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Förderung für Vermieter: Welche Zuschüsse Sie für vermietete Immobilien erhalten

Autorenbild: sofort-foerderung.de
sofort-foerderung.de
vor 3 Tagen
13 Min. Lesezeit

Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, steht bei der energetischen Sanierung vor einer anderen Rechnung als ein Eigentümer, der selbst im Haus wohnt. Die Investition muss sich über Miete, Wertsteigerung und Steuervorteile tragen, und die Mieter müssen die Arbeiten in ihrer Wohnung mittragen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, welche Förderung für Vermieter überhaupt zur Verfügung steht. Vorweg: Die meisten staatlichen Zuschüsse für Sanierungen stehen Vermietern genauso offen wie Selbstnutzern. Bei einigen Programmen gibt es aber Einschränkungen, die man kennen sollte, bevor man kalkuliert.


Hinzu kommen Fragen, die sich Selbstnutzer gar nicht stellen müssen. Darf ich die Kosten auf die Miete umlegen, und muss ich den Zuschuss dabei abziehen? Wie gehört die Förderung in die Steuererklärung? Und was gilt, wenn ich eine Wohnung im Haus selbst bewohne und die anderen vermiete? Förderrecht, Mietrecht und Steuerrecht greifen hier ineinander, und wer die Abläufe nicht aufeinander abstimmt, verliert im schlimmsten Fall den Zuschuss.


In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die staatliche Förderung für Vermieter: vom BAFA Zuschuss für Dämmung und Fenster über die KfW Förderung für Heizung und Wärmepumpe bis zur Komplettsanierung. Außerdem erfahren Sie, wie Förderung und Modernisierungsumlage zusammenspielen und worauf Sie in der Steuererklärung achten sollten.


Inhaltsverzeichnis


Förderung für Vermieter: Saniertes Mehrfamilienhaus mit heller Fassade, neuen Fenstern und einer Wärmepumpe neben dem Gebäude.
Symbolbild, KI-generiert


Kurz erklärt: Förderung für Vermieter


  • Vermieter sind bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude grundsätzlich antragsberechtigt, sowohl beim BAFA als auch bei der KfW.

  • Für Dämmung, Fenster, Türen und Lüftung gibt es den BAFA Zuschuss für Einzelmaßnahmen mit 15 Prozent Grundförderung, mit individuellem Sanierungsfahrplan mehr. Hier gibt es keinen Unterschied zu Selbstnutzern.

  • Bei der KfW Heizungsförderung erhalten Vermieter für vermietete Wohneinheiten 30 Prozent Grundförderung. Die Boni für Einkommen und schnellen Heizungstausch sind an die Selbstnutzung gebunden.

  • Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist Voraussetzung.

  • Einen Teil der Kosten dürfen Sie über die Modernisierungsumlage auf die Miete umlegen. Die Förderung wird dabei abgezogen.

  • Der Zuschuss mindert die Kosten, die Sie steuerlich geltend machen können.




Staatliche Förderung für Vermieter im Überblick


Die wichtigste Säule der staatlichen Förderung für Vermieter ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Sie teilt sich auf zwei Stellen auf: Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik, die KfW fördert den Heizungstausch sowie die Sanierung zum Effizienzhaus. Antragsberechtigt sind in allen Programmen nicht nur Selbstnutzer, sondern ausdrücklich auch Vermieter, egal ob Sie ein einzelnes Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein ganzes Mehrfamilienhaus vermieten.


Maßnahme

Zuständig

Förderung für vermietete Wohneinheiten

Dämmung, Fenster, Außentüren und Lüftungsanlagen

BAFA

15 Prozent, mit iSFP zusätzlicher Bonus und doppelte Höchstkosten

Fachplanung und Baubegleitung

BAFA

50 Prozent

Individueller Sanierungsfahrplan

BAFA

50 Prozent des Beraterhonorars, mit Obergrenze

Wärmepumpe und andere Heizungen

KfW

30 Prozent Grundförderung, Boni nur für selbstgenutzte Einheiten

Sanierung zum Effizienzhaus

KfW

Förderkredit, je nach erreichtem Standard mit Tilgungszuschuss

Die Übersicht zeigt: Nur bei der Heizung macht es einen spürbaren Unterschied, ob Sie selbst im Haus wohnen oder vermieten. Bei allen anderen Maßnahmen gelten für Vermieter dieselben Fördersätze. Alle Angaben stehen unter dem Vorbehalt der aktuellen Förderbedingungen, die sich ändern können. Ob Ihr konkretes Vorhaben förderfähig ist, hängt vom Gebäude, von der Maßnahme und vom Angebot ab.



