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Gasheizung austauschen: wann es sich lohnt, was es kostet und welche Förderung Sie bekommen

Autorenbild: sofort-foerderung.de
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vor 7 Tagen
14 Min. Lesezeit

Die Gasheizung ist nach wie vor das am weitesten verbreitete Heizsystem in deutschen Wohngebäuden, und in vielen Kellern läuft sie seit 20 Jahren und länger ohne größere Beanstandungen. Genau deshalb fällt die Entscheidung so schwer: Soll man eine Heizung austauschen, die noch funktioniert? Oder wartet man, bis sie ausfällt, und steht dann im Winter unter Zeitdruck vor einer Investition im fünfstelligen Bereich?


Dazu kommt die Verunsicherung durch die Gesetzgebung der vergangenen Jahre. Erst sollten alte Kessel nach 30 Jahren stillgelegt werden, dann galt die Regel, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen, und inzwischen ist beides wieder Geschichte. Viele Eigentümer wissen schlicht nicht mehr, was aktuell gilt.


In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Regeln heute für Ihre Gasheizung gelten, woran Sie erkennen, dass der Austausch ansteht, mit welchen Kosten Sie bei den verschiedenen Alternativen rechnen müssen und wie hoch die Förderung ausfällt. Außerdem zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie der Heizungstausch mit Förderung abläuft und welche Fehler Sie dabei unbedingt vermeiden sollten.


Inhaltsverzeichnis


Gasheizung austauschen: alter Gaskessel neben einer neu installierten Wärmepumpe im Heizungskeller eines Einfamilienhauses
Symbolbild, KI-generiert


Kurz erklärt: Gasheizung austauschen


  • Es gibt keine gesetzliche Pflicht mehr, eine funktionierende Gasheizung nach einem bestimmten Alter auszutauschen. Reparaturen bleiben erlaubt.

  • Wer eine neue Gas oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen. Das macht den fossilen Betrieb auf Dauer teurer.

  • Ab einem Alter von 15 bis 20 Jahren lohnt sich der Austausch meist wirtschaftlich, vor allem bei alten Heizwertkesseln ohne Brennwerttechnik.

  • Beim Umstieg auf Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Fernwärme zahlt die KfW 30 Prozent Grundförderung, mit Boni bis zu 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent.

  • Eine neue reine Gasheizung wird nicht gefördert.

  • Der Förderantrag muss vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden, der Vertrag mit dem Heizungsbauer braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung.



Müssen Sie Ihre Gasheizung austauschen? Die aktuelle Rechtslage

Keine Austauschpflicht mehr für alte Kessel


Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das seit Ende Juli 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz ersetzt, ist die Rechtslage für Eigentümer deutlich einfacher geworden. Die frühere Regelung, nach der Konstanttemperaturkessel nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden mussten, ist entfallen. Ihre bestehende Gasheizung darf unabhängig vom Alter weiterlaufen, und sie darf auch repariert werden, wenn ein Bauteil ausfällt. Auch die pauschale Vorgabe, dass eine neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, gibt es nicht mehr. Ebenso gestrichen wurde die Beratungspflicht vor dem Einbau einer neuen Gasheizung.


Für Sie bedeutet das: Niemand zwingt Sie zum Austausch. Die Entscheidung ist eine wirtschaftliche und technische, keine rechtliche. Das ist eine gute Nachricht, denn es gibt Ihnen die Zeit, den Heizungstausch sauber zu planen, Angebote zu vergleichen und die Förderung mitzunehmen, statt im Januar bei ausgefallener Heizung das erstbeste Gerät einbauen zu lassen.


Was für neue Gas und Ölheizungen gilt: die Biotreppe

Wer sich beim Austausch wieder für eine Gasheizung entscheidet, sollte allerdings die sogenannte Biotreppe kennen. Für Gas, Heizöl und Flüssiggasheizungen, die seit Ende Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, gilt ab 2029 ein Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe, der in Stufen steigt und 2040 bei 60 Prozent liegt. In der Praxis heißt das Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff, die deutlich teurer sind als Erdgas. Zusätzlich hat der Gesetzgeber ein eigenes Gesetz angekündigt, das die Brennstofflieferanten bis 2045 schrittweise zur vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Energieträger verpflichtet.


