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Solarthermie Förderung: So viel Zuschuss gibt es für Ihre Solarwärme

Autorenbild: sofort-foerderung.de
sofort-foerderung.de
vor 6 Tagen
13 Min. Lesezeit

Die Sonne liefert jedes Jahr ein Vielfaches der Energie, die ein Einfamilienhaus für Warmwasser und Heizung braucht. Eine Solarthermieanlage macht einen Teil davon direkt nutzbar, ganz ohne Umweg über Strom. Kein Wunder also, dass viele Eigentümer darüber nachdenken, ihre bestehende Heizung mit Solarkollektoren zu ergänzen oder die Solarthermie gleich beim Heizungstausch mit einzuplanen.


Sobald es konkret wird, tauchen allerdings dieselben Fragen auf: Wer zahlt eigentlich die Solarthermie Förderung, das BAFA oder die KfW? Gibt es den Zuschuss auch, wenn die alte Gasheizung bleibt? Und wie verhält sich die Solarthermie zur Wärmepumpe, wenn beides auf dem Wunschzettel steht?


In diesem Beitrag erfahren Sie, wie hoch die Förderung für Solarthermie ausfällt, welche Boni Ihnen zustehen können und welche Rolle die Kombination mit Ihrer Heizung spielt. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche technischen Voraussetzungen gelten, womit Sie bei den Kosten rechnen sollten und an welchen Stellen Eigentümer ihren Zuschuss am häufigsten verlieren.


Inhaltsverzeichnis


Solarthermie Förderung: Einfamilienhaus mit Flachkollektoren einer Solarthermieanlage auf dem Süddach bei Sonnenschein
Symbolbild, KI-generiert


Kurz erklärt: Solarthermie Förderung


  • Solarthermieanlagen im Gebäudebestand werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert. Zuständig ist die KfW mit dem Zuschuss für die Heizungsförderung, nicht mehr das BAFA.

  • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, für neue Anlagen ebenso wie für die Erweiterung bestehender Anlagen.

  • Selbstnutzende Eigentümer können einen Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent erhalten, und zwar auch dann, wenn die Solarthermie eine bestehende Heizung ergänzt.

  • Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur, wenn eine alte fossile Heizung vollständig ersetzt wird und danach keine Gas- oder Ölheizung mehr im Haus arbeitet.

  • Insgesamt sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent.

  • Die förderfähigen Kosten für Heizungstechnik sind pro Gebäude insgesamt gedeckelt. Wer später eine Wärmepumpe plant, sollte das bei der Solarthermie von Anfang an mitdenken.

  • Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, und der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung.



Wer die Solarthermie heute fördert: KfW statt BAFA


Wer nach Förderung für Solarthermie sucht, stößt noch immer auf viele Seiten, die das BAFA als Anlaufstelle nennen. Das war lange Zeit richtig: Solarkollektoren wurden über das Marktanreizprogramm und später über die BAFA Heizungsförderung bezuschusst. Inzwischen hat sich die Zuständigkeit jedoch geändert. Alle Anlagen zur Wärmeerzeugung, und dazu zählt die Solarthermie, laufen heute über die KfW.


Das BAFA ist weiterhin für Maßnahmen an der Gebäudehülle zuständig, also für Fenster, Dach und Fassade, sowie für Lüftungsanlagen und die Heizungsoptimierung. Die Solarthermie selbst wird dagegen bei der KfW beantragt, im Rahmen der KfW Heizungsförderung für Privatpersonen.


Gefördert wird dabei ausdrücklich nicht nur die Neuanlage. Auch die Erweiterung einer bestehenden Solarthermieanlage ist förderfähig, etwa wenn eine reine Warmwasseranlage um zusätzliche Kollektoren und einen größeren Speicher zur Heizungsunterstützung erweitert wird. Für Eigentümer, die vor Jahren klein angefangen haben, ist das eine interessante Möglichkeit, die vorhandene Technik auszubauen, statt sie zu ersetzen.



