top of page

Energieeffizienz-Experte: wann Sie ihn brauchen und woran Sie einen geprüften Experten erkennen

Autorenbild: Armin Sukalic (B. Eng.)
Armin Sukalic (B. Eng.)
13. Okt.
15 Min. Lesezeit

Ein Beitrag von Armin Sukalic (B. Eng.), dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte bei sofort-foerderung.de


Wer Fenster tauschen, das Dach dämmen oder die Fassade sanieren möchte und dafür einen Zuschuss vom BAFA beantragt, stößt früher oder später auf eine Voraussetzung, die viele überrascht: Ohne einen Energieeffizienz-Experten gibt es keine Förderung. Gemeint ist nicht irgendein Energieberater, sondern eine Fachkraft, die in einer offiziellen Liste der dena geführt wird. Wer diese Liste nicht kennt, beauftragt im Zweifel die falsche Person oder bindet den Experten erst ein, wenn der Vertrag mit dem Handwerker längst unterschrieben ist.


Gleichzeitig kursieren viele Halbwahrheiten. Manche Eigentümer glauben, für jede Förderung einen Experten zu brauchen, andere halten ihn für eine reine Formalität am Ende des Projekts. Beides stimmt nicht. Bei der KfW Heizungsförderung ist der Experte zum Beispiel gar nicht vorgeschrieben, bei Maßnahmen an der Gebäudehülle dagegen vom ersten Antragsschritt bis zum Nachweis nach der Umsetzung.


Ich bin selbst in dieser Liste eingetragen und begleite regelmäßig Eigentümer, die genau an diesem Punkt stehen. Viele fragen mich als Erstes, ob sie wirklich einen Experten brauchen, und erstaunlich oft liegt der unterschriebene Vertrag dann schon auf dem Tisch. Deshalb erkläre ich in diesem Beitrag, was ein Energieeffizienz-Experte genau ist, wie die Expertenliste der dena funktioniert, bei welchen Förderprogrammen er Pflicht ist und warum seine Begleitung selbst zur Hälfte gefördert wird. Außerdem zeige ich Ihnen, welche Fehler bei der Auswahl in meiner Praxis am häufigsten Geld kosten.


Inhaltsverzeichnis


Hände eines Energieeffizienz-Experten mit Bleistift über den Bauplänen eines Einfamilienhauses, daneben der Querschnitt eines Fensterprofils mit Dreifachverglasung
Symbolbild, KI-generiert


Kurz erklärt: Energieeffizienz-Experte


  • Ein Energieeffizienz-Experte ist eine Fachkraft, die in der Expertenliste der dena für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist. Eingetragen werden einzelne Personen, keine Firmen.

  • Bei BAFA Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik ist seine Einbindung verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben, ebenso für den iSFP Bonus und die Sanierung zum Effizienzhaus.

  • Bei der KfW Heizungsförderung ist er nicht vorgeschrieben, die erforderlichen Bestätigungen kann auch der Fachbetrieb ausstellen.

  • Der Experte bestätigt vor dem Antrag und nach der Umsetzung, dass die technischen Anforderungen eingehalten sind und welche Kosten förderfähig sind.

  • Seine Fachplanung und Baubegleitung wird mit 50 Prozent gefördert, beim Einfamilienhaus auf bis zu 5.000 Euro förderfähige Kosten, zusätzlich zur Förderung der Maßnahme.

  • Für diesen Zuschuss muss der Experte unabhängig vom ausführenden Betrieb beauftragt werden.



Was ist ein Energieeffizienz-Experte?


Der Begriff klingt nach einer Berufsbezeichnung, beschreibt aber eigentlich einen Status. Energieeffizienz-Experte ist, wer in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt wird. Die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen definiert ihn genau so: als natürliche Person, die in dieser Liste in einer der Kategorien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude eingetragen ist. Das Wort „natürliche Person" ist dabei wichtig. Eingetragen sind einzelne Fachleute, nicht Unternehmen. Ein Ingenieurbüro oder ein Fördermittelservice steht also nicht als Firma in der Liste, sondern über die Menschen, die dort arbeiten.


