top of page

Innendämmung Förderung: So erhalten Sie den BAFA Zuschuss für die Dämmung von innen

Autorenbild: sofort-foerderung.de
sofort-foerderung.de
vor 2 Minuten
13 Min. Lesezeit

Nicht jede Fassade lässt sich von außen dämmen. Die Stuckfassade aus der Gründerzeit, das Fachwerkhaus im Ortskern, die Grenzbebauung ohne Abstand zum Nachbarn oder die Eigentumswohnung, deren Gemeinschaft keine Fassadensanierung beschließt: In all diesen Fällen bleibt nur der Weg nach innen. Viele Eigentümer gehen dann davon aus, dass sie auf staatliche Zuschüsse verzichten müssen, weil die Förderung vor allem mit dem klassischen Wärmedämmverbundsystem in Verbindung gebracht wird.


Das stimmt nicht. Die Innendämmung Förderung läuft über dieselbe BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen wie die Außendämmung, mit demselben Fördersatz und denselben Höchstbeträgen. Der Unterschied liegt in den technischen Details: Die Anforderungen an den U-Wert sind von innen schwerer zu erreichen, bauphysikalisch ist die Innendämmung anspruchsvoller, und für Fachwerk und Baudenkmale gelten eigene Werte.


In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Innendämmung gefördert wird, welche Werte Ihre Wand erreichen muss, welche Dämmsysteme sich eignen und wie Sie die typischen Fehler vermeiden, an denen Förderanträge für die Dämmung von innen scheitern.


Inhaltsverzeichnis


Innendämmung Förderung: Altbauraum mit freiliegender Ziegelwand und Sprossenfenster, an der rechten Außenwand bereits montierte helle Innendämmplatten, davor ein Stapel Dämmplatten und eine Wasserwaage auf dem Holzboden
Symbolbild, KI-generiert

Kurz erklärt: Innendämmung Förderung


  • Die Innendämmung von Außenwänden wird über die BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bezuschusst, genau wie die Außendämmung.

  • Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, bei bis zu 30.000 Euro förderfähigen Kosten pro Kalenderjahr für die erste Wohneinheit.

  • Mit individuellem Sanierungsfahrplan verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 Euro. Für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro steigt der Fördersatz auf 20 Prozent, sofern das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 Euro beträgt.

  • Die gedämmte Wand muss in der Regel einen U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²K) erreichen. Für Fachwerkaußenwände und Baudenkmale gelten abweichende Werte.

  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung.

  • Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben.



Wann eine Innendämmung die richtige Wahl ist


Aus rein energetischer Sicht ist die Außendämmung fast immer die bessere Lösung. Sie legt sich wie ein Mantel um das Gebäude, überbrückt die Anschlüsse von Decken und Innenwänden ohne Unterbrechung und hält die tragende Wand warm und trocken. Die Innendämmung ist deshalb keine gleichwertige Alternative, die man nach Belieben wählt, sondern die Lösung für Situationen, in denen eine Außendämmung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Genau für diese Situationen ist sie aber ein vollwertiger, förderfähiger Weg.


Der häufigste Grund ist eine Fassade, die erhalten bleiben soll oder muss. Bei denkmalgeschützten Gebäuden verbietet die Denkmalbehörde in der Regel jede Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds. Aber auch ohne Denkmalschutz wollen viele Eigentümer eine Klinker-, Naturstein- oder Stuckfassade nicht hinter einer Dämmschicht verschwinden lassen. Hinzu kommen Fachwerkhäuser mit sichtbarem Holzwerk, bei denen die Außenseite den Charakter des ganzen Hauses ausmacht. In diesen Fällen ist die Dämmung von innen oft die einzige Möglichkeit, den Wärmeverlust über die Außenwände spürbar zu senken.


