Fassadendämmung Kosten: Was Sie pro m² einplanen sollten und wie viel die Förderung übernimmt

Der Putz bröckelt, die Wände fühlen sich im Winter kalt an, und die Heizkosten steigen trotz sparsamer Einstellung jedes Jahr ein Stück weiter. Spätestens wenn ohnehin ein Gerüst ans Haus muss, stellt sich die Frage, was eine Fassadendämmung kosten würde und ob sich die Investition überhaupt rechnet. Die Antworten, die man dazu findet, reichen von wenigen tausend Euro bis zu Summen im Bereich eines Mittelklassewagens, und beides kann stimmen.
Der Grund für diese Spanne ist einfach: Fassadendämmung ist nicht gleich Fassadendämmung. Eine Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk ist an zwei Tagen erledigt und kostet einen Bruchteil dessen, was für ein Wärmedämmverbundsystem mit Gerüst, neuem Putz und angepassten Fensterbänken fällig wird. Dazu kommen Nebenarbeiten, die in vielen Preisübersichten fehlen und im Angebot dann für Überraschungen sorgen.
In diesem Beitrag schlüsseln wir die Fassadendämmung Kosten nach Verfahren auf: mit Richtwerten pro m², drei durchgerechneten Beispielen für ein Einfamilienhaus und einer Rechnung, was nach Abzug der staatlichen Förderung bei Ihnen bleibt. Ein Hinweis vorab, weil er über mehrere tausend Euro entscheidet: Den Zuschuss gibt es nur, wenn der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Kosten und Förderung gehören deshalb von Anfang an in dieselbe Planung.
Inhaltsverzeichnis

Kurz erklärt: Fassadendämmung Kosten im Überblick
Ein Wärmedämmverbundsystem kostet je nach Dämmstoff grob 150 bis 250 Euro pro m² Wandfläche, eine vorgehängte hinterlüftete Fassade 200 bis 350 Euro pro m².
Die Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk ist mit rund 25 bis 45 Euro pro m² das mit Abstand günstigste Verfahren, setzt aber einen geeigneten Hohlraum voraus.
Für ein Einfamilienhaus mit etwa 140 m² Wandfläche reicht die Spanne von rund 3.500 Euro für eine Kerndämmung bis zu 58.000 Euro für eine hochwertige Vorhangfassade.
Gerüst, Fensterbänke, Sockel und Dachüberstand kommen als Nebenarbeiten hinzu und machen bei einer Außendämmung häufig 15 bis 20 Prozent der Gesamtsumme aus.
Das BAFA bezuschusst die Fassadendämmung mit 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan sind bis zu 10.500 Euro für die erste Wohneinheit möglich. Die gedämmte Wand muss dafür einen U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²K) erreichen.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht dafür eine aufschiebende oder auflösende Bedingung.
Was kostet eine Fassadendämmung pro m²?
Der Preis pro m² ist die beste Größe, um Angebote miteinander zu vergleichen. Er bezieht sich auf die zu dämmende Wandfläche, nicht auf die Wohnfläche. Fenster und Türen werden abgezogen, Giebelflächen kommen hinzu. Bei einem freistehenden Einfamilienhaus mit anderthalb bis zwei Geschossen liegt die Wandfläche meist zwischen 120 und 180 m². Wer es genau wissen möchte, findet die Maße in den Bauunterlagen oder lässt die Fläche vom Fachbetrieb aufmessen.
Die folgende Übersicht zeigt typische Richtwerte einschließlich Material, Montage und fertiger Oberfläche. Das Gerüst und die Nebenarbeiten führen wir getrennt auf, weil sie von Haus zu Haus sehr unterschiedlich ausfallen.
Verfahren | Richtwert pro m² Wandfläche |
Kerndämmung (Einblasdämmung im zweischaligen Mauerwerk) | 25 bis 45 Euro |
Wärmedämmverbundsystem mit Polystyrol (EPS) | 150 bis 220 Euro |
Wärmedämmverbundsystem mit Mineralwolle oder Holzfaser | 180 bis 250 Euro |
Vorgehängte hinterlüftete Fassade | 200 bis 350 Euro |
Innendämmung (als Alternative, wenn außen nicht gedämmt werden kann) | 80 bis 200 Euro |
Gerüst (bezogen auf die Gerüstfläche) | 10 bis 20 Euro |
Alle Werte sind Richtwerte und schwanken je nach Region, Auftragslage der Betriebe und Zustand der Fassade erheblich. Verbindlich sind nur konkrete Angebote.