So hoch ist die Förderung für Solarthermie


Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und zwei möglichen Boni zusammen. Welche davon Sie erhalten, hängt davon ab, ob Sie das Haus selbst bewohnen, wie hoch Ihr Haushaltseinkommen ist und was mit Ihrer bisherigen Heizung passiert.


Die Bausteine im Überblick

Baustein

Höhe

Wer ihn erhält

Grundförderung

30 Prozent

alle Antragsberechtigten, also Selbstnutzer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen

Klimageschwindigkeitsbonus

derzeit 16 Prozent, sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte

selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige fossile Heizung vollständig ersetzen

Einkommensbonus

40, 30 oder 10 Prozent, gestaffelt nach Einkommen

selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 Euro

Obergrenze

70 Prozent, bei Einkommen bis 30.000 Euro 80 Prozent

gilt für die Summe aller Bausteine

Beim Einkommensbonus gelten drei Stufen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen pauschal um 10.000 Euro reduziert, was die Einstufung spürbar verbessern kann.


Die Grenze der förderfähigen Kosten

Die förderfähigen Kosten sind begrenzt: Für die erste Wohneinheit liegt die Obergrenze derzeit bei 28.000 Euro, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei jeweils 15.000 Euro und ab der siebten bei jeweils 8.000 Euro. Die Grenze für die erste Wohneinheit sinkt planmäßig halbjährlich um 750 Euro. Wer mit dem Gedanken spielt, sollte also nicht unnötig lange warten.


Ein Detail, das in vielen Ratgebern untergeht, ist für die Praxis entscheidend: Anders als bei Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt diese Obergrenze bei der Heizungstechnik nicht pro Kalenderjahr, sondern pro Gebäude insgesamt, unabhängig davon, wie viele Anträge über wie viele Jahre gestellt werden. Die Kosten Ihrer Solarthermie verbrauchen also einen Teil des Budgets, das später auch für eine Wärmepumpe oder Pelletheizung zur Verfügung stünde. Bei einer reinen Warmwasseranlage fällt das kaum ins Gewicht, bei einer großen Kombianlage mit Pufferspeicher dagegen schon.


Eine Mindestinvestition gibt es auch

Gefördert werden Vorhaben ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 300 Euro brutto. Bei einer Solarthermieanlage wird diese Schwelle praktisch immer überschritten, relevant wird sie höchstens bei sehr kleinen Erweiterungen.


Damit Sie ein Gefühl für die Beträge bekommen, rechnen wir im Abschnitt zu den Kosten zwei typische Beispiele durch. Beachten Sie bitte, dass Förderbedingungen sich ändern können und die tatsächliche Förderhöhe immer vom Einzelfall abhängt.



Solarthermie kombinieren: Gasheizung, Wärmepumpe oder Pelletheizung


Eine Solarthermieanlage arbeitet fast nie allein. Sie unterstützt einen Wärmeerzeuger, der in den Wintermonaten und an trüben Tagen die Hauptlast trägt. Für die Förderung ist deshalb entscheidend, mit welcher Heizung Sie die Solarthermie kombinieren.


Solarthermie zur bestehenden Gasheizung

Die häufigste Konstellation: Die Gasheizung funktioniert noch, soll aber durch Solarwärme entlastet werden. Auch in diesem Fall ist die Solarthermie förderfähig, denn sie erhöht den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäude. Gefördert werden allerdings nur die Solarthermieanlage und ihre Einbindung in das Heizsystem, nicht die Gasheizung selbst.

Sie erhalten die Grundförderung von 30 Prozent und können als Selbstnutzer zusätzlich den Einkommensbonus nutzen. Der Klimageschwindigkeitsbonus entfällt dagegen, denn er setzt voraus, dass nach dem Austausch keine Gas- oder Ölheizung mehr im Gebäude arbeitet. Wer also eine Gasheizung mit Solarthermie ergänzt, bekommt eine solide Förderung, aber nicht die volle Bonusstaffel.