Wie genau die Nachweise funktionieren und wie teuer die Erfüllung dieser Quote wird, steht noch nicht abschließend fest. Sicher ist nur die Richtung: Der Betrieb einer fossilen Heizung wird über die kommenden Jahre teurer, durch die Biotreppe ebenso wie durch den steigenden Preis für CO2, der ab 2027 in den europäischen Emissionshandel übergeht. Wer heute eine neue Gasheizung mit 20 Jahren Laufzeit einbaut, kauft diese Entwicklung mit.

Welche weiteren Regelungen das neue Gesetz enthält, lesen Sie in unserem Beitrag zum Gebäudemodernisierungsgesetz.



Woran Sie erkennen, dass der Austausch sinnvoll ist


Auch ohne gesetzlichen Druck gibt es gute Gründe, eine Gasheizung auszutauschen, bevor sie endgültig ausfällt. Der wichtigste Anhaltspunkt ist das Alter in Verbindung mit der Technik. Gasheizungen, die vor etwa 2005 eingebaut wurden, arbeiten oft noch als Heizwertkessel, also ohne Brennwerttechnik. Sie lassen die Wärme der Abgase ungenutzt durch den Schornstein entweichen und verbrauchen je nach Zustand 15 bis 30 Prozent mehr Gas als ein modernes Gerät, von einer Wärmepumpe ganz zu schweigen. Das Typenschild am Kessel verrät das Baujahr, der Schornsteinfeger kann Ihnen anhand der Abgasverluste sagen, wie effizient das Gerät noch arbeitet.


Ein zweiter Indikator sind häufiger werdende Reparaturen. Wenn in zwei aufeinanderfolgenden Wintern Ersatzteile fällig werden, Störungen zunehmen oder Ersatzteile nur noch schwer zu beschaffen sind, ist der Austausch meist wirtschaftlicher als die nächste Reparatur. Dasselbe gilt, wenn der Brenner getauscht werden müsste: Bei einem 20 Jahre alten Kessel lohnt sich das selten, weil die restliche Anlage dann weiterhin am Ende ihrer Lebensdauer steht.


Der dritte Grund ist strategisch. Wenn ohnehin eine Sanierung ansteht, etwa neue Fenster oder eine Dämmung, sinkt der Wärmebedarf des Hauses, und die alte Heizung ist danach überdimensioniert. Das ist der ideale Zeitpunkt, um das Heizsystem mit zu erneuern. Und wer die aktuell hohen Förderboni für den Heizungstausch nutzen möchte, sollte wissen, dass der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise sinkt. Je länger Sie warten, desto geringer fällt dieser Teil der Förderung aus.




Gasheizung austauschen: Kosten der verschiedenen Alternativen


Was der Austausch der Gasheizung kostet, hängt vor allem davon ab, wofür Sie sich entscheiden. Die folgende Übersicht nennt typische Gesamtkosten einschließlich Einbau für ein Einfamilienhaus. Es handelt sich um Richtwerte, die regional und je nach Gebäude deutlich abweichen können.

Alternative

Typische Gesamtkosten inkl. Einbau

Förderfähig über die KfW

Neue Gasbrennwertheizung

8.000 bis 15.000 Euro

Nein

Luftwärmepumpe

25.000 bis 40.000 Euro

Ja

Erdwärmepumpe (mit Bohrung)

35.000 bis 50.000 Euro

Ja

Hybridheizung (Wärmepumpe plus Gaskessel)

25.000 bis 40.000 Euro

Ja, nur der erneuerbare Teil

Pelletheizung

25.000 bis 40.000 Euro

Ja

Fernwärmeanschluss

10.000 bis 25.000 Euro

Ja

Auf den ersten Blick ist die neue Gasheizung die günstigste Lösung. Rechnet man die Förderung gegen, verschiebt sich das Bild erheblich: Bei einer Wärmepumpe für 30.000 Euro und einem Zuschuss von 56 Prozent bleiben rund 14.300 Euro Eigenanteil, also kaum mehr als für den ungeförderten Gaskessel. Dazu kommen über die Laufzeit die niedrigeren Betriebskosten und der Wegfall von CO2 Abgabe, Biotreppe und Schornsteinfegergebühren für die Gasfeuerung.