Wärmedämmverbundsystem
Das Wärmedämmverbundsystem, kurz WDVS, ist die häufigste Form der Außendämmung. Dämmplatten werden auf die bestehende Wand geklebt und gedübelt, darauf folgen eine Armierungsschicht mit Gewebe und der neue Oberputz. Der Preis hängt vor allem vom Dämmstoff ab. Polystyrol ist am günstigsten, Mineralwolle und Holzfaser liegen darüber, bringen dafür Vorteile beim Brandschutz, beim Schallschutz oder beim sommerlichen Wärmeschutz mit. Wer die Unterschiede beim Material genauer vergleichen möchte, findet sie in unserem Beitrag zur EPS Dämmung.
Vorgehängte hinterlüftete Fassade
Bei der Vorhangfassade wird eine Unterkonstruktion an der Wand befestigt, dazwischen liegt der Dämmstoff, davor mit Abstand die Bekleidung aus Holz, Faserzement, Schiefer oder Metall. Die Luftschicht hinter der Bekleidung führt Feuchtigkeit zuverlässig ab, was die Konstruktion sehr langlebig macht. Sie ist aufwendiger als ein WDVS und entsprechend teurer. Wie weit der Preis nach oben geht, entscheidet in erster Linie die Bekleidung: Eine einfache Holzschalung liegt am unteren Ende der Spanne, Schiefer oder Klinkerriemchen am oberen.
Kerndämmung
Hat Ihr Haus ein zweischaliges Mauerwerk mit einer Luftschicht zwischen Innenwand und Verblendschale, lässt sich dieser Hohlraum mit Dämmstoff ausblasen. Dafür werden weder Gerüst noch neuer Putz gebraucht, die Klinkerfassade bleibt erhalten, und die Arbeiten sind meist nach ein bis zwei Tagen abgeschlossen. Der Dämmwert bleibt wegen der geringen Hohlraumbreite hinter einer Außendämmung zurück, das Verhältnis von Aufwand und Ersparnis ist aber kaum zu schlagen. Alles zu Voraussetzungen und Materialien lesen Sie in unserem Beitrag zur Einblasdämmung.
Innendämmung
Bei denkmalgeschützten Fassaden, Sichtfachwerk oder Grenzbebauung scheidet die Dämmung von außen manchmal aus. Dann bleibt die Innendämmung, die bauphysikalisch anspruchsvoller ist und Wohnfläche kostet, aber ebenfalls gefördert wird. Was dabei zu beachten ist, erklären wir im Beitrag zur Innendämmung Förderung.
Fassadendämmung Kosten für ein Einfamilienhaus: drei Beispiele
Preise pro m² helfen beim Vergleichen, das Budget plant man aber mit Gesamtsummen. Wir haben deshalb drei typische Fälle für ein freistehendes Einfamilienhaus mit rund 140 m² Wandfläche durchgerechnet. Bei den beiden Varianten der Außendämmung sind Gerüst und übliche Nebenarbeiten bereits enthalten.
Szenario | Was gemacht wird | Kosten gesamt (Richtwert) |
Kerndämmung | Hohlraum des zweischaligen Mauerwerks wird ausgeblasen, Bohrlöcher werden verschlossen | 3.500 bis 6.500 Euro |
Wärmedämmverbundsystem | Gerüst, Dämmplatten, Armierung, neuer Oberputz, neue Fensterbänke, Sockelanschluss | 25.000 bis 44.000 Euro |
Vorgehängte hinterlüftete Fassade | Gerüst, Unterkonstruktion, Dämmung, Bekleidung, Anschlüsse an Fenster und Dach | 32.000 bis 58.000 Euro |
Auffällig ist, dass die Gesamtsumme beim Wärmedämmverbundsystem höher liegt, als es der reine Preis pro m² erwarten lässt. Rechnet man Gerüst und Nebenarbeiten ein, landet man eher bei 180 bis 310 Euro pro m² Wandfläche. Genau hier entstehen die meisten Missverständnisse beim Vergleichen von Angeboten: Der eine Betrieb nennt den Preis für das Dämmsystem, der andere den Preis für die fertige Fassade. Achten Sie deshalb immer darauf, was im Preis enthalten ist.