Hinter dem Eintrag stehen in der Regel Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister oder Techniker mit einer zusätzlichen Weiterbildung zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Ihre Aufgabe im Förderverfahren ist klar umrissen: Sie bewerten das geplante Vorhaben technisch, bestätigen die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und begleiten die Umsetzung bis zum Nachweis. Für BAFA und KfW sind sie damit die fachliche Instanz, auf deren Bestätigung sich der Fördergeber verlässt.


Energieeffizienz-Experte oder Energieberater: der Unterschied

Im Alltag werden beide Begriffe oft gleichgesetzt, für die Förderung ist der Unterschied aber entscheidend. „Energieberater" ist keine geschützte Bezeichnung, grundsätzlich kann sich jeder so nennen, unabhängig von Ausbildung und Erfahrung. Ein Energieeffizienz-Experte hat seine Qualifikation dagegen gegenüber der Expertenliste nachgewiesen, muss sie regelmäßig auffrischen und unterliegt Kontrollen. Viele Energieberater sind zugleich Energieeffizienz-Experten, aber eben nicht alle.


Wenn mich jemand fragt, woran er einen seriösen Experten erkennt, ist meine erste Antwort deshalb immer dieselbe: Schauen Sie in die Liste. Entscheidend ist nicht, wie sich jemand nennt, sondern ob er dort steht, und zwar in der Kategorie, die zu Ihrem Vorhaben passt. Ein Angebot mit dem Titel „Energieberatung" sagt darüber noch nichts aus.



Die Expertenliste der dena: so funktioniert sie


Die Liste wird von der dena geführt, der Energieagentur des Bundes. Sie ist eine gemeinsame Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundesbauministeriums, des BAFA, der KfW und der dena. Dahinter steht ein bundesweites Verzeichnis von Fachleuten, deren Qualifikation geprüft wurde, bevor sie freigeschaltet wurden. Für Eigentümer ist die Expertenliste der dena die verlässlichste Quelle, um zu klären, ob ein Experte für ein bestimmtes Förderprogramm zugelassen ist.


Wie Experten auf die Liste kommen und dort bleiben

Wie streng das Verfahren ist, kenne ich aus eigener Erfahrung. Für meinen Eintrag musste ich meinen Ingenieurabschluss und meine Qualifikation im energieeffizienten Bauen und Sanieren nachweisen. Erst nachdem diese Nachweise geprüft waren, wurde mein Eintrag freigeschaltet. Damit ist es aber nicht getan, denn der Eintrag gilt zunächst für drei Jahre. Wer danach gelistet bleiben will, muss Fortbildungen belegen und für jedes Förderprogramm, für das er eingetragen bleiben möchte, Praxisnachweise vorlegen. Für mich heißt das ganz praktisch, dass ich mich regelmäßig fortbilde und meine Projekte so dokumentiere, dass sie einer Kontrolle jederzeit standhalten.


Zusätzlich gibt es eine laufende Qualitätskontrolle. Eingereichte Nachweise werden auf Plausibilität geprüft, und stichprobenartig werden die erbrachten Leistungen vertieft kontrolliert, bei offenen Fragen zusätzlich durch neutrale Fachprüfer. Eine Bewertung mit Sternen oder Kundenrezensionen gibt es in der Liste dagegen nicht. Der Eintrag sagt Ihnen also, dass jemand qualifiziert ist und kontrolliert wird, aber nicht, wie gut er erreichbar ist oder wie viel Erfahrung er mit Ihrer konkreten Maßnahme hat.


