Fernwärme Förderung: So finanzieren Sie den Anschluss ans Wärmenetz

In immer mehr Städten und Gemeinden wachsen die Wärmenetze. Mit der kommunalen Wärmeplanung bekommen viele Eigentümer zum ersten Mal schwarz auf weiß, ob ihre Straße an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden soll. Danach folgt fast immer ein Schreiben des Versorgers mit einem Angebot für den Hausanschluss und einer Zahl, die erst einmal schlucken lässt.
Die gute Nachricht: Der Anschluss an ein Wärmenetz gehört zu den Maßnahmen, die der Staat über die Heizungsförderung der KfW bezuschusst. Je nach Ausgangslage übernimmt die Förderung einen großen Teil der förderfähigen Kosten. Entscheidend ist allerdings, dass Sie Reihenfolge und Vertragsgestaltung im Blick behalten. Der häufigste Fehler beim Fernwärmeanschluss passiert nämlich schon, bevor überhaupt jemand an die Förderung denkt.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Fernwärme Förderung aufgebaut ist und welche Kosten tatsächlich förderfähig sind. Außerdem lesen Sie, was ein Anschlusszwang für Ihre Förderung bedeutet und wie Sie Schritt für Schritt zu Ihrem Zuschuss kommen.
Inhaltsverzeichnis

Kurz erklärt: Fernwärme Förderung
Der Anschluss an ein Wärmenetz wird über die Heizungsförderung der KfW bezuschusst, nicht über das BAFA.
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus erhalten.
Gefördert werden die Komponenten auf Ihrem Grundstück: die Wärmeübergabestation, die Leitungen bis zum Gebäude, die Regelungstechnik und notwendige Umfeldmaßnahmen.
Für die erste Wohneinheit sind Kosten bis 28.000 Euro förderfähig. Der Zuschuss ist auf höchstens 70 Prozent begrenzt, bei niedrigem Einkommen auf 80 Prozent.
Auch der Anschlussvertrag mit dem Versorger braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, bevor der Antrag gestellt wird.
Besteht ein kommunaler Anschlusszwang, fördert die KfW ausschließlich den Wärmenetzanschluss und keine alternative Heizung.
Wie funktioniert Fernwärme und für wen lohnt sich ein Anschluss?
Bei Fernwärme wird die Wärme nicht im eigenen Keller erzeugt, sondern zentral in einem Heizkraftwerk, einer Biomasseanlage, einer Großwärmepumpe oder durch die Nutzung industrieller Abwärme. Über gut gedämmte Rohrleitungen gelangt heißes Wasser bis zu Ihrem Haus. Dort übergibt eine kompakte Wärmeübergabestation die Wärme an Ihren Heizkreis und meist auch an die Warmwasserbereitung. Das abgekühlte Wasser fließt zurück ins Netz und wird erneut erwärmt. Kleinere Netze für ein Quartier oder eine Siedlung werden oft als Nahwärme bezeichnet. Technisch funktionieren sie nach demselben Prinzip.
Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Ein eigener Wärmeerzeuger fällt weg, ebenso Schornstein, Öltank oder Gasanschluss und die damit verbundene Wartung. Die Übergabestation braucht wenig Platz und arbeitet nahezu wartungsfrei. Hinzu kommt, dass die Verantwortung für die Wärmeerzeugung und deren schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien beim Netzbetreiber liegt und nicht bei Ihnen.
Besonders interessant ist ein Anschluss in drei Situationen. Erstens, wenn ohnehin eine alte Öl oder Gasheizung ersetzt werden muss und das Netz bereits in Ihrer Straße liegt. Zweitens, wenn eine Wärmepumpe im eigenen Haus schwierig umzusetzen ist, etwa bei dichter Reihenhausbebauung, wenig Platz für ein Außengerät oder einem Altbau mit hohen Vorlauftemperaturen. Drittens bei Mehrfamilienhäusern, in denen eine zentrale Lösung für alle Wohneinheiten gesucht wird. Weniger attraktiv ist Fernwärme dort, wo das Netz noch weit entfernt ist und eine lange Anschlussleitung über das eigene Grundstück verlegt werden müsste.
Was kostet ein Fernwärmeanschluss?