Für Ölheizungen gilt dasselbe Prinzip: Die Ergänzung um Solarthermie ist förderfähig, der Bonus für den schnellen Heizungstausch aber nicht.


Wärmepumpe mit Solarthermie

Die Kombination einer Wärmepumpe mit Solarthermie ist technisch reizvoll: Im Sommer übernimmt die Solaranlage die Warmwasserbereitung fast vollständig, die Wärmepumpe kann pausieren und läuft insgesamt weniger Stunden. Förderrechtlich sind beide Anlagen Teil der Heizungsförderung und können in einem gemeinsamen Vorhaben beantragt werden. Ersetzen Sie dabei eine funktionstüchtige Öl- oder alte Gasheizung, steht Ihnen als Selbstnutzer auch der Klimageschwindigkeitsbonus zu.


Hier zeigt sich aber, warum die gemeinsame Obergrenze so wichtig ist. Eine Wärmepumpe mit Installation kostet schnell mehr als 28.000 Euro. Kommt die Solarthermie hinzu, wird die Kostengrenze häufig schon durch die Wärmepumpe ausgeschöpft, und für die Kollektoren bleibt rechnerisch kein zusätzlicher Zuschuss. Ob sich die Kombination trotzdem lohnt, ist dann eher eine Frage der Betriebskosten als der Förderung. Wie Sie die Kosten einer Wärmepumpe realistisch einschätzen, lesen Sie in unserem Beitrag zu den Wärmepumpe Kosten.


Planen Sie beides, aber zeitlich versetzt, lohnt sich zudem ein Blick auf die angekündigten Änderungen: Für Gebäude, die bereits mit einer neueren Anlage auf Basis erneuerbarer Energien versorgt werden, soll die Förderung weiterer Heizungstechnik künftig eingeschränkt werden. Die genauen Regeln stehen noch nicht abschließend fest. Wer Solarthermie und Wärmepumpe ohnehin plant, ist mit einem gemeinsamen Vorhaben auf der sicheren Seite.


Pelletheizung mit Solarthermie

Pelletheizung und Solarthermie ergänzen sich besonders gut. Ein Pelletkessel arbeitet am effizientesten unter Volllast, im Sommer bei reinem Warmwasserbedarf aber oft im ineffizienten Taktbetrieb. Genau diese Zeit überbrückt die Solaranlage, der Kessel kann in den warmen Monaten weitgehend abgeschaltet bleiben. Das spart Brennstoff, reduziert Emissionen und schont die Anlage.


Förderrechtlich gilt dasselbe wie bei der Wärmepumpe: Beide Anlagen gehören zur Heizungsförderung, und beim Ersatz einer alten fossilen Heizung kommt für Selbstnutzer der Klimageschwindigkeitsbonus hinzu. Mehr zur Förderung des Kessels selbst finden Sie in unserem Beitrag zur Pelletheizung Förderung.




Voraussetzungen: Welche Anlagen förderfähig sind


Nicht jede Solaranlage zur Wärmeerzeugung erhält einen Zuschuss. Die Förderrichtlinie stellt eine Reihe technischer Mindestanforderungen, die Sie am besten schon bei der Angebotsprüfung im Blick haben.


Anforderungen an die Anlage

Die Kollektoren müssen in der Liste förderfähiger Solaranlagen des BAFA geführt sein. Diese Liste ist abschließend: Ein Produkt, das dort nicht steht, wird nicht gefördert, auch wenn es technisch gleichwertig wäre. Voraussetzung für die Listung ist eine unabhängige Prüfung nach Solar Keymark sowie ein Mindestertrag der Kollektoren, der von der Richtlinie genau definiert wird. Seriöse Hersteller geben die Förderfähigkeit in ihren Unterlagen an, der Blick in die Liste schafft trotzdem Gewissheit.