Die Kerndämmung spielt preislich in einer eigenen Liga, kommt aber nur für Häuser mit zweischaligem Mauerwerk infrage, wie sie vor allem in Norddeutschland verbreitet sind. Für alle anderen Gebäude ist das Wärmedämmverbundsystem der übliche Weg. Die Vorhangfassade lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Wert auf eine besonders robuste Oberfläche legen oder die Fassade gestalterisch verändern möchten.
Welche Nebenarbeiten die Kosten der Fassadendämmung erhöhen
Zwei Häuser mit gleicher Wandfläche können bei der Dämmung sehr unterschiedlich teuer werden. Den Unterschied machen fast immer die Anschlüsse und Vorarbeiten, denn eine Fassade wird durch die Dämmung um 14 bis 20 Zentimeter dicker, und alles, was bisher an der Wand endete, muss angepasst werden.
Gerüst und Zugänglichkeit: Das Gerüst steht bei einer Außendämmung mehrere Wochen. Enge Grundstücke, Anbauten, Wintergärten oder ein Gehweg direkt am Haus machen die Aufstellung aufwendiger und damit teurer.
Untergrund: Die Dämmplatten brauchen einen tragfähigen Untergrund. Hohl liegender oder sandender Altputz muss abgeschlagen oder ausgebessert werden, Risse werden vorher saniert. Wie viel Arbeit das ist, zeigt sich oft erst, wenn das Gerüst steht.
Fensterbänke und Laibungen: Die alten Fensterbänke sind nach der Dämmung zu kurz und werden durch tiefere ersetzt. Auch die Laibungen, also die seitlichen Flächen der Fensteröffnungen, müssen gedämmt werden, sonst entstehen Wärmebrücken. Bei schmalen Fensterrahmen bleibt dafür wenig Platz, was Sonderlösungen erfordert.
Dachüberstand: Ragt das Dach nur wenig über die Wand hinaus, verschwindet der Überstand hinter der neuen Dämmung. Dann muss das Dach an Traufe und Giebel verlängert werden, was schnell einen vierstelligen Betrag ausmacht. Bei knappen Dachüberständen ist das der größte einzelne Kostentreiber.
Sockel: Der Bereich zwischen Erdreich und Erdgeschoss braucht einen feuchteunempfindlichen Dämmstoff und einen besonderen Putzaufbau. Wird der Sockel bis unter das Geländeniveau gedämmt, kommen Erdarbeiten hinzu.
Anbauteile: Fallrohre, Außenleuchten, Briefkasten, Markisen, Geländer, Wasserhähne und Steckdosen müssen abgenommen und mit speziellen Befestigungen wieder montiert werden. Jede einzelne Position ist überschaubar, in der Summe kommt aber ein spürbarer Betrag zusammen.
Brandschutz: Bei Einfamilienhäusern spielt der Brandschutz preislich selten eine Rolle. Bei höheren Gebäuden und Mehrfamilienhäusern können nichtbrennbare Dämmstoffe oder Brandriegel vorgeschrieben sein, was die Kosten pro m² anhebt.
Ein Punkt verdient besondere Beachtung: die Fenster. Sitzen sie nach der Dämmung tief in der Wand, wirkt das nicht nur optisch ungünstig, es fällt auch weniger Licht in die Räume. Stehen die Fenster in den nächsten Jahren ohnehin zum Austausch an, ist es technisch und finanziell sinnvoll, beides zusammen zu planen. Die neuen Fenster können dann weiter außen eingebaut werden, und das Gerüst wird nur einmal bezahlt. Mit welchen Preisen Sie dafür rechnen sollten, lesen Sie im Beitrag Kosten Fenstertausch.
Kosten und Nutzen: Wann sich die Fassadendämmung rechnet
Ob sich eine Fassadendämmung lohnt, hängt weniger vom Preis pro m² ab als von der Frage, was an Ihrer Fassade ohnehin gemacht werden muss. Braucht das Haus einen neuen Putz oder einen neuen Anstrich, fallen Gerüst, Putzarbeiten und Malerarbeiten in jedem Fall an. Fachleute sprechen von Sowiesokosten. Je nach Zustand der Fassade machen sie grob ein Drittel bis die Hälfte der Gesamtsumme aus. Der Dämmung selbst ist dann nur der verbleibende Teil zuzurechnen, und genau dieser Teil spart anschließend Jahr für Jahr Heizenergie.