Die Kosten unterscheiden sich von Versorger zu Versorger deutlich, denn jeder Netzbetreiber kalkuliert seine Anschlusspreise selbst. Für ein Einfamilienhaus liegen die einmaligen Kosten häufig im Bereich von rund 8.000 bis 20.000 Euro. In Einzelfällen können sie auch darüber liegen, vor allem bei langen Leitungswegen oder aufwendigen Erdarbeiten. Das Angebot setzt sich in der Regel aus mehreren Bausteinen zusammen, die Sie kennen sollten, weil sie für die Förderung unterschiedlich behandelt werden.
Kostenbaustein | Was dahintersteckt | Förderfähig? |
Hausanschlussleitung auf dem Grundstück | Leitung von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude, inklusive Erdarbeiten und Hauseinführung | ja |
Wärmeübergabestation | Wärmetauscher, Regelung und Messeinrichtung im Haus | ja |
Anpassung der Heizungsanlage | Einbindung in den Heizkreis, Optimierung der Wärmeverteilung, Warmwasserbereitung | ja |
Umfeldmaßnahmen | Demontage und Entsorgung der Altanlage, Wiederherstellung von Flächen nach den Erdarbeiten | ja |
Baukostenzuschuss | Beitrag des Versorgers zum Ausbau des Netzes außerhalb Ihres Grundstücks | in der Regel nein |
Laufende Kosten | Grundpreis, Arbeitspreis, Messpreis | nein |
Wichtig für die Kalkulation: Die Förderung bezieht sich auf die Komponenten auf Ihrem Grundstück. Bitten Sie den Versorger deshalb um ein Angebot, das die einzelnen Positionen getrennt ausweist. Ein Pauschalpreis ohne Aufteilung macht es schwer, die förderfähigen Kosten sauber zu bestimmen.
Neben den Anschlusskosten zählen langfristig vor allem die laufenden Wärmekosten. Fernwärmepreise bestehen meist aus einem festen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis, die über Preisanpassungsklauseln regelmäßig angepasst werden. Werfen Sie vor der Unterschrift einen genauen Blick auf Vertragslaufzeit, Preisformel und die Entwicklung der Preise in den vergangenen Jahren. Gerade weil Sie bei Fernwärme nicht einfach den Anbieter wechseln können, ist diese Prüfung wichtiger als bei Strom oder Gas.
Welche Förderung gibt es für Fernwärme?
Die zentrale Förderung für Fernwärme ist die Heizungsförderung der KfW innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist dort als eigene förderfähige Maßnahme aufgeführt, gleichrangig neben Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Solarthermie. Häufig wird auch nach einer BAFA Förderung für Fernwärme gesucht. Das BAFA ist für Heizungen aber nicht mehr zuständig, sondern nur noch für Maßnahmen an der Gebäudehülle und für Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen.
Grundförderung und Boni der KfW Förderung für Fernwärme
Förderbaustein | Höhe | Voraussetzung |
Grundförderung | 30 Prozent | gilt für alle Antragsteller, auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften |
Klimageschwindigkeitsbonus | derzeit 16 Prozent, sinkt halbjährlich | Selbstnutzer, Austausch einer funktionstüchtigen Öl, Kohle, Gasetagen oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas oder Biomasseheizung |
Einkommensbonus | 40, 30 oder 10 Prozent | Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro |
Kinderzuschlag | Einkommen wird pauschal um 10.000 Euro gemindert | mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt |
Die Boni werden addiert, die Gesamtförderung ist aber auf 70 Prozent begrenzt. Nur bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, mit Kinderzuschlag bis 40.000 Euro, sind bis zu 80 Prozent möglich. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit Kosten bis 28.000 Euro. Diese Grenze sinkt künftig schrittweise. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 22.400 Euro. In Mehrfamilienhäusern kommen für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro und ab der siebten jeweils 8.000 Euro förderfähige Kosten hinzu.
Beim Klimageschwindigkeitsbonus lohnt ein genauer Blick auf die Bedingung: Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten nicht mehr fossil oder mit Gas beheizt werden. Wer die alte Gasheizung als Reserve im Keller stehen lassen möchte, verliert damit den Bonus.
Was beim Fernwärmeanschluss förderfähig ist
Die Förderrichtlinie nennt für den Anschluss an ein Wärmenetz vier Bausteine:
die Wärmeverteilung, allerdings nur auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes
die Steuerungstechnik samt Mess und Regelungseinrichtungen
die Wärmeübergabestation
die Umfeldmaßnahmen
Zu den Umfeldmaßnahmen gehören etwa die Demontage und Entsorgung der alten Heizung, die Stilllegung eines Öltanks oder die Wiederherstellung der Flächen nach den Erdarbeiten. Außerdem muss der Heizungseinbau mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems verbunden sein. In der Praxis gehört deshalb der hydraulische Abgleich zum Vorhaben dazu und sollte von Anfang an im Angebot des Installateurs stehen.