Außerdem braucht die Anlage eine Solarregelung mit Funktionskontrolle. Bei größeren Anlagen, konkret ab 20 Quadratmetern Vakuumröhren oder ab 30 Quadratmetern Flachkollektoren, müssen zusätzlich die solaren Erträge gemessen werden, zum Beispiel über einen Wärmemengenzähler.


Anforderungen an das Heizsystem

Wie bei jeder geförderten Heizungsmaßnahme muss auch bei der Solarthermie das gesamte Heizungsverteilsystem optimiert werden. Dazu gehört ein hydraulischer Abgleich nach dem aufwendigeren Verfahren B, die Anpassung der Heizkurve an das Gebäude und eine Dämmung der Rohrleitungen nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Diese Leistungen gehören in das Angebot Ihres Fachbetriebs, denn ohne sie ist die Maßnahme nicht förderfähig.


Was nicht gefördert wird

Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite sind ausgeschlossen. Das betrifft vor allem einfache Schwimmbadabsorber, die im Sommer das Poolwasser erwärmen. Ebenfalls nicht förderfähig sind Eigenbauanlagen, Prototypen sowie gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit wesentlichen gebrauchten Teilen.


Das Gebäude selbst muss ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Im Neubau greift diese Förderung nicht.



Was eine Solarthermieanlage kostet und was nach der Förderung bleibt


Die Kosten einer Solarthermieanlage hängen vor allem davon ab, ob sie nur das Warmwasser erwärmen oder auch die Heizung unterstützen soll. Dazu kommen die Wahl zwischen Flach und Röhrenkollektoren, die Größe des Speichers und der Montageaufwand auf dem Dach.

Anlagentyp

typische Kollektorfläche im Einfamilienhaus

Richtwert inklusive Montage

nur Warmwasser

etwa 4 bis 6 Quadratmeter

etwa 4.000 bis 7.000 Euro

Warmwasser und Heizungsunterstützung

etwa 9 bis 15 Quadratmeter

etwa 8.000 bis 15.000 Euro

Die Werte sind Richtwerte, die tatsächlichen Preise schwanken regional und je nach Dach deutlich. Förderfähig sind neben den Kollektoren auch Speicher, Solarstation, Leitungen, Regelung, Montage, Inbetriebnahme sowie die notwendigen Umfeldmaßnahmen, etwa Arbeiten an der Dachdurchführung.


Beispiel 1: Kombianlage zur bestehenden Gasheizung

Ein Ehepaar bewohnt sein Einfamilienhaus selbst und ergänzt die funktionierende Gasheizung um eine Solarthermieanlage mit Heizungsunterstützung für 12.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 38.000 Euro.

Position

Betrag

förderfähige Kosten

12.000 Euro

Grundförderung 30 Prozent

3.600 Euro

Einkommensbonus 30 Prozent

3.600 Euro

Klimageschwindigkeitsbonus

entfällt, die Gasheizung bleibt

Zuschuss gesamt (60 Prozent)

7.200 Euro

Eigenanteil

4.800 Euro

Läge das Einkommen über 50.000 Euro, bliebe es bei der Grundförderung von 3.600 Euro.


Beispiel 2: Pelletheizung mit Solarthermie statt Ölheizung

Eine Familie ersetzt die funktionierende Ölheizung durch eine Pelletheizung mit Solarthermie. Die Gesamtkosten liegen bei 34.000 Euro, das Einkommen über 50.000 Euro.

Position

Betrag

Gesamtkosten

34.000 Euro

förderfähige Kosten (Obergrenze erste Wohneinheit)

28.000 Euro

Grundförderung 30 Prozent

8.400 Euro

Klimageschwindigkeitsbonus derzeit 16 Prozent

4.480 Euro

Zuschuss gesamt (46 Prozent der förderfähigen Kosten)

12.880 Euro

Hier zeigt sich, wie stark der Klimageschwindigkeitsbonus ins Gewicht fällt und warum er nur beim vollständigen Abschied von der fossilen Heizung greift. Wie sich der Bonus über die Zeit entwickelt, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zum Klimageschwindigkeitsbonus.