Ein zweiter Grund sind rechtliche oder räumliche Grenzen. Steht ein Haus direkt an der Grundstücksgrenze, würde eine Außendämmung auf das Nachbargrundstück ragen. Bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften entsteht ohne Abstimmung mit dem Nachbarn ein optischer Versatz an der Fassade. Und in Eigentumswohnungen gehört die Außenwand zum Gemeinschaftseigentum. Solange die Eigentümergemeinschaft keine Fassadensanierung beschließt, bleibt dem einzelnen Eigentümer nur die Dämmung der eigenen Räume.


Der dritte Grund ist pragmatischer Natur: Manche Eigentümer sanieren raumweise, etwa im Zuge einer Renovierung, wenn ohnehin neue Elektroleitungen verlegt und die Wände neu verputzt werden. Auch dann kann eine Innendämmung sinnvoll und förderfähig sein, solange die technischen Anforderungen erfüllt werden. Wichtig ist nur, die bauphysikalischen Besonderheiten von Anfang an mitzudenken, denn eine schlecht geplante Innendämmung kann mehr schaden als nützen.



Welche Anforderungen gelten für die Förderung der Innendämmung?


Damit die Innendämmung gefördert wird, muss das Gebäude mindestens fünf Jahre alt sein, die förderfähigen Kosten müssen mindestens 300 Euro brutto betragen, und die gedämmte Wand muss die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie erfüllen. Diese Anforderungen sind strenger als der gesetzliche Standard für Bestandsgebäude. Entscheidend ist dabei der U-Wert, also der Wärmedurchgangskoeffizient der Wand nach der Sanierung. Je niedriger der Wert, desto weniger Wärme geht verloren.


Bauteil

Anforderung nach der Sanierung

Außenwand mit Innendämmung

U-Wert höchstens 0,20 W/(m²K)

Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden sowie Erneuerung der Ausfachungen

U-Wert höchstens 0,65 W/(m²K)

Außenwände von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz

U-Wert höchstens 0,45 W/(m²K)

Der Standardwert von 0,20 W/(m²K) ist von innen deutlich schwerer zu erreichen als von außen. Eine ungedämmte Ziegelwand aus der Vorkriegszeit hat häufig einen U-Wert um 1,4 W/(m²K). Um sie auf 0,20 W/(m²K) zu bringen, sind je nach Dämmstoff grob zehn bis knapp zwanzig Zentimeter Dämmung nötig. Mit hocheffizienten Dämmplatten bleibt man am unteren Ende dieser Spanne, mit klassischer Mineralwolle oder Holzfaser eher am oberen.


Diese Stärke geht vollständig von der Wohnfläche ab, und bei vielen diffusionsoffenen Systemen ist sie aus Gründen des Feuchteschutzes ohnehin begrenzt. In der Praxis zeigt sich deshalb oft schon in der Planung, dass der Standardwert bei normalem Mauerwerk zwar erreichbar ist, aber nur mit dem passenden Dämmsystem und entsprechendem Platzbedarf.


Deutlich günstiger sieht es bei Fachwerkhäusern und Baudenkmalen aus. Für sie hat der Fördergeber bewusst eigene, weniger strenge Werte festgelegt, weil eine dicke Innendämmung hier bauphysikalisch riskant wäre und die historische Bausubstanz gefährden könnte. Ob Ihr Gebäude als Baudenkmal oder als besonders erhaltenswerte Bausubstanz gilt, muss nachgewiesen werden. Bei Baudenkmalen geschieht das über die Denkmalliste, bei besonders erhaltenswerter Bausubstanz in der Regel über die zuständige Kommune.


Zu den förderfähigen Kosten zählen neben Dämmstoff und Einbau auch die direkt damit verbundenen Arbeiten. Bei einer Innendämmung sind das typischerweise das Entfernen alter Wandbeläge, der neue Innenputz, das Versetzen von Steckdosen und Schaltern, die Anpassung von Fensterbänken und das Umsetzen von Heizkörpern. Solche Umfeldmaßnahmen werden mitgefördert, wenn sie für die fachgerechte Umsetzung der Dämmung notwendig sind. Eine reine Renovierung ohne energetische Verbesserung ist dagegen nicht förderfähig. Weitere Details zu den Voraussetzungen für alle Dämmverfahren an der Außenwand finden Sie auf unserer Seite zur Förderung der Außenwandsanierung.



