Die BEG-Reform 2026 ist da: Kennen Sie Ihre neuen Fördermöglichkeiten?
Viele Förderbedingungen haben sich geändert. Mit unserem Förderrechner erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse für Ihre Sanierung nach aktuell geltenden Förderbedingungen möglich sind.
Die Inhalte auf unserer Seite entsprechen den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen.
Förderung für Ihre Sanierung in Schleswig-Holstein
Für Eigentümer in Schleswig-Holstein bieten energetische Sanierungen die Möglichkeit, Energiekosten zu reduzieren und den Wert der Immobilie langfristig zu steigern. Förderprogramme können die Umsetzung solcher Maßnahmen unterstützen. Die Experten von sofort-foerderung.de prüfen die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, übernehmen die Antragstellung und begleiten den gesamten Förderprozess bis zur Auszahlung der Fördermittel.

Das übernimmt unser Förder-Service für Sie
Von der Förderfähigkeitsprüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel begleiten wir Eigentümer während des gesamten Förderprozesses.
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Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer geplanten Sanierungsmaßnahmen
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Unterstützung bei der Antragstellung und den erforderlichen Nachweisen
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Begleitung bis zur Bewilligung und Auszahlung der Förderung
So sichern Sie sich die maximale Förderung für Ihre energetische Sanierung – einfach, transparent und ohne unnötigen Aufwand.
Antragstellung innerhalb von 24 Stunden
Von der Antragstellung bis zur Auszahlung – wir begleiten Sie komplett.
Wählen Sie eine förderfähige Maßnahme
Ob neue Fenster, eine moderne Heizungsanlage, die Dämmung der Gebäudehülle oder eine Dachsanierung – für viele Maßnahmen können Fördermittel verfügbar sein. Wählen Sie den passenden Bereich aus und erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten.
Zusätzliche Förderprogramme in Schleswig-Holstein
Neben den bundesweiten Zuschüssen von BAFA und KfW profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer in Schleswig-Holstein von zusätzlichen Fördermöglichkeiten auf Landesebene und in vielen Städten und Gemeinden. Diese Programme lassen sich in vielen Fällen mit der Bundesförderung kombinieren und erhöhen den Gesamtzuschuss für die energetische Sanierung spürbar.
Auf Landesebene fördert die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit sowie je nach Programmlage mit Zuschüssen, etwa für Photovoltaik mit Speicher. Die Angebote sind mit der Bundesförderung kombinierbar, einzelne Töpfe sind budgetiert.
Dazu kommt die kommunale Ebene: Zahlreiche Städte, Gemeinden und Landkreise in Schleswig-Holstein fördern einzelne Maßnahmen wie den Fenstertausch, die Dämmung oder den Heizungstausch über eigene Klimaschutzprogramme, teilweise ergänzt durch Angebote der örtlichen Stadtwerke. Da diese Programme meist budgetiert sind und sich kurzfristig ändern, prüfen wir im Zuge Ihrer Antragstellung, welche Zuschüsse an Ihrem Standort aktuell verfügbar und mit der BAFA Förderung kombinierbar sind. Zu beachten ist die Kumulierungsgrenze: Alle öffentlichen Fördermittel zusammen dürfen 60 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme nicht übersteigen. Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Anträge müssen in der Regel vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Ihre Ansprechpartner in Schleswig-Holstein
Für Fördermittel und Sanierungsvorhaben
Förderanträge müssen korrekt vorbereitet, rechtzeitig eingereicht und professionell begleitet werden. Deshalb haben Sie bei uns feste Ansprechpartner, die Sie während des gesamten Förderprozesses unterstützen.
Von der ersten Fördermittelprüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel stehen wir Ihnen persönlich zur Seite und beantworten Ihre Fragen schnell und unkompliziert.