Kategorien: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Denkmal

Experten werden nicht pauschal eingetragen, sondern für bestimmte Bereiche. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude sind vor allem die Kategorien BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude maßgeblich. Daneben gibt es Einträge für die Energieberatung für Wohngebäude, also für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans, sowie einen eigenen Bereich für Anlagen und Prozesse.


Eine Sonderrolle spielen Baudenkmale. Wird ein Denkmal saniert oder werden bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die angepassten Anforderungswerte genutzt, ist ausschließlich ein Experte der Kategorie BEG Wohngebäude Denkmal zugelassen, bei Nichtwohngebäuden entsprechend der Denkmalkategorie für Nichtwohngebäude. Ein Experte ohne diesen Eintrag darf ein solches Vorhaben nicht begleiten, selbst wenn er ansonsten bestens qualifiziert ist. Ich bin auch in der Denkmalkategorie eingetragen und begleite deshalb ebenso Vorhaben an Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Welche Qualifikationen im Einzelnen hinterlegt sind, sehen Sie auf unserer Seite zu Zertifizierungen und Qualifikationen.


So finden Sie einen Experten in der Liste

Auf der Webseite der Expertenliste wählen Sie zunächst den Bereich, also Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder Anlagen und Prozesse. Anschließend suchen Sie nach Postleitzahl und Umkreis oder über die erweiterte Suche gezielt nach dem Namen oder dem Unternehmen eines Experten. Haben Sie bereits ein Angebot vorliegen, ist der zweite Weg der wichtigere: Geben Sie den Namen der Person ein, die Ihr Vorhaben begleiten soll, und achten Sie darauf, dass die Kategorie hinterlegt ist, die zu Ihrem Gebäude und Ihrer Maßnahme passt.



Wann ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht? BAFA und KfW im Vergleich


Ob Sie einen Experten brauchen, hängt nicht vom Gebäude ab, sondern von der Maßnahme und vom Förderprogramm. Die folgende Übersicht zeigt, wer jeweils die Einhaltung der Anforderungen bestätigt.

Vorhaben

Wer bestätigt die Anforderungen?

Experte Pflicht?

Fenster, Haustüren, Dach, Fassade, Kellerdecke (BAFA)

Energieeffizienz-Experte

Ja

Lüftungsanlagen und weitere Anlagentechnik (BAFA)

Energieeffizienz-Experte

Ja

Heizungsoptimierung, etwa hydraulischer Abgleich (BAFA)

Fachbetrieb oder Experte

Nein

Heizungstausch und Wärmepumpe (KfW)

Fachbetrieb oder Experte

Nein

iSFP Bonus für Einzelmaßnahmen

Energieeffizienz-Experte

Ja

Sanierung zum Effizienzhaus (KfW Kredit 261)

Energieeffizienz-Experte

Ja

Baudenkmal und besonders erhaltenswerte Bausubstanz

Experte mit Denkmalkategorie

Ja


BAFA Einzelmaßnahmen: verbindlich vorgeschrieben

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, also an Fenstern, Haustüren, Dach, Fassade und Kellerdecke, sowie bei der Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben. Er muss schon für die Antragstellung eingebunden sein, denn ohne seine technische Projektbeschreibung lässt sich der Antrag beim BAFA nicht stellen. Nach Abschluss bestätigt er mit dem technischen Projektnachweis, dass die Anforderungen eingehalten wurden, und auch für den Verwendungsnachweis ist seine Bestätigung erforderlich. Wie diese Dokumente aufgebaut sind, erklären wir ausführlich im Beitrag zur technischen Projektbeschreibung beim BAFA.


Eine Ausnahme bildet die Heizungsoptimierung, zum Beispiel der hydraulische Abgleich. Hier reicht die Erklärung des ausführenden Fachbetriebs. Wer dagegen den iSFP Bonus nutzen möchte, braucht immer einen Experten, denn die Maßnahme muss Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans sein. Ob sich der Experte bei Fenstern umgehen lässt, ist übrigens eine der häufigsten Fragen überhaupt. Die kurze Antwort lautet nein, warum das trotzdem keinen Mehraufwand für Sie bedeuten muss, lesen Sie im Beitrag Fenster Förderung ohne Energieberater.