Welche Dämmsysteme sich für die Innendämmung eignen


Für die Förderung ist es unerheblich, welcher Dämmstoff verwendet wird, solange der geforderte U-Wert erreicht und die Maßnahme fachgerecht ausgeführt wird. Für den Erfolg der Sanierung ist die Wahl des Systems dagegen entscheidend, denn bei der Innendämmung verschiebt sich der Taupunkt nach innen. Die bestehende Wand liegt nach der Dämmung auf der kalten Seite, und warme, feuchte Raumluft darf nicht unkontrolliert bis zu ihr vordringen. Grundsätzlich gibt es drei Wege, mit dieser Feuchte umzugehen.


Kapillaraktive Systeme nehmen anfallende Feuchtigkeit auf, verteilen sie in der Fläche und geben sie wieder an den Raum ab. Typische Materialien sind Kalziumsilikatplatten, Mineraldämmplatten und bestimmte Holzfaserdämmplatten, jeweils mit einem diffusionsoffenen Putz. Diese Systeme gelten als fehlertolerant und eignen sich besonders für Altbauten und Fachwerk. Ihr Nachteil ist die vergleichsweise hohe Wärmeleitfähigkeit: Um niedrige U-Werte zu erreichen, wären große Stärken nötig, die bauphysikalisch nicht immer zulässig sind. Für die abweichenden Anforderungen bei Fachwerk und Baudenkmalen sind sie dagegen oft die erste Wahl.


Systeme mit Dampfbremse arbeiten nach dem umgekehrten Prinzip. Eine Dämmung aus Mineralwolle, Holzfaser oder anderen Faserdämmstoffen wird meist in eine Unterkonstruktion eingebracht und raumseitig mit einer Dampfbremse abgedichtet, die Feuchte gar nicht erst in die Konstruktion lässt. Damit lassen sich auch größere Dämmstärken und damit niedrigere U-Werte erreichen. Die Kehrseite ist die hohe Anforderung an die Ausführung: Jede undichte Stelle an Steckdosen, Anschlüssen oder Durchdringungen kann zu Tauwasser hinter der Dämmung führen. Bei Systemen mit feuchtevariabler Dampfbremse kann zudem in begrenztem Umfang Feuchtigkeit zurücktrocknen.


Hochleistungsdämmstoffe wie Platten aus Polyurethan oder Phenolharz erreichen dieselbe Dämmwirkung mit deutlich geringerer Stärke. Wo jeder Zentimeter Wohnfläche zählt und der Standardwert von 0,20 W/(m²K) erreicht werden soll, sind sie oft die realistische Lösung. Sie wirken in der Regel selbst dampfbremsend und erfordern eine sorgfältige Planung der Anschlüsse.


Welches System für Ihre Wand geeignet ist, hängt vom Wandaufbau, vom Feuchtezustand des Mauerwerks und von der Schlagregenbelastung der Fassade ab. Bei kritischen Konstruktionen ist ein rechnerischer Nachweis des Feuchteschutzes, etwa über eine hygrothermische Simulation, fachlich dringend zu empfehlen, auch wenn die Förderrichtlinie ihn nicht ausdrücklich vorschreibt. Viele Hersteller bieten für ihre Systeme geprüfte Standardnachweise an, die die Planung vereinfachen.



Fördermöglichkeiten für die Innendämmung im Überblick


Die Innendämmung wird über die BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bezuschusst. Es gelten dieselben Fördersätze und Höchstbeträge wie für die Dämmung von außen.