Nur den Brenner austauschen?

Viele Eigentümer fragen sich, ob statt der ganzen Heizung nur der Brenner getauscht werden kann. Technisch ist das bei vielen Kesseln möglich, ein neuer Gasbrenner kostet inklusive Montage etwa 1.500 bis 3.500 Euro. Sinnvoll ist das aber nur bei vergleichsweise jungen Anlagen, bei denen der Kessel selbst noch viele Jahre halten wird. Bei einem Heizwertkessel aus den 1990er oder frühen 2000er Jahren verlängert ein neuer Brenner nur das Leben einer ineffizienten Anlage. Das Geld ist dann in einem geförderten Heizungstausch deutlich besser angelegt. Ein Brennertausch wird zudem nicht gefördert.



Gasheizung gegen Wärmepumpe austauschen: das sollten Sie vorher prüfen


Die Wärmepumpe ist die häufigste Alternative zur Gasheizung, und sie funktioniert in deutlich mehr Bestandsgebäuden, als viele glauben. Entscheidend ist nicht das Baujahr des Hauses, sondern die Vorlauftemperatur, mit der Ihre Heizkörper die Räume warm bekommen. Liegt sie an kalten Tagen bei 55 Grad oder darunter, arbeitet eine Wärmepumpe effizient. Das können Sie in einem Winter selbst testen: Drehen Sie die Vorlauftemperatur an der bestehenden Gasheizung herunter und beobachten Sie, ob alle Räume noch warm werden.


Werden einzelne Räume nicht mehr ausreichend beheizt, heißt das nicht, dass die Wärmepumpe ausscheidet. Oft reicht es, zwei oder drei Heizkörper gegen größere auszutauschen. Diese Kosten gelten als Umfeldmaßnahme und sind zusammen mit der Wärmepumpe förderfähig, ebenso wie die Demontage und Entsorgung der alten Gasheizung und die Anpassung der Heizungsverteilung. Für Gebäude mit höherem Temperaturbedarf gibt es außerdem die Hochtemperatur Wärmepumpe, die auch bei Vorlauftemperaturen um 70 Grad arbeitet. Welche Lösungen sich im Bestand bewährt haben, lesen Sie in unserem Beitrag zur Wärmepumpe im Altbau.


Wichtig ist eine saubere Planung: Eine Heizlastberechnung stellt sicher, dass die Wärmepumpe richtig dimensioniert wird, und der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass alle Heizkörper gleichmäßig versorgt werden. Beides gehört zu einem seriösen Angebot dazu. Was eine Wärmepumpe im Detail kostet und welche Posten auf dem Angebot stehen sollten, haben wir im Beitrag Wärmepumpe Kosten zusammengestellt.


Experte für Förderanträge  in einem schwarzen Anzug und weißem Hemd vor einem schwarzen Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck.

„Die häufigste Frage, die mir gestellt wird, lautet: Mein Haus ist von 1975, geht da überhaupt eine Wärmepumpe? Meine Antwort ist fast immer dieselbe: Schauen Sie nicht auf das Baujahr, schauen Sie auf die Vorlauftemperatur. Ich habe schon Gebäude aus den Sechzigern gesehen, in denen die Wärmepumpe mit 50 Grad problemlos läuft, weil die Heizkörper damals großzügig ausgelegt wurden. Und ich habe Häuser aus den Neunzigern gesehen, in denen erst zwei Heizkörper getauscht werden mussten. Beides lässt sich vorab klären, und genau das sollte passieren, bevor Sie ein Angebot unterschreiben."

Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte



Gasheizung gegen Gasheizung austauschen: wann das noch eine Option ist


Es gibt Situationen, in denen der Tausch gegen eine neue Gasbrennwertheizung die vernünftige Entscheidung ist. Wenn die alte Heizung mitten im Winter ausfällt und keine Zeit für Planung bleibt, wenn das Haus in absehbarer Zeit verkauft oder umfassend saniert werden soll, oder wenn ein Fernwärmeanschluss in wenigen Jahren verfügbar sein wird, kann eine günstige Übergangslösung sinnvoll sein. Auch in Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen ist der Umstieg auf eine Zentralheizung aufwendig, sodass manche Eigentümergemeinschaften zunächst bei Gas bleiben.


Wer diesen Weg wählt, sollte sich aber über drei Dinge im Klaren sein. Erstens gibt es für eine reine Gasheizung keine Förderung, Sie tragen die Kosten vollständig selbst. Zweitens unterliegt die neue Heizung ab 2029 der Biotreppe mit steigenden Anteilen klimaneutraler Brennstoffe. Und drittens steigt der Preis für CO2, der auf jede Kilowattstunde Erdgas aufgeschlagen wird, in den kommenden Jahren weiter. Über eine Laufzeit von 15 bis 20 Jahren summiert sich das zu einem erheblichen Betrag, der die niedrigeren Anschaffungskosten meist mehr als auffrisst.


Ein Mittelweg ist die Hybridheizung: Eine Wärmepumpe übernimmt den Großteil des Jahres, der Gaskessel springt nur an sehr kalten Tagen ein. Der Wärmepumpenanteil ist förderfähig, und das Gebäude wird schrittweise unabhängig von Gas. Für Häuser mit hohem Wärmebedarf, die später gedämmt werden sollen, ist das oft die pragmatischste Lösung.



Förderung beim Austausch der Gasheizung


Der Austausch einer Gasheizung gegen ein erneuerbares Heizsystem wird über die KfW Heizungsförderung bezuschusst. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, und zwar unabhängig vom Einkommen und auch für Vermieter. Dazu kommen für selbstnutzende Eigentümer zwei Boni, die sich addieren lassen.


Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt den frühen Austausch fossiler Heizungen. Er beträgt derzeit 16 Prozent und sinkt zum 1. Februar 2027 auf 12 Prozent, danach halbjährlich weiter. Für Gasheizungen gilt dabei eine Besonderheit: Der Bonus setzt voraus, dass die bisherige Gasheizung mindestens 20 Jahre alt ist. Bei Öl, Kohle oder Nachtspeicherheizungen spielt das Alter dagegen keine Rolle. Eine weitere Ausnahme gilt für Gasetagenheizungen, also die Thermen in einzelnen Wohnungen: Deren Austausch wird unabhängig vom Alter mit dem Bonus gefördert. In allen Fällen muss die alte Heizung noch funktionstüchtig sein. Alle Details und den Zeitplan der Absenkung finden Sie in unserem Beitrag zum Klimageschwindigkeitsbonus.


Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Bei mindestens einem Kind unter 18 Jahren werden pauschal 10.000 Euro vom Einkommen abgezogen. Insgesamt ist die Förderung auf 70 Prozent gedeckelt, nur bei einem Einkommen bis 30.000 Euro sind 80 Prozent möglich. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro begrenzt, der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 Euro.