Die Ersparnis hängt vom Ausgangszustand ab. Über ungedämmte Außenwände geht bei älteren Häusern ein erheblicher Teil der Heizwärme verloren. Eine Außendämmung senkt den Heizenergiebedarf typischerweise um 15 bis 20 Prozent, bei sehr schlecht gedämmten Wänden auch um mehr. Für ein Einfamilienhaus entspricht das je nach Baujahr, Heizsystem und Energiepreis einer Größenordnung von 400 bis 900 Euro im Jahr. Bezogen auf die vollen Kosten eines Wärmedämmverbundsystems ergibt das Amortisationszeiten von zwanzig Jahren und mehr. Zieht man die Sowiesokosten und die Förderung ab, verkürzt sich dieser Zeitraum deutlich. Die Kerndämmung hat sich wegen ihrer niedrigen Kosten oft schon nach weniger als zehn Jahren bezahlt gemacht.
Hinzu kommt eine gesetzliche Vorgabe, die viele Eigentümer nicht kennen: Wer den Außenputz großflächig erneuert, muss die Wand in vielen Fällen ohnehin dämmen. Die Entscheidung lautet dann nicht mehr, ob gedämmt wird, sondern nur noch, wie gut. An dieser Stelle wird die Förderung interessant. Der gesetzliche Mindeststandard verlangt einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K), die Förderung höchstens 0,20 W/(m²K). In der Praxis bedeutet das je nach Wand und Dämmstoff zwei bis vier Zentimeter mehr Dämmung. Gerüst, Kleber, Armierung und Putz bleiben gleich, der Mehrpreis fällt gemessen an der Gesamtsumme kaum ins Gewicht, und dafür gibt es einen Zuschuss von mehreren tausend Euro.
Nicht alles lässt sich in Euro ausdrücken. Gedämmte Wände sind an der Innenseite spürbar wärmer, was die Räume behaglicher macht und das Schimmelrisiko in Ecken und hinter Möbeln senkt. Außerdem sinkt die Heizlast des Hauses. Das ist eine gute Voraussetzung für einen späteren Heizungstausch, weil eine Wärmepumpe mit niedrigeren Vorlauftemperaturen effizienter arbeitet. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zur Wärmepumpe im Altbau.
Förderung: So senken Sie die Kosten Ihrer Fassadendämmung
Die Dämmung der Außenwand gehört zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die das BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Förderbedingungen können sich ändern, deshalb steht am Anfang immer die individuelle Prüfung Ihres Vorhabens.
Baustein | Konditionen |
Grundförderung BAFA | 15 Prozent der förderfähigen Kosten |
Förderfähige Kosten ohne iSFP | bis 30.000 Euro pro Kalenderjahr für die erste Wohneinheit |
Förderfähige Kosten mit iSFP | bis 60.000 Euro pro Kalenderjahr für die erste Wohneinheit |
iSFP Bonus | 5 Prozent zusätzlich auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro, sofern mindestens 30.000 Euro förderfähig sind |
Maximaler Zuschuss erste Wohneinheit | 4.500 Euro ohne iSFP, 10.500 Euro mit iSFP |
Fachplanung und Baubegleitung | 50 Prozent Zuschuss, eigene Obergrenze von 5.000 Euro im Einfamilienhaus |
Technische Anforderung | U-Wert der Außenwand höchstens 0,20 W/(m²K); bei Kerndämmung vollständig verfüllter Hohlraum und Wärmeleitfähigkeit höchstens 0,035 W/(mK) |
Weitere Voraussetzungen | Gebäude mindestens fünf Jahre alt, Mindestinvestition 300 Euro brutto |
Für die Kosten ist entscheidend, was alles als förderfähig anerkannt wird. Bei der Fassade ist das erfreulich viel, denn neben Dämmstoff und Montage zählen auch die Arbeiten dazu, die für die Dämmung notwendig sind. Zu diesen Umfeldmaßnahmen gehören je nach Einzelfall das Gerüst, das Abschlagen des alten Putzes, der neue Putz und Anstrich auf der gedämmten Fläche, neue Fensterbänke, die Verlängerung des Dachüberstands und das Versetzen von Fallrohren. Ein neuer Anstrich ohne Dämmung ist dagegen nicht förderfähig. Welche Positionen aus Ihrem Angebot anerkannt werden, prüfen unsere Energieeffizienz-Experten vor der Antragstellung.