BAFA Zuschuss für Dämmung, Fenster und Türen


Für Arbeiten an der Gebäudehülle ist das BAFA zuständig. Gefördert werden unter anderem neue Fenster und Außentüren, die Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Außenwand und Kellerdecke sowie der Einbau von Lüftungsanlagen. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind, bei Fenstern zum Beispiel ein bestimmter U-Wert, und dass ein Energieeffizienz-Experte eingebunden ist, wie es die Förderrichtlinie verbindlich vorschreibt.


Die förderfähigen Kosten sind pro Kalenderjahr gedeckelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern ist diese Staffelung besonders interessant, weil sich die Beträge schnell summieren. Bei einem Sechsfamilienhaus sind so bis zu 105.000 Euro im Jahr förderfähig.


Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, verdoppeln sich diese Höchstkosten. Oberhalb der einfachen Grenze kommen zusätzlich 5 Prozent iSFP Bonus hinzu, sofern das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 Euro erreicht, bei Mehrfamilienhäusern steigt diese Schwelle mit der Zahl der Wohneinheiten. Gerade Vermieter, die ihr Haus über mehrere Jahre Schritt für Schritt sanieren wollen, profitieren vom Sanierungsfahrplan, weil er die Maßnahmen sinnvoll aufeinander abstimmt und die Förderung über Jahre hinweg verbessert.


Die BAFA Förderung übernimmt sofort-foerderung.de für Sie vollständig. Mit Ihrer Vollmacht stellen wir den Antrag, nachdem unsere Energieeffizienz-Experten die Förderfähigkeit geprüft haben, und kümmern uns nach Abschluss der Arbeiten um die Nachweise bis zur Auszahlung. Da die Fachplanung und Baubegleitung selbst mit 50 Prozent gefördert wird, zahlen Sie für unseren Service von 598 Euro effektiv nur 299 Euro, und zwar erst bei Förderzusage.




Förderung Wärmepumpe für Vermieter


Beim Heizungstausch liegt der größte Unterschied zwischen Vermietern und Selbstnutzern. Die KfW Förderung für Vermieter läuft hier über die Heizungsförderung der KfW, egal ob Sie eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Heizung einbauen. Private Vermieter nutzen den Zuschuss 458 für Privatpersonen, und zwar als Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses genauso wie als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Wer eine Eigentumswohnung vermietet und dort eine Heizung im Sondereigentum erneuert, etwa eine alte Gasetagenheizung, stellt den Antrag selbst. Wohnungsunternehmen und andere Unternehmen nutzen ein eigenes KfW Programm.


Für vermietete Wohneinheiten gibt es die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Klimageschwindigkeitsbonus, der den Austausch alter Ölheizungen, Kohleheizungen, Nachtspeicherheizungen oder Gasetagenheizungen belohnt, und der Einkommensbonus werden nur gewährt, wenn Sie das Gebäude selbst bewohnen. Mit diesen Boni kommen Selbstnutzer auf bis zu 70 Prozent, bei sehr geringem Haushaltseinkommen in Ausnahmefällen noch etwas darüber. Den früheren Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gibt es seit der BEG-Reform für niemanden mehr, auch wenn ältere Ratgeber ihn noch nennen.


Die förderfähigen Kosten liegen für die erste Wohneinheit derzeit bei höchstens 28.000 Euro. Dieser Betrag sinkt in den kommenden Jahren schrittweise. Liegen Ihre Kosten über dieser Grenze, bringt ein früherer Antrag also mehr Zuschuss. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 Euro hinzu, ab der siebten je 8.000 Euro. Bei einem vermieteten Einfamilienhaus beträgt der Zuschuss damit bis zu 8.400 Euro, bei einem Sechsfamilienhaus mit zentraler Wärmepumpe bis zu 30.900 Euro. Förderfähig sind neben dem Gerät auch Installation, Demontage der Altanlage, Anpassungen an Heizkörpern und Leitungen, der hydraulische Abgleich und weitere Arbeiten, die für den Einbau notwendig sind.