Beispiel

Grundförderung

Klimageschwindigkeits-bonus

Einkommens-

bonus

Fördersatz

Zuschuss bei 30.000 Euro Kosten

Gasheizung 22 Jahre, Einkommen 45.000 Euro

30 Prozent

16 Prozent

10 Prozent

56 Prozent

15.680 Euro

Gasheizung 22 Jahre, Einkommen 38.000 Euro

30 Prozent

16 Prozent

30 Prozent

70 Prozent (Deckel)

19.600 Euro

Gasheizung 22 Jahre, Einkommen 28.000 Euro

30 Prozent

16 Prozent

40 Prozent

80 Prozent (Deckel)

22.400 Euro

Gasheizung 15 Jahre, Einkommen 60.000 Euro

30 Prozent

entfällt

entfällt

30 Prozent

8.400 Euro

Die Rechnung zeigt zweierlei: Das Alter der Gasheizung entscheidet über 16 Prozentpunkte Förderung, und die Zuschüsse liegen in vielen Konstellationen so hoch, dass die Wärmepumpe im Eigenanteil mit der ungeförderten Gasheizung gleichzieht. Förderfähig sind neben dem Wärmeerzeuger auch Umfeldmaßnahmen wie Demontage und Entsorgung der Altanlage, neue Heizkörper, der hydraulische Abgleich und Anpassungen an der Elektroinstallation. Die Details zur Wärmepumpenförderung finden Sie auf unserer Seite KfW Förderung Wärmepumpe, einen Überblick über alle förderfähigen Heizsysteme auf der Seite zur KfW Heizungsförderung.


Wichtig: Förderbedingungen ändern sich, und die Boni sinken planmäßig. Welche Konditionen für Ihr Vorhaben gelten, hängt vom Zeitpunkt der Antragstellung ab. Rechnen Sie Ihre persönliche Förderhöhe am besten mit unserem Förderrechner für die Wärmepumpe durch.




Schritt für Schritt: so läuft der Heizungstausch mit Förderung ab


Die KfW Heizungsförderung hat einen festen Ablauf, bei dem die Reihenfolge entscheidend ist. Wer einen Schritt überspringt, verliert den Anspruch auf den Zuschuss, deshalb lohnt es sich, den Prozess vor dem ersten Angebot zu kennen.


1. Bestandsaufnahme und Technikwahl. Klären Sie, wie alt Ihre Gasheizung ist, welche Vorlauftemperatur das Haus braucht und welches System in Frage kommt. Holen Sie dann Angebote von Fachbetrieben ein. Bei sofort-foerderung.de prüfen unsere Energieeffizienz-Experten anhand Ihrer Angaben und des Angebots, ob das Vorhaben förderfähig ist und welche Boni für Sie in Betracht kommen.


2. Vertrag mit Förderbedingung. Bevor Sie den Förderantrag stellen, muss ein Liefer oder Leistungsvertrag mit dem Heizungsbauer vorliegen. Dieser Vertrag braucht zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne diese Klausel gilt die Unterschrift bereits als Vorhabensbeginn, und die Förderung ist verloren. Eine Vertragsvorlage mit der passenden Klausel und eine Checkliste für den Förderantrag finden Sie in unseren kostenlosen Downloads.


3. Bestätigung zum Antrag (BzA). Für den KfW Antrag brauchen Sie die Bestätigung zum Antrag, die ein Energieeffizienz-Experte erstellt. Sie dokumentiert das Vorhaben und die förderfähigen Kosten und ergibt eine BzA-ID, die Sie im KfW Portal eingeben. Wie das genau funktioniert, erklären wir im Beitrag BzA erstellen.


4. Antrag im KfW Portal. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst im Kundenportal der KfW. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, damit alle Angaben zu Vertrag und BzA passen. Nach dem Einreichen dürfen Sie auf eigenes Risiko mit dem Einbau beginnen, Sie müssen also nicht auf die Zusage warten.


5. Einbau und Bestätigung nach Durchführung (BnD). Nach dem Einbau erstellt der Energieeffizienz-Experte die Bestätigung nach Durchführung, mit der Sie die Rechnungen bei der KfW einreichen. Daraufhin wird der Zuschuss ausgezahlt. Mehr dazu im Beitrag BnD KfW erstellen.


Bei sofort-foerderung.de kümmern wir uns um den gesamten Förderprozess: von der Prüfung der Förderfähigkeit über die BzA und die Begleitung im KfW Portal bis zur BnD nach dem Einbau. Der Energieeffizienz-Experte ist in jedem Schritt eingebunden, zum Festpreis von 598 Euro, unabhängig von der Höhe Ihres Zuschusses.




Typische Fehler und wie Sie diese vermeiden


Die meisten Förderanträge scheitern nicht daran, dass das Vorhaben nicht förderfähig wäre, sondern an vermeidbaren Formfehlern. Beim Heizungstausch sind es vor allem diese fünf.