Fördervariante

Förderfähige Kosten pro Kalenderjahr (erste Wohneinheit)

Fördersatz

Maximaler Zuschuss (erste Wohneinheit)

Grundförderung ohne iSFP

bis 30.000 Euro

15 Prozent

4.500 Euro

Mit individuellem Sanierungsfahrplan

bis 60.000 Euro

15 Prozent bis 30.000 Euro, 20 Prozent auf den Anteil darüber

10.500 Euro

Fachplanung und Baubegleitung

eigene Obergrenze, im Ein und Zweifamilienhaus bis 5.000 Euro

50 Prozent

2.500 Euro

In Mehrfamilienhäusern steigen die förderfähigen Kosten gestaffelt mit der Zahl der Wohneinheiten. Die zweite bis sechste Wohneinheit bringt je 15.000 Euro zusätzlich, ab der siebten sind es je 8.000 Euro. Mit Sanierungsfahrplan verdoppeln sich auch diese Werte.


Ein Beispiel zeigt, was das konkret bedeutet:

In einem Einfamilienhaus mit erhaltenswerter Klinkerfassade sollen rund 110 Quadratmeter Außenwandfläche von innen gedämmt werden. Einschließlich neuem Innenputz, versetzter Steckdosen und angepasster Fensterbänke kommen förderfähige Kosten von 22.000 Euro zusammen. Daraus ergibt sich ein Zuschuss von 3.300 Euro. Ein Sanierungsfahrplan würde in diesem Fall keinen zusätzlichen Zuschuss bringen, weil der Bonus erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro und nur für den Kostenanteil oberhalb dieser Grenze greift. Wird die Innendämmung dagegen zusammen mit neuen Fenstern in einem Antrag umgesetzt und überschreiten die Kosten diese Schwelle, lohnt sich der individuelle Sanierungsfahrplan unter Umständen deutlich. Wichtig dabei: Kosten aus mehreren Anträgen im selben Kalenderjahr lassen sich nicht zusammenrechnen, um die Schwelle zu erreichen.


Für besonders ineffiziente Gebäude ist zusätzlich ein Bonus speziell für Dämmmaßnahmen angekündigt. Was es mit dem Bonus für Worst Performing Buildings auf sich hat, lesen Sie in unserem eigenen Beitrag dazu. Wer den Eigenanteil finanzieren möchte, kann ergänzend den zinsgünstigen KfW Ergänzungskredit nutzen. Alternativ zum Zuschuss steht selbstnutzenden Eigentümern auch der Steuerbonus offen. Für dieselbe Maßnahme gilt aber ein striktes Entweder-oder, mehr dazu in unserem Beitrag zur steuerlichen Absetzbarkeit energetischer Sanierungen.


Bitte beachten Sie, dass Förderbedingungen sich ändern können und die tatsächliche Förderhöhe immer vom Einzelfall abhängt. Eine individuelle Prüfung vor der Beauftragung ist deshalb unverzichtbar.




Schritt für Schritt zur Förderung Ihrer Innendämmung


Der Ablauf unterscheidet sich kaum von dem bei der Außendämmung. Die Reihenfolge ist entscheidend, denn ein einziger Schritt zu früh kann den gesamten Zuschuss kosten. Mit sofort-foerderung.de durchlaufen Sie die einzelnen Schritte komplett online.


1. Angebote einholen. Holen Sie Angebote von Fachbetrieben ein, die Erfahrung mit Innendämmung haben. Achten Sie darauf, dass Dämmstoff, Dämmstärke und Wärmeleitfähigkeit klar angegeben sind und die Umfeldmaßnahmen als eigene Positionen aufgeführt werden. Nur so lässt sich vorab prüfen, ob der geforderte U-Wert erreicht wird.


2. Formular ausfüllen und Angebote hochladen. Sie geben online die wichtigsten Daten zu Ihrem Gebäude und Ihrem Vorhaben ein und laden die Angebote hoch. Das dauert in der Regel nur wenige Minuten.


3. Prüfung durch unsere Energieeffizienz-Experten. Wir prüfen die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, also unter anderem, ob der Wandaufbau mit dem angebotenen System die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Fällt dabei auf, dass die Dämmstärke nicht ausreicht, lässt sich das jetzt noch im Angebot korrigieren.