Bewohnen Sie selbst eine Wohnung im Haus, etwa in einem Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung, kommen die Boni für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit grundsätzlich infrage, während für die vermieteten Einheiten die Grundförderung gilt. Genau solche Konstellationen klären wir bei sofort-foerderung.de gleich zu Beginn. Bei der KfW Heizungsförderung stellen Sie den Antrag im Kundenportal der KfW selbst, wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, und unsere Energieeffizienz-Experten sind immer eingebunden. Mehr zur Staffelung bei größeren Gebäuden lesen Sie in unserem Beitrag zur Förderung der Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.





Förderung für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus


Wer eine vermietete Immobilie nicht Schritt für Schritt, sondern in einem Zug umfassend saniert, kann statt der Einzelmaßnahmen die KfW Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus nutzen. Sie besteht aus einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Einen Tilgungszuschuss, also einen Teilerlass der Rückzahlung, gibt es nur für die anspruchsvolleren Effizienzhausstufen, und er fällt umso höher aus, je besser der erreichte Standard ist. Auch dieses Programm steht Vermietern offen. Die aktuellen Konditionen haben wir in unserem Beitrag zum KfW Kredit 261 zusammengefasst.


Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern kann sich dieser Weg lohnen, weil der Kreditrahmen mit jeder Wohneinheit wächst und die Sanierung in einem Bauabschnitt die Belastung der Mieter auf einen Zeitraum begrenzt. Der Aufwand ist allerdings deutlich höher als bei Einzelmaßnahmen: Es braucht eine vollständige energetische Fachplanung, einen Nachweis des Effizienzhausstandards und eine enge Baubegleitung. Ob die Komplettsanierung oder die Kombination von Einzelmaßnahmen für Ihr Gebäude wirtschaftlicher ist, lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Ein individueller Sanierungsfahrplan ist dafür eine gute Entscheidungsgrundlage.



Förderung und Modernisierungsumlage: Was Sie auf die Miete umlegen dürfen


Für viele Vermieter rechnet sich eine Sanierung erst, wenn sich ein Teil der Kosten über die Miete refinanzieren lässt. Nach einer energetischen Modernisierung dürfen Sie die jährliche Miete um 8 Prozent der aufgewendeten Kosten erhöhen. Fördermittel müssen Sie dabei abziehen, ebenso den Anteil, der auf reine Instandhaltung entfällt, also etwa die Reparatur alter Fenster, die ohnehin fällig gewesen wäre. Innerhalb von sechs Jahren darf die monatliche Miete dadurch um höchstens 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche steigen, bei einer Ausgangsmiete unter 7 Euro pro Quadratmeter um höchstens 2 Euro.


Für den Heizungstausch gibt es eine Sonderregel. Wenn Sie eine staatliche Förderung in Anspruch genommen haben, können Sie nach § 559e BGB sogar 10 Prozent der Kosten jährlich umlegen. Abgezogen werden dabei die Förderung und pauschal 15 Prozent der Kosten für ersparte Instandhaltung. Dafür gilt eine engere Kappungsgrenze: Die Miete darf durch die neue Heizung um höchstens 0,50 Euro pro Quadratmeter im Monat steigen, und diese Grenze wirkt in der Praxis fast immer. Bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern und einer Wärmepumpe für 35.000 Euro dürften Sie rechnerisch knapp 180 Euro im Monat umlegen, erlaubt sind aber nur 60 Euro. Die Förderung ist für Vermieter deshalb besonders wertvoll, weil sie genau den Teil der Investition senkt, den Sie nicht über die Miete zurückholen können.


In älteren Gebäuden kommt bei Wärmepumpen eine weitere Bedingung hinzu. Die vollen Kosten dürfen Sie nur umlegen, wenn eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 nachgewiesen ist, die Wärmepumpe also aus einer Kilowattstunde Strom mindestens 2,5 Kilowattstunden Wärme erzeugt. Fehlt dieser Nachweis, ist nur die Hälfte der Kosten umlagefähig. Achten Sie deshalb schon bei der Angebotsauswahl darauf, dass der Fachbetrieb die Jahresarbeitszahl berechnet und dokumentiert.


Formal müssen Sie die Modernisierung spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in Textform ankündigen. Die Ankündigung muss bereits die zu erwartende Mieterhöhung nennen, und in diese Rechnung gehört der Zuschuss. Es ist deshalb sinnvoll, die Förderung vor der Ankündigung zu klären und beide Termine gemeinsam zu planen. Welche Rechte Mieter bei Arbeiten in der bewohnten Wohnung haben, erklären wir im Beitrag zum Fenstertausch in der bewohnten Wohnung. Für die konkrete Mieterhöhung empfehlen wir die Abstimmung mit einem Mietrechtsanwalt oder Ihrem Eigentümerverband.