Vertrag ohne Förderbedingung unterschrieben. Der häufigste und teuerste Fehler. Viele Heizungsbauer legen einen Standardvertrag vor, und der Eigentümer unterschreibt, bevor jemand an die Förderung denkt. Lassen Sie sich die aufschiebende oder auflösende Bedingung schriftlich in den Vertrag aufnehmen, bevor Sie unterschreiben.


Altanlage vorschnell demontiert. Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt eine funktionstüchtige Altanlage voraus. Wer die alte Gasheizung ausbauen lässt, bevor der Antrag gestellt ist, kann den Bonus nicht mehr nachweisen. Dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos und dem Typenschild, bevor etwas abgebaut wird.


Alter der Gasheizung nicht belegt. Für den Bonus muss die Gasheizung mindestens 20 Jahre alt sein. Halten Sie das Typenschild, alte Rechnungen oder das Protokoll des Schornsteinfegers bereit, aus denen das Baujahr hervorgeht.


Einkommen nicht geprüft. Der Einkommensbonus wird über die Steuerbescheide nachgewiesen. Wer die Grenzen nicht kennt oder den Kinderabzug übersieht, verschenkt bis zu 40 Prozent Förderung. Ein Blick in den letzten Steuerbescheid lohnt sich vor der Antragstellung.


Wärmepumpe ohne Heizlastberechnung bestellt. Eine zu groß dimensionierte Wärmepumpe taktet, verschleißt schneller und verbraucht mehr Strom. Bestehen Sie darauf, dass das Angebot auf einer Heizlastberechnung beruht.


Genau diese Punkte fangen unsere Energieeffizienz-Experten ab, bevor sie Geld kosten: Wir prüfen Angebot und Vertrag vor der Antragstellung und begleiten Sie, bis der Zuschuss auf dem Konto ist.



Einschätzung aus der Praxis


Aus unserer Erfahrung ist der Wegfall der gesetzlichen Austauschpflicht für Eigentümer eine Chance, kein Grund zum Abwarten. Wer eine Gasheizung besitzt, die älter als 20 Jahre ist, bekommt derzeit eine Förderkonstellation, die es in dieser Höhe absehbar nicht mehr geben wird: Grundförderung, voller Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen ein Einkommensbonus, der den Fördersatz an die Obergrenze treibt. Der Bonus für den schnellen Austausch sinkt ab Februar 2027 in jedem Halbjahr weiter, und der fossile Betrieb wird durch Biotreppe und CO2 Preis Jahr für Jahr teurer.


Die Wärmepumpe ist dabei in den meisten Einfamilienhäusern die wirtschaftlichste Lösung, auch im Bestand. Wo das Gebäude noch nicht so weit ist, bietet die Hybridheizung einen geförderten Einstieg. Eine neue reine Gasheizung sehen wir nur noch als Übergangslösung in Sonderfällen, denn sie bindet Sie für 20 Jahre an einen Brennstoff mit steigenden Kosten und ohne Förderung.



Fazit: Gasheizung austauschen mit Plan statt unter Zeitdruck


Eine Gasheizung austauschen zu müssen, ist seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz keine gesetzliche Vorgabe mehr. Ihre Heizung darf weiterlaufen, solange sie funktioniert. Die wirtschaftliche Rechnung spricht trotzdem klar für den geplanten Austausch, sobald die Anlage 15 bis 20 Jahre alt ist: Alte Kessel verbrauchen deutlich mehr Gas, die Betriebskosten fossiler Heizungen steigen, und die Förderung für Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme ist aktuell so hoch, dass der Eigenanteil oft auf dem Niveau einer ungeförderten Gasheizung liegt.


Entscheidend ist die Reihenfolge: Erst die Technik und die Vorlauftemperatur klären, dann den Vertrag mit Förderbedingung schließen, die BzA erstellen lassen, den Antrag stellen und erst dann einbauen. Bei sofort-foerderung.de kümmern wir uns um den gesamten Förderprozess, mit einem Energieeffizienz-Experten in jedem Schritt, damit aus dem Heizungstausch keine verschenkte Förderung wird.