4. Vertrag mit Bedingung schließen. Sie unterschreiben den Vertrag mit Ihrem Fachbetrieb, und zwar mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Dieser Vertrag muss bei der Antragstellung bereits vorliegen. Eine passende Formulierung finden Sie in unseren kostenlosen Downloads.


5. Antragstellung mit Vollmacht. Innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer vollständigen Angaben erstellen wir Ihre Antragsunterlagen einschließlich der Technischen Projektbeschreibung und reichen den Antrag mit Ihrer Vollmacht beim BAFA ein. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.


6. Umsetzung. Nach der Antragstellung dürfen Sie auf eigenes Risiko mit den Arbeiten beginnen, Sie müssen also nicht auf den Bewilligungsbescheid warten. Für die Umsetzung haben Sie 36 Monate Zeit. Wir sind in jedem Schritt dabei und sorgen dafür, dass die Maßnahme förderfähig und fachgerecht umgesetzt wird.


7. Nachweise und Auszahlung. Nach Abschluss der Arbeiten erstellen wir den Technischen Projektnachweis und reichen ihn zusammen mit den Rechnungen im Verwendungsnachweis ein. Nach der Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss direkt auf Ihr Konto aus.


Für Sie entstehen dabei feste Kosten von 598 Euro. Da die Fachplanung und Baubegleitung selbst mit 50 Prozent gefördert wird, zahlen Sie effektiv 299 Euro, und das erst nach der Förderzusage.




Typische Fehler bei der Innendämmung und wie Sie diese vermeiden


Viele Förderanträge scheitern nicht an der Maßnahme selbst, sondern an vermeidbaren formalen und technischen Fehlern. Bei der Innendämmung kommen einige spezifische Stolperfallen hinzu, die bei der Außendämmung kaum eine Rolle spielen.


Die Dämmstärke wird nach dem verfügbaren Platz gewählt, nicht nach dem U-Wert. Gerade bei der Innendämmung ist die Versuchung groß, mit möglichst wenig Stärke auszukommen. Erreicht die Wand am Ende aber nicht den geforderten Wert, ist die Maßnahme nicht förderfähig, und das lässt sich nach der Umsetzung nicht mehr korrigieren. Lassen Sie den U-Wert deshalb vor der Beauftragung auf Basis des konkreten Angebots berechnen.


Der Vertrag wird ohne Förderklausel unterschrieben. Ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt als Vorhabensbeginn, und damit entfällt der Anspruch auf den Zuschuss vollständig. Das betrifft auch kleine Aufträge, etwa wenn der Maler für den späteren Innenputz schon vorab gebucht wird.


Wärmebrücken werden ignoriert. Wo Innenwände und Geschossdecken an die Außenwand anschließen, wird die Innendämmung zwangsläufig unterbrochen. Ohne flankierende Dämmstreifen entlang dieser Anschlüsse kühlen die Bereiche aus, und es kann sich Schimmel bilden. Gleiches gilt für Fensterlaibungen, die bei der Planung gern vergessen werden.


Die Dampfbremse wird nicht luftdicht ausgeführt. Bei Systemen mit Dampfbremse entscheidet die Sorgfalt im Detail. Jede Steckdose, jedes Kabel und jeder Anschluss an Fenster und Boden muss dicht ausgeführt werden. Vorhandene Elektroinstallationen sollten möglichst in einer Installationsebene vor der Dampfbremse verlegt werden.


Eine feuchte Wand wird gedämmt. Aufsteigende Feuchtigkeit, Schlagregen durch eine schadhafte Fassade oder defekte Regenrinnen müssen vor der Innendämmung behoben werden. Eine Dämmung auf einer dauerhaft feuchten Wand verschärft das Problem, weil die Wand nach innen nicht mehr austrocknen kann.