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei der Fassadendämmung verbindlich in der Förderrichtlinie vorgeschrieben. Er erstellt die technische Projektbeschreibung für den Antrag und nach Abschluss der Arbeiten den technischen Projektnachweis. Bei sofort-foerderung.de ist das im Festpreis enthalten: Der Antragsservice für BAFA Maßnahmen kostet 598 Euro, davon erhalten Sie 299 Euro über die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung zurück. Effektiv zahlen Sie also 299 Euro, und zwar erst, wenn Ihre Förderung zugesagt ist.
Für Häuser mit besonders schlechter Energieeffizienz ist in der Förderrichtlinie zusätzlich ein Bonus für Dämmmaßnahmen vorgesehen, der auch für die Fassade gilt. Was dahintersteckt, lesen Sie im Beitrag zum Worst Performing Building. Alle Voraussetzungen der Förderung im Detail finden Sie auf unserer Seite zur Förderung der Außenwandsanierung. Und falls Sie sich fragen, welche Rolle die KfW bei der Fassade spielt, hilft der Beitrag zur KfW Förderung für die Fassadendämmung weiter.
Alle Voraussetzungen, U-Werte und den kompletten Ablauf des BAFA Antrags finden Sie auf unserer Seite zur Fassadendämmung Förderung.
Beispielrechnung: Was nach Abzug der Förderung übrig bleibt
Nehmen wir das mittlere Szenario: Ein Einfamilienhaus erhält ein Wärmedämmverbundsystem auf 140 m² Wandfläche. Das Angebot des Fachbetriebs liegt bei 36.000 Euro. Davon werden 35.000 Euro als förderfähig anerkannt, die übrigen 1.000 Euro entfallen auf neue Außenleuchten und ein Vordach ohne energetischen Bezug.
Position | Ohne iSFP | Mit iSFP |
Gesamtkosten Fassadendämmung | 36.000,00 € | 36.000,00 € |
Förderfähige Kosten (anrechenbar) | 30.000,00 € | 35.000,00 € |
Zuschuss auf die ersten 30.000 € (15 Prozent) | 4.500,00 € | 4.500,00 € |
Zuschuss auf den Anteil darüber (20 Prozent) | entfällt | 1.000,00 € |
Zuschuss gesamt | 4.500,00 € | 5.500,00 € |
Verbleibende Kosten Fassadendämmung | 31.500,00 € | 30.500,00 € |
Ohne Sanierungsfahrplan endet die Förderung bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 Euro, und der Anteil oberhalb von 30.000 Euro wird mit 20 Prozent bezuschusst. Bei der Fassade allein fällt dieser Vorteil in unserem Beispiel mit 1.000 Euro überschaubar aus.
Richtig interessant wird der Sanierungsfahrplan, wenn Fassade und Fenster in einem Antrag zusammenkommen. Angenommen, zu den 35.000 Euro für die Fassade kommen 21.000 Euro für neue Fenster hinzu. Ohne Sanierungsfahrplan bleibt es bei 4.500 Euro Zuschuss, weil die Grenze von 30.000 Euro schon durch die Fassade ausgeschöpft ist. Mit Sanierungsfahrplan sind 56.000 Euro förderfähig, der Zuschuss steigt auf 9.700 Euro, sofern beide Maßnahmen im Fahrplan enthalten sind. Wichtig dabei: Die Kosten müssen in einem Antrag stehen. Mehrere Anträge im selben Kalenderjahr lassen sich nicht zusammenrechnen, um die Schwelle von 30.000 Euro zu erreichen. Alle Voraussetzungen finden Sie auf unserer Seite zum individuellen Sanierungsfahrplan.
Die Rechnung ist ein vereinfachtes Beispiel. Welche Kosten im Einzelfall förderfähig sind, hängt vom Angebot und der technischen Ausführung ab.