Häufige Fragen zum Austausch der Gasheizung


Darf ich meine kaputte Gasheizung reparieren lassen oder muss ich sie austauschen?

Sie dürfen reparieren. Das Gebäudemodernisierungsgesetz kennt weder eine Austauschpflicht nach Alter noch ein Reparaturverbot für bestehende Gasheizungen. Wirtschaftlich sinnvoll ist eine Reparatur allerdings nur bei jüngeren Anlagen oder kleineren Defekten. Wenn der Kessel älter als 20 Jahre ist und ein teures Bauteil wie der Wärmetauscher betroffen ist, ist der geförderte Austausch fast immer die bessere Entscheidung, weil Sie dann den Klimageschwindigkeitsbonus mitnehmen können.

Nein. Die KfW fördert den Heizungstausch nur, wenn ein erneuerbares System eingebaut wird, also Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Fernwärmeanschluss oder eine Hybridheizung. Bei der Hybridheizung ist nur der erneuerbare Anteil förderfähig, der Gaskessel nicht. Für eine reine Gasbrennwertheizung gibt es weder Zuschuss noch Förderkredit.

Grundsätzlich nicht. Der Bonus setzt bei Gasheizungen ein Mindestalter von 20 Jahren voraus. Ausgenommen sind Gasetagenheizungen, also Thermen in einzelnen Wohnungen, deren Austausch unabhängig vom Alter mit dem Bonus gefördert wird. Ist Ihre Zentralheizung erst 15 Jahre alt, erhalten Sie die Grundförderung von 30 Prozent und gegebenenfalls den Einkommensbonus, aber nicht die zusätzlichen 16 Prozent.

Ja, nach dem Umstieg auf eine Wärmepumpe können Sie den Gasanschluss stilllegen lassen, um die laufende Grundgebühr zu sparen. Der Netzbetreiber nimmt die Stilllegung vor. Die Kosten dafür gehören zu den Umfeldmaßnahmen, die zusammen mit der neuen Heizung als förderfähige Kosten angesetzt werden können. Beachten Sie, dass die Stilllegung erst nach der Inbetriebnahme des neuen Systems erfolgen sollte, damit Sie zwischenzeitlich nicht ohne Heizung dastehen.

Wenn Sie den Gasanschluss komplett stilllegen lassen, ist auch der Gasherd betroffen. Viele Eigentümer wechseln in diesem Zuge auf ein Induktionskochfeld. Alternativ bleibt der Anschluss für den Herd bestehen, dann fallen allerdings weiterhin die Grundgebühr und die Kosten für den Gaszähler an, was sich für den Herd allein selten lohnt. Die Kosten für den Herdtausch sind nicht förderfähig.

Der eigentliche Einbau einer Wärmepumpe dauert in der Regel zwei bis fünf Arbeitstage, abhängig davon, ob Heizkörper getauscht oder Leitungen angepasst werden müssen. Deutlich mehr Zeit sollten Sie für die Vorbereitung einplanen: Angebote einholen, Vertrag mit Förderbedingung schließen, BzA erstellen lassen und den Antrag stellen. Rechnen Sie insgesamt mit zwei bis vier Monaten vom ersten Angebot bis zur fertigen Anlage, in der Heizsaison je nach Auslastung der Betriebe auch länger. Planen Sie den Tausch deshalb möglichst für die warme Jahreszeit.

Nicht zwangsläufig. Enthält der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung mit Bezug auf die Förderzusage, ist alles in Ordnung. Fehlt diese Klausel, gilt die Unterschrift als Vorhabensbeginn, und ein Antrag ist nicht mehr möglich. In manchen Fällen lässt sich der Vertrag im Einvernehmen mit dem Fachbetrieb aufheben und mit der richtigen Klausel neu schließen, sofern noch keine Arbeiten begonnen haben. Sprechen Sie uns in dieser Situation an, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.


Fördermittel einfach und sicher beantragen


Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.


Genau dabei unterstützen wir Sie.


Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess, von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.


Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.


Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.


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