KfW Heizungsförderung: nicht vorgeschrieben, aber oft sinnvoll

Bei der KfW Heizungsförderung ist die Lage anders. Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) kann auch der Fachbetrieb ausstellen, der die neue Heizung einbaut. Ein Energieeffizienz-Experte ist dafür nicht vorgeschrieben. In der Praxis lohnt sich seine Einbindung trotzdem häufig: Der Heizungsbauer kennt die Technik, aber nicht immer die Feinheiten von Boni, Einkommensnachweisen und förderfähigen Umfeldmaßnahmen. Eine fehlerhafte BzA fällt außerdem oft erst auf, wenn die Auszahlung stockt.


Aus meiner Erfahrung ist genau das der Grund, warum bei sofort-foerderung.de auch bei der Heizungsförderung immer ein Energieeffizienz-Experte eingebunden ist, obwohl die Förderrichtlinie es nicht verlangt. Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag, begleiten Sie durch die Antragstellung im Kundenportal der KfW, die Sie selbst vornehmen, und kümmern uns nach dem Einbau um die Bestätigung nach Durchführung.




Was der Experte im Förderverfahren konkret erledigt


Wenn ich ein Vorhaben begleite, bin ich an drei Stellen gefragt. Vor der Antragstellung prüfe ich die Angebote Ihres Fachbetriebs. Erreichen die geplanten Bauteile die geforderten Werte, etwa einen U-Wert von höchstens 0,14 beim Dach oder einen Uw-Wert von höchstens 0,95 bei neuen Fenstern? Sind alle Positionen förderfähig, und enthält der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft? Erst wenn das alles passt, erstelle ich die technische Projektbeschreibung, mit der der Antrag gestellt wird.


Auch während der Umsetzung bleibe ich in das Vorhaben eingebunden, und das ist mehr als eine Formalität. Wird statt des angebotenen Fensters ein anderes Modell geliefert oder ändert sich der Dämmaufbau, kläre ich anhand der neuen Produktunterlagen, ob die Anforderungen weiterhin erfüllt sind. Nach Abschluss bestätige ich mit dem technischen Projektnachweis drei Dinge: dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten wurden, dass die energetische Verbesserung erreicht ist und welche Kosten förderfähig sind. Grundlage dafür sind die Rechnungen und Produktnachweise. Diese Bestätigung braucht der Fördergeber für den Verwendungsnachweis und damit für die Auszahlung.


Für eines bin ich als Experte allerdings nicht zuständig: die Zahlungsnachweise. Ob alle Rechnungen bezahlt sind und die Belege vollständig vorliegen, prüfe ich nach der Förderrichtlinie nicht. Diese Unterlagen gehören zum Verwendungsnachweis des Antragstellers. Bei BAFA Maßnahmen reichen wir den Verwendungsnachweis mit Ihrer Vollmacht ein, die Belege selbst kommen aber von Ihnen. Genau hier hakt es oft, wenn sich die Auszahlung verzögert. Was dabei typischerweise passiert, beschreiben wir im Beitrag zur Dauer der BAFA Auszahlung.



Was kostet ein Energieeffizienz-Experte? So hilft die Förderung der Baubegleitung


Die Kosten für einen Experten hängen vom Umfang ab. Ein einzelner Fenstertausch ist schneller begleitet als eine Dachsanierung mit neuem Aufbau oder eine Kombination mehrerer Maßnahmen. Manche Experten rechnen nach Aufwand ab, manche prozentual nach den Baukosten, andere arbeiten mit festen Preisen. Einen Überblick über die üblichen Spannen finden Sie im Beitrag zu den Kosten eines Energieberaters für den BAFA Antrag.