Schritt für Schritt zur geförderten Fassadendämmung
Die Förderung folgt einer festen Reihenfolge. Wer sie einhält, verschenkt keinen Zuschuss, und dabei begleiten wir Sie vom ersten Angebot bis zur Auszahlung.
1. Angebote einholen: Holen Sie Angebote von Fachbetrieben ein und bestehen Sie auf Einzelpositionen. Im Angebot sollten Dämmstoff, Dämmstärke und Wärmeleitfähigkeit ausdrücklich genannt sein, ebenso Gerüst, Putzaufbau, Fensterbänke, Sockel und Arbeiten am Dachüberstand.
2. Vertrag mit Bedingung schließen: Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss bei Antragstellung vorliegen und eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft. Eine Vertragsvorlage mit aufschiebender Bedingung, die Checkliste für Fördermittel und die Checkliste für den BAFA Förderantrag finden Sie kostenlos in unserem Downloadbereich.
3. Formular ausfüllen und Angebote hochladen: Über „Antrag starten” beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrem Haus und Ihrem Vorhaben und laden die Angebote hoch.
4. Prüfung und Antragstellung: Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen die Förderfähigkeit, rechnen den U-Wert der geplanten Konstruktion nach und erstellen die technische Projektbeschreibung sowie Ihre Antragsunterlagen innerhalb von 24 Stunden. Mit Ihrer Vollmacht reichen wir den Antrag beim BAFA für Sie ein.
5. Umsetzung: Nach der Antragstellung darf der Fachbetrieb auf Ihr eigenes Risiko beginnen. Wer sichergehen möchte, wartet die Förderzusage ab. Für die Umsetzung bleiben 36 Monate Zeit. Wir sind in jedem Schritt dabei und sorgen dafür, dass die Maßnahme förderfähig und fachgerecht umgesetzt wird.
6. Nachweis und Auszahlung: Nach Abschluss erstellen wir den technischen Projektnachweis und reichen den Verwendungsnachweis mit den Rechnungen ein. Danach wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.
Typische Fehler und wie Sie diese vermeiden
Viele Förderanträge scheitern nicht an der Maßnahme selbst, sondern an vermeidbaren formalen Fehlern. Bei der Fassadendämmung begegnen uns vor allem diese fünf.
Der Vertrag ist bereits unterschrieben. Ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt als Vorhabensbeginn, und damit ist die Förderung verloren. Unterschreiben Sie erst, wenn die Förderklausel schriftlich im Vertrag steht.
Die Dämmstärke orientiert sich am gesetzlichen Minimum. Viele Betriebe bieten standardmäßig die Stärke an, die sie immer verbauen. Für den geforderten U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²K) reicht das je nach Wandaufbau und Dämmstoff nicht aus. Nach dem Verputzen lässt sich das nicht mehr korrigieren, deshalb muss der Wert vor der Unterschrift berechnet sein.
Das Angebot nennt nur einen Pauschalpreis. Fehlen Angaben zu Dämmstoff, Wärmeleitfähigkeit und Stärke, lässt sich die Förderfähigkeit nicht beurteilen. Sind Gerüst und Nebenarbeiten nicht einzeln ausgewiesen, bleibt außerdem unklar, welche Kosten anerkannt werden.
Fassade und Fenster werden getrennt beantragt. Wer im selben Jahr zwei Anträge stellt, verschenkt unter Umständen den Bonus aus dem Sanierungsfahrplan, weil sich die Kosten nicht zusammenrechnen lassen. Planen Sie zusammenhängende Maßnahmen deshalb auch als einen Antrag.
Es wird nur neu verputzt oder gestrichen. Steht das Gerüst ohnehin und wird auf die Dämmung verzichtet, zahlen Sie die Sowiesokosten vollständig selbst und erhalten keinen Zuschuss. Die Dämmung später nachzuholen bedeutet, Gerüst und Putz ein zweites Mal zu bezahlen.
An diesen Stellen setzen wir an: Wir sehen uns Angebot und Vertrag an, bevor der Antrag gestellt wird, und klären offene Punkte mit Ihnen, solange sie sich noch ändern lassen.
