfahrplan: Er ist Voraussetzung für den Bonus und liefert bei aktuellem Stand gleich den Nachweis mit. Wer eine Dämmung plant, sollte deshalb zuerst den iSFP erstellen lassen. sofort-foerderung.de begleitet Sie dabei vom Sanierungsfahrplan bis zur Auszahlung des Zuschusses.




Häufige Fragen zum Worst Performing Building


Reicht ein Verbrauchsausweis, um den WPB Status nachzuweisen?

Nein. Die Förderrichtlinie stellt auf den berechneten Energiebedarf ab, also auf einen Energiebedarfsausweis oder eine Bedarfsberechnung nach dem Gebäudeenergiegesetz. Ein Verbrauchsausweis hängt stark davon ab, wie viele Personen im Haus leben und wie sie heizen, und ist für die Einstufung deshalb nicht geeignet. Liegt Ihnen nur ein Verbrauchsausweis vor, ermittelt der Energieeffizienz-Experte den Bedarf im Rahmen des Sanierungsfahrplans.

Ja, das ist möglich. Entscheidend ist nur, ob der berechnete Endenergiebedarf die Grenze von 300 kWh pro Quadratmeter und Jahr erreicht oder ein Bedarfsausweis der Klasse H vorliegt. Neue Fenster allein bringen ein schlecht gedämmtes Haus mit alter Heizung nicht zwingend unter diese Grenze. Umgekehrt kann eine frühere Dachdämmung dazu führen, dass ein altes Haus knapp darunter liegt. Eine pauschale Aussage ist deshalb nicht möglich, die Berechnung klärt es eindeutig.

Das hängt vom Einzelfall ab. Wer ohnehin erst im kommenden Jahr dämmen möchte, kann die Zeit nutzen, um den Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen und Angebote einzuholen. So ist alles vorbereitet, wenn der Bonus beantragt werden kann. Ist die Dämmung dagegen dringend, etwa weil das Dach undicht ist, sollte die Maßnahme nicht allein wegen des Bonus verschoben werden. Beachten Sie auch, dass die Bedarfsberechnung bei Antragstellung höchstens ein Jahr alt sein darf.

Nein. Der WPB Bonus ist bei Einzelmaßnahmen auf Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle beschränkt. Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz werden weiterhin mit der regulären Grundförderung und gegebenenfalls dem iSFP Bonus gefördert, aber ohne WPB Bonus. Bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus über die KfW gilt der Bonus dagegen für das gesamte Vorhaben.

Ja, der Bonus gilt für alle Wohngebäude und auch für Nichtwohngebäude. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohneinheiten und zentraler Warmwasserbereitung gibt es zusätzlich den vereinfachten Nachweis über ein Baujahr bis 1957 und eine im Wesentlichen unsanierte Gebäudehülle. Für Eigentümergemeinschaften gelten gestaffelte Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit, und der Antrag wird in der Regel über die Gemeinschaft gestellt.

Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie entscheiden sich für eine Dämmmaßnahme entweder für die Zuschussförderung über das BAFA oder für die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz. Beides gleichzeitig ist ausgeschlossen. Für ein Worst Performing Building mit Sanierungsfahrplan ist die Zuschussförderung durch die Boni meist attraktiver, im Einzelfall lohnt sich aber ein Vergleich. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Nach aktuellem Stand gibt es in Deutschland keine allgemeine Sanierungspflicht, nur weil ein Haus als Worst Performing Building gilt. Die Einstufung dient in der BEG allein dazu, eine höhere Förderung zu ermöglichen. Unabhängig davon gelten die bekannten Nachrüstpflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz, etwa zur Dämmung der obersten Geschossdecke nach einem Eigentümerwechsel. Wie die Gebäuderichtlinie der EU künftig in deutsches Recht umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

Nein, der Bonus muss im Antrag angegeben und belegt werden. Der Energieeffizienz-Experte erfasst die WPB Eigenschaft in den Antragsunterlagen und stützt sich dabei auf den Sanierungsfahrplan oder eine aktuelle Bedarfsberechnung. Wird der Bonus bei Antragstellung nicht beantragt, lässt er sich nachträglich in aller Regel nicht mehr ergänzen. Bei sofort-foerderung.de prüfen wir deshalb bei jeder Dämmmaßnahme, ob die Voraussetzungen vorliegen.



Fördermittel einfach und sicher beantragen


Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.


Genau dabei unterstützen wir Sie.


Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess, von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.


Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.


Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.


+49 821 508 996 49

 

Kommentare

Mit 0 von 5 Sternen bewertet.
Noch keine Ratings

Rating hinzufügen
bottom of page