Entscheidend ist, was davon am Ende bei Ihnen hängen bleibt. Bei BAFA Einzelmaßnahmen werden die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten mit 50 Prozent gefördert. Dafür gilt eine eigene Obergrenze, die nicht von der Obergrenze der Maßnahme abgezogen wird, sondern hinzukommt. Sie können also den vollen Zuschuss für Ihre Fenster oder Ihr Dach ausschöpfen und erhalten die Förderung der Expertenleistung zusätzlich.

Gebäude

Fördersatz

Förderfähige Kosten höchstens

Zuschuss höchstens

Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus

50 Prozent

5.000 Euro

2.500 Euro

Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten

50 Prozent

2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt 20.000 Euro

1.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt 10.000 Euro

Nichtwohngebäude

50 Prozent

5 Euro je Quadratmeter Nettoraumfläche, insgesamt 20.000 Euro

10.000 Euro

Für sofort-foerderung.de bedeutet das ganz konkret: Unser Antragsservice für BAFA Maßnahmen kostet 598 Euro. Davon erhalten Sie 299 Euro über die Förderung von Fachplanung und Baubegleitung zurück. Effektiv zahlen Sie also 299 Euro, und das erst, wenn Ihre Förderung zugesagt ist. Bei der KfW Heizungsförderung greift diese Logik nicht, dort gilt ein fester Preis von 598 Euro, zahlbar bei Beauftragung. Alle Details finden Sie auf unserer Seite zu Leistungen und Preisen.


Voraussetzung: Der Experte muss unabhängig sein

Den Zuschuss für die Baubegleitung gibt es nur, wenn der Experte für Ihr Vorhaben unabhängig beauftragt wird. Die Förderrichtlinie ist hier sehr deutlich: Weder der Experte noch sein Arbeitgeber darf mit den ausführenden Unternehmen oder Lieferanten über Inhaberschaft, Beteiligung oder ein Beschäftigungsverhältnis verbunden sein. Er darf nicht von diesen Unternehmen beauftragt werden und ihnen auch keine Lieferungen oder Leistungen vermitteln.


In der Praxis betrifft das vor allem Angebote, bei denen der Fensterbauer oder Dachdecker den Energieberater gleich mitbringt. Das wirkt bequem, kann aber den Zuschuss für die Baubegleitung kosten. Fehlt die Unabhängigkeit, muss Ihnen das vor Beginn des Vorhabens mitgeteilt werden, und die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind dann nicht förderfähig. Nach der Förderrichtlinie betrifft das die Kosten der Baubegleitung, nicht die Förderung der Maßnahme selbst.



Schritt für Schritt: so arbeiten Sie mit dem Experten zusammen


Damit der Experte seine Rolle wirklich ausfüllen kann, kommt es vor allem auf den Zeitpunkt an. So läuft ein Vorhaben mit sofort-foerderung.de ab:


1. Angebote einholen und die Bedingung in den Vertrag aufnehmen. Holen Sie zunächst Angebote bei Fachbetrieben ein. Unterschreiben Sie noch nichts, was nicht an die Förderzusage gebunden ist: Der Vertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, sonst gilt bereits die Unterschrift als Beginn des Vorhabens und die Förderung entfällt. Eine passende Formulierung für Ihren Fachbetrieb finden Sie in unseren kostenlosen Downloads.


2. Formular ausfüllen und Angebote hochladen. Über „Antrag starten" wählen Sie Ihr Vorhaben, beantworten einige Fragen zu Gebäude und Maßnahme und laden Ihre Angebote hoch. Das dauert in der Regel keine zehn Minuten.


3. Prüfung durch unsere Energieeffizienz-Experten. Wir prüfen die grundsätzliche Förderfähigkeit, die technischen Werte und den Vertrag. Fehlt eine Angabe oder erreicht ein Bauteil die Anforderungen nicht, klären wir das mit Ihnen oder Ihrem Fachbetrieb, bevor etwas eingereicht wird. Ihre Antragsunterlagen erstellen wir innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer vollständigen Angaben.