BAFA und KfW Förderung in der Steuererklärung als Vermieter


Anders als Selbstnutzer können Vermieter die Kosten einer Sanierung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen, und zwar auch dann, wenn sie eine Förderung erhalten. Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG, die Selbstnutzer als Alternative zum Zuschuss nutzen, steht Vermietern dagegen nicht offen.


Den BAFA oder KfW Zuschuss müssen Sie in der Steuererklärung berücksichtigen, denn er mindert die Kosten, die Sie ansetzen dürfen. Absetzbar ist nur der Betrag, den Sie tatsächlich selbst getragen haben. Maßnahmen an einem Bestandsgebäude, etwa neue Fenster oder eine neue Heizung, werden häufig als Erhaltungsaufwand behandelt. Dieser kann im Jahr der Zahlung abgezogen oder auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden.


In der Praxis kommt es vor allem auf den Zeitpunkt an. Der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Arbeiten und dem Nachweis ausgezahlt, häufig im Jahr nach der Rechnung. Haben Sie die Kosten dann bereits in voller Höhe abgesetzt, geben Sie den Zuschuss im Jahr der Auszahlung als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung an. Verteilen Sie den Aufwand auf mehrere Jahre, mindert der Zuschuss stattdessen den Betrag, der noch zu verteilen ist.


Anders kann es aussehen, wenn Sie die Immobilie erst vor Kurzem gekauft haben. Übersteigen die Sanierungskosten in den ersten drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes ohne Umsatzsteuer, gelten sie als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand und sind nur über die Abschreibung absetzbar. Der Zuschuss mindert dann die Bemessungsgrundlage der Abschreibung.


Welche Einordnung für Ihr Vorhaben gilt, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären. Wie Förderung und steuerliche Absetzbarkeit allgemein zusammenhängen, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zur steuerlichen Absetzbarkeit trotz Förderung.



Schritt für Schritt zur Förderung als Vermieter


Bei der Förderung kommt es auf die richtige Reihenfolge an, und bei vermieteten Immobilien kommt mit der Ankündigung an die Mieter ein weiterer Termin hinzu. So läuft der Weg mit sofort-foerderung.de ab:


  1. Angebote einholen: Sie holen Angebote von Fachbetrieben für die geplanten Maßnahmen ein.

  2. Formular ausfüllen und Angebote hochladen: Über unser Formular geben Sie die Eckdaten zu Gebäude, Wohneinheiten und Nutzung an und laden die Angebote hoch. Dabei klären wir auch, ob Sie eine Wohnung selbst nutzen.

  3. Förderfähigkeit prüfen: Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist und ob die Angebote die technischen Anforderungen erfüllen.

  4. Vertrag mit Bedingung schließen: Sie schließen mit dem Fachbetrieb einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Eine Vorlage finden Sie in unserem Downloadbereich.

  5. Antrag stellen: Bei BAFA Maßnahmen stellen wir den Antrag mit Ihrer Vollmacht, die Unterlagen dafür erstellen wir innerhalb von 24 Stunden. Bei der KfW Heizungsförderung erstellen unsere Energieeffizienz-Experten die Bestätigung zum Antrag, und Sie stellen den Antrag im Kundenportal der KfW mit unserer Begleitung.

  6. Mieter informieren: Sobald Zeitplan und Förderung feststehen, kündigen Sie die Modernisierung fristgerecht an, einschließlich der zu erwartenden Mieterhöhung.

  7. Maßnahme umsetzen: Nach Antragstellung dürfen die Arbeiten auf eigenes Risiko beginnen, sicherer ist der Start nach der Förderzusage. Die Zusage bestätigt die Förderung dem Grunde nach, ausgezahlt wird der Zuschuss nach dem Nachweis der fachgerechten Umsetzung.

  8. Nachweis und Auszahlung: Nach Abschluss erstellen unsere Energieeffizienz-Experten die erforderlichen Nachweise. Bei BAFA Maßnahmen sind das der technische Projektnachweis und der Verwendungsnachweis, den wir für Sie einreichen. Bei der KfW erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung und begleiten Sie bis zur Auszahlung.