Rechnungen sind nicht aufgeschlüsselt. Für den Verwendungsnachweis müssen die Kosten der Dämmung und der Umfeldmaßnahmen nachvollziehbar sein. Pauschalrechnungen wie „Renovierung Wohnzimmer“ führen zu Rückfragen oder zur Kürzung des Zuschusses.


Genau an diesen Stellen setzen wir an: Wir prüfen Ihr Vorhaben vor der Beauftragung, stellen sicher, dass Vertrag und Unterlagen den Förderbedingungen entsprechen, und begleiten Sie bis zur Auszahlung.



Einschätzung aus der Praxis


Die Innendämmung hat ihren festen Platz in der energetischen Sanierung, wird aber häufig unterschätzt. Sie ist kein Notbehelf, sondern eine eigenständige Bauaufgabe mit eigenen Regeln. Wer sie sorgfältig plant, erreicht eine spürbare Verbesserung von Wohnkomfort und Energieverbrauch, gerade in Altbauten, in denen die kalte Außenwand bisher für Zugerscheinungen und hohe Heizkosten gesorgt hat.


Experte für Förderanträge  in einem schwarzen Anzug und weißem Hemd vor einem schwarzen Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck.

„Bei der Innendämmung entscheidet sich fast alles, bevor der erste Handwerker anrückt. Wir sehen regelmäßig Angebote, bei denen die Dämmstärke für den geforderten U-Wert schlicht nicht reicht, weil man im Zimmer nicht zu viel Fläche verlieren wollte. Fällt das erst nach der Umsetzung auf, ist der Zuschuss weg. Deshalb rechnen wir den Wert immer auf Basis des konkreten Angebots nach und schauen dabei auch auf die Anschlüsse an Decken, Innenwände und Fenster. Dort entstehen die Schäden, nicht in der Fläche."

Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte


Unsere Empfehlung: Prüfen Sie vor einer Innendämmung immer zuerst, ob nicht doch eine Außendämmung möglich ist, etwa auf einzelnen Fassadenseiten ohne Schmuckelemente. Eine Kombination aus Außendämmung auf der Gartenseite und Innendämmung an der Straßenfassade ist durchaus üblich. Bei zweischaligem Mauerwerk kann außerdem eine Einblasdämmung die elegantere Lösung sein, weil sie die Fassade unverändert lässt und keine Wohnfläche kostet.



Fazit: Lohnt sich die Förderung für die Innendämmung?


Ja, die Innendämmung Förderung ist für alle interessant, deren Fassade sich nicht von außen dämmen lässt. Der BAFA Zuschuss von 15 Prozent gilt für die Dämmung von innen genauso wie für die Außendämmung, mit Sanierungsfahrplan sind für die erste Wohneinheit bis zu 10.500 Euro möglich. Für Fachwerkhäuser und Baudenkmale gelten eigene, weniger strenge Anforderungen, die die Innendämmung dort überhaupt erst praktikabel machen.


Die größte Hürde ist bei normalem Mauerwerk der geforderte U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²K). Er ist erreichbar, setzt aber das richtige Dämmsystem und eine sorgfältige Planung voraus. Wer die Dämmstärke vor der Beauftragung berechnen lässt, die Wärmebrücken mitplant und den Vertrag mit der richtigen Bedingung abschließt, hat die wichtigsten Fehlerquellen bereits ausgeschlossen.


sofort-foerderung.de begleitet Sie dabei durch den gesamten Förderprozess: von der Prüfung Ihres Vorhabens über den Antrag mit Vollmacht bis zu den Nachweisen für die Auszahlung.




Häufige Fragen zur Innendämmung Förderung


Kann ich auch nur einzelne Räume von innen dämmen?

Ja, eine Förderung setzt nicht voraus, dass alle Außenwände des Hauses gedämmt werden. Sie können auch einzelne Räume oder Wandflächen dämmen, etwa das Schlafzimmer an der Wetterseite oder die Außenwände einer Wohnung im Erdgeschoss. Voraussetzung ist, dass die gedämmten Flächen jeweils den geforderten U-Wert erreichen und die förderfähigen Kosten mindestens 300 Euro brutto betragen. Planen Sie bei einer raumweisen Sanierung die Übergänge zu den ungedämmten Bereichen besonders sorgfältig, denn an diesen Stellen entstehen leicht Wärmebrücken.