4. Antragstellung. Bei BAFA Maßnahmen stellen wir den Antrag mit Ihrer Vollmacht komplett für Sie. Bei der KfW Heizungsförderung erstellen wir die Bestätigung zum Antrag, und Sie stellen den Antrag im Kundenportal der KfW, Schritt für Schritt von uns begleitet.


5. Umsetzung. Nach der Antragstellung dürfen Sie auf eigenes Risiko mit den Arbeiten beginnen, Sie müssen also nicht auf die Förderzusage warten. Beim BAFA haben Sie für die Umsetzung 36 Monate Zeit. Ändert sich während der Ausführung etwas am Produkt oder am Aufbau, melden Sie es uns, bevor es eingebaut wird.


6. Nachweis und Auszahlung. Nach Abschluss erstellen wir den technischen Projektnachweis und reichen bei BAFA Maßnahmen die Nachweise zur Auszahlung ein. Bei der KfW erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung, mit der Sie die Auszahlung im Kundenportal anstoßen.




Typische Fehler und wie Sie diese vermeiden


Viele Förderanträge scheitern nicht an der Maßnahme selbst, sondern an vermeidbaren formalen Fehlern. Rund um den Energieeffizienz-Experten sehe ich in meiner Arbeit fast immer dieselben vier.


Der Experte kommt erst nach der Vertragsunterschrift

Der häufigste und teuerste Fehler. Wer den Vertrag mit dem Fachbetrieb ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung unterschreibt, hat das Vorhaben begonnen, und für bereits begonnene Vorhaben gibt es keinen Zuschuss mehr. Auch ein knapp verfehlter U-Wert lässt sich vor der Unterschrift noch mit einem anderen Produkt oder einer stärkeren Dämmung beheben, danach meist nicht mehr. Binden Sie den Experten deshalb ein, sobald das erste Angebot vorliegt.


Ein Energieberater ohne Eintrag in der Expertenliste

Wer einen Berater beauftragt, der nicht oder nicht in der passenden Kategorie gelistet ist, bekommt im Zweifel eine Beratung, aber keine Unterlagen, mit denen sich der Antrag stellen lässt. Suchen Sie den Namen der Person vor der Beauftragung in der Liste und achten Sie auf die Kategorie BEG Wohngebäude beziehungsweise die Denkmalkategorie, wenn Ihr Haus unter Denkmalschutz steht.


Der Experte kommt über den ausführenden Betrieb

Ein Experte, der vom Fensterbauer oder Dachdecker beauftragt wird oder dort angestellt ist, ist nicht unabhängig. Die Folge ist, dass die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung nicht gefördert werden. Beauftragen Sie den Experten deshalb selbst und getrennt vom Fachbetrieb.


Änderungen bei der Ausführung werden nicht abgestimmt

Der Fachbetrieb liefert ein anderes Fenster als angeboten, oder der Dämmaufbau wird auf der Baustelle geändert. Werden die Anforderungen dadurch nicht mehr erreicht, kann der Experte die Einhaltung am Ende nicht bestätigen. Eine abweichende Ausführung lässt sich im Nachweis nicht mehr korrigieren. Stimmen Sie Änderungen deshalb vor dem Einbau ab, nicht danach.


Bei sofort-foerderung.de sind diese Punkte fester Bestandteil der Prüfung, bevor ein Antrag gestellt wird: Vertrag, Kategorie, Unabhängigkeit und technische Werte werden geklärt, solange sich noch etwas ändern lässt.



Einschätzung aus der Praxis


Experte für Förderanträge  in einem schwarzen Anzug und weißem Hemd vor einem schwarzen Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck.