Den Eigenanteil können Sie auf Wunsch über den KfW Ergänzungskredit finanzieren, der sich mit dem Zuschuss kombinieren lässt.



Solarthermie oder Photovoltaik: der Unterschied bei der Förderung


Beide Technologien nutzen die Sonne auf dem Dach, werden aber völlig unterschiedlich gefördert. Die Solarthermie erzeugt Wärme und gehört damit zur Heizungsförderung: Sie erhalten einen direkten Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Photovoltaik erzeugt Strom und bekommt keinen Bundeszuschuss. Sie wird stattdessen über die Einspeisevergütung, den Mehrwertsteuersatz von null Prozent und einen zinsgünstigen Kredit gefördert. Die Details dazu haben wir in unserem Beitrag zur Photovoltaik Förderung zusammengestellt.


Welche Technik die richtige ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Solarthermie wandelt Sonnenlicht mit einem deutlich höheren Wirkungsgrad in Wärme um und braucht dafür weniger Dachfläche. Die Photovoltaik ist flexibler, weil sich Strom im ganzen Haus nutzen lässt, und passt besonders gut zu einer Wärmepumpe. Konkurrieren beide um dieselbe Dachfläche, lohnt sich eine Planung, die Wärmebedarf, Stromverbrauch und die geplante Heizung gemeinsam betrachtet. Ein individueller Sanierungsfahrplan kann dabei helfen, die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge zu bringen.



Schritt für Schritt zur Solarthermie Förderung


Der Ablauf folgt den Regeln der KfW Heizungsförderung. Wichtig ist vor allem die Reihenfolge, denn ein einziger Schritt zu früh kann den gesamten Zuschuss kosten.


1. Angebote einholen. Lassen Sie sich von Fachbetrieben Angebote für Ihre Solarthermieanlage erstellen. Achten Sie darauf, dass die Kollektoren in der Liste förderfähiger Solaranlagen stehen und der hydraulische Abgleich im Angebot enthalten ist.


2. Vertrag mit Förderklausel schließen. Bevor der Antrag gestellt wird, muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält und an die Förderzusage geknüpft ist. Aus dem Vertrag muss sich außerdem das voraussichtliche Datum der Umsetzung ergeben. Eine passende Formulierung für die Vertragsklausel finden Sie in unseren kostenlosen Downloads.


3. Bestätigung zum Antrag erstellen lassen. Für den KfW Antrag wird eine Bestätigung zum Antrag benötigt. Bei sofort-foerderung.de erstellen unsere Energieeffizienz-Experten diese BzA innerhalb von 24 Stunden, nachdem Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, und prüfen dabei gleich die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.


4. Antrag im KfW Portal stellen. Den Antrag stellen Sie selbst im Kundenportal der KfW. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, sodass Sie genau wissen, was wo einzutragen ist. Nach der Antragstellung dürfen Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen, Sie müssen also nicht auf die Förderzusage warten.


5. Anlage installieren lassen. Für die Umsetzung haben Sie ab der Zusage 36 Monate Zeit. Bewahren Sie alle Rechnungen auf und begleichen Sie diese unbar.


6. Nachweis einreichen und Zuschuss erhalten. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Bestätigung nach Durchführung erstellt und zusammen mit den Rechnungen eingereicht. Nach positiver Prüfung überweist die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto.


Bei sofort-foerderung.de kümmern wir uns um den gesamten Förderprozess Ihrer Solarthermie, von der Prüfung vor der Beauftragung über die Bestätigung zum Antrag bis zur Bestätigung nach Durchführung. Ein Energieeffizienz-Experte ist dabei immer eingebunden. Unser Festpreis für die Begleitung liegt bei 598 Euro, zahlbar bei Beauftragung.




Typische Fehler bei der Solarthermie Förderung und wie Sie diese vermeiden


Viele Förderanträge scheitern nicht daran, dass die Anlage ungeeignet wäre, sondern an formalen Fehlern, die sich mit etwas Vorbereitung vermeiden lassen.