Rechenbeispiel: So viel Zuschuss ist möglich
Angenommen, für den Anschluss eines Einfamilienhauses fallen 14.000 Euro förderfähige Kosten an, und eine funktionstüchtige Ölheizung wird ersetzt:
Ausgangslage | Fördersatz | Zuschuss | Eigenanteil |
Vermieter (nur Grundförderung) | 30 Prozent | 4.200 Euro | 9.800 Euro |
Selbstnutzer mit Klimageschwindigkeitsbonus | 46 Prozent | 6.440 Euro | 7.560 Euro |
Selbstnutzer, Haushaltseinkommen 35.000 Euro | 70 Prozent (Deckel) | 9.800 Euro | 4.200 Euro |
Selbstnutzer, Haushaltseinkommen 28.000 Euro | 80 Prozent (Deckel) | 11.200 Euro | 2.800 Euro |
Das Beispiel dient der Orientierung. Ihre tatsächliche Förderung hängt von den förderfähigen Positionen, Ihrem Einkommen und dem jeweils geltenden Bonussatz ab.
Wärmenetz oder Gebäudenetz: ein Unterschied mit Folgen
Die Förderrichtlinie unterscheidet zwischen dem Anschluss an ein Wärmenetz und an ein Gebäudenetz. Ein Gebäudenetz ist ein kleines Netz, das nur wenige Gebäude versorgt, etwa eine Reihenhauszeile mit gemeinsamer Heizzentrale. Für den Anschluss an ein Gebäudenetz gelten eigene Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung. Beim klassischen Fernwärmenetz eines Stadtwerks ist das in der Regel kein Thema. Bei kleineren Netzen sollten Sie sich vom Betreiber vorab bestätigen lassen, dass die Anforderungen der Förderung erfüllt sind.
Neben der Bundesförderung bieten manche Bundesländer, Kommunen und Stadtwerke eigene Zuschüsse für den Fernwärmeanschluss an. Diese lassen sich häufig mit der KfW Förderung kombinieren. Welche Programme es an Ihrem Wohnort gibt, finden Sie auf unseren Städteseiten.
Anschlusszwang und Benutzungszwang: was das für Ihre Förderung bedeutet
Eine Gemeinde kann per Satzung festlegen, dass Grundstücke in einem bestimmten Gebiet an das Wärmenetz angeschlossen werden und die Fernwärme auch nutzen müssen. Juristisch spricht man vom Anschluss und Benutzungszwang. Die kommunale Wärmeplanung allein begründet noch keine solche Pflicht. Sie zeigt, wo Wärmenetze geplant sind, verpflichtet aber niemanden zum Anschluss. Erst eine entsprechende Satzung der Gemeinde schafft eine verbindliche Pflicht.
Für die Förderung hat ein solcher Zwang eine klare Konsequenz: Soll Ihr Grundstück aufgrund einer kommunalen Entscheidung an ein Wärmenetz angeschlossen werden, fördert die KfW ausschließlich den Wärmenetzanschluss. Eine Wärmepumpe oder eine andere Einzelheizung wäre in diesem Fall nicht förderfähig. Wer sich trotz Anschlusszwang für eine eigene Wärmepumpe entscheiden möchte, braucht zunächst eine Befreiung von der Gemeinde und muss damit rechnen, die Anlage ohne Zuschuss zu finanzieren.
Satzungen sehen häufig Ausnahmen oder Befreiungsmöglichkeiten vor, zum Beispiel für Gebäude, die bereits mit erneuerbaren Energien beheizt werden, oder in Härtefällen. Ob eine Befreiung möglich ist, regelt die jeweilige Satzung. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach, bevor Sie sich für ein Heizsystem entscheiden.
Fernwärme oder Wärmepumpe: die richtige Entscheidung treffen
Viele Eigentümer stehen vor derselben Frage: Lohnt es sich, auf das Fernwärmenetz zu warten, oder sollte die Wärmepumpe jetzt kommen? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber einige Kriterien helfen bei der Entscheidung.