„Viele Eigentümer halten den Energieeffizienz-Experten für eine Formalie, die man irgendwann am Ende braucht. In der Praxis entscheidet sich seine Arbeit am Anfang. Wenn ich ein Angebot sehe, bevor unterschrieben ist, lassen sich eine fehlende Bedingung im Vertrag, ein knapp verfehlter U-Wert oder ein Fenster ohne passende Herstellerangaben fast immer noch korrigieren. Sehe ich es erst nach dem Einbau, kann ich oft nur noch feststellen, was nicht mehr zu retten ist."

Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte


Ich sehe die Pflicht zum Experten deshalb weniger als Hürde, sondern als Schutz für Sie. Die technischen Anforderungen der Förderung sind strenger als der gesetzliche Standard, und kleine Abweichungen bei Bauteilen oder Vertrag haben große Wirkung auf den Zuschuss. Die Expertenliste sorgt dafür, dass die Person, die all das bestätigt, qualifiziert ist und kontrolliert wird. Das gilt für mich genauso wie für jeden anderen Experten auf der Liste.


Was die Liste nicht leisten kann, ist die Auswahl für Sie zu treffen. Erfahrung mit Ihrer Maßnahme, Erreichbarkeit während der Umsetzung und vor allem der Zeitpunkt der Einbindung entscheiden aus meiner Sicht mehr als der Eintrag allein. Vorhaben, bei denen ich die Angebote vor der Unterschrift prüfen konnte, laufen beim Nachweis in aller Regel reibungslos. Die schwierigen Fälle beginnen dagegen meist mit einem Vertrag, der schon unterschrieben war, als er bei mir ankam.



Fazit: Der Energieeffizienz-Experte gehört an den Anfang


Ein Energieeffizienz-Experte ist eine in der Expertenliste der dena eingetragene Fachkraft, deren Qualifikation geprüft und regelmäßig erneuert wird. Bei BAFA Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, beim iSFP Bonus und bei der Sanierung zum Effizienzhaus ist seine Einbindung verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben, bei der KfW Heizungsförderung dagegen nicht. Seine Fachplanung und Baubegleitung wird bei BAFA Maßnahmen mit 50 Prozent gefördert, vorausgesetzt, er arbeitet unabhängig vom ausführenden Betrieb.


Wenn Sie aus diesem Beitrag nur eine Sache mitnehmen, dann diese: Der Experte entfaltet seinen Nutzen vor der Unterschrift, nicht nach dem Einbau. Bei sofort-foerderung.de ist deshalb von Anfang an ein Energieeffizienz-Experte eingebunden, und genau dafür stehe ich mit meinem Namen. Bei BAFA Maßnahmen übernehmen wir den Antrag komplett mit Vollmacht, bei der KfW Heizungsförderung begleiten wir Sie durch jeden Schritt. Da sich Förderbedingungen ändern können, lohnt sich vor jedem Vorhaben eine individuelle Prüfung.




Häufige Fragen zum Energieeffizienz-Experten


Muss der Energieeffizienz-Experte aus meiner Region kommen?

Nein. Die Suche nach Postleitzahl in der Expertenliste ist eine Hilfe, aber keine Vorgabe. Die Förderrichtlinie verlangt keinen Experten aus Ihrer Nähe, entscheidend ist der Eintrag in der passenden Kategorie. Bei Einzelmaßnahmen wie Fenstern, Dach oder Fassade arbeite ich mit Angeboten, technischen Datenblättern, Plänen und Fotos. Deshalb begleiten wir bei sofort-foerderung.de Vorhaben in ganz Deutschland, komplett digital.

Die Formulierung begegnet Ihnen häufig auf Webseiten und in Angeboten. Gemeint ist in aller Regel der Eintrag in der Expertenliste. Maßgeblich ist aber nicht die Bezeichnung, sondern dass die Person mit Namen und passender Kategorie tatsächlich dort zu finden ist. Weil ein Eintrag zunächst für drei Jahre gilt und danach nur mit Fortbildungen und Praxisnachweisen verlängert wird, lohnt der Blick in die Liste auch dann, wenn auf der Webseite eines Anbieters ein entsprechender Hinweis steht. Ohne gültigen Eintrag gilt eine Fachkraft im Sinne der Förderrichtlinie nicht als Energieeffizienz-Experte.