Den Vertrag ohne Förderklausel unterschreiben. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Fehlt die aufschiebende oder auflösende Bedingung, ist der Zuschuss verloren, noch bevor der erste Kollektor auf dem Dach liegt. Lassen Sie das Angebot deshalb vor der Unterschrift prüfen.


Ein nicht gelistetes Produkt wählen. Manche Angebote enthalten günstige Kollektoren, die nicht in der Liste förderfähiger Solaranlagen stehen. Der vermeintliche Preisvorteil ist dann schnell dahin, weil der Zuschuss komplett entfällt.


Den hydraulischen Abgleich vergessen. Ohne den Abgleich nach Verfahren B ist die Maßnahme nicht förderfähig. Fehlt er im Angebot, muss er nachträglich ergänzt werden, und das kostet Zeit und Geld.


Die gemeinsame Kostengrenze übersehen. Wer heute eine große Solarthermieanlage fördern lässt und in zwei Jahren eine Wärmepumpe plant, hat einen Teil des Förderbudgets für die Heizungstechnik bereits verbraucht. Denken Sie beide Vorhaben zusammen, bevor Sie den ersten Antrag stellen.


Mit dem Klimageschwindigkeitsbonus rechnen, obwohl die Gasheizung bleibt. Der Bonus wird nur gewährt, wenn die fossile Heizung vollständig verschwindet. Wer die Solarthermie zur Gasheizung einplant und den Bonus in die Finanzierung einrechnet, erlebt beim Bescheid eine Überraschung.


Genau diese Stolpersteine fangen unsere Energieeffizienz-Experten ab, bevor sie Geld kosten: Wir prüfen Angebot, Produkt und Vertrag vor der Beauftragung und begleiten Sie durch jeden weiteren Schritt.



Einschätzung aus der Praxis


Experte für Förderanträge  in einem schwarzen Anzug und weißem Hemd vor einem schwarzen Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck.

„Bei der Solarthermie erlebe ich oft, dass die Förderung isoliert betrachtet wird: Kollektoren aufs Dach, Zuschuss mitnehmen, fertig. Dabei entscheidet sich der eigentliche Wert in der Planung. Wer die Solaranlage zu einer bestehenden Gasheizung ergänzt, bekommt einen soliden Zuschuss, verzichtet aber auf den höchsten Bonus. Wer ohnehin einen Heizungstausch vor sich hat, sollte die Solarthermie gleich mitdenken und die Kostengrenze im Blick behalten. Ein Gespräch vor der Beauftragung kostet wenig und verhindert, dass später Fördergeld fehlt."

Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte


Aus fachlicher Sicht ist die Solarthermie Förderung attraktiv, weil sie anders als viele andere Heizungsmaßnahmen auch als Ergänzung zur bestehenden Heizung funktioniert und Selbstnutzern mit mittlerem Einkommen über den Einkommensbonus einen hohen Zuschuss ermöglicht. Die größten Hebel liegen in der richtigen Kombination mit dem Wärmeerzeuger und in einem sauber vorbereiteten Vertrag.



Fazit: Solarthermie Förderung sinnvoll nutzen


Die Solarthermie Förderung läuft heute über die KfW und beginnt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzer können mit dem Einkommensbonus deutlich mehr erhalten, auch wenn die bestehende Heizung bleibt. Der Klimageschwindigkeitsbonus kommt dagegen nur hinzu, wenn eine fossile Heizung vollständig ersetzt wird, etwa durch eine Pelletheizung oder Wärmepumpe mit Solarthermie. Weil die förderfähigen Kosten für Heizungstechnik pro Gebäude insgesamt begrenzt sind, lohnt es sich, Solarthermie und künftige Heizungspläne gemeinsam zu betrachten.