Für Fernwärme spricht, wenn das Netz bereits in Ihrer Straße liegt, Ihr Haus hohe Vorlauftemperaturen benötigt oder kaum Platz für ein Außengerät vorhanden ist. Auch der geringe Wartungsaufwand und der Wegfall eigener Technik überzeugen viele. Für die Wärmepumpe spricht ihre Unabhängigkeit: Sie bestimmen selbst über Technik und Stromtarif und sind nicht an einen einzelnen Versorger gebunden. In gut gedämmten Häusern mit Flächenheizung arbeitet eine Wärmepumpe besonders effizient, und mit einer Photovoltaikanlage lässt sich ein Teil des Stroms selbst erzeugen.
Bei der Förderung unterscheiden sich beide Wege kaum: Grundförderung, Boni und Höchstbeträge sind identisch. Ein Unterschied ergibt sich beim Zeitpunkt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich und entfällt schließlich ganz. Wer jahrelang auf ein Netz wartet, das erst geplant ist, verzichtet unter Umständen auf einen spürbaren Teil des Zuschusses. Liegt das Netz dagegen schon vor der Tür, ist der Anschluss oft die einfachere Lösung.
Ein Sonderfall ist der Wechsel in die andere Richtung, also von Fernwärme auf eine Wärmepumpe. Auch dieser Umstieg kann mit der Grundförderung und gegebenenfalls dem Einkommensbonus gefördert werden. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es dafür aber nicht, weil Fernwärme nicht zu den begünstigten Altanlagen zählt. Beachten Sie außerdem die Laufzeit Ihres bestehenden Fernwärmevertrags und einen möglichen Anschlusszwang.
Schritt für Schritt zur geförderten Fernwärme
1. Verfügbarkeit und Angebot klären
Fragen Sie beim Versorger nach, ob ein Anschluss an Ihr Gebäude möglich ist, und lassen Sie sich ein Angebot mit getrennt ausgewiesenen Positionen erstellen. Holen Sie parallel ein Angebot Ihres Installateurs für die Einbindung in die Heizungsanlage und den hydraulischen Abgleich ein.
2. Verträge mit Bedingung abschließen
Sowohl der Anschlussvertrag mit dem Versorger als auch der Vertrag mit dem Installateur brauchen eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die den Vertrag an die Förderzusage knüpft. Erst damit gilt die Unterschrift nicht als Vorhabensbeginn. Gleichzeitig ist ein solcher Vertrag Voraussetzung für den Antrag.
Tipp: Eine Formulierungshilfe für die Bedingung im Vertrag finden Sie in unseren kostenlosen Downloads.
3. Bestätigung zum Antrag erstellen lassen
Vor dem Antrag erstellt ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag. Bei sofort-foerderung.de übernehmen das unsere Energieeffizienz-Experten. Sie prüfen Ihre Angebote auf Förderfähigkeit und erstellen die Unterlagen innerhalb von 24 Stunden.
4. Antrag im KfW Portal stellen
Den Antrag stellen Sie selbst im Kundenportal der KfW. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, damit alle Angaben stimmen. Nach der Antragstellung dürfen Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen, Sie müssen also nicht auf die Förderzusage warten.
5. Anschluss umsetzen
Der Versorger verlegt die Hausanschlussleitung und setzt die Übergabestation, Ihr Installateur bindet die Anlage ein und führt den hydraulischen Abgleich durch. Bewahren Sie alle Rechnungen sorgfältig auf.
6. Nachweis einreichen und Zuschuss erhalten
Nach Abschluss erstellen unsere Energieeffizienz-Experten die Bestätigung nach Durchführung. Sie reichen diese zusammen mit den Rechnungen im KfW Portal ein, und nach der Prüfung wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.
Unsere Begleitung kostet bei der KfW Heizungsförderung einen festen Preis von 598 Euro, zahlbar bei Beauftragung. Der Preis gilt unabhängig von der Höhe Ihres Zuschusses, weitere Kosten entstehen nicht.
Typische Fehler beim Fernwärmeanschluss und wie Sie diese vermeiden
Den Anschlussvertrag des Versorgers ohne Bedingung unterschreiben. Das ist der mit Abstand häufigste Fehler. Viele Versorger schicken einen fertigen Anschlussvertrag, und wer ihn ohne Förderklausel unterschreibt, hat sein Vorhaben aus Sicht der KfW bereits begonnen. Der Anspruch auf den Zuschuss entfällt dann vollständig. Sprechen Sie den Versorger vor der Unterschrift auf die Bedingung an. Die meisten Netzbetreiber kennen das Thema und ergänzen die Klausel ohne Probleme.