Ja, und das ist oft sogar sinnvoll. Ein Experte, der Fenster, Dach und Fassade gemeinsam im Blick hat, kann die Maßnahmen so planen, dass Sie die Höchstgrenzen gut ausnutzen. Die förderfähigen Kosten sind beim BAFA pro Kalenderjahr begrenzt, für die erste Wohneinheit auf 30.000 Euro, mit individuellem Sanierungsfahrplan auf 60.000 Euro. Wichtig zu wissen: Die Kosten aus mehreren Anträgen im selben Kalenderjahr lassen sich nicht zusammenrechnen, um die Schwelle für den iSFP Bonus zu erreichen. Gerade bei größeren Vorhaben entscheidet die Aufteilung auf Anträge und Jahre deshalb spürbar über die Höhe des Zuschusses.

Dann fehlt der technische Projektnachweis, und ohne ihn wird der Zuschuss für die betroffene Maßnahme nicht ausgezahlt. Typische Ursachen sind ein anderes Produkt als im Antrag angegeben, ein geänderter Aufbau oder fehlende Herstellerangaben zum U-Wert. Ein Experte kann vieles vorbereiten und vor dem Einbau abfangen, eine abweichende Ausführung aber nicht nachträglich passend machen. Deshalb ist der Austausch während der Umsetzung so wichtig.

Ja. Wer sein Haus umfassend zum Effizienzhaus saniert und dafür den Wohngebäude Kredit der KfW nutzt, muss immer einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Anders als bei einer Einzelmaßnahme betrachtet er dabei nicht ein Bauteil, sondern das gesamte Gebäude und weist rechnerisch nach, dass die angestrebte Effizienzhausstufe erreicht wird. Was sich beim Kredit mit der BEG-Reform geändert hat, lesen Sie im Beitrag zum KfW Kredit 261.

Nein, ein Bewertungssystem ist für die Expertenliste nicht vorgesehen. Für die Auswahl helfen Ihnen deshalb andere Kriterien: Hat der Experte Erfahrung mit Ihrer konkreten Maßnahme? Ist er unabhängig vom ausführenden Betrieb? Wie gut ist er während der Umsetzung erreichbar? Und wissen Sie vorab, was die Begleitung insgesamt kostet? Wir haben uns bei sofort-foerderung.de bewusst für einen festen Preis entschieden, der nicht von der Höhe Ihres Zuschusses oder Ihrer Baukosten abhängt.

Diese Frage höre ich öfter, als man denkt. Beauftragt und bezahlt werde ich von Ihnen. Ich plane mit Ihnen, prüfe die Angebote Ihres Fachbetriebs und sorge dafür, dass Ihr Vorhaben die Anforderungen erfüllt. Meine Bestätigungen gebe ich aber gegenüber dem Fördergeber ab, und für deren Richtigkeit stehe ich mit meinem Eintrag in der Expertenliste ein. Da die Leistungen aller Experten stichprobenartig kontrolliert werden, kann und darf ich nichts bestätigen, was nicht der Ausführung entspricht. Für Sie ist genau das ein Vorteil: Was ich bestätige, hält in der Regel auch einer Prüfung stand.



Fördermittel einfach und sicher beantragen


Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.


Genau dabei unterstützen wir Sie.


Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess, von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.


Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.


Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.


+49 821 508 996 49

Kommentare

Mit 0 von 5 Sternen bewertet.
Noch keine Ratings

Dieser Beitrag kann nicht mehr kommentiert werden. Bitte den Website-Eigentümer für weitere Infos kontaktieren.
bottom of page