Einschätzung aus der Praxis
„Bei der Fassade entscheidet sich die Wirtschaftlichkeit an der Frage, was ohnehin gemacht werden muss. Wenn das Gerüst steht und der alte Putz herunter muss, fällt ein erheblicher Teil der Rechnung auch ohne Dämmung an. Die Dämmung ist dann der kleinere Teil, und genau der wird zusammen mit vielen Nebenarbeiten gefördert. Was ich in Angeboten häufig sehe, sind zwölf Zentimeter Dämmung, weil der Betrieb das immer so macht. Für die Förderung reicht das je nach Wand und Dämmstoff nicht. Das muss vor der Unterschrift gerechnet werden und nicht, wenn der Putz schon trocken ist."
Armin Sukalic, B. Eng. - dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte
Aus unserer Sicht ist die Fassadendämmung die Maßnahme, bei der der richtige Zeitpunkt am meisten ausmacht. Als isoliertes Projekt an einer intakten Fassade rechnet sie sich nur langsam. Verbunden mit einer ohnehin fälligen Putzsanierung, einem Fenstertausch oder einem geplanten Heizungswechsel sieht die Rechnung ganz anders aus, weil Gerüst und Anschlüsse nur einmal anfallen und die Förderung auf eine größere Summe wirkt. Wer diese Zusammenhänge früh klärt, trifft die bessere Entscheidung, auch wenn sie am Ende lautet, zunächst nur einen Teil umzusetzen.
Fazit: Mit diesen Kosten sollten Sie bei der Fassadendämmung rechnen
Die Fassadendämmung Kosten hängen in erster Linie vom Verfahren ab. Eine Kerndämmung ist für ein Einfamilienhaus oft schon für 3.500 bis 6.500 Euro zu haben, ein Wärmedämmverbundsystem liegt einschließlich Gerüst und Nebenarbeiten bei rund 25.000 bis 44.000 Euro, eine vorgehängte hinterlüftete Fassade bei 32.000 bis 58.000 Euro. Pro m² Wandfläche bewegen sich die reinen Systempreise zwischen etwa 25 und 350 Euro. Den Unterschied zwischen einem günstigen und einem teuren Projekt machen meist die Anschlüsse an Fenster, Sockel und Dach.
Ob sich die Investition lohnt, entscheidet der Zeitpunkt. Muss die Fassade ohnehin saniert werden, ist die Dämmung der kleinere Teil der Rechnung, und die Förderung senkt ihn weiter: mit 15 Prozent Grundförderung und bis zu 10.500 Euro Zuschuss für die erste Wohneinheit, wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt. Voraussetzung sind ein Vertrag mit Förderklausel, die passende Dämmstärke und ein Angebot mit klaren Einzelpositionen.
Wenn Sie Ihre Fassade dämmen möchten, lohnt es sich, Angebot und Förderung gemeinsam anzugehen. sofort-foerderung.de prüft die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, erstellt die Antragsunterlagen und begleitet Sie bis zur Auszahlung des Zuschusses.
Häufige Fragen zu den Kosten einer Fassadendämmung
Muss ich dämmen, wenn ich nur den Putz erneuern lasse?
In vielen Fällen ja. Das Gebäudemodernisierungsgesetz, das frühere Gebäudeenergiegesetz, verlangt eine Dämmung, wenn der Außenputz auf mehr als 10 Prozent der gesamten Außenwandfläche erneuert wird. Die Wand muss danach einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) erreichen. Ausgenommen sind Wände, die nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung der damaligen Energiesparvorschriften errichtet oder erneuert wurden. Ein reiner Anstrich oder das Ausbessern einzelner Stellen löst die Pflicht nicht aus. Wer ohnehin dämmen muss, sollte prüfen, ob sich mit wenigen Zentimetern mehr die Förderung erreichen lässt. Einen Überblick über alle gesetzlichen Vorgaben finden Sie im Beitrag zur Sanierungspflicht.
Zählen Gerüst, Putz und Anstrich zu den förderfähigen Kosten?
Häufig ja, sofern sie für die geförderte Dämmung notwendig sind. Der neue Putz und Anstrich auf der gedämmten Fläche gehört ebenso dazu wie das Gerüst oder neue Fensterbänke. Voraussetzung ist, dass die Positionen in Angebot und Rechnung einzeln ausgewiesen sind und sich der Dämmung zuordnen lassen. Wird das Gerüst gleichzeitig für Arbeiten ohne energetischen Bezug genutzt, etwa für einen neuen Balkon, wird es unter Umständen nur anteilig anerkannt. Putz und Anstrich auf Flächen, die nicht gedämmt werden, zählen nicht mit.