Nur den Versorger im Blick haben. Neben dem Anschluss selbst fallen meist Arbeiten im Haus an: die Einbindung in den Heizkreis, die Demontage der Altanlage und der hydraulische Abgleich. Fehlen diese Positionen im Antrag, verschenken Sie Förderung. Auch der Vertrag mit dem Installateur braucht die Bedingung.
Pauschalangebote ohne Aufteilung akzeptieren. Wenn Baukostenzuschuss, Hausanschluss und Übergabestation in einer Summe stehen, lassen sich die förderfähigen Kosten nicht sauber abgrenzen. Bitten Sie um eine aufgeschlüsselte Rechnung.
Die alte Heizung als Reserve behalten. Wer den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten möchte, darf das Haus nach dem Austausch nicht mehr fossil beheizen. Eine Gasheizung als Reserve kostet den Bonus.
Den Zeitpunkt unterschätzen. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich. Liegt der Antrag nur wenige Tage nach einem Stichtag, kann das bei einem Fernwärmeanschluss schnell mehrere hundert Euro ausmachen.
Genau hier setzen wir an: sofort-foerderung.de prüft Ihre Angebote, bevor Sie unterschreiben, achtet auf die Bedingung in beiden Verträgen und sorgt dafür, dass alle förderfähigen Positionen im Antrag landen. Viele Anträge scheitern nicht an der Förderfähigkeit, sondern an solchen vermeidbaren formalen Fehlern.
Einschätzung aus der Praxis
Der Fernwärmeanschluss ist aus Förderperspektive ein besonderer Fall, weil fast immer zwei Vertragspartner beteiligt sind: der Versorger und der Installateur. Beide Verträge müssen zur Förderung passen, und beide Angebote gehören in den Antrag. Fachlich ist das Vorhaben oft einfacher als ein Wärmepumpeneinbau, denn Schallschutz, Aufstellort und Dimensionierung des Wärmeerzeugers entfallen. Organisatorisch ist es dafür etwas anspruchsvoller. Wer die Reihenfolge einhält und die Angebote vor der ersten Unterschrift prüfen lässt, holt die Förderung in aller Regel vollständig ab.
„Beim Fernwärmeanschluss sehe ich immer wieder dasselbe Muster: Der Versorger schickt einen fertigen Anschlussvertrag, und weil er so offiziell aussieht, wird er unterschrieben, bevor jemand an die Förderung denkt. Damit ist der Zuschuss weg. Mein Rat: Unterschreiben Sie nichts, bevor die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Vertrag steht, und lassen Sie sich das Angebot nach Positionen aufschlüsseln. Diese zwei Punkte entscheiden darüber, ob Sie die volle Förderung bekommen."
Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte
Fazit: Fernwärme Förderung richtig nutzen
Die Fernwärme Förderung macht den Anschluss ans Wärmenetz für viele Eigentümer deutlich günstiger. Mit 30 Prozent Grundförderung und den Boni für Selbstnutzer übernimmt die KfW je nach Ausgangslage bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, bei niedrigem Einkommen sogar bis zu 80 Prozent. Gefördert werden die Komponenten auf Ihrem Grundstück, von der Hausanschlussleitung über die Übergabestation bis zur Demontage der alten Heizung. Der Baukostenzuschuss für das Netz selbst ist in der Regel nicht förderfähig.
Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Angebote einholen, beide Verträge mit Bedingung abschließen, Bestätigung zum Antrag erstellen lassen, Antrag stellen und erst dann mit der Umsetzung beginnen. Wer einen kommunalen Anschlusszwang hat, sollte wissen, dass dann ausschließlich der Wärmenetzanschluss gefördert wird.
sofort-foerderung.de kümmert sich um den gesamten Förderprozess: Wir prüfen Ihr Vorhaben, erstellen die Bestätigung zum Antrag innerhalb von 24 Stunden, begleiten Sie durch die Antragstellung im KfW Portal und erstellen nach dem Anschluss die Nachweise für die Auszahlung. Förderbedingungen können sich ändern, deshalb sollte jedes Vorhaben individuell geprüft werden.
Häufige Fragen zur Fernwärme Förderung
Bekomme ich die Förderung auch, wenn ich von einer funktionierenden Gasheizung wechsle?