Unser Festpreis beträgt 598 Euro. Bei BAFA Maßnahmen zahlen Sie erst bei Förderzusage und nach Abzug der Förderung effektiv 299 Euro, bei der KfW Heizungsförderung ist der Festpreis bei Beauftragung fällig.



Typische Fehler von Vermietern und wie Sie diese vermeiden


Viele Förderanträge scheitern nicht an der Technik, sondern an vermeidbaren formalen Fehlern. Bei Vermietern kommen einige typische Stolperstellen hinzu.


Mit Boni rechnen, die nicht zustehen. Wer beim Heizungstausch mit 50 oder 70 Prozent Förderung kalkuliert, erlebt bei einer vermieteten Immobilie eine böse Überraschung. Rechnen Sie für vermietete Wohneinheiten mit der Grundförderung und prüfen Sie Boni nur dort, wo Sie selbst wohnen.


Den Vertrag ohne Bedingung unterschreiben. Ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung, der vor dem Antrag unterschrieben wird, kann die Förderung kosten. Lassen Sie die Bedingung ausdrücklich in den Vertrag aufnehmen.


Die Ankündigungsfrist vergessen. Wer erst nach der Förderzusage an die Mieter denkt, muss mit dem Baubeginn noch einmal drei Monate warten. Planen Sie Förderantrag und Modernisierungsankündigung zusammen.


Die Förderung in der Umlage nicht abziehen. Eine Mieterhöhung, bei der der Zuschuss nicht abgezogen wurde, ist angreifbar. Bewahren Sie Förderzusage und Auszahlungsnachweis sorgfältig auf.


Bei der Wärmepumpe die Effizienz nicht belegen. Ohne Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 dürfen Sie in älteren Gebäuden nur die Hälfte der Kosten umlegen. Lassen Sie die Berechnung vom Fachbetrieb dokumentieren und legen Sie sie zu Ihren Unterlagen.


Den Zuschuss in der Steuererklärung vergessen. Kommt die Auszahlung erst im Folgejahr und haben Sie die Kosten bereits voll abgesetzt, muss der Zuschuss im Jahr der Auszahlung als Einnahme erklärt werden. Legen Sie Förderzusage und Auszahlungsbeleg deshalb gleich zu Ihren Steuerunterlagen.


Den Nachweis nach Abschluss verschleppen. Ohne vollständige Nachweise und Rechnungen wird der Zuschuss nicht ausgezahlt. Bei sofort-foerderung.de kümmern wir uns um die Erstellung der Nachweise, sobald Sie uns die Unterlagen schicken.



Expertenwissen aus der Praxis


Experte für Förderanträge  in einem schwarzen Anzug und weißem Hemd vor einem schwarzen Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck.

„Wenn Vermieter zu uns kommen, steht der Termin mit dem Handwerker oft schon fest, und dann wird es eng. Bei einer vermieteten Wohnung müssen Sie die Arbeiten mindestens drei Monate vorher ankündigen, und der Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt sein. Mein Richtwert: Beginnen Sie etwa vier Monate vor dem gewünschten Baubeginn mit der Förderung. Dann bleibt genug Zeit, den Vertrag mit Bedingung sauber aufzusetzen und die Mieterhöhung in der Ankündigung schon mit dem Zuschuss zu berechnen. Wer mehrere Maßnahmen über die Jahre plant, sollte außerdem mit einem Sanierungsfahrplan starten. Das verbessert die Förderung, und Ihre Mieter wissen früh, was in den nächsten Jahren auf sie zukommt."

Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte



Fazit


Die Förderung für Vermieter ist breiter, als viele erwarten. Für Dämmung, Fenster, Türen und Lüftung gelten beim BAFA dieselben Fördersätze wie für Selbstnutzer, und im Mehrfamilienhaus wachsen die förderfähigen Kosten mit jeder Wohneinheit. Nur beim Heizungstausch fallen die Boni für vermietete Einheiten weg, sodass es bei der Grundförderung von 30 Prozent bleibt. Wer umfassend saniert, kann alternativ die KfW Förderung für das Effizienzhaus nutzen.


Weil die Modernisierungsumlage durch Kappungsgrenzen begrenzt ist und der Zuschuss dort abgezogen wird, trägt die Förderung entscheidend dazu bei, dass sich eine Sanierung für Vermieter rechnet. Worauf es ankommt, ist der Ablauf: Angebot, Vertrag mit Bedingung, Antrag vor Beginn der Maßnahme, rechtzeitige Ankündigung an die Mieter und am Ende ein sauberer Nachweis. sofort-foerderung.de übernimmt die BAFA Förderung für Sie vollständig, begleitet Sie bei der KfW Heizungsförderung durch den gesamten Prozess und prüft vorab, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.