Lohnt sich bei der Fassadendämmung eher der Steuerbonus?
Das hängt vom Einzelfall ab und sollte durchgerechnet werden. Über den Steuerbonus nach § 35c EStG können selbstnutzende Eigentümer 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Steuerschuld abziehen, sofern das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist. Bei einer Fassadendämmung ohne Sanierungsfahrplan kann das rechnerisch mehr ergeben als der BAFA Zuschuss. Dafür setzt der Steuerbonus eine entsprechende Steuerlast voraus und verteilt sich auf drei Steuerjahre, während der Zuschuss nach Abschluss der Maßnahme in einer Summe ausgezahlt wird. Für dieselbe Maßnahme gilt strikt entweder oder. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag energetische Sanierung steuerlich absetzen.
Darf die Dämmung über die Grundstücksgrenze ragen?
Steht Ihr Haus direkt an der Grenze, ragt eine Außendämmung zwangsläufig auf das Nachbargrundstück. In den meisten Bundesländern müssen Nachbarn eine nachträgliche Wärmedämmung unter bestimmten Bedingungen dulden, teilweise gegen eine Ausgleichszahlung. Die Regeln unterscheiden sich allerdings von Land zu Land, etwa bei der zulässigen Dicke. Klären Sie diese Frage vor der Angebotsphase und am besten im Gespräch mit dem Nachbarn. Grenzt die Wand an einen öffentlichen Gehweg, ist zusätzlich die Gemeinde zu beteiligen. Lässt sich außen nicht dämmen, bleibt die Innendämmung als geförderte Alternative.
Kann ich die Fassade selbst dämmen und trotzdem Förderung erhalten?
Grundsätzlich ist Eigenleistung möglich. Förderfähig sind dann die Materialkosten, Ihre eigene Arbeitszeit dagegen nicht. Damit das Material anerkannt wird, muss ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Ausführung bestätigen. Bei einem Wärmedämmverbundsystem ist die Ausführung allerdings fehleranfällig, weil Verklebung, Dübelung, Armierung und Anschlüsse exakt nach Herstellervorgabe erfolgen müssen und Fehler erst Jahre später als Risse oder Feuchteschäden sichtbar werden. Was bei selbst erbrachten Arbeiten gilt, erklären wir im Beitrag zur BAFA Förderung bei Eigenleistung.
Wie lässt sich der Eigenanteil finanzieren?
Für den Teil der Kosten, den der Zuschuss nicht abdeckt, bietet die KfW einen Ergänzungskredit an. Er kann bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit betragen und setzt einen Zuwendungsbescheid des BAFA voraus, der nicht älter als zwölf Monate ist. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro gibt es eine Variante mit Zinsverbilligung. Weil der Zuschuss erst nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt wird, hilft der Kredit auch dabei, die Rechnungen des Fachbetriebs zwischenzufinanzieren. Details finden Sie im Beitrag zum KfW Ergänzungskredit.
Sollte ich zuerst die Fassade dämmen oder zuerst das Dach?
Das hängt vom Zustand der Bauteile ab. Als Faustregel gilt: Das Bauteil, das ohnehin saniert werden muss, kommt zuerst, weil dort die Sowiesokosten am höchsten sind. Ist das Dach undicht, hat es Vorrang, bröckelt der Putz, die Fassade. Wichtig ist, die Anschlüsse von Anfang an mitzudenken. Wird zuerst das Dach saniert, sollte der Dachüberstand gleich so bemessen werden, dass die spätere Fassadendämmung darunter Platz findet. Genau solche Abhängigkeiten legt ein individueller Sanierungsfahrplan fest. Mit welchen Summen Sie beim Dach rechnen sollten, zeigt der Beitrag Dachsanierung Kosten.
Fördermittel einfach und sicher beantragen
Die richtige Förderung zu finden ist oft nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird, damit Sie die möglichen Zuschüsse auch tatsächlich erhalten.
Genau dabei unterstützen wir Sie.
Über unser Formular können Sie schnell und unkompliziert prüfen lassen, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere Experten begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess, von der Förderprüfung bis zur Antragstellung.
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen.
Oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.
+49 821 508 996 49





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