Entscheidend für den Zuschuss sind eine förderfähige Anlage, der hydraulische Abgleich und vor allem die richtige Reihenfolge: erst der Vertrag mit Förderklausel, dann der Antrag, dann die Umsetzung. Da Förderbedingungen sich ändern können, empfiehlt sich immer eine individuelle Prüfung vor der Beauftragung.


Genau dabei unterstützen wir Sie: sofort-foerderung.de kümmert sich um den gesamten Förderprozess Ihrer Solarthermie, mit einem Energieeffizienz-Experten an Ihrer Seite, von der Bestätigung zum Antrag bis zum Nachweis für die Auszahlung.




Häufige Fragen zur Solarthermie Förderung


Wird eine Solarthermieanlage für den Pool gefördert?

Einfache Schwimmbadabsorber ohne transparente Abdeckung sind ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen. Förderfähig sind nur Anlagen, die überwiegend der Warmwasserbereitung, der Raumheizung oder beidem dienen. Nutzen Sie eine geförderte Anlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, spricht nichts dagegen, im Sommer überschüssige Wärme auch in den Pool zu leiten, solange der Hauptzweck erhalten bleibt.

Ja, allerdings nur für das Material. Ihre eigene Arbeitszeit wird nicht bezuschusst. Damit die Materialkosten anerkannt werden, muss ein Fachunternehmer oder ein Energieeffizienz-Experte bestätigen, dass die Anlage fachgerecht installiert wurde und die Kosten korrekt angegeben sind. Da Solarthermie Arbeiten am Dach, am Heizkreis und den hydraulischen Abgleich umfasst, ist die vollständige Eigenmontage in der Praxis selten. Mehr zu den Regeln lesen Sie in unserem Beitrag zur Förderung bei Eigenleistung.

Ja, die Erweiterung ist ausdrücklich förderfähig. Typisch ist die Aufrüstung einer reinen Warmwasseranlage um zusätzliche Kollektoren und einen größeren Speicher zur Heizungsunterstützung. Auch hier gelten die technischen Mindestanforderungen, und die Kosten zählen zur gemeinsamen Obergrenze für Heizungstechnik.

Der Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG kann für selbstgenutzte Gebäude ab zehn Jahren eine Alternative sein: 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre. Für dieselbe Maßnahme gilt aber ein striktes Entweder oder. Bei Einkommen, die zum Einkommensbonus berechtigen, ist der Zuschuss fast immer deutlich höher. Interessant wird der Steuerbonus vor allem dann, wenn der Antrag vor Vorhabensbeginn versäumt wurde. Ausführlich erklären wir das in unserem Beitrag zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Die Obergrenze der förderfähigen Kosten steigt mit der Zahl der Wohneinheiten: für die erste Wohneinheit derzeit 28.000 Euro, für die zweite bis sechste jeweils 15.000 Euro und ab der siebten jeweils 8.000 Euro. Die Grundförderung von 30 Prozent erhalten auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Boni für Selbstnutzer werden dagegen nur anteilig für die selbstgenutzten Wohneinheiten gewährt.

Häufig ja. Einige Bundesländer, Kommunen und Stadtwerke fördern Solarthermie zusätzlich. Dabei gilt eine Kumulierungsgrenze: Die öffentliche Förderung darf insgesamt 60 Prozent der geförderten Kosten nicht übersteigen. Welche Programme es an Ihrem Wohnort gibt, finden Sie auf unseren Städteseiten.

Nein, auch eine reine Warmwasseranlage ist förderfähig, sofern sie überwiegend der Warmwasserbereitung dient und die technischen Anforderungen erfüllt. Sie profitiert dann ebenfalls von der Grundförderung und gegebenenfalls vom Einkommensbonus. Der hydraulische Abgleich und die Optimierung des Heizungsverteilsystems sind dennoch Voraussetzung für die Förderung, weil die Richtlinie sie für jede geförderte Heizungsmaßnahme verlangt.



Fördermittel einfach und sicher beantragen


Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.


Genau dabei unterstützen wir Sie.


Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess, von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.


Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.


Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.


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