Wände zwischen beheizten Räumen und dem Erdreich oder unbeheizten Räumen können ebenfalls gefördert werden. Für sie gilt eine eigene Anforderung, die weniger streng ist als bei Außenwänden: Der U-Wert darf höchstens 0,25 W/(m²K) betragen. Voraussetzung ist, dass der Raum dauerhaft beheizt wird oder nach der Sanierung als beheizter Wohnraum genutzt wird. Bei Kellerwänden ist eine vorherige Prüfung auf Feuchtigkeit besonders wichtig, denn erdberührte Wände sind häufig nicht ausreichend gegen Nässe von außen abgedichtet.

Ja, auch Mieter und Pächter sind antragsberechtigt, wenn der Eigentümer der Maßnahme zustimmt. Diese Zustimmung sollte schriftlich vorliegen, bevor der Antrag gestellt wird. In der Praxis kommt das vor allem bei langfristigen Mietverhältnissen oder gewerblich genutzten Räumen vor. Klären Sie mit dem Eigentümer außerdem, wem die Dämmung nach einem Auszug gehört und ob ein Rückbau ausgeschlossen ist, damit es später keinen Streit gibt.

Die Laibungen gehören fachlich zu einer sorgfältig geplanten Innendämmung dazu, weil dort sonst eine deutliche Wärmebrücke bleibt. Die Kosten für die Laibungsdämmung können daher als Teil der Maßnahme anerkannt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Innendämmung der Wand ausgeführt wird. Da in der Laibung meist wenig Platz ist, kommen hier oft dünne Hochleistungsdämmplatten zum Einsatz. Für die Laibung allein gilt der U-Wert der Fläche nicht, entscheidend ist die fachgerechte Reduzierung der Wärmebrücke.

Grundsätzlich ja. Wenn Sie die Dämmung selbst einbauen, sind die Materialkosten förderfähig, Ihre eigene Arbeitszeit dagegen nicht. Ein Energieeffizienz-Experte muss die fachgerechte Ausführung und die Richtigkeit der Kosten bestätigen. Gerade bei Systemen mit Dampfbremse ist Eigenleistung allerdings anspruchsvoll, weil kleine Ausführungsfehler große Folgeschäden verursachen können. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur BAFA Förderung bei Eigenleistung.

Eine geförderte Innendämmung schließt eine spätere Außendämmung nicht aus. Bauphysikalisch ist eine doppelte Dämmung von innen und außen aber nur selten sinnvoll und sollte genau geplant werden. Für die Förderung ist wichtig, dass dieselbe Wandfläche nicht zweimal gefördert wird. Wer bereits weiß, dass die Fassade in einigen Jahren saniert wird, etwa nach einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft, sollte die Reihenfolge mit einem Sanierungsfahrplan festlegen, statt zweimal Geld auszugeben.

In den meisten Fällen ist eine Innendämmung genehmigungsfrei, da sie das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht verändert. Anders sieht es bei Baudenkmalen aus: Hier ist auch für Arbeiten im Innenraum in der Regel eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese sollte vor der Antragstellung vorliegen oder zumindest beantragt sein. In Eigentumswohnungen ist zudem zu klären, ob die Arbeiten Gemeinschaftseigentum berühren, etwa bei Eingriffen in die Außenwand selbst.



Fördermittel einfach und sicher beantragen


Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.


Genau dabei unterstützen wir Sie.


Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess, von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.


Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.


Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.


+49 821 508 996 49


Kommentare

Mit 0 von 5 Sternen bewertet.
Noch keine Ratings

Dieser Beitrag kann nicht mehr kommentiert werden. Bitte den Website-Eigentümer für weitere Infos kontaktieren.
bottom of page