Häufige Fragen zur Förderung für Vermieter


Ich vermiete eine Eigentumswohnung. Wer stellt den Förderantrag?

Das hängt davon ab, was saniert wird. Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, also an Dach, Fassade oder einer zentralen Heizung, beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft, und sie stellt auch den Antrag. Maßnahmen am Sondereigentum, etwa eine eigene Gasetagenheizung, beantragen Sie als Eigentümer selbst. Bei Fenstern gibt es häufig Missverständnisse: Außenfenster gehören in aller Regel zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn die Teilungserklärung die Kosten für den Austausch den einzelnen Eigentümern zuweist. Klären Sie deshalb mit der Hausverwaltung, wer den Antrag stellt, bevor Sie Angebote einholen.

Eine Zustimmung ist nicht erforderlich. Maßnahmen, die Energie einsparen, müssen Mieter grundsätzlich dulden, sofern die Modernisierung ordnungsgemäß angekündigt wurde. Mieter können allerdings Härtegründe geltend machen, etwa eine unzumutbare persönliche Belastung durch die Arbeiten. Für die ersten drei Monate einer energetischen Modernisierung ist außerdem eine Mietminderung wegen der Bauarbeiten ausgeschlossen. Ein offenes Gespräch vor der formalen Ankündigung erspart in der Praxis viel Ärger.

Beim BAFA können auch Mieter einen Antrag stellen, wenn der Eigentümer der Maßnahme zustimmt. In der Praxis kommt das selten vor, weil die Maßnahme dem Gebäude zugutekommt und der Mieter sie nicht mitnehmen kann. Sinnvoller ist in aller Regel, dass Sie als Eigentümer die Förderung beantragen und die Kosten nach den Regeln der Modernisierungsumlage berücksichtigen.

Neben der Mieterhöhung gibt es Effekte, die in keiner Umlage auftauchen. Solange eine Ölheizung oder Gasheizung läuft, beteiligen sich Vermieter an den CO2 Kosten ihrer Mieter, und zwar umso stärker, je mehr CO2 das Gebäude pro Quadratmeter ausstößt. Jede Sanierung senkt diesen Anteil, mit einer Wärmepumpe entfällt er ganz. Für neu eingebaute Gasheizungen und Ölheizungen sieht das Gebäudemodernisierungsgesetz künftig sogar vor, dass Vermieter die Hälfte der CO2 Kosten und bei Gas auch der Netzentgelte tragen. Hinzu kommen eine bessere Vermietbarkeit, weil Mietinteressenten zunehmend auf die Energiekosten achten, eine Wertsteigerung der Immobilie und die steuerliche Berücksichtigung der Kosten. Die Förderung senkt Ihren Eigenanteil zusätzlich.

Ja, solange es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt. Die neue Heizung wird über die KfW gefördert, Dämmung, Fenster und Türen über das BAFA. Jede Förderung hat ihre eigenen Höchstkosten, die Beträge werden nicht miteinander verrechnet. Für jede Maßnahme muss der Antrag vor Beginn gestellt werden. Nicht kombinierbar ist dagegen die Förderung einer Einzelmaßnahme mit der Förderung derselben Maßnahme im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus.

Ja. Die Förderung hängt nicht davon ab, ob die Wohnung zum Zeitpunkt der Sanierung vermietet ist. Ein Leerstand ist sogar ein guter Zeitpunkt für Arbeiten in der Wohnung, weil keine Ankündigungsfrist gegenüber Mietern gilt und die Arbeiten schneller vorankommen. Die Miete vereinbaren Sie anschließend mit dem neuen Mieter. Gilt in Ihrer Gemeinde die Mietpreisbremse, darf die neue Miete die zulässige Grenze um den Betrag überschreiten, der sich aus einer Modernisierungsumlage ergeben hätte, sofern die Arbeiten in den letzten drei Jahren vor Mietbeginn stattgefunden haben. Auch dabei wird die Förderung abgezogen.



Fördermittel einfach und sicher beantragen


Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.


Genau dabei unterstützen wir Sie.


Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess, von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.


Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.


Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.


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