Ja, die Grundförderung von 30 Prozent erhalten Sie unabhängig vom Zustand der bisherigen Heizung. Für den Klimageschwindigkeitsbonus kommt es auf das Alter an: Eine Gasheizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre in Betrieb sein, eine Gasetagenheizung ist dagegen unabhängig vom Alter begünstigt. Ist Ihre Gasheizung knapp jünger als 20 Jahre, kann es sich lohnen, das genaue Inbetriebnahmedatum zu prüfen. Ein Blick auf das Typenschild oder in das Protokoll des Schornsteinfegers gibt hier Auskunft. Bedenken Sie aber auch, dass der Bonus halbjährlich sinkt. Langes Warten auf die 20 Jahre kann sich deshalb rechnerisch kaum lohnen.
Wird der Fernwärmeanschluss auch für Vermieter und Eigentümergemeinschaften gefördert?
Ja, die Grundförderung von 30 Prozent steht auch Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften offen. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus sind dagegen selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten und gelten nur für die selbst bewohnte Wohneinheit. In Mehrfamilienhäusern steigen die förderfähigen Kosten mit der Zahl der Wohneinheiten. Gerade für Gebäude mit mehreren Parteien ist ein zentraler Fernwärmeanschluss oft wirtschaftlicher als einzelne Lösungen pro Wohnung. In einer Eigentümergemeinschaft wird der Antrag für das Gemeinschaftseigentum über die Gemeinschaft gestellt.
Kann ich den Eigenanteil über einen Kredit finanzieren?
Ja, die KfW bietet einen Ergänzungskredit an, mit dem Sie den Teil der Kosten finanzieren können, der nach Abzug des Zuschusses übrig bleibt. Möglich sind bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro gibt es zusätzlich eine Zinsverbilligung. Voraussetzung ist eine Zusage für den Zuschuss, die nicht älter als zwölf Monate sein darf. Planen Sie die Finanzierung frühzeitig ein, denn den Zuschuss erhalten Sie erst nach Abschluss der Arbeiten. Bis dahin müssen die Rechnungen von Versorger und Installateur bezahlt werden.
Was passiert, wenn sich der Netzausbau verzögert?
Nach der Bewilligung bleibt Ihnen ausreichend Zeit für die Umsetzung, der Bewilligungszeitraum ist großzügig bemessen. Verzögert sich der Netzausbau in Ihrer Straße trotzdem erheblich, sollten Sie frühzeitig mit dem Versorger klären, wann der Anschluss realistisch möglich ist. Stellen Sie den Antrag deshalb erst, wenn ein verbindlicher Anschlusstermin absehbar ist. Gleichzeitig sollten Sie wissen, dass für die Förderhöhe der Bonussatz zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt. Ein früher Antrag sichert also den aktuellen Klimageschwindigkeitsbonus, solange die Umsetzung im Bewilligungszeitraum möglich bleibt.
Kann ich statt des Zuschusses den Steuerbonus nutzen?
Grundsätzlich ja: Alternativ zum Zuschuss können selbstnutzende Eigentümer 20 Prozent der Kosten energetischer Maßnahmen über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen, höchstens 40.000 Euro pro Objekt. Das Gebäude muss dafür mindestens zehn Jahre alt sein. Für ein und dieselbe Maßnahme gilt aber strikt entweder oder. In den meisten Fällen ist der Zuschuss die bessere Wahl, weil er mit den Boni deutlich über 20 Prozent liegen kann und nicht über drei Jahre verteilt wird. Interessant wird der Steuerbonus vor allem dann, wenn der Anschlussvertrag bereits ohne Bedingung unterschrieben wurde und die Förderung damit ausgeschlossen ist.
Gibt es zusätzlich regionale Förderung für Fernwärme?
In manchen Bundesländern, Städten und Gemeinden gibt es eigene Zuschüsse für den Fernwärmeanschluss, teilweise auch direkt von den Stadtwerken als Anreiz für neue Netzkunden. Solche Programme lassen sich häufig mit der KfW Förderung kombinieren. Achten Sie aber auf die Bedingungen: Manche Programme schließen eine Doppelförderung aus oder begrenzen die Gesamtförderung auf einen bestimmten Anteil der Kosten. Fragen Sie bei Ihrem Versorger nach, ob er eigene Anschlussprämien oder Aktionspreise anbietet. Einen Überblick über regionale Programme finden Sie auf unseren Städteseiten.
Fördermittel einfach und sicher beantragen
Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.
Genau dabei unterstützen wir Sie.
Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess, von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